Protocol of the Session on January 26, 2000

Entgegen dem Entwurf des Innenministers fällt die geplante Kürzung bei Gemeinden unter 2 500 Einwohnern um ca. 6 Millionen DM, also um rund ein Dnttel, geringer aus als vorgesehen. Die sich daraus ergebende Verschiebung von ca. minus 800 000 DM für alle vier kreisfreien Städte erscheint mir vertretbar, werden diese kreisfreien Städte doch - ich komme noch darauf zurück - an anderen Stellen im GFG zusätzlich entlastet. Auch mit dieser Veränderung ist es so, dass, pro Einwohner gerechnet, nach wie vor die Gemeinden unter 500 Einwohnern das sind 59 % aller Gemeinden im Land - je Einwohner 28 DM mehr erhalten als zum Beispiel Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern. Im Verhältnis zu den kreisfreien Städten sind es sogar 30 DM je Einwohner.

In § 15 - Schullastenausgleich - schlägt die Koalition eine Änderung in Absatz 3 vor, indem dort zusätzlich die Worte „oder der Republik Polen" aufgenommen werden sollen. Damit wollen wir absichern, dass Schülerinnen und Schüler aus deutsch

polnischen Schulprojekten genauso behandelt werden wie Schülerinnen und Schüler aus den anderen Bundesländern. Zusätzliche Mittel sind dafür nicht erforderlich.

In § 16 haben wir mehrere Änderungen vorgeschlagen, wobei die Summe für das Schuldenmana gement im Abwasserbereich in Höhe von 38,5 Millionen DM unberührt bleibt.

In Absatz I werden die Bedarfszuweisungen zugunsten des § 18 Abs. 1 um 2 Millionen DM gekürzt.

Des Weiteren schlagen wir einen neuen § 16 a vor. Hier sollen 20 Millionen DM aus dem Ausgleichsfonds den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Stärkung der Sozialen Dienste zur Verfügung gestellt werden. Diese 20 Millionen DM werden noch um 10 Millionen DM erhöht, die außerhalb der Verbundmasse zur Verfügung gestellt werden. Damit wird das Gesamtvolumen für die ambulanten Sozialen Dienste von 24 auf 30 Millionen DM erhöht.

Gleichzeiti g - darauf bezog sich meine Äußerung bezüglich der weiteren Entlastung der kreisfreien Städte - werden die örtlichen Träger der Sozialhilfe, also Landkreise und kreisfreie Städte, um jene 16 Millionen DM Kofinanzierune entlastet, die sie bisher aus den Schlüsselzuweisungen leisten mussten.

In § 17 - Investive Zuweisungen - sehen wir keinen Veränderungsbedarf gegenüber dem Gesetzentwurf der Regierung. Wir begrüßen die Aufstockung uni 50 Millionen DM. Diese 50 Millionen DM sind vor allem Investitionen vor Ort und somit auch eine Unterstützung des regionalen Handwerks bzw. Mittelstands.

Im § 18 Abs. 1 haben wir die Mittel für das Programm zur Schuldendiensthilfe für Schulbaumaßnahmen von den vorgesehenen 8 Millionen DM auf 10 Millionen DM erhöht. Die dadurch ausgelösten Mehrinvestitionen kommen nicht nur den Kindern oder den Kommunen zugute. Hiervon profitieren auch Handwerk und Mittelstand.

Wir begrüßen, dass im Absatz 2 des § 18 6 Millionen DM für die Ausstattune der Schulen mit moderner Informationstechnik vorgesehen sind, Mittel, die den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich auf die Gesetzesbegründung und auf das Protokoll des Finanzausschusses hinweisen, die diese Mittel für Schulen in Trägerschaft von Gemeinden nicht ausschließen. Es wird an den Handelnden vor Ort liegen, wie man eventuell bereits begonnene Modellprojekte in Grundschulen damit unterstützt.

In den §§ 20 und 21 konnten aus haushaltsrechtlichen Gründen keine Zahlen eingesetzt werden. Die Abgeordneten der Koalition gehen aber davon aus, dass hier der Stand von 1999 durch die Landesregierung gehalten wird: denn nur so ist letzten Endes eine Erhöhung des GFG um 230 Millionen DM gegenüber 1999 realisierbar.

(Homeyer [CDU]: Richtig!)

Im § 21 Abs. 3 haben wir vorgeschlagen, den Prozentsatz von mindestens 60, den die Kreise laut Entwurf an die Gemeinden

weitergeben müssen, auf 70 % zu erhöhen. Damit kommen wir teilweise einer Forderung des Städte- und Gemeindebundes nach, die bei der Anhörung zum GFG ebenfalls aufgemacht wurde.

