Sie kennen zum Teil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden. Sie kennen die Schwierigkeiten. mit denen sie leben müssen. und Sie kennen zum Teil den Druck. unter dein sie stehen. Einige haben Schwierigkeiten. nach Recht und Gesetz zu entscheiden. da ihnen immer sehr schnell der Vorwurf gemacht wird_ sie würden zu sehr nach dem Recht und zu bürokratisch entscheiden und seien nicht humanitär.
Ich möchte vor den Landtag sagen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Ausländerbehörden arbeiten. leisten eine außerordentliche schwierige Arbeit unter menschlich schwieri
Frau Kaiser-Nicht. wir liegen vermutlich gar nicht so weit auseinander. Ich würde sagen. sie nutzen die Möglichkeiten. die es gibt. Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen. Wenn es Streitfälle gibt. dann lassen wir uns diese vorlegen und entscheiden darüber. Aber ich kann jetzt nicht sagen. dass allen entsprochen wird oder dass alle abgelehnt werden. Dafür gibt es keine Vorgabe.
(Frau Kaiser-Nicht [PDS]: Aber Sie würden es akzeptie- ren, wenn der Kreis das positiv bescheidet? Das war mei- ne Frage.)
Meine Herrschaften. wir führen keine Dialoge. Herr Sarrach. Sie erhalten das Wort für die nächste Frage.
Herr Minister. ich habe zwei Nachfragen. Sie sprachen es an: Sie würden also Zweifelsfälle auch noch einmal ins Innenministerium hineinholen.
Ich frage Sie erstens: Wenn es allgemeine Kriterien gibt. die ein Asylbewerber für die Altfallregelung zu erfüllen hat. weshalb soll es dann diese untranspareme. quasi wie in einem Gnadenakt noch einmal vorzunehmende ausgewählte Einzelfallprüfung geben und auf diesem Wege entschieden werden? Denn es zielt schließlich darauf, dass wir Erlasse wie in anderen Bundesländern bekommen.
Die zweite Frage: Sie sprachen das Oberverwaltungsgericht Brandenburg an. Können Sie die Lesart teilen. dass das Oberverwaltungsgericht nur festgestellt hat. dass es in anderen Bundesländern eine andere Erlasspraxis gibt, also die sechsmonati ge befristete Aufenthaltsbefugnis, in der man die Integrationsvoraussetzungen wie Arbeiten. Wohnen und der g leichen mehr nachweisen kann, während in Brandenburg die Erlasspraxis in der Übernahme des Wortlautes der innenministerkonferenz besteht. deswe gen Erlasse anderer Bundesländer für Brandenburg nichts hergeben. aber es eine politische Entscheidun g ist. diese Erlasspraxis in Brandenburg zu ändern?
Zunächst einmal habe ich nicht gesagt. dass das Innenministerium sich Zweifelsfälle ins Ministerium hineinholt.
damit da keine Unklarheit entsteht. sondem ich habe gesagt: Wenn sie vorgelegt werden. wird das Innenministenum sich das war die Frage von Ihrer Kollegin Frau Kaiser-Nicht - diese Fälle ansehen und wir werden diese Fälle entscheiden.
Sie haben dann von einem Gnadenakt gesprochen. Ich weiß nicht. warum Sie immer eine solche Sprache benutzen. Es geht darum, dass im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern ein Rahmen geschaffen wurde. in dem die Verwaltung entscheidet. Natürlich müssen die Verwaltungen individuell entscheiden. Wenn sie dies nicht täten, käme doch auch der Vorwurf. sie würden nicht individuell entscheiden. Wenn die Voraussetzungen geprüft und bestätigt sind - und die Voraussetzungen müssen in jedem Fall geprüft werden, das erwarten Sie in allen anderen Fällen von Verwaltungen auch -. dann wird darüber entschieden. Das ist kein Gnadenakt. sondem das ist ein Verwaltun gsakt im Rahmen der bestehenden Vorschriften. Es wird nach Recht und Gesetz entschieden.
