Protocol of the Session on October 25, 2001

Aus der Sicht des Landes Brandenburg macht es Sinn, sich bei der Gesetzgebung des Bundes im Rahmen der Möglickeiten, die man in einem solchen Gesetzgebungsverfahren hat, intensiv einzubringen.

Es gibt noch Klärungsbedarf bei der Fragestellerin.

Genau darauf zielte meine Nachfrage: Wie verhält sich das Land im Hinblick auf eine Bundesregelung?

Erstens wird das Land das tun, was es im Rahmen solcher Gesetzgebungsverfahren immer tut. Es wird versuchen, seine Positionen einzubringen. Das ist unsere Aufgabe.

Zweitens werden wir uns, wenn das Gesetz Rechtskraft hat, selbstverständlich daran halten, wie es sich gehört.

Herr Christoffers hat eine weitere Nachfrage.

Herr Minister, ich teile Ihre Auffassung, dass Populismus Politik nicht ersetzt. Unabhängig davon hat ein Landesvergabegesetz oder ein entsprechendes Bundesgesetz nicht nur Einfluss

auf Leistungen der Bauwirtschaft. Deshalb habe ich folgende Fragen an Sie:

Erstens: Stimmen Sie mir zu, dass wir mit einem Vergabegesetz - egal, ob auf Bundes- oder Landesebene - die Möglichkeit hätten, nicht nur Tariftreueregelungen, sondern vor allen Dingen auch die unterschiedliche Regelungsdichte von Vergaberecht und Haushaltsrecht zusammenzuführen und damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Vergaberecht im Sinne des wirtschaftlichsten Angebots zum Zuge kommen kann?

Zweitens: Stimmen Sie mir nicht auch zu, dass eine derartige Regelung dazu beitrüge, regionale Wertschöpfung und Beschäftigung zu initiieren?

Wenn wir das, was Sie in Ihrer ersten Frage ansprachen, im Rahmen der Bundesregelung realisieren können, dann trifft das zu, was Sie in Ihrer zweiten Frage sagten.

Darf ich fragen, ob Sie diese Position vertreten werden?

Führen Sie bitte keinen Dialog. - Ich bedanke mich herzlich.

(Beifall bei der CDU)

Ich rufe Frage 902 (Mittelkürzungen im Bereich der Hoch- schulen des Landes Brandenburg), gestellt vom Abgeordneten Werner Firneburg, auf. Bitte sehr.

In einer von der Landesrektorenkonferenz abgegebenen Erklärung heißt es wörtlich:

„Die Rektoren haben übereinstimmend festgestellt, dass ihre Haushalte entgegen zuvor gemachten Versprechen im Ergebnis nicht nur keinen finanziellen Aufwuchs, sondern zum Teil de facto erhebliche finanzielle Kürzungen aufweisen.”

Die Hochschulen zeigen sich auch hinsichtlich des Versprechens künftiger Planungssicherheit enttäuscht.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um die Qualität von Forschung und Lehre an den Hochschulen sowie die Unabhängigkeit der Hochschulen im Land Brandenburg finanziell zu gewährleisten bzw. zu erhöhen?

Frau Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung bemüht sich - wir haben gestern darüber gesprochen -, trotz

angespannter Haushaltslage die Finanzsituation der Hochschulen zu verbessern. Sichtbares Zeichen dafür ist die Tatsache, dass im Doppelhaushalt 2002/2003 für die Hochschulen mehr ausgegeben wird als im Jahr 2001. Gegenüber dem Jahr 2001 macht das im Jahr 2002 über 28 Millionen DM und im Jahr 2003 über 20 Millionen DM im gesamten Hochschulbereich aus.

Analysiert man das im Hinblick auf die Haushalte der einzelnen Hochschulen genauer, dann sind diese Mittel bei den Hochschulen bereits definitiv veranschlagt. Zu den in den Haushalten verankerten Summen kommt noch eine zentral veranschlagte Summe, die im Haushalt des Ministeriums ausgewiesen ist und von der wir Aufwüchse und Überlastmaßnahmen bezahlen können. Diese Mittel gehen also im Laufe des Jahres 2002 hundertprozentig in die Hochschulen; die Aufteilung ist jedoch noch nicht definitiv geklärt. Das heißt, die einzelnen Hochschulen wissen noch nicht, welche Mittel sie aus dieser Titelgruppe bekommen.

Betrachtet man nur die Summen, die in den Wirtschaftsplänen der Hochschulen stehen, dann wird für alle Hochschulen mit Ausnahme der Universität Potsdam ein Zuwachs ausgewiesen. Bei der Universität Potsdam ergibt sich eine Absenkung, die zwei Gründe hat. Zum einen haben wir eine Einrichtung, das Studienkolleg, ausgegliedert und gesondert veranschlagt. Das macht über 1 Million DM aus. Zum anderen hat die Universität Potsdam ab 2002 einen wesentlich veränderten Stellenplan, weil alle Zielvereinbarungen greifen und Stellen abgebaut werden mussten. Das muss sich natürlich auch in der Finanzierung ausdrücken.