Die aus unserer Sicht letzte Änderung haben wir zum § 26 - Zuweisungen bei Gebietsänderungen - vorgeschlagen. Wir begrüßen die Fortführung des finanziellen Anreizes bei freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen, der selbst von der PDS unterstützt wird und der nicht, wie von der PDS behauptet, im Gegensatz zu den Empfehlungen der Enquetekommission steht. Wir sehen allerdings Änderungsbedarf im Absatz 2. Statt der vorgesehenen zusätzlichen einen Million DM beim Zusammenschluss aller Gemeinden eines Amtes soll es 300 DM je Einwohner geben. Da bisher zwei Jahre lang 200 DM pro Einwohner gezahlt wurden, wird, alles zusammengenommen, also auch für den Höchstfall gerechnet, weniger als die bisherigen 400 DM je Einwohner...

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss Ihrer Rede!

Die wesentlichen Änderun gen in den Paragraphen, Herr Präsident, habe ich genannt.

Ich meine, dass wir damit ein gutes Gesetz vorlegen. das den Möglichkeiten des Landes entspricht und dem Bedarf der Kommunen gerecht wird.

Ich habe vielleicht zu langsam gesprochen.

Ich weiß nicht, ob es zu langsam war, aber es war zu lange. In diesem Fall lassen wir die Frage noch zu. Bitte sehr!

Herr Kollege, Sie hatten vorhin begründet, warum Sie die PDSAnträge ablehnen. Würden Sie PDS-Anträgen zustimmen, die sich innerhalb des Finanzrahmens des GFG bewegen?

Könnten Sie mir die Paragraphen nennen, nach denen Flächenkreise und einwohnerschwache Landkreise entlastet werden?

Schippe] (SPD):

Ich könnte Verträgen zustimmen, wenn sie sich innerhalb der Summe bewegen und den praktischen Erfordernissen entsprechen.

Ihre Andeutung, was den Flächenansatz betrifft, bezieht sich auf § 15, auf den Schülerverkehr. Wir haben dazu erneut einen Antrag gestellt. Wir haben uns im Vorfeld durch die Ministerien unterrichten lassen, inwieweit dieser Flächenansatz gerechtfertigt ist; die Zahlen geben es nicht her. In Ihrem Antrag steht etwa: Wir glauben dem nicht. - Wir glauben Ihrem Ansatz nicht und insofern ist die Gefahr, dass dann andere ungerecht behan

delt werden, umso größer. Insofern bleiben wir bei unserer Variante und lehnen Ihren Antrag ab.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort erhält Frau Osten. Sie spricht für die PDS-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin eigentlich gegen Dialoge von dieser Stelle aus, aber ich muss drei kurze Bemerkungen vor allen Dingen an die Adresse von Herrn Schippel machen.

Leider haben Sie, Herr Schippe], an den Kernfragen der Realität vorbeigeredet.

(Beifall bei der PDS)

Ich bin es auch allmählich leid, von Ihnen immer dieselbe Leier zu hören: Die PDS weiß nicht, wie sie etwas finanzieren will. Die Vorschläge, die wir bisher gemacht haben, hatten Finanzierungsquellen. Wenn ich mich an die letzte Haushaltsdiskussion erinnere, war es nur die CDU, die von globalen Minderausgaben als Quelle sprach. Das empfinde ich schon als unsolide.

Eine letzte Bemerkung, Herr Schippe]. Sie müssten sich einfach noch einmal mit den Grundregeln der Demokratie befassen.

(Lachen bei SPD und CDU)

Die Opposition ist nicht dafür da, den Regierungsentwurf zu beklatschen, sondern sie soll genau die Punkte herausfinden, wo Zweifel bestehen. Und das werde ich jetzt tun.

(Beifall bei der PDS - Schippe] [SPD]: Bessere Lösungen anbieten! Aber das machen Sie nicht!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich trotzdem positiv beginnen. Es ist durchaus als ein Erfolg zu werten, dass das Gemeindefinanzierun gsgesetz heute hier in 2. Lesung behandelt werden kann. Ich meine, es ist auch Verdienst aller Abgeordnetenkollegen, dass dieser enge Zeitplan möglich wurde. Es ist auf jeden Fall eine wesentlich bessere Situation als die am Anfang von der Landesregierung angekündigte, nämlich, dass dieses Gesetz im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt erst im Zeitraum März bis Juli behandelt werden soll. Also, man schafft entgegen Gewohnheiten in diesem Landtag einiges doch schneller. Das freut mich. Dabei ist nicht zu vergessen, dass es auch dank dem Druck aus den Kommunen und dem Druck der kommunalen Spitzenverbände, durch klare Forderungen meiner Fraktion, aber auch durch das Konfliktpotenzial in der Landesregierung so kommen konnte.

Doch nun muss ich fragen, was dieses Gesetz den Kommunen wirklich beschert. Ich will auf keinen Fall damit Panikmache veranstalten, sondern will mich mit den konkreten Fakten dieses Gesetzes auseinander setzen:

Erstens: Es bringt den Kommunen, allen zusammen - ich habe

es genauer durchgerechnet 209 Millionen DM mehr als 1999. Das freut uns. Trotzdem wird dies bei den meisten Kommunen nicht ankommen. lm Gegenteil, rund 90 % der Kommunen werden von dieser höheren Finanzausstattung nichts haben, sondem sogar noch weniger als 1999 bekommen.

