Protocol of the Session on November 22, 2001

Ich habe überlegt, warum die PDS eigentlich dafür ist. Dann habe ich mir das Protokoll angesehen, diese Rücksprache. Da sagt Herr Kuhlemann von der Volksinitiative Folgendes:

„Der Volksentscheid ist ein Mittel der Opposition. Es tut natürlich einem Regierungsprogramm sehr weh, wenn dann versucht wird, bestimmte Korrekturen vorzunehmen.”

Ich dachte, Sie sind die Opposition.

(Beifall bei der CDU)

Und Sie setzen auf eine außerparlamentarische Opposition, weil Sie nicht durchschlagen? Das finde ich sehr interessant. Beschäftigen Sie sich bitte einmal mit diesem Gedankengang, dann kommen wir der Sache schon etwas näher.

(Zuruf der Abgeordneten Frau Stobrawa [PDS])

- Ich weiß, Sie waren schon einmal in einer Volksdemokratie. Hören Sie auf, mir so etwas zu erzählen!

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Politische Entscheidungen werden in unserer arbeitsteiligen Gesellschaft, auch in der Ihrigen, die sich das immer ganz einfach macht - das ist aber nicht so einfach -,

(Zuruf von der PDS)

immer komplexer. Die Folgewirkungen sind immer schwieriger zu überschauen, auch für Sie - das sehen wir an Ihrer Oppositionsarbeit.

(Zurufe von der PDS)

Die Anforderungen an die Politik wachsen daher ständig. Deshalb sind gerade die finanziellen Auswirkungen der Gesetzgebung besonders zu analysieren und zu beachten. Dies kann in besonderer Weise, wie die Beratungen hier zeigen, im Parlament geschehen. Das müssen wir auch unseren Bürgerinnen und Bürgern sagen. Wir müssen auch sagen, wenn einmal etwas nicht geht, und dann auch dazu stehen. Dann dürfen Sie nicht kneifen, will ich Ihnen einmal sagen. Auch in Ländern mit einer starken plebiszitären Tradition überwiegen parlamentarische Entscheidungen, auch in der Schweiz.

Parlaments- und Volksgesetzgebung können und sollen sich ergänzen. Änderungsvorschläge bedürfen stets einer kritischen Überprüfung. Hier ist besonders darauf zu achten, dass die Volksgesetzgebung eine ausreichende Legitimation in Form einer ausreichenden Beteiligung des Wahlvolkes aufweist, dass die Aufgabe des Staates, für eine solide Haushaltspolitik zu sorgen, nicht über Gebühr erschwert wird.

Gemessen an diesen relativ einfachen Kriterien ist nicht hinnehmbar, dass ein Volksgesetz ohne Rücksicht auf seine Akzep

tanz im Wahlvolk mit einfacher Mehrheit in Kraft treten kann, dass auf Antrag von 100 000 Bürgern ein Volksentscheid über ein im Parlament beschlossenes Gesetz durchgeführt werden muss und dass das Gesetz dann mit einfacher Mehrheit selbst bei geringer Beteiligung kassiert werden kann, selbst wenn der Landtag aufgrund einer höheren Wahlbeteiligung gewählt wurde und dieses Gesetz mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen hat, dass Deckungsvorschläge für finanzwirksame Gesetze erst ab einem Haushaltsvolumen von 2 % gemacht werden müssen.

Kollege Klein hat gesagt: 200 Millionen. Er dachte schon an Euro. Ich sage lieber: 400 Millionen DM. Es geht darum, dass Sie sagen: Gesetze in einer Größenordnung von 400 Millionen DM können ohne Deckungsalternative beschlossen werden. Also, da wünsche ich uns allen viel Spaß.

(Zuruf von der PDS)

Landesverfassung und Grundgesetz messen der...

(Zurufe von der PDS)

- Das steht doch alles in den Unterlagen der Anhörung, das haben Sie doch im Hauptausschuss erörtert. Ich weiß, Sie waren nicht alle dabei.

(Zuruf des Abgeordneten Vietze [PDS])

- Hören Sie doch bitte auf, mir dauernd etwas über das Volk zu sagen! Sie haben andere Erfahrungen damit, Herr Vietze. Soll ich Sie daran erinnern, was Sie alles gemacht haben?! Hören Sie bitte auf damit! Von Ihnen nehme ich keine Belehrung in Kauf!

(Zuruf des Abgeordneten Vietze [PDS])

- Ich nehme von Ihnen keine Belehrung an, damit das klar ist ein für alle Mal!

(Beifall bei der CDU - Zurufe von der PDS)

Meine Herrschaften, das ist nicht der Ton, der in diesem Hause üblich ist.

(Zurufe der Abgeordneten Frau Stobrawa [PDS] und des Abgeordneten Homeyer [CDU] - Weitere Zurufe von der PDS)

- Frau Stobrawa, das ist nicht der Ton, der in diesem Hause üblich ist.

(Zuruf des Abgeordneten Vietze [PDS] - Anhaltende Zu- rufe von der PDS - Beifall bei CDU und SPD)

Es ist gewohnte Praxis, dass dazwischengerufen wird. Sie tun dies auch. Jawohl. Deswegen schalte ich mich ja auch ein.

Herr Präsident, ich werde mir erlauben, auf Zwischenrufe auch zu reagieren, wenn Sie einverstanden sind.

Artikel 104 der Landesverfassung bestimmt daher für haushaltswirksame Beschlüsse des Landtages, dass diese Beschlüsse zugleich vorsehen müssen, wie diese Aufgaben gedeckt werden.

Ich glaube, ähnliche Anforderungen sollte die Verfassung dann auch in anderen Bereichen vorsehen, und zwar nach dem Motto: Wer bestellt, muss auch angeben, wer was bezahlt.

(Zurufe von der PDS - Beifall bei der CDU)

Verfassungspolitisch gehen daher Kernelemente der Initiative in eine falsche Richtung und die Volksinitiative sollte daher abgelehnt werden.

Nun haben Sie eine zweite Volksinitiative „Für Volksentscheide ins Grundgesetz” und diese strebt die Einführung von Plebisziten auf Bundesebene an. Eigentlicher Adressat dieses Anliegens ist der Deutsche Bundestag. Es läge also nahe, dieses dort einzubringen. Aber stattdessen soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich mittels einer Bundesratsinitiative dort hinzuwenden, um sozusagen als Bote Ihrer Botschaft eingeteilt zu werden. Damit entsteht der Eindruck, wir sollten vornehmlich diese Rolle übernehmen, die wir nicht wollen, weil wir keine Aussicht sehen. Von daher gesehen werden Sie verstehen, dass wir uns diesem Vorschlag nicht anschließen werden.

Die Einführung von Plebisziten auf Bundesebene setzt voraus, dass die hierzu zwingend erforderlichen Grundgesetzänderungen von einer großen Mehrheit des Volkes sowie seiner Repräsentanten im Deutschen Bundestag und im Bundesrat mitgetragen werden.

Ein solcher Konsens ist gegenwärtig nicht ersichtlich. Vielmehr ist die politische Willensbildung auf Bundesebene noch in vollem Gang. Dies belegt auch der Umstand, dass der von der Bundesregierung und den beiden Koalitionsfraktionen angekündigte Gesetzentwurf zur Einführung von Plebisziten auf Bundesebene weiterhin aussteht.

Vor diesem Hintergrund machte es doch überhaupt keinen Sinn, wenn das Land Brandenburg im Bundesrat zu diesem Zeitpunkt mit dieser Begründung einen solchen Gesetzentwurf einbringen würde.

Wahlen - und das lassen Sie mich als Letztes sagen - und Volksabstimmungen können als Abstimmung mit den Füßen bezeichnet werden. An beiden Volksinitiativen haben nicht sehr viele Bürger ihre Füße für das Anliegen dieser Initiativen in Marsch gesetzt. 29 000 Unterschriften sind im Vergleich zu den über 140 000 Unterschriften unter die Kita-Volksinitiative ein eher schwaches Ergebnis. In diesem Fall wird einmal Quantität zu Qualität. Sonst ist es ja nicht so. Offensichtlich hält die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes die Ziele der Volksinitiative für politisch nicht vordringlich.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Das ist Quatsch!)

Wir vertrauen darauf, dass bei dieser Abstimmung auch mit den Füßen durch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sich diese dafür entscheiden und dass die Regelungen nicht die erforderliche Mehrheit des Souveräns finden werden. Ich gehe davon aus, dass unsere Bürgerinnen und Bürger wissen, dass die parlamentarische Demokratie, die wir haben, sich ihrer Sorgen

und Nöte annimmt, und zwar unter einer Bedingung: Wir dürfen keine Fragen zu Tabus erklären. Und da kann ich, Herr Präsident, beim nächsten Mal der Opposition einige Dinge sagen, die sie zu Tabuzonen erklärt. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir sind am Ende der Rednerliste und ich schließe die Aussprache.

(Zuruf von der PDS: Wir haben noch Redezeit!)

Meine Herrschaften, wir haben in einem Falle, nämlich im Falle der Aktuellen Stunde, in der Geschäftsordnung geregelt, dass wir die Boni an der von der einreichenden Fraktion gewünschten Stelle wahrnehmen können. Alle anderen Redebeiträge sind nicht zum Splitting vorgesehen.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Wir haben noch Redezeit! - Vietze [PDS]: Wir haben eine Redezeit von zehn Minu- ten!)

- Nein, in Bezug auf die Rednerliste ist dem Präsidenten die Pflicht auferlegt, diese abzuarbeiten. Das habe ich getan.