Die ersten drei Fragen waren eigentlich zum Aufwärmen, Herr Innenminister, gedacht. Darum haben wir sie als geschlossene Fragen gestellt. Die Antwort des Innenministeriums lautet: Die Bundesregierung hat erklärt, in Brandenburg passiere etwas. Dann kommt die Antwort „ja, alle“ und schließlich nur noch ein plumpes „Ja“. Offensichtlich weiß die Bundesregierung mehr über Brandenburgs Versorgung mit Impfstoffen zu berichten als die Landesregierung.
Aber interessant ist der sich aus den Antworten zu den Fragen 4 und 5 ergebende Kenntnisstand der Landesregierung im Hinblick auf Quarantäneeinrichtungen bei Auftreten lebensbedrohlicher Ansteckungsgefahren und im Hinblick auf Schutzmaßnahmen bei ABC-Angriffen durch Terroristen. Die Antwort des Innenministerium ist sinngemäß: Quarantäneeinrichtungen stehen zur Verfügung, ansonsten stehen 27 ABC-Erkundungskraftwagen zur Verfügung.
Lieber Herr Innenminister Schönbohm, wollen Sie im Falle eines atomaren, biologischen oder chemischen Terroranschlags etwa 2,6 Millionen Brandenburger in diese 27 Erkundungskraftwagen packen?
Meines Wissens haben wir nach Art, Umfang und Qualität von Quarantäneeinrichtungen und nach konkreten Schutzmaßnahmen gefragt, Herr Schönbohm. Sind die Beamten des Innenministeriums denn nicht des Lesens mächtig, um die Fragen beantworten zu können?
In Frage 6 fragte meine Fraktion nach konkreten Maßnahmen zugunsten der Bevölkerung bei terroristischen Angriffen auf Kraftwerke und Chemiefabriken. Es ist zwar schön, dass sich aus der Antwort ergibt, dass Sie alles getan haben und auch in Zukunft tun werden, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Aber eine solche Antwort hätte auch ein ABC-Schütze geben können, der Ihrem Ministerium blind vertraut.
Von einem Experten auf dem Gebiet der Gefahrenprävention hätte ich allerdings eine etwas substanziiertere Antwort erwartet.
Dass Sie eine wiederholte Kontaktaufnahme mit Anlagebetreibern und irgendwelchen Verantwortlichen für gefährdete Einrichtungen zu deren Sensibilisierung als beispielhaft bezeichnen, ist Geschmackssache, aber um Näheres darüber zu erfahren, hätten wir besser die genannten Personen selbst kontaktiert.
Was, sehr geehrter Herr Schönbohm, hat denn Ihre Behörde in Anbetracht der dauernden Bedrohungslage nach dem 11. September 2001 und den anschließenden weltweiten Ereignissen konkret getan? Können Sie das nicht beantworten, wollen Sie das nicht beantworten oder dürfen Sie das nicht beantworten?
Auch die konkret gestellte Frage 7, welche Planungsvorhaben der Landesregierung zur Verfügung stehen, um im Falle notwendiger großräumiger Evakuierungen tätig zu werden, wurde in der gleichen Weise beantwortet, die da wie folgt heißt: Für den Fall einer Gefährdungs- oder Bedrohungslage stehen Ausweichquartiere zur Verfügung.
Wo, sehr geehrter Herr Innenminister, sind denn diese Ausweichquartiere? Um wie viele handelt es sich hierbei? Wie erfährt die Bevölkerung im Ernstfall davon? Sollen die Menschen in Brandenburg erst eine Große Anfrage an das Innenministerium stellen? Müssen wir denn als Abgeordnete der Landesregierung jede Frage so weitschweifig stellen, damit wir eine Antwort bekommen, oder die Frage noch einmal mündlich buchstabieren, damit ein unter Umständen des Lesens unkundiger Mitarbeiter des Innenministeriums in die Lage versetzt wird, sich in ausreichender Form zu artikulieren?
Mit der Frage 8 wollten wir ganz konkret erfahren, wie hoch der Anteil der Bevölkerung ist, der in Schutzräumen zumindest vorübergehend bei schweren Terrorangriffen Schutz finden kann. Herr Minister Schönbohm, diese Frage ist unmissverständlich eine quantitative Frage. Ihre laxe Antwort, es stünden der Bevölkerung verteilt Schutzräume zur Verfügung, ist aber nicht einmal eine qualitative, höchstens eine qualitativ schlechte Antwort, der eine qualitativ noch schlechtere Recherche zugrunde liegt. - In diesem Stil geht es immer weiter.
Wenn wir in Frage 10 nach dem konkreten Umfang zur Verfügung stehender Schutzanzüge für Rettungsdienste und für die breite Bevölkerung fragten, wollten wir bestimmt nicht nur die Antwort lesen, dass solche Ausrüstungen ausreichend für Rettungsdienste zur Verfügung stehen. Ausreichend heißt im Übrigen weniger als befriedigend, aber mehr als ungenügend - letztlich ein Armutszeugnis für eine funktionierende Innenpolitik. Zumindest die Bemerkung, dass für die Bevölkerung selbst keine Schutzausrüstungen zur Verfügung stehen, ist ehrlich. Da die Fragestellung allerdings konkret genug war, konnten Sie sich zumindest dieser Ehrlichkeit rhetorisch nicht entziehen.
