Noch eine Anmerkung, Frau Tack: Sie haben gesagt, die Commerzbank, die Lufthansa, ich könnte Ihnen zehn oder 20 andere Namen nennen, haben Interesse daran, sich in diesem Umfeld zu engagieren. Sie haben doch nicht ein Interesse daran, weil das nichts wird, sondern sie haben ein Interesse daran, weil sie merken, da geschieht etwas Richtiges und Sinnvolles. Wir sollten uns inzwischen - und ich betrachte Ihre Fragen auch als ein Stück auf dem Weg zu einer Kooperation zum Thema Flughafen befindlich, nicht als Obstruktion -
miteinander auf den Weg machen zu sagen: Was in allen anderen Regionen um Flughäfen herum in dieser Welt geschehen ist, das sollten wir in Brandenburg nicht verhindern, nämlich neue und interessante Entwicklungen und Arbeitsplätze für viele Menschen. Das ist unsere gemeinsame Verantwortung. Dieser gemeinsamen Verantwortung sollten wir uns stellen.
Es hat sich bestätigt, was ich vor ein paar Monaten hier gesagt habe: Auf den großen Flughäfen dieser Welt werden nur noch 40 % des Geldes mit dem Fliegen verdient, 60 % aber im Umfeld der Flughäfen. Wir müssen die Weichen rechtzeitig stellen, damit wir daran Anteil haben, dass die Region und die Menschen in den Gemeinden um den Flughafen herum ein großes Stück von diesem Kuchen abbekommen. - Vielen Dank.
Ich danke Herrn Minister Fürniß. - Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache angekommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Faktion der PDS, Drucksache 3/2757. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt mit dem Beitrag der PDS. Herr Abgeordneter Warnick, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist kaum zählbar, wie oft sich der Bundestag und bei den Landesparlamenten vor allem Brandenburg mit den verheerenden Auswirkungen des Prinzips Rückgabe vor Entschädigung mit plötzlich gefährdeten Nutzungsverhältnissen, mit dem Zurückdrehen von 40 Jahren Rechts- und Lebensgeschichte beschäftigen musste.
Auch nach elf Jahren deutscher Einheit sind die Folgen der Angleichung des Immobilien-, Grundstücks- und Nutzungsrechts des Zivilgesetzbuches der DDR an die Bestimmungen bundesrepublikanischer Rechtsnormen nicht ausreichend und ausgewogen im Interesse aller beteiligten Bevölkerungsgruppen geregelt. Ein Dauerbrenner bleiben dabei das Schuldrechtsanpassungsgesetz und die Nutzungsentgeltverordnung. So wie gegen beinahe alle Einzelgesetze, die sich mit der rechtlichen Umsetzung des Prinzips Rückgabe vor Entschädigung bzw. mit der Neuordnung des ostdeutschen Grundstücksrechts beschäftigen, sind auch gegen das Schuldrechtsanpassungsgesetz und die Nutzungsentgeltverordnung vonseiten der Grundstückseigentümer Verfassungsklagen erhoben worden. Der Gesetzgeber ist durch das Verfassungsgericht aufgefordert, teilweise bis zum 01.07.2001 neue gesetzliche Rahmenbedingungen, meist zuungunsten ostdeutscher Grundstücksnutzer, zu schaffen.
Dies bietet nach unserer Meinung aber auch die Chance, lange fällige Änderungen, die die Position der Nutzer gerechter gestalten könnten, in Angriff zu nehmen. Minister Schelter sprach heute Morgen vom sozialverträglichen Ausgleich künftiger rechtlicher Regelungen. Es kann nicht sozialverträglich sein, die Rechte der Grundstückseigentümer, die in der Regel in einer stärkeren Position sind, weiter zu verbessern, ohne gleichzeitig die berechtigten Interessen von Millionen Nutzern gerechter zu gestalten.
Vor allem zwei Aspekte der gegenwärtigen Gesetzgebung haben zu Ungerechtigkeiten, zu Chancenungleichheit und zu Interpretationswirrwarr geführt. Zuerst ist hier die Frage nach der Entschädigung bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zu nennen. Die momentane Situation ist für den derzeitigen Nutzer oftmals desolat. Er steht vor allem in Gebieten mit sehr hohen Nutzungsentgelten, dies trifft vor allem natürlich auf Brandenburg zu, vor einer schweren Entscheidung. Ihm bleibt nur die Wahl zwischen zwei Übeln, zwischen Pest und Cholera. Entweder er bezahlt die immer weiter steigenden Nutzungsentgelte bei mehrheitlich betroffenen Rentenhaushalten von Jahr zu Jahr problematischer - oder aber er wählt das zweite Übel, die Aufgabe des Nutzungsverhältnisses unter Verlust aller selbst geschaffenen und finanzierten Werte, das heißt, ohne Entschädigung für sein persönliches Eigentum, für Aufbauten, Anpflanzungen und Erschließungsanlagen. Obendrein muss er noch die Abrisskosten mitfinanzieren.
