Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die scheidende Finanzministerin Frau Dr. Simon hat in unmittelbarer Nähe zur Verabschiedung des Haushalts 2000'2001 die von ihr gegenüber dein Parlament mehrfach angekündigte Haushaltssperre verhängt. was angesichts eines durch die Mehrheit dieses Landtages beschlossenen Defizits un Landeshaushalt 200072001 natürlich niemanden verwunden.
Laut Schreiben von Frau Simon an den Haushaltsausschuss vom 23. August waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Fachminister ihrer Aufforderung nach titelscharfer Untersetzun g der gesperrten Summen nachgekommen. Das Innenministerium und auch das Justizministerium hatten den Sperrbetrag nicht erbracht. Das Ministerium des Innern bezweifelte - ich darf aus diesem Material zitieren -,.die Notwendigkeit der Haushaltssperre", da nach seiner Einschätzung ausreichend Mehreinnahmen und Minderausgaben im Haushaltsvollzug zu erwarten seien. Das Justizministerium meinte, dass eine titelscharfe Umsetzung der globalen Minderausgabe aufgrund der Höhe unmöglich sei.
Ich frage die Landesