Protocol of the Session on June 21, 2001

Frau Dr. Schröder, es freut mich, dass Sie die Ergebnisse unseres letzten Betriebspanels zurate ziehen. Allerdings wird dort nicht ausgeführt, dass kein Qualifizierungsbedarf besteht. Qualifikation ist ganz sicher einer der wichtigsten Standortfaktoren. Unternehmen gehen dorthin, wo qualifizierte Arbeitskräfte sind, und nur mit qualifizierten Fachkräften bleiben sie auch wettbewerbsfähig. Das Problem ist aber, dass sich Brandenburger Unternehmen wenig für betriebliche Weiterbildung interessieren, weil sie - wie zum Teil auch in anderen Ländern - in ihrer Personalpolitik den zukünftigen Fachkräftebedarf unterschätzen.

Es ist eine sehr subjektive Aussage. Mit anderen Worten: Es handelt sich nicht um die heutige oder die morgige Realität, sondern um Einschätzungen der Unternehmen, die abgefragt wurden und die nach Einschätzung aller Experten nicht realistisch sind. Genau dort setzen wir mit unserer Qualifizierungsstrategie, unter anderem auch mit unseren Innopunkt-Kampagnen, deren dritte wir kürzlich gestartet haben, an.

Mit regionalen Netzwerken wollen wir die tatsächlichen Personalbedarfe ermitteln, um so die Planungs- und Entscheidungsgrundlagen vor allem für kleine und mittlere Betriebe zu verbessern. Solche strategisch wichtigen Vorhaben sind genauso wichtig wie qualitativ hochwertige ABM und SAM. Auch deshalb halten wir nach wie vor die Akzentsetzung für wichtig. Vielen Dank.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Frau Dr. Schröder, bitte!

Frau Schlüter, Sie sagten, dass die Existenz von ABM und SAM nicht gefährdet sei. In der vergangenen Woche ist von Ih

rem Haus bekannt geworden, dass es in der Kabinettsrunde zum neuen Doppelhaushalt Begehrlichkeiten gegeben habe - ich denke vonseiten der CDU -, die Kofinanzierung zur verstärkten Förderung von ABM auf null zu fahren.

Meine drei Fragen dazu: Können Sie dies bestätigen? Wie bewerten Sie solche Vorschläge? Schließen Sie ein solches Vorgehen, das Herunterfahren auf null, für diese Legislaturperiode aus?

Frau Schröder, das ist eine interessante Frage an mich. Diese Begehrlichkeiten gibt es, seit wir über Arbeitsmarktpolitik reden, und es wird immer darüber geredet. Es gibt meines Wissens keinen entsprechenden Beschluss. Ich halte es - das war jetzt die Frage an uns als Haus - vor dem Hintergrund unserer Arbeitsmarktzahlen auch nicht für gerechtfertigt, die ABM- und SAM-Kofinanzierung völlig zurückzufahren.

(Beifall bei der SPD)

Danke sehr. - Wir sind damit bei der Frage 779 (Kritik des Landesrechnungshofes an der Haushaltsführung der Landes- regierung). Auf Wunsch der fragenden Fraktion wurde diese Frage gegen die Frage 766 getauscht. Das Wort geht an Frau Hesselbarth.

Im Jahresbericht 2001 des Landesrechnungshofes rügte die Präsidentin unter anderem, dass die Landesregierung den Überblick über die Aktivitäten ihrer Landesgesellschaften verloren habe und dass das zuständige Referat nicht habe auflisten können, an wie vielen Tochter- und Enkelgesellschaften Landesunternehmen derzeit beteiligt seien.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Kann sie benennen, an wie vielen und an welchen Unternehmen das Land Brandenburg über seine Landesgesellschaften mit welchen wirtschaftlichen Zielen konkret beteiligt ist?

Zur Beantwortung der Frage erteile ich dem Staatssekretär Schackmann-Fallis das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Land Brandenburg hält derzeit Anteile an 35 Unternehmen. Elf dieser Unternehmen halten ihrerseits Anteile an anderen Unternehmen, den so genannten mittelbaren Beteiligungen des Landes. Dabei handelt es sich derzeit um 36 Unternehmen, die im Rahmen des Geschäftszweckes des unmittelbaren Beteiligungsunternehmens erworben wurden und die Erfüllung dieses Geschäftszweckes befördern sollen.

