Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe noch nie erlebt, dass zu einem Beratungsgegenstand von ganz links bis ganz rechts absolut die gleiche Meinung vertreten worden ist. Wir müssen am Ende zu einem Ergebnis kommen, das sich auf Mehrheiten stützt. Diese Mehrheiten sind heute geprüft und bestätigt worden.
Ich darf eine Reihe von Abwesenheitserklärungen bekannt geben. Sie beziehen sich auf Herrn Minister Meyer, Herrn Minister Birthler und Herrn Minister Dr. Fürniß. Für sie sind Vertreter anwesend. Damit sind wir in der Lage, die Tagesordnung wie beschlossen abzuarbeiten.
Die DVU-Fraktion hat gestern bei mir eine schriftliche Beschwerde darüber eingereicht, dass die Fragestunde zu früh beendet worden sei. Ich kann dazu nur sagen - ich habe das auch schriftlich mitgeteilt -: Sie hat so wie alle bisher in dem Rahmen stattgefunden, wie ihn die Geschäftsordnung vorsieht. Es steht dort, dass die Dauer der Fragestunde 60 Minuten nicht übersteigen soll. Nun sagt die DVU-Fraktion, es seien noch 90 Sekunden Zeit gewesen, die gereicht hätten, eine Frage zu stellen und diese ausführlich zu beantworten. Dies ist so nicht der Fall. Insofern glaube ich, ist es eine gute Sitte, dass nicht mündlich beantwortete Fragen am gleichen Tage schriftlich beantwortet werden, eine Basis dafür, dass Informationen, die dort vielleicht ausgeblieben sind, auf schnellstem und kürzestem Weg den Fragesteller erreichen. Es ist hier also keinerlei Verkürzung künstlich vorgenommen worden.
Wir sind damit bei der Dringlichen Anfrage 23, gestellt von der Abgeordneten Tack von der PDS-Fraktion.
Ja. - Ich gehe erstens davon aus, dass man nicht unterstellen kann, dass, weil der Abgeordnete Schulze einen Antrag gestellt hat, dieser damit schon bestätigt ist. Zweitens müssten wir, bevor wir in die Fragestunde eintreten, über die Tagesordnung abstimmen.
Meine Frage sah so aus: Wer ist einverstanden mit der Reduzierung der entworfenen Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 9? Das wird man sicherlich im Protokoll nachlesen können. Wenn Ihnen dieses nicht präzise genug ist, dann lasse ich darüber natürlich noch einmal abstimmen. Der Ordnung halber tue ich dies nun: Wer mit der nun so modifizierten Tagesordnung, wie sie entworfen und hier in der Vordiskussion verändert worden ist, einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Jetzt haben wir eine rechtlich solide Basis.
Nun sind wir doch bei der Dringlichen Anfrage 23 (Unterrich- tung des Landtages über die Absichtserklärung zum Flughafen Berlin Brandenburg International [BBI]), gestellt von der Abgeordneten Tack von der PDS-Fraktion. Bitte sehr, Frau Tack.
In der Presse wurde in der vergangenen Woche die Absichtserklärung - Letter of Intent - der Gesellschafter Bund, Brandenburg und Berlin mit dem Bieterkonsortium von IVG und Hochtief zur Privatisierung der Flughafen Holding - BBF - und zur Errichtung des Flughafens Berlin Brandenburg International interpretiert bzw. es wurden Einzelangaben veröffentlicht.
Ich frage die Landesregierung, auf welche Art und Weise sie das Parlament über den genauen Inhalt, über mögliche Haushaltsauswirkungen und über die verbleibenden Risiken für die öffentliche Hand unterrichten will.
Da Herr Minister Dr. Fürniß heute abwesend ist, erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Vogel zur Beantwortung dieser Frage das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, die Landesregierung ist selbstverständlich bereit, in den entsprechenden Ausschüssen des Parlaments die Fragen der Abgeordneten zu der Absichtserklärung zur Privatisierung der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH zu beantworten.
Vielen Dank für die Antwort. Wir haben danach gefragt, wann das Parlament unterrichtet wird und nicht, wann die Abgeordneten in den einzelnen Ausschüssen unterrichtet werden. Darauf hätte ich gern noch eine Antwort gehabt.
Zum Zweiten haben wir danach gefragt, welche Haushaltsauswirkungen und welche Risiken im Zusammenhang auch mit dem Letter of Intent bisher bestehen und erkennbar sind und wann das Parlament - nicht die Ausschüsse im Einzelnen darüber informiert wird.
Zum letzten Teil Ihrer Frage: Keine; denn es handelt sich ja um eine Absichtserklärung, die relativ konkret Rahmenbedingungen festlegt, die zwischen den Vertragsparteien dann im Einzelnen in den Verträgen ausgehandelt werden. Mit anderen Worten: Die Absichtserklärung hat jetzt zu keinerlei Haushaltsrisiken geführt.
