Wenn die Landesregierung als überörtlicher Sozialhilfeträger dieses Geld dafür einsetzen würde, um für schwer geistig behinderte oder schwer mehrfach behinderte Menschen sinnvolle, therapeutisch zweckmäßige Beschäftigungsmöglichkeiten in Förder- und Beschäftigungsbereichen unter dem verlängerten Dach der WfB oder in von freien Trägern zu gründenden Tagesstätten zu finanzieren, wäre ein entscheidender Schritt zur Integration dieser schwerstbehinderten Menschen getan.
Ebenso könnte durch einen höheren Personaleinsatz, also einen dichteren Betreuungsschlüssel, so mancher Schwerbehinderte aus dem Förder- und Beschäftigungsbereich in den Arbeitsbereich einer WfB-Einrichtung umgesetzt werden, um besser in die Gemeinschaft eingegliedert zu werden und um sich eine eigene Behinderten- und Altersrente zu erarbeiten.
Wenn die Landesregierung jedoch in der Beantwortung einer Großen Anfrage über diesen Bereich nur einen einzigen lapidaren Satz aufzuschreiben weiß, ist das geradezu beschämend. Wir hier im Landtag, meine Damen und Herren, haben die Pflicht, die Landesregierung aufzufordern, endlich das behindertenpolitisch Notwendige zu tun. Solche konzeptionellen Überlegungen und Programme für schwer- und schwerstbehinderte Menschen, wie ich sie in Anbetracht der Kürze der Zeit nur anreißen kann, muss ein Parlament heute einer Landesregierung abverlangen, wenn das Regierungshandeln den Grundsätzen von moderner Behindertenpolitik entsprechen soll: Selbstbestimmung, Chancengleichheit, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Integration in das gesellschaftliche Umfeld.
Über viele Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in Brandenburg wäre noch zu reden - die Antworten der Landesregierung zeigen, dass ihre Lösung leider noch in weiter Ferne liegt -: über die Kooperation von Hauptfürsorgestellen und Arbeitsverwaltungen, über die Arbeitsassistenz für Schwerbehinderte, über die Steuerungsfunktion der nun differenzierten Ausgleichsabgabe usw. usf.
Lassen Sie mich jedoch am Schluss noch kurz darauf eingehen, dass dieses Gesetz nur ein Teil des Sozialgesetzbuches IX werden soll. Der Deutsche Bundestag wird dieses SGB IX wahrscheinlich noch in dieser Woche verabschieden. Die Landesregierung hat die Möglichkeit, im Bundesrat dieses Gesetz mitzugestalten und vor allem für die Umsetzung dieses Gesetzes beizeiten die Weichen hier im Lande zu stellen. Ich denke, dass wir in einem angemessenen Zeitraum erneut über die Umsetzung dieses Gesetzes reden müssen. - Ich danke Ihnen.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Bednarsky, und gebe das Wort an die Fraktion der SPD. Frau Schildhauer-Gaffrey, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter hat der Bund im vergangenen Jahr ein wichtiges behindertenpolitisches Signal gesetzt. Weitere sollen folgen. Zu nennen wäre das SGB IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, das sich momentan in der parlamentarischen Beratung befindet. Ein Bundesgleichstellungsgesetz für Behinderte wird gerade als Referentenentwurf erarbeitet.
Es ist unübersehbar: Die Bundesregierung geht auch in der Behindertenpolitik den von ihrer Vorgängerregierung hinterlassenen Reformstau entschlossen an.
Lassen Sie mich mit einer Frage zum Thema der Eingliederung von Schwerbehinderten in den Arbeitsmarkt überleiten: Was, glauben Sie, haben große Teile der Bevölkerung für eine Vorstellung von Schwerbehinderten? Ich fürchte, da stellen sich die meisten offensichtliche Behinderungen vor, Menschen, die umfassend versorgt werden müssen und für die Beschäftigung im Sinne von Arbeit eine geringere Bedeutung hat als für den vermeintlichen Durchschnittsbürger.
Wie bei den meisten Themen wird man auch hier der Realität nur mit Differenzierung gerecht. Selbstverständlich gibt es schwere Behinderungen, die ein Leben ohne ständige oder dauerhafte Versorgung und Betreuung nicht zulassen. Es gibt aber genauso Schwerbehinderte, die wir auf den ersten Blick nicht als solche erkennen und die, durch die richtige Förderung unterstützt, mehr oder weniger ausgeprägt genauso am Leben teilhaben können wie Nichtbehinderte. Ich freue mich übrigens, als Schwerbehinderte zu Ihnen sprechen zu dürfen.
