Protocol of the Session on March 7, 2002

Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der PDS-Fraktion - jedenfalls in der vorliegenden unausgegorenen Fassung - ab. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der DVU)

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben Besuch aus der Uckermark, Gesamtschüler aus Gerswalde sind unter uns. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Das Wort geht an die Landesregierung. Herr Minister Fürniß, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe zunächst eine Bitte. Frau Dr. Enkelmann, wir sollten vorsichtig sein mit öffentlichen Schuldzuweisungen und sehr vorsichtig mit öffentlichen Spekulationen darüber, ob sich jemand schuldig gemacht hat oder nicht - sei es die Geschäftsführung oder der Aufsichtsrat oder wer auch immer -, bevor das nicht richtig geprüft und erwiesen ist. Vorverurteilungen helfen uns nicht weiter.

Das ist nur eine Bitte; sollte aber ernst genommen werden. Vorverurteilungen sind nämlich schnell passiert. Ich will Ihnen nur an einem Beispiel zeigen, wie schwierig das ist:

Der jetzige Geschäftsführer der PPS - früher hat das der Geschäftsführer von BBF und PPS in Personalunion gemacht - hat diesen Vorfall übernommen, hat aber überhaupt nicht im Rahmen dieser Auftragsvergabe an First Boston gearbeitet. Er hat also „nachgearbeitet”. Jetzt zu sagen, er sei schuld, wenn keine vernünftigen Schadensersatzstrukturen herauskommen, ist daher gefährlich. Ich weise nur darauf hin, wo die Verantwortlichkeiten liegen.

In der Sache, meine Damen und Herren, habe ich im Rahmen der Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Tack den Landtag darüber informiert, dass die Projektplanungsgesellschaft sich mit der Credit Suisse First Boston zum 31. Dezember 2001 auf die Rückzahlung von Honoraren in Höhe von insgesamt 2,019 Millionen Euro und auf den Verzicht der Geltendmachung eines weiteren Erfolgshonorars in Höhe von 2,5 Millionen Euro geeinigt hat. Diese Einigung ist das Ergebnis der rechtlichen Prüfung und von Schadensersatzansprüchen der PPS bzw. der Gesellschafter der BBF.

Insoweit sehe ich den Antrag der Fraktion der PDS als im Grund erfüllt an. Sie wollten ja, dass wir dieses prüfen und ein Ergebnis vorlegen. Selbstverständlich bin ich bereit zu vertiefenden Erläuterungen, zum Beispiel im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages, weil es auch um vertrauliche Firmendaten geht.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste und kommen zur Abstim

mung, zunächst über den Antrag der PDS-Fraktion, der die Drucksachennummer 3/3926 trägt. Wer diesem Antrag folgen möchte, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 3/3962. Wer dem folgen möchte, möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen.

Wir beenden den Tagesordnungspunkt 9 und ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Landesgleichstellungsbeauftragte

Antrag der Fraktion der PDS

Drucksache 3/3933

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der beantragenden Fraktion. Frau Abgeordnete Bednarsky, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die PDS-Fraktion beantragt, eine Beauftragte zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Land Brandenburg zu wählen. Wir sind der Auffassung, dass die Vertretung von mehr als der Hälfte der Brandenburger Bevölkerung einen herausgehobenen Status erfordert. Diese Aufgabe bedarf unseres Erachtens nicht nur einer symbolischen Aufwertung, sondern zugleich einer Erweiterung konkreter Möglichkeiten zur Wirkung in die Gesellschaft hinein. Wir haben es hier nicht mit einem so genannten Randthema zu tun.

An dieser Stelle sind Aufgaben zu bewältigen, die in alle gesellschaftlichen Sphären hineinreichen und auch alle Bevölkerungsschichten betreffen. Deshalb sollten diese erweiterten Handlungsmöglichkeiten auch mit Rechten und Pflichten ausgestattet werden, die die Gleichstellungsbeauftragte real in die Lage versetzen, die vielfältigen Aufgaben zu erfüllen, aber vor allem, ihrem Wirken den entsprechenden Nachdruck zu verleihen.

Auch die Erfahrungen bei den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten haben deutlich gemacht, wie wichtig es sein kann, ein in der Verwaltung unabhängiges Handeln im Sinne von Interessenvertretung zu gestalten. Hier konnten wir konkret beobachten, wie sinnvoll es ist, den Status anzuheben. Das spielt erwiesenermaßen eine große Rolle.

Die Landesverfassung sieht im Artikel 74 Abs. 2 die Möglichkeit vor, neben dem Datenschutzbeauftragten weitere Beauftragte zu wählen. Die Gleichstellungsbeauftragte soll vom Landtag gewählt werden. Damit sollen ihr zugleich weitreichende Rechte eingeräumt werden. Welche könnten dies aus unserer Sicht sein? Sie erstattet dem Landtag jährlich Bericht und erhält in der Aussprache über den Bericht das Wort. Das ist ein herausragendes Recht, für das wir plädieren und das wir ähnlich wie beim Datenschutzbeauftragten gestalten möchten. Sie ist berechtigt, an den Sitzungen der Ausschüsse des Landtages mit

beratender Stimme teilzunehmen. Sie hat das Recht, zu Gesetzentwürfen und Entwürfen von Verordnungen und Maßnahmen der Landesregierung Stellung zu nehmen. Damit ist sowohl eine interne als auch eine öffentliche Wirksamkeit der Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten in stärkerem Maße als bisher gewährleistet.

Mit diesem Antrag soll dem Amt der Gleichstellungsbeauftragten selbstständiges Handeln ermöglicht werden, insbesondere aufgrund von Hinweisen, Problemstellungen oder Beschwerden von Betroffenen. Deshalb erhält sie auch das Recht, sich jederzeit an den Landtag zu wenden und bei den Behörden und Verwaltungen des Landes und der Kommunen Akteneinsicht zu verlangen.

Die PDS-Fraktion ist der Auffassung, dass diese von der Verfassung aufgezeigte Möglichkeit von der Gleichstellungsbeauftragten genutzt werden sollte.

Auch am Beispiel des Datenschutzbeauftragten ist deutlich erkennbar: Beauftragte jeder Art benötigen für ihr Handeln Unabhängigkeit von hierarchischen Strukturen. Die Gleichstellungsbeauftragten sollten mit Argumenten und Überzeugungen wirken können. Dazu müssen sie den Rücken frei haben. Wer in Ministerialstrukturen eingebunden ist, hat es da wirklich schwer. Zum anderen müssen die Gleichstellungsbeauftragten diese Strukturen nutzen können, um eine wirkungsvolle Interessenvertretung zu gewährleisten.

Die Aufgabenstellung der Gleichstellungsbeauftragten ist komplexer Natur. Sie betrifft nicht ein Ministerium allein. Der Status einer unabhängigen Gleichstellungsbeauftragten verhindert auf diese Weise in der Struktur angelegte Interessenkonflikte und gestattet ihr zugleich ein umfassendes öffentliches sowie verwaltungsinternes Wirken.

Es ist nicht ungewöhnlich, sich mit Beauftragten - so auch mit der Gleichstellungsbeauftragten - zu schmücken. An eine zahnlose Löwin ist bei unseren Vorschlägen nicht gedacht; es soll auch etwas dahinter stehen. Insofern wollen wir in diese Frage wirklich Bewegung hineinbringen und einen Qualitätssprung erreichen.

Durch das Landesgleichstellungsgesetz ist vieles erreicht worden. Wir wissen aber alle, dass der Bezugspunkt immer der öffentliche Dienst ist. Eine Gleichstellungsbeauftragte sollte jedoch einen weitaus größeren Wirkungsradius haben.

Die PDS-Fraktion schlägt vor, das gesamte Verfahren im Hauptausschuss des Landtages zu behandeln. Hier können die Einzelheiten besprochen werden.

