Protocol of the Session on December 31, 2000

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der PDS: Im Sinne der Bürger- und Freiheitsrechte, Herr Petke!)

Das Wort geht an die Landesregierung. Herr Minister Schönbohm, bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zu dem letzten Zwischenruf: Gegenüber den Angehörigen derjenigen, die schwer verletzt aus Djerba zurückgekommen sind - noch dazu, da es heißt, die Spur des Anschlags führe nach Deutschland -, fühle ich mich verpflichtet, Folgendes zu bemerken: Ich hatte wirklich geglaubt, dass Sie von der PDS in der Lage seien, Ihren Antrag zurückzuziehen und zu sagen: Wir wollen erst einmal feststellen, was sich aus den Vorkommnissen in Djerba ergibt. - Das hatte ich wirklich erwartet,

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

und zwar aus folgenden Gründen: Vor dem 11.09. hat niemand von uns geglaubt, dass möglich wäre, was dort geschehen ist. Wenn uns dies jemand vorher gesagt hätte, hätte es geheißen, er habe Tom Clancy oder Zukunftsromane irgendwelcher anderen Autoren gelesen. Ein halbes Jahr nach diesem Geschehnis können wir doch nicht sagen: Das ist am 11. September passiert, jetzt ist alles in Ordnung! - Denn es ist wieder etwas geschehen und die Spuren der Terroristen oder deren Verbindungen führen nach Deutschland. Das ist noch nicht geprüft und wir haben doch die Verpflichtung, alles für die Aufklärung zu tun.

Wenn wir von 27 000 Personen Daten haben - ich gehe auf die Zahlen noch ein - und unter diesen 27 000 einen oder zwei Schläfer finden, ist das tatsächlich das Suchen der Nadel im Heuhaufen. Aber wenn wir dann ein oder zwei Personen finden, hat sich der Aufwand gelohnt, dann können wir sagen: Gott sei Dank, wir haben es! - Wenn wir niemanden finden, ist dies ein Negativbeweis; dann können wir sagen: Auf dieser Basis können wir weiter arbeiten. - Ich verstehe nicht, warum Sie dagegen sind, dass wir diese Arbeit leisten, die wirklich zum Nutzen unserer Bürgerinnen und Bürger ist.

Der zweite Punkt, Frau Kaiser-Nicht: Sie haben gesagt, hier gebe es keine Anschlagsziele. - Das ist richtig.

(Frau Kaiser-Nicht [PDS]: Das haben Sie gesagt!)

- Ja, das habe ich gesagt. Ich finde es immer gut, wenn Sie mich zitieren, allerdings muss es im richtigen Zusammenhang sein. Diesbezüglich möchte ich den Zusammenhang noch einmal

klarstellen: Ich habe gesagt: Es gibt - bezogen auf die Region, in der wir leben - Anschlagsziele, die viel symbolträchtiger sind, zum Beispiel Ziele in der Bundeshauptstadt, in Frankfurt am Main und in anderen Bereichen. Die Personen, die solche Anschläge verüben, kommen jedoch von ganz woanders und es kann niemand eine Garantie dafür geben, dass sie nicht auch bei uns leben; denn auch hier gibt es Möglichkeiten, zum Beispiel an verschiedenen Universitäten und anderswo, eine solche Ausbildung zu bekommen, wie sie die Terroristen erhalten haben, die an dem Anschlag auf das World-Trade-Center beteiligt waren.

Meine Damen und Herren, die polizeiliche Rasterfahndung ist zurzeit das einzige Mittel, um potenzielle Schläfer zu erkennen. Nach bisherigen Erkenntnissen sind solche Personen darauf bedacht, sich möglichst unverdächtig zu verhalten. Herkömmliche Polizeimethoden helfen uns da nicht weiter. Von daher müssen wir versuchen, Persönlichkeitsprofile und Verhaltensweisen miteinander abzugleichen.

Der Direktor unseres Landeskriminalamtes hat nach § 46 Abs. 4 des Brandenburgischen Polizeigesetzes die Anordnung der Rasterfahndung beim zuständigen Amtsgericht in Eberswalde beantragt. Das Amtsgericht hat diesem Antrag stattgegeben und zwei Entscheidungen, nämlich am 21.09. und am 01.10. vergangenen Jahres, getroffen. Die Anträge zu dieser Rasterfahndung beruhen auf einer Gefahreneinschätzung der Polizeien und der Nachrichtendienste des Bundes und der Länder, die insoweit auch mit den Sicherheitsbehörden anderer Staaten in Verbindung stehen.