Zweitens: Es bringt den Kreisen und kreisfreien Städten eine höhere Finanzausstattung. Allerdings - daran muss ich einfach erinnern - gab es genau an diesem Punkt in den vergangenen Jahren überproportionale und ungerechtfertigte Einschnitte, die zu strukturellen Defiziten und damit auf lan ge Zeit zu ungedeckten Finanzlücken führten. Das wissen wir alle. Das heißt, dieses Zeichen war eigentlich längst fällig. Gleichzeitig - so muss ich aber auch sagen - wird diese Verbesserung sofort mit den Rahmenbedingungen, die der Bundes- und der Landeshaushalt in Aussicht stellen, wieder infrage gestellt. Bei der Anhörung hat sogar Herr Dr. Humpen als Geschäftsführer des Landkreistages an der Erhöhung der Finanzen der Kreise sehr gezweifelt.

Drittens: Es bringt allen Gemeinden unter 2 500 Einwohnern das sind immerhin 1 225 von 1 489 im Lande - die Erkenntnis, dass sie nicht gleichberechtigt bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen berücksichtigt werden, weil das Normale, der Level 100%, erst bei 2 500 Einwohnern beginnt und danach erst die so genannte Einwohnerveredelung einsetzt.

Viertens: Dieser Gesetzentwurf beschert den kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden einen Ausgleich zwischen dieser Ausgleichsmesszahl und der Steuerkraftmesszahl von 80 % durch Schlüsselzuweisungen. Ich muss daran erinnern - das ist nicht nur Meinung der PDS -, dass hier eine Deckungslücke in Höhe von 20 % offen bleibt, die weder durch eigene Hebesatzveränderungen noch durch Ausgabenkürzungen in dieser Höhe abgefangen werden kann.

Fünftens wird die Gesamtsumme des Schullastenausgleichs um 5 Millionen DM reduziert, wofür ich überhaupt keine realistische Grundlage sehe.

Sechstens - Stichwort Schülertransport: Jetzt komme ich zu den Dingen, die Sie genannt haben, Herr Schippe]. Von der Erhöhung der Finanzmitte] für den Schülertransport um 2.2 Millionen DM, die wir sehr begrüßen, werden aber nicht alle Kreise etwas haben. Zum Beispiel wird es dafür im Landkreis Prignitz 12 % bzw. 200 000 DM weniger Landeszuschüsse geben. Das heißt, der Berechnungsmodus aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz von 1999, in dem größere Flächen, gerin gere Einwohnerzahlen, also die unterschiedlichen Bedingungen, die es in diesem Land nun einmal gibt, berücksichtigt wurden, fällt einfach weg. Durch die Regierung wird der größere Bedarf der so genannten Flächenkreise bestritten, aber die Rechnungen in den Kreisen sprechen eine andere Sprache. Das muss ich jetzt einfach so sagen.

(Schippel [SPD]: Das ist logisch!)

Siebentens: Der so genannte Ausgleichsfonds wird zulasten aller Gemeinden erhöht, um die Gemeindezusammenschlüsse aus den Jahren 1998 und 1999 zu finanzieren, um einen - wenn auch geringen - Anteil der Gemeinden am Schuldenmanagement im Abwasserbereich abzusichern, um den in Liquida

tionsprobleme geratenen Kommunen zu helfen und - das ist neu - um die Kosten der ambulanten Versorgung, das heißt zur Stärkung der Sozialen Dienste der Landkreise und kreisfreien Städte, sicherzustellen.

Bei Letzterem sind wir besonders skeptisch - das sage ich ganz ehrlich -, denn es wird eine bisher vom Fachministerium finanzierte Aufgabe in das GFG gebracht, sogar noch mit Mitteln aus dem Topf aller Gemeinden in ihrer finanziellen Ausstattung verbessert und mit einem so genannten a-Paragraphen ins Gesetz geschrieben. Ich als Mitglied der Opposition zweifle einfach daran, dass diese konkrete Zweckbestimmung noch im nächsten Jahr - im Jahre 2001 - im Gesetz zu finden sein wird. Ich sehe darin eher einen Weg, sich als Land dieser Aufgabe zu entledigen. Dafür gibt es Beispiele. Es gab im Jahre 1999 einen § 23 a, der Mittelzuweisungen für Bürgerrechtsflüchtlinge vorsah und jetzt im Entwurf 2000 nicht mehr zu finden ist.

Achtens: Obwohl die Regierung und ihre Fraktionen die besondere Priorität von Investitionen angekündigt haben - das auch im Zusammenhang mit der Landesinvestitionspauschale -, beträgt die Erhöhung pro Einwohner bei den kreisangehörigen Kommunen, also bei den kleineren, leider wieder nur 8 Pfennig. Ich bezweifle, dass es dadurch einen sehr großen Investitionseffekt über das ganze Land, besonders bis in die berlinfernen Regionen, geben wird.