Protocol of the Session on June 25, 2003

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 3/5160

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

Drucksache 3/5964

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der PDS. Herr Abgeordneter Warnick, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte am Anfang meines Beitrages stehen: Die obligatorischen Lobreden für eine mit vielen Erwartungen gestartete Verordnungsnovelle haben wir, jedenfalls zum Teil, hinter uns. - Nun fängt ja doch die PDS an, deshalb muss ich anders beginnen.

Nun wird es Zeit, Anspruch und Wirklichkeit einem kritischen Vergleich zu unterziehen. Um es gleich vorweg zu sagen: Das Versprechen der Regierenden in diesem Land, eine bürgerfreundliche, unbürokratische und effektive Bauordnung zu schaffen, ist mit der jetzt beschlossenen Novelle weit verfehlt worden. Dies zeigt sich vor allem in der ablehnenden Reaktion der meisten Interessenverbände, die fast durchweg an den verschiedensten „Neuerungen“ und wegen der Nichtberücksichtigung ihrer eigenen Anregungen Kritik üben. Die Redezeit reicht hier nicht annähernd aus, um die mehrere Ordner umfassenden Zuschriften, Kritiken und fachlichen Hinweise aufzuzählen.

Trotzdem meinte die Regierungskoalition, diese Thematik nicht breit diskutieren zu müssen. In nur einer einzigen inhaltlichen Beratung des federführenden Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zu dieser hochkomplizierten Materie wurden in exakt 75 Minuten 59 Änderungsanträge „durchgestimmt“. Sie wurden übrigens nur einen Tag vorher

den Ausschussmitgliedern übergeben. Ohne die „lästigen“ Meinungsäußerungen der PDS wären die Änderungsanträge auch im Halbminutentakt in weniger als 30 Minuten abgesegnet worden.

Es ist schon vermessen, dieses Reförmchen als großen Schritt nach vorn und als ein Zeichen für innovatives Handeln zu werten. Diese Minireform mit einem Mix aus kleinen und großen Verschlechterungen und Verbesserungen wird mit Sicherheit nicht für neue Arbeitsplätze und schon gar nicht für „blühende Landschaften“ in Brandenburg sorgen.

Außerdem ist ein weiterer Aspekt völlig unberücksichtigt geblieben. Erst gestern habe ich über die Medien vernommen, wie herausragende Politiker unseres Landes sich erneut über ihre Wunschträume von einer Fusion Berlin-Brandenburg ausgelassen haben. Wie immer: Alles leere Worte, ohne Taten! Die Novellierung hätte nämlich die Möglichkeit eröffnet, der immer wieder herbeigeredeten Fusion von Berlin und Brandenburg wenigstens einen kleinen Impuls in Richtung einheitlicher Standards und Vorschriften zu geben.

(Minister Meyer: Kennen Sie die Berliner Bauordnung?)

- Ja, natürlich kennen wir sie. Sie ist auch nicht unkritisch zu bewerten - völlig klar. Aber es geht darum: Wenn sich beide zusammengesetzt hätten, dann hätte vielleicht etwas daraus werden können. Diese Chance ist vertan worden.

Nun müssen sich Bau- und Wohnungswirtschaft, Architekten und Ingenieure, Verbände und Organisationen in einer gemeinsamen Region erneut mit zwei parallelen und teilweise widersprüchlichen Normen auseinander setzen. So werden gedankenlos reale Chancen vertan.

So viel zur politischen Einschätzung der Novelle. Nun zu den inhaltlichen Details. Ich fange mit den wenigen positiven Neuerungen an. Zukünftig sind Kleinkläranlagen bis zu einem Abwasseranfall von nicht mehr als täglich 8 m3, wie auch von der PDS in einem Änderungsantrag gefordert, genehmigungsfrei gestellt worden. Auch der Versuch, den Einbau von Holztreppen in Ein- und Zweifamilienhäusern zu untersagen, wurde vernünftigerweise unterbunden. Werbeanlagen dürfen zukünftig mit weniger Restriktionen aufgestellt werden. Dass die Berechtigung zur Bauausführung nicht schon nach 12 Monaten, sondern erst nach vier Jahren erlischt, ist ebenfalls als Verbesserung zu bewerten. Dies trifft auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten zu. Ursprünglich sollte hierbei eine Mitteilungspflicht vorgeschrieben werden. Sie entfällt jetzt.

Schwerer wiegen allerdings die kritisch zu bewertenden Neuerungen. Dazu zählt unter anderem die Übertragung der Verantwortung für den Bedarf an notwendigen Stellplätzen vom Land auf die Kommunen. Sie wird vom Städte- und Gemeindebund strikt abgelehnt. So sollen die Kommunen ihren individuellen Bedarf an Stellplätzen nach Maßgabe der Novelle durch eine eigene Stellplatzverordnung festlegen. Sie können auch

„die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge untersagen oder einschränken, wenn verkehrliche, wirtschaftspolitische oder städtebauliche Gründe dies rechtfertigen und Stellplätze für die allgemeine Benutzung in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.“

Was hier unter „wirtschaftspolitischen“ Gründen verstanden werden soll, war der Regierungskoalition nicht zu entlocken. Wahrscheinlich sind wirtschaftliche Gründe gemeint und nicht wirtschaftspolitische.

Damit werden die Normen und Vorschriften nicht, wie behauptet, gesenkt, sondern noch uneinheitlicher und aufwendiger. Die erforderlichen Kosten und der notwendige Verwaltungsaufwand für Erarbeitung, Beschluss und Veröffentlichung der entsprechenden Verordnungen wird auf die ohnehin finanziell arg gebeutelten Kommunen abgewälzt. Außerdem bergen kommunal erarbeitete Stellplatzverordnungen ein wesentlich größeres Streitpotenzial in sich.

Nach allen kommunalpolitischen Erfahrungen sind Landesverordnungen leichter umzusetzen und werden von der Bevölkerung eher akzeptiert. Der Städte- und Gemeindebund hat in der Anhörung zur Bauordnung schon einmal vorsorglich den Boykott dieser Regelung angekündigt.

Zukünftig entfällt auch die Rohbauabnahme. Dies kann im Einzelfall berechtigt sein, wird aber allgemein dem Pfusch am Bau, der heute schon große wirtschaftliche Schäden hervorruft, weiteren Vorschub leisten. Die dadurch verursachten zusätzlichen Baukosten sowie ein erhöhter Kontrollaufwand der Baubehörden für die nachträgliche Beseitigung von bauordnungsrechtlichen Verstößen werden nach Meinung vieler Experten den angeblichen Vorteil für Bauherren und Verwaltung ins Gegenteil verkehren.

Lüftungsanlagen mussten bisher vor der ersten Inbetriebnahme durch den Bezirksschornsteinfeger auf ihre Funktions- und Brandsicherheit hin überprüft werden. Dabei stellten diese nach eigenen Aussagen oftmals gravierende Mängel fest. Der Wegfall dieser Vorschrift wird unsachgemäß errichtete Anlagen zur Folge haben, deren Fehlfunktion erst spät oder überhaupt nicht bekannt wird. Dies kann den Brandschutz in Gebäuden mit Lüftungsanlagen nachhaltig gefährden.

Der Planer eines Gebäudes oder Objektes wird zukünftig im Verordnungstext nicht mehr als Entwurfsplaner, sondern als Objektplaner und der Bauleiter als Bauüberwacher bezeichnet. Soweit völlig belanglos, aber die Kompetenzen werden auch neu verteilt. So bestimmt zukünftig der Objektplaner, ob er selbst oder ein von ihm heranzuziehender Bauüberwacher die Kontrolle der Bauausführung übernimmt. Das heißt, nicht derjenige, der die Musik bestellt, also der Bauherr, bestimmt, wer die Bauüberwachung übernimmt, sondern das Planungsbüro. Bei großen Baufirmen bedeutet dies, dass Planung, Bauausführung und Kontrolle in einer Hand liegen. Dies kann durchaus ein Kostenvorteil sein, kann aber auch eine wirksame Kontrolle unterbinden und damit den immer zahlreicher werdenden Baumängeln Vorschub leisten.

Deshalb muss die Wahl der Bauüberwachung, wie von der PDS in einem weiteren Änderungsantrag vorgeschlagen, beim Bauherrn liegen. Dies würde Unabhängigkeit garantieren und den vielen kleinen Planungsbüros in Brandenburg, die ohnehin als Ein-Mann-Unternehmen nicht auch noch die Bauüberwachung übernehmen können, entgegenkommen.

Vielen kleinen mittelständischen Bauunternehmen, die bisher kompetent die Bauleitung und Bauausführung getätigt haben und für die Planung einen Architekten beauftragt hatten, konn

te ich die Frage, wie sie zukünftig unter diesen Bedingungen arbeiten sollen, nicht beantworten.

Meine vorgenannten Ausführungen belegen, dass noch dringender Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund hat unsere Fraktion sich auf neun Änderungsanträge konzentriert, die Ihnen heute vorliegen. Es wären viel mehr notwendig gewesen. Sie beziehen sich unter anderem auf Kinderspielplätze, die Frage von Kaltwasserzählern, die Anzahl der einzureichenden Bauunterlagen und vor allem auch auf die verschiedensten Aspekte des barrierefreien Bauens.

