„Schließlich ist die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Umweltinformationsrecht auch bei allgemeinen Informationszugangsrechten zu berücksichtigen.”
Mit dieser Begründung bringen Sie den Gesetzentwurf ein. Dazu muss ich sagen: Das ist verdammt schlampig gemacht.
Vielleicht verstehen wir uns nach Beantwortung folgender Frage besser. Können Sie mir - nachdem sich auch die Kollegen der Koalition so geäußert haben - erklären, worauf Sie sich beziehen, wenn Sie sagen, dass wir mit unserem Entwurf eine grundlegende Änderung des bestehenden Gesetzes anstrebten?
Wenn Sie das Problem so beschreiben, dann kommen Sie nicht darauf, welche Probleme Sie mit dem Gesetz schaffen. Die Kollegen haben darauf abgehoben, welche Probleme Sie mit dem Gesetz schaffen. Ich habe dargelegt, dass die Problembeschreibung in Ihrem Entwurf zeigt, dass wir hier kein Problem haben. Ich möchte jetzt gern in der Erläuterung dessen fortfahren, warum es hier kein Problem gibt.
Da das Gesetz erst vor dreieinhalb Jahren in Kraft getreten ist, überrascht es schon, dass Sie jetzt diesen Entwurf vorlegen. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger mussten das Gesetz erst kennenlernen. Es wurde zunächst zögerlich angenommen. Sie können die Bürger aber nicht beschimpfen, wenn sie ein Recht nicht in Anspruch nehmen. Noch entscheiden in unserem Lande die Bürger darüber, welches Recht sie wie oft und zu welchem Zweck in Anspruch nehmen.
Wie wichtig Ihr Gesetzentwurf etwa auch dem Datenschutzbeauftragten ist, können Sie daran erkennen, dass er heute nicht hier ist. Vielleicht kann er im lautlosen Verfahren durch sachkundiges Nicken diesem oder jenem zustimmen.
Das bedeutet, dass die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes weder quantitativ noch qualitativ aussagekräftig sind. Auch wenn der Landesbeauftragte Dr. Dix in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht eine kritische Anmerkung zum Umgang mit dem Gesetz durch die Behörden macht, wird aus diesem Bericht doch gleichzeitig deutlich, dass es nur Einzelfälle sind, in denen es bei der Anwendung und Auslegung zu Problemen gekommen ist. Solche Einzelfälle gibt es. Die Verwaltung muss erst einmal lernen, damit umzugehen, und das wird sie auch tun.
Auf den Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist der Kollege Bochow schon eingegangen. Ich möchte nur noch kurz Folgendes sagen.
Es geht um die Ausweitung des Informationszugangs zuungunsten des privaten Datenschutzes. Gegenüber einer solchen erheblichen Ausdehnung habe ich persönliche Bedenken. Bürgerinnen und Bürger, deren personenbezogenen Daten sich in Behördenakten befinden, müssten bei konsequenter Anwendung einer solchen Regelung stets damit rechnen, dass ihre Daten öffentlich werden.
Des Weiteren soll der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in einer Weise vermindert werden, dass nicht auszuschließen ist, dass Betriebe das Land Brandenburg als Ansiedlungsstandort meiden, weil es für sie woanders sehr viel günstiger ist.
Auch den Sinn einer Regelung, durch die Behörden verpflichtet werden, Aktenpläne zu veröffentlichen, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Wir haben heute schon von der schwierigen Situation der Arbeitslosen in diesem Lande gesprochen. Trotzdem wollen Sie die Ansiedlung von Betrieben erschweren und wollen Arbeit dadurch schaffen, dass die Arbeitsverdichtung in den Behörden weiter erhöht wird. Mehr Personal werden wir für die entsprechenden Aufgaben ja nicht bekommen. Hierbei würde es sich insgesamt um einen kostenpflichtigen Standard handeln. Außerdem kann ich nicht erkennen, inwieweit die Kenntnis von Aktenplänen ein wesentlicher Beitrag zur Transparenz als Mittel zur politischen Mitgestaltung sein kann.
- Frau Kaiser-Nicht, wir können das noch einmal in Ruhe erörtern, wenn der Entwurf an den Ausschuss überwiesen wird.
Ich schlage allerdings vor, um es ganz kurz zu machen, den Gesetzentwurf nicht an einen Ausschuss zu überweisen, sondern ihn abzulehnen, weil es für ihn keine klare Begründung gibt.
Ist Ihnen, Herr Minister Schönbohm, bekannt, dass mit Datum 01.06.2001 der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Herr Schippel, erklärte, dass sich die SPD für eine Fortentwicklung des Rechts auf Akteneinsicht einsetzt und dass es dabei vor allem darum ging, überwindbare Hürden für die Bürgerinnen und Bürger bei der Inanspruchnahme dieses Rechts abzuschaffen?
Die Position der SPD-Fraktion ist vom Kollegen Bochow vertreten worden. Ich maße mir nicht an, die Position einer Fraktion in irgendeiner Art und Weise zu korrigieren, aber zu kommentieren. Das habe ich getan. - Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Die PDS-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfes an den Hauptausschuss, der federführend sein soll, sowie an den Innenausschuss. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmen möchte, der möge die Hand aufheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur direkten Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung abgelehnt.