Zum letzten Punkt: Es ist richti g, dass nach alldent, was ich bisher weiß. eine Landesregierung eine Ausnahme macht. Diese
Ausnahme wird Bestandteil der Absprache auf der Innenministerkonferenz sein, die am 23. und 24.11. stattfindet. In der Vorkonferenz der Staatssekretäre. die heute Nacht beendet wurde. zu dem ausländerrechtlichen Teil ist eindeutig festgestellt worden. dass dieser IMK-Beschluss die Grundlage aller Entscheidungen der Innenminister ist. Alle weiteren Einzelheiten werden wir politisch erörtern.
Danke sehr. - Das Wort geht an Frau Konzack. die Gelegenheit hat. die Frage 477 (II-Ausbildun g in der Lausitz) zu formulieren.
Eine Billion DM wird der Gesamtumsatz der 11-Branche in diesem Jahr betragen. Die Wachstumsraten liegen in Deutschland bei 11 %. Im krassen Gegensatz dazu steht jedoch der hohe Fachkräftemangel auf dein Gebiet der Infonnationstechnologie. der langfristig nur zu beseiti gen ist. wenn heute verstärkt Ausbildungsplätze in der 1T-Branche geschaffen werden. Das gilt gerade für Brandenburg und speziell für die Lausitz. da der Strukturwandel in dieser Re gion maßgeblich davon abhängt, wie viele Ausbildungs- und daraus entstehende Arbeitsplätze in den „neuen Berufen- geschaffen werden können. Die Schere zwischen Lehrstellenangeboten und -nachfrage ist hier allerdings besonders weit geöffnet: Im.Arbeitsamtsbezirk C'ottbus meldeten sich im August 376 Bewerber auf 36 offene Stellen.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen kann sie ergreifen. uni eine Erhöhung des Angebots an Ausbildungsplätzen in der Informationstechnologie zu unterstützen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Konzack. es ist vorran gig Aufgabe der Wirtschaft. für ihren Fachkräftebedarf und deren Nachwuchs selbst zu sorgen. Das gilt natürlich auch Für die Informationstechnologie. Was sie dafür konkret unternehmen muss. richtet sich nach den differenzierten Entwicklungen und Bedürfnissen im Land.
Die Landesregierung will dies unterstützend Fördern. Sie tut dies mit unterschiedlichen Maßnahmen. So Fördert sie unter anderem seit fast drei Jahren betriebliche Ausbildun gsverhältnisse in anerkannten und neuen Berufen wie zum Beispiel Informationselektroniker. Fachan gestellte für Medien und Informationsdienste. Kaufleute für audiovisuelle Medien.
Seit November unterstützen wir in der Verbundausbildung solche Betriebe. die ohne Förderhilfe das Ausbildungsniveau in den neuen Berufen nicht vermitteln könnten. Gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Cottbus bereiten wir eine Projektförderung zum Ausbildungsmana gement vor. Damit wollen wir Betriebe. die kaum über entsprechende Erfahrungen verfügen. fit machen für die zukunftsträchtigen Branchen und Berufe. - Vielen Dank.
Ich bedanke mich auch. - Das Wort geht an den Abgeordneten Senftleben. der die Frage 478 ( Verfahrensdauer). formulieren wird.
Das Verwaltun gsgericht Cottbus terminiert nach eigenen Angaben derzeit Verfahren aus den Jahren 1995. 1996 und 1997. Mit einer kurzfristigen Abarbeitung aktueller Fälle ist somit nicht zu rechnen. In einem mir vorliegenden Fall kann eine Familie eine durch den Landkreis erteilte Baugenehmigung nicht nutzen. da die Stadt gegen diese beim Verwaltungsgericht Cottbus klagt. Zwischenzeitlich hat die Stadt in einem Verfahren auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus erwirkt, in dem die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Stadt gegen die erteilte Baugenehmigung an geordnet worden ist. Dies hat zur Folge, dass bis zum Ende des Hauptsachverfahrens nicht weitergebaut werden kann. Die Familie kann somit das Gnmdstück nicht nutzen. muss aber die bereits abgeschlossenen Arbeiten bezahlen.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die Verfahrensdauer hei den Verwaltungsgerichten möglichst zeitnah zu verkürzen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Senftleben. ich muss Ihnen beipflichten. noch immer sind die Verfahrenslaufzeiten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit unseres Landes zu hoch. Deshalb müssen nicht nur neu eingehende Verfahren rasch erledigt werden. es ist auch dringend erforderlich. den noch vorhandenen Altbestand abzubauen. das heißt. die Verfahren rasch zu erledigen. die bereits seit längerem bei den Verwaltungsgerichten anhängig sind. Uni dies sicherzustellen, ist für einen gewissen Zeitraum eine personelle Verstärkung der Verwaltungsgerichtsbarkeit unerlässlich. Ich freue mich deshalb ganz besonders. dass es trotz der an gespannten Lage des brandenburgischen Haushalts gelungen ist. im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine erhebliche Anzahl neuer Stellen für Richterinnen und Richter zu schaffen. Bereits zum 1. Juli dieses Jahres wurden zehn neue Richterinnen und Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit eingestellt. Fünf weitere sollen zu Beginn des nächsten Jahres folgen. Dies ist dem Beschluss des Landtages über den Haushalt zu verdanken.
Verständlicherweise hat sich der Einsatz der neuen Richter innerhalb von nur drei Monaten noch nicht nachhaltig auswirken können. Erste positive Ergebnisse liegen darin. dass im dritten Quartal des Jahres 200(1 weitere Erfolge beim Abbau von Altverfahren erzielt und die Erledigungen trotz Urlaubszeit gegenüber dem zweiten Quartal 2000 uni 5.5 % gesteigert werden konnten.
Soweit in der Anfrage auch die Termini erungspraxis beim Verwaltungsgericht Cottbus angesprochen wird_ möchte ich Folgendes anmerken: Das Verwaltungsgericht Cottbus ist wie die Verwaltungsgerichte in Frankfurt (Oder) und Potsdam mit gutem Erfolg bestrebt. Altbestände abzubauen. die sich in der hiesigen Verwaltungsgerichtsbarkeit an gehäuft hatten. Deshalb werden verstärkt auch solche überjähri gen - wie man das nennt Verführen terminiert. uni sie endlich zum Abschluss brin gen zu können. Es werden aber durchgängig auch neuere Sachen in die Terminierung. einbezogen. - Vielen Dank!
Mit monatelanger Verspätung liegt den Abgeordneten nun die Übersicht über die haushaltswirtschaftliche Sperre vor. allerdings in unterschiedlicher Qualität. Ich vermute deshalb. dass der Schluss zugelassen ist. dass es, wenn nur Titelnummern angegeben werden, uns Abgeordneten reichlich schwer fallen wird zu verstehen_ an welchen Stellen Sperrungenvorgenommen werden.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat diese Sperre auf den Bereich der Ju gendhilfe sowie für freie Träger und Vereine der Frauen-. Familien- und Gleichstellungsarbeit?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Osten. die Qualität ist überall dieselbe: denn es handelt sich immer um DM-Beträge.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen. dass insbesondere den Mitgliedern des Haushaltsausschusses alle haushaltsmäßigen Informationen offen standen und stehen. uni die Auswirkungen der haushaltswirtschaftlichen Sperre mit Blick auf die angespannte Haushaltslage des Landes Brandenburg nacht ollziehen zu können. Der Haushaltsplan für die Jahre 2000 und 2001 ist
ganz eingehend auch hier diskutiert und dann vom Landtag verabschiedet worden. In den Haushaltsplänen sind, wie Sie wissen, alle Haushaltstitel und die daraus zu finanzierenden Leistungen bzw.. auch der Verwendungszweck mit Erläuterungen aufgeführt und können also von jedermann nachgelesen werden.
Zu Ihrer Frage nach den Auswirkungen im Bereich der Jugendhilfe möchte ich jetzt gleich ergänzend mitteilen, dass im Jugendbereich Mittel von drei Haushaltsansätzen in Höhe von insgesamt 2.6 Millionen DM gesperrt worden sind. Ich kann Ihnen nachher gern die einzelnen Titel nennen.
