Protocol of the Session on September 4, 2002

Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass einiges umgesetzt worden ist, aber es liegt auch noch einiges vor uns. Ich meine, die große Bedeutung der freiwilligen Feuerwehren in unserem Land mag keiner mehr bestreiten, schon gar nicht nach der Flutkatastrophe. Insofern wird es wichtig sein, auch weiterhin dafür zu sorgen, dass die Bedingungen ständig verbessert werden. Wir werden diesen Prozess begleiten, sowohl in den Haushalten als auch hier im Plenum. - Danke.

(Beifall bei SPD und CDU)

Das Wort erhält die DVU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Claus.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht der Landesregierung über die Feuerwehren im Lande Brandenburg ist schon auf den ersten Blick, sagen wir einmal, nicht gerade berauschend. Zum Teil werden Gesetzestexte und längst bekannte Zahlen noch einmal wiederholt.

Durch die jüngste Flutkatastrophe hat der Leitspruch der Feuerwehr „Retten, Bergen, Helfen“ eine noch größere Bedeutung erlangt. Unser besonderer Dank gilt den Mitgliedern der Feuerwehren, die durch direkte und schnelle Hilfe während der Flutkatastrophe Menschenleben gerettet haben. Ohne die Feuerwehreinsätze wären weitaus größere Sachwerte, darunter auch Kulturgüter, zerstört worden. Auch der Zwinger in Dresden sah nicht gerade berauschend aus. Mancher Keller und manche Wohnung wäre noch heute überflutet, wenn die Feuerwehren bei der jüngsten Katastrophe nicht so tatkräftig zugepackt hätten.

Man muss sich vor allem vor Augen halten, dass die meisten Feuerwehrleute ehrenamtlich tätig sind. Die wenigen Berufsfeuerwehren sind eigentlich gar nicht zu erwähnen. Die Feuerwehrleute begeben sich selbst in höchste Gefahr, um Men

schenleben zu retten oder Sachen zu schützen. Nirgendwo sonst zeigt sich der Ehrendienst für die Gemeinschaft deutlicher als bei der Feuerwehr.

Wenn ein Schadenfeuer ausgebrochen ist, dann muss der verantwortliche Feuerwehrmann wissen, welche Löschmittel eingesetzt werden können und müssen. Zeit für Debatten steht nicht zur Verfügung. Handeln ist gefragt. Deshalb muss auf bestmögliche Ausbildung großer Wert gelegt werden.

Ich frage mich, warum die Landesregierung in der Vergangenheit untätig blieb und eine längere Warteliste an Aus- und Fortbildungsplätzen entstanden ist. Da bei der Flutkatastrophe zum Teil auch neue Erfahrungen gesammelt wurden, sind diese bei der zukünftigen Aus- und Fortbildung zu berücksichtigen und dort einzuarbeiten.

Kommen wir zu den technischen Hilfeleistungen. Anlässe für Hilfeleistungen sind zum Beispiel verschüttete oder eingeschlossene Personen, Wasser-, Eis-, Verkehrs- oder Strahlenunfälle, Freiwerden gefährlicher Stoffe, Einsturz, Einsturzgefahr, Absturzgefahr, Überschwemmungen oder Verkehrshindernisse.

Ich hätte von der Landesregierung gern einiges darüber gehört, ob von den Feuerwehren alle technischen Hilfeleistungen bei Unfällen oder Katastrophenfällen gewährt werden können. Wo muss technisch bzw. finanziell noch geholfen werden?

Tätigkeiten im Rahmen der technischen Hilfeleistung können sein die Rettung von Menschen oder Tieren aus lebensbedrohlichen Zwangslagen, das In-Sicherheit-Bringen von Menschen oder Tieren aus Gefahrenbereichen, das Bergen von getöteten Menschen oder von Sachwerten und das Wegräumen von Trümmern oder Hindernissen. Leider geht die Landesregierung im Detail auf diese Fragen nicht ein. Wie soll dann das Verfassungsorgan Landtag feststellen, in welchen Bereichen Förderung und Unterstützung notwendig sind?

Mehr und mehr gerät die Feuerwehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit, wenn sie zur Hochwasserbekämpfung eingesetzt wird. Sie setzt nicht nur ihre Pumpen ein, sie verteidigt zugleich das Leben und das Eigentum anderer. Dies kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Bei Naturereignissen wie Wassergefahren, Überschwemmungen, Erdrutschen, Schneeverwehungen, Eisgefahren, Erdbeben, Blitzeinschlägen ist die Feuerwehr meist als erste Einrichtung verfügbar.