Es ist also für jede Hochschule mit Ausnahme der Universität Potsdam ein Aufwuchs nachlesbar. An dieser Universität gibt es allerdings de facto ebenfalls einen Aufwuchs.

Einige Rektoren schließen sich dieser Lesart nicht an. Zum Beispiel sagt Frau Schwan, der ausgewiesene Aufwuchs reiche nicht einmal aus, um die Tariferhöhungen zu bezahlen. Das ist nicht korrekt, denn die Mittel für die Tariferhöhung gibt es extra. In diesem Sinne sind die Rektoren auch informiert worden. Manchmal gibt es eben Probleme mit dem Lesen des Haushaltsplanes.

Die Situation hat sich gebessert, aber es gibt trotzdem Schwierigkeiten an den Hochschulen.

Eine wesentliche Voraussetzung für Planungssicherheit besteht darin, dass die den Hochschulen Jahr für Jahr zugewiesenen Mittel kalkulierbar sind. Dies umschreibe ich immer grob als leistungsorientierte Finanzierung. Darüber hinaus haben wir Globalhaushalte mit einem gewissen Regelwerk, das sicher beeinflusst und verbessert werden kann. Die idealtypische Vorstellung, die die Hochschulen immer vertreten, sie müssten ihre Finanzvolumina über Jahre genau kennen und dann völlige Freiheit beim Ausgeben der Mittel haben, ist nicht das von uns angestrebte Ziel. Vielmehr geht es um größere Autonomie und größere Sicherheit bei den Zuweisungen in Abhängigkeit von den eigenen Leistungen. Die erste große Runde mit den Hochschulen, bei der ich mich bemühen werde, dies zu initiieren, wird im November stattfinden. - Danke.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke auch. - Damit rufe ich Frage 903 (Devisenumsatz- steuer) des Abgeordneten Bochow auf.

Die Kritik an den negativen Folgen der Globalisierung nimmt in diesen Tagen einen rasanten Aufschwung. Im Mittelpunkt der Diskussion steht dabei der Vorschlag von Globalisierungskritikern, weltweit eine Steuer auf jeden Kauf und Verkauf von Währungen einzuführen. Diese sollte so bemessen werden, dass der internationale Handel - also die Gütermärkte - möglichst unberührt bleibt, die heiße Spekulation auf den Finanzmärkten jedoch behindert wird.

Ich frage daher die Landesregierung: Betrachtet Sie eine Devisenumsatzsteuer als geeignetes Mittel, um spekulative Finanzströme besser kontrollieren zu können?

Zur Beantwortung der Frage geht das Wort an den Staatssekretär Dr. Schackmann-Fallis.

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Herr Bochow, die Idee der Einführung einer Devisenumsatzsteuer ist nicht neu. Sie ist schon vor ungefähr 30 Jahren vom Ökonomienobelpreisträger James Tobin als Mittel gegen spekulative Devisengeschäfte vorgestellt worden. Sie wird heute auch unter dem Namen „Tobin Tax” gehandelt.

Grundgedanke der Tobin Tax ist, die an den internationalen Devisenmärkten durchgeführten Finanztransaktionen durch eine gezielte Besteuerung weniger attraktiv zu machen und dadurch die Krisenanfälligkeit der Finanzmärkte und der von spekulativen Attacken betroffenen Volkswirtschaften zu verringern. Ich erinnere an die Mexiko-Krise 1994, die Finanzkrisen in Asien 1997/98 oder in Russland 1998, die wegen umfangreicher Devisenspekulationen zumindest angeheizt wurden. Man könnte auch die Krise des europäischen Währungssystems 1992/93 in diese Reihe einordnen. Alles das hatte politische und wirtschaftliche Verwerfungen in den betroffenen Ländern zur Folge, aber auch nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaft in zahlreichen anderen Staaten der Welt.

Die Zahlen sind beeindruckend. Die Globalisierung hat nicht nur zu einem starken Anwachsen des grenzüberschreitenden Handels und der Kapitalströme, sondern auch zu einem dramatischen Anstieg grenzüberschreitender Finanzkapitalbewegungen geführt. Der tägliche Umsatz an den Devisenmärkten betrug beispielsweise Ende der 90er Jahre im Mittel 1 800 Milliarden US-Dollar. Deshalb hat er höchste Aufmerksamkeit erfahren.

Die Idee einer Besteuerung spekulativer Devisengeschäfte ist in jüngster Zeit deshalb nicht nur von Globalisierungsgegnern, sondern auch von Gewerkschaften, Kirchen und anderen gesellschaftlichen Gruppierungen aufgegriffen worden. Dafür habe ich Verständnis. Die zunehmende Globalisierung der Güter- und Finanzmärkte eröffnet einerseits Chancen für Wachstum und

Wohlstand, insbesondere auch in den Entwicklungsländern; andererseits ist die Globalisierung der Märkte durchaus mit Risiken, insbesondere für sich noch entwickelnde Volkswirtschaften, verbunden. Deshalb ist politische Gestaltung in diesem Feld notwendig. Sie muss allerdings auch praktisch umsetzbar und durchsetzbar sein.

