Natürlich ist Brandenburg mit seiner 250 Kilometer langen direkten Grenze zu Polen naturgemäß besonders betroffen. Auch in unserer Landesverfassung ist verankert, dass wir die Zusammenarbeit gerade mit unserem polnischen Nachbarn unterstützen werden. Dies haben wir immer mit Nachdruck
betrieben und uns auch mit Nachdruck für den Beitritt unseres Nachbarlandes zur Europäischen Union eingesetzt, und zwar nicht nur aufgrund des geschichtlichen Verantwortungsbewusstseins, sondern aus der Überzeugung heraus, dass der Beitritt von Polen zur Europäischen Union politisch, wirtschaftlich, wissenschaftlich und kulturell eine Bereicherung des Landes Brandenburg sein wird.
Mit großem Interesse und großer Freude konnten wir verfolgen, wie unser Nachbarland Polen in Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft bereits in den 90er Jahren Reformen und Umstrukturierungsprozesse eingeleitet hat. Die Annäherung hat in vielen Bereichen auch die bilaterale Zusammenarbeit gefördert.
Wir wissen aber, dass es in der Bevölkerung natürlich auch viele Ängste bezüglich der Folgewirkungen der Erweiterung gibt und dass diese Ängste, die durch einen erhöhten Anpassungsdruck auf die regionale Wirtschaft und auf den Arbeitsmarkt geprägt sind, ernst genommen werden müssen, ebenso wie die Ängste vor einer grenzüberschreitenden Kriminalität. Oft beruhen diese Ängste auch auf einem Informationsdefizit. Deshalb wird 2003 ein Schwerpunkt unserer Öffentlichkeitsarbeit genau hier gelegt werden.
Insgesamt beurteilt die Landesregierung die Beschlüsse von Kopenhagen positiv. Wir sehen uns in unseren Anstrengungen bestätigt, die wir im Hinblick auf die EU-Erweiterung bisher unternommen haben.
Die positiven Effekte des Beitritts werden dem Land Brandenburg in dem Maße zugute kommen, wie wir es verstehen, die Chancen entschlossen zu nutzen, die sich aus der Vergrößerung der europäischen Sicherheitsgemeinschaft und aus den neuen Märkten jenseits von Oder und Neiße ergeben. - Vielen Dank.
Ich danke auch. - Wir sind damit bei der Frage 1390 (2003 - Europäisches Jahr der Behinderten), die die Abgeordnete Bednarsky stellen wird.
Mit Beschluss des Rates der Europäischen Union ist das Jahr 2003 zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen erklärt worden. Die Europäische Union hat den Regionen eine besondere Rolle zugedacht, die an Staaten grenzen, die im Jahre 2004 in die Gemeinschaft aufgenommen werden. Das Land Brandenburg muss in der Hinwendung zum polnischen Nachbarn einen wesentlichen Teil dazu beitragen. Deshalb sind viele Veranstaltungen und Aktivitäten bewusst mit polnischen Gästen und polnischen Darbietungen konzipiert.
Im Zuge der Haushaltssperre sollen nun keine Fördermittel für diese landesweite Kampagne mehr fließen, in der Menschen mit Behinderungen aus Brandenburg und Polen öffentlichkeitswirksam auf sich und ihre Anliegen aufmerksam machen können.
Ich frage die Landesregierung: Welche Veranstaltungen und Kampagnen im Rahmen des Europäischen Jahres der Behinderten 2003 sollen mit Landesmitteln gefördert werden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Frau Bednarsky, das Land Brandenburg wird am 5. Mai des kommenden Jahres eine zentrale landesweite Veranstaltung in Potsdam - eventuell zusammen mit der Stadt Potsdam - durchführen, und zwar im Berufsbildungswerk für behinderte Menschen im Oberlinhaus in Potsdam. Landesweit soll es bei dieser einen Veranstaltung bleiben. Wir brauchen viel Optimismus, Gestaltungswillen und auch Fantasie, um die 15 000 Euro, die wir für diese Veranstaltung geplant haben, zusammenzubekommen, um das Vorhaben mit Landesmitteln fördern zu können.
Der 5. Mai ist der Europäische Tag zur Gleichstellung behinderter Menschen und richtet sich insbesondere gegen Diskriminierungen dieser Bevölkerungsgruppe. Wie Sie als Fragestellerin bereits ausführten, ist es aufgrund der angespannten Haushaltslage und den Festlegungen zur Haushaltssperre gegenwärtig nicht möglich, weitere Aktionen, insbesondere wenn Kreis oder Kommunen solche durchführen, mit Landesmitteln zu fördern.
Andererseits haben wir entlang der Grenze drei Euro-Regionen, welche Fördermittel aus der INTERREG-III- Förderung bekommen. Ich habe angeregt, dass gerade die gemeinnützigen Vereine, Verbände und Initiativen insbesondere dann, wenn sie sich mit Behinderten beschäftigen, Anträge stellen sollten. Das Verfahren ist relativ langwierig. Es dauert fast ein halbes Jahr, bis das Geld tatsächlich kommt. Aber ich gehe davon aus, dass von dort Geld geholt werden kann. Es gibt auch Fördermittel vom BMWA und, wie gesagt, von der Europäischen Union. Wir können im Moment nur darauf verweisen. Mehr Geld im Landeshaushalt haben wir mit Sicherheit nicht dafür.
Herr Minister, die Frage hinsichtlich der EU-Mittel und der Bundesmittel wollte ich nun stellen. Da wir alle davon ausgehen, dass das Europäische Jahr der Behinderten nicht nur ein Anliegen des MASGF, sondern aller Ministerien ist, frage ich trotzdem noch: Inwieweit sind die einzelnen Ministerien in die Veranstaltungen und Kampagnen involviert? Kommen von dort eventuell auch Impulse oder Gelder?
Frau Bednarsky, wir führen wie gesagt am 5. Mai in Potsdam eine landesweite Veranstaltung durch. Diese wird federführend vom MASGF gestaltet. Inwieweit wir andere einbinden können, vermag ich nicht zu sagen. Ich sehe bisher auch keine Notwendigkeit, dies zu tun. Wenn es andererseits Initiativen gibt, die sich zum Beispiel besonders mit Verkehrswegen von Behinderten befassen wollen, dann wäre Kollege Meyer gefragt. Ich weiß nicht, ob es solche Initiativen gibt. Von uns aus gibt es sie jedenfalls nicht. Wenn Kommunen, Kreise oder Verbände ent
Einer Pressemitteilung des Bundesumweltministers vom 06.12.2002 war zu entnehmen, dass der Bund an der Einführung des Dosenpfandes zum 01.01.2003 festhält.
Das für Mitte Januar erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes steht noch aus. Nach Angaben der Handelsverbände wird der Aufbau des Rücknahmesystems zudem frühestens im III. Quartal 2003 abgeschlossen sein.
Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie die Möglichkeit der Einführung des Dosenpfandes zum 1. Januar 2003 vor dem Hintergrund der letzten Abstimmungsgespräche zwischen Bund, Ländern und Wirtschaft ein?
Herr Präsident! Ich glaube, es wäre sinnvoll, wenn wir die nächste Frage gleich mit behandeln, weil sie den gleichen Sachverhalt betrifft. Dann könnte ich beide Fragen zusammen beantworten.
Sind die Fragesteller damit einverstanden? - Dann bitte ich Frau Dr. Enkelmann, die Frage 1392 (Einführung des Pflichtpfandes für Einwegverpackungen bei Getränken) zu formulieren.
Zwischen Getränkehandel und Getränkeherstellern gibt es Presseberichten zufolge erhebliche Unstimmigkeiten über die Art und Weise der Umsetzung der ab 1. Januar 2003 geltenden Bestimmungen zum Pflichtpfand. Unstrittig dagegen scheint aus heutiger Sicht, dass das Pfand für Getränkeeinwegverpackungen zum Jahreswechsel kommt.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die diesbezügliche Situation im Hinblick auf die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften und die damit verbundenen Belastungen für Hersteller, Handel, insbesondere mittelständischen Einzelhandel, und Verbraucher?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die 1991 von Bundesminister Töpfer verabschiedete und 1998 von Bundesministerin Merkel novellierte Verpackungsverordnung schreibt eine Pfandpflicht vor, wenn der Mehrweganteil der Getränkeverpackungen unter 72 % fällt. Das war das erste Mal 1997 der Fall. Der Mehrweganteil ist in den Folgejahren weiter gesunken, und zwar bis auf 63,8 % in der Periode Mai 2000 bis April 2001.
