„Es gibt einen Wertekonsens über die Relevanz des lebenslangen Lernens. Argumentationsmuster, die zur Legitimation lebenslangen Lernens angeführt werden, sind kulturell und ökonomisch begründet. Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit, Toleranz und Demokratie sind, so der Rat der Europäischen Union, der gerechte Lohn für die Entwicklung einer Gesellschaft, die ihren Bürgerinnen und Bürgern geeignete Zugänge zu Angeboten des lebenslangen Lernens bereitstellt und ihre Lernanstrengungen honoriert.“
Der vorliegende Bericht macht es sich zur Aufgabe, die Weiterbildung in Brandenburg zu beschreiben und Schritte auf dem Weg der Umsetzung des lebenslangen Lernens für die Jahre von 1997 bis 2001 zu kennzeichnen.
Ich komme zu einem anderen Ergebnis als meine Vorrednerin und bin schon der Meinung, dass der vorliegende Bericht seiner Aufgabenstellung in weiten Teilen gerecht wird. Die Weiterbildung besitzt in Brandenburg Verfassungsrang. Das finde ich gut und das sollte auch so bleiben. Das Weiterbildungsgesetz regelt auf dieser Grundlage die Trägerschaft von Weiterbildung, die Förderung als Staatsaufgabe und die Weiterbildung als kommunale Pflichtaufgabe. Ich halte diese Regelung - der Bericht zeigt ja, wie sich Weiterbildung im Land Brandenburg entwickelt hat - für gut und rege an, dass wir an diesem Weiterbildungsgesetz festhalten sollten.
Die Weiterbildungsstruktur hat sich, wie gesagt, im Land Brandenburg auf dieser Basis gut entwickelt. Die verschiedenen Träger sind in den letzten Jahren ihren Aufgaben für die Weiterbildung durchaus gerecht geworden. Diesbezüglich möchte ich den lobenden Worten meiner Vorrednerin beipflichten, denn die Kommunen haben besonders im Hinblick auf die Volkshochschulen Großes geleistet. Es muss aber auch hervorgehoben werden, dass die Zuschüsse des Landes zur Grundversorgung in den letzten Jahren trotz knapper Kassen immer geleistet worden sind, sodass sich das Bildungssystem in Brandenburg durchaus entwickeln konnte.
Neben den Angeboten der freien Träger spielen die Volkshochschulen eine ganz besondere Rolle. Sie sind eigentlich der Kern der Struktur der Weiterbildung im Land Brandenburg. Ich warne davor, die Volkshochschulen - aus welchen Gründen auch immer - infrage zu stellen,
Die Zahlen über die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten sprechen eine eigene Sprache und geben gründlich Auskunft über die positive Entwicklung der Weiterbildung in Branden
burg. Trotzdem sollte untersucht werden, warum die Inanspruchnahme von Angeboten im Rahmen der Grundversorgung keinen umfänglicheren Aufwuchs zu verzeichnen hatte, als hier beschrieben worden ist.
Für problematisch - darin stimme ich Ihnen zu - halte ich die Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung, weil von diesem Angebot aufgrund unserer wirtschaftlichen Lage sicherlich wenig Gebrauch gemacht wird.
Die Bereitschaft zur Weiterbildung setzt voraus, dass Lernkompetenz und Lernmotivation in den Schulen entwickelt werden. Deswegen noch einmal mein Aufruf an unsere Schulen, Schule so zu gestalten, dass das lebenslange Lernen keine Drohung ist, sondern das Bedürfnis, weiter zu lernen, entwickelt und somit die Grundlage dafür gelegt wird. Jeder hat individuell die Aufgabe, sich weiterzubilden und dies zur eigenen Entscheidung zu machen.
