Es ist auch untersetzt durch Beiträge unter anderem von der Brandenburgischen Landjugend und von anderen, die die Interessen der Jugend vertreten. Wenn man seine Interessen zum Beispiel im Kreis vertreten fühlt, organisiert man auch keine Straßensperre.
Ich habe mir die Frage gestellt, wie die PDS verfahren würde, wenn wir Regierungsverantwortung hätten, und zwar unter der Überschrift „Effektivität”.
Wir würden den vorläufigen Rückgang der Schülerzahl im Land Brandenburg nutzen, um zunehmend von einer Pauk- zu einer Lernschule zu kommen, einer Schule, die sich den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler zunehmend öffnet.
Dazu wird sich unsere bildungspolitische Sprecherin, Frau Große, im Zusammenhang mit unserem Schulgesetzentwurf noch äußern. Damit wäre die Konzentration des 610-StellenProgramms auf den Bereich Jugendarbeit möglich.
Wir würden die beglaubigten sozialraumorientierten Strukturen der offenen Jugendarbeit so entbürokratisieren, dass den qualifizierten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern mehr Raum für ihre eigentliche Tätigkeit bleibt.
Wir würden mit den Jugendämtern und den Trägern vor Ort jugendpolitische Kerne definieren, die durch einen gesunden Mix an Festanstellung, Arbeitsförderung und Ehrenamt sowie klar umrissenen Budgets zu hoher Flexibilität, zum Beispiel bei der Eigenerwirtschaftung von Mitteln, gelangen können.
Wir würden überbetriebliche Ausbildungszentren ermutigen, sich an einem Landesprogramm „Jugend baut für Jugend” zu beteiligen. Sie treten damit kaum in Konkurrenz zur mittelständischen Wirtschaft, denn die Erfahrung zeigt: Baut Jugend nicht, baut gar keiner.
Wir würden Unterstützung leisten für ein Programm „Sozialarbeit statt Wachschutz”, das es vor allen Dingen den Händlern in den großen Einkaufszentren des Landes ermöglichen würde, die Jugendlichen in ihren Einkaufstempeln nicht als Umsatz verhindernde Rangen, sondern als die Azubis und die Käuferinnen und Käufer der Zukunft zu entdecken.
Auch scheinbare Kleinigkeiten wären uns wichtig. Wir würden den Landesjugendhilfeausschuss als dem Fachleutegremium mehr Bedeutung geben und ihn intensiv in die Meinungsbildung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport einbeziehen.
Als Letztes und Wichtigstes würden wir versuchen zu beweisen, dass Sparpolitik und Vertrauensbildung einander nicht ausschließen müssen. Wir gehen fest davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger die Erfordernisse nicht nur problembewusst wahrnehmen, sondern dass sie ihre eigenen Vorschläge machen werden, sobald sie Vertrauen haben können. - Vielen Dank.
Ich danke auch. Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aktuelle Stunde und damit den Tagesordnungspunkt 2. Ich unterbreche die Sitzung bis 13 Uhr.
Gesetz zur Reform der Gemeindestruktur und zur Stärkung der Verwaltungskraft der Gemeinden im Land Brandenburg
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile Herrn Abgeordneten Sarrach von der PDS-Fraktion das Wort. Bitte, Herr Sarrach!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem folgenden Gesetzentwurf sind die Landesregierung und die sie tragende SPD/CDU-Koalition in mehrfacher Hinsicht von früheren Versprechungen und Aussagen abgerückt. In Aussicht gestellt wurde eine Gemeindereform. Mit den Leitlinien der Landesregierung und dem Gemeindereformgesetz der Regierung wird jedoch nur eine Veränderung der Gemeindestruktur durch die Erhöhung der Anzahl der amtsfreien Gemeinden, durch eine drastische Reduzierung der Anzahl der Ämter und vor allem durch die Auflösung aller kleinen Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern - das sind immerhin 861 an der Zahl - vorgegeben.
Damit begibt sich das Land Brandenburg, ohne die negativen Erfahrungen der alten Bundesländer zu verwerten, auf den Weg einer Gemeindegebietsreform, die keine verbindlichen Vorgaben für eine Fortsetzung der Funktionalreform und noch weniger für eine dringend notwendige Reform der Gemeindefinanzierung beinhaltet. Das ist alles auf nach 2003 vertagt. Damit wird kein echter Reformansatz gewählt, sondern eine kurzsichtige Politik - gleichwohl mit tiefen Einschnitten in die kommunale Selbstverwaltung - unter administrativ-bürokratischen Gesichtspunkten verfolgt.
Versprochen war ein demokratisches Beteiligungsverfahren, das formal stattgefunden hat, jedoch nicht in den Gesetzentwurf eingeflossen ist. Was soll ein Beteiligungsverfahren, wenn es lediglich dazu dient, den Betroffenen die Sichtweise der Landesregierung zu vermitteln, aber deren Probleme, Vorschläge und Hinweise nicht in Entscheidungen einfließen lässt?
Ich stelle außerdem fest, dass eine Enquetekommission des Landtages in der vergangenen Wahlperiode nach intensiver Arbeit Empfehlungen vorgelegt hat, die mit den Leitlinien und dem Gesetzentwurf der Regierung nicht beachtet, ja zum Teil konterkariert werden. Ich meine vor allem das Modell der brandenburgischen Amtsgemeinde, das aufgrund der betonköpfigen Haltung des Innenministers verworfen worden ist, obwohl genau dieses Modell den spezifischen Gegebenheiten des Landes Brandenburg entsprechen würde, indem es den kleinen Gemeinden eine Chance auf Erhalt gäbe.
Ich meine zweitens die klare Absage der Enquetekommission an flächendeckende zwangsweise Zusammenschlüsse von Gemeinden und die gleichberechtigte Förderung von amtsfreien Gemeinden und Amtsgemeinden.
Wie war es möglich, dass die Ergebnisse der Enquetekommission so einfach entsorgt werden konnten, obwohl meines Erach
Die Landesregierung geht davon aus, dass der Bericht der Enquetekommission der Diskontinuität unterlegen ist. Das stimmt nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich verweise Sie dazu auf den Beschluss des Landtages vom November 1999. Mit diesem Beschluss fordert der Landtag die Landesregierung auf, bis Juni 2000 ein Konzept zu einer Gemeindereform vorzulegen und
„... hierbei auch die Ergebnisse der Enquetekommission ‘Gemeindegebietsreform im Land Brandenburg’ sowie der öffentlichen Diskussion hierzu zu berücksichtigen”.
Damit wurden der Bericht der Enquetekommission vom jetzigen Landtag übernommen und die Diskontinuität faktisch aufgehoben. Dass sich die Landesregierung mit den Leitlinien zur Gemeindestrukturreform derartig über die Empfehlungen der Enquetekommission hinwegsetzen kann und die Koalitionsfraktionen, allen voran die SPD, sich das gefallen lassen, spricht Bände. Hier ist ausreichend Stoff für künftige Auseinandersetzungen gegeben.
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt benennen, der die Widersprüchlichkeit des Vorgehens der Landesregierung deutlich macht. Mit dem Gesetz soll - so die Begründung - einer fortschreitenden Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung begegnet, also kommunale Selbstverwaltung gestärkt werden. Durch die Reform sollen starke amtsfreie Gemeinden und Ämter geschaffen werden, indem allen Gemeinden unter 500 Einwohnern die Existenzberechtigung abgesprochen wird.
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch Infragestellung der Selbstverwaltungsrechte der Mehrheit der brandenburgischen Gemeinden - diesen Ansatz lehnen wir strikt ab. Sie verkünden hehre Grundsätze, die mit Ihrem Reformansatz keinesfalls zu verwirklichen sind. Und Sie gehen dabei von falschen Prämissen aus, indem Sie sich den Papiertiger einer unzureichenden Bereitschaft der Bürger zur ehrenamtlichen Mitwirkung und Mitverwaltung in den kleinen Gemeinden aufbauen.
Nach Aussagen des Städte- und Gemeindebundes und zahlreicher Kommunalpolitiker trifft das schlichtweg nicht zu und auch die von der Landesregierung genannten Zahlenbeispiele berechtigen keinesfalls zu einer solchen Schlussfolgerung. Aber es kommt eben auf die Brille an, durch die man die konkreten Bedingungen betrachtet.
Befremdlich stimmt auch das Verfahren, mit dem Minister Schönbohm die Gemeindegebietsreform vorantreiben will. Wie bei der Polizeireform sollen möglichst schnell vollendete Tatsachen geschaffen werden, ohne dem Parlament und den von der Reform Betroffenen eine reale Einflussnahme zu ermöglichen.
Die Leitlinien wurden kurz vor der Sommerpause des Landtages veröffentlicht. Der Landtag durfte im September im Plenum eine inhaltliche Debatte über diese Leitlinien führen und er nahm sie - sozusagen als niedrigste Form der parlamentarischen Befassung - lediglich zur Kenntnis.