Protocol of the Session on December 19, 2002

Drucksache 3/5168

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der Landesregierung und gebe der Finanzministerin Frau Ziegler das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs zur Änderung des WGT-Gesetzes erfüllt die Landesregierung einen gesetzlich vorgegebenen Auftrag. Im Dezember 2001 ist in Artikel 7 des Haushaltsstrukturgesetzes für das Jahr 2002 die Auflösung des Sondervermögens für den Zeitraum nach dem 30. Juni 2002 gesetzlich festgelegt worden. Im Vorfeld der Beschlussfassung im Kabinett habe ich mit allen Beteiligten sehr lange und intensiv diskutiert. Bereits frühzeitig wurde der auf Grundlage des WGTGesetzes gegründete Beirat zur Beratung der Ministerin in allen wesentlichen Fragen des Sondervermögens in die Erörterung einbezogen, da dieses Gremium einen größeren Kreis von Konversionsfachleuten und Bürgern repräsentiert, die mit der Konversion zu tun haben. Mehrere Gespräche habe ich auch mit Vertretern der so genannten FOKUS-Gemeinden geführt.

Es ist gut, dass nun diese Debatte im parlamentarischen Raum geführt wird, da so verdeutlicht werden kann, dass allein der

hier eingeschlagene Weg die Gewähr dafür bietet, die Fortsetzung der Konversion im Land Brandenburg nachhaltig zu sichern. Dies ist nämlich - das wird immer gern übergangen - ein wesentliches Ziel dieses Gesetzes.

Ich gehe kurz auf die Entstehungsgeschichte des WGT-Gesetzes ein: Bevor der Landtag 1994 die Entscheidung traf, die Flächen vom Bund zu übernehmen, gab es eine sehr breite und kontroverse Diskussion. Vor allem wurde von den Gegnern dieser Übernahme das unüberschaubare Risiko für das Land Brandenburg wegen der Umweltgefahren, der Sanierungskosten für Altlasten usw. betont. Der Landtag hat sich gleichwohl für die Übernahme der WGT-Liegenschaften entschieden, da das Land Brandenburg den Konversionsprozess eigenverantwortlich in die Hand nehmen und steuern wollte. Dies war eine gute Entscheidung.

Meine Damen und Herren, die mit dem Sondervermögen und der damit verbundenen Geschäftsbesorgerin, der Brandenburgischen Bodengesellschaft, erreichten Konversionsergebnisse können sich durchaus sehen lassen. An vielen Standorten im Lande lässt sich begutachten, wie die strukturpolitischen Maßgaben des WGT-Gesetzes mit Leben erfüllt worden sind. „Die Liegenschaften des Sondervermögens werden zur Förderung der Entwicklung des Landes eingesetzt“, heißt es in der zentralen Vorschrift des Gesetzes. Genau dies ist seit 1994 umgesetzt worden und soll auch zukünftig umgesetzt werden. Deshalb bleibt diese Vorschrift im Gesetzentwurf unverändert.

Letztendlich wollen wir mit der Gesetzesänderung die Fortsetzung der Konversion im Land Brandenburg auch unter veränderten finanziellen Rahmenbedingungen für die Zukunft absichern. Würden wir aber den gesetzlich vorgegebenen Auflösungszeitpunkt im Jahr 2009 abwarten, wäre die Fortführung der Konversion nicht bzw. zumindest nicht auf dieser Grundlage möglich.

