Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schrey, die Deutsche Bahn AG beabsichtigt zum 2. Halbjahr 2002 die Einführung eines neuen Tarifsystems im Fernverkehr, um so die ihrer Meinung nach wesentlichen Nachteile des bisherigen Systems zu beseitigen.
Dabei geht es unter anderem um die Verbesserung des Preisimages der Bahn, die Gewinnung von Neukunden, die Schaffung
klarer Konditionen und die Lichtung des Tarifdschungels, um die gezielte Steuerung der Nachfrage sowie die Steigerung des Verkehrsaufkommens und Umsatzsteigerung. Das alles waren Ziele, die die Bahn benannt hat.
Eine umfassende Einschätzung der Auswirkungen des Tarifsystems, insbesondere hinsichtlich der indirekten Einflüsse auf den SPNV, ist derzeit noch nicht möglich, da die Bahn entgegen den Forderungen der Länder - auch von uns - noch keine detaillierten Informationen darüber gegeben hat.
Eine nähere Unterrichtung der Länder über das neue Preissystem, die eine erste Einschätzung der Auswirkungen der geplanten Tarifreform im Fernverkehr ermöglicht, soll erst in der Informationsveranstaltung der Deutschen Bahn AG am 17. Juli, also in der nächsten Woche, erfolgen. Kritisch sehen wir, dass wiederum keine rechtzeitige Vorabstimmung mit den Ländern erfolgte, sondern sich die Deutsche Bahn AG erst dazu bereit erklärte, nachdem bereits Presseberichte veröffentlicht wurden. Das ist ein grundsätzlicher Mangel in der Zusammenarbeit zwischen der Bahn und den Ländern.
Soweit bisher bekannt, soll mit der neuen Preissystematik eine Transparenz entstehen, die keine Vergleichsrechnung zwischen den Tarifangeboten der Bahn mehr erforderlich macht. Verschiedene Zielgruppenkonzepte - für Familien, Kinder und Jugendliche, Mehr-Personen-Fahrten und Gruppen - sind auf den Ausbau von Marktanteilen im Fernverkehr ausgerichtet.
Wir sehen jedoch ähnlich wie andere Länder, dass Probleme für jene Pendler entstehen können - Sie haben das auch angesprochen -, die insbesondere Zielorte außerhalb des Tarifgebietes des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg anfahren. Hier besteht unseres Erachtens Nachbesserungsbedarf, um auch die Pendler entsprechend zu entlasten.
Hinsichtlich der BahnCard wird zu hinterfragen sein, ob die ihr neu zugedachten Funktionen die erhebliche Reduzierung der Rabattierung von 50 % auf 25 % annähernd ausgleichen können. Nach Marktstudien der Deutschen Bahn AG im Jahre 2000 soll das neue Preissystem zu einer signifikanten Verbesserung des Preisimages und damit zu einer verstärkten Nutzung der Bahn führen. Von Bedeutung ist, dass mit der Einführung des neuen Preissystems im Fernverkehr keine gravierenden Auswirkungen auf das Kundenverhalten innerhalb des Tarifgebietes des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg erwartet werden. Schönen Dank!
Sind Nachverhandlungen mit anderen Ländern geplant, um eine einheitliche Position gegenüber der Bahn AG zu erreichen?
Herr Schrey, wir handeln hier sicher wie in der Vergangenheit und wie auch in anderen Handlungsfeldern: Erst die Information direkt von der Bahn an die Länder, dann Abstimmung - vor allem auch zwischen den neuen Ländern. Der Schulterschluss
funktioniert hier noch. Er hat auch bei der Städtebauförderung, beim Sonderprogramm, funktioniert. Den wollen wir hier auch wieder nutzen. Wir haben noch keinen festen Termin.
Ich will Ihnen ein anderes Beispiel nennen. Am Freitag treffen sich die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg in Wittenberge, um über das gemeinsame Problem der Eisenbahnkreuzungspunkte zu sprechen, wo sich die Bahn bzw. der Bund herausziehen will und sagt: Wir bauen zwar den Transrapid-Nachfolger oder den Transrapid-Ausgleich, aber wir belasten die Kommunen mit den Bahnübergängen. Das kann nicht im Interesse der Länder sein. Deshalb der Schulterschluss, den werden wir sicher auch hier nutzen. - Danke schön.
Herzlichen Dank. - Wir sind bei der Frage 793 (Ermäßigungs- stunden für ältere Lehrerinnen und Lehrer), gestellt von Frau Große.
Bisher erhielten Lehrer, die das 55. Lebensjahr überschritten hatten, Ermäßigungsstunden. Nun ist vorgesehen, im Zuge einer neuen Arbeitszeitregelung diese Ermäßigungsstunden aus Altersgründen zu streichen und damit das Stundensoll wieder heraufzusetzen, was zu einer eindeutigen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für ältere Lehrer führen wird. Dies ruft zahlreiche Proteste seitens der Lehrer hervor.
