Wir werden aber einen Beitrag dazu leisten, dass die kreisfreien Städte eine Entwicklungsmöglichkeit haben, und wir werden einen Beitrag dazu leisten, dass das gesamte Thema „Stadt und Umland“ neu sortiert und neu geregelt wird. Das wollen wir mit dem Gesetzentwurf tun.
Herr Knoblich, Sie haben in Ihrer Begründung gesagt, dass es nicht um regionale Dinge geht. Das ist richtig. Es geht um grundsätzliche Dinge. Zu diesen grundsätzlichen Dingen, meine ich, gehört es auch, uns dazu zu bekennen, dass wir in unserem Land leistungsstarke kreisfreie Städte brauchen. Dies ist eine Entscheidung. Wenn Sie sich die Gegend anschauen - ich bin mehrfach selbst dort gewesen, um mich vor Ort einmal davon zu überzeugen -, dann wird Ihnen das sehr deutlich.
Ich weiß von den ersten Diskussionen mit dem Landrat. Die erste Diskussion mit dem Landrat war vor drei Jahren, als er mir gesagt hat, welche Schwierigkeiten es mit sich bringt, dass die betreffenden drei Gemeinden wirtschaftlich besonders leistungsfähig sind. Das ist ein Argument, das ernst zu nehmen ist und abgewogen wurde. Aber der Begriff „Kannibalismus“, Herr Abgeordneter Knoblich, hat mich sehr überrascht. Es war das Ergebnis einer abgewogenen, sehr intensiven Diskussion mit einer Empfehlung. Wenn eine solche Empfehlung gegeben wird, müssen wir als Landesregierung und auch der Gesetzgeber das natürlich im Gesamtzusammenhang sehen: Was bedeutet was? Wie behalten wir die Glaubwürdigkeit der Leitlinien? Dieser Abwägungsprozess hat dazu geführt, diese Empfehlung, die Ihnen jetzt vorliegt, zu geben.
Ich weiß, dass sehr viele mit großer Spannung auf das Abstimmungsergebnis schauen, und zwar aus den verschiedensten Gründen, aber ich möchte noch ein Letztes sagen. Ich denke, dass die Chance besteht, nach dieser Entscheidung die Zusammenarbeit zwischen Cottbus und Spree-Neiße auf einer gesicherten Grundlage weiterzuführen, dass die vom Abgeordneten
Knoblich angeführten Gründe nicht greifen und dass von den handelnden Personen die Chancen genutzt werden, denn vieles hängt auch von diesen ab. - Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Ich danke Herrn Minister Schönbohm. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zum Zweiten Gemeindegebietsreformgesetz. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich rufe zuerst zur Abstimmung den Änderungsantrag von fünf Abgeordneten, der Ihnen in der Drucksache 3/5570 vorliegt, auf. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen?
Ich rufe zur Abstimmung den Änderungsantrag der Fraktion der DVU - Drucksache 3/5584 - auf. Zu diesem Änderungsantrag wurde namentliche Abstimmung beantragt.
Ich erwähne noch einmal das Prozedere der namentlichen Abstimmung, das Sie eigentlich kennen. Es geht darum, laut und deutlich Ihr Abstimmungsverhalten kundzutun.
- Herr Abgeordneter Klein, wir sind hier in der Abstimmung. Es liegen gültige Änderungsanträge vor. Ich bin nicht berechtigt, hier etwas anders zu machen oder Ihrem Empfinden zu folgen.
Ich sage es noch einmal: Ich bitte um Ihr lautes und deutliches Abstimmungsvotum. Ich eröffne die Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion der DVU in Drucksache 3/5584 und bitte um das Verlesen der Namen.
Gibt es einen Abgeordneten, der keine Gelegenheit hatte, seine Stimme abzugeben? - Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem Änderungsantrag in der Drucksache 3/5584 bekannt. Für diesen Änderungsantrag stimmten vier Abgeordnete, dagegen 75 Abgeordnete.
Ich rufe jetzt zur Abstimmung auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses einschließlich der schon erwähnten Korrektur
blätter zu dem Zweiten Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform, Drucksache 3/5550. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Zweite Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform mehrheitlich angenommen und in 2. Lesung verabschiedet.
- Ich nehme an, Herr Abgeordneter Schulze, Sie wollen eine Erklärung zu Ihrem Abstimmungsverhalten abgeben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe dem Gesetz meine Zustimmung gegeben und ich möchte den Anwesenden kurz begründen, warum ich das getan habe.
die mir sagen, dass wir das schwierige Gesetzgebungsvorhaben hinter uns bringen müssen, das heißt, dass wir jedes einzelne Gesetz in dem gesamten Paket nicht losgelöst von den anderen betrachten können; denn wenn jeder an der Stelle, die ihm gerade Bauchschmerzen bereitet, seinen ungezügelten Gefühlen freien Lauf lässt, dann kommt am Ende möglicherweise nur Stückwerk oder ein Trümmerhaufen dabei heraus.
Andererseits habe ich ernste Zweifel daran, dass jedes Faktum an jeder Stelle sachgerecht abgewogen worden ist.
Ich habe dem Gesetz also zugestimmt, aber ich möchte an dieser Stelle auch gern meine Zweifel zu Protokoll geben.
Wir verlassen damit das Zweite Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform und kommen innerhalb des Tagesordnungspunktes 2 zum Dritten Gesetz zur landesweiten Gemeindegebietsreform. Dazu liegen Ihnen wiederum die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Inneres in der Drucksache 3/5550 einschließlich zweier Korrekturblätter vor.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf wieder mit dem Beitrag der Fraktion der PDS. Herr Abgeordneter Sarrach, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meinen vorangegangenen Redebeiträgen konnten Sie unsere grundsätzliche Kritik an dem Verfahren dieser Gemeindegebietsreform entnehmen. Natürlich fühlt sich die PDS-Fraktion auch aufgerufen, ihre Alternative zu nennen. Wir stellen uns dieser Herausforderung, indem wir die Frage nach dem konkreten Bedarf dieser Reform stellen.
Wir teilen die von vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern vor dem Ausschuss für Inneres vorgetragene Auffassung, dass eine Weiterführung der Freiwilligkeitsphase längerfristig auch zu weiteren Gemeindezusammenschlüssen geführt hätte. Zwar wären das dann, insbesondere im Umfeld der kreisfreien Städte, andere Zusammenschlüsse als die durch das Gesetz bezweckten, aber es wären Gemeindezusammenschlüsse, die vor Ort bewirkt und von der Bürgerschaft gewünscht worden wären.
Auch andere Modelle der Zusammenarbeit zur Lösung der Stadt-Umland-Probleme hätten, wäre mehr Zeit eingeräumt worden, diskutiert werden können. Es ist schlicht falsch, wenn gesagt wird, dass der Innenausschuss für den Raum Cottbus und Spree-Neiße das Modell der Region Hannover ernsthaft diskutiert hat. Auch der Umgang mit dem Landrat des Landkreises Spree-Neiße war in dieser Form nicht zu akzeptieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich ist es Ihnen unbenommen, gegen unsere Stimmen mehrheitlich Gesetze zu verabschieden, die von den Menschen nicht gewollt sind. Wir als PDS-Fraktion stellen aber fest, dass die sechs Gesetzentwürfe schlicht nicht erforderlich sind, wie die bereits erfolgten freiwilligen Zusammenschlüsse von Gemeinden zeigen.
Des Weiteren stellen wir fest, dass wegen der Schwere der beabsichtigten Eingriffe in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung die vorgesehenen flächendeckenden zwangsweisen Zusammenschlüsse offensichtlich unangemessen sind.