Die rote Lampe leuchtet schon; ein letzter Satz sei bitte noch gestattet. - Ich finde es gut, dass sich das Land Brandenburg an vielen Modellprojekten beteiligt, um gerade den Bereich der Weiterbildung zu qualifizieren, die Weiterbildung bewertbar zu machen und messbar zu gestalten. Ich meine, die Zukunftsfähigkeit unseres Landes hängt davon ab, welche Möglichkeiten unsere Bürger in Zukunft haben werden, nicht nur schulische Bildung als Grundbildung zu genießen, sondern sich ein Leben lang weiterzubilden. - Ich danke.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Siebke. Ich hoffe, es ist kein lebenslanger Lernprozess, bis Abgeordnete mitbekommen, dass sie, wenn die rote Lampe leuchtet, zum Ende der Rede kommen sollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt heute der Bericht der Landesregierung zum Thema Weiterbildung für den Zeitraum von 1997 bis 2001 vor. Ich weiß nicht, wie es Ihnen ging, aber als ich die ersten 20 Seiten dieses Berichts las, dachte ich, ich lese das Vorwort einer Doktorarbeit zum Thema Weiterbildung. Dort steht nur allgemeines Blablabla. Erst ab Seite 22 wurde es aufschlussreicher. Dort wurden unter anderem die 18 Modellprojekte im Einzelnen vorstellt, die durch das Land Brandenburg im Berichtszeitraum gefördert worden sind. Wer wissen will, welche Fördersummen in diese Projekte geflossen sind und was das Ziel dieser Vorhaben war, kann das dem Bericht entnehmen. Wer jedoch wissen will, welche Ergebnisse bei den einzelnen Projekten zu verzeichnen sind, dem wird dieser Bericht nicht viel Aufschluss geben. Aber der Bericht verweist wenigstens darauf, wo man die Ergebnisse findet. Zum Beispiel ist das Ergebnis eines Modellprojektes über den brandenburgischen Hochschulverband zu beziehen, die Ergebnisse einiger Projekte wurden im Rahmen einer Tagung vorgestellt und im Informationsdienst des Pädagogischen Landesinstitutes publiziert. Das Ergebnis eines weiteren Modellprojektes ist in einer
- Ich bin ehrlich, Frau Siebke, ich habe mir nicht die Mühe gemacht, die Ergebnisse aller vom Land finanzierten Modellprojekte bei den jeweiligen Stellen abzufordern.
Ich bezweifle ganz stark, dass die Landesregierung über den Erfolg oder auch den Misserfolg der einzelnen Projekte Kenntnis hat. Hätte sie diese Kenntnis, Frau Siebke, dann hätten sie uns diese Erkenntnisse bestimmt im vorliegenden Bericht mitgeteilt.
Meine Damen und Herren, wichtig zu wissen wäre, was unter dem Strich bei der Weiterbildung herausgekommen ist. Um diese Frage wird es in den nächsten Wochen und Monaten während der Haushaltsberatungen gehen, wenn geklärt werden muss, welche Haushaltsposten um wie viel gekürzt werden müssen. Was danach vom brandenburgischen Weiterbildungskatalog übrig bleibt, steht derzeit noch in den Sternen.
Bisherige Andeutungen aus Regierungskreisen, was beispielsweise die Entlassung der Kommunen aus Weiterbildungsverpflichtungen angeht, lassen nichts Gutes vermuten. Gerade in dieser Situation wäre ein Bericht, der die Qualität und den Sinn einzelner Weiterbildungsmaßnahmen darlegt, sehr wichtig gewesen. Dann hätten die Haushaltspolitiker sich beim Sparen und Kürzen auf die weniger guten und weniger zielführenden Weiterbildungsangebote konzentrieren können. Stattdessen werden wahrscheinlich alle Kommunen nach der Rasenmähermethode gleichmäßig zusammengestutzt. Aber die Brandenburger sind es gewöhnt, dass die Landespolitik alle großspurig angekündigten Projekte und Programme gegen die Wand fährt. Warum sollte es dem Projekt „Lebenslanges Lernen“ besser gehen? - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Fechner. - Ich gebe das Wort an die Fraktion der CDU, Frau Abgeordnete Hartfelder. Ich begrüße gleichzeitig die Sport treibenden Minister, die aus dem Krankenhaus in den Plenarsaal zurückgekehrt sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 129-seitige Bericht gibt Aufschluss über die Entwicklung der Weiterbildung im Land Brandenburg in den Jahren 1997 bis 2001. Er ist ausführlich und übersichtlich, würde ich sagen, im Vorwort natürlich etwas zu lang. Zu bemerken ist, dass sich alle Bereiche der Weiterbildung verstetigt oder entwickelt haben, so die Grundversorgung, die Bildungsfreistellung, der zweite Bildungsweg, die berufsbegleitende oder ergänzende Weiterbildung, aber auch die politische Bildung. Eine positive Entwicklung ist erkennbar, wenn auch der Weiterbildungsrat die Finanzierung als nicht ausreichend ansieht.
Schon vor zwei Jahren haben wir festgestellt, dass die Vernetzung der Weiterbildung Ziel der Politik sein muss. Bei der gegenwärtigen Haushaltslage ist das dringender denn je geboten. Ein erster Schritt in diese Richtung ist mit der Installierung von regionalen Weiterbildungsräten und anderen Dingen getan worden. Insgesamt ist nach unserer Auffassung eine Evaluation und damit eine Überprüfung der Effizienz und Qualität von Angeboten nötig. Diese existiert in Teilen zwar schon, Frau Kollegin Fechner, es gibt beispielsweise eine Checkliste für die Weiterbildungsinteressenten, aber wie der Weiterbildungsbericht selbst darlegt, gibt es kein einheitliches Normensystem, mit dem eine Vergleichbarkeit wirklich gewährleistet wäre. Das ist auf Seite 20 nachzulesen. Eine solche Einheitlichkeit verlangten einerseits das ausgesprochen vielseitige Angebot an Weiterbildung und andererseits die angespannte Haushaltslage des Landes und der Kommunen. Das heißt, jegliche Projektförderung muss auf ihren Nutzen und ihren Erfolg hin geprüft werden. Zukünftig ist es besser, ein geringeres, aber stetiges und qualitativ hochwertiges Angebot zu machen. Die degressive Förderung von Netzwerken und Projekten, die im Bericht sehr ausführlich beschrieben werden, durch die EU und den Bund, kofinanziert durch das Land, aber auch die Gemeinden, weckt Begehrlichkeiten, verlangt aber zukünftig eine Landes- oder Kommunalfinanzierung, und wir müssen uns fragen, ob wir uns die zukünftig noch leisten können.
Angebote der Grundversorgung existieren bei 85 Trägern; das ist ein hohes Niveau. Die erteilte Stundenzahl hat sich in etwa verstetigt. Vergleicht man die einzelnen Sparten miteinander, stellt man fest, dass der Bereich der kulturellen Weiterbildung nach dem „allgemeinen Bereich“ besonders beliebt ist. Auch hier ist das Angebot nach meinem Verständnis zu evaluieren. Beispielsweise Theaterbesuche oder Museumsbesuche von Gruppen und anderes gehören nicht hierzu, meine ich, sondern in die private Finanzierung des Einzelnen.
Im Rahmen der Bildungsfreistellung erhöhte sich die Zahl der Anbieter von 166 auf 692. Eine Bündelung von Angeboten wird hier zukünftig unerlässlich sein. Erfreulich ist der hohe Anteil von Frauen - das sage ich als Frau natürlich sehr gern - von 52 bis 59 % an der Bildungsfreistellung. Vor diesem Hintergrund aber scheint mir folgende Feststellung erläuterungsbedürftig: Erforderlich sind bessere Zugangsmöglichkeiten, insbesondere für Frauen - nachzulesen auf Seite 99 in der Erläuterung der Weiterbildungsangebote des MASGF. Nicht erfasst wird wiederum die Aufschlüsselung der Teilnehmer an der Bildungsfreistellung nach Berufsgruppen. Dies sollte auf jeden Fall im nächsten Weiterbildungsbericht erfolgen.
Zu den Darstellungen zum zweiten Bildungsweg ist die Schlussfolgerung auf Seite 65 zu prüfen. Hier steht:
„Angesichts der insgesamt sinkenden Zahl der Schülerinnen und Schüler in allgemein bildenden Schulen einschließlich der gymnasialen Oberstufe von Oberstufenzentren und einer leicht steigenden Anzahl von Studierenden im Zweiten Bildungsweg nimmt die quantitative Bedeutung des Zweiten Bildungswegs zu.“
Diese Aussage erscheint mir nicht logisch. Erstens ist der Zusammenhang zwischen dem Schülerrückgang und der Erhöhung der quantitativen Bedeutung der Weiterbildung nicht schlüssig und zweitens geht die Zahl der Schulabgänger derzeit weder im Bereich der Sekundarstufe I noch der Sekundarstufe II zurück.
