Protocol of the Session on January 24, 2001

sowie des Handels eine weitere Marktbereinigung durch Aufgabe kleinerer und größerer mittelständischer Betriebe zugunsten von Großunternehmen hinzunehmen bzw. beabsichtigt sie diese Konzentration sogar?

Meine zweite Frage: Soll nach Erkenntnis der Landesregierung eine solche Marktbereinigung durch Aufgabe vieler kleiner bzw. mittelständischer Betriebe der Fleischverarbeitung bzw. des Handels - Herr Minister, wenn Sie einmal herumfragen. die Befürchtung dort ist groß - im Land Brandenburg dazu dienen. Fleischkonzernen aus dem EU-Raum bei Wegfall der kleinen und mittelständischen Konkurrenz-unternehmen den Weg als Investoren nach Brandenburg zu ebnen?

Wenn Sie mir eben sorgfältig zugehört hätten. dann hätten Sie erkennen können, dass ich über Konsolidierungs- und Liquiditätshilfen sowie über Marktzugangs- und Beratungsangebote gesprochen habe. Alle vier Programme stehen ausschließlich kleinen und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung, nicht Großkonzernen und nicht großen Unternehmen. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen.

Im Übrigen ist das Land Brandenburg das Land der kleinen und mittelständischen Unternehmen, und unsere Wirtschaftspolitik ist darauf ausgerichtet.

Zum Dritten würde ich Sie bitten. zur Kenntnis zu nehmen, dass sich der Markt nicht nach dem Ziel der Anfrage einer Fraktion im Landtag, sondern nach Marktgesetzen richtet.

(Vereinzelt Beifall hei SPD und CDU)

Das Wort geht an die Abgeordnete Frau Redepenning, die Gelegenheit hat, die Frage 544 (Gemeinsame Bildungskommission Berlin und Brandenburg) zu formulieren.

Das Ministerium für Bildung. Jugend und Sport und die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport haben eine gemeinsame Bildungskommission eingerichtet mit dem Ziel, die schulische Entwicklung der beiden Länder zukünftig wirkungsvoller abzustimmen und die gemeinsame Bildungsregion zu stärken.

Ich frage die Landesregierung: Welche Aufgaben und Ziele verfolgt die gemeinsame Bildungskommission Berlin und Brandenburg?

Herr Minister Reiche, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnet& Liebe Frau Redepenning, auf der 7. Sitzung des Gemeinsamen Koordinierungsrates der Regierungen der Länder Berlin und Brandenburg am 29. Oktober des vergangenen Jahres haben wir uns

darauf verständigt, eine gemeinsame Bildungskommission zu bilden, deren Zweck es ist, für die in den beiden Ländern politisch Verantwortlichen eine fundierte Analyse der beiden Schulsysteme zu erarbeiten und auf deren Grundlage dann Empfehlungen Für die gemeinsame Weiterentwicklung im Politikfeld Schule abzugeben. Zum ersten Mal ist also im Bildungsbereich eine länderübergreifende, gemeinsame Bildungskommission verabredet worden.

Dieses Gremium hat einen Auftrag. der von Kollegen Böger und mir erteilt worden ist. Die Kommission soll sich insbesondere folgenden Schwerpunkten widmen:

Zum Ersten handelt es sich um die Schwerpunkte schulischer Bildung. beispielsweise das Erlernen von Fremdsprachen. aber auch das Lernen in Fächern und Lernbereichen.

Zum Zweiten geht es um Abschlüsse und Berechtigungen sowie Prüfungen im Schulsystem und um Fragen der Schulzeit.

Ein dritter Schwerpunkt betrifft die Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie die Steuerung des Schulsystems. Beispielhaft seien das Verhältnis von Schule und Schulaufsicht, die Funktion von Unterstützungssystemen für die Bildung. aber auch die Entwicklung im Bereich der berufsbildenden Schulen genannt. unter anderem die Entwicklung von Oberstufenzentren zu Kompetenzzentren und Fragen der Bendsorientierune.