Ich frage die Landesregierung daher: Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit dieser einschneidenden Maßnahme?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bisher war in den Verwaltungsvorschriften über die Arbeitszeit der Lehrkräfte geregelt, dass Lehrkräfte bei mindestens zwei Dritteln der regelmäßigen wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung ab dem 55. Lebensjahr eine Pflichtstunde und ab dem 60. Lebensjahr zwei Pflichtstunden Ermäßigung ihrer Unterrichtsverpflichtungen erhalten. Bei einer Teilzeitbeschäftigung von weniger als zwei Dritteln erhielten Lehrkräfte ab dem 57. Lebensjahr eine Ermäßigung von einer Pflichtstunde.
Die Gewährung von Ermäßigungsstunden sollte ältere Lehrkräfte in ihrer unterrichtlichen Tätigkeit entlasten. Diese Absicht ging von der Vorstellung aus, dass eine Spitzenbelastung gerade von älteren Lehrkräften besonders intensiv empfunden wird und diese Lastspitze genommen werden sollte.
Die beabsichtigte Streichung der Altersermäßigung wird von den betroffenen Lehrkräften als Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen empfunden. Dafür habe ich Verständnis.
denke - vertretbar. Es gibt kaum einen Bereich im öffentlichen Dienst und auch in der freien Wirtschaft, in dem allein aus Altersgründen eine zeitliche Entlastung gewährt wird; einmal abgesehen von Tätigkeitsbereichen, in denen die physische Leistungsfähigkeit eine wesentliche Rolle spielt. Die Altersermäßigung für Lehrkräfte wird als Begünstigung verstanden, für die es auch in anderen Bereichen gute Gründe gäbe, die aber nicht praktiziert wird bzw. nicht praktiziert werden kann.
Durch das Altersteilzeitgesetz hat der Gesetzgeber nun eine neue Möglichkeit geschaffen, unter günstigen Bedingungen ab dem 55. Lebensjahr eine Entlastung durch Kürzung der Arbeitszeit vorzunehmen. Es ist möglich, die Arbeitszeit zu halbieren und gleichzeitig auf ca. 20 % der bisherigen Nettovergütung zu verzichten - eine besonders attraktive Möglichkeit, von der zurzeit rund 2 000 Gebrauch machen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist es zweifelhaft, ob es zulässig ist, nur bei Vollbeschäftigten die Spitzenbelastung zu reduzieren, oder ob nicht vielmehr auch Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf eine entsprechende anteilige Ermäßigung haben.
In einem Fall aus dem Bundesland Bremen hat das Bundesarbeitsgericht die Regelung, nach der nur Vollzeitbeschäftigte in den Genuss einer Altersermäßigung kommen, für unzulässig gehalten. Wir haben hierbei also auch entsprechend dieser Entwicklung zu reagieren; denn auch im Teilzeitbereich künftig entsprechende Ermäßigungen zu gewähren hätte das System völlig überlastet und gesprengt.
Mein Haus wird den bisher durch die Gewährung einer Altersermäßigung entlasteten Lehrkräften, die aus dienstlichen Gründen nicht in Altersteilzeit gehen können, einen Antrag auf Teilzeit, durch den sie im Ergebnis die gleiche Stundenzahl wie bisher - unter Gewährung einer Ermäßigungsstunde - erteilen, genehmigen. Damit wird in jedem Fall vermieden, dass sie nun stärker belastet werden. Allerdings können sie diese Entlastung nur in Verbindung mit einem entsprechenden Einkommensverlust erreichen. Ich meine, dass wir mit der beabsichtigten Veränderung etwas durchführen, was in einer Zeit, in der die Haushaltslage derart angespannt ist, durchaus vertretbar ist. Wir stellen damit eine Gleichbehandlung von im öffentlichen Dienst Beschäftigten her und, Frau Große, reagieren damit zugleich auf eine Rechtsprechung, durch die wir auf einen systematischen inneren Widerspruch hingewiesen worden sind, und bereinigen Ungereimtheiten. Ich bitte deshalb um Verständnis für diese schwierige Entscheidung, die wir derzeit auch mit den Hauptpersonalräten diskutieren.
Danke sehr. - Wir sind damit bei der Frage 794 (Leistungsdif- ferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6), die die Abgeordnete Redepenning stellen wird.
Ein wichtiges Ziel der brandenburgischen Bildungsoffensive besteht darin, die Leistungsdifferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 zur Stärkung schulischer Qualität und zur Sicherung der sechsjährigen Grundschule einzuführen.
Im Interesse der Qualitätsverbesserung soll die Bildung von leistungs- und neigungsdifferenzierten Lerngruppen unter Berücksichtigung individueller Lernbedingungen ermöglicht werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Überlegungen zur Einführung der Leistungsdifferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Einführung einer Leistungsdifferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 ist wichtiger Bestandteil der Bildungsoffensive des Landes Brandenburg. Diese wird mit dem neuen Schuljahr in Kraft treten und wirksam werden.