Die Wahl für den jeweiligen Nutzer besteht nur darin, das für ihn persönlich kleinere Übel herauszufinden. Das ist eine völlig unbefriedigende Situation. Jetzt besteht die Chance, im Zusammenhang mit der Novellierung der gesetzlichen Regelungen für einen fairen Interessenausgleich zu sorgen. Bekommt ein Grundstückseigentümer seine Flächen wegen Aufgabe des Nutzungsverhältnisses zurück, werden sie in der Regel sofort zu Geld gemacht oder - bei Wassergrundstücken - zu weitaus besseren, frei ausgehandelten Konditionen neu verpachtet. Es ist aus unserer Sicht deshalb kein unbilliges Verlangen, den Nutzer
für seine erbrachten Leistungen angemessen zu entschädigen. Noch weniger kann es Aufgabe des Nutzers sein, obendrein die selbst geschaffene Baulichkeit auf eigene Kosten zu entfernen. Der wirtschaftliche Nutzen für den Eigentümer bleibt trotzdem eindeutig auf seiner Seite.
Der zweite jahrelange Streitpunkt ist die Ermittlung des so genannten ortsüblichen Nutzungsentgeltes. Die Verbände der Grundstücksnutzer fordern seit Jahren eine präzise Regelung zur Ermittlung, um immer wieder auftretende Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten zukünftig zu verhindern. Sieht man sich die unterschiedliche Höhe von Nutzungsentgelten in vergleichbaren Kommunen an und nimmt die oftmals widersprüchlichsten und abenteuerlichsten Gutachten zur Kenntnis, so begreift jeder Laie den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Wir brauchen klare und konkrete Regelungen und Vorschriften zur Ermittlung der Entgelte.
Kriterien wie Art und Umfang der Bebauung, speziell der Erschließungsanlagen, sowie der Eigentumsverhältnisse an ihnen müssen genauso wie Lage und Umweltbedingungen in die Berechnungen mit eingehen. Es muss klargestellt werden, dass ein Nutzer, der besonders viel für „sein” Grundstück getan hat, nicht auch noch mit einem höheren Nutzungsentgelt dafür bestraft wird. Ganz im Gegenteil: Ein höherer Wertzuwachs für den Eigentümer muss sich auch im geringeren Entgelt für den jetzigen Nutzer auszahlen; denn er hat vorher den Wertzuwachs realisiert und finanziert.
Dies trifft vor allem für die nicht wenigen Fälle von überbauten Müllkippen, industriellen Brachflächen und ähnlichen Großflächen zu. Hier würde der Boden- und Nutzungswert ohne Aufbauarbeit der Nutzer heute noch gegen null tendieren.
Es ist eine zentrale Forderung, die Art und Weise der Ermittlung von Nutzungsentgelten für beide Seiten, Gründstückseigentümer und -nutzer, absolut nachvollziehbar zu machen. Beide müssen leicht verständlich erkennen können, wie der jeweilige Gutachter zu seinem vorgelegten Ergebnis gekommen ist. Nur so können die Betroffenen feststellen, ob das verlangte Entgelt auch tatsächlich rechtens und mit ähnlich gelagerten Fällen vergleichbar ist.
Wir erwarten von der Landesesregierung, dass sie sich im Sinne des Rechtsfriedens in den ostdeutschen Bundesländern für Regelungen im vorgenannten Umfang stark macht. Brandenburg war immer Vorreiter, wenn es um einen fairen Interessenausgleich zwischen Nutzern und Eigentümern ging. Diese Position gilt es wiederherzustellen bzw. wieder auszubauen. Unser Ziel kann nicht darin bestehen, als Letzter in der Runde der ostdeutschen Justizministerien die rote Laterne zu halten.
Genauso wie die Interessenverbände der Grundstücksnutzer werden wir Ihr Agieren und Argumentieren in der BundLänder-Arbeitsgruppe mit Argusaugen verfolgen. Die vorgeschlagenen Details sollten wir in den beantragten Ausschüssen ausgiebig diskutieren. - Ich danke Ihnen.
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Warnick. - Ich gebe Herrn Abgeordneten Muschalla für die Koalitionsfraktionen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen über das so genannte - in Altdeutsch - Datschenrecht, also das Schuldrechtsanpassungsgesetz und die Nutzungsentgeltverordnung. Der Grund für die Novellierung ist die bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung vom Juli 1999. Beide Gesetze sind infolge des Einigungsvertrages verabschiedet worden und Brandenburg hat sich damals sehr stark für die Nutzer dieser Grundstücke engagiert.
Die Nutzungsentgeltverordnung ist von 1993, das Schuldrechtsanpassungsgesetz von 1995, sie sind also noch gar nicht so alt.
Der Antrag der PDS hat zwei Schwerpunkte: erstens die Entschädigung bei Beendigung des Vertrages und zweitens die Ermittlung bzw. Beweisführung des ortsüblichen Nutzungsentgelts; denn das bildet die Obergrenze für alle einzufordernden Nutzungsentgelte.