Das Schwerbehindertengesetz hat dementsprechend schon vor seiner Novellierung im vergangenen Jahr verschiedene Formen der Förderung der Beschäftigung Schwerbehinderter vorgesehen. Da wären die Werkstätten für Behinderte, die Beschäftigungsmöglichkeiten für die Schwerbehinderten bieten, die sich auf dem Arbeitsmarkt - noch - nicht einbringen können, Vorschriften für alle Arbeitgeber, zum Beispiel Pflichtquote, Ausgleichsabgabe, besonderer Kündigungsschutz zur Verbesserung der Integration Schwerbehinderter auf dem Arbeitsmarkt und die Förderung von Integrationsprojekten, egal ob es sich dabei um selbstständige Unternehmen handelt oder um rechtlich unselbstständige Betriebe bzw. Abteilungen. Auch sie gehören zum Arbeitsmarkt.
Gestatten Sie mir ein konkretes Beispiel aus meinem Wahlkreis. Da kann ich der Ansicht meiner Kollegin Frau Bednarsky nicht folgen, dass die Projekte für Integrationsfirmen nicht zügig angegangen würden. Es existiert zurzeit noch ein Beschäftigungsprojekt, bei dem die durch das Arbeitsamt geförderte Maßnahme ausläuft. Dieses Unternehmen ist auf dem besten Weg, in Zukunft als Integrationsfirma auf dem regulären Arbeitsmarkt zu agieren. 50 % bzw. mehr als 50 % der Beschäftigten werden Schwerbehinderte sein.
Im Februar waren in Brandenburg 6 128 Schwerbehinderte arbeitslos gemeldet. Das sind mehr als in den Vormonaten, aber - und das ist die aussagekräftigere Zahl - 1,7 % weniger als im Februar 2000. Zum ersten Mal seit fünf Jahren ist die absolute Zahl an schwerbehinderten Arbeitslosen damit wieder rück
Angaben zur Arbeitslosenquote von Schwerbehinderten lassen sich nur mit einiger zeitlicher Verzögerung ermitteln. Der Wert lag im November 1999 für Ostdeutschland bei 23,8 % und damit 5,5 Prozentpunkte über der allgemeinen Arbeitslosenquote. Den Angaben der Arbeitsämter zufolge sind schwerbehinderte Arbeitslose im Schnitt älter als nichtschwerbehinderte. Das hat leider zur Folge, dass sie im Schnitt länger arbeitslos sind und somit der Anteil langzeitarbeitsloser Schwerbehinderter besonders hoch ist. Im November 1999 waren es 42,7 %.
Die Anfrage der PDS zielt nun darauf ab, wie Brandenburg das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter umsetzt. Sie fordert allerdings, wie ich dem Redebeitrag meiner Kollegin Bednarsky entnommen habe, auch gleich flexibel anwendbare Rezepte. Ich finde, dass die Frage zu einem späteren Zeitpunkt mehr Sinn gemacht hätte; denn für eine fundierte Antwort ist es eigentlich noch zu früh. Ganz abgesehen davon, dass die neuen Regelungen in erster Linie von der Verwaltung das betrifft die Arbeitsämter ebenso wie die Hauptfürsorgestellen - umgesetzt werden müssen, sind sechs Monate einfach zu wenig, um belastbare Aussagen zur Entwicklung der Chancen Schwerbehinderter auf dem Arbeitsmarkt machen zu können. Auch Aussagen zur Arbeit der neuen Integrationsfachdienste können kaum jetzt schon getroffen werden.
Positiv zu bemerken bleibt, dass die fünf vorgesehenen Stellen eingerichtet sind und ihre Arbeit aufgenommen haben. Hier wird es eine enge Kooperation mit den Arbeitsämtern geben deshalb auch die räumliche Zuordnung.
Ich will an dieser Stelle kurz auf die wesentlichen Punkte der Neuregelungen eingehen. Zukünftig muss ein Arbeitgeber auf 5 % - bisher waren es 6 % - der Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigen. Darüber hinaus gilt die Regelung künftig erst ab 20 Beschäftigte, bisher waren es 16. Zunächst ist dieses Absenken der Pflichtquote aber befristet. Gelingt es bis Oktober 2002 nicht, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter bundesweit um rund 50 000 zu senken, gilt ab 2003 wieder die Pflichtquote von 6 %. Für Brandenburg bedeutet das übrigens, dass ca. 1 300 zusätzliche Arbeitsplätze für Schwerbehinderte angepeilt werden.
Die Höhe der Ausgleichsabgabe hängt künftig davon ab, in welchem Umfang ein Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nachkommt. Es gilt das Prinzip: Diejenigen, die sich für die Einstellung Schwerbehinderter engagieren, werden entlastet; diejenigen, die ihrer Pflicht überhaupt nicht nachkommen, werden deutlich stärker als bisher belastet. Im Einzelnen beträgt die Ausgleichsabgabe pro nicht besetzten Pflichtplatz zwischen 200 und 500 DM, wenn die Beschäftigungsquote unter 2 % liegt.
Für Unternehmen in Brandenburg ist aufgrund der Wirtschaftsstruktur in unserem Bundesland die Sonderregelung für Kleinbetriebe mit weniger als 60 Arbeitsplätzen von besonderem Interesse, die bei Nichteinhaltung der Pflichtquote einer weniger strengen Abgabenpflicht unterliegen.
Die differenzierte Ausgleichsabgabe ist ein echter Fortschritt; denn man muss ehrlicherweise einräumen, dass die alte Regelung zuletzt nur noch sehr wenig Wirkung entfaltet hat.
Neben diesen Instrumenten, die die Arbeitgeber motivieren sollen, die Pflichtquote bei der Beschäftigung Schwerbehinderter zu erfüllen, werden Schwerbehinderte mit dem Gesetz auch arbeitsrechtlich besser gestellt.
Gleiches gilt für die Strukturen, die zu ihrer Integration im Berufsleben beitragen sollen. Ich nenne hier nur beispielhaft den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, wenn Art und Schwere der Behinderung dieses erfordern, und eine notwendige Arbeitsassistenz sowie die Ausweitung der Beteiligungsrechte von Schwerbehindertenvertretungen. Hier ist erstmals die Freistellung von schwerbehinderten Mitarbeitern festgeschrieben, die sich in der Vertretung engagieren.
In der Förderung von Integrationsprojekten ist Brandenburg schon seit Anfang der 90er Jahre in Ostdeutschland vorbildlich. Schon bevor durch die Novellierung des Bundesgesetzes jetzt eine Förderung für diesen Bereich aus Mitteln der Ausgleichsabgabe möglich wurde, hat das Land als einziges in Ostdeutschland massive Anstrengungen unternommen, insbesondere geschützte Abteilungen in Betrieben zu erhalten. Landesmittel in Höhe von bis zu 5,5 Millionen DM pro Jahr wurden hierfür bereitgestellt. Im aktuellen Doppelhaushalt stehen in den beiden Jahren mehr als 2 Millionen DM zur Verfügung.
Lassen Sie mich zum Abschluss dafür werben, dass wir alle unseren Beitrag zur Akzeptanz von Schwerbehinderten im Arbeitsleben leisten. Jeder von uns ist Arbeitnehmer, Teil einer Belegschaft oder auch Arbeitgeber. Jeder von uns kann von einem Tag auf den anderen, sei es durch Unfall oder plötzliche Krankheit, zu der Gruppe der Schwerbehinderten gehören. Wir können nicht alle Verantwortung auf den Staat schieben und von einem Gesetz allein Wunder erwarten.
Die Gesetzesnovelle ist gut und sie war überfällig, davon bin ich überzeugt. Aber wenn diese Neuregelungen von den Menschen nicht mit Leben erfüllt werden, lässt sich das Ziel nur schwer erreichen. Das gilt insbesondere auch für die Idee der Integrationsprojekte. Wichtig ist, dass man ehrlich für die Beschäftigung Schwerbehinderter wirbt. Die Zusammenarbeit mit Schwerbehinderten ist nicht immer einfach, aber können wir denn von der Zusammenarbeit zwischen nichtbehinderten Kolleginnen und Kollegen immer sagen, dass sie einfach ist?
Ohne zusätzlichen Aufwand in irgendeiner Form ist das angestrebte Ziel nicht erreichbar. Die Frage ist nur, ob wir uns als solidarische Gesellschaft in einer sozialen Marktwirtschaft verstehen oder nicht. Wenn wir diese Frage bejahen, müssen wir alle im Rahmen unserer Möglichkeiten aktiv zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt beitragen.
Ich vertrete auch nicht die Meinung, dass die Landesregierung nicht alles dazu tut und auch bereits getan hat, was in ihren Kräften steht. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Frau Schildhauer-Gaffrey. - Das Wort geht an die Fraktion der DVU, Frau Abgeordnete Fechner.
Meine Damen und Herren! Wir haben seit einer Weile Gäste im Landtag Brandenburg, die uns leider bald - in reichlich 10 Minuten - wieder verlassen müssen, und zwar Schüler der Gesamtschule Mühlenbeck. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Zeiten des sozialen Kahlschlags und ständig steigender Preise ist es nicht angenehm, mit einer Behinderung leben zu müssen, wobei eine Behinderung nicht unbedingt ein geistiges oder körperliches Handicap voraussetzt. Was einige vergessen, ist die Tatsache, dass viele Arbeitslose auch mit einer Behinderung leben müssen; denn sie werden durch die aus der Arbeitslosigkeit resultierenden fehlenden Einkommen in ihrer normalen Lebensführung behindert und eingeschränkt.
Ganz besonders schlimm ist es für Menschen, die mit beidem leben müssen, mit der Arbeitslosigkeit und mit der körperlichen oder geistigen Behinderung. Darum verdient jegliche Maßnahme, Behinderte in die Lage einer möglichst vollständig eigenbestimmten und finanziell abgesicherten Lebensführung zu versetzen, unsere vollständige und uneingeschränkte Unterstützung.
Wie der dramatische bundesweite Anstieg der Arbeitslosenzahlen für Schwerbehinderte von rund 137 000 Personen im Jahr 1991 auf über 193 000 im Jahr 1999 zeigt, muss nun effektiv gehandelt werden. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten innerhalb von drei Jahren um 25 % zu senken.
Das würde für das Land Brandenburg bedeuten, dass die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten zum Oktober 2002 um ca. 1 300 auf ca. 4 500 Personen sinken würde. Diesem Vorhaben kann man nur gutes Gelingen wünschen, wenn man sich den Arbeitsmarkt generell und den Brandenburger im Besonderen betrachtet.
Ich komme nun zu den einzelnen Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion:
Gleich in der ersten Frage wird die Landesregierung gefragt, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wird, um das Ziel des Gesetzes sowohl inhaltlich als auch zahlenmäßig zu erreichen. Die konkrete Antwort der Landesregierung lautet, dass sie die Arbeitsämter und die Hauptfürsorgestellen bei der Durchführung der gesetzlichen Aufgaben speziell durch verstärkte Aktivitäten in den Medien und der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen wird. Des Weiteren wird man sich regelmäßig über deren Erfüllung informieren.
Ja fürwahr, umfangreiche Maßnahmen sind geplant. Aber das sind noch nicht alle Maßnahmen, die unsere Landesregierung plant. Sie wird weiter im Rahmen der Förderrichtlinien die Beschäftigung von Schwerbehinderten in geschützten Abteilungen unterstützen.
Besonders vielsagend fanden wir die Antwort auf die Frage 4, welche lautete: Besteht bei der Neuorientierung der Mittel der Ausgleichsabgaben weiterhin die Möglichkeit, Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen im Förder- und Beschäftigungsbereich unter dem so genannten verlängerten Dach der Werkstätten für Behinderte gezielt und umfassend zu fördern und zu betreuen, um in vielen Fällen einen Übergang in den Arbeitsbereich zu erreichen? - Jetzt die aussagekräftige Antwort der Landesregierung: Im Rahmen der verfügbaren Mittel besteht die Möglichkeit weiter. - Was das bedeutet, dürfte den hier Anwesenden klar sein.
Aufschlussreich war auch die Antwort auf die Frage, welche Festlegungen vorgesehen sind, um die bisher unzureichende Erfüllung der Pflichtquote in den Landesdienststellen zu verbessern. Also, unsere Landesregierung plant, um den Anteil der Schwerbehinderten innerhalb der Landesregierung zu erhöhen, Folgendes: Die Mittel für die Zahlung der Ausgleichsabgaben werden künftig direkt in die Einzelpläne der Ministerien eingestellt. Dadurch soll die Verantwortung der Ministerien zur Erfüllung der Beschäftigungsquote nach dem Schwerbehindertengesetz in ihren Bereichen bewusster und transparenter werden.
Zusammenfassend können wir feststellen, dass mit all diesen geplanten Maßnahmen eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten um 25 % bis zum Jahr 2002 sehr schwer zu verwirklichen sein wird. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Frau Abgeordnete Fechner. - Das Wort geht an die Fraktion der CDU, Frau Abgeordnete Marquardt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So differenziert die Thematik zu betrachten ist, so differenziert sind sicherlich auch die Ausführungen der Abgeordneten an dieser Stelle.
Ich halte es aus meinen ganz persönlichen Einstellungen heraus für wichtig, immer wieder die Akzeptanz und Integration Behinderter bzw. Schwerbehinderter in unserer Gesellschaft auf den erreichten Stand hin zu prüfen und ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern. Aber wer ist die Gesellschaft? Sind wir das nicht alle? Was tut jeder Einzelne von uns? Wer engagiert sich in seinen regionalen Behindertenverbänden?
Dass die Gesellschaft - die Politik im Besonderen - sich sorgt, davon zeugen letztlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unter anderem das in der Großen Anfrage aufgeführte Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter.
Die in der Großen Anfrage gestellten Fragen stimmen aus meiner Sicht mit der Überschrift nicht in jedem Fall überein; denn sie zielen weniger auf das Land ab als vielmehr auf die Aktivitäten der Arbeitsverwaltung und auf die künftige bzw. schon eingerichtete Hauptfürsorgestelle, die sich künftig der Probleme der Behinderten annehmen wird und das zum Teil schon tut.