Was die Unterrichtung des Parlaments angeht, Frau Abgeordnete, so kann ich mich nur wiederholen: Aus der Sicht der Landesregierung sollte zunächst einmal dort, wo die Facharbeit gemacht wird, nämlich in den Ausschüssen, die Landesregierung Ihren Fragen Rede und Antwort stehen.
Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 1269 (Havelausbau), gestellt von der Abgeordneten Konzack. Bitte sehr.
Die Zerstörungen, die die Flutwelle der Elbe vor allem in Sachsen und Sachsen-Anhalt angerichtet hat, haben uns deutlich vor Augen geführt, dass unsere Flüsse einerseits Platz brauchen und andererseits nicht rücksichtslos als fließende Autobahnen ausgebaut werden dürfen. Ökologische und ökonomische Gesichtspunkte müssen nach dieser Katastrophe beim Ausbau der brandenburgischen Wasserstraßen neu gewichtet werden.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie beurteilt sie vor diesem Hintergrund den geplanten Havelausbau?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Projekt 17 beinhaltet die Verlängerung der leistungsfähigen Wasserstraße des Mittellandkanals in die östlichen Bundesländer. Dabei sollen neben der Elbüberquerung in Magdeburg der Elbe-Havel-Kanal, die weitestgehend kanalisierte Havel in ihrem Mittellauf und der Sacrow-Paretzer-Kanal einschließlich Teltowkanal so ausgebaut werden, dass große Binnenschiffe im Weitstreckenverkehr insbesondere im Vor- und Nachlauf zu den Seehäfen an Atlantik-,
Nord- und Ostseeküste effektiv eingesetzt werden können. Der betroffene Abschnitt der Havel ist staureguliert und dessen Wasserführung damit weitestgehend von Menschenhand beeinflussbar.
Wie im Übrigen in den letzten 14 Tagen zu erkennen war, haben die Wasserwirtschaftler die Sache gut in der Hand. Trotz erheblicher Behinderung des Abflusses der Havel in die Elbe gab es am Mittellauf der Havel bis in den Potsdamer Bereich hinein nur Wasserstandserhöhungen um wenige Zentimeter. Was ich damit ausdrücken möchte: Das Projekt 17 umfasst den Ausbau von Strecken, deren wasserwirtschaftlicher Charakter durch die seit Jahrhunderten bestehende Stauregulierung geprägt ist.
Ein Vergleich mit den Wasser- und Strömungsverhältnissen von Elbe und Oder ist daher aus fachlichen Gründen nicht zulässig. Die Ertüchtigung der Ost-West-Wasserstraße ist für die Umsetzung der Verkehrspolitik für das Land Brandenburg absolut notwendig. Hierin sind wir uns auch mit dem Land Berlin einig. Die Elbüberquerung bei Magdeburg ist im Bau und wie mir berichtet wurde, ist die Baustelle durch die Flut nicht beeinträchtigt worden. Sie soll in einem Jahr in Betrieb gehen. Bis dahin werden auch die östlich davon gelegenen Wasserstraßen so modernisiert und ertüchtigt, dass die auch bisher genutzten Binnenschiffe beladen, und zwar voll beladen, Brandenburg und Berlin erreichen können.
Der Stopp oder gar die Aufgabe des Projektes 17 hätte für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes Brandenburg erhebliche negative Folgen und ist daher aus meiner Sicht nicht zu vertreten. Gleiches gilt auch für die Wasserstraßenverbindung Berlin-Stettin. Wir würden auf die Nutzung der vorhandenen Wasserstraßen verzichten und die unvermeidliche Steigerung des Güterverkehrs weitestgehend auf die Straße bringen.
Nochmals wiederholt: Die Wasserstraßen werden nicht neu gebaut, so wie das manche gern immer wieder darstellen; die bestehenden Wasserstraßen werden modernisiert, instand gesetzt und teilweise erweitert.
In Abstimmung mit dem MLUR werden wir uns an der von Minister Bodewig angekündigten so genannten Flusskonferenz beteiligen. Wir als MSWV treten dabei nicht für einen rücksichtslosen Ausbau der Flüsse ein, sondern für die Modernisierung, Instandsetzung und einen sehr verantwortungsbewussten Umgang mit den Wasserstraßen. Erlauben Sie mir, dass ich auf den Tagesordnungspunkt 11 - Flussausbauprojekte auf den Prüfstand - am heutigen Nachmittag verweise. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Staatssekretär, ich habe sehr wohl vernommen, dass Sie die Flusskonferenz unterstützen wollen. Ich habe in diesem Zusammenhang dennoch die Frage, ob es nicht gerechtfertigt wäre, dass sich die Landesregierung darauf einlässt, sofort alle Projekte zu stoppen und zu überprüfen. Sie wissen möglicherweise besser als ich, dass das Projekt 17 von Hannover bis Berlin und dann darüber hinaus verläuft, dass es sehr wohl mit dem Elbeausbau und mit den bisher schon stattgefunden habenden
sowie den künftigen Maßnahmen etwas zu tun hat und es demzufolge auch zwischen Magdeburg, dem Elbekreuz und der Havel sowie dem Havelausbau eine Verbindung gibt.