Durch die am 2. Juli dieses Jahres erfolgte Bekanntmachung des Mehrweganteils ist die Pfand- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen ab 1. Januar 2003 bundesweit geltendes Recht. Von der Pfanderhebungspflicht sind die Getränkebereiche Mineralwasser, Bier und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure betroffen. Das Pfand ist von jedem Vertreiber auf allen Handelsstufen bis zur Abgabe an den Endverbraucher zu erheben. Es ist bei Rücknahme der Verpackung zu erstatten. Eine ausreichend lange Vorbereitungszeit war gegeben; denn seit 1998 war prinzipiell bekannt, dass ein Pfand fällig wird, wenn die Mehrwegquoten nicht erfüllt werden.
Seit der Bekanntmachung am 2. Juli ist die Pfandpflicht verbindlich. Der Teil der Getränkeindustrie, der Getränke in Einwegverpackungen abfüllt, hat alle Warnsignale ignoriert und der sich abzeichnenden Entwicklung nicht gegengesteuert. Ich muss hinzufügen, dass hier nicht nur das Datum 2. Juli entscheidend ist, sondern die Bundesregierung diesen Beschluss bereits im April aus Gründen des Entgegenkommens gegenüber der Getränkeindustrie gefasst hat, sodass ein Dreivierteljahr Vorbereitungszeit zur Verfügung stand. Von einer unklaren Rechtslage für die betroffenen Wirtschaftskreise kann nicht gesprochen werden. Alle mit Ländern und Bund geführten Rechtsstreitigkeiten haben bislang nicht dazu geführt, die rechtlich wirksame Einführung der Pfandpflicht zu Beginn des Jahres 2003 zu verhindern. Die ursprünglich gegen das Land Brandenburg gerichteten Klagen sind zurückgenommen worden, nachdem das Verwaltungsgericht Potsdam auf deren rechtliche Aussichtslosigkeit hingewiesen hatte.
Eine wesentliche Leitfunktion für die gesamte Bundesrepublik wird von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10.09.2002 erwartet, die voraussichtlich im März oder April 2003 in der Sache getroffen wird.
Die in der Anfrage von Herrn Karney angesprochenen Abstimmungsgespräche zwischen Bund, Ländern und Wirtschaft betreffen also nicht die Pfandpflicht an sich, sondern die Einführung des bundesweiten Pfand- und Rücknahmesystems mit fälschungssicheren Kennzeichen in der Einwegverpackung und einer Clearing-Stelle zur Koordinierung der Verwaltung der Material- und Geldströme. Da einzelne Wirtschaftsverbände bis zuletzt gehofft hatten, die Pfandpflicht verhindern zu können, wird erst jetzt ein bundesweites Rücknahmekonzept entwickelt. Die Installation dieses Systems wird meines Erachtens noch einige Monate in Anspruch nehmen.
Die termingerechte Einführung des Pfandsystems mit provisorischen Mitteln ist dadurch allerdings nicht blockiert. Der Handel kann Wertmarken ausgeben und Einwegbehältnisse - ähnlich wie dies jetzt schon bei Mehrwegbehältnissen der Fall ist zurücknehmen. Der Nachteil dieser provisorischen Lösung ist, dass sie nicht allen Anforderungen der Verpackungsverordnung entspricht, weil Kunden die bepfandeten Einwegbehältnisse nur dort zurückgeben können, wo sie gekauft wurden. Als Übergangslösung bis zur bundesweiten Einführung des Pfand- und Rücknahmesystems ist es allerdings akzeptabel.
Bei Gesprächen im Bundesumweltministerium am 5. Dezember 2002 teilten Verbände des Getränkefachgroßhandels und des Getränkeeinzelhandels mit, dass sie Vorkehrungen für ein Pfandmarkenmodell getroffen haben, um im Januar zumindest die in ihren Geschäften verkauften Einweggetränkeverpackungen zurückzunehmen und das Pfand zu erstatten. Sie deuteten ferner an, dass ihrer Kenntnis nach auch andere Einzelhändler und teilweise auch Getränkeabfüller ähnliche Modelle praktizieren würden.