Das Land steht in keiner direkten gesellschaftsrechtlichen oder

sonstigen Beziehung zu diesen Unternehmen, sondern übt seinen Einfluss grundsätzlich über seine unmittelbaren Beteiligungsunternehmen aus. Demgemäß werden die mittelbaren Beteiligungen auch nicht von der Beteiligungsverwaltung im Ministerium der Finanzen, sondern von den unmittelbaren Beteiligungsunternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit selbst geführt und verantwortet und von deren Gremienmitgliedern und den dortigen Vertretern des Landes kontrolliert.

Der Beteiligungsbericht des Landes Brandenburg enthält im Rahmen der unternehmensbezogenen Darstellung auch Angaben über die Beteiligung, die die unmittelbaren Beteiligungsunternehmen ihrerseits an anderen Unternehmen halten. Diese so genannten mittelbaren Beteiligungen des Landes sind gesellschaftsrechtlich und wirtschaftlich nicht dem Land, sondern den Unternehmen zuzurechnen, die die Beteiligungen halten. Es ist daher sachgerecht und auch ausreichend, im Beteiligungsbericht über die unmittelbaren Beteiligungen des Landes und die von ihnen gehaltenen Beteiligungen zu berichten.

Die Beteiligungen der mittelbaren Beteiligungsunternehmen, sozusagen die Enkel der Töchter der direkten Landesbeteiligungen, werden nicht im Beteiligungsbericht dargestellt. Ich will Ihnen an einem Beispiel erläutern, warum das sinnvoll ist. Es würde nämlich zu absurden Ergebnissen führen. Beispielsweise ist das Land wie alle Bundesländer an der Kreditanstalt für Wiederaufbau beteiligt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hält unter anderem eine Beteiligung an der Deutschen Telekom, die wiederum ein Beteiligungsportfolio hat, das Hunderte von Beteiligungen mit wiederum Unterbeteiligungen umfasst. Das lässt sich für die Beteiligungsverwaltung des Landes nicht im Detail nachvollziehen und ist nicht sinnvoll. Sie finden eine solche Darstellung der mittelbaren Beteiligungen auf Enkel- oder Urenkel- oder Ururenkelebene deshalb auch nicht in den Beteiligungsberichten der anderen Länder und des Bundes.

Die Beteiligungsverwaltung konzentriert sich im Rahmen der Gesellschafterfunktion - und das ist die Aufgabe, die das Ministerium der Finanzen hat - auf die Prüfung, ob Geschäftsführung und Aufsichtsrat des unmittelbar landesbeteiligten Unternehmens ihren Verpflichtungen, bezogen auf die Steuerung und Überwachung, ordnungsgemäß nachgekommen sind. Diese Prüfung erfolgt primär im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse der unmittelbar landesbeteiligten Unternehmen. Natürlich findet in diesem Zusammenhang auch eine fortlaufende Beobachtung der bedeutsamen Beteiligungsunternehmen von wichtigen Landesbeteiligungen durch die Beteiligungsverwaltung statt. Dazu werten wir aussagekräftige Kennziffern aus, die in den Geschäftsberichten dargestellt sind.

Es ist daher - das will ich abschließend sagen - sachgerecht, sich mit den mittelbaren Beteiligungen entsprechend ihrer Bedeutung und der Höhe der durchgerechneten Quote des Landes in unterschiedlicher Intensität zu befassen. Dass eine solche unterschiedliche Intensität gerechtfertigt ist, legt auch die gesetzliche Regelung in § 65 Abs. 3 LHO nahe.

Diese Vorschrift, die die Zustimmungserfordernisse ausdrücklich an das Vorliegen bestimmter Mehrheitsverhältnisse und Anteilsquoten bindet, zeigt, dass auch der LHO-Gesetzgeber mittelbare Beteiligungen differenziert behandelt wissen will. Genau dies tun wir.

Zusammenfassend will ich deshalb sagen, dass wir die Kritik des Landesrechnungshofes in diesem Punkt nicht für begründet halten. - Danke sehr.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Frau Hesselbarth, bitte.

Sie haben nun einen ziemlich großen Überblick über das Wirrwarr gegeben, das da herrscht. Können Sie weitere Risiken für den Landeshaushalt ausschließen?