(Schulze [SPD]: Vor allem bei Erdbeben in Brandenburg!)

- Ja, Herr Schulze, ich weiß schon, worauf Sie hinauswollen. Die Ausrüstung mit Fahrzeugen und Geräten muss auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Leider wird diese Frage unzureichend behandelt.

Die Gemeinden des Landes sind gehalten, für Hydranten und Löschwasserentnahmestellen zu sorgen, was vor allem bei Waldbränden wichtig ist. Ich hätte gern auch zu dieser Frage eine Erklärung der Landesregierung.

Der Staat hat nach unserem Grundgesetz Schutzpflichten, die ganz besonders bei Not- und Katastrophenfällen sofort umge

setzt werden müssen. Deshalb müssen die staatlichen Institutionen vorbeugend handeln.

Wir werden angesichts der weltweiten Klimaveränderungen und angesichts der jahrzehntelangen Vernachlässigung beim Gewässerschutz sowie aufgrund der schwerwiegenden Eingriffe in den Naturhaushalt immer größere Flutkatastrophen erleben. Wir halten eine Mittelerhöhung für die Feuerwehren für dringend erforderlich, damit technische Standards gerade im Hinblick auf eine Flutkatastrophe oder auf eine andere Katastrophe, die noch eintreten kann, verbessert werden können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die CDU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Petke.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema eignet sich nicht für Polemik. Wer mit Halbwissen und Behauptungen agiert, ist fehl am Platze. Frau Kaiser-Nicht, es ist unredlich, wenn Sie im Angesicht der Flutkatastrophe an der Elbe dem Innenminister unterstellen, in dem vorliegenden Bericht nicht die Wahrheit zu sagen, darin sozusagen nur Schönwetterrhetorik zu betreiben. Der Katastrophenschutz funktioniert in Brandenburg. Anderenfalls wäre es in den letzten Wochen wohl nicht gelungen, trotz dieser nie dagewesenen Katastrophe zu verhindern, dass es in Brandenburg zu Überschwemmungen kommt.

Jetzt möchte ich zunächst einmal meinen Dank an die Feuerwehren in unserem Lande ausdrücken. Dass die Brandbekämpfung, der Katastrophenschutz vor Ort hervorragend organisiert ist, wussten und schätzen wir. Im Übrigen ist dafür nach der Katastrophe an der Elbe noch einmal der Beweis angetreten worden.

Der nun glücklicherweise hinter uns liegende Katastropheneinsatz hat gezeigt, wie hervorragend unsere Feuerwehren im Verbund miteinander und mit anderen Hilfsdiensten, mit der Bundeswehr und freiwilligen Helfern zusammenstehen und gerade dadurch eine Katastrophe in unserem Lande verhindern konnten. Diesem Engagement gilt unser Dank.

Damit komme ich zu dem Bericht der Landesregierung. Der Bericht sagt aus, dass der Brandschutz in unserem Bundesland fast flächendeckend von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gewährleistet wird. Hier stimme ich den Ausführungen des Kollegen Schippel ausdrücklich zu. Keiner der ehrenamtlich Tätigen denkt in seiner Funktion daran, etwas zu verdienen; im Gegenteil. Aber es ist immer ärgerlich, wenn eine gezahlte Aufwandsentschädigung, die zur Deckung eines Teils der durch das Ehrenamt entstehenden Kosten dient, auch noch zu versteuern ist. Im Berichtszeitraum ist es nun gelungen, und zwar auch durch das Engagement der Landesregierung, eine Änderung der Lohnsteuerrichtlinie herbeizuführen, durch die die mindestens als steuerfrei zu belassende Aufwandsentschädigung versechsfacht werden konnte.

Damit komme ich zu den Rahmenbedingungen für die Feuer

wehr. Selbstverständlich wollen wir versuchen, den Feuerwehren ihre Arbeit so leicht wie möglich zu machen. In diesem Sinne hat das Ministerium des Innern, wie schon ausgeführt worden ist, geprüft, inwieweit bestehende Normen und Standards tatsächlich erforderlich sind. Diese Prüfung hat ergeben, dass von 70 Normen und Standards insgesamt 37 aufgehoben werden können.

Lassen Sie mich auf das Strategiepapier „Feuerwehr 2000“ eingehen. Dabei handelt es sich um ein Papier, das ich, wie ich schon mehrmals betont habe, sehr gut finde und das als Beispiel für ausgezeichnete Arbeit und für Lobbyarbeit im besten Sinne des Wortes verstanden werden kann. Auch das Nachhaken durch die Verantwortlichen finde ich persönlich ausgesprochen gut.

Selbstverständlich stellt dieses Papier eine Auflistung der Maximalforderungen dar, die, wovon ganz sicherlich auch die Verfasser ausgehen, insbesondere in Zeiten knapper Kassen natürlich nicht alle sofort umsetzbar sein werden. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass, wie auch in dem Bericht ausgeführt wird, viele der in dem Strategiepapier aufgelisteten Forderungen solche sind, die die kommunale Ebene betreffen. Frau Kaiser-Nicht, wir werden den verwaltungsmäßigen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland in diesem Punkt nicht außer Kraft setzen können. Nach den gesetzlichen Grundlagen ist es nun einmal Sache der Kommunen, für den Brand- und Katastrophenschutz zu sorgen. Insofern kann das Land an dieser Stelle Appelle aussprechen und Hilfestellung leisten, aber es ist letzten Endes Sache der Kommunen selbst, wenn es zum Beispiel um die Finanzierung geht. Wir werden uns in die kommunale Selbstverwaltung nicht einmischen, auch wenn Sie das von uns verlangen. Aber selbstverständlich werden wir bei unseren Kommunen stehen und, was die Frage der Finanzierung betrifft, helfen, wo es möglich ist.

Lassen Sie mich jetzt noch einen kurzen Ausblick auf einiges wagen, was in dem Bericht nicht ausgeführt worden ist. Wie der Kollege Schippel schon gesagt hat, liegt vor uns die Lösung der Leitstellenproblematik. Ich rege an, dass entsprechend der Zusammenarbeit im Katastrophenschutz auch in diesem Bereich zwischen den Landkreisen und den beteiligten Ministerien eine Lösung gefunden wird.

Vor uns steht auch die Einführung des digitalen Funks. Das ist eine Aufgabe, für die wir sehr viel Mittel zur Verfügung werden stellen müssen. Ich hoffe, dass der Bund hier an unserer Seite steht.

Des Weiteren müssen wir eine Lösung für die Frage finden, wie wir mehr junge Menschen gerade in den ländlichen Bereichen für die ehrenamtliche Mitarbeit bei der Feuerwehr gewinnen können. Vielleicht müssen wir insoweit an der einen oder anderen Stelle auch kreative Lösungen finden.

Wir stehen an der Seite der Feuerwehr. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste und ich beende die Aussprache. Damit ist der Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8 und rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Bericht über die Veränderungen der Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen für die 3. Wahlperiode des Landtages Brandenburg gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes

Bericht der Landesregierung

Drucksache 3/4713

Da vereinbart wurde, auf eine Debatte zu verzichten, ist der Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe Tagesordnungpunkt 10 auf:

Brandenburger Positionen zur Weiterentwicklung der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP)

Antrag der Fraktion der PDS

in Verbindung damit:

Halbzeitbewertung der gemeinsamen Agrarpolitik

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 3/4784

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der PDS-Fraktion. Frau Abgeordnete Wehlan, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In diesen Tagen finden in den Kreisen die Erntefeste statt. In die Freude über das schönste Dorf mischen sich sehr deutlich Sorgen ob der vielen Probleme, die die Landwirte gegenwärtig umtreiben und ihnen schlaflose Nächte bereiten. Die Stimmen werden immer lauter, dass es eine so nie dagewesene kritische Situation in der Landwirtschaft gibt, begründet mit Kostenexplosion, Preisverfall und enormen Ernte- und Qualitätsverlusten durch das Hochwasser und die widrigen Witterungsbedingungen.

Die Erwartungen an die Landesregierung, schnell und unbürokratisch den durch das Hochwasser und die Witterungsunbilden betroffenen Agrarunternehmen zu helfen, hat der zuständige Fachausschuss in seiner Sondersitzung in der Hochwasserregion Elbe-Elster-Kreis nachdrücklich deutlich gemacht und betont, dass wir zeitnah die Umsetzung des Soforthilfeprogramms der Bundesregierung und den Einsatz des notifizierten Existenzsicherungsprogramms begleiten und kontrollieren werden.