Abschließend ist zu sagen, dass die Mittel für die Weiterbildung, die in den einzelnen Ressorts angesiedelt sind, zusammengefasst werden müssen. In Zukunft müssen wir uns auf die pflichtigen Aufgaben nach dem Weiterbildungsgesetz konzentrieren und auch Schwerpunkte setzen. Dabei sind Strukturen zu erhalten, wie die Kollegin Siebke erläuterte. Aber, Frau Kollegin Große, wir werden uns auch am Bedarf orientieren müssen, was Sie verneint haben. Wir werden die Bedürfnisse des Einzelnen in Zukunft in Brandenburg nicht erfüllen können. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Hartfelder. - Ich beende die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und stelle fest, dass Sie den Bericht der Landesregierung in der Drucksache 3/5223 zur Kenntnis genommen haben.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Landesregierung und erteile Herrn Minister Baaske das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag soll alle zwei Jahre einen Gleichstellungsbericht bekommen, was in den Jahren 1997 und 1999 auch pünktlich geschah. Der dritte Bericht verzögerte sich, weil es Probleme bei der Autorin, die diesen Bericht schreiben sollte, gab. Es kam zu einem unvorhersehbaren personellen Wechsel. Darum hat sich die Fertigstellung dieses Berichtes etwas verzögert. Ich glaube aber, dass es uns trotzdem gelingen wird, den nächsten Bericht etwas zeitnaher zu liefern. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf 1999, jetzt haben wir das Jahr 2003. Das wirft schon ein etwas eigenartiges Licht auf diesen Bericht.
Aber wir sehen auch, dass Gleichstellungspolitik kein Selbstläufer ist. Wer auf schnelle oder sogar spektakuläre Erfolge setzt, der hofft natürlich vergebens. Man muss dabei Geduld haben und auch hartnäckig sein.
Der Bericht belegt, dass wir durchaus erfolgreich waren. Es wird aber auch deutlich, dass acht Jahre nach In-Kraft-Treten des Landesgleichstellungsgesetzes Frauen in der Landesregierung oder in nachgeordneten Einrichtungen noch lange nicht die gleichen Karrierechancen wie Männer haben. Das gilt natürlich nicht nur für die Verwaltung. Das gilt genauso für die Wirtschaft, die Wissenschaft und andere Bereiche. Es gibt zwar Fortschritte, aber es gibt auch noch eine ganze Menge zu tun.
anteil insgesamt positiv entwickelt. Er liegt zurzeit bei 51 %, in den Ministerien und in der Staatskanzlei bei 55 %. Doch ein Blick hinter diese Zahlen zeigt dann wieder ein differenziertes Bild, was nachdenklich macht. Nehmen wir nur den höheren Dienst. Hier ist der Frauenanteil seit 1994 von knapp 30 % auf fast 36 % gestiegen. Aber das ist angesichts der hohen weiblichen Beschäftigungsquote von über 50 % immer noch viel zu wenig. In den Ministerien und der Staatskanzlei sind es nur 31,5 %.
Etwas besser sieht es im gehobenen Dienst aus. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten sind Frauen. Allerdings muss man sagen, dass die Zielstellung des Landesgleichstellungsgesetzes quantitativ noch nicht erreicht ist. Auch hier ist der Anteil von Frauen mit steigender Vergütungs- und Besoldungsgruppe wesentlich geringer, auch wenn er sich natürlich gegenüber 1996 etwas verbessert hat.
Wir wissen allerdings auch, dass die personellen und finanziellen Spielräume der Dienststellen sehr eng geworden sind. Dennoch ist es möglich, den Anteil der Frauen in den Bereichen zu erhöhen, in denen sie bisher noch unterrepräsentiert sind. Möglichkeiten dafür bieten Neubesetzungen, natürlich insbesondere dann, wenn Altersabgänge zu verzeichnen sind; denn gut ein Drittel aller Beschäftigten des höheren Dienstes sind über 50 Jahre alt, bei den Frauen sind es nur 19 %. Das macht deutlich, dass noch eine Spannweite von 80 % besteht und durchaus Reserven vorhanden sind.