Ich habe keinen Überblick über das Wirrwarr gegeben, das dort herrscht, sehr geehrte Frau Abgeordnete, sondern ich habe dargestellt, an wie vielen Unternehmen das Land mittelbar und unmittelbar beteiligt ist,

(Beifall bei der SPD)

und darauf hingewiesen, dass es sachliche Gründe dafür gibt, sich nicht mit den Enkel- und Urenkeltöchtern der mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen in der Intensität zu befassen, in der wir es mit den unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen in dieser Reihenfolge tun. Ich kann nicht ausschließen, dass an irgendeinem Punkt dieser Kette - ich habe Ihnen eben ein Beispiel aus dem Bereich der Telekom genannt, und im Bereich des Mobilfunks gibt es Risiken - in einem Unternehmen, an dem das Land indirekt beteiligt ist, Risiken auftreten. Das wäre vermessen.

Herzlichen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 767 (Ver- besserung der Fremdsprachenkenntnisse von Brandenburger Schülerinnen und Schülern). Sie wird vom Abgeordneten Dellmann gestellt.

Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern tragen besonders zur Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse bei. In einer zunehmend globalisierten Welt spielen Sprachkompetenz, Weltoffenheit und Toleranz eine immer wichtigere Rolle.

Um die Voraussetzungen zur Durchführung solcher Auslandsaufenthalte bereits zum Schuljahr 2001/2002 zu erleichtern, wurde mit Unterstützung ansässiger Banken und Sparkassen das Modell „Bildungssparen” realisiert.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Wie haben sich Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern im Zeitraum vom Schuljahr 1999/2000 zum Schuljahr 2001/2002 für die wichtigsten Zielländer entwickelt?

Herr Minister Reiche, Sie haben damit das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Dellmann, Sprachen lernen heißt leben lernen.

(Heiterkeit und Beifall bei der PDS)

- Ich freue mich an Ihrer Freude.

Insofern ist der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen im Prozess der europäischen Integration eine zentrale Aufgabe. Deshalb unterstütze ich die Bemühungen zur Verbesserung des Sprachkonzeptes durch Auslandsaufenthalte unserer Schülerinnen und Schüler mit Nachdruck. Wir bereiten die Schülerinnen und Schüler zunehmend schon ab Klasse 3 durch Begegnungssprache vor. 74 % der Schüler in 3. Klassen im neuen Schuljahr werden im begegnungssprachlichen Unterricht erste Erfahrungen mit dem Erlernen fremder Sprachen machen.

Die Entwicklung bei den Auslandsaufenthalten sieht wie folgt aus: Im Schuljahr 1999/2000 waren es 408 Schülerinnen und Schüler aus Brandenburg, die zu Schulaufenthalten ins Ausland gegangen sind, davon 396 Schülerinnen und Schüler für die Dauer eines Jahres. Im Schuljahr 2000/2001 hatten wir ein Wachstum um 25 %. 504 Schülerinnen und Schüler aus Brandenburg sind zu Auslandsaufenthalten im Ausland gewesen, davon 468 Schülerinnen und Schüler für die Dauer eines Jahres.

Das ist, finde ich, ein erfreulicher Trend. Erfreulich ist auch die Vielfalt der gewählten Zielländer. Es überrascht mich, dass die Klassiker für Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern auch bei den Brandenburgern die USA sind, gefolgt von Ländern wie Großbritannien, Frankreich und Kanada. Aber unter den Zielländern waren auch Polen, Finnland, Ungarn, Neuseeland, Japan, Mexiko, Uruguay, Brasilien, Portugal, Guatemala, Italien, Chile, Ecuador - ich breche hier einfach ab, um Ihre Reiselust an diesem Morgen nicht noch zusätzlich zu stimulieren.

Gerade im Hinblick auf das Erlernen der Nachbarsprache Polnisch werden in naher Zukunft an den Brandenburger Schulen verstärkte Anstrengungen zur Angebotserweiterung unternommen.

Neue Schulpartnerschaften mit polnischen Schulen und wachsende Sprachkompetenz können ein zusätzlicher Anreiz für Schulaufenthalte im Nachbarland sein. Meine Bitte an Sie alle ist, dass Sie die Anbahnung solcher Schulpartnerschaften in den Schulen Ihres Wahlkreises ausdrücklich unterstützen. Sie können im Bildungsserver bzw. bei mir Adressen von über 100 interessierten polnischen Schulen abfragen.

(Zurufe von der PDS)

Oft geht mit dem Wunsch ins Ausland zu gehen - je nach Zielland -, auch eine erhebliche finanzielle Belastung für die Familien einher. Hier bietet das Bildungssparen, das ich zu Beginn des vergangenen Jahres mit den Brandenburger Sparkassen und Banken aufgelegt habe, eine notwendige und sinnvolle Vorsorge und Unterstützung. Ich will die zwei Komponenten des Bildungssparens nennen: Das ist erstens das Ansparen eines fi

finanziellen Grundstocks. Die beteiligten Sparkassen und Banken bieten da sehr attraktive Sparformen an. Zweitens sind es die Stipendien, die im Umfang von rund 1 500 Euro aus einem Pool über den Verein „Experiment” vergeben werden. Die ersten zehn Stipendiaten werden in diesen Tagen von Experiment e. V. über ihre erfolgreiche Bewerbung für die Auslandsaufenthalte im kommenden Jahr benachrichtigt.

Bildungssparen ist also auch ein gutes Beispiel für „publicprivate-partnership” in einem so wichtigen Bereich. Kollegin Wanka und ihre Kollegen im Haus können jeden über die Möglichkeiten, die das Schüler-BAföG zusätzlich bietet, informieren. Insofern, Herr Kollege, gibt es ein breites Netz an Unterstützungsformen für möglichst viele Auslandsaufenthalte von Jugendlichen in der Jahrgangsstufe 11. Ich bitte Sie, überall, wo Sie können, dafür zu werben.

Ich danke auch. - Wir sind bei der Frage 768 (Erweiterung der Ausbildungskapazitäten für studierwillige Abiturienten in Bran- denburg). Der Abgeordnete Rainer Neumann hat nun Gelegenheit, die Frage zu formulieren.

In verschiedenen Presseveröffentlichungen war zu lesen, dass etwa 60 % der studierwilligen Brandenburger Abiturienten das Land verlassen und in anderen Bundesländern studieren, weil in Brandenburg nicht genügend Studienplätze vorhanden sind. Der Landtag hat sich deshalb in der Maisitzung für eine zielgerichtete Umstrukturierung und einen bedarfsgerechten Ausbau der Berufsschulen ausgesprochen. In dem dazu verabschiedeten Maßnahmenpaket wird unter anderem vorgeschlagen, die Kooperation zwischen Berufsschulen und Wirtschaft zu verstärken und die Studienangebote in Berlin und Brandenburg abzustimmen.

Ich frage die Landesregierung: Hält sie die Gründung einer Berufsakademie in Brandenburg, gegebenenfalls auch als gemeinsame Einrichtung mit Berlin, für eine Alternative, um die Kooperation mit der Wirtschaft auf diesem Gebiet zu verstärken und die Ausbildungskapazitäten für studierwillige Abiturienten in Brandenburg zielgerichtet zu erweitern und gegebenenfalls auch ein Zeichen für eine Fusionsbereitschaft zu signalisieren?

Vielen Dank. - Ministerin Wanka, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Neumann, 60 % der Studierenden mit Brandenburger Hochschulzugangsberechtigung verlassen Brandenburg. Das ist zum Teil durch die Zulassungsbeschränkung in Brandenburg bedingt, das heißt, dass wir die jungen Leute in vielen Studiengängen hier nicht annehmen können, sondern auf andere Länder verweisen müssen. Die Zahl der zulassungsbeschränkten Studiengänge wird jährlich festgelegt. Ich habe gestern die Verordnung unterschrieben. Wir müssen zehn weitere Studiengänge zulassungsbeschränkt gestalten, zum Beispiel den sehr attraktiven Studiengang Biotechnologie an der Fachhochschule Lausitz.

Die Zahl derer, die in einem anderen Land studieren, hängt jedoch auch damit zusammen - das muss man klar trennen -, dass wir in Brandenburg manche Fächer bewusst nicht anbieten. Alle Brandenburger, die Medizin, Veterinärmedizin, Theologie oder Agrarwissenschaften studieren möchten, müssen - das wird sich auch nicht ändern - in einem anderen Land studieren. Deswegen möchte ich noch einmal betonen, dass es nicht darauf ankommt, wie viele weggehen, sondern darauf, dass die Gesamtbilanz positiv ist.

Sie hatten aber nach der Position der Landesregierung zur Gründung einer Berufsakademie - unter Umständen in Kooperation mit Berlin - gefragt. Ich möchte ein paar Sätze zur Berufsakademie und dieser Art der Ausbildung sagen. Es ist eine Ausbildung im tertiären Bereich, die unter gewissen Umständen fachhochschuladäquat ist. Die jungen Leute werden drei Jahre ausgebildet und sind jeweils vierteljährlich im Betrieb und in der Ausbildungsstätte. Sie sind in einem Ausbildungsbetrieb und bekommen Ausbildungsunterstützung. Sie erhalten einen Berufsabschluss sowie ein entsprechendes Diplom.