Protocol of the Session on December 13, 2000

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU

Drucksache 3/1927

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Stadtentwicklung. Wohnen und Verkehr

Drucksache 3/2062

2. Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Zuerst hat Frau Abgeordnete Tack für die PDS-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heute zu beschließenden Änderung des ÖPNV-Gesetzes wird ein kleiner, aus Sicht der Träger des ÖPNV und auch aus Sicht der PDS zu kleiner Schritt zur Sicherung des ÖPNV-Angebotes in Brandenburg getan.

Seit der ersten Änderung des ÖPNV-Gesetzes mit dem Haushaltsstinkturgesetz 1997 haben wir deutlich gemacht, dass die Senkung der Landeszuschüsse im Widerspruch zum ÖPNVGesetz und zu den Leitlinien der Verkehrspolitik des Landes steht. die eine deutliche Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs fordern und ihn als echte Alternative zum Autoverkehr entwickeln wollen. Dass das mit Investitionsförderung allein nicht zu schaffen ist, haben wir immer wieder betont. Der Verkehrsminister hat seinerseits immer wieder betont, dass die Investitionsförderung das Problem allein lösen würde.

Nun scheint aber über die Jahre eine neue Erkenntnis bei der SPD gewachsen zu sein. Herr Vogelsänger wird sicherlich auch heute wieder seine Rolle und Bedeutung bei der Verhinderung der völligen Streichung der Zuschüsse hervorheben. Unseren Widerstand - daran will ich erinnern - mussten Sie dabei nicht überwinden. Sie sollten allerdings den Eindruck vermeiden. dass das vorliegende Ergebnis zufrieden stellend sei. Es ist nicht mehr als die Bekräftigung der erneuten Absenkung der Mittel ab dem Jahr 2001 und die darin folgende Stagnation auf diesem niedrigen Niveau.

Erste Reaktionen aus den Kreisen verweisen darauf, dass die Zuschüsse nicht ausreichen werden, um den ÖPNV im Flächenland so zu sichern. wie er in den Nahverkehrsplänen der Kreise geplant wurde. Damals war den Kreisen laut ÖPNV-Gesetz langfristige Planungssicherheit mit Zuschüssen von 90 Millionen DM versprochen worden.

Herr Meyer. ich habe Ihre Presseerklärung von damals noch. Das Versprechen ist also aktenkundi g und kann nachgelesen werden. Das muss hier einfach noch einmal deutlich gesagt werden: es darf meines Erachtens nicht vergessen werden.

Die Kreise und die Verkehrsunternehmen haben es nicht vergessen, denn sie tragen die Verantwortung und müssen mit der eingetretenen Situation zurechtkommen und die Probleme lösen.

Weiterhin bleibt unklar. meine Damen und Herren. welche Verwendung die Differenzsumme von 26 Millionen DM findet, die im Landeshaushalt ausgewiesen ist, aber nicht an die Aufgabenträger des ÖPNV - das sind die Landkreise und die kreisfreien Städte - geht, sondern an den Verkehrsverbund.

Natürlich weiß ich. dass diese Ausgaben zur Verbundsicherung auch den Kreisen zugute kommen. aber dass dafür nahezu die gleiche Summe ausgegeben wird, wie sie die Träger direkt erhalten, bleibt unseres Erachtens ein Missverhältnis. Hinzu kommt, dass der Zweckverband ÖPNV Lausitz-Spreewald davon nicht profitiert. Er bekommt keine Verbundförderung, sodass die drei südlichen Landkreise und die kreisfreie Stadt Cottbus gar nichts von diesen 26 Millionen DM Verbundsicherung haben. Die Unvcrhältnismäßigkeit zulasten der Aufgabenträger ist hier also noch größer als im übrigen Land.

Herr Verkehrsminister. wir fordern Sie auf, den Zweckverband ÖPNV Lausitz-Spreewald nicht länger zu benachteiligen. zumal es, wenn ich mich recht erinnere, Ihrerseits eine Zusage zur Unterstützung gab.

Mit der Gesetzesnovelle wird außerdem die Möglichkeit geschaffen, zum Ausgleich besonderer verkehrlicher Lasten zusätzliche Finanzhilfen zu gewähren. In der Antragsbegründung ist dazu zu lesen, dass damit die höhere Kostenbelastung aufgrund von Infrastrukturinvestitionen zum Beispiel bei Straßenbahnen durch zusätzliche Zuschüsse berücksichtigt werden würde. Einzelheiten würden in einer Richtlinie des Ministeriums für Stadtentwicklung. Wohnen und Verkehr geregelt. Danach sollen für diese Zwecke maximal 2 Millionen DM eingesetzt werden.

