Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten in diesem Plenum des Öfteren wichtige Themen, bei denen es uns leider schwer fällt, die öffentliche Aufmerksamkeit in dem Sinne zu erregen, wie wir uns das wünschten. Dann gibt es immer wieder Themen, bei denen man sich über das gebührende Interesse der Öffentlichkeit nicht beklagen muss. Die Frage der Entschädigung der Abgeordneten gehört ohne Zweifel dazu.
Dies ist - das sage ich klipp und klar - auch ganz gut so; denn die Abgeordneten sollen Rechenschaft über ihre Entschädigungen ablegen und die öffentliche Debatte darüber ist ein begrüßenswerter Beitrag zur geforderten Transparenz.
Nun ist aber diese schwierige Debatte von gewissen Übertreibungen selten ganz frei, um es einmal sehr zurückhaltend zu sagen. Die einen vertreten ganz freimütig die Auffassung: Jede Mark über dem Sozialhilfesatz für Politiker ist sowieso hinausgeworfenes Geld. Dem halte ich entgegen: Wer qualifizierte Politiker mit den Angelegenheiten des Gemeinwohls betrauen will, der muss auch für ihre angemessene Vergütung eintreten.
Die anderen vertreten ebenso offen die Position: In der freien Wirtschaft lässt sich aber in Führungspositionen viel besser verdienen. Das mag zwar sein, aber - das müssen wir auch konstatieren - wir sind nicht in der freien Wirtschaft. Wer von uns meint, in der freien Wirtschaft eine Führungsposition bekleiden zu wollen, dem wünsche ich dabei viel Glück, und dann verdient er eben viel mehr. Aber als Bemessungsgrundlage für die Entschädigung kann auch der Maßstab der Privatwirtschaft nicht ernsthaft herangezogen werden. Das habe ich, glaube ich, deutlich gemacht.
Der Landtag steht immer wieder vor der Frage: An welchen Vergleichsmaßstäben orientieren wir uns bei der Festsetzung der Diäten? Die Antwort auf diese Frage kann letztlich nicht anders lauten als: an den Vergleichsmaßstäben der Abgeordneten der westdeutschen Flächenländer. Dieser Maßstab des Verdienstes in den alten Bundesländern gilt nun wirklich in allen anderen Bereichen öffentlicher und privater Tätigkeit. Warum sollte es ausgerechnet bei den Abgeordneten in den neuen Bundesländern anders sein? Dieser Vergleichsmaßstab ist daher letztlich auch der einzig sinnvolle.
Zweitens ist immer wieder neu die Frage zu beantworten, in welchen Schritten die Angleichung erfolgen soll. Die Beantwortung dieser Frage ist nun wahrlich schwieriger, weil dabei immer die wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation insgesamt zu berücksichtigen ist - eine ganze Fülle von Kriterien. Sicher sollen Abgeordnete in Ostdeutschland angemessen vergütet werden. Aber sie sollen und - ich füge hinzu - sie wollen auch nicht eine Vorreiterrolle bei der Einkommensangleichung spielen.
Die Abgeordnetentätigkeit ist keine Tätigkeit im Rahmen des öffentlichen Dienstes. Aber wir meinen, wenigstens näherungsweise taugt das Angleichungstempo des öffentlichen Dienstes noch am ehesten als Anhaltspunkt auch für die Angleichung der Entschädigung.
man sowohl den gewählten Maßstab als auch das Angleichungstempo nicht ernsthaft infrage stellen darf. Woran sollte man sich sonst sinnvollerweise orientieren?
Diesen Überlegungen folgen nun sowohl der Bericht des Präsidenten als auch der Gesetzentwurf des Präsidiums. Die Entschädigung der Landtagsabgeordneten in Brandenburg liegt derzeit bei rund 80 % des Durchschnitts der westdeutschen Flächenländer. Damit liegen wir in Deutschland an vorletzter Stelle aller Flächenländer. Der öffentliche Dienst bewegt sich seit Jahresbeginn bei 88,5 %. Angesichts dieser Fakten kann keine Rede davon sein, dass die Entschädigung der Abgeordneten in Brandenburg zu hoch sei. Die entsprechende öffentliche Kritik mag zwar populär sein, sie ist aber sachlich durch nichts zu begründen.
Die Abgeordneten dieses Landtages sind in der Frage ihrer Entschädigung in der Vergangenheit ganz bewusst sensibel und maßvoll vorgegangen. Der vorliegende Gesetzentwurf plädiert dafür, diesen Kurs auch künftig fortzusetzen. Vorgesehen ist in diesem Jahr eine Erhöhung auf 85 %, im kommenden Jahr auf 90 % des Durchschnitts der westdeutschen Flächenländer. Diese Erhöhung bewegt sich absolut im Rahmen der Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes. Genau genommen vollzieht sie sie nur nach - und das noch nicht einmal in voller Höhe.
Für die Jahre 2003 und 2004 ist eine weitere Erhöhung von jeweils einem Prozent vorgesehen. Auch dies ist nach unserer Auffassung maßvoll und vertretbar.
Es macht auch Sinn, über die Entwicklung der Diäten bis zum Jahre 2004 im Paket zu entscheiden. Die jährlichen Diätendebatten haben doch niemandem etwas genutzt, auch nicht den Kritikern. Sie dienten nur dazu, den falschen Eindruck von angeblich überbezahlten Politikern immer wieder neu aufzuwärmen und so das Ansehen der Politik gewollt oder ungewollt zu schädigen.
Niemand legt so offen Rechenschaft über Mark und Pfennig seiner Vergütung ab wie die Abgeordneten. Alles kann nachgelesen werden und ist in den Beschlüssen des Landtages festgelegt. Das Verfahren ist ehrlich und transparent.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es gibt wirklich keinen Grund, sich angesichts dieses Vorgehens ein schlechtes Gewissen einreden zu lassen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Zum Antrag der PDS noch ein Wort: Zu den aufgeworfenen Fragen wird der Präsident ohnehin einen Bericht vorlegen. Wir werden uns mit diesen Fragen parlamentarisch beschäftigen. Insoweit glauben wir, dass dem Anliegen der PDS auch so Rechnung getragen werden kann. Wir werden Ihren Antrag deshalb ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Fraktion lehnt den hier vorliegenden Gesetzentwurf des Landtagspräsidiums in Gänze und, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen und der PDS, von ganzem Herzen ab. Und dies, obwohl wir mit den Nummern 2 bis 9 des Gesetzentwurfes mitgehen könnten.
Unsere Kritik richtet sich - ähnlich wie die des Bundes der Steuerzahler im Land Brandenburg - vornehmlich gegen die Nummer 1 des Gesetzentwurfes. Danach sollen im Jahr 2001 - und dies rückwirkend zum 1. Januar - die Grunddiäten der Abgeordneten um 461 DM steigen. Eine weitere Steigerung ist um 469 DM zum 01.01.2002, um 94 DM zum 01.01.2003 und um 96 DM zum 01.01.2004 vorgesehen - zusammen ein Plus von 1 120 DM, also eine Diätenanpassung von sage und schreibe knapp 15 %.
Dies, meine Damen und Herren, kann und wird unsere Fraktion nicht mittragen; denn würde sie dies tun, wie Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, würde sie sich nicht nur von ihren eigenen Wählerinnen und Wählern, sondern von allen Bürgerinnen und Bürgern Brandenburgs als unglaubwürdig und nur auf Gelderwerb versessen verstanden sehen.
Als einzige wirkliche Oppositionsfraktion in diesem Landtag dies lassen Sie sich sagen, meine Damen und Herren - sind wir die einzig glaubwürdige Fraktion dieses Landtages, insbesondere was Bürgernähe und Haushaltsdisziplin angeht. Dies werden wir Ihnen - das kündige ich bereits jetzt an - auch dadurch beweisen, dass wir im Gegensatz zu Ihnen unser Scherflein zur Sanierung des Landeshaushaltes beitragen werden. Darum, meine Damen und Herren, ist dieses Gesetz mit uns nicht zu machen. Sie wissen dies; denn unsere Fraktionsvorsitzende stimmte im Präsidium als Einzige gegen diesen Gesetzentwurf und auch ich stimmte heute im Hauptausschuss gegen dieses Ansinnen.
Um unsere Ablehnung hier im Plenum nochmals klar und deutlich zu machen, haben wir einen Änderungsantrag gegen diese unverschämten Diätenerhöhungen vorgelegt. Besonders beschämend, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, waren Ihr Abstimmungsverhalten und Ihre Aussagen, Herr Kollege Vietze, gegenüber der Presse, in denen Sie sich ohne irgendeine vernehmbare Kritik der „Raffzahnpolitik” der Koalitionsfraktionen anschlossen.
In Zeiten einer Haushaltssperre und einer rigorosen Sparpolitik, eines geplanten Abbaus von 8 000 Stellen in der Landesverwaltung und nicht zuletzt eines Haushaltslochs von 1,2 Milliarden DM, von denen 570 Millionen DM durch eine Neuverschuldung per Nachtragshaushalt geschlossen werden sollen, ist den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes eine Diätenerhöhung einfach nicht mehr vermittelbar.
Wenn unser Land wirtschaftlich an letzter Stelle steht, steht es uns auch gut an, unsere Diäten an letzter Stelle stehen zu lassen, Herr Kollege Klein.
Wir schließen uns der Einschätzung der Landesvorsitzenden des Bundes der Steuerzahler, Angela Mai, vollinhaltlich an, welche nicht nur das „Hauruck-Verfahren, mit dem die massiven Erhöhungen für die nächsten Jahre durchgesetzt werden sollen”, kritisierte, sondern die Pläne der Diätenerhöhung schlicht und ergreifend als „skandalös und in der Begründung willkürlich” bezeichnete.
Richtig ist, dass die Abgeordnetenentschädigung grundsätzlich neu geregelt werden muss. Anhebungen von Diäten sind ohne Abstriche bei den Nebenleistungen nicht hinnehmbar. Dass der § 27 nun aufgehoben werden soll, stößt ebenfalls auf unseren erbitterten Widerstand.
Als Resümee meiner Ausführungen bekräftige ich nochmals die vorbehaltlose Ablehnung des hier vorliegenden Gesetzentwurfes sowie der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses seitens unserer Fraktion der Deutschen Volksunion. Stattdessen fordern wir Sie auf, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Wir fordern namentliche Abstimmung. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Das Wort geht an die CDU-Fraktion. - Vielleicht darf ich auf ein Missverständnis hinweisen: Perikles hat in der Geschichte einmal Diäten eingeführt, in der Absicht, Tageszahlungen für Abgeordnete zu sichern. Wir bekommen Abgeordnetenentschädigungen, die mit der Tagesausgabe unmittelbar nichts zu tun haben. Insofern ist die Begriffsschärfe zu beachten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dafür dankbar, dass ich jetzt als letzter Redner in dieser Debatte noch einmal die Gelegenheit erhalte, nach dem Redebeitrag von Herrn Schuldt sachlich zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Bevor ich zum eigentlichen Thema komme, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine allgemeine Anmerkung: Der föderale Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland, der sich als Vielfalt in der Einheit in mehr als 50 Jahren, davon inzwischen über zehn Jahre in den neuen Bundesländern, bewährt hat, beinhaltet unter anderem das Recht und die Pflicht aller Parlamente, über die Diätenregelung für ihre Abgeordneten und damit auch über die von Zeit zu Zeit notwendige Anpassung in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zu entscheiden. Es gibt keine übergeordnete oder anderweitig legitimierte Instanz, die ihnen diese Aufgabe abnehmen könnte. Das, meine Damen und Herren, ist inzwischen ein alter Hut und müsste eigentlich allgemein bekannt sein. Deshalb halte ich die mit schöner Regelmäßigkeit wiederkehrenden Vorwürfe in den Medien - auch in den letzten 14 Tagen gab es wieder Andeutungen dieser Art -, die Parlamente seien sozusagen Selbstbedienungsläden, für absolut ungerechtfertigt und überflüssig.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ohne jede Aufgeregtheit kurz darstellen, worum es in der heutigen Debatte geht und wie die CDU-Fraktion dazu steht: Der Landtagspräsident hat entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag, das heißt gemäß
§ 22 unseres Abgeordnetengesetzes, einen mit dem Landtagspräsidium abgestimmten Bericht über die Angemessenheit der steuerfreien Abgeordnetenentschädigung und daraus folgend eine Empfehlung für die Anpassung der Diäten vorgelegt. Daraufhin brachte das Präsidium einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ein. Darüber beraten wir heute in öffentlicher Sitzung, insgesamt also ein geordnetes und korrektes parlamentarisches Verfahren.