Ich möchte an dieser Stelle gleich signalisieren, dass wir offen sind für Veränderungen im Detail; darüber kann man sprechen. Im Hauptausschuss könnte auch darüber beraten werden, welche weiteren Formen der Entscheidungsfindung für den Landtag angemessen sind. Wir haben das Verfahren deshalb so offen ins Auge gefasst, weil es sich hier keinesfalls um einen so genannten parteipolitischen Antrag handelt, sondern dieses Anliegen von parteiübergreifendem Interesse getragen werden sollte. Nur so haben manche Aktivitäten auf diesem Gebiet Sinn. Auf dieser Grundlage möchte ich regelrecht für ein gemeinsames Vorgehen aller Parteien werben.

Im Übrigen gibt es im Landesgleichstellungsgesetz keine Regelung zur Gleichstellungsbeauftragten. Die bisherigen Regelungen beziehen sich nur auf die Verwaltung.

Eines möchte ich abschließend noch sagen: Selbstverständlich wollen wir keinen riesigen Apparat als Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten fordern, sondern plädieren hier für Bescheidenheit. Im Zuge der Verwaltungsumstrukturierung könnten entsprechende Veränderungen vorgenommen werden. Die Gleichstellungsbeauftragten sollten keinesfalls diejenigen sein, die die Frauenwoche organisieren.

Das Recht auf Gleichstellung von Frauen und Männern ist durch die Brandenburger Verfassung garantiert, wie wir alle wissen. Wir haben dafür zwar eine gute Grundlage, die Probleme müssen wir aber selbst lösen.

Unser Anliegen betrachten wir als eine Facette in diesem Prozess. Der Prozess, den viele auch als emanzipatorisch bezeichnen, sollte aufgewertet und unterstützt werden. Dabei sollten wir die durch die Verfassung gegebenen Möglichkeiten ausschöpfen. Unser Vorschlag ist ein Weg dahin; denn klar ist, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft ein Dauerbrenner bleiben wird. Ich beantrage deshalb die Überweisung an den Hauptausschuss und an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort geht an die SPD-Fraktion. Für sie spricht die Abgeordnete Redepenning.

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass mich der vorliegende Antrag irritiert hat.

Wie alle wissen, haben wir eine Landesgleichstellungsbeauftragte, die auch aktiv wirkt. Es wurde noch nie Kritik an ihrer Arbeit laut. Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der PDS aus diesem Grunde nicht zu folgen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Die hier geforderte Gleichstellungsbeauftragte - herausgelöst aus der Verwaltung - verursacht nicht nur ungemein hohe Kosten, nein, dieses Vorhaben scheitert auch an der Abkoppelung dieser Position von allen Hierarchien, die es im Land gibt.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Manchmal ist es besser, erst zuzuhören.

Das war aber keine Antwort auf die Frage. Ja oder Nein?

Nein. - Frau Schlüter hat über Jahre Netzwerke zu den Frauenverbänden, Frauenhäusern und örtlichen Gleichstellungsbeauftragten aufgebaut. Sollte nun diese Position neu vergeben, von unten gewählt und frei von der Verwaltung gestaltet werden, würde dies ihre Arbeit um Jahre zurückwerfen.

Wie bekannt ist, existiert eine eigenständige Frauenabteilung in der Landesregierung, und zwar unter Leitung einer Staatssekretärin für Frauen und Soziales. Man könnte überlegen, ob man die Gleichstellungsbeauftragte direkt bei der Staatssekretärin für Frauen und Soziales ansiedelt.

Insgesamt sollte man aber konstruktiv darüber diskutieren, wie man die Stellung der Landesgleichstellungsbeauftragten stärken kann und ob eventuell eine Evaluierung stattfinden sollte. Dies ist aber heute nicht Thema und auch nicht Ihr Antrag. Darüber sollte man in den Arbeitskreisen und auch mit den frauenpolitischen Sprecherinnen debattieren. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort geht an die DVU-Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Schuldt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser PDS-Antrag ist wieder einmal ein echter Brüller. Schon im Dezember hat die Fraktion der PDS vergeblich versucht, unseren Gesetzentwurf vom 19. September 2001 abzukupfern.