Genau aus diesem Grund sind wir der Meinung, dass die Devisenumsatzsteuer nicht die Wirkungen haben wird, die man sich von ihr verspricht. Sie kann nicht alle Devisenmarktgeschäfte umfassen. Sie wäre zudem nur wirksam, wenn praktisch alle Länder an ihr teilnehmen würden und sie auch wirtschaftlich notwendige kurzfristige Devisengeschäfte treffen würde. Ich erinnere in dem Zusammenhang an die Schwierigkeiten, die Kapitalertragsteuer auch in der Europäischen Union durchzusetzen. Es gibt 18 Offshore-Finanzzentren, die gern das Geschäft übernehmen würden, wenn wir an anderer Stelle eine Devisenumsatzsteuer behindern würden. Eine solche Steuer könnte spekulative Attacken mit hohen Kursänderungserwartungen am Devisenmarkt nicht verhindern, da auch hohe Steuersätze durch diese Attacken überwunden werden. Deshalb hat die Idee der Devisenumsatzsteuer zwar vordergründig einen gewissen Charme, ist aber kein Allheilmittel zur Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte und zur Lösung entwicklungspolitischer Probleme.

Auch wenn die Devisenumsatzsteuer als Instrument problematisch ist, so ist doch unbestritten, dass es eine Notwendigkeit zur politischen Gestaltung der Finanzmärkte gibt. Wir sind allerdings der Auffassung, dass die von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang wesentlich vorangetriebenen Initiativen im Rahmen des Forums für Finanzmarktstabilität der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel, der Reform des Internationalen Währungsfonds und der Reform der Weltbank mehr Erfolg versprechende Wege hierzu sind. - Danke schön.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Herr Christoffers, bitte.

Herr Staatssekretär, ich stimme Ihnen darin zu, dass eine Reihe von Instrumenten notwendig ist, um auf diesem Gebiet den politischen Regelungsbedarf zu decken. Können Sie mir die Haltung der Landesregierung zu den Vorschlägen erläutern, die es in verschiedenen europäischen Ländern gibt und die darauf zielen, die Tobin-Steuer zumindest für alle Finanzplätze in Europa einzuführen, um damit einen wesentlichen Teil der internationalen Finanzmarktbeziehungen zu erfassen und so Druck auszuüben mit dem Ziel, dass diese Regelung weltweit eingeführt wird?

Herr Abgeordneter, die Initiativen der französischen Regierung, aber auch der Europäischen Kommission sowie die von Herrn Bundeskanzler Schröder wird man sicherlich prüfen müssen. Es sind bisher nur Fragen zur Prüfung aufgerufen worden; es gibt noch keine Entscheidungen.

Eine Tobin-Steuer nur für die Devisenmarktgeschäfte innerhalb der Europäischen Union halte ich nicht für Erfolg versprechend.

Probleme mit Devisenmarktspekulationen hat es insbesondere bei sich entwickelnden Volkswirtschaften gegeben, die aufgrund ihrer strukturellen Probleme für spekulative Attacken zum Beispiel internationaler Hedge-Fonds, die mit erheblichem Kapital ausgestattet sind, besonders anfällig sind. Ich erinnere an Herrn Soros und Thailand. Mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Weg würden wir solche Attacken nicht verhindern können, würden aber die Effizienz der Kapitalmärkte innerhalb der Europäischen Union beeinträchtigen.

Ich will an dieser Stelle hinzufügen: Das Wort „Spekulation” hat fälschlicherweise eine negative Konnotation. Spekulation im Bereich des Kapitalmarktes dient dazu, Ertragsunterschiede auszugleichen und Kapital an die Stellen zu lenken, an denen es den höchsten Ertrag bringt, um damit auch wirtschaftlichen Wohlstand und Fortschritt zu schaffen.

Danke sehr. - Wir kommen zur Frage 904 (Oder-Lausitz-Tras- se), die vom Abgeordneten Senftleben gestellt wird. Bitte.

Presseberichten war zu entnehmen, dass aufgrund der noch nicht festgelegten Streckenführung der Oder-Lausitz-Trasse im Abschnitt zwischen Seelow und Frankfurt (Oder) drei Energieanlagen und Windkrafträder errichtet wurden, die in der Konsequenz zu Mehrkosten des Straßenbauprojektes in Millionenhöhe führen könnten.

Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe führten zu den in der Presseberichterstattung dokumentierten Abstimmungsproblemen?

Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Senftleben, im Raum Seelow laufen zwei Planungsprozesse parallel: die Vorbereitung und der Bau von Windenergieanlagen im ausgewiesenen Windeignungsgebiet und die Planung der Oder-Lausitz-Trasse. Das brandenburgische Straßenbauamt Frankfurt (Oder) plant ein Teilstück der Oder-Lausitz-Trasse. Gleichzeitig möchte der Landkreis Märkisch-Oderland auf der Grundlage des Regionalplanentwurfs Windenergieanlagen im gleichen Raum genehmigen. Drei Windenergieanlagen befinden sich derzeit im Bau. Weitere sind geplant.