Der erste Bereich: Die Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind zunächst gesperrt und dann in Höhe von 1.5 Millionen DM gekürzt worden. Hieraus ereeben sich keine Auswirkungen. da es sich um eine Leistungsgewährung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz handelt und die Berechneten einen gesetzlichen Anspruch haben. Die Minderausgaben resultieren also aus dem Rückgang der Fall zahlen der Berechtigten. die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschuss gesetz in Anspruch nehmen können. Berechtigt sind Kinder unter 12 Jahren. die bei einem allein erziehenden Elternteil leben und keine Unterhaltsleistun gen von dem anderen Elternteil erhalten. Wir sollten also froh sein. dass wir in diesem Jahr in diesem Bereich merklich weniger ausgeben müssen als im vergangenen Jahr. Sie wissen. dass wir den Haushaltsansatz schon im Entwurf für das Parlament im Vergleich mit dem Haushaltsjahr 1999 erheblich gekürzt haben.
Zuschüsse für laufende Zwecke an Träger der freien Jugendhilfe sind in Höhe.on 700 000 DM gesperrt worden. In der Jugendabteilung meines Hauses ist ganz intensiv geprüft worden. oh und inwieweit die verbleibenden Mittel ausreichen. uni die bereits begonnenen Maßnahmen bis zum Jahresende fortführen und die entsprechenden Mittel bewilligen zu können. Dadurch sollte verhindert werden. dass freie Träger finanziell belastet oder gar existenziell gefährdet werden. Notwendige Kürzungen wurden auf noch in der Planung befindliche Projekte und ausschließlich auf neue Fördervorhaben konzentriert. So konnten die laufenden Maßnahmen und Projekte im Jugendbereich auch unter ganz schwierigen finanziellen Bedingungen samt und sonders gesichert werden. Dennoch war es bei dein Kürzungsvolumen unvermeidlich. einzelne Projekte nicht zu fördern oder auch Maßnahmen zurückzustellen. die für dieses Jahr vorgesehen waren. Das hat sich insbesondere beschränkt auf beispielsweise Begleitevaluationen oder zusätzliche Maßnahmen für die Sportjugend. da die Sportjugend ja über den Bereich des großen Sporttitels. der nicht gekürzt worden ist, finanziert wird und insofern auch dort keine Einschränkungen eintreten.
Eine Sperre in Höhe von 400 000 DM ist für Investitionszuschüsse ausgebracht worden. Aber auch zur Finanzierung des Gesamtvorhabens Ravensbrück konnte eine fachlich vertretbare Lösung_ gefunden werden. Analog zum vorgesehenen Bauablauf wurde der Anteil ftir das Jahr 2000 zwar gekürzt. aber nur insoweit. als dieser Betrag dann im Jahr 2002 für Ravensbrück zusätzlich zur Verfügung gestellt wird. Wenn Sie sich vor Augen halten, dass wir diese Baumaßnahme erst im Dezember dieses Jahres mit dem ersten Spatenstich bzw. dem Startschuss für dieses große Investitionsvorhaben beginnen, erkennen Sie unschwer. dass eine Kürzun g uni 400 000 DM für das Projekt verträglich ist. da es damit nicht gefährdet ist.
Der Bereich der Frauen-. Familien- und Gleichstellungspolitik ist nach Informationen meines Kollegen Ziel nicht von den Auswirkungen der Sperre betroffen. ich möchte deshalb abschließend darauf hinweisen. dass bis zum Jahresende die Möglichkeit besteht. hei nachgewiesenem Mehrbedarf Veränderungen der gesperrten Beträge innerhalb des Einzelplanes 05 vorzunehmen. So konnte bei einzelnen Kapiteln bereits die Sperre erhöht werden. was dann zur Entlastung an anderer. sensiblerer Stelle im Haushalt geführt hat. Insofern habe ich hier auch noch Spielräume bis zum Ende dieses Jahres. - Vielen Dank.
Herr Minister. kann ich Sie so verstehen, dass Projekte der Jugendhilfe. die sozusagen in Gang sind. durch diese Sperre nicht abgebrochen bzw. eingeschränkt werden müssen?