Protocol of the Session on January 24, 2002

Das Ergebnis war eher ernüchternd. Tatsächlich konnte von den befragten Personen kaum eine einen Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung der beruflichen Rehabilitationsmaßnahme finden. Fast alle Vermittelten fanden lediglich eine geringfügige Beschäftigung oder konnten lediglich eine ABM-Stelle vorweisen. Sollte der ORB hier gerade die wenigen Misserfolge herausgefischt haben? Das ist aus Sicht der Fraktion der Deutschen Volksunion kaum zu glauben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, verstehen Sie uns bitte nicht falsch. Wir als Fraktion der Deutschen Volksunion sind die Letzten, die dem ORB eine objektive Berichterstattung zu

trauen. Das haben die Erfahrungen in der Vergangenheit insbesondere dann bestätigt, wenn es darum ging, die Arbeit unserer Fraktion in diesem Hause der Öffentlichkeit zu vermitteln.

(Zuruf des Abgeordneten Klein [SPD])

Insbesondere in seiner politischen und weltanschaulichen Tendenz ist der ORB eine Anstalt, die alles Mögliche vermittelt, nur keine objektive Berichterstattung. Nichtsdestotrotz ist dieser Sender bisweilen brauchbar, wenn es um die Aufdeckung politischer Missstände und Schieflagen geht.

(Klein [SPD]: Jetzt lässt sie die Katze aus dem Sack!)

- Es freut mich, dass Sie so aufmerksam zuhören, Herr Klein.

(Klein [SPD]: Wahrscheinlich als Einziger im ganzen Saal!)

Aus diesem Grund ist der ORB, zumindest was den Gegenstand unseres Antrages betrifft, durchaus zitierfähig.

Eine weitere Recherche bei den Verantwortlichen des Berufsförderungswerks durch den ORB ergab, dass auch das Kontrollsystem für das Berufsförderungswerk Berlin-Brandenburg bisher nicht oder nur schlecht funktionierte und dass die Träger dieser sozialen Einrichtung ab 2002 ein neues Kontrollsystem verwenden werden.

Ich wiederhole: Wir als Fraktion der Deutschen Volksunion begrüßen ausdrücklich die Einrichtung eines Berufsförderungswerkes, das die berufliche Rehabilitation von Personen gewährleistet, die aus gesundheitlichen Gründen ihren erlernten Beruf oder ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen müssen entsprechend ihren Möglichkeiten und Neigungen erwachsenenspezifisch und behindertengerecht ausgebildet und gefördert werden, um Chancen und Perspektiven für einen Start in ein neues Berufsleben zu erhalten. Eine solche Förderung muss jedoch professionell vonstatten gehen. Aber genau das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Bei einer Rehabilitationsmaßnahme, die - wie etwa eine zweijährige Umschulung - circa 100 000 Euro für medizinische Dienste, Wohnkosten, Fahrtkosten, Übergangsgeld usw. kostet, Herr Klein, muss das Land gewährleisten, dass die geförderten Personen effektiv und wirksam unterstützt werden.

(Klein [SPD]: Ich bin begeistert!)

Wenn allerdings kaum einer der Geförderten eine richtige Arbeitsstelle bekommt, mit der er selbstständig seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, handelt es sich bei dem Berufsförderungswerk um ein fiskalisches Bermudadreieck und das ist ein Fall für das Schwarzbuch.

Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, verlangen wir als Fraktion der Deutschen Volksunion einen umfassenden Bericht darüber, wie das Berufsförderungswerk arbeitet, wie viele Steuer- und sonstige Gelder der öffentlichen Hand dafür aufgewendet werden

(Zuruf des Abgeordneten Klein [SPD])

und wie die Erfolgsquote dieser sozialen Einrichtung aussieht.

Wer das sauer verdiente Geld der Bürger dieses Landes erhält und verwaltet, um dem Sozialstaat gerecht zu werden, hat die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, damit sauber und anständig umzugehen. Sonst liegt aus Sicht der Fraktion der Deutschen Volksunion schlicht und ergreifend eine Veruntreuung vor, die auch als solche geahndet werden muss.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, meine Damen und Herren, unserem Antrag zuzustimmen. Alternativ beantragen wir die Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke der Abgeordneten Fechner. - Ehe ich das Wort an Herrn Klein gebe, der für die Koalitionsfraktionen spricht, möchte ich junge Gäste vom Gymnasium Teltow hier im Landtag begrüßen. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Bitte sehr, Herr Klein.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollegin Fechner, ich habe es schon vermutet - Sie haben es in Ihrer Rede bestätigt -: Die Grundlage Ihres Antrages ist ein ORBBericht der Sendung „Klartext” von vor einigen Monaten. Allerdings staune ich darüber, wie Sie den Bericht interpretieren und zur Grundlage Ihres Antrages machen. Ich habe nämlich festgestellt, dass ein Mitglied Ihrer Fraktion Anfang Dezember eine Kleine Anfrage zu dieser Thematik gestellt hat. Es wäre für Sie ein Leichtes gewesen, diese Kleine Anfrage auf 37 oder 51 kleinere Unterfragen zu erweitern. Das hätte ausgereicht, um die nun eingeforderte Antwort zu bekommen.

Stattdessen reichen Sie heute einen Antrag ein, der uns nun zur Beratung vorliegt und der letztlich nur auf den Erhalt von Informationen abzielt, die Sie sich auch mithilfe anderer Quellen hätten beschaffen können. Die Antworten auf die Fragen, mit denen jetzt die Landesregierung beschäftigt wird, hätten Sie in Standardwerken aus dem Bereich der Sozialpolitik oder auch im Internet leicht finden können.