Die Anordnung der Rasterfahndung kann im Wege der Beschwerde beim Landgericht angefochten werden. Eine solche Beschwerde wurde nicht erhoben, sodass eine rechtliche Überprüfung bisher nicht erfolgt ist.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass dies nicht rechtsmäßig ist, legen Sie doch Beschwerde ein! Dann haben wir doch Klarheit. Versuchen Sie aber nicht, mich hier nach dem Motto vorzuführen: Sie haben eine Rechtsauffassung und weil diese Rechtsauffassung nicht mit unserer übereinstimmt, tun Sie Unrecht. - Das können wir doch klären.

Auch angesichts zwischenzeitlich ergangener obergerichtlicher Entscheidungen in den Ländern Berlin, Hessen und RheinlandPfalz, auf die ich mich bezogen habe, bestehen über die Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung keine Zweifel. Die Entscheidung der eben genannten Gerichte enthalten keine unmittelbaren Rechtswirkungen auf die Maßnahmen in Brandenburg, sie haben aber eine mittelbare Auswirkung, da die übrigen Länder im Lichte dieser Entscheidung das Vorliegen der für sie geltenden rechtlichen Voraussetzungen für eine Rasterfahndung überprüfen. Diese Prüfung haben wir vorgenommen und im Ergebnis Folgendes festgestellt:

Das Oberlandesgericht Düsseldorf, das in einem Beschwerdeverfahren gegen die in Nordrhein-Westfalen laufende polizeiliche Rasterfahndung die Zulässigkeit der Maßnahme bestätigte, hat in seinem Beschluss vom 8. Februar 2002 das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr bejaht. Diese Gefahrenprognose ist auch auf das Land Brandenburg zu übertragen. Die Landesregierung unternimmt alles, um auszuschließen, dass auf dem Boden unseres Landes Anschläge geplant und vorbereitet wer

den können, und zwar auch dann, wenn andere Staaten oder Bürger anderer Staaten davon betroffen sind. Die Rasterfahndung muss deshalb fortgeführt werden, um potenzielle Schläfer festzustellen.

Zum Schutz von Menschenleben sind all diese Maßnahmen notwendig. Die Rasterfahndung ist zu beenden, wenn der Zweck der Maßnahme erfüllt ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. Mit dieser Feststellung geht auch die Löschung der mittels Rasterfahndung erhobenen Daten einher.

Es gibt keinen Datenfriedhof. Die Daten werden anschließend gelöscht. Von den bisher angelieferten Datensätzen sind 93 % bereits gelöscht. Eine sofortige Beendigung und damit im Zusammenhang stehende Löschung der im Land Brandenburg noch vorhandenen Rasterdaten ist derzeit nicht möglich, da der Abgleich noch nicht abgeschlossen ist. Wenn der Abgleich abgeschlossen ist, können wir über weitere Schritte reden. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 3/4106 zustimmen möchte, möge die Hand aufheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt und ich schließe Tagesordnungspunkt 5.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Maßnahmen der Landesregierung zur Sicherung der Perspektive der Lausitzer Bergbausanierung

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/4108

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Herr Abgeordneter Thiel, bitte sehr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das in den vergangenen Jahren angeschlagene hohe Tempo in der Bergbausanierung - Verantwortungsbereich der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft, kurz: LMBV - wurde auch im letzten Jahr des 2. Bund-Länder-Verwaltungsabkommens fortgeführt. In der Zwischenzeit ist ein Großteil der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen erfüllt und sind dafür rund 5 Milliarden Euro aus Mitteln des Bundes, der Arbeitsverwaltung, der neuen Bundesländer sowie der LMBV aufgewandt worden.

Der Schwerpunkt der Sanierungstätigkeit verschiebt sich nun immer stärker in Richtung wasserbaulicher und wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ausgeglichenen Grundwasserhaushaltes. So sind nach den heutigen Er

kenntnissen zum Beispiel noch circa 90 % aller Maßnahmen zur Flutung der Tagebaue mittels Fremdwasserzuführung zu realisieren.

Meine Damen und Herren, die bisher erreichten Ergebnisse in der Bergbausanierung müssen für alle unmittelbar Beteiligten, vor allem für die politisch Verantwortlichen Ansporn sein, dafür zu sorgen, dass die Arbeiten auf der größten europäischen Landschaftsbaustelle zügig fortgeführt und erfolgreich zum Abschluss gebracht werden.

Es ist zudem ein wahrer Glücksfall für die Lausitz-Region, dass die Internationale Bauausstellung - IBA Fürst-Pückler-Land diesen Prozess für den Zeitraum von insgesamt zehn Jahren mit ausgezeichneten Ideen und konkreten Projekten aktiv begleitet.

Neben der positiven Bilanz stehen für die Bergbausanierung aber derzeit mindestens drei existenzielle Fragen im Raum. Erstens: Die LMBV und die beteiligten Sanierungsunternehmen sind noch gegen Ende Dezember vorigen Jahres davon ausgegangen, dass das nachfolgende, nunmehr 3. Bund-Länder-Verwaltungsabkommen für den Zeitraum 2003 bis 2007 zu Beginn des Jahres 2002 steht. Damit würde man - so hieß es - im Zeitplan liegen und allen Beteiligten Planungssicherheit für die Arbeiten ab 2003 geben. Aber bis heute ist im Verhandlungspoker um die künftige Finanzierung der Bergbausanierung noch immer kein Ende absehbar. Unklar sind zum Beispiel auch Höhe und Verteilung der Kosten für Projekte jenseits der unmittelbaren bergrechtlichen Grundsanierung, der so genannten 2-B-Maßnahmen wie Gefahrenabwehr bei Grundwasserwiederanstieg im Altbergbau, bei der Altlastenbeseitigung in den Tagebauvorfeldern, sowie zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards.

Die Lücke, die zwischen der Forderung der Länder und dem Angebot des Bundes klafft, beträgt rund 250 Millionen Euro.

Gleichzeitig, werte Kolleginnen und Kollegen, ist damit nun die Planungssicherheit für die Bergbausanierung akut gefährdet. So hätte zum Beispiel schon Anfang März im Steuerungs- und Budgetausschuss über Projekte entschieden werden müssen, die in das Jahr 2003 und damit in den Zeitraum des neuen Verwaltungsabkommens hineinfallen. Ich fragte deshalb im Januar dieses Jahres die Landesregierung, welche Maßnahmen durch sie eingeleitet wurden, um die Verhandlungen zum Verwaltungsabkommen 3 ergebnisorientiert zu beschleunigen. Die Antwort der Landesregierung war alles andere als ermutigend. Mit Recht fordern nun die Sanierungsgesellschaften, aber auch betroffene kommunale Verantwortungsträger im Sanierungsbereich eine schnellere Gangart von allen Verantwortungsträgern einschließlich der Landesregierung.

Meine Damen und Herren, ein zweiter Problemkreis: Beim Übergang von der aktiven bergbaulichen Produktion zur Bergbausanierung haben die ostdeutschen Sanierungsunternehmen in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Know-how angesammelt, das eine zukünftige effektive Projektträgerschaft für Aufgaben außerhalb der bergrechtlichen Sanierung gestattet. Es liegt somit auf der Hand, dass gute Potenziale für eine längerfristige und für den Süden Brandenburgs so existenziell notwendige Beschäftigungsperspektive mit Blick auf einen Großteil der jetzigen Belegschaften der Sanierungsgesellschaften über 2007 hinaus vorhanden sind. Das betrifft unter anderem die im Auf

trag der ostdeutschen Braunkohleländer erfolgreich in Angriff genommenen Maßnahmen jenseits der bergrechtlichen Grundsanierung. So war es zum Beispiel auch möglich, die Projektträgerschaft für die Erschließung von ausgewählten Standorten für eine industrielle und gewerbliche Nutzung zu übernehmen. Ich nenne Sonne in Freienhufen, Marga in Brieske, Kittlitz und Lauchhammer-Süd.

Erwartet wird zudem in den nächsten Jahren ein deutlicher Fortschritt bei den betriebswirtschaftlich optimalen Sanierungsarbeiten an Schnittstellen der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung und der Gefahrenabwehr bei Altlasten, vor allem auch an Chemiestandorten. Die Landesregierung steht hier nun in der Verantwortung, mit entsprechenden Maßnahmen, zum Beispiel beim Management und der Erschließung neuer Märkte, diesem für die Lausitz so wichtigen Industriekern, aufgebaut - ich erinnere daran - unter anderem mit Arbeitsfördermaßnahmen, weiterhin unterstützend zur Seite zu stehen.

Bereits im März vorigen Jahres hat dieses Problem die Wirtschaftsausschüsse der Landtage Brandenburg und Sachsen während ihrer gemeinsamen Sitzung in Schwarzheide beschäftigt. Auf meine Frage: "Ist daran gedacht, dass das angesammelte Know-how der Sanierungsgesellschaften in den nächsten Jahren entsprechend vermarktet werden kann?" antwortete der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, Herr Schmitz-Jersch:

„Die Frage ist hochinteressant, inwieweit man die reichen Erfahrungen, die bei der Sanierung gewonnen wurden, auch international zum Tragen bringt. Das ist ein weltweites Problem. Da gibt es auch schon erste Kontakte. Ich glaube, man kann sagen, dass man in keinem Land der Welt so engagiert an diese Frage herangegangen ist und solche Erfahrungen gesammelt hat. Wir sollten uns hier gemeinsam bemühen. Es ist eine neue Strecke, die aufgebaut werden könnte und ihren Standort in der Lausitz hätte.”

Meine Damen und Herren, damit zu einer dritten Problemstellung: Bund und Länder hatten sich im Rahmen des BundLänder-Verwaltungsabkommens geeinigt, die zukünftigen Restaufgaben in der Sanierung spätestens Ende 2007 auf andere Trägerstrukturen zu übertragen. Inzwischen wird auch von einer möglichen zeitnahen Privatisierung der LMBV gesprochen. Es gibt auch bereits erste Interessenten. So haben öffentlich gewordene Privatisierungsabsichten der LMBV zugunsten eines westdeutschen Konzerns zu großer Unruhe in den ostdeutschen Sanierungsgesellschaften und in den betroffenen Kommunen geführt. Auch innerhalb der Gewerkschaft IG BCE gibt es zu dieser Problematik entsprechenden Diskussionsbedarf.

Die LMBV hat bekanntlich sehr zeitig in den ostdeutschen Bundesländern privatwirtschaftlich tragfähige Betriebseinheiten geschaffen. Damit waren sowohl Wettbewerb und vor allem Kosteneffizienz als auch mehrere Tausend Arbeitsplätze vor allem in der Lausitz gesichert.

Nunmehr ist nicht nur nach Auffassung dieser Sanierungsgesellschaften eine europaweite Ausschreibung mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Privatisierung der bundeseigenen LMBV als Ganzes nicht auszuschließen, da der Bund in seinen Entscheidungen ja frei ist und hier Interessen der Region zweitrangig sein könnten.

Positiv gewertet wird in diesem Zusammenhang übrigens die Stellungnahme des Landes Brandenburg zu einem offenen Brief der Sanierungsgesellschaften Anfang des Jahres, die eine Privatisierung vor 2008 ablehnt, das heißt die Schaffung neuer Trägerstrukturen erst ab diesem Zeitraum für erforderlich hält.

An dieser Stelle muss aber auch die Frage erlaubt sein, welche zusätzlichen Effekte eine spätere Privatisierung für das Land Brandenburg, für die Region, für die Lausitz, bringen würde. Unsere bisherige Antwort: Offensichtlich keine. Keine deshalb, weil die Region über alle erforderlichen Kompetenzen selbst verfügt, vor allem über das Know-how von der Planung bis zur Realisierung, basierend auf Erfahrungen von Generationen ortsansässiger und ortskundiger Fachleute.

Daran schließt sich eine zweite Frage an: Warum kann die Region die Aufgaben nicht in eigener Regie übernehmen? Die Antwort, die kürzlich in der „Lausitzer Rundschau” der sächsische Staatssekretär Dr. Vehse dazu abgab, der bekanntlich gemeinsam mit dem Brandenburger Staatssekretär Dr. Vogel als Leiter der Lausitzinitiative zum Wohle der Lausitz fungiert, kann es wohl nicht sein. Ihm sei unklar - ich zitiere -, „wie die Region diesen Kraftakt finanziell steuern soll”. Liegt bei den Kritikern etwa ein Denkfehler dahin gehend vor, dass ein künftiger Eigentümer der LMBV die Bergbausanierung nunmehr aus eigener Tasche bezahlt? Das wohl nicht. Richtig ist wohl, dass es um ein Auftragsvolumen in Höhe einiger Milliarden Euro geht, und je eher die Privatisierung erfolgt, umso größer und attraktiver ist dieses milliardenschwere Volumen für den künftigen Eigentümer.

Meine Damen und Herren, aus diesem Grunde halten wir es für erforderlich, dass vor einer Privatisierung der LMBV gründlich geprüft wird, welche regionalen Alternativen realistisch sind und welche regionalen beschäftigungspolitischen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile sich daraus ergeben würden. Für diese Diskussion stehen die Lausitzer Sanierungsgesellschaften zur Verfügung. Ihnen geht es dabei nicht darum, gegen eine neue Struktur für die Bergbausanierung zu sein, wohl aber gegen eine einseitige Bevorteilung von Konkurrenten, die letztlich dazu führen würde, dass der gewünschte Wettbewerb im Interesse des Maximalgewinns Einzelner und zulasten der Region außer Kraft gesetzt würde.

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Abschluss Ihres Beitrages.

Meine letzte Bemerkung: Wir empfehlen der Landesregierung, mit den Beteiligten schnellstmöglich weitere klärende Gespräche zu führen. Vorrang hat die Prüfung regionaler Varianten. Das liegt doch wohl auch im Interesse der politisch Verantwortlichen. Der Landtag sollte den Prozess entsprechend begleiten.

Ich bitte Sie darum, unseren Antrag in die zuständigen Ausschüsse zu überweisen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)