Protocol of the Session on March 7, 2002

Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 a des Grundgesetzes „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (Anmeldung der Landesregierung gemäß § 10 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung zum Teil III des 31. Rahmenplanes)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 3/3943

Auch hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass ich feststellen kann, dass Sie die Anmeldung der Landesregierung, Drucksache 3/3943, zur Kenntnis genommen haben.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91 a des Grundgesetzes „Ausbau und Neubau von Hochschulen” (Anmeldung der Landesregierung gemäß § 10 Abs. 3 der Landeshaushaltsordnung zum 32. Rahmenplan für den Hochschulbau)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 3/3944

Hierzu wurde ebenfalls vereinbart, keine Debatte zu führen. Auch hier kann ich feststellen, dass Sie die Anmeldung der Landesregierung, Drucksache 3/3944, zur Kenntnis genommen haben.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und unterbreche die Sitzung des Landtages bis 13 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.15 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.00 Uhr)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen unsere Sitzung fort. Ich begrüße junge Gäste aus dem Süden unseres Landes, aus Bad Liebenwerda. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Konzeption der Landesregierung, Entscheidungsstrukturen sowie private Beteiligungen von Entscheidungsträgern im Zusammenhang mit Genehmigungen für Klärwerke, deren Infrastruktur und deren wirtschaftliche, soziale, umweltpolitische Auswirkungen für das Land Brandenburg sowie für seine Bürgerinnen und Bürger

Große Anfrage 35 der Fraktion der DVU

Antwort der Landesregierung

Drucksache 3/3760

Ich eröffne die Aussprache zur Antwort auf diese Große Anfrage. Zum Beitrag der fragenden Fraktion hat Herr Abgeordneter Claus das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Frau Schulz, Sie nannten das Thema „Arbeit” einen Dauerbrenner. Ich glaube, ein noch größerer Dauerbrenner in diesem Landtag ist auch in dieser Legislaturperiode das Thema „Wasser und Abwasser”.

„Ich mache einfach die Augen zu, dann kann mich niemand mehr sehen.” - Wir wollen nicht annehmen, dass dies die Gedankengänge der Landesregierung sind, wenn es um die Abwasserproblematik im Land Brandenburg geht. Ich verrate Ihnen sicherlich kein Geheimnis, wenn ich behaupte, dass kein Thema im Land einen so breiten Raum einnimmt wie die nicht enden wollende Geschichte zum Thema „Wasser”. Das ist so, weil gerade der Normalverbraucher unmittelbar davon betroffen ist. Umso erstaunlicher ist es, wie oft der Landesregierung bei der Beantwortung unserer Großen Anfrage „keine Angaben und Erkenntnisse vorliegen”, „keine Auswirkungen bekannt sind” usw. usf.

Gerade das Problem der Klärwerke und Abwasseranlagen ist für viele Menschen in unserem Lande so einschneidend, dass man dies nicht einfach unter den Tisch fallen lassen kann, wie wir schon des Öfteren in diesem Landtag dargelegt haben.

Hierzu verweist unsere Fraktion auf das Anfang der 90er Jahre noch schnell durchgebrachte Gesetz zur Heilung von Formfehlern bei der Gründung von Abwasserverbänden. Mit diesem Gesetz wurden vielen formfehlerhaft gegründeten Abwasserzweckverbänden erst gerichtliche Druckmittel in die Hand ge

legt. Von da an konnten diese Verbände ihre ständig steigenden Beiträge und Gebühren endlich auf gesetzlicher Grundlage eintreiben. Heute fungieren die Zentralverbände in Wirklichkeit nur noch als Marionetten der Banken, um großflächig Fantasiegebühren für verausgabte Kredite einzutreiben. Meine Damen, meine Herren, Tatsache ist, dass die Banken von Anfang an mit den Krediten - das wissen Sie selbst - nur so um sich warfen. Nun fließen die Gelder praktisch reibungslos zurück.