Speziell zur Frage von Frau Dr. Enkelmann: Mit der Einführung der Einwegbehältnisse sind natürlich Aufwendungen verbunden. Dazu gehören das System beim Händler, Dosenautomaten oder Rücknahmepersonal, der Logistikaufwand bei Zwischenhändlern, die fälschungssicheren Kennzeichnungssysteme beim Abfüllunternehmen und die Koordinierung der Material- und Pfandgeldströme. Dem stehen Einsparungen bei den Lizenzentgelten für den Grünen Punkt und Erlöse aus dem Verkauf der verwerteten Materialien gegenüber.
Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium schätzen die zusätzlichen Nettokosten für das Pfandsystem auf weniger als 1 Cent pro Verpackung. Vor dem Hintergrund, dass Getränke in Einwegverpackungen häufig billiger als in Mehrwegverpackungen verkauft werden, fallen die geringen Mehrkosten beim Endverbraucher kaum ins Gewicht.
Die in der Anfrage von Frau Dr. Enkelmann angesprochenen Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Getränkehändlern und Getränkeherstellern liegen in der Ankündigung dieser Händler, die Getränke in Einwegverpackungen aus dem Sortiment auszulisten, wenn die Hersteller keine Lösung für die Pfanderhebung anbieten.
Meines Erachtens haben beide versäumt, rechtzeitig ein Rücknahmesystem zu planen. Ein provisorisches Rücknahmesystem lässt sich allerdings auch kurzfristig einrichten.
Solange die Bundesregierung die sofortige Vollziehung ihrer zum Eintritt der Pfandpflicht führenden Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 nicht aufhebt oder entsprechende Maßnahmen durch richterlichen Beschluss bewirkt werden, ist die Pfandpflicht ab Januar 2003 geltendes Bundesrecht und von den Ländern nach ihrer grundsätzlichen Pflicht zu vollziehen. Ein Aussetzen des Vollzuges wäre hiermit unvereinbar. Dadurch würden sowohl Abfüller und Vertreiber von Getränkemehrwegverpackungen als auch Vertreiber von Einwegverpackungen, die ein Pfandsystem eingeführt haben, existenziell benachteiligt. Verstöße gegen Pfand- und Rücknahmepflichten sind von den in Brandenburg zuständigen unteren Abfallwirtschaftsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro zu ahnden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - Da es keine Fragen dazu gibt, kommen wir zur Frage 1393 (Schul- und Ausbildungsabbrecher in Branden- burg), gestellt von der Abgeordneten Fechner. Zuvor heiße ich Schülerinnen und Schüler aus dem Helmholtz-Gymnasium in Potsdam herzlich willkommen.
Die Zahl der Jugendlichen, die die Schule vorzeitig abbrechen und sie ohne den Abschluss der Berufsbildungsreife verlassen, ist erschreckend hoch. Fast jeder neunte Jugendliche verlässt die Schule ohne Abschluss. Auch die Zahl der Jugendlichen, die vorzeitig ihre Lehre abbrechen, liegt in dieser Größenordnung. Im Jahr 2001 wurden fast 5 000 Ausbildungsverhältnisse vorzeitig gelöst. Auf eine Kleine Anfrage antwortete mir die Landesregierung, dass sie keine Aussagen darüber treffen könne, ob es sich dabei um tatsächliche Ausbildungsabbrecher handele oder um Jugendliche, die ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb oder Beruf fortsetzten. Während der letzten Plenarsitzung stellte unsere Fraktion einen Antrag, der die Landesregierung unter anderem aufforderte, eine Analyse der Ursachen der hohen Zahl der Schul- und Ausbildungsabbrecher zu erstellen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die Ursachen für die hohe Zahl der Schul- und Ausbildungsabbrecher in Brandenburg zu ergründen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum ersten Teil der Frage, die Schulabbrecher betreffend, spreche ich für meinen Kollegen Reiche. Danach werde ich über die Situation in der Ausbildung reden.