Deshalb kurz noch einmal die Frage: Wäre es nicht vernünftiger, erst zu prüfen und dann mit Vehemenz zu entscheiden: Wird weitergebaut oder nicht?
Hinsichtlich der Elbe wird diese Flusskonferenz ja noch einmal eine Überprüfung vornehmen. Hinsichtlich der anderen Flüsse muss man sagen: Es haben Verfahren stattgefunden und in diesen Verfahren werden ja auch Umweltbelange geprüft. Ich würde es nicht für richtig halten, hinsichtlich aller Maßnahmen und insbesondere hinsichtlich der Kanalmaßnahmen das ganze Verfahren im Lande Brandenburg noch einmal von vorn zu beginnen. Das sage ich ganz klar.
Danke sehr. - Wir sind jetzt bei Frage 1270 (Erste Schluss- folgerungen aus der Elbe-Hochwasserflut für den Fortgang der Elbedeichsanierung in der Prignitz), gestellt vom Abgeordneten Neumann.
In den letzten Wochen hat sich entlang der gesamten Elbe von Sachsen bis Mecklenburg-Vorpommern erneut auf dramatische Weise gezeigt, welche lebenswichtige Bedeutung die Deiche für den Hochwasserschutz haben. Vier weitere Anfragen dazu heute unterstreichen das. Unzählige freiwillige Helfer, Feuerwehrleute, das Technische Hilfswerk und Soldaten sowie Polizisten haben Tag und Nacht an den Deichen gearbeitet, um unser Leben und unsere Gesundheit sowie unser Hab und Gut vor den drohenden Elbwassermassen zu schützen. Dafür und für die beispiellose Hilfs- und Spendenbereitschaft von Menschen aus dem ganzen Land sind wir in unserer Region besonders dankbar.
Da das Wasser nun langsam zurückgeht, gilt es, sich darüber Gedanken zu machen, wie wir derartigen Katastrophen in Zukunft wirksam begegnen können. Dazu gehört vor allem, dass wir die Erkenntnisse und Erfahrungen der Elbeflut nutzen und Schlussfolgerungen ziehen, wie das Deichsanierungsprogramm fortgeführt werden kann.
Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bisher aus der Elbeflut gewonnen?
Das Wort geht an Herrn Staatssekretär Schmitz-Jersch. Heute ist offensichtlich der Tag der Staatssekretäre.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Neumann, die Häufung außer
gewöhnlicher Witterungsverhältnisse steht in einem offensichtlichen Zusammenhang mit der globalen Erwärmung. Naturwissenschaftler und Ingenieure gehen deshalb davon aus, dass die Zukunft von der Zunahme extremer Naturereignisse - zum Beispiel einerseits Zeiten geringer Niederschläge und andererseits Zeiten extrem starker Niederschläge - geprägt sein wird.
Das jüngste Hochwasser mahnt uns eindringlich, den Beitrag des Menschen zum Klimaschutz drastisch zu verstärken. Klimaschutz ist zugleich Hochwasserschutz für übermorgen. Jetzt aber sind im Elberaum umfassende Maßnahmen zur Hochwasservorsorge und zur vorbeugenden Gefahrenabwehr notwendig. Selbstverständlich ist, dass wir sofort die erheblichen Schäden an unseren Deichen, die vom Hochwasser verursacht worden sind, beseitigen. Zur langfristigen Hochwasservorsorge müssen unsere Deiche rekonstruiert werden.
Alle unsere Deiche sind bzw. werden für ein Hochwasser mit einem statistischen Wiederkehrintervall von 200 Jahren dimensioniert. Dazu kommt noch ein Freibord von einem Meter, sodass wir in der Lage sind, bei entsprechender Aufkadung mit Sandsäcken auch ein tausendjähriges Hochwasser zu bestehen, jedenfalls der Höhe nach und immer unter der Voraussetzung, dass die Deiche dem Druck standhalten und die statistischen Grundlagen insbesondere durch die Klimaveränderungen nicht abhanden kommen, die für ein tausendjähriges Hochwasser zugrunde gelegt werden. Sachsen jedenfalls hat jetzt, im Jahr zwei des neuen Jahrtausends, ein einmaliges durchaus tausendjähriges Hochwasser erleben müssen.