Damit komme ich zu Punkt 3 meiner Ausführungen. Dabei geht es um das Thema der Hilfen zur Erziehung. Es ist beschrieben worden, dass trotz ständig steigenden Lebensstandards Erziehungsangebote in verstärktem Maße in Anspruch genommen werden. Deshalb brauchen wir ein qualifiziertes Netz mit Beratungsstellen und wir brauchen auch ein qualifiziertes Netz im Bereich der aufsuchenden Familienberatung. Das im Lande Brandenburg bestehende Netz muss ausgebaut werden mit dem Ziel, eine stabile Erziehungsverantwortung in den Familien zu erreichen und eine größere Erziehungskraft der Eltern in den Mittelpunkt unserer Bemühungen zu rücken.
Vor diesem Hintergrund ist es ziemlich bedenklich, wenn die Erziehungsberatung feststellt, dass sich die Problemlagen in den Familien verschärft haben, obwohl parallel dazu Tatbestände registriert werden, bei denen Eltern wochen- oder sogar monatelang auf eine Beratung warten müssen. Wir müssen die Prioritäten in diesem Bereich neu regeln; denn es kann nicht
sein, dass die Familien, die ja einen Anspruch auf Beratung haben, darauf lange warten müssen, vielleicht so lange, bis es zu spät ist.
Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht vergessen, viertens das Thema Jugendkriminalität anzusprechen. Diese Problematik kann man sicherlich unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachten. Dabei kann man feststellen, dass die Fallzahlen sinken. Das ist mit Sicherheit auch den vielen Aktivitäten zu verdanken, die es aufgrund der Polizeistrukturreform gegeben hat. Ich nenne hier als Beispiel, dass die Schutzbereiche Jugendkommissariate erhalten haben. Jugendrechtshäuser sind in Brandenburg und insbesondere in der Lausitz sehr aktiv. Außerdem können an dieser Stelle der Landespräventionsrat und viele andere Einrichtungen im Land Brandenburg genannt werden.
Es ist die traurige Tatsache festzustellen, dass im letzten Jahr im Lande Brandenburg 5 000 Tatverdächtige im Alter zwischen 8 und 14 Jahren aufgegriffen worden sind. Im Lande Brandenburg sind also 5 000 Jugendliche im Alter zwischen 8 und 14 Jahren bei der Polizei als Tatverdächtige registriert und 13 500 Jugendliche kommen da noch hinzu. Außerdem gibt es 88 intensive Straftäter, das heißt solche, die mehr als zehn Straftaten in ihrem Register haben.
Wir haben als Staat eine Verantwortung dafür, Straftaten zu verhindern, potenzielle Opfer zu schützen, aber auch die jungen Täter vor sich selbst zu schützen. Wir müssen junge Menschen davon abhalten, Gesetzesbestimmungen zu verletzen. Der Staat muss die Grenzen des Erlaubten konsequent aufzeigen, Respekt vor Werten und vor Gesetzen vermitteln.
Wenn wir uns insoweit einig sind, dann gehört es zu unserer Verantwortung, auch darüber nachzudenken, das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre herabzusetzen. Im Sächsischen Landtag wurde dies in der letzten Woche beraten. Auch dort wird dieser Gedanke eine wichtige Rolle gespielt haben. Wenn wir hören, dass ein amtierender Jugendamtsleiter in Brandenburg sagt, dass wir an einem Punkt angelangt seien, an dem die vorhandenen Mittel nicht mehr griffen, und dass deshalb repressive Maßnahmen notwendig seien, dann müssen wir auch darüber nachdenken, ob wir uns in Brandenburg dem Thema der geschlossenen Heime mehr öffnen und darüber nachdenken müssen. Niedersachsen hat es vor wenigen Tagen vorgemacht. Ich betone, dass es mir hierbei um die Extremfälle geht, um den Betroffenen eine entsprechende Erziehung und Wertevermittlung angedeihen zu lassen.
Ich werde dafür werben, dass wir gemeinsam mit dem Minister den Jugendbericht im Ausschuss weiter behandeln und dabei vor allem die Frage der Generationengerechtigkeit in Brandenburg bzw. in Deutschland aufwerfen. - Ich danke Ihnen.
- Sie hätten noch 3,5 Minuten. Wollen Sie die nutzen? - Ich halte von dieser Technik ja überhaupt nichts, wie Sie wissen.
Wir haben uns einmal im Landtag für mindestens fünfminütige Beiträge entschieden. Dann gehört auch Disziplin dazu, dass man nicht mit drei Minuten anfängt zu debattieren und mitten in der Rede aufhören muss. - Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Landtagsabgeordnete! Werte Gäste! Der Landesregierung ist klar: Die komplexe Gesellschaft verlangt erhebliche Leistungen von Kindern und Jugendlichen zur Aneignung der Welt und zur Integration in die Gesellschaft.
Das Fachressort Bildung, Jugend und Sport versucht, den im Kita-Bereich formulierten Anspruch, Qualität trotz Kostendruck, für den gesamten Bereich der Versorgung, Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu gestalten.
Sehen das die Brandenburger Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieher und Eltern, Vereine und Verbände genauso? Demonstrationen, Anhörungen, Gespräche im Berichtszeitraum und auch ganz aktuell lassen eher erkennen: Anspruch und Wirklichkeit stimmen nicht überein.
Fiskalisch kurzfristige und kurzsichtige Maßnahmen konterkarieren bildungspolitische und inhaltliche Bestrebungen des Ministers, stellen seinen Anspruch infrage. Der größere Koalitionspartner SPD knickt vor grundsätzlichen Entscheidungen zugunsten des kleineren Koalitionspartners CDU ein. Ordnungspolitisch werden die Weichen gestellt, nicht emanzipatorisch,
obwohl die Landesregierung - dazu gehören ja wohl alle Ressorts - die Förderung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, die die Beteiligungsrechte und -möglichkeiten zu nutzen in der Lage sind, als Ziel formuliert. Dieser Anspruch hat aber laut Artikel 27 der Landesverfassung für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und deren Familien zu gelten.
Die im Berichtszeitraum und aktuell beschlossenen Kürzungen der Landesmittel, die in der Jugendarbeit, Soziokultur, Bildung und im Sport zwischen 10 und bis zu 60 % ausmachen, gefährden die Pluralität der Trägerlandschaft der Erziehung und Bildung, die Kontinuität einer stabilen und fachlich fundierten Betreuung und Versorgung und erschweren dauerhaft ehrenamtliches Engagement. Beispielhaft will ich Ihnen das beweisen.
Allein der Landesjugendverband muss ohne Vorwarnung in diesem Haushaltsjahr mehrere Kürzungen verkraften. Das Um
welt- und Landwirtschaftsministerium stellt statt 50 000 nur noch 30 000 Euro zur Verfügung. Im Bereich der Bildungsveranstaltungen wird es zwar 23 000 Euro geben, aber ursprünglich waren es einmal 46 000. Bildungs- und Büromaterialien, Fahrt-, Telefon- und Sachkosten müssen eingespart werden, da auch das MBJS von Haushaltskürzungen betroffen ist.
Die Konsequenzen für die Jugendverbände sind dramatisch. Statt der geplanten 125 000 Euro für das Modellprojekt „Tropfen“ im Landkreis Elbe-Elster stehen nach Abzug aller Kürzungen etwa 59 000 Euro zur Verfügung. Damit muss das Projekt zur Sozialraumanalyse zum Jahresende mitten in der inhaltlichen Arbeit beendet werden. Zwei Mitarbeiterinnen der Koordinierungsstelle verloren bereits ihre Arbeit, eine dritte Stelle ist akut gefährdet. Fahrtkostenerstattung für das Ehrenamt für die Mitarbeiter - gestrichen, Telefonkosten für das Ehrenamt - gestrichen, bis auf eine kleine symbolische Summe.
Trotzdem werden mit großem Engagement Aktionen gestartet: Jugendklubs, Ferienlager, Gemeindehäuser saniert, Projekte abgesichert - im Mai mit mehr als 2 000 Teilnehmerinnen aus 11 Landkreisen, 39 Ämtern, 107 Orten. Ministerpräsident Platzeck beklagt den Wegzug junger Menschen aus ländlichen Regionen. Es gilt gegenzusteuern, nämlich Ehrenamt professionell zu begleiten und abzusichern, auch Bildung und Arbeitsplätze als Grundlage einer wirklichen Perspektive im ländlichen Raum zu schaffen.
- Also, mit drei Minuten kann man das nicht machen. Zehn Minuten Redezeit sind für unsere Fraktion völlig unangemessen.
Aufklärung der Mitverantwortung der Gesellschafter der BBF am bisherigen Verlauf des Privatisierungsverfahrens und des Vergabeverfahrens zur privaten Errichtung des Großflughafens BBI
Ich eröffne die Aussprache mit dem Bericht des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses. Herr Abgeordneter Muschalla, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor rund drei Jahren - am 15. März 2000 - wurde in diesem Haus der Untersuchungsausschuss 3/1 zur Aufklärung der Mitverantwortung der Gesellschafter der BBF am bisherigen Verlauf des Privatisierungsverfahrens und des Vergabeverfahrens zur privaten Errichtung des Großflughafens BBI - Brandenburg Berlin International - geschaffen und ich wurde als Vorsitzender eingesetzt.
Drei Jahre Arbeit bedeuteten 40 Sitzungen, unterteilt in 38 nicht öffentliche und 21 öffentliche Teile, in denen die Zeugenvernehmungen erfolgten. Wir haben 37 Zeugen vernommen, darunter Prominente wie Dr. Stolpe, Eberhard Diepgen, Frau Fugmann-Heesing, Frau Dr. Simon, Matthias Wissmann und Herr Müntefering, um nur die Wichtigsten, Bekanntesten zu nennen.
Bezüglich der Organisation haben wir uns parallel zu dem Berliner Ausschuss bewegt, der zum fast gleichen Thema in Berlin tagte, seine Arbeit aber aufgrund der politischen Verhältnisse - Neuwahlen - zum 21. September 2001 einstellen musste.
Wir und ich als Vorsitzender, der eigentlich nur Herr des Verfahrens war, denn ich hatte keine Bewertung vorzunehmen, waren in den Ausschusssitzungen um eine sachliche und kameradschaftliche Atmosphäre bemüht, um Probleme, die unstimmig waren, zu einem Kompromiss zu führen. Das ist uns zum Teil, vor allen Dingen bei den Anträgen, die eingereicht wurden, gelungen. So hatten wir vor allem Beweisanträge zu qualifizieren. Es handelte sich um 65 Anträge, aus denen 57 Beweisbeschlüsse hervorgingen, die die Arbeit des Ausschusses vorantrugen.
Auf 270 Seiten ist das Ergebnis der Mehrheit der Ausschussmitglieder zusammengefasst. Dem angeschlossen sind die Minderheitenvoten der PDS und der DVU. Die in den drei Jahren entstandenen Kosten belaufen sich auf 735 000 Euro. Die monatliche Kostenpauschale nur für Gehälter liegt bei rund 20 000 Euro. Deshalb war es mein Bestreben, die Arbeit dieses Ausschusses so schnell wie möglich zu beenden. Wenn es nach mir gegangen wäre - Frau Tack sieht mich ungläubig an -, wären wir schon vor einem Jahr mit zwei großen Kapiteln fertig geworden.
Es hätte meinetwegen auch in einem Minderheitenvotum niedergelegt werden können, wer verantwortlich ist und warum und welche Meinung ich dazu habe.
Der Untersuchungsausschuss arbeitete auf der Grundlage des Untersuchungsausschussgesetzes und der Strafprozessordnung. Er war ein politisches Gremium, kein Gericht und auch kein Rat der Weisen.
Untersuchungsausschüsse - das wissen wir von Bonn, von Berlin, aber auch von anderen Ländern - enden zum Beispiel oft mit den Bemerkungen, die man vor allem in der Presse lesen kann: Außer Spesen nichts gewesen! Gnade des späten Vergessens! Die Zeit heilt alle Wunden! Wir haben drei Ergebnisse, woraus jeder seine persönliche politische Meinung ableiten kann.
Die Mehrheit kommt zu folgendem Ergebnis: Ein Fehlverhalten oder ein Verschulden bzw. Mitverschulden seitens des BBF-Gesellschafters Brandenburg oder der für das Land Brandenburg in diesem Zusammenhang handelnden Personen liegen nicht vor.
Meine persönliche Meinung dazu habe ich hier nicht zum Besten zu geben. Wir alle wissen aber, dass hier ein Prozess angestrebt wurde, der neu und gewaltig war. Wenn nun dieser Untersuchungsausschussbericht vorliegt, kann manch einer in den Spiegel schauen und erkennen, welche Fehler damals aus Unwissenheit oder wegen fehlender Sachkenntnis gemacht wurden.
Diese Ergebnisse kann man durchaus aus allen drei Berichten herleiten, also auch aus dem der Mehrheit der Ausschussmitglieder.
Wir haben nun nach drei Jahren ein Ergebnis. Ich bin zufrieden, dass wir es geschafft haben und habe beim Abschluss gesagt: Ich mache drei Kreuze, dass die Arbeit erledigt ist. Ich war in jeder Legislaturperiode Vorsitzender eines Ausschusses, welche ich