Bundesratsinitiative zur Einführung eines Gesetzes zur Erhebung einer Straßenbenutzungsgebühr für den Schwerlastverkehr auf Bundesfernstraßen - Autobahnmautgesetz
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der einreichenden Fraktion. Frau Abgeordnete Hesselbarth, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In endlosen Schlangen verstopfen sie die Autobahn. Sie sind laut und verpesten die Luft. Ihre Zahl wächst von Jahr zu Jahr. Der Güterfernverkehr auf Brandenburgs und ganz Deutschlands Straßen hat sich in den vergangenen zehn Jahren nahezu verdoppelt. Bis zum Jahr 2015 wird er nach Einschätzung der Bundesregierung nochmals um mehr als 60 % wachsen. Das hat mit der Osterweiterung der EU zu tun und mit der immer knapperen Lagerhaltung des produzierenden Gewerbes, aber vor allem mit der Funktion Deutschlands als Transitland Nummer 1 in Europa. Von Letzterem ist gerade das Land Brandenburg aufgrund seiner Grenze zu Polen in besonderem Maße betroffen.
Die Einführung einer LKW-Maut für schwere Nutzfahrzeuge durch die Bundesregierung klingt daher auf den ersten Blick sehr vernünftig. Betrachtet man diesen Gesetzentwurf allerdings genauer, geht dieser letztendlich ausschließlich zulasten deutscher Spediteure und anderer deutscher LKW-Halter. Natürlich muss der Transport auf der Straße verteuert werden, um ihn letztlich im Sinne der Umwelt und der Verkehrssicherheit auf den Autobahnen zu bremsen.
Die Verteuerung muss jedoch die in- und ausländischen Fahrzeuge gleichermaßen betreffen. Was jedoch tut die Bundesregierung? Die von der Bundesregierung beabsichtigte Maut für LKW, die ab 2003 erhoben werden soll, wird für deutsche Spediteure und LKW-Halter zusätzlich auf die drastische Mineralöl-, Umsatz- und Ökosteuer draufgesattelt, obwohl sie durch steuerliche Mehrfachbelastung ohnhin die Finanzierung der Straßenbaulast mittragen müssen. Daher muss zumindest diese Abgabe mit einer Harmonisierung der sonstigen Belastungen einhergehen, ansonsten steht in Deutschland die Existenz von 10 000 Unternehmen mit 100 000 Arbeitsplätzen auf dem Spiel, und das will ja wohl niemand.
Weitere Konsequenzen der von der Bundesregierung beabsichtigten völlig unausgewogenen Autobahnmaut ist eine Welle von Preiserhöhungen im Einzelhandel aufgrund der deutlich steigenden Transportkosten. Es ist damit zu rechnen, dass Produkte des täglichen Bedarfs noch teurer werden. Dass die Spediteure so zur Weiterleitung der Belastung auf die Transportkosten gezwungen sind, liegt ebenso auf der Hand. Für ein Fahrzeug, das rund 120 000 km im Jahr auf unseren Autobahnen unterwegs ist, werden bei einer streckenbezogenen Gebührenerhebung in Höhe von 25 Pfennig pro gefahrenem Kilometer rund 30 000 DM an Gebühren gezahlt werden müssen.
Der wesentliche Kritikpunkt am Gesetzentwurf der Bundesregierung ist, dass die danach vereinnahmte Maut keinerlei gesetzlicher Zweckbindung unterliegt. Leere politische Aussagen wie Steuerfinanzierung der Infrastruktur geben dem Bürger keine Sicherheit, wofür diese neue finanzielle Belastung letztlich Verwendung findet; denn Steuern sind naturgemäß nicht zweckgebunden.
Das Land Brandenburg wird als eine der strukturschwächsten Regionen im konjunkturellen Abschwung mit am meisten gebeutelt. Die Lausitz und der Oderbruch sind ein typisches Beispiel für den unmittelbaren Zusammenhang zwischen infrastruktureller Unterversorgung und Massenarbeitslosigkeit.
Die Zweckbindung ist jedoch elementare Voraussetzung für eine langfristige und solide Finanzierung des Ausbaus der Infrastruktur zur Unterstützung der Konjunktur in unserem Land und damit einzige Rechtfertigung für eine neue Gebührenbelastung der Bürger. Dann müsste Herr Minister Meyer zum Beispiel den wichtigen Ausbau der Oder-Lausitz-Trasse nicht aus den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln aus dem Verkauf der UMTS-Lizenzen finanzieren. Es drängt sich die Frage auf, woher die zum Ausbau der Infrastruktur erforderlichen Gelder kommen sollen, wenn aus solchen Töpfen nicht mehr geschöpft werden kann.
Auf die Pleitenwelle der Bauwirtschaft haben wir als Fraktion der DVU in diesem Hause wiederholt hingewiesen und sind bei den herrschenden Politikern regelmäßig auf taube Ohren gestoßen. Aber gerade diese Branche kann und muss durch eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Abgabenpolitik und Vergabepraxis in ihrer Existenz gerettet werden.