Ich weiß wirklich nicht, was an diesem Verfahren geheim oder geheimnisvoll oder ganz im Stillen sein soll, wie es in einigen Zeitungsberichten zu lesen war. Ich verwahre mich namens meiner Fraktion entschieden gegen die von der Landesvorsitzenden des Bundes der Steuerzahler öffentlich geäußerte ungerechtfertigte Behauptung, das Verfahren sei skandalös. Worin sollte oder könnte der verfahrensmäßige Skandal bestehen, wenn ein Landtag einen Gesetzentwurf einbringt und diesen berät?
Ich komme nun zum Inhalt der Gesetzesinitiative, die exakt das umsetzt, was unser Präsident in dem genannten Bericht hinsichtlich der Fakten und Zahlen für jedermann nachvollziehbar darlegt. Ich erspare es mir, die inzwischen allseits bekannten Einzelheiten vorzutragen, möchte aber mit Nachdruck grundsätzlich darauf hinweisen, dass es um nichts weiter als um eine fällige schrittweise Anpassung der Abgeordnetenentschädigung, wohlgemerkt nur der zu versteuernden Grundentschädigung nach § 5 des Abgeordnetengesetzes, an die tarifrechtlich festgelegte Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst Ostdeutschlands geht. Als mittelfristiges Ziel im Sinne von Maßstab für die Entschädigung der Mitglieder des Landtages Brandenburg hatten wir 1995 den Durchschnitt - ich betone: den Durchschnitt - der Abgeordnetenentschädigung in den Flächenländern der alten Bundesländer festgelegt. Dabei soll es auch bleiben, weil wir dieses Konzept für legitim, angemessen und auch für verantwortbar halten.
Wenn in einigen Presseverlautbarungen behauptet wird, wir wollten uns damit finanziell auf die Stufe mit den Abgeordneten des Freistaates Bayern stellen, so ist das schlichtweg falsch. Im Übrigen, meine Damen und Herren, liegen wir derzeit mit unseren Diäten an vorletzter Stelle der neuen Bundesländer, ein Beweis dafür, dass wir in Brandenburg stets die Kirche im Dorf gelassen haben. Diesen Realitätssinn werden wir auch in Zukunft beweisen.
Um möglichen Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich noch verdeutlichen, dass wir uns nicht mit der freien Wirtschaft und den dort gezahlten Gehältern, sondern mit dem öffentlichen Dienst vergleichen. Und zwar bewegen wir uns mit den Diäten in einem mittleren Bereich des höheren Dienstes der öffentlichen Verwaltung. Zum Beispiel möchte ich hier den Verdienst eines Referenten in einer Ministerialverwaltung anführen und nicht etwa in der Etage der Spitzenbeamten bzw. entsprechender Angestellter. Das ist leicht nachprüfbar, nämlich mit einem Blick in die Besoldungs- und Vergütungstabellen des Landes.
Allerdings, meine Damen und Herren, sind alle Vergleiche nur eine Krücke; denn es geht bei den Mitgliedern des Landtages nicht um ein irgendwie geartetes Gehalt, sondern nach Artikel 50 der Landesverfassung um eine „ihrer Verantwortung entsprechende und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung”. Das hat im Übrigen das Bundesverfassungsgericht in seinem so genannten Diätenurteil ausdrücklich bestätigt.
Ich komme zum Schluss. - Ich bin der Überzeugung, dass wir alles in allem mit der heutigen Vorlage der Gesetzesinitiative im Rahmen dessen bleiben, was wir den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg als Steuerzahler zumuten dürfen, andererseits aber auch, was wir uns selbst in unserem Selbstverständnis als Abgeordnete dieses Landtages Brandenburg als angemessen zugestehen sollten.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur Gesetzesinitiative. Die Anträge der DVU und der PDS lehnen wir ab. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Diätenfrage möchte ich nicht Stellung nehmen, aber ich muss eindeutig widersprechen, wenn hier in diesem Raum gesagt wird, Brandenburg stehe wirtschaftlich am schlechtesten da. Es gibt nun wirklich ganz klare Aussagen von unabhängigen Instituten. Mit großem Abstand vor allen ostdeutschen Ländern sind wir in der Produktivität die Besten und haben das beste Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt. Ich möchte einfach nicht, dass die Leistungen der Menschen hier in diesem Lande schlechtgeredet werden. Das dürfen wir nicht durchgehen lassen. Wenn Sie auf die Regierung schimpfen, ist das Ihr gutes Recht, das können Sie machen; aber Sie dürfen nicht die Leute schlechtreden und nicht klein machen, was hier durch den Fleiß der Menschen in diesem Lande geleistet wird.