Protocol of the Session on May 16, 2001

(Zuruf von der PDS)

Darum möchte ich gleich zum Antrag kommen und die wichtigsten Botschaften an den Anfang stellen.

Erstens: Die Landesregierung hat bekannterweise seit Jahren die Übernahme der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe mit dem notwendigen Personalabbau sozialverträglich gestaltet und setzt diesen Kurs auch heute erfolgreich fort.

Zweitens: Die PDS hat diesen schwierigen Prozess bisher mit allen parlamentarischen Mitteln bekämpft. Auch mit diesem Antrag behindert sie die Anpassung der personellen Ausstattung an die schrumpfenden Wirtschaftsaufgaben, obwohl die Landesregierung auf gutem Wege zu einer einvernehmlichen Lösung mit dem Hauptpersonalrat und der Gewerkschaft ist.

(Zuruf der Abgeordneten Frau Dr. Enkelmann [PDS])

Drittens: Deshalb lehnt meine Fraktion in Verantwortung für die finanzielle Handlungsfähigkeit unseres Landes diesen Antrag ab.

Meine Damen und Herren, werfen wir einen Blick auf die Vergangenheit. Im Zuge der allgemeinen Kollektivierung in der DDR wurde der gesamte Wald unabhängig vom Eigentum der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe eingegliedert, verwaltet und bewirtschaftet. De facto war das eine Enteignung des privaten, kommunalen und landeseigenen Waldbesitzes, auch wenn das im Grundbuch nicht nachvollzogen wurde.

Deshalb gingen nach der Wende zunächst 1,1 Millionen Hektar Wald und 10 000 Beschäftigte in die Verantwortung des Landes über. Seither steht die Forstverwaltung in einem permanenten Reformprozess. Größte Herausforderung ist die Anpassung des forstwirtschaftlichen Personals an die strukturellen Veränderungen des Eigentums und der Wirtschaftsweise. Von den ehemals 10 000 Beschäftigten stehen heute insgesamt noch 3 000 Bedienstete im Landesdienst.

Die Landesregierung hat trotz aller Schwierigkeiten dieses dramatischen Anpassungsprozesses betriebsbedingte Kündigungen ausdrücklich vermieden. Der PDS-Antrag soll nun die Waldarbeiter unter das Dach der Rahmenvereinbarung der Forstbediensteten holen, was betriebsbedingte Kündigungen auch für

Waldarbeiter rechtlich weitgehend ausschließt. Obwohl die Landesregierung betriebsbedingte Kündigungen bisher vermieden hat und auch das Däubler-Gutachten solche für Waldarbeiter ausschließt, könnte dieser Antrag unschädlich sein und lediglich einen Misstrauensantrag darstellen.

Dennoch, meine Damen und Herren, hat der gegenwärtige Rechtsstatus der Waldarbeiter ohne Sonderkonditionen der Rahmenvereinbarung eine Funktion. Die Landesregierung garantiert einen konditionierten Kündigungsschutz, der an die Annahme zumutbarer Arbeitsverhältnisse und an die Zustimmung des Hauptpersonalrates gebunden ist. Auf diese Weise bleibt ein gewisser Druck zur Annahme von Angeboten der Landesregierung oder zumutbarer Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft wie der „goldene Handschlag”. Ohne diese Regelung müssen die Bemühungen der Landesregierung für einen sozialverträglichen Personalabbau erfahrungsgemäß erfolglos bleiben.

Meine Damen und Herren von der PDS, Sie machen mit diesem Antrag ein Schaulaufen vor den Wählern; glauben Sie mir das. Die Koalition, die Landesregierung muss aber in der Verantwortung für die Haushaltsstabilität eine Pflichtkür laufen.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: In Verantwortung für die Menschen!)

- Ich habe gesagt, diese Verantwortung nimmt die Landesregierung wahr. Oder haben Sie schon von betriebsbedingten Kündigungen gehört?

(Frau Wehlan [PDS]: Kennen Sie die Stellungnahme vom Hauptpersonalrat?)

- Ja, die kenne ich. Ich kann sie auch zitieren. Diese Stellungnahme ist durchaus widersprüchlich. Ich weiß nicht, ob ich die Zeit habe, dazu noch etwas zu sagen.

Wenn Sie das in einer Minute schaffen, Herr Dr. Wiebke, dann ja.

Die Gewerkschaft BAU hat ausdrücklich gesagt: Wir halten diese Reform für zustimmungsfähig, weil bei einer Umsetzung die bewährten Strukturen der Brandenburger Landesforstverwaltung erhalten bleiben. Das war unser aller gemeinsamer Ansatz. Der im Abschlussbericht zur strategischen und strukturellen Ausrichtungsphase A der Forstreform des Brandenburger Modells konzipierte Arbeitsplatzabbau wird halbiert, bis zum Jahre 2010 gestreckt und bleibt auf dieser Zeitschiene sozialverträglich gestaltbar. Trotzdem möchten Sie natürlich diese zusätzliche Sicherung. Wer möchte das für seine Klientel nicht? Ich habe Ihnen gesagt, dass die Landesregierung diesen Kurs weiter fortführen wird - darauf werden wir genauestens achten und dass Sie auch ein Instrument braucht für diejenigen, die die Beschäftigung in der Landesverwaltung als sichersten Arbeitsplatz ansehen, was ja auch so ist, und daher entsprechende Angebote in der freien Wirtschaft nicht annehmen. Dann muss die Landesregierung letztendlich auch einmal eine solche Kündigung aussprechen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Ich danke dem Abgeordneten Dr. Wiebke und gebe das Wort an die Fraktion der DVU, an den Abgeordneten Claus. Ehe Herr Claus am Rednerpult ist, möchte ich wieder Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Schüler vom Paulus-Praetorius-Gymnasium in Bernau. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Bitte schön, Herr Claus.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Waldarbeiter arbeiten, wie Sie alle wissen, im Wald und die Landesregierung sieht sie nicht vor lauter Bäumen. Oder warum gilt die Rahmenvereinbarung im Zusammenhang mit der so genannten Verwaltungsoptimierung nicht für diesen Personenkreis? Warum sieht sich die Landesregierung nur der Sicherung der Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landesverwaltung besonders verpflichtet? Will oder kann man deren Klientel nicht verprellen, während man auf die Männer im Wald leicht verzichten kann?

Wir als DVU-Fraktion fordern die Übernahme der Rahmenvereinbarung für die Waldarbeiter und stimmen daher dem Antrag der Fraktion der PDS zu. Dabei ist die Rahmenvereinbarung schon wenig genug. Denn wer den Inhalt genau durchgelesen und den breiten Text vom Gestrüpp der Floskeln und unverbindlichen Worthülsen befreit hat, wird feststellen, dass für die Abzuwickelnden im Grunde überhaupt nichts mehr sicher ist.

Um diese Behauptung zu untermauern, darf ich einige Zeilen aus dem Text zitieren:

„Sollten Ereignisse (hierzu zählen insbesondere eine we- sentliche Verschlechterung der finanziellen Rahmenbedin- gungen des Landes sowie ein durch die Landesregierung nicht beeinflussbarer Aufgabenwegfall in der Landesver- waltung) eintreten, die beim Abschluss dieser Rahmenvereinbarung noch nicht absehbar waren, besteht für die Landesregierung die Möglichkeit, einem bestimmten Personenkreis betriebsbedingt zu kündigen.”

Nun ist die Rahmenvereinbarung auch schon ein paar Tage alt. Selbstverständlich wird die Regierung heute fest behaupten, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses selbstverständlich die heutige Finanzsituation absolut nicht vorauszusehen war. Die Rahmenvereinbarung ist also heute schon Makulatur, obwohl der Arbeitsplatzabbau noch gar nicht richtig begonnen hat.

Die PDS-Fraktion streut sich und ihrer Klientel also wieder selbst Sand in die Augen, wenn sie diesen Antrag als Beweis ihrer Unterstützung der Waldarbeiter verkaufen will. Besonders dünn ist die Begründung des Antrages. Dort steht, dass die Übernahme der Rahmenvereinbarung dazu beitrüge, den Erfolg der Verwaltungsoptimierung zu sichern. Nichts ist falscher als diese Behauptung. Denn wäre dies so, würde die Landesregierung den guten Willen der Waldarbeiter benötigen und hätte sie bereits mit berücksichtigt. Dann wäre Ihr Antrag eigentlich nicht mehr nötig. Wie jedoch bereits von mir angemerkt wurde, genügt ein Blick in die Rahmenvereinbarung und der Fall ist klar.

Wenn wir diesem Antrag dennoch zustimmen, dann nur deshalb, weil wenig besser als nichts ist und die Waldarbeiter mit den Verwaltungsangestellten zusammen eine bessere Chance auf minimale finanzielle Verbesserungen hätten.

Dass die PDS nicht wirklich etwas an der schwierigen wirtschaftlichen Situation ändern könnte, selbst wenn sie wirklich mitregieren dürfte, zeigt die Begründung des Antrages. Ich muss einfach noch einmal darauf zurückkommen. Mit der Aussage haben Sie Defizite in der Aktivierung der Ressourcen im Kleinprivatwald festgestellt, die im Sinne der Arbeitsplätze genutzt werden könnten. Ich muss allerdings sagen, dass Ihre Erkenntnisse und Konzepte der sozialistischen Forstwirtschaft, wie sie vor 40 Jahren noch gewesen ist, unter privatwirtschaftlichen Verhältnissen nicht funktionieren. Hinzu kommt der hemmungs- und grenzenlose freie Markt, der die regionalen Holzmärkte zerstört und die Preise in den Keller purzeln ließ.

Die Größe spielt nicht die wichtigste Rolle. Wenn ein Kleinwaldeigentümer seinen Besitz nicht mehr mit Lust, sondern nur noch als Last betrachtet, dann stimmen einfach die politischen Rahmenbedingungen nicht. Denn er hat alle Kosten und Gebühren der verschiedenen Verbände, die jährlich zusätzlich zur Waldpflege anfallen, mitzutragen. Anschließend muss er sein Eigentum auch noch versichern, damit er nicht persönlich ruiniert ist, wenn zum Bespiel ein Erholungsuchender - darüber sprachen wir schon im Ausschuss - eine Zigarette wegwirft und sein Wald abbrennt. Das Land dankt es ihm, indem es die Zuschüsse zur Waldversicherung auch noch streicht.

So sieht die Realität aus. Alles andere wäre eigentlich Augenwischerei. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Claus. - Das Wort geht an die Fraktion der CDU, an Herrn Abgeordneten Dombrowski.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der PDS zielt in eine Regelungslücke, die aus der Vergangenheit resultiert - ein Versäumnis aller damals beteiligten Seiten. Heute sind wir, Landesregierung und Parlament, in der Pflicht, eine Möglichkeit zur Lösung des Problems zu finden. Diese Regelungslücke ist seit längerer Zeit und nicht erst seit Ihrem Antrag bekannt. Das Problem ist deshalb Bestandteil der Umsetzung der Forstreform in der Phase B. Nur in diesem Zusammenhang ist es zu betrachten und kann zu einer Lösung führen. Es sind also keine neuen Erkenntnisse, die Sie mit diesem Antrag zu vermitteln versuchen. Die Landesregierung ist vielmehr seit längerem darum bemüht, entsprechende sozialverträgliche Regelungen für alle ausscheidenden Waldarbeiter zu finden, bisher auch mit einigem Erfolg.

Eine Regelung zur Begleitung des freiwilligen Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis für Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter in den Ämtern für Forstwirtschaft liegt seit Dezember letzten Jahres vor. Aber damit allein ist es bekanntermaßen nicht getan. Denn aus der Bewirtschaftung des Treuhandwaldes ergeben sich letzten Endes auch für diesen Bereich noch

einige Besonderheiten. Bereits in ihrer Sitzung am 15. Januar dieses Jahres hat die Landesregierung beschlossen, bis zum 31.05.2001 ein detailliertes Umsetzungskonzept zur Phase B der Forstreform zur Beschlussfassung im Kabinett vorzulegen. Bestandteil dieser Vorlage wird ein Konzept zum sozialverträglichen Abbau der Waldarbeiterstellen sein. Das erklärte Ziel ist es dabei, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten und gleiche Bedingungen für alle ausscheidenden Waldarbeiter zu schaffen - ein Problem nicht ohne Auswirkungen auf den Landeshaushalt.

Mit diesen Aufgabenstellungen ist also der Intention Ihres Antrages bereits inhaltlich gefolgt, und das nicht erst seit dem 8. Mai, sondern seit einem bedeutend längeren Zeitraum.

Wir als Abgeordnete des Landtages - und da sind Sie von der PDS-Fraktion genauso gefordert wie die Mitglieder der beiden Koalitionsfraktionen - sollten diesen Prozess in dem Sinne positiv begleiten, dass alles unternommen wird, um auch im Verwaltungshandeln der Landesregierung sicherzustellen, dass Arbeitsplätze gerade auch im Landeswald erhalten werden. Unter diesem Blickwinkel ist das Bestreben von Teilen der Landesregierung zu sehen, die auf der Grundlage des Vermögensrechtsergänzungsgesetzes angebotenen Waldflächen von der BVVG im Gesamtumfang von ca. 20 000 Hektar nicht ins Landesvermögen zu übernehmen, sondern einen damit einhergehenden Abbau von Arbeitsplätzen zu akzeptieren.

Die Anhörung im Ausschuss für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung hat sehr deutlich gezeigt, wie unausgereift so manches Konzept von Umweltverbänden bezüglich der Übernahme dieser Waldflächen ist. Wir täten alle gut daran, diese Flächen als das zu sehen und zu bewerten, was sie sind: Vermögenswerte, die sich durch den natürlichen Zuwachs vermehren, zwar nicht von heute auf morgen, aber doch stetig, Vermögenswerte, die begehrt und zum Teil vielfach umworben werden, Vermögenswerte, die selbst mit den naturschutzfachlichen Beschränkungen gute Grundlagen für wirtschaftliches Arbeiten im Wald darstellen können. Das sind Arbeitsplätze in der Landesforstverwaltung. Auch aus diesem Grund haben die anderen neuen Länder diese Flächen unisono in das Landesvermögen übernommen. Das, meine Damen und Herren, sollten wir auch bei den anstehenden Entscheidungen bedenken.

Die namentliche Abstimmung, die Sie, meine Damen und Herren von der PDS, hier beantragt haben, wird Ihnen nicht helfen, Ihre besondere Glaubwürdigkeit gegenüber den Forstarbeitern unter Beweis zu stellen. Diese namentliche Abstimmung, mit der Sie nachher hausieren gehen wollen, ist letztendlich Teil Ihres Zickzackkurses. Ich erwarte schon jetzt Ihre Reaktionen auf die Diskussion in unserem Fachausschuss zum Thema BVVG-Flächen. Auch das sehen die Waldarbeiter mit großem Interesse.

Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion werden dem Antrag der PDS deshalb nicht zustimmen. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke dem Abgeordneten Dombrowski und gebe das Wort

an die Landesregierung. Herr Minister Birthler? - Frau Ziegler, herzlich willkommen!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Bereich der Waldarbeiter ist ein Abbau von 535 Stellen vorgesehen. Diese Zahlen entsprechen den von der Landesregierung beschlossenen Zielvorgaben im Rahmen der Personalbedarfsplanung bis zum Jahr 2005. Sie resultieren aus den Konzepten des Landwirtschaftsministers zur künftigen Struktur und Ausgestaltung der Reform der Landesforstverwaltung. Zur Begleitung dieses Optimierungsprozesses in der Landesverwaltung wurde mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes 1999 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. In diese Vereinbarung wurden im Konsens von Gewerkschaft und Land Waldarbeiter und Lehrkräfte aus guten Gründen nicht einbezogen.

Ich versichere Ihnen, dass die Landesregierung bestrebt ist, den notwendigen Stellenabbau im Waldarbeiterbereich, auch wenn die Rahmenvereinbarung hier keine Anwendung findet, sozialverträglich zu gestalten. Die vorhandenen Regelungen zum Vorruhestand, zur Altersteilzeit und zu Abfindungszahlungen gelten auch für die Waldarbeiter und werden in diesem Bereich gut angenommen.

Daneben gibt es im MLUR inzwischen Überlegungen, das Maßnahmenbündel um eine Weiterbeschäftigung der vom Abbau betroffenen Waldarbeiter zu erweitern. Hierzu werden in Kürze auch die Gespräche mit dem Hauptpersonalrat dieses Ressorts beginnen.

Den Einsatz der Waldarbeiter in den neuen Aufgabenfeldern wird die Landesregierung selbstverständlich nach Kräften unterstützen. Und die Landesregierung bemüht sich, möglichst standortnahe Alternativen zu finden.

Ich hoffe sehr, dass diese Bemühungen schon bald mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden können; denn eine solche Verständigung böte die Chance, auf die ganz besonderen Verhältnisse in der Forstverwaltung und die besonderen Bedürfnisse und Qualifikationen der Waldarbeiter gezielt einzugehen.

Ich wünsche mir, dass mit dem Ergebnis einer Verständigung dann auch ein deutliches Ja der Beschäftigten und ihrer Interessenvertreter zur dringend notwendigen Reform der Landesforstverwaltung einhergeht. Diesen Gesprächsprozess sollten wir in den nächsten Tagen und Wochen in Ruhe vonstatten gehen lassen, ohne dass ein Beschluss des Landtages, wie von Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS, gefordert, zum jetzigen Zeitpunkt gefasst werden sollte. - Vielen Dank.