Ähnliche Anträge hatten wir auch schon im Ausschuss eingereicht.

Auf mehrere besonders gravierende Verschlechterungen werde ich aus Zeitgründen erst in der 3. Lesung, die ich im Namen meiner Fraktion schon einmal vorsorglich ankündige, eingehen können. Diese betreffen eine kinderfeindliche Regelung in § 7 und Details, die sich mit der besseren Berücksichtigung der Interessen von Menschen mit Behinderungen beschäftigen. So weit meine Ausführungen. Wir sehen uns dann zu diesen Punkten wieder. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke dem Abgeordneten Warnick und gebe das Wort an die Fraktion der SPD, Herrn Abgeordneten Ziel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir die 3. Lesung in dieser Sitzungsperiode hinter uns haben, werden wir eine neue Bauordnung haben, die sehr viele Verbesserungen in sich birgt, die wir vor allem auf den Weg gebracht haben, um mehr Handlungsfähigkeit, Vereinfachungen und eine bessere Handhabung der Bauordnung für bauwillige Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Ich habe das von Ihnen, Herr Warnick, nicht so sehr gern gehört, als Sie sagten, der Gesetzentwurf sei im Ausschuss mit Pauken und Trompeten durchgesetzt worden und Ihre Vorstellungen seien nicht zur Geltung gekommen. Ich erinnere daran, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf vor fast genau einem Jahr vorgelegt hat. Seit einem Jahr beschäftigen sich die Abgeordneten mit dieser Bauordnung. Seit einem Jahr beschäftigen wir uns natürlich auch mit all den Fachleuten, die sich zu Wort gemeldet haben. Da haben Sie Recht, so viel, wie uns da zugearbeitet worden ist, hat es wahrscheinlich noch nie gegeben. Dennoch haben wir alles sehr sorgfältig abgewogen und behandelt und natürlich auch unsere Schlussfolgerungen daraus gezogen.

Ich bedaure auch ein bisschen, obwohl ich Verständnis für Ihre Anträge habe, dass Sie im allerletzten Moment sagen - das ist natürlich Ihr gutes Recht -: Dann wollen wir eine 3. Lesung durchführen. Gut, dann wird es eben morgen eine 3. Lesung geben. Ich denke, wir sollten dann gleichzeitig vereinbaren, heute eine Sondersitzung des Ausschusses durchzuführen, damit wir die Anträge, die noch weiter behandelt werden sollen, behandeln können und damit alles mit Sorgfalt geschieht, wie wir es bisher auch getan haben.

Wenn wir aber so viel Beschleunigung hineinbringen wollen, wie die Koalitionsfraktionen und das Fachministerium es vorhaben, dann gehört dazu, dass die Baugenehmigung aus einer Hand erfolgt. Wer bauen will, muss nicht mehr rennen, sondern kann sich darauf berufen, dass die Bewilligungsbehörden, nachdem er den Antrag abgegeben hat, die Unterlagen aus einer Hand zurückgeben. Das heißt: Einreichung beim Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt und die endgültige Entscheidung ebenfalls aus derselben Hand.

Wir haben deutlich verkürzte Fristen - ich meine, auch das ist sehr bürgerfreundlich; vorher waren es sechs Monate, jetzt werden es drei Monate sein -, denn die Baugenehmigung entfaltet eine so genannte Konzentrationswirkung. Das heißt, sie schließt alle anderen behördlichen Genehmigungen ein. Natürlich gehört zur Zielstellung dieser Baugenehmigung auch die Senkung der Zahl von Normen und Standards. Die Bauordnung ist schlanker geworden. Statt 94 Paragraphen in der alten haben wir in der neuen Bauordnung 84 Paragraphen. So toll ist das noch nicht, man kann auch nicht sagen, dass die Bauordnung magersüchtig geworden wäre. Aber abgespeckt wurde nicht nur die Anzahl der Paragraphen, sondern auch der Umfang vieler Paragraphen, abgespeckt wurde an vielen Stellen auch der Inhalt. Besonders an den genehmigungsfreien Vorhaben wurde einiges verbessert. Sie können das in der Bauordnung nachlesen.