1990 wurde der Bau von möglichst großen Kläranlagen einschließlich wahnwitziger Leitungsnetze und Pumpstationen zum politischen Dogma erhoben. Die Gemeinden und die Bürger hatten in der übergroßen Mehrheit nie eine Chance, bezahlbare und wirtschaftlich effektiv arbeitende Kleinkläranlagen genehmigt zu bekommen. Seit dem vergangenen Jahr sollen nun endlich Kleinkläranlagen stärker finanziell gefördert werden. Wie diese Förderung aussieht, wissen wir. Den Haushaltsplan kennen wir alle. Dort wurden extra Mittel bereitgestellt.

Doch, meine Damen und Herren von der Regierung, dazu ist es schon viel zu spät. Diese Förderung wird nur noch eine Nischenexistenz fristen können; denn der überwiegende Teil der Haus- und Grundstückseigentümer ist über die jeweilige Gemeinde in einen Abwasserzweckverband eingebunden und dieser denkt gar nicht daran, irgendjemandem Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

Bürgerinitiativen und Bürgerproteste, die sich dagegen seit Jahren Luft machen, verhallen fruchtlos im Winde - und das aus gutem Grund, könnte man sagen.

Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung sind nach § 66 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes die Gemeinden. Sie können allerdings Aufgaben der Abwasserbeseitigung gemäß § 68 Abs. 1 Brandenburgisches Wassergesetz auf von ihnen zu gründende Abwasserzweckverbände übertragen. Ebenso ist eine Übertragung der Aufgaben nach § 5 Abs. 4 der Amtsordnung auf die Ämter möglich. Das Wassergesetz erlaubt es ferner, dass die Gemeinden, Ämter und Zweckverbände auch Dritte mit der Erfüllung der Abwasserbeseitigung beauftragen können. Diese Beauftragung bedeutet allerdings nicht, dass sich die Gemeinden, Ämter und Zweckverbände ihrer Verantwortung für die Abwasserbeseitigung entziehen können. Der Dritte wird nur als Erfüllungsgehilfe tätig, sodass die Aufgabenträgerschaft der kommunalen Körperschaften unangetastet bleibt.

Sofern die Gemeinden von ihrem Recht zur Aufgabenübertragung auf Zweckverbände oder Ämter Gebrauch machen, können sie entscheiden, ob die Aufgaben vollständig oder nur teilweise übertragen werden sollen. So sind etliche Verbände zum Beispiel nur für die Schmutzwasserentsorgung verantwortlich, während die Zuständigkeit für die Niederschlagsentwässerung bei den Gemeinden verbleibt.

Es sollte uns doch nachdenklich stimmen, meine Damen und Herren, dass es keine Stelle oder Institution gibt, die die Angemessenheit der Preise der Privaten kontrolliert. So lautet Ihre Antwort auf unsere Anfrage; ich glaube, es war die Antwort auf die Frage 3.

Der Umfang der Gebührenerhebung des Aufgabenträgers soll durch das Kostenüberschreitungsverbot des § 6 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz begrenzt werden. Die Preise, die an

die Zweckverbände gezahlt werden, sollen, wenn die Auswahl der Zweckverbände zutreffend erfolgt ist, als Kostenbestandteil in die Gebührenkalkulation einfließen.

Weiterhin stellten wir die Frage, ob es im Sinne der Landesregierung ist, wenn den Eigentümern von Anliegergrundstücken aufgrund kommunaler Satzungen Straßenanliegerbeiträge auferlegt werden, welche Kosten ausgleichen sollen, die im Zuge des Neubaus der Abwasserinfrastruktur für die Wiederherstellung von Straßen anfallen, auch wenn diese Straßen ohne diese Neubauten nicht in einem erneuerungs- oder sanierungsbedürftigen Zustand sind.

Ein kurzes Zitat aus der Antwort:

„Die Landesregierung hält es durchaus für zweckmäßig, wenn Straßenausbaumaßnahmen zeitgleich mit der Verlegung von Abwasserentsorgungsleitungen durchgeführt werden, da hierdurch zum Beispiel die Straßendecke in der Regel nur einmalig aufgenommen werden muss und somit Kosteneinsparungen entstehen.”