Im Ausschuss ist im Zusammenhang damit der PDS-Antrag zur Förderung der Überlandstraßenbahnen beraten worden. Meine Damen und Herren, es ist uns völlig unklar, warum unser Antrag, der eine solche Regelung fordert, wie sie mit dem entsprechenden Passus in der Gesetzesnovelle festgelegt werden soll. in einem Tagesordnungspunkt. der nachher noch behandelt werden wird, abgelehnt werden muss. Ihre Ablehnung nährt bei uns und bei anderen den Zweifel daran, dass Sie den Überlandstraßenbahnen tatsächlich nachhaltig helfen wollen. Schon jetzt ist aus Stellungnahmen der betroffenen Kreise und Unternehmen erkennbar, dass die in Aussicht stehenden zusätzlichen Mittel das Problem nicht nachhaltig lösen werden. Dass Ihre Antraesbegründung diesbezüul ich hält. was sie verspricht, bezweifeln wir.

Letztendlich wird aber von uns und von Ihnen nicht die Begründung, sondern der Antrag beschlossen.

Wir bleiben demnach bei unserer Forderung, die Überlandstraßenbahnen wegen ihrer Spezifik, die es verbietet, sie einfach mit Straßenbahnen in den Städten zu vergleichen, die Bestandteil eines städtischen Verkehrssystems sind, gesondert und hinreichend zu fördern. Anders werden die Überlandstraßenbahnen im Land Brandenburg keine Zukunft haben.

Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zum Schluss!

Ich würde mit Ihrem Einverständnis. Herr Präsident, gern noch ganz kurz einen Satz sagen. da wir damit die Debatte zur Zusatzförderung der Landstraßenbahnen in Brandenburg eingespart hätten.

Wir machen keinen Kuhhandel, Frau Abgeordnete. Wir haben uns auf fünf Minuten geeinigt und dabei bleiben wir.

Einen Satz darf ich noch sagen. Herr Präsident?

Bitte sehr!

Das ist sehr freundlich. - Ich möchte in dem Zusammenhang sagen, dass der Änderungsantrag, der heute auf den Tisch gekommen ist, eine sehr unseriöse Verfahrensweise in diesem Parlament zutage fördert. die wir bisher nicht gewohnt waren: Der Gegenstand dieses Änderungsantrages war nicht Gegenstand der Debatte in der Antragssitzung und in der Beschlusssitzung des Ausschusses. Deshalb können wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen. Wir hatten keine Chance. uns mit dem Inhalt auseinander zu setzen. Es wäre verantwortungslos, wenn die PDS-Fraktion diesem Antrag zustimmen würde.

(Klein [SPD]: Das reicht auch so!)

Vielen Dank, Herr Präsident.

(Beifall hei der PDS)

Das Wort geht an den Abgeordneten Vogelsänger, der für die SPD-Fraktion spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Finanzierung und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs war mehrfach Grund für engagierte und zuweilen auch hitzige De

bauen im Landtag. Das ist auch gerechtfertigt. Immerhin ist der ÖPNV ein gewichtiges Stück Lebensqual ität und auch ein Standortfaktor für die Kommunen - Grund genug, hier Akzente zu setzen.

Mit der Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen wird für Planungssicherheit für den straßengebundenen ÖPNV in dieser Legislaturperiode gesorgt. Ob das jeder Politikbereich so von sich sagen kann, wage ich zu bezweifeln.

Im ÖPNV-Gesetz war bisher eine Grundförderung des straßengebundenen ÖPNV, also für Busse und Straßenbahnen, nur bis 2002 festgeschrieben. Mit der Änderung des ÖPNV-Gesetzes wird dies bis über das Jahr 2002 hinaus verlängert. Damit machen wir auch den Weg für die weitere Modernisierung des ÖPNV frei.

Es ist beeindruckend. was mit neuen Fahrzeugen. Haltestelleneinrichtungen, Park-and-ride-Plätzen usw. in den letzten zehn Jahren geschaffen wurde. Das war nur durch das außerordentliche Engagement der Kommunen und die großzügige Förderung möglich. Mit der Absicherung der Grundförderung sichern wir auch weitere Investitionen im ÖPNV.

Der straßengebundene ÖPNV ist für die Kommunen bezüglich der Finanzierung eine gewaltige Aufgabe. Das kann niemand infrage stellen. Bei Straßenbahnen kommen weitere Verpflichtungen dazu. Deshalb wollen wir die Aufgabenträger unter Berücksichtigung der Netzlänge und des Verkehrsangebotes in der Region mit bis zu 2 Millionen DM unterstützen.

