Wir waren uns aber damals einig - alle Parteien, die Ihren Antrag abgelehnt haben, auch der damalige Innenminister -, dieses Problem zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzugreifen und zu diskutieren. Das machen wir heute.
Deshalb ist immer wieder interessant: Ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, zu dem wir das Wahlrecht ändern müssen? Mich verwundert immer, dass gerade diejenigen, die ein Wahlrecht für 16-Jährige fordern, gleichzeitig eine Betreuung der Jugendlichen bis zum 13. Lebensjahr fordern, weil diese sonst auf der Straße ins Chaos stürzen könnten.
Ich muss einmal sagen: Heute können die Jugendlichen nach der Gemeindeordnung §§ 17, 18 und 19 bereits aktiv werden. Alle Bürger, also auch Jugendliche, können in der Einwohnerversammlung nach § 18 Rederecht verlangen. Sie können verlangen, dass sie in Einwohnerfragestunden gehört werden. § 19 besagt, dass Anträge der Jugendlichen in der Gemeindevertretung behandelt werden, also eingebracht werden können.
Meine Erfahrung aus zehn Jahren Gemeindevertreter ist in dieser Beziehung absolut negativ. Die Jugendlichen kommen nicht, nicht einmal dann, wenn es um Jugendklub oder Jugendarbeit geht. In den zehn Jahren war die Jugendklubleitung zweimal gemeinsam mit Jugendlichen da, weil es um Geld für die Ausstattung des Jugendklubs ging.
andere Abgeordnete Jugendliche aus Gesamtschulen, Realschulen oder Gymnasien hier im Landtag. Ich muss feststellen: Die Schüler haben eine Distanz zur Politik, die erschreckend ist. Sie haben keinen Mitwirkungswillen. Sie haben nicht einmal Kenntnisse, stellen nicht einmal zielgerichtet Fragen, die bei mir das Gefühl hervorrufen könnten, sie müssten aktiviert werden, wir müssten etwas für sie tun, sie hätten Interesse an einer politischen Diskussion, an einem Wahlrecht. Dieses Interesse ist in der Praxis für meine Begriffe nicht vorhanden. Die Distanz zur Politik ist nicht geringer geworden, sodass wir dieses Thema vielleicht nach der Kommunalreform, wenn andere Bedürfnisse in den größeren Ortschaften entstehen, aufgreifen und darüber noch einmal diskutieren müssen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag von Brandenburg ist kein Stimmenbeschaffer für die PDS. Sie wollen das Alter für das Recht auf Beteiligung an Kommunalwahlen und an Volksinitiativen auf 16 Jahre herabsetzen. Unsere Meinung als DVU-Fraktion ist, dass, wer nicht berechtigt ist, an der Kandidatenkür teilzunehmen, weil hierfür die Vollendung des 18. Lebensjahres verlangt wird, erst recht nicht an öffentlichen Wahlen und Gesetzesinitiativen teilnehmen kann.
Das Argument, dass bei einer Herabsetzung des Wahlalters mit einer höheren Wahlbeteiligung zu rechnen sei, hat sich bislang nicht bestätigt, wie auch die jüngsten Kommunalwahlen in Niedersachsen beweisen.
Bedenkt man die Konsequenzen des Gesetzesbegehrens der PDS in der praktischen Anwendung, fühlt man sich hin- und hergerissen zwischen dem „Zauberlehrling” und der Weihnachtsbescherung. Einerseits benötigt die PDS offensichtlich Wählerstimmen. Zum anderen sieht sie gerade im Bereich der Jugendlichen, denen die Rechtsordnung insgesamt weder die volle Geschäftsfähigkeit noch die Strafmündigkeit im Bereich des Erwachsenenstrafrechts zuerkennt, das geeignete Medium, um ihre ideologisch-sozialistische Weltansicht an den Mann oder die Frau zu bringen. So viel zum Thema Weihnachtsbescherung.
Nach der bisherigen Gesetzesfassung kann der Landtag für Jugendliche dieser Altersgruppe das Abstimmungsrecht zulassen, wenn es um jugendspezifische Angelegenheiten geht. Dabei soll es auch bleiben. Denn gerade wenn unsere Fraktion zum Beispiel die Abschaffung des Jugendstrafrechts für 18- bis 21Jährige ablehnt, schreit die PDS am lautesten. Bei zivilrechtlichen Verträgen liegen die Dinge ähnlich. Auch von einer Herabsetzung der vollen Geschäftsfähigkeit von 18 auf 16 Jahre wollen die Damen und Herren der PDS-Fraktion natürlich nichts wissen.
Wir als Fraktion der DVU sind für möglichst einfache und klare Regeln. Anknüpfungspunkt für die Verantwortlichkeit und die Teilnahme an Wahlen ist in jeder Hinsicht der Eintritt der Volljährigkeit, sei es auf Landes- oder auf Kommunalebene. Die Altersgruppe der 16- bis 17-Jährigen weist nach unserer Überzeugung in aller Regel noch nicht die erforderliche Verantwortungsreife auf, um die Folgen tragfähiger politischer Entscheidungen in jeder Hinsicht beurteilen zu können. Das führt mich zum „Zauberlehrling”.
Diese Erkenntnis dürfte außerhalb der PDS allgemein anerkannt sein und findet in unserer Rechtsordnung vielfältig ihren Niederschlag. Auf den Eintritt der vollen Geschäftsfähigkeit und Strafmündigkeit habe ich ja schon hingewiesen.