Sie wissen selbst, dass einmal vom Straßenbauamt und einmal von den Abwasserverbänden berechnet wird.

Hier muss ich gleich an die künstliche Baukonjunktur denken, meine Damen und Herren, die durch die aufgerissenen Straßen und Plätze entsteht. Vielerorts können wir dies noch nachvollziehen, aber in manchen Gemeinden ist es wirklich katastrophal.

Der kleine Bürger zahlt ja - dank der Anliegerbeiträge. Welche Dispositionsfreiheiten haben Bürger überhaupt gegenüber den Versorgern/Entsorgern der Wasserwirtschaft? - Keine. Es ist eine hoheitliche Aufgabe. Es werden grundsätzlich keine Verträge mit den Bürgern abgeschlossen, sondern Satzungen zur Regelung der Entsorgungsverhältnisse erlassen.

Der Pro-Kopf-Wasserverbrauch in Brandenburg entwickelte sich seit 1990 rückläufig. 1990 betrug der Wasserverbrauch von Bevölkerung und Kleingewerbe 233 Liter, 1995 nur noch 113 Liter. Seit dem Jahre 1996 ist von einem jährlichen Rückgang von 4 % auszugehen, ist den Antworten der Landesregierung zu entnehmen. Die Wasser- und Abwasserpreise, meine Damen und Herren, das wissen Sie alle, sind gestiegen.

Eines kann ich Ihnen heute versprechen: Wir von der DVUFraktion werden an diesem Thema dranbleiben; denn das Thema ist wichtig und interessiert die Bürger in Brandenburg bestimmt mehr als manch anderes Thema, das hier im Landtag besprochen wird. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die Koalitionsfraktionen. Für sie spricht der Abgeordnete Homeyer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Großen Anfrage unternehmen Sie den Versuch, meine Damen und Herren von der DVU, sich mit der Abwasserproblema

tik im Land Brandenburg auseinander zu setzen. Das ist ein hoch sensibles Thema, werden doch Bürgerinteressen davon unmittelbar berührt.

Es ist nicht unbekannt, meine Damen und Herren, dass in den vergangenen Jahren Fehler gemacht wurden. Gleichzeitig muss aber anerkannt werden, dass dies keine flächendeckende Erscheinung war und ist. Bekannt ist ebenso, dass die Landesregierung seit Jahren mit einer massiven Hilfe vor Ort dabei ist, die Problemverbände auf solide wirtschaftliche und juristische Füße zu stellen. Diese Hilfe kann aber immer nur Hilfe zur Selbsthilfe sein.

Im Ergebnis ist heute auf jeden Fall festzustellen, dass sich das Problem Abwasser im Wesentlichen auf einige wenige Verbände reduziert hat. Dies wurde durch die kontinuierliche Arbeit der Landesregierung, des Landtages und des Ausschusses für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung erreicht, welcher sich gerade in den letzten Jahren immer wieder mit dieser Problematik auseinander gesetzt hat.

Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte, ist die Tatsache, dass die Landesregierung ebenso wie dieses Haus sehr ernsthaft und mit dem erforderlichen Engagement darum gekämpft hat, die kommunale Aufgabe Abwasser im Interesse der Bürgerinnen und Bürger einer vernünftigen Lösung zuzuführen. Diese Ernsthaftigkeit, dieses Bemühen und diese Sachkenntnisse lässt Ihre Große Anfrage, meine Damen und Herren von der DVU, allerdings vermissen.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Im Augenblick nicht. - Schon der Titel dieser Großen Anfrage gibt uns Rätsel auf. Schaut man sich die einzelnen Fragen an, so findet sich auch hier nicht der Schlüssel zur Lösung des Problems. So gibt es beispielsweise folgende Frage Nr. 12:

„Wie viele Einwohner je Quadratkilometer Verbandsgebiet befanden sich nach den neuesten Erhebungen in den einzelnen Verbänden und wie hoch war der Kubikmeter Abwasser je Quadratmeter in den einzelnen Verbänden?”