Dies betrifft die städtische Straßenbahn genauso wie die Landstraßenbahn. Insofern ist unsere Regelung weitergehender als der Vorschlag der PDS bezüglich der Landstraßenbahnen. Mit der Gesetzesänderung der Koalition stärken wir das Gesamtsystem ÖPNV umfassend.

Damit haben wir im Jahre 2001 und in den weiteren Jahren für die Grundförderung insgesamt 32 Millionen DM zur Verfügung. Man muss hier deutlich sagen. dass noch weitere Mittel für den ÖPNV dazukommen - Stichwort § 45 a oder Regionalisierungsmittel.

Es gab einmal Pläne. diese Grundförderung auf null zu reduzieren. Diese Pläne haben für mehr Schlagzeilen gesorgt als die jetzt per Gesetz abgesicherte Grundförderung von immerhin 32 Millionen DM für die kommunale Ebene. Aber ich denke, Politik mit Weitsicht wird sich für die Zukunft positiv auswirken.

Viele kreisangehörige Kommunen engagieren sich zusätzlich zu den Aufgabenträgern, den Landkreisen, für den ÖPNV in der Kommune. Dies rechtlich weiter abzusichern, dazu dient der Ihnen vorliegende Änderungsantrag, den wir aufgrund der Vielfalt der unterschiedlichen Fälle leider erst heute vorlegen konnten. Wenn man sich mit der Lösung des Problems beschäftigt, kommt ein weiterer Aspekt dazu: Mit dem Beschluss des Änderungsantrages wird auch ein Stück kommunale Entscheidungsmöglichkeit weiterhin abgesichert. Damit ist ein Gesamtpaket geschnürt. was sich sehen lassen kann.

Die breite Zustimmung in den Gremien des Landtages bezüglich der Finanzierung zeigt, dass wir beim ÖPNV im Land

Brandenburg auf dem richtigen Weg sind. Frau Tack hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfes der Koalition gratuliert. Ich gratuliere hei heutiger Zustimmung uns allen und vor allen Dingen den Kommunen. - Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Es gibt noch Klärunesbedarf. Herr Abgeordneter, stehen Sie zur Beantwortung einer Frage zur Verfügung?

Bitte sehr. Frau Kaiser-Nicht!

Herr Vogelsänger. da wir den Änderungsantrag erst heute auf dem Tisch hatten. habe ich die Frage. mit welchen potenziellen Antragstellern Sie denn gesprochen und wessen Zustimmung bzw. politischen Druck Sie in diesem Antrag umgesetzt haben. Aus der Stadt Strausberg weiß ich genau. dass Sie mit niemandem gesprochen haben und dass dort die Notwendigkeit für diese Änderung nicht gesehen wird.

Die Notwendigkeit für diese Änderung kommt einfach aus der Konstruktion des ÖPNV-Gesetzes. Wir haben festgelegt: Aufgabenträger sind die Land- und die Stadtkreise. Wir haben die Situation, dass sich Kommunen zusätzlich für den ÖPNV engagieren. Das betrifft Stadtverkehre und das betrifft auch den Straßenbahnbetrieb in Strausberg, Gemäß § 100 Abs. 2 Gemeindeordnung, darf sich eine Gemeinde nur wirtschaftlich betätigen - eine solche Betätigung liegt hier vor -, wenn dies auch gesetzlich abgesichert ist. Wir wollen den jetzigen Zustand gesetzlich absichern. Das ist auch der Grund unseres Änderungsantrages.

Danke sehr. - Das Wort geht an die Abgeordnete Frau Hesselbarth. Sie spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen und für Stadtentwicklung. Wohnen und Verkehr haben sich auf ihren Sitzungen abschließend mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen befasst. Es herrschte große Einigkeit in allen Fraktionen darüber, dass im Land Brandenburg ein leistungsstarker öffentlicher Personennahverkehr erhalten werden muss.

Einigkeit herrschte ebenso darüber, dass den Aufgabenträgern Finanzhilfen für den übrigen ÖPNV auch über das Jahr 2002 hinaus gewähn werden müssen.

Unsere Fraktion der DVU stellt vorliegenden Änderungsantrag. uni zu erwirken, dass die vorgesehenen Finanzhilfen ab dem Jahr 2000 auf jährlich 45 Millionen DM aufgestockt werden. da wir der Meinung sind, dass es haushaltspolitisch unsolide ist. besondere verkehrliche Lasten durch Sonderfinanzhilfen zu decken, ohne jedoch dafür bestimmte festgele gte Summen vorzusehen. wie im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen geschehen.