Ich erinnere daran, dass bis in das letzte Jahr hinein erst alle Arbeitsplätze in den Staatsanwaltschaften mit Computertechnik ausgestattet worden sind. Das heißt, wir haben hier lange Zeit eine Entwicklung nicht mit dem gebührenden Augenmerk verfolgt. Wir nehmen zur Kenntnis, das Sie das Problem anders anfassen, aber erst, wenn es erfolgreich läuft, freuen wir uns dann mit Ihnen. - Vielen Dank.
Ich danke dem Abgeordneten Ludwig und gebe das Wort an Frau Abgeordnete Richstein. Sie spricht für die Koalitionsfraktionen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Ludwig, ich bin ein bisschen optimistischer als Sie vielleicht liegt das an meinem Naturell, ich weiß es nicht -,
wobei ich mir natürlich auch überlege, nachdem wir heute über wirklich schwerwiegende Themen gesprochen haben, wie die Krisensituation bei Gesellschaften mit Landesbeteiligung und die Angleichung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse zwischen Ost- und Westdeutschland, ob sich nicht einige Abgeordnete die Frage stellen, ob es nicht größere Probleme gibt, als über den elektronischen Rechtsverkehr zu sprechen. Natürlich ist es eine wichtige Diskussion, über die Sanktionen von Sexualstraftätern zu sprechen oder über die Frage, warum die Strafe einer Tat nicht auf dem Fuße folgt, über die Zivilprozessreform oder über die rechtliche Handhabung bezüglich der Asylbewerber. Aber auch der elekronische Rechtsverkehr ist eine wichtige Frage.
In allen Diskussionen kommen wir immer wieder an einen Punkt, wo wir uns die Frage stellen: Warum dauern die Gerichtsverfahren so lange? Was können wir tun, um die Verfahrensdauer zu verkürzen? - Unter anderem eben durch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs. In einer Zeit, in der die technische Entwicklung im Kommunikationsbereich, im Bereich der Wirtschaft und der Wissenschaft rasant voranschreitet, darf die Justiz nicht außen vor stehen.
Es ist begrüßenswert, dass sich die Justizministerkonferenz diese Entwicklung auf die Fahnen schrieb und die BundLänder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung durch die Einsetzung der Arbeitsgruppe elektronischer Rechtsverkehr die Sache vorangeschoben hat.
Die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen müssen unverzüglich geschaffen werden. Es sind bereits leichte Ansätze in der Zivilprozessreform enthalten, auch wird das Gesetz zur Angleichung der Formerfordernisse im Vermittlungsausschuss des Bundesrates verhandelt. Das sind wichtige Meilensteine.
Aber - da haben Sie Recht, Herr Kollege Ludwig - auch die Vorbereitung im Land darf nicht stagnieren. Wir haben gerade im Bereich des elektronischen Grundbuches gesehen, wie wichtig vorbereitende Entscheidungen sind. Im Bereich der Auswahl der Hard- und Software und dem, was hier noch hinzu kommt, bedarf es natürlich für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs einer länderübergreifenden Regelung. Hier darf Brandenburg nicht zurückstehen und irgendwann Schlusslicht sein, denn wir begrüßen auf jeden Fall die Entwicklung in diese Richtung.
Es ist insbesondere erfreulich, dass Brandenburg als Modellgericht das Finanzgericht in Cottbus hat. Das ist sicherlich nicht der einzige Grund, weshalb wir das Finanzgericht weiterhin in Cottbus haben wollen.
Der Bericht der Landesregierung zeigt umfassend die Ziele und Potenziale des elektronischen Rechtsverkehrs, die auch von den Koalitionsfraktionen mitgetragen werden. Es geht hier nicht nur um die Vereinfachung von Abläufen und um die Beschleunigung von Verfahren, es geht auch um Einsparpotenziale.
Meine Damen und Herren, ich möchte das einmal an einem recht einfachen Beispiel verdeutlichen. Ich hatte in der vergangenen Woche die Möglichkeit, mit dem Kollegen Senftleben im Amtsgericht Senftenberg zu sein, einem sehr kleinen, schönen Gericht, das bei neun Richterstellen 32 Kanzleibeschäftigte hat. Das Modellgericht in Cottbus, das Finanzgericht, hat bei 20 Richterstellen zwölf Kanzleikräfte. Der Unterschied liegt darin, dass es zum einen das Modellgericht ist und zum anderen das Amtsgericht Senftenberg erst am Freitag vorletzter Woche endlich eine Computerausstattung bekommen hat. In diesem Gericht wurde vorher noch mit Schreibmaschinen geschrieben. Aber Sie sehen, Herr Ludwig, dass es auf einem guten Weg ist. Deswegen bin ich zumindest optimistischer, dass das weiterhin so vonstatten gehen wird.
Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen nehmen den Bericht der Landesregierung zum kurzfristigen Beginn der Erprobung von Elementen des elektronischen Rechtsverkehrs begrüßend und optimistisch zur Kenntnis. Der vorgestellte Zeitplan ist kompakt. Der konkrete Finanzmittelbedarf ist, denke ich, mit gut einer halben Million DM auch in einem Rahmen, den der Haushalt des Landes bewältigen kann. Es ist bestimmt kein herausgeworfenes Geld, sondern den Nutzen werden wir zu einem späteren Zeitpunkt ziehen können. - Vielen Dank.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Richstein, und gebe das Wort an die Fraktion der DVU, an den Abgeordneten Schuldt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Deutschen Volksunion begrüßt die beabsichtigte Einführung von Elementen des elektronischen Rechtsverkehrs in Brandenburg ausdrücklich. Sie stellt sich lediglich die Frage, warum dies erst jetzt erfolgt. Unseres Erachtens ist es dringend an der Zeit, dass wir diese Lücke endlich schließen.
Die entstehenden Kosten für die öffentlichen Haushalte werden durch die anschließend größere Effizienz des Arbeitens in den Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten mehr als ausgeglichen. Ganz abgesehen davon stellen effektiv, bürgernah und auf den Stand der neuesten Technik arbeitende Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte einen wesentlichen Standortfaktor dar.
Zutreffend geht das Konzept der Landesregierung davon aus, dass mit der Einführung von Elementen des elektronischen Rechtsverkehrs in Brandenburg Effizienzsteigerungen sowie kürzere Verfahrensdurchlaufzeiten zu erreichen sind. Im Wesentlichen betrifft das drei Bereiche, die ja auch das Konzept der Landesregierung vollständig erfasst und abhandelt:
b) Kommunikation von Behörden oder Gerichten untereinander und Kommunikation zwischen Behörden und Gerichten
c) Kommunikation zwischen Behörden oder Gerichten mit „Externen”, also mit Bürgerinnen und Bürgern, Privatunternehmen sowie Steuerberatern und Rechtsanwälten.
Jeder dieser Bereiche ist dann auf seine Besonderheiten hin zu untersuchen. Das tut auch das Konzept der Landesregierung. Ich möchte das hier schon wegen der Stofffülle nicht bis in die Einzelheiten vertiefen. Die hierzu getroffenen Feststellungen der Landesregierung sind jedenfalls durchweg zutreffend.
Anlass zu Ergänzungen sieht meine Fraktion zum einen in dem Umstand, dass die Landesregierung ihr Pilotprojekt lediglich am Finanzgericht Cottbus starten will. Wir haben nichts dagegen einzuwenden, dass das Finanzgericht Cottbus in das Pilotprojekt einbezogen wird. Wir haben uns allerdings die Frage gestellt, ob das Finanzgericht Cottbus für alle Gerichte in unserem Land Brandenburg so repräsentativ ist, dass sich die dort gesammelten Erkenntnisse problemlos auf alle anderen Bereiche der Gerichtsbarkeit übertragen lassen.
Diese problemlose Übertragbarkeit halten wir schon aus den eingangs erörterten Zeitgründen für unbedingt erforderlich. Nur so ist anschließend zügig die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zu gewährleisten.
Wir wollen den sichersten Weg gehen, denn wir haben Bedenken, weil die Arbeitsmethodiken verschiedener Gerichtsbarkeiten nicht deckungsgleich sind. So gehen etwa Zivilgerichte in der praktischen Fallbearbeitung anders vor als Verwaltungsgerichte und diese wiederum anders als Strafgerichte. Der Grund dafür ist, dass in den verschiedenen Gerichtszweigen entweder der Verhandlungs-, respektive Beibringungsgrundsatz, oder - mehr oder weniger ausgeprägt - der Untersuchungsgrundsatz gilt. Folglich steht im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit die Korrespondenz mit den Prozessparteien mehr im Vordergrund. Insbesondere bei Amts-, Arbeits- und Sozialgerichten haben es die Gerichte vielfach mehr als andere Gerichte mit Privatpersonen zu tun, die nicht anwaltlich vertreten sind.