Um Ihnen, Herr Innenminister, weitere Peinlichkeiten zu ersparen, möchte ich nur noch auf die Antwort zu Frage 12 eingehen, wonach Ihrer Behörde offensichtlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zusätzliche Baumaßnahmen zum Zivilschutz bei schweren terroristischen Anschlägen verbietet. Dies sagt zwar einiges über den euphemistischen Umgang Ihrer Behörde mit unbestimmten Rechtsbegriffen aus; dem Sicherheits
bedürfnis der Brandenburger ist allerdings mit dem Hinweis auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit relativ wenig gedient.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ernsthaft scheint sich das Innenministerium des Landes Brandenburg - zumindest so viel lässt sich der Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage konkret entnehmen - mit dem Thema Zivilund Katastrophenschutz nicht zu beschäftigen, auch nicht nach dem 11. September 2001. Im Land Brandenburg liegen die Wertigkeiten der Innenpolitik offensichtlich woanders; das ist aber ein ganz anderes Thema.
Noch ein abschließendes Wort, Herr Innenminister Schönbohm: Wenn Sie wieder einmal eine Große Anfrage unserer Fraktion zum Thema Gefahrenprävention behandeln, schreiben Sie bitte über die Antworten nicht fett gedruckt „Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern...“, sondern: „Namens der Landesregierung beantwortet der Hausmeister des Ministeriums des Innern die Große Anfrage wie folgt:“
Das käme zumindest ehrlich herüber und würde dem Ganzen die humoristische Note geben, die mit Ihrer Antwort offensichtlich beabsichtigt ist.
Im Übrigen können Sie nicht sagen, Sie hätten im Innenausschuss schon genügend über das Thema gesprochen und es hinreichend erörtert. Im Innenausschuss sitzen, wie Sie wissen, 10 Abgeordnete. Der Landtag besteht aber aus 88 Abgeordneten, denen bestimmt ebenfalls daran gelegen wäre, genau zu wissen, was auf dem Gebiet des Zivil- und Katastrophenschutzes in Brandenburg passiert. Diese Abgeordneten könnten die entsprechenden Informationen übrigens auch nach außen tragen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Einleitungstext zur Großen Anfrage der Fraktion der DVU heißt es: Es ist notwendig, die Bevölkerung rechtzeitig über den Zivil- und Katastrophenschutz aufzuklären. - Nach der Lektüre der Fragestellung muss ich allerdings feststellen: Notwendig ist anscheinend vor allem, die DVU-Fraktion über den Zivil- und Katastrophenschutz aufzuklären. Die Arbeit von Polizei, Bundesgrenzschutz, Feuerwehr, Technischem Hilfswerk, Wohlfahrtsverbänden und vielen anderen ist in diesem Bereich um einiges vielfältiger, als der fragestellenden Fraktion bekannt zu sein scheint.
Nicht nur terroristische Bedrohungen stellen große Anforderungen an den Zivil- und Katastrophenschutz. Die Flutkatastrophe im vergangenen Jahr stellte für alle Verantwortlichen eine mindestens genauso große Herausforderung dar. Auf die Fragestellerin scheint dieses Ereignis jedoch keinen nachhalti
Man könnte, meine Damen und Herren von der DVU, fast auf die Idee kommen, Ihre Anträge seien gar nicht brandenburgbezogen, sondern würden ganz woanders verfasst.
In der Großen Anfrage 59 findet Zivil- und Katastrophenschutz nur zwischen Bunkeranlagen und den oft genannten Pockenviren statt. Ob für Bedrohungslagen durch Milzbrand vorgesorgt ist, interessiert anscheinend nicht sehr. Aber auch Fragen zum gemeinsamen Melde- und Lagezentrum, zum Notfallinformationssystem oder der Tätigkeit des Arbeitskreises 5 der Innenministerkonferenz hätten sich bei dem von Ihrer Fraktion, Frau Hesselbarth, benannten Thema nun wirklich geradezu aufgedrängt. Insofern konnte die uns hier vorliegende Antwort auf die Große Anfrage keinen bedeutenden Beitrag zur Information derjenigen leisten, die sich schon zuvor mit dem Thema Zivil- und Katastrophenschutz beschäftigt haben.
Auch die DVU-Fraktion scheint mit den Antworten nicht besonders zufrieden zu sein. Darum mein Vorschlag an Sie: Stellen Sie beim nächsten Mal einfach bessere Fragen! Die Qualität der Antworten der Landesregierung wird nun einmal auch durch die Qualität der Fragen bestimmt. - Vielen Dank.
Das Wort geht an die PDS-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Kaiser-Nicht. - Nicht? - Dann sind wir bei der Landesregierung. - Sie verzichtet ebenfalls.
Damit sind wir am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache. Damit ist die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 59 - Drucksache 3/5856 - zur Kenntnis genommen und ich habe Gelegenheit, Tagesordnungspunkt 4 zu schließen, um Tagesordnungspunkt 5 aufzurufen:
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Frau Abgeordnete Wehlan, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der von meiner Fraktion eingebrachte Prüfauftrag an die Landesregierung zur Einführung einer Mehrgefahrenversicherung für die brandenburgische Landwirtschaft hat die Diskussion in den zu
ständigen Ausschüssen für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung sowie Haushalt und Finanzen erfahren. Nun werden Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, sagen, das sei schon die höchste Weihe für einen von der PDS gestellten Antrag und die durch beide Ausschussmehrheiten verfügte Ablehnung nur folgerichtig.
Ich meine, Sie ließen, wie so oft, die Ernsthaftigkeit im Umgang mit Problemen missen, die, wie in diesem Fall, nicht unerheblichen Einfluss auf die flächendeckende Landwirtschaft in Brandenburg haben und gerade für den strukturschwachen ländlichen Raum von existenzieller Bedeutung sind.
Wie komme ich zu dieser Einschätzung? Sie erinnern sich: Wir hatten im März unseren Antrag wie folgt begründet: Erstens mit dem erstmals deutlich wahrnehmbaren Signal der Bundesregierung zur Mitfinanzierung eines Modellprojektes in Sachsen. Sie wissen, dass das ein mehrjähriger zäher Kampf besonders natürlich der Sachsen war, der zu diesem hoffnungsvoll stimmenden ersten Schritt führte.
Mittlerweile hat auch Mecklenburg-Vorpommern seine Bereitschaft zur Teilnahme am Pilotprojekt bekundet. Wie lautete Ihre lakonische Antwort bei der Fachberatung? - Da sich mit Mecklenburg-Vorpommern ein weiteres Nachbarland von Brandenburg am Pilotprojekt beteiligen wolle, könne Brandenburg auf dessen Erfahrung zurückgreifen, ohne selbst eine Vorreiterrolle übernehmen zu müssen.
Zweitens verwiesen wir auf die Extremwetterlagen der vergangenen Monate, die als natürliche Gefahrensituation für die Landwirtschaft künftig eher zu- als abnehmen werden. Unsere Meinung ist, dass die Vorsorge volkswirtschaftlich betrachtet letztendlich preiswerter ist als die bisherige Praxis der unkalkulierbaren Entschädigungszahlungen. Wie war hier Ihre Antwort? - Wir sehen keine Begründung, für eine Berufsgruppe von staatlicher Seite Risiken abzusichern. - Im Übrigen tun Sie das ständig in Millionenhöhe, nur - da haben Sie Recht - nicht für eine ganze Berufsgruppe.
Drittens verwiesen wir darauf, dass Notifizierungen bei der EU für Beihilferichtlinien eine längere Zeit in Anspruch nehmen und vor allem einer entsprechenden Beantragung bedürfen. Wir verwiesen in dem Zusammenhang auf die Möglichkeit, dass die EU im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor Beihilfen zum Ausgleich witterungsbedingter Schäden vorsieht. Auch der Hinweis auf die EU-Staaten, die davon bereits heute Gebrauch machen, half nichts. Ihre Antwort lautete: Es hat sich noch kein Landwirt aus Brandenburg wegen einer Mehrgefahrenversicherung an den Agrarausschuss gewandt. - Ja, warum auch? Das wäre doch zwecklos, wie schon der Umgang mit lediglich einem Prüfauftrag zeigt. Im Übrigen war das Thema auf mehreren Kreisbauernkonferenzen und Landesbauerntagen präsent.
Viertens wiesen wir auf die Notwendigkeit einer solchen Mehrgefahrenversicherung hin, da Landwirte in Deutschland außer bei Hagelschlägen - keine Möglichkeit haben, ihre pflanzlichen Produkte gegen Witterungsunbilden zu versichern. Sie wissen, dass die bestehende Existenzsicherungsrichtlinie erst zur Anwendung kommt, wenn betroffene Betriebe praktisch schon nicht mehr liquide sind. Hierzu habe ich in beiden Ausschüssen keine Antwort vernommen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie auch nicht meinen Eindruck von der fehlenden Ernsthaftigkeit im Umgang mit diesem Thema teilen, werden Sie schwer vermitteln können, warum nicht einmal ein Prüfauftrag an die Landesregierung eine Chance hatte und Ihre Zustimmung fand. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die gegenwärtige Situation im Land gerade in der Landwirtschaft lässt den Ruf nach einer Mehrgefahrenversicherung erschallen. Auch auf den Kreisbauernkonferenzen habe ich mit einigen darüber diskutiert.
Heute, vor der Plenarsitzung, habe ich mit meinem Nachfolger, Udo Folgart, seinen Stellvertretern und dem Hauptgeschäftsführer des Landesbauernverbandes in Vorbereitung der Paarener Landesbauernversammlung über die Situation der Landwirtschaft gesprochen. Es wurde festgestellt: Die Situation ist für die Bauern wahrlich nicht günstig.