Durch die stärkere Orientierung an individuellen Lernvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern und zusätzliche flexibilisierte Lernangebote soll die Lernentwicklung jedes Einzelnen nachhaltiger gefördert werden. Mit der Bildung von leistungsund neigungsdifferenzierten Lerngruppen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird dieses Ziel in besonderer Weise unterstützt. Wir werden die entsprechende Vorschrift dann auch nutzen, um im Rahmen der Selbstständigkeit von Schule entsprechende Profile in der Grundschule stärker als bisher zu ermöglichen.
Unabhängig von der Möglichkeit, in den Jahrgangsstufen 5 und 6 Lerngruppen nach Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen zu bilden, bleibt die Binnendifferenzierung grundsätzliches pädagogisches Prinzip der Arbeit in der Grundschule. Das Rundschreiben wird zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten. Im Kern geht es dabei um leistungsdifferenzierte Lerngruppen, die eine unterrichtsergänzende Funktion haben und in der Regel in der Jahrgangsstufe 5 in den Fächern Mathematik, Deutsch sowie - ab Jahrgangsstufe 6 - für die erste Fremdsprache gebildet werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen in neigungsdifferenzierten Lerngruppen die Möglichkeit erhalten, sich in fachlichen Schwerpunkten für den weiteren Bildungsgang entsprechend zu erproben. Unter Berücksichtigung der vorhandenen organisatorischen und personellen Schulressourcen ist beabsichtigt, neigungsdifferenzierte Lerngruppen in der Regel in den Lernbereichen Naturwissenschaften und Gesellschaftswissen vorzusehen und damit - was ich eben schon andeutete - die Profilierungsmöglichkeiten der Grundschulen zu erhöhen.
Das Modell lässt sich außerordentlich gut auf schulspezifische Bedingungen ausrichten. Zum Beispiel können Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, aber auch die vorhandenen Kompetenzen der Lehrkräfte und die sächlichen Gegebenheiten sehr viel besser als bisher berücksichtigt werden. Es werden Rahmenbedingungen vorgegeben, die jedoch eine flexible Handhabung ermöglichen. Die jeweilige Schule kann individuell innerhalb eines Schuljahres auf sich verändernde Bedingungen reagieren. Die pädagogische, fachliche und didaktische Diskussion in der Schule wird dadurch entsprechend gefördert.
Das Differenzierungsmodell entspricht den Zielen der sechsjährigen Grundschule und unterstützt damit auch deren Erhalt. In der Beratung des Landesschulbeirates am vergangenen Sonnabend wurde das förmliche Beteiligungsverfahren abgeschlossen. Damit, Frau Redepenning, kann das Rundschreiben erlassen werden. Es tritt, wie gesagt, am 1. August in Kraft.
Herzlichen Dank. - Der Abgeordnete Petke erhält nun die Gelegenheit, die Frage 795 (Landeskriminalamt) zu formulieren.
Als einer der ersten Schritte der Polizeistrukturreform wurde der Standort des Landeskriminalamtes nach Eberswalde verlagert.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Enkelmann, eine Antwort hängt immer von der Frage ab. - Herr Abgeordneter Petke, der Umzug des Landeskriminalamtes von Basdorf nach Eberswalde wurde möglich, nachdem die Landesregierung die Entscheidung über die künftige Präsidialstruktur getroffen hatte.
Ich möchte mich vorweg bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums und der Baubehörden dafür bedanken, dass sie diesen Bau so zügig vorbereitet haben und ein ursprünglich als Präsidialgebäude konzipiertes Haus in ein Landeskriminalamt umgebaut werden konnte, welches das LKA nun beziehen kann.
Zum Zweiten ist es der effektiven Bauleitung zu verdanken, dass das Landeskriminalamt nun umgezogen ist. Am 16. Juli finden die formale Schlüsselübergabe und die Einweihung statt. Die Einladungen hierzu an die Kollegen des Innenausschusses sind bereits versandt worden.
Im Rahmen dieses Umzuges, Herr Abgeordneter Petke, hat das LKA eine weitere Organisationsänderung vollzogen, nämlich die Hierarchie abgebaut, das heißt, eine Stabsstelle und eine Abteilung ersatzlos aufgelöst, um größere Effizienz zu gewinnen.
Ich glaube, dass wir nach dem Umzug sowohl in technischer als auch in organisatorischer Hinsicht eines der modernsten Landeskriminalämter haben werden. Bis zum 11. Juli werden mehr als 300 Bedienstete des LKA moderne Arbeitsplätze in Eberswalde eingenommen haben. Wir haben dabei natürlich auch die Informations- und Kommunikationsstruktur modernisiert.
Entscheidend dafür, dass es gut geklappt hat, war das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht nur der Personalvertretung, sondern jedes Einzelnen. Die Mitarbeiter haben