Wir halten es deshalb für geboten, das Pilotprojekt parallel zu den einzelnen Schritten der praktischen Fallbearbeitung in den einzelnen Gerichtsbarkeiten einzuleiten. Zumindest ist es aber notwendig, das Pilotprojekt ebenfalls in einem der Amtsgerichte Brandenburgs zu starten, um spätere Überraschungen mit größerer Sicherheit ausschließen zu können.
Schließlich vermissen wir in dem Konzept der Landesregierung, wie das Personal in den Gerichten für die Einführung der neuen EDV-Technik geschult werden soll.
Bereits vorhandenes Wissen können wir sicherlich nicht bei allen voraussetzen und die neue Technik wird letztlich nur so gut sein wie das Personal, das sie bedient. Auch hier halten wir es für dringend erforderlich, dass die Landesregierung ihr Konzept entsprechend ergänzt.
Ich danke dem Abgeordneten Schuldt und stelle fest, dass wir am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen sind. Gleichzeitig konstatiere ich, dass Sie das Konzept der Landesregierung, Drucksache 3/2956, zur Kenntnis genommen haben.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile der einreichenden Fraktion das Wort. Herr Abgeordneter Dr. Trunschke, bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gewöhnlich neigen Koalition und Regierung dazu, die Verhältnisse etwas besser darzustellen, als sie tatsächlich sind, während die Opposition dahin tendiert, dieselben Verhältnisse vor allen Dingen kritisch zu sehen. Je nachdem werden Themen eher gewählt oder vermieden.
Die Große Anfrage 22 der PDS folgt diesem Muster ausdrücklich nicht. Wir hatten nicht den Grund, dass die außeruniversitäre Forschung in Brandenburg sich etwa in einer besonders kritischen Phase befindet. Wir hatten auch nicht den Eindruck, dass
auf diesem Feld die Politik der Landesregierung besonders zu kritisieren wäre. Die Gründe für unsere Frage waren andere.
Wir fanden, zehn Jahre nach Gründung der meisten Institute ist es einfach an der Zeit, eine Bilanz zu ziehen. Wir sind überzeugt, dass es sich lohnt, die Leistungen unserer Forschungsinstitutionen darzustellen. Soweit meine Erinnerung reicht, war dies bisher kein explizites Thema im Landtag. Unsere Antwort folgt also auch durchaus einem gewissen Vollständigkeitsbestreben.
Wir wollten und wollen die Wissenschaftslandschaft komplett wahrnehmen. Dazu gehört neben den Hochschulen und der Industrieforschung eben auch die außeruniversitäre Forschung.
Einen kritischen Grund für unsere Anfrage haben wir allerdings doch. Wie Sie wissen, ist die enge Kooperation zwischen den Hochschulen und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen geradezu ein Markenzeichen der brandenburgischen Wissenschaftslandschaft. Zunehmend beobachte ich, dass gerade diese Kooperation ins Stocken gerät, und zwar aufseiten der Hochschulen, die einfach aufgrund ihrer finanziellen Situation teilweise Probleme bekommen, diese Kooperation tatsächlich mit Leben zu erfüllen. In diesem Sinne verstehen wir unsere Anfrage durchaus als Appell, den Hochschulen deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt liegt die Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage vor. Ich kann feststellen, wir halten die Antwort auch für eine gute Grundlage für eine sachliche Diskussion. Vielen Dank!
Die PDS teilt darüber hinaus - wie bereits erwähnt - die grundsätzliche Einschätzung der Landesregierung, dass sich die außeruniversitäre Forschung in Brandenburg auf einem guten Weg befindet.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich beende meinen Redebeitrag an dieser Stelle dennoch nicht; denn das Erreichte ist nicht das Erreichbare.
Ich hoffe, Sie verzeihen mir diesen kleinen Ausflug in die DDR-Propaganda. Ich wollte nur Herrn Niekisch eine kleine Freude machen, der sich in seiner letzten Rede zur Wissenschaftspolitik sehr ausgiebig mit den Altlasten der PDS beschäftigt hat.