Ich frage mich auch, warum die PDS keinen Termin für die beantragte Evaluierung nennt. Sie sind in Terminsetzungen doch sonst sehr fleißig, wie wir an Ihren anderen Anträgen gemerkt haben.
Aber vielleicht wissen Sie, dass eine Evaluierung länger dauert, und vielleicht wissen Sie auch, dass man bei einer Maßnahme, die sicherlich nicht ausgereift ist, solche Termine nicht setzen kann.
Nicht nur die Landesregierung, sondern auch wir Abgeordneten, die Justiz, die Polizei und alle diejenigen, die damit befasst sind, werden Schlussfolgerungen aus einer erfolgten Rasterfahndung ziehen müssen. Man wird lernen müssen, dies so zu gestalten, dass es ein - wie derzeit - demokratisches Mittel bleibt. Insofern ist es logisch, dass wir Ihren Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Nach dem 11. September vorigen Jahres galt die regierungsamtliche Parole: Deutschland rüstet auf. - Die Hauptstadt Berlin glich zum Teil einer Festung. Hier mussten allein 570 Objekte geschützt oder observiert werden.
19 junge Männer töteten am 11. September 2001 etwa 3 500 Personen in New York. Sie gaben für Wohnungen, Ausbildung, Flugscheine und falsche Pässe vielleicht einige Hunderttausend Mark aus
und verursachten einen materiellen Schaden von mehr als 200 Milliarden DM. Wer das eigene Leben opfert, wie jene Terroristen, die in Hamburg lebten und studierten, kann aufgrund seiner fanatischen Einstellung nicht nur unzählige Menschen töten und unermesslichen Schaden anrichten, sondern sogar Kriege auslösen. Ob der Terror jemals mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden kann, ist eine interessante Frage.
Die Frage ist auch: Werden wirklich alle Möglichkeiten national und international genutzt, um eine Eskalation der Gewalt gar nicht erst zuzulassen?
Die DVU-Fraktion ist der Auffassung, dass sich jede Bundesregierung für eine aktive Friedenspolitik einsetzen muss. Die Rasterfahndung ist aber kein wirksames Mittel, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Denken Sie daran, dass entschlossene Terroristen - wie auch in Hamburg - unter falschem Namen auftauchen und falsche Pässe verwenden. Solche Verbrecher fallen durch jedes Raster. Dagegen werden völlig Unschuldige, die erst einmal auf die schwarze Liste gesetzt sind, mit der Polizei konfrontiert.
Die Trauer um die Opfer in New York darf die Aufmerksamkeit für die tägliche Kriminalität nicht verdrängen. Polizisten, die für Rasterfahndung und Objektschutz eingesetzt werden, fehlen bei der Bekämpfung des täglich vorkommenden Verbrechens. Auch die Opfer dieser Verbrechen dürfen uns nicht gleichgültig sein.
Die Bundesrepublik Deutschland ist bei aller Anteilnahme für die New Yorker aber in erster Linie dazu aufgerufen, Mord, Terror und Gewalt im eigenen Land zu bekämpfen. Deshalb ist die Rasterfahndung bei einer Abwägung der verschiedenen Schwerpunktgebiete für die Kriminalitätsbekämpfung unter Berücksichtigung der personellen und technischen Möglichkeiten kein geeignetes Mittel, Terroristen zu überführen.
Nun zu Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der PDS: Ihr Antrag ist leider unglaubwürdig. Sie, Herr Vietze und Herr Bisky, sollten sich als Rechtsnachfolger der SED einmal mit den ständigen Rasterfahndungen der DDR-Staatssicherheit auseinander setzen.
Wer unter Ihren Vorgängern, meine Damen und Herren von der PDS, glaubte, er könne ein Grundrecht auf Freizügigkeit beanspruchen, wurde spätestens an der Berliner Mauer eines Besseren belehrt.
Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, dass das damalige DDRRegime sogar RAF-Terroristen mit falschen Namen versorgte. Das Einzige, was bei Ihnen damals geklappt hat, Herr Bisky, war, dass die Staatssicherheit über die Terroristen genauer Bescheid wusste, nämlich darüber, wo sie sich aufhielten und wann, wo und mit wem sie sich unterhielten. Bewältigen Sie erst einmal Ihre eigene Vergangenheit, bevor Sie sich eines solchen Themas annehmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich empfehle der PDS eingangs, ihre Rolle als Oppositionspartei auf dem Gebiet der inneren Sicherheit einmal kritisch zu evaluieren;
denn dann erhielten wir Ergebnisse, die sicherlich zu einer Verhaltensänderung der größten Oppositionspartei im Landtag Brandenburg führten.
Sie fordern die Einstellung der derzeit laufenden polizeilichen Maßnahmen, der Rasterfahndung. Sie stellen auf Urteile ab, die es tatsächlich gibt. Diese Urteile - darauf wurde hingewiesen gelten in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Aber es gibt auch Urteile - Frau Kaiser-Nicht, insofern ist auch die Antwort der Landesregierung auf Ihre Anfrage zu verstehen -, die genau das Gegenteil von dem sagen, was Sie hier zitieren.
Insofern stehe ich einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung zum Beispiel im Land Brandenburg gelassen gegenüber.
Ich möchte den Grund dafür in Erinnerung rufen, weshalb wir in Brandenburg und in Gesamtdeutschland die Rasterfahndung durchführen. Es sind die am 11. September verübten Anschläge mit mehr als 3 000 Toten. Im Unterschied zur PDS werden wir in der Koalition und wird diese Landesregierung - dazu wird der Innenminister sprechen - nicht den Weg der Verharmlosung gehen. Wir werden auch nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.
Liebe Frau Kaiser-Nicht, ich empfehle Ihnen, heute einmal die Hauptüberschrift des „Tagesspiegels” zu lesen:
Wir können deswegen nicht zur Tagesordnung übergehen, weil - auch nach meiner Ansicht - nur ein Bruchteil von dem, was an Terror in der Welt geplant ist, was diese Organisationen noch vorhaben und planen, aufgeklärt ist, weil wir erst am Anfang stehen, das zu verstehen und zu hinterfragen, was am 11. September sicherheitspolitisch geschehen ist. Deswegen wird es diese Verharmlosung, dieses Übergehen zur Tagesordnung von uns nicht geben.
Wenn Sie sagen, Deutschland bzw. Brandenburg seien hier weniger betroffen, dann rufe ich Ihnen ganz persönlich in Erinnerung: Drei der vier Piloten, die diese Flugzeuge geflogen haben, haben längere Zeit in Deutschland gelebt. Dieses Netzwerk hat sich hier ausgebreitet, hat die Anschläge hier geplant. Das wissen wir heute bereits. Auch der Anschlag in Tunesien, zu dem es schon vor einigen Wochen Hinweise gegeben hat, richtet sich gegen Deutschland. Von daher gesehen ist Ihre Begründung nicht stichhaltig und ich muss schon fragen, warum Sie die Tatsachen, die uns vorliegen, hier auf so unverantwortliche Art und Weise verharmlosen.
Die CDU-Fraktion jedenfalls wird diesen Weg nicht mitgehen. Wir werden unserer Polizei keine unnötigen Fesseln anlegen.
dann zitiere ich einmal aus der Antwort auf Ihre Anfrage, um welche Daten es denn eigentlich geht. Dabei geht es um Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staat, Geschlecht, Kinder, Religionszugehörigkeit, Nationalität, Wohnanschriften, Berufstätigkeit, Aufenthaltsort und natürlich die Stelle, die übermittelt. Sind das wirklich die sensiblen Daten unter allen datenschutzrechtlichen Vorschriften, unter denen sie erfasst werden? - Es wird gelöscht. Ich empfinde es als Frechheit, dass Sie dem Ministerium und der Polizei hier unterstellen,
dass sie mit diesen Daten nicht so umgehen, wie es das Gesetz und das Gericht fordern. Der Vorwurf ist nicht haltbar.
Ihre Rolle bei der Auseinandersetzung zur Reform des KitaGesetzes war uns ja bekannt, aber dass Sie diese unsägliche Rolle von damals einfach auf das Gebiet der inneren Sicherheit übertragen, finde ich - besonders mit Blick auf Ihre Rolle als größte Oppositionspartei in diesem Hause - unverantwortlich.
Zum Abschluss: Sie haben in einem Punkt Recht; die Rasterfahndung ist kein Allheilmittel, um des Terrorismus Herr zu werden. Wir werden neue Mittel finden müssen, werden neue
Eines kann man mit Gewissheit heute schon sagen: Die PDS wird sich auch diesen Anstrengungen, die wir uns gemeinsam im Brandenburger Landtag für die innere Sicherheit auferlegen, in altbekannter Weise - leider - auch in Zukunft verweigern. Vielen Dank.