Bei sorgfältiger, vorausschauender Betrachtungsweise ist eine vorgezogene Entscheidung über die Auflösung des Sondervermögens geboten. Dreh- und Angelpunkt ist die Frage, wie lange der revolvierende Fonds funktioniert. Der Gesetzgeber hat genau diese Frage schon im Jahr 1994 dem Gesetz zugrunde gelegt und die Auflösung für spätestens 2009 festgeschrieben. Erfreulich ist, dass die Konstruktion des revolvierenden Fonds bis jetzt erfolgreich war, sodass Liegenschaftskonversion ohne direkte Belastung des Landeshaushaltes betrieben werden konnte. Nun aber ist der Zeitpunkt gekommen, an dem absehbar ist, dass diese Konstruktion nicht mehr tragen wird. Die Verwertungserlöse aus den Verkäufen von WGT-Liegenschaften, also dem Kerngeschäft der Geschäftsbesorgung, sind aufgrund der schlechter werdenden Portfolios rückläufig. Das Neugeschäft läuft schleppender. Nicht unerhebliche Teile der Verwertungserlöse der letzten Jahre resultieren aus gestundeten Kaufpreisraten von Grundstücksverkäufen früherer Jahre. Gleichzeitig steigen die Kosten für die Herstellung der Verwertungsreife von WGT-Liegenschaften aufgrund der schlechteren Qualität der verbliebenen Liegenschaften. Außerdem verschlechtert der deutlich rückläufige Immobilienmarkt gerade in diesem Segment die Situation zunehmend.

Die Schere zwischen Erlösen und Kosten wird also größer. Dies bedeutet, dass das Deckungsprinzip des revolvierenden Fonds in Zukunft nicht mehr greifen wird. Die Rücklagen des Sondervermögens, die unter anderem als Rückstellung zur Risikoabsiche

rung hinsichtlich der Altlastenbehandlung und -beseitigung dienen, wiesen zum Ende des Jahres 2001 bereits eine Deckungslücke von über 6 Millionen Euro auf. Diese von den Wirtschaftsprüfern auf der Grundlage der Einschätzung der Geschäftsbesorgerin bestätigten Risiken gehen allerdings von einer verminderten Eintrittswahrscheinlichkeit aus.

Neben die Absicherung der Fortsetzung des Konversionsprozesses im Land Brandenburg als einem wesentlichen Grund für die Überführung des Sondervermögens in den Landeshaushalt tritt eine ebenso wichtige haushälterische Überlegung: Die aktuelle Haushaltslage verbietet es, einen nicht unwesentlichen Bereich wie den des Sondervermögens von vornherein aus den grundsätzlichen Konsolidierungsüberlegungen auszuklammern. In Zukunft sollen Entscheidungen über die Verwaltung, Entwicklung und Verwertung von WGT-Liegenschaften, die bisher rein interne Vorgänge innerhalb des Sondervermögens waren, transparent und einer Abwägung nach finanzpolitischen Prioritäten durch das Parlament, den Haushaltsgesetzgeber, zugänglich gemacht werden.

Das Sondervermögen hat von der im WGT-Gesetz geregelten Befugnis, selbstständig Kreditmittel bis zur Höhe von 150 Millionen DM aufzunehmen, bisher keinen Gebrauch machen müssen. In Zukunft wäre das Sondervermögen auf die Aufnahme von Krediten angewiesen. Dies würde durch die zusätzlichen Kosten die Handlungsfähigkeit des Sondervermögens beeinträchtigen und gleichzeitig das Entstehen eines Schattenhaushaltes begünstigen. Gerade das kann nicht in unserem gemeinsamen Interesse sein.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle betone ich erneut, dass die Auflösung des Sondervermögens nicht automatisch auch die Auflösung der BBG präjudiziert. Mit der beabsichtigten Auflösung des Sondervermögens werden die Aufgaben und Ziele des WGT-Gesetzes nicht verändert. Die Konversion wird fortgeführt und die BBG wird Geschäftsbesorgerin bleiben. Mit der Auflösung wird die Inanspruchnahme von Fördermitteln das ist heftig diskutiert worden - auch nach Überführung des Sondervermögens in den Landeshaushalt grundsätzlich gesichert werden. Ich bitte Sie herzlich, diese Schritte mitzugehen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Frau Ministerin Ziegler, und gebe das Wort an die Fraktion der PDS, Herrn Abgeordneten Domres.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Haushaltsstrukturgesetz 2002 legt in Artikel 7 fest, dass das Sondervermögen nach dem 30.06.2002 aufgelöst werden soll. Das hat die Koalition, das hat die Regierung so beschlossen. Die Finanzministerin wollte das Sondervermögen bereits zum 01.01.2003 auflösen. Dafür bekam sie in der Koalition und im Kabinett mit Recht keine Mehrheit. Der jetzt gefundene Kompromiss, das Sondervermögen erst zum 31.12.2004 aufzulösen und in das Allgemeine Grundvermögen zu überführen, ist ein Teilerfolg für die Kommunalen Spitzenverbände und die Gemeinden im „Forum für Konversion und Stadtentwicklung“.

(Beifall bei der PDS)

Dennoch meine ich, dass dieser Kompromiss nicht greift. Er trägt der Notwendigkeit, den Konversionsprozess im Land Brandenburg fortzuführen, nicht ausreichend Rechnung. Konversion muss weiter als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkannt werden; die Kommunen dürfen mit den Lasten militärischer Hinterlassenschaften nicht allein gelassen werden.

Im Namen der PDS-Fraktion bedauere ich, dass die Landesregierung mit dieser Entscheidung ein Politikfeld, auf dem Brandenburg im Bundesmaßstab Vorbildliches geleistet hat, zukünftig nicht mehr im erforderlichen Maß absichern wird. Die Befürworter der Auflösung des Sondervermögens, insbesondere das Finanzministerium, führen stets zwei Hauptargumente an, erstens die mangelnde Transparenz und zweitens die Behauptung, dass der revolvierende Fonds am Ende sei.

Die Begründung mangelnder Transparenz ist schon ein Stück aus dem Tollhaus. Es ist nämlich die Finanzministerin selbst, die ihrem gesetzlichen Auftrag zur Berichterstattung über den Stand der Entwicklung und die Verwertung des Sondervermögens gegenüber dem Landtag nicht nachkommt. Die Berichterstattung müsste halbjährlich vor dem Landtag erfolgen. Der letzte übergebene Bericht stammt jedoch aus dem zweiten Halbjahr 1999. Niemand anders als die Finanzministerin selbst ist also für die mangelnde Transparenz dem Landtag gegenüber verantwortlich.

(Beifall bei der PDS)

Zum revolvierenden Fonds: Mit dem Haushaltsstrukturgesetz wurde bereits der Rücklage ein Anteil in Höhe von ca. 13 Millionen Euro im Vorgriff auf die Auflösung entnommen. Damit tragen wiederum das Finanzministerium und die Regierungskoalition die Verantwortung für die nachhaltige Schädigung des revolvierenden Fonds. Dieses Geld ist für die Konversion verloren und wird den Kommunen vorenthalten. In Anbetracht dessen jedoch ohne stichhaltige Gründe, ohne Offenlegung der Geschäftsbereichsprüfungen und ohne Darlegung einer eigenen Risikobewertung immer wieder diesen Fonds infrage zu stellen, erachte ich als unredlich. Alle, die sich mit der Konversion beschäftigen, wissen, dass die Verwertungschancen kleiner werden. Umso wichtiger ist es dann, Maßnahmen wie den Ökopool weiterzuführen. Ich erinnere an den Beschluss des Beirates zur Beratung der Ministerin der Finanzen in Fragen des Sondervermögens „Grundstücksfonds Brandenburg“. Dieser fasste bereits in der 25. Sitzung am 01.03.2002 folgenden Beschluss:

„Der Beirat empfiehlt dem MdF, für die Bestimmung des Termins zur Auflösung des Sondervermögens in Abhängigkeit von den geltenden europäischen Förderbedingungen den 31.12.2006 anzustreben.“

Dieser Beschluss findet die Unterstützung der PDS-Fraktion.

Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Zusammenhang möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die CDU-Fraktion am 07.11.2002 erklärt hat: Die Auflösung vor 2006 macht weder aus umweltpolitischer und wirtschaftspolitischer Sicht noch aus finanzpolitischer Sicht einen Sinn. Wird ein Zeitpunkt vor 2006 gewählt, würden die Kommunen zusätzlich belastet, Arbeitsplätze und mittelständische Unternehmen im Konversionsbereich vernichtet, wichtige umweltpolitische Maßnahmen unmöglich gemacht und es würde auf Fördermittel der EU verzichtet. Das ist aus unserer Sicht wenig sinnvoll. Zudem wurde

uns vom Finanzministerium kein einziger Grund genannt, der die Auflösung nötig macht oder aus dem abzuleiten ist, dass die Auflösung des WGT-Sondervermögens im Landesinteresse ist.

Es ist zu begrüßen, dass sich die CDU den Positionen der PDS, der FOKUS-Gemeinden und der kommunalen Spitzenverbände angeschlossen hat. Besser wäre es jedoch gewesen, wenn die Entscheidung der CDU, das Sondervermögen nicht auflösen zu wollen, schon vor der Beschlussfassung zum Haushaltsstrukturgesetz gefallen wäre.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Für die PDS-Fraktion bleiben folgende Probleme offen. Erstens: Der Umfang der Konversion wird eingeschränkt und dem vergleichsweise komplizierten und der durch Mittelknappheit geprägten Finanzregie des MdF unterstellt. Zweitens: Flexibilität geht verloren, da künftig alle Konversionsmaßnahmen „objektund projektscharf“ in den Haushalt eingestellt werden sollen; eine Budgetierung ist laut MdF nicht vorgesehen.

Es stellt sich die Frage, warum zusätzliche Aufgaben in das MdF verlagert werden, wenn im Rahmen von Verwaltungsoptimierung eigentlich Personalstellen abgebaut sowie Aufgaben ausgelagert und kommunalisiert werden sollen, und warum eine bereits ausgelagerte Aufgabe wieder zurückgeholt werden soll. Meiner Meinung nach ist die Frage nach der Geschäftsverteilung innerhalb der Landesregierung sehr berechtigt.

Aus unserer Sicht ist eine reale Bewertung des Sondervermögens nötig. Offene Forderungen müssen aus Sicht der PDSFraktion in einer Überführungsbilanz dargestellt werden; die vorgesehene „Zwischenabrechnung“ erscheint uns nicht weitreichend genug. Bei der Verwertung des WGT-Sondervermögens hat die PDS-Fraktion nach wie vor einen strukturpolitischen Anspruch. Dies soll sich auch im Gesetz wiederfinden.

Meine Damen und Herren, wir sind gern bereit mitzuwirken. Sie können aber nicht erwarten, dass wir all Ihre Vorschläge kritiklos übernehmen. - Danke.

(Beifall bei der PDS)

Ich danke dem Abgeordneten Domres und gebe das Wort an die Fraktion der SPD, Herrn Abgeordneten Bischoff.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Domres, genau das erwarten wir auch nicht; dafür gibt es eine Opposition im Landtag.

Leider hat der Krieg auch in Brandenburg sichtbare Spuren hinterlassen. Das gilt auch für den kalten Krieg. In Brandenburg gibt es auf rund 100 000 Hektar ehemals sowjetische Kasernen, Truppenübungsplätze und Sperrgebiete. Seit rund 10 Jahren wird Munition geräumt, wird saniert und renaturiert. Herr Kollege Domres, die Konversion ist in Brandenburg sichtbar vorangekommen. Das ist ein Erfolg unserer Bemühungen, aber auch eine Unterstützung für die betroffenen Kommunen und Regionen im Land Brandenburg. Sämtliche Verkaufserlöse aus sanierten Grundstücken flossen dabei allein in die Finanzierung