Hätten Sie, meine Damen und Herren nicht nur von der PDSFraktion, neulich im rechtspolitischen Arbeitskreis des Justizministeriums in der Staatskanzlei nicht mit Abwesenheit geglänzt, hätten Sie die Einschätzungen von Jugendrichtern und hochrangigen Juristen, die sich mit der Frage altersbedingter Reife beschäftigt haben, in unserem Sinne bestätigt gefunden. Nur so viel zu Ihrem tatsächlichen Interesse an Jugendarbeit.
Gestatten Sie mir ein abschließendes Wort zu § 4 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes, der ein Beteiligungsrecht für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten vorsieht. Hier ergeben sich für die Fraktion der DVU insbesondere dann Bedenken, wenn sich das Teilnahmerecht allein am Vorliegen einer bloßen Aufenthaltsgenehmigung orientiert. Aufenthaltsgenehmigungen umfassen nicht nur auf Dauer angelegte, sondern auch Kurzzeit- sowie zeitlich begrenzte Aufenthalte, zum Beispiel für Bürgerkriegsflüchtlinge, Studenten, Auszubildende usw.
Nicht nur in Anbetracht der momentanen Sicherheitsmaßnahmen - Stichwort Rasterfahndung - ergeben sich massive Bedenken, sondern bei diesen Personen sehen wir auch die für eine aktive politische Betätigung in unserem Land - egal auf welcher Ebene der Politik - erforderliche Integrationsvoraussetzung in der Regel als nicht gegeben an. Dafür muss aus unserer Sicht zumindest eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung vorliegen.
Es erübrigt sich zu sagen, dass wir beide Gesetzentwürfe ablehnen, eine Ausschussüberweisung natürlich auch. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Regelmäßig wiederkehrend beantragt die Fraktion der PDS die Einführung des Wahlrechts bzw. des Rechts auf Beteiligung an Volksinitiativen für 16- und 17-Jährige.
Die Argumente meiner Kollegen zur Linken werden auch durch mehrfaches Wiederholen nicht besser. Unsere Skepsis kann auch nicht durch Ihre Hartnäckigkeit ausgeräumt werden, Herr Prof. Bisky. Eines jedoch kann man der PDS in diesem Zusammenhang nicht vorwerfen,
nämlich, dass sie darauf abzielt, den Erfolg ihrer Gesetzentwürfe anlässlich der kommenden Wahlen zu provozieren. Eine Umfrage der Wochenzeitung „Die Woche” unter 15- bis 20-Jährigen im Sommer 1999 ergab folgendes Ergebnis zu der Frage: Welche Partei finden Sie am sympathischsten? - CDU/CSU 36 %, SPD 23 % und PDS sage und schreibe 2 %.
Auch die zwölfte Shell-Jugendstudie 1997 ging dieser Frage nach. Und wieder, auf die Vertreter der demokratischen Parteien in diesem Parlament reduziert, die Antwort: SPD und CDU gleichauf, PDS abgeschlagen bei 2 %.
Meine Damen und Herren, da ich unterstelle, dass auch der PDS diese Zahlen bekannt sind, sehe ich zwei Motive für die Hartnäckigkeit, mit der sie sich für die Absenkung des Wahlalters einsetzt: Entweder hofft sie, dass ihr Vorstoß abgelehnt wird, um im Wahlkampf Werbung damit machen zu können, dass sie die einzige Partei sei, die sich der Jugend annähme, oder dieser Einsatz erfolgt ohne jegliches Kalkül und basiert auf der Erkenntnis, mit der die Gesetzentwürfe begründet sind. Da ich der PDS niemals politisches Kalkül unterstellen würde, gehe ich also von Letzterem aus, weshalb ich mich im Folgenden mit der Begründung der PDS auseinander setze.
„Die Parteien wären so gezwungen, sich stärker mit Themen auseinander zu setzen, die Jugendliche besonders bewegen.”
Dieses Argument kann ich nicht nachvollziehen. In meiner Fraktion nehmen Jugendthemen mit Sicherheit einen vorderen Platz ein.
aus, dass es auch in seiner Fraktion so ist. Sollten Sie, meine Damen und Herren von der PDS, sich aber nur für Personengruppen einsetzen, die wahlberechtigt sind, dann müssten Sie einmal darüber nachdenken, ob Ihr Ansatz richtig ist.
Würde man Ihr Argument ernst nehmen, hieße es, dass bei Verabschiedung Ihrer Gesetzentwürfe die Interessen der 0- bis 15-Jährigen nicht zu berücksichtigen seien.
Ein weiteres Argument aus Ihrer Begründung ist, dass das kommunale Jugendwahlrecht zwischenzeitlich in mehreren Ländern erfolgreich praktiziert wurde. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass ich nicht feststellen kann, woran Sie erfolgreiches Praktizieren festmachen. In Nordrhein-Westfalen mussten allein 750 000 DM für eine Kampagne ausgegeben werden, um Jugendliche davon zu überzeugen, wählen zu gehen. Dieses Geld haben wir, wie Sie wissen, in Brandenburg momentan nicht; hätten wir es, würden wir es anders, nämlich für Jugendarbeit in den Kommunen, einsetzen.
Bleibt noch Ihr Argument, dass die Teilnahme Jugendlicher an Kommunalwahlen auch in Brandenburg seit langem eine wichtige Forderung im politischen Raum sei. Ich kann diesen politischen Raum nicht erkennen. Ich habe - wie wohl alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Parlament - sehr oft mit Jugendlichen Kontakt und werde in diesen Gesprächen mit ganz anderen Themen konfrontiert, die für die Jugendlichen interessant sind und die wir in der Tat hier im Landtag zu besprechen haben. Zu diesen Themen gehört aber nicht die Frage, ob sie mit 16 oder 17 Jahren wählen können.