Ich will noch zu zwei, drei konkreten Punkten etwas sagen. Ein Punkt ist das barrierefreie Bauen. Wir haben deren Bedeutung in der Anhörung deutlich vor Augen geführt bekommen, die sich auf die gesamte Bauordnung bezog. Niemand hatte erwartet, dass so viele zu dieser Anhörung kommen würden. Dennoch hat das Ergebnis der Anhörung unsere Arbeit sehr bereichert. Wir haben gerade in der großen Anhörung mitbekommen, welche Vorstellungen die Behindertenverbände, aber auch die älteren Menschen, die in unserem Land sehr gut organisiert sind, haben. So deutlich standen diese Anliegen noch nie im Mittelpunkt einer Bauordnung.

Wir sind dem auch weitgehend gefolgt. Wenn Sie sich den § 45 der Bauordnung ansehen, werden Sie feststellen, dass wir weitgehend den Forderungen des Behindertenbeauftragten des Landes Brandenburg gefolgt sind. Alles kann man nicht haben. Deshalb sage ich auch sehr deutlich: Die PDS kann zwar darüber hinaus weitere Forderungen stellen; aber wir konnten das im Ausschuss nicht so beschließen.

Ein zweiter Punkt, auf den ich eingehen will, ist die Vollgeschossdefinition, weil dadurch einige Irritationen entstanden sind, die ich gern beseitigen möchte. Der Begriff, den wir zum Vollgeschoss aufgenommen haben, entspricht dem der Musterbauordnung, das heißt der Bauordnung, die vom Bund für alle Länder vorgelegt worden ist. Wir sind Bedenken und Hinweisen der Kommunen hinsichtlich der Kompatibilität mit kommunalen Satzungen gefolgt, indem wir in der Begründung dazu explizit eine Aussage getroffen haben. Weil uns das noch nicht gereicht hat, haben wir darüber hinaus eine konkrete Formulierung in § 83 Abs. 3 aufgenommen, in der es heißt:

„Auf Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes Rechtswirksamkeit erlangt haben, ist der zum Zeitpunkt des jeweiligen Satzungsbeschlusses geltende Begriff des Vollgeschosses weiter anzuwenden.“

Hiermit können die Bedenken, die von der kommunalen Seite vorgetragen worden sind, durchaus zerstreut werden. Wir haben dem Rechnung getragen.

Mein letzter Punkt betrifft die zentrale Stellung des Entwurfsverfassers/der Entwurfsverfasserin. Demnächst wird die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser die volle Verantwortung dafür tragen, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Das heißt, die Entwurfsverfasser müssen den Bauvorgang permanent überwachen und sie müssen dafür sorgen, dass alles rechtens ist. Deshalb entfällt auch die Rohbauabnahme. Stattdessen gibt es eine Schlussabnahme, bei der wieder der Entwurfsverfasser oder die Entwurfsverfasserin die Einhaltung der Rechtsvorschriften mit Unterschrift gegenüber der Bauaufsicht zu bestätigen haben.

Zum Schluss möchte ich all denen danken, die sich so deutlich eingeschaltet haben, dass wir eine gut qualifizierte Bauordnung vorlegen können. Ich denke, in der Zukunft wird man auf diese Bauordnung bauen können. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD - Zuruf der Abgeordneten Kaiser- Nicht [PDS])

Ich danke dem Abgeordneten Ziel. - Das Wort geht jetzt an die Fraktion der DVU. Frau Abgeordnete Hesselbarth, bitte.

Ehe Frau Hesselbarth bei mir ist, möchte ich Gäste im Landtag begrüßen, und zwar besondere Gäste, meine Damen und Herren. Uns besucht eine deutsch-türkische Schülergruppe, und zwar Schüler der Gesamtschule Premnitz und des Anatolischen Gymnasiums in Orhangazi, Türkei. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Bitte schön, Frau Hesselbarth.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird hoffentlich gut? Bereits im September 2001 hat meine Fraktion mit der Drucksache 3/3112 die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag einen Entwurf der Novelle zur Brandenburgischen Bauordnung bis zum 31.12.2001 zuzuleiten.

Bis dahin hatte die Landesregierung fast drei Jahre Zeit, die 1998 vom Landtag beschlossene Änderung der Brandenburgischen Bauordnung in deren Anwendungspraxis kennen zu lernen und die dadurch gewonnenen Erfahrungen auszuwerten. Wegen der noch immer schleppend verlaufenden Genehmigungsverfahren wird auch die Misere im Baubereich gefördert. Insbesondere die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an die formelle Legalität tragen wesentlich dazu bei.

Aber erst Mitte vorigen Jahres leitete die Landesregierung den Abgeordneten einen Gesetzentwurf zur Novellierung der Bauordnung zu. Allerdings wurden die Fraktionen von SPD, CDU und PDS anscheinend erst vor zwei Wochen, in der 34. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr am 12. Juni, fleißig und legten nach einer fast