des Geschäftsbesorgers BBG und damit in die Konversion. Doppelt so viel Geld, wie zur Unterstützung der Chipfabrik aus dem Landeshaushalt gegeben werden soll, ist bereits geflossen. Das mittelfristig Machbare ist dabei aber auch weitestgehend realisiert. Allerdings haben sich die Vorzeichen deutlich geändert - das geht ganz besonders an die Adresse meines Vorredners -, denn der Gesamtwert der verbliebenen Liegenschaften und die Erlöse aus deren Verkauf decken nicht mehr die verbleibenden Kosten für die Bewirtschaftung des Sondervermögens, weder für die schon eingebrachten vertraglichen Zusagen noch für die Fixkosten des Geschäftsbesorgers BBG. Die Risiken für den Landeshaushalt sind doppelt so hoch wie beim Projekt Chipfabrik.

Die Risiken kann man übersehen, wenn man den Kopf in den Sand steckt. Folgerichtig muss zeitnah und auch konsequent entschieden werden, und zwar nicht nur über die Auflösung des Sondervermögens als ersten Schritt - er ist eher haushaltstechnischer Natur -; sondern es bedarf vielmehr zum Abbau der enormen Fixkosten eines Zeitplans zur Auflösung der Gesellschaft BBG selbst. Bei der LEG war die Entscheidung zur Liquidation konsequent; zeitnah war sie nicht. Diese Fehler dürfen und werden wir in diesem Parlament nicht wiederholen. Wenn das Konto des so genannten Sondervermögens leer ist, endet der Prozess zunächst. Der Landtag wird dann neu entscheiden und angesichts anstehender Sparmaßnahmen auch seine Prioritäten suchen und mit Augenmaß - davon bin ich überzeugt - finden.

Herr Abgeordneter Bischoff, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, zum jetzigen Zeitpunkt nicht. - Ministerien müssen Projekte selbst finanzieren und sagen, aus welchen Positionen ihres Haushalts sie die Mittel für aufgewendete Projekte nehmen. Die Liquidation der LEG war ein gelungenes Gesellenstück und auch ein Lernprozess. Setzen wir diese Erkenntnisse gemeinsam konsequent durch die Erstellung eines Zeitplanes zur zügigen Auflösung der BBG um! - Jetzt können Sie gern fragen, verehrte Kollegin.

Herr Abgeordneter Bischoff, erteilen Sie das Wort?

Entschuldigung.

Ich frage nur noch einmal höflich nach. Ich zweifle geradezu an meiner Existenzberechtigung.

Ich bitte vielmals um Entschuldigung. Wir brauchen Sie noch in diesem hohen Haus.

Frau Abgeordnete Osten, bitte.

Danke, Herr Präsident, ich habe auch aus diesem Grunde noch gewartet. - Herr Bischoff, Sie haben hier bestimmte Risiken und Gefahren deutlich gemacht, die ich auch nicht anders sehe. Sind Sie meiner Meinung, dass es angesichts dessen umso wichtiger ist, dass die Ministerin - wie es im Gesetz geregelt ist, nämlich halbjährlich -, dem Parlament Bericht erstattet und dass sie hier noch eine Bringeschuld hat?

Frau Kollegin Osten, vor dem Hintergrund, dass 1999 die Verwertungserlöse 22,6 Millionen Euro betrugen, im Jahr 2001 dagegen nur noch 14,8 Millionen Euro, halte ich Ihren Vorschlag für richtig. Allerdings - das haben wir im Ausschuss bereits besprochen - müssen die Berichte dann auch stichhaltig sein, sodass sie für uns verwertbar sind und auch zu Reaktionen führen können. In dieser Hinsicht unterstütze ich Ihre Bemerkung und freue mich auf die Diskussion im Ausschuss für Haushalt und Finanzen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bischoff. - Das Wort geht an die Fraktion der DVU, an die Abgeordnete Hesselbarth.