Die in den Punkten 1 und 2 angeführten Forderungen, also die Entschädigung des Nutzers für die von ihm geschaffenen Werte, ob nun an Pflanzen, am Gebäude, an der Wasserleitung usw., und das Tragen der Kosten für den Abbruch, werden bereits verhandelt. Minister Schelter hat heute Morgen dazu Stellung genommen. Er hat darauf verwiesen, dass die Inhalte der Punkte 1 und 2 des Antrags Thema der Beratungen sind.
Sie sind in § 15 Absätze 1, 2 und 3 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes geregelt. Hier ist im Prinzip aufgeführt, wie und unter welchen Bedingungen der Vertrag beendet werden kann und wer welche Kosten zu tragen hat. Der Nutzer trägt nur die halben Kosten, wenn er kündigt. In allen anderen Fällen ist die Sache ganz anders. Wenn eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, er also Schuld hat, beispielsweise kein Nutzungsentgelt bezahlt, kann er dafür nicht belohnt werden. Dann muss er die hälftigen Kosten bezahlen, das ist klar.
Nur ein einziger Fall wäre also im Interesse der Nutzer: dass sie dann, wenn sie von sich aus in dieser Schutzzeit kündigen, die halben Kosten bezahlen müssen. Das kann man vertraglich mit dem Grundstückseigentümer anders regeln usw., aber das wäre der normale Fall, von dem wir sprechen. Dieser wird, wie gesagt, bereits behandelt.
Das zweite Problem ist das Nutzungsentgelt. Es ist in § 20 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes geregelt und beinhaltet eine gestaffelte Erhöhung, die bis 1999 - das Jahr 1996 war ausgeschlossen - jährlich gilt und nach oben immer dann endet, wenn die ortsübliche Miete oder Pacht erreicht ist. „Ortsüblich” wird durch Gutachterausschüsse festgestellt, die ein Gutachten über das ortsübliche Nutzungsentgelt oder die Pacht erstellen. Diese Gutachterausschüsse funktionieren seit einigen Jahren hervorragend.
es sehr viele Datschen, selbst in meinem Ort. Die Gutachterausschüsse werden im Prinzip angerufen und es funktioniert. Ich sage einmal: Selbst wenn die Obergrenze in einem Ort wie Caputh für ein Wassergrundstück bei über 5 DM liegt, bezahlt manch einer für einen Balkon mehr als für solch ein Wassergrundstück in der Nähe von Berlin und Potsdam. Diese Gutachten sind also von guter Qualität, man braucht darüber nicht mehr zu spekulieren. Das war vor ein paar Jahren anders.
Ich denke, dass wir als Land Brandenburg uns dort nicht mehr einmischen sollten; denn es gibt auch andere Interessen, zum Beispiel die von Bürgermeistern und von Gemeindevertretungen. Zum Teil stören Grundstücke die Ortsentwicklung, weil eine Datsche mittendrin liegt.
Wenn die Gutachten von so hoher Qualität sind, wie erklären Sie sich dann, dass es bei Gerichtsverhandlungen dazu kommen kann, dass mehrere unterschiedliche Gutachten vorliegen, die teilweise bis zu 200 oder 300 % voneinander abweichen?
Ich sprach von meinem Wahlgebiet, wo ich das beurteilen kann. Wir hatten ein einziges Mal in Lehnin/Kaltenhausen einen Fall, dass ein Gutachten nicht richtig war. Ansonsten hat sich das in Caputh, Ferch, Glindow, Werder usw. im Prinzip stabilisiert. Das war vor drei Jahren anders, das habe ich bereits gesagt. Aber jetzt funktionieren die Ausschüsse.
Es gibt natürlich auch eine andere Interessenlage. Mittlerweile ist in vielen Orten die Erschließung, zum Beispiel für Abwasser, erfolgt. Es sind andere Maßnahmen durchgeführt worden. Die Grundsteuer wird erhoben. All diese Kosten trägt der Grundstückseigentümer. Davon ist der Nutzer freigestellt. Und dann soll er im Prinzip noch gegenüber anderen Pächtern bei der Nutzung seiner Datsche besonders geschont werden?!
Nach elf Jahren müssen wir auch die Interessen der Eigentümer sehen. Die Nutzer haben dank unserer Interessenlage von damals - und wir haben uns engagiert - ein langes sicheres Nutzungsverhältnis; denn ab 2005/2015 kann nur unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden. Damit sind sie weitgehend geschützt und haben darüber hinaus eine weitere Schonfrist. Ich denke, das reicht.
Das, was jetzt gemacht wird - Herr Schelter wird dazu sicherlich noch etwas sagen -, regelt die Ansprüche, die Sie hier vorrangig einfordern, sowieso. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Lange Rede, kurzer Sinn: Meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, wir stimmen Ihrem Antrag zu.