Nun war dieser Tage in der Presse zu lesen, der Bundesverkehrsminister plane ein so genanntes Investitionspaket zum Ausbau von 500 km Autobahn in Höhe von rund 7 Milliarden DM. Das ist reiner Populismus, meine Damen und Herren! Die Finanzierung dieses Vorhabens ist in keiner Weise gesichert. Die Hälfte dieser Summe soll die Industrie aufbringen. Dabei stehen noch nicht einmal private Unternehmen in Rede, die dieses Geld aufbringen sollen. Zum anderen sollen die Gelder aus Investitionszuweisungen für die Länder kommen, was dazu führen kann, dass einige Länder dem Ausbau der jeweiligen Strecken nicht zustimmen werden. Der Rest soll aus im Jahre 2001 nicht verbrauchten Investitionsmitteln für die Deutsche Bahn bezahlt werden, deren Höhe bis dato noch niemandem bekannt ist.
Das soll solide Verkehrs- und Wirtschaftspolitik sein, meine Damen und Herren? Realistischer ist es, zu befürchten, dass aus den Mautvorhaben der Bundesregierung nur wenig der Infrastruktur, insbesondere in den neuen Bundesländern, zugute kommen wird. Eine Konjunkturbelebung wird dadurch nicht stattfinden.
Zur Entlastung der staugeplagten Autofahrer und zur Belebung der Wirtschaft durch Verbesserung der Infrastruktur muss das gesamte Aufkommen aus der Autobahnmaut Investitionen im Fernstraßenbau dienen. Es ist von entscheidender Bedeutung, den Verkehrswegebau über die derzeitigen Haushaltsansätze hinaus endlich dauerhaft und gesichert zu erschließen. Dies wird jedoch nur durch zweckgebundene Einnahmen erreicht und nicht durch leere politische Versprechen.
Weiterhin führt die seitens der Bundesregierung beabsichtigte Maut auch aus verkehrstechnischer Sicht in die Irre. Mangels entsprechender Regelung ist damit zu rechnen, dass viele Lastwagen auf Bundes- und Landstraßen ausweichen und damit Dauerstaus auslösen sowie Ortsdurchfahrten verstopfen werden. Besonders die Situation auf den ohnehin gefährlichen Alleen und kurvenreichen Bundes- und Landstraßen im Land Brandenburg würde erheblich verschärft werden. Mit unserem Gesetz
entwurf arbeiten wir einer derartigen Entwicklung durch ausreichende Sanktionsmöglichkeiten entgegen.
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Ausnahmetatbestände für diejenigen vor, welche die Bundesfernstraßen gar nicht belasten. Unser Gesetzentwurf hingegen sieht unter anderem eine Befreiung für Fahrzeuge vor, die nicht ausschließlich dem Güterverkehr, sondern auch der Versorgung, zum Beispiel landwirtschaftlicher Betriebe, dienen und eine - wenn überhaupt - geringfügige Belastung für den Fernverkehr und die Umwelt darstellen.
Auch die Speditionen mit im Inland zugelassenen Flotten von mehr als zehn Fahrzeugen müssen bei der Bemessung einer Gebühr eine Ermäßigung erfahren, weil sie eine, wenn auch nur vorübergehende, Mautbelastung besonders hart trifft.
Einen entsprechenden Ausgleich für deutsche LKW-Halter wollen wir aber vor allem dadurch schaffen, dass der Mautbelastung durch entsprechende Änderungen des Umsatz- und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes entsprechende Befreiungs- und Vergütungstatbestände gegenübergestellt werden.
Insgesamt muss das Transportgewerbe auf anderem Wege finanziell so entlastet werden, dass es durch die Mautbelastung nicht abgewürgt wird. Damit ist auch der Forderung des EU-Rechts nach gleichen Mautgebühren für alle EU-Angehörigen Genüge getan. Deutsche LKW-Halter werden nicht mehrfach belastet.
Als Synergieeffekt wird angesichts der durch die Maut erzielten staatlichen Mehreinnahmen und der damit gewonnenen finanziellen Spielräume für den Bundeshaushalt eine drastische Senkung der Energiebesteuerung erreicht. Ein erster Schritt ist die Abschaffung der verfassungswidrigen, ökologisch unwirksamen und unsozialen Ökosteuer. Das Ökosteuergesetz ist eine Geburt aus Ideologie und Regelwut. Sie hat zu Preissteigerungen für den Verbraucher geführt, die insbesondere den kleinen Mann, vor allem den Pendler im ländlichen Raum, und das deutsche Transportgewerbe hart treffen. Sie beinhaltet eine Wettbewerbsverzerrung in der Wirtschaft und belastet Mittelstand und private Haushalte stark.
Nähere Ausführungen erspare ich mir; wir haben dazu bereits im Januar dieses Jahres eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Ökosteuer beantragt und dies in diesem Haus auch ausführlich begründet. Mit unserem Gesetzesvorhaben fördern wir dagegen eine echte ökologische Energiepolitik. Durch eine gerechte Gebührenbelastung des Güterverkehrs und dessen zunehmende Verlagerung auf die Schiene...