Beschäftigungstherapie haben wir nicht so gerne. Daher werden wir die Landesregierung davon abhalten, unnütze Dinge zu tun. Aus diesem Grunde werden wir - ich sage das schon einmal an dieser Stelle - Ihrem Antrag nicht folgen.

Mit diesem Antrag machen Sie wieder einmal deutlich, worauf Sie abzielen. Sie zeigen auch hier wieder auf vornehme Art und Weise eine Tendenz, die ich vorhin schon einmal zu einem anderen Tagesordnungspunkt und zu einer anderen Problematik angesprochen habe: Sie wollen ausgrenzen. In diesem Fall wollen Sie die Minderheit der Behinderten ausgrenzen. Dies wird bereits in den von Ihnen gestellten Fragen deutlich:

„In welcher Höhe wird durch das Berufsförderungswerk Berlin-Brandenburg der einzelne Auszubildende bzw. Umschüler finanziell unterstützt?”

Damit meinen Sie die Kosten der medizinischen Dienste, Zuschüsse zu Wohn- und Fahrtkosten, Übergangsgelder usw. Letztlich haben Sie dabei immer den Hintergedanken, dass es sich hierbei um rausgeschmissenes Geld handelt. So etwas machen wir nicht mit; ich habe schon gesagt, wie wir mit Ihrem Antrag umgehen werden.

Aber ein bisschen Nachhilfeunterricht sei mir doch noch gestattet.

Herr Abgeordneter Klein, bevor Sie den Nachhilfeunterricht erteilen, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine Zwischenfrage angemeldet wurde. Möchten Sie sie beantworten?

Bitte schön, Herr Abgeordneter Claus.

Herr Abgeordneter Klein, Sie sind von Beruf Lehrer und sitzen schon seit längerer Zeit im Parlament. Dass Sie schon Gedanken lesen können, ist mir aber neu. Woher können Sie also unsere Gedanken lesen?

Diese Frage ist wirklich leicht zu beantworten.

(Heiterkeit bei SPD und CDU)

Da ich das zweifelhafte Vergnügen habe, seit mehr als zwei Jahren mit Ihnen zusammen in diesem Landtag zu sitzen, und sich die Gedanken, die Sie entweder in Ihren Papieren oder in Ihren Reden zum Ausdruck gebracht haben, letztlich immer in dieselbe Richtung bewegen, ist mir eine solche Interpretation ein Leichtes.

Die 27 bundesweit existierenden Berufsförderungswerke sind Einrichtungen zur Unterstützung der beruflichen Rehabilitation erwachsener Behinderter, die aufgrund der Folgewirkungen von Krankheit und Behinderung besonderer Hilfen bei der Neuorientierung und Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft bedürfen. Wir wünschen dies ausdrücklich. Diese Werke befinden sich in der Trägerschaft von Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie der Bundesanstalt für Arbeit. Gesetzliche Grundlage dafür sind Vorschriften in den Sozialgesetzbüchern VI, VII und IX.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass das Land weder Einfluss auf die Bewilligung entsprechender Leistungen für betroffene Personen hat noch die Maßnahmen des Berufsförderungswerks aus seinem Haushalt fördert. Es fehlt jegliche Rechtsgrundlage für die Ausübung irgendeiner Form von Aufsicht über die Einrichtungen durch das Land.

Das Berufsförderungswerk Brandenburg in Mühlenbeck, das sich ebenso wie die entsprechende Einrichtung in Berlin in der Trägerschaft des eingetragenen Vereins Berufsförderungswerk Berlin-Brandenburg befindet, nimmt jährlich circa 300 neue Rehabilitanden auf, von denen sich ein Jahr nach Abschluss der Maßnahme im Durchschnitt 50 % in einem festen Arbeitsverhältnis befinden. Im Gegensatz zu Ihnen finden wir es großartig, dass angesichts der schwierigen Ausgangssituation für behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt eine solche Quote erreicht werden kann.

Auch deswegen werden wir Ihren Antrag, der wieder so populistisch ist wie vieles von Ihnen, ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Abgeordneten Klein und gebe das Wort an die Fraktion der PDS. Frau Abgeordnete Bednarsky.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer den Antrag richtig liest, wird feststellen, dass er sich schon aus rein formalen Gründen erledigt hat. In ihm heißt es nämlich, die Landesregierung werde aufgefordert, dem Landtag bis zur 50. Plenarsitzung - diese Sitzung war gestern - den Bericht zu liefern. Daher brauchten wir eigentlich gar nicht mehr über diesen Antrag zu reden.

Inhaltlich schließe ich mich meinem Vorredner, Herrn Klein, an. Nur insofern eine Ergänzung: Zu diesem Thema gibt es durchaus viele Broschüren auf Messen und anderen Veranstaltungen. Hätte die DVU-Fraktion tatsächlich ein so großes Interesse an diesem Thema, hätte sie sich diese Broschüren besorgen können.

Die PDS-Fraktion lehnt diesen Antrag ebenfalls ab.

(Beifall bei der PDS und vereinzelt bei SPD und CDU)

Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Bednarsky. - Die Landesregierung hat mir auch zu diesem Punkt Redeverzicht angezeigt, sodass ich feststellen kann, dass wir am Ende der Aussprache sind.

Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion der DVU beantragt, den Antrag in der Drucksache 3/3589 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zu überweisen. Wer diesem Überweisungsantrag folgen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der DVU in der Drucksache 3/3589 in der Sache. Wer diesem Antrag seine Zustimmung giben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: