- Gut, dann anderes Geflügel, das Sie mir tunlichst empfehlen. Die Kanzlergans darf es auch nicht sein; die steht ebenfalls unter Artenschutz.
Ich möchte Sie also bitten, bezüglich der Geldverwendung beim Flughafen nicht mit Lippenbekenntnissen und Appellen zu arbeiten und Krokodilstränen zu vergießen, sondern genau hinzuschauen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal eines klarzustellen, weil dies einigen Leuten in diesem Hause offenbar nicht klar ist: Ich bin kein vehementer Gegner eines Flughafens. Ich kritisiere den Flughafenstandort Schönefeld nur deshalb, weil es - da das Geld nicht vorhanden ist - nicht möglich ist, die Menschen adäquat zu entschädigen.
Ich möchte Sie bitten, genau hinzuschauen, damit diese Flughafengesellschaft nicht unsere Bankgesellschaft wird; denn was da passiert - da werden ganze Eliten ausgetauscht -, kann man ja sehen.
Was den Antrag der Koalitionsfraktionen betrifft, nutzen Sie ihn natürlich als günstige Möglichkeit, noch einmal Ihre Befürwortung des Flughafenprojektes zu unterstreichen. Das kann ich nachvollziehen, allerdings ist es ein Ablenkungsmanöver; denn mein Antrag zielt nicht auf die Flughafengesellschaft - der Flughafenausbau soll gestoppt werden -, sondern darauf, dass das Geld, das wir hineinstecken, sinnvoll verwendet wird. Dabei ist die Verwendung für Plakate und sonstige Aktionen nicht der einzige kritikwürdige Punkt - da sind schon 40 Millionen DM für eine Planung verballert worden, da ist ein Geschäftsführer der Flughafen-Holding gegangen; übrigens SPD-Mitglied, da kenne ich keine Freunde -, sondern die spannende Aussage ist: Geld darf in Zeiten kritischer Haushaltslagen nicht verbrannt werden. Darauf müssen wir achten.
Deshalb lautet mein Appell: Bitte sorgen Sie vonseiten der Landesregierung dafür - vielleicht werden Sie durch den heutigen Beitrag sensibilisiert, vielleicht führt dies zu einigen internen Durchstellungen, die höchstwahrscheinlich nie zugegeben werden -, dass solche Aktionen nicht wieder vorkommen. Das Geld, das bereits ausgegeben worden ist, holen wir nicht zurück. Aber vielleicht können wir weitere sinnlose Ausgaben vermeiden.
Ich möchte Sie also bitten, dem Antrag zuzustimmen und ein entsprechendes Signal zu setzen. - Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Schulze, Ihrem Antrag liegt offensichtlich ein grundsätzliches Missverständnis bezüglich dessen, wie das Land Brandenburg als Gesellschafter auf die operative Geschäftstätigkeit der BBF einwirkt, zugrunde. Keinesfalls wird ein Beteiligungsunternehmen nach Art einer nachgeordneten Verwaltungseinrichtung mehr oder weniger unmittelbar gesteuert. Die Unternehmen sind vielmehr selbstständige juristische Personen, geleitet von ihren Geschäftsführern, welche die originäre Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit tragen.
Herr Dellmann, ist Ihnen bekannt, dass die Gesellschafter der Flughafen-Holding bereits in mehreren Fällen die Entscheidung des Vorstandes und des Aufsichtsrates an sich gezogen haben, so zum Beispiel in der Frage der Standortentscheidung, bei der sich Vorstand und Aufsichtsrat für den Standort Sperenberg ausgesprochen hatten und die Gesellschafter die Entscheidung an sich gezogen und somit sehr wohl in die Gesellschaft hineinregiert haben?
Sehr geehrter Herr Schulze! Es ist ein Unterschied, ob es um eine operative oder um eine strategische Entscheidung geht.
Die Überwachung durch die Beteiligungsverwaltung ist dagegen auf die grundlegende - das ist sie wirklich -, einem Eigentümer vorbehaltene Entscheidung beschränkt, beispielsweise auf die Feststellung des Jahresabschlusses usw.
Die BBF-Tochtergesellschaft FPS muss sowohl als am Markt tätige, erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmung wie auch als Vorhabenträger des Planfeststellungsverfahrens die Möglichkeit besitzen, für unternehmenseigene Zielsetzungen, also sowohl Betrieb des Flughafens Schönefeld als auch Bau und Betrieb des BBI, entsprechend der Entscheidung der für die Führung des operativen Geschäfts zuständigen Geschäftsführung zu werben.
Die Kampagne zur Stärkung des gegenwärtigen Flughafens Schönefeld liegt angesichts der allseits bekannten und keinesfalls zufrieden stellenden Auslastung des Flughafens im ureigenen Interesse des Landes Brandenburg. Wollte man diese Kampagne unterbinden, würde gegen Landesinteressen verstoßen.
Lieber Kollege Schulze, es wäre aus meiner Sicht zudem unlauter, einerseits einen Erfolg der Flughafen-Holding BBF am Markt zu verlangen - dies tun Sie ja laufend -, ihr genüsslich finanzielle Misserfolge als Versagen vorzuwerfen, ihr aber gleichzeitig vorzuschreiben, welche Art von Promotion sie zu betreiben hat, und sie damit bei der aktiven Durchsetzung des Geschäftszwecks zu beschneiden.
Zudem ist festzustellen: Es mag sein, dass die öffentliche Meinung durch eine Anzeigenschaltung beeinflusst werden kann; dies wäre, wie gesagt, in Verfolgung des Unternehmenszwecks der BBF legitim. Im Gegensatz zu den Behauptungen in der Antragsbegründung ist aber eine Möglichkeit der Einflussnahme per Werbekampagne auf das Verwaltungsverfahren oder gar auf die zuständige Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörde des MSWV des Landes Brandenburg nicht zu erkennen. Es ist geradezu absurd zu behaupten, dass Anzeigen in der Tagespresse Einfluss auf ein nach Recht und Gesetz durchzuführendes Verwaltungsverfahren von dieser Größe haben könnten. Wir verschließen allerdings an dieser Stelle nicht die Augen vor aktuellen politischen Entwicklungen in Berlin.
Herr Dellmann, Sie haben ausgeführt, dass eine Beeinflussung der öffentlichen Meinung durch Anzeigenkampagnen nicht zu
befürchten sei. Da frage ich Sie: Wozu schalten Parteien und andere große Organisationen während des Wahlkampfes seitenweise Anzeigen, wenn damit nichts zu bewirken ist?
Lieber Herr Kollege Schulze, ich kenne Sie als Vorsitzenden des Glashütte-Vereins und glaube, dass gerade Ihr Werben für den Standort Glashütte nachhaltigen Erfolg hat. Warum verwehren Sie dies der BBF?
Vor dem genannten Hintergrund erklären wir im Interesse des Landes Brandenburg und seines Landeshaushaltes immer wieder ohne Wenn und Aber: Wir stehen zum Konsensbeschluss mit der darin enthaltenen Festlegung zum Singleflughafen BBI bei Schließung der beiden innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof. Klar gesagt: Eine Region Berlin-Brandenburg mit drei Provinzflughäfen ist mit uns nicht zu machen.
Wir begrüßen Äußerungen aus Berlin, nach denen nunmehr eine rechtsverbindliche Feststellung zur Schließung der beiden innerstädtischen Flughäfen erreicht werden soll. Daher fordern wir die Landesregierung auf, sich weiter für eine kostenoptimale Lösung im Rahmen des weiteren Privatisierungsverfahrens einzusetzen.
Das Parlament muss und wird die weitere Entwicklung des Verfahrens im Interesse des Landes Brandenburg mit Blick auf die Situation des Haushaltes wachsam begleiten. Das Parlament hat aber nicht Einzelmaßnahmen der normalen Geschäftstätigkeit der Flughafengesellschaft zu beurteilen oder gar anstelle der Geschäftsführung Entscheidungen zu fällen. Der Antrag des Kollegen Schulze ist deshalb abzulehnen. Ich bitte um Unterstützung des Antrages der Koalitionsfraktionen.
Abschließend, Herr Schulze: Ich würde mich freuen, Sie nach Abschluss des erfolgreichen Planfeststellungsverfahrens zum Gänsebraten nach Glashütte oder Diedersdorf einladen zu dürfen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wird Sie nicht überraschen: Die PDS-Landtagsfraktion unterstützt den Antrag des Kollegen Schulze. Ich will folgende Gründe nennen und begebe mich damit ausdrücklich und sehr konsequent in Widerspruch zu Herrn Dellmann - ich hoffe nicht, dass er jetzt gerade geht.
Die zeitgleich mit der Anhörung von Bürgerinnen und Bürgern und Trägern der öffentlichen Belange im BBI-Planfeststellungsverfahren durchgeführte Werbekampagne der PPS verstößt Herr Dellmann, hören Sie bitte zu! - gegen das Neutralitätsgebot der Gesellschafter - Bund, Land Berlin und Land Brandenburg in diesem Verfahren. Die genannten Gesellschafter haben die Geschäftsführung im Aufsichtsrat - Sie wissen das aus dem Untersuchungsausschuss - zu kontrollieren und müssen demzufolge die Werbekampagne einstellen. Ich sage noch einmal: Wegen Verletzung des Neutralitätsgebotes.
Zweitens: Die Werbekampagne verstößt gegen die Informationspflicht der BBF-Gesellschafter auch über die Risiken der Errichtung eines Großflughafens oder Luftdrehkreuzes BBI mit öffentlichen Geldern in Milliardenhöhe. Zu diesen Risiken gehört die Tatsache, dass Deutschland nach Einschätzung - Sie haben es möglicherweise zur Kenntnis genommen - von Wirtschaftsexperten und Luftfahrtgesellschaften bis auf weiteres kein drittes Luftdrehkreuz benötigt.
Die Errichtung eines solchen Drehkreuzes bedeutet für die öffentliche Hand - auch für den Landeshaushalt in Brandenburg unübersehbare Risiken in Milliardenhöhe. Ich sage angesichts der aktuellen Tatsachen und Situationen und der Krise im Land Berlin hier noch einmal deutlich, dass sowohl das Land Brandenburg wie auch das Land Berlin und auch der Bund sich dies nicht weiter leisten können.
Ich verweise noch einmal auf die Finanzsituation im Land Berlin, die sehr dramatisch ist, und will in diesem Zusammenhang auf die Situation der Berliner Bankgesellschaft verweisen. Ich möchte Sie daran erinnern - möglicherweise ist Ihnen das entgangen oder entfallen -, dass die Berliner Bankgesellschaft bisher Mitglied in dem Konsortium Hochtief war. Was daraus wird, weiß ich nicht. Ich möchte nur auf das Gefahrenpotenzial hinweisen. Diese Berliner Bankgesellschaft gehört zum Konsortium Hochtief und gemeinsam mit der IVG werden diese möglicherweise die Privatisierer und Errichter der BBI sein.
Ich stelle die Frage, die mir große Sorgen macht: Was wird aus dem Entschuldungsverfahren der Berliner Bankgesellschaft, welche Verwerfungen wird es für die Holding, für das Privatisierungsverfahren überhaupt geben? Welche langfristigen Auswirkungen, resultierend aus diesem Schuldenberg, wird es auch für die Landeshaushalte und für Brandenburg geben?
Die Werbekampagne vermittelt der Öffentlichkeit meines Erachtens in sehr verantwortungsloser Weise gezielt ein falsches Bild über die angebliche Notwendigkeit des Neubaus eines Luftdrehkreuzes in Schönefeld. Denn gerade die neueren Daten und Fakten - hier verweise ich auf die Unternehmensberatungsgruppe Roland Berger zum Flughafen Berlin International in Stendal - belegen, dass die Ausgangsdaten der Gesellschafter der BBF für die Errichtung eines dritten Luftdrehkreuzes in Deutschland vollkommen überholt sind und politisch und wirtschaftlich zu falschen Schlüssen führen.
Ich empfehle Ihnen sehr: Sehen Sie sich die Studie von Roland Berger an. Daraus kann man genau diese Daten entnehmen. Wenn Sie diese nicht haben, dann gebe ich sie Ihnen gerne, damit wir uns gemeinsam sachkundig machen.
Meine Damen und Herren! Die Berliner Flughafen-Holding hat an den gegenwärtig vorhandenen Flughäfen keine unlösbaren Kapazitätsprobleme, sondern ein Auslastungsproblem am Flughafen Schönefeld.