Die letzte wichtige Frage, der sich diese Kommission widmen soll, ist die zweite Phase der Lehrerausbildung unter Einschluss von Fragen eines gemeinsamen Ausbildungs- und Einstellungsmarktes für beide Länder. Diesen Auftrag sollen unter der Leitung des Direktors des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung. Herm Prof. Jürgen Baumen. der in der letzten Zeit vor allem auch durch seine Mitarbeit an der weltweit erarbeiteten TIMMS-Studie bekannt geworden ist, Fachleute aus Wissenschaft und Praxis, also Hochschulen und Schulleitungen, aus der Wirtschaft und aus Bildungsverwaltungen gemeinsam bearbeiten. Die Mitglieder kommen sowohl aus der Region BerlinBrandenburg als auch aus Hochschulen anderer Bundesländer, z. B. aus Bremen und Nordrhein-Westfalen, sowie aus bundesweit tätigen Einrichtungen wie der Hans-Böckler-Stiftung.

Ziel der Kommissionsarbeit ist es, Empfehlungen und Perspektiven für die politisch Verantwortlichen und die Bildungsadministration in Berlin und Brandenburg zu entwickeln und mö glichst konkrete Handlungsoptionen für eine Annäherung oder gar eine perspektivische Vereinheitlichung der schulischen Systeme in der Bildungsregion Berlin-Brandenburg zu erarbeiten. - Vielen Dank.

ich danke auch. - Wir sind damit bei der Frage 545 (Rechts- extremistische und fremdenfeindliche Gewalttaten), gestellt von Frau Marquardt. Sie haben jetzt Gelegenheit zur Formulierung der Frage.

Die abscheulichen rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Gewalttaten. die nahezu täglich verübt werden, sind mit allen dem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen.

Ich frage die Landesregierung: Inwieweit sieht sie die Möglichkeiten, die das Jugendstrafrecht derzeit bietet, als ausreichend an?

Herr Minister Schelter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Marquardt, das geltende Jugendstrafrecht ist vom Erziehungsgedanken geprägt. Dies bedeutet, dass im Jugendstrafrecht stets die Sanktionen zu verhängen sind, die zur erzieherischen Einwirkung auf den Täter erforderlich und ausreichend sind.

Aus diesem Grund gilt im Jugendstrafrecht der im allgemeinen Strafrecht für die einzelnen Straftatbestände vorgesehene Strafrahmen nicht. Das Jugendgerichtsgesetz sieht auch vom allgemeinen Strafrecht abweichende Sanktionen vor. Diese reichen von eingriffsschwachen Erziehungsmaßregeln über "Zuchtmittel - bis zur eingriffsintensivsten Sanktion. der Jugendstrafe.

Das geltende Jugendstrafrecht hat sich im Wesentlichen bewährt, aber der in den letzten Jahren zu beobachtende Anstieg der Jugendkriminalität, vor allem die Besorgnis erregende Zunahme von Gewaltdelikten, macht eine Verbesserung des repressiven Instrumentariums des Jugendstrafrechts erforderlich.

Mein Haus hat deshalb den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Jugendkriminalität erarbeitet, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet und mit dem die rechtlichen Voraussetzungen zur Bekämpfung vor allem der schwerwiegenden Jugendkriminalität verbessert werden. der Jugendarrest reformiert und die Ziele der Anwendung des Jugendstrafrechts deutlicher als bisher auf die Vermeidung künftiger Straftaten ausgerichtet werden sollen.

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere Folgendes vor: die Verlängerung des Dauerarrests auf bis zu drei Monate bei gleichzeitiger Einführung sozialer Trainingskurse: die Schaffung der Möglichkeit, eine Jugendstrafe bereits ab drei Monaten zu verhängen; die Einführung des Fahrverbotes als "Zuchtmitten die Einführung einer Meldepflicht als Weisung; die Verbesserung des vereinfachten Jugendverfahrens und die Einführung des Adhäsionsverfahrens für Heranwachsende, auf die Jugendstrafrecht angewendet wird.

Durch ein so verbessertes Jugendstrafrecht könnte dann noch besser erzieherisch auf jugendliche und heranwachsende Gewalttäter eingewirkt werden. Nicht nur die Strafe, auch die erzieherischen Maßnahmen müssen der Tat auf dein Fuß folgen. Eine zu späte Reaktion hätte negative erzieherische Wirkungen. Deshalb brauchen wir das vorrangige Jugendverfahren und das vereinfachte Jugendverfahren, die ich von dieser Stelle aus bereits mehrfach erläutert habe. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke auch. - Wir sind damit bei der Frage 546 (SAM- Bereich), gestellt von Frau Bednarsky.

Am 20.12.2000 hat die Landesregierung die gemeinsame Richtlinie des MASGE des MBJS, des MLUR, des MSWV und des MWFK über die Gewährung von Zuwendungen für Strukturanpassungsmaßnahmen nach § 272 ff. in Verbindung mit § 415 SGB III erlassen. Darin enthalten ist eine Kontingentierung der Mittel in Höhe von ca. 200 Stellen im Gegensatz zu bisher 900 kofinanzierten Stellen.

Ich frage die Landesregierung: Wie will sie vor dem Hintergrund der Bemühungen uni eine Verstärkung der Jugendarbeit gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit sicherstellen. dass die Arbeit der freien Träger in ihren Betreuungsangeboten in den oben genannten Bereichen auf gleichem oder besserem Niveau als 2000 stattfinden kann?

Herr Minister Reiche, Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Bednarsky, die Zahl der durch die Landesregierung kofinanzierten Beschäftigten in Stnikturanpassungsmaßnahmen wird sich in allen Förderbereichen, besonders aber im Bereich der Jugendhilfe, gegenüber den Vorjahren leider reduzieren.

Ursache dafür sind in erster Linie die erforderliche Konsolidierung des Landeshaushaltes sowie eine stärkere Orientierung der Arbeitsmarktpolitik des Landes auf Übergänge in eine reguläre Beschäftigung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Unternehmen. Es erfolgt also auch eine andere arbeitsmarktpolitische Schwerpunktsetzung.

Vor diesem Hintergrund versucht nun die Landesregierung. von der bisherigen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunktsetzung der SAM-Förderung im Jugendbereich, die in der Vergangenheit weitgehend ohne Beteiligung der Jugendhilfestrukturen und insbesondere auch ohne die Jugendämter stattgefunden hat, umzusteuern. So wurden bisher Beschäftigte in Projekten gefördert. ohne dass zuvor eine Prüfung des tatsächlichen Bedarfs der Jugendhilfe stattgefunden hätte.

Das Profil der nun neu zu fördernden SAM-Stellen soll zu einer fachpolitischen Schwerpunktsetzung führen. das heißt unter Berücksichti gung der Jugendhilfeplanung der Kreise und kreisfreien Städte und in Ergänzung zum so genannten 6 10-StellenProgramm.

Das 610-Stellen-Programm ist unverändert der jugendpolitische Schwerpunkt der Landesregierung, mit dem in den vergangenen Jahren sehr positive Effekte in der Qualität der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit erreicht worden sind. Die SAM-Stellen sind eine wichtige Ergänzung der Personalausstattung im Jugendbereich.

1714 Land gag Brandenburg - Wahlperiode - Plenarprolokoil 129 - 24. Januar 2001

Erlauben Sie mir folgenden Hinweis: Mit Ihrer Fragestellung begeben Sie sich in die so genannte Präventionsfalle. Der Landesjugendring ist an dieser Stelle gerade in den letzten Wochen und Monaten zu Recht sehr hellhörig geworden. Denn Jugendarbeit kann sich nicht allein über Etikette wie "gegen Kriminalität", "gegen Rechts" oder "gegen Fremdenfeindlichkeit" definieren. Diese Zielstellungen sind zweifellos wichtige Aufgabenstellungen. Aber die Jugendhilfe soll allgemein junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Das heißt. der Auftrag gilt nicht allein für die Arbeit mit besonderen Problemgruppen. dieser Auftrag ist für alte Jugendlichen zu erfüllen. Daher ist es aus meiner Sicht auch erheblich zu kurz gegriffen, wenn Sie die Existenzgrundlage der Jugendarbeit auf die Anstrengungen gegen Extremismus und Gewalt verengen.

Von vielen Seiten wurde in den vergangenen Woehen die für 2001 geplante Absenkung der Zahl der SAM-Stellen im Jugendbereich kritisiert. Diese Kritik hat dazu geführt, dass wir versuchen, das Niveau der für den Jugendbereich zur Verfügung stehenden Stellen auf über 400 zu erhöhen. Aber ich kann leider noch nicht verbindlich zusagen, dass das gelingen wird, da die Kofinanzierung der ESF-Mittel erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringt. Die Haushalte weisen weder heim MASGF noch im seit mehreren Jahren verstetigten Jugendplan irgendeinen Spielraum auf. Deshalb wird das nur möglich werden, wenn sich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an einer Finanzierung, anders als in der bisherigen Zeit, beteiligen. Dazu werde ich in Kürze auch ein Gespräch mit den Jugenddezernentinnen und Jugenddezernenten der Kreise haben.

Abschließend möchte ich noch in Sachen Verstärkung der Jugendarbeit gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit auf zwei positive Ansätze der Bundesregierung hinweisen. Zum einen wird das Programm XENOS einige gute Projekte im Bereich der Schnittstelle von Jugendarbeit und arbeitsbezogenen Maßnahmen ermöglichen. Zum anderen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das Jahr 2001 Fürdermittel des Programms "Maßnahmen gegen Gewalt und Rechtsextremismus" in Aussicht gestellt. Die Mittel in Höhe von über 450 000 DM. die leider nur für dieses Jahr zur Verfügung stehen, wollen wir hier im Lande im Sinne des Programms für Demokratie und Toleranz insbesondere in den 13ereichen Jugendkultur für Demokratie und Toleranz, Fortbildungsangebote, Gedenkstättenarbeit und Förderung von Jugendinitiativen einsetzen. Ich meine, auch mit diesen Mitteln lassen sich zusätzlich einige positive Aktivitäten fördern. - Vielen Dank.

Es gibt noch Klärungsbedarf. Wir beginnen mit der Fragestellerin. Bitte sehr!

Herr Minister, ich habe drei konkrete Nachfragen. Die erste: Hat die Landesregierung einen Überblick über die bisher verwendeten Mittel der Kofinanzierung im Bereich des MBJS'?

Die zweite Frage: Nach welchen Kriterien sollen die Kreis

jugendämter Träger auswählen. die weiterhin eine Kofinanzierung erhalten? Denn genau darauf zielte Ihre Antwort ab.

Die dritte Frage: Wofür sollen die bisher in diesem Bereich eingesetzten Mittel des Europäischen Sozialfonds eingesetzt werden?

Wir haben einen Überblick, den wir Ihnen auch gern zur Verfügung stellen können. Die entsprechenden Stellen sollen gemeinsam mit den Jugendämtem ausgewählt und insofern die jugendpolitischen Bedarfe stärker - bisher haben die arbeitsmarktpolitischen Interessen im Mittelpunkt gestanden - in den Vordergrund gestellt werden.

Herr Hammer, bitte!

Herr Minister, ich habe selbst ein Kinder- und Jugendzentrum geleitet und weiß. dass ein gesunder Mix aus 610-Stellen-Programm, ABM und SAM wesentlich zur Kontinuität in solchen Einrichtungen beigetragen hat oder beiträgt. Im ländlichen Raum sind beispielsweise solche Konstruktionen mitunter gar nicht zu erstellen. Ganze Förderprinzipien laufen nur über Arbeitsförderungen. Meine Frage ist: Wie wollen Sie das gesondert berücksichtigen?

Herr Hammer. wir sind als Land gerade wegen der schwierigen finanziellen Situation der Kommunen in den vergangenen Jahren im Bereich der kommunalen Zuständigkeit mit aktiv geworden. zum Beispiel mit dem 610-Stellen-Programm. Die Landesregierung hat sich in der Koalitionsvereinbarung und auch mit der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten entschieden, den Landesjugendplan zu verstetigen, also das 610-StellenProgramm nicht zu kürzen. Darüber hinaus haben wir in der Vergangenheit mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gearbeitet und wollen in Zukunft gemeinsam mit den Kommunen - die Kommunen werden nun an dieser Stelle also stärker in ihrem eigenen Verantwortungsbereich auch mit SAM tätig Jugendarbeit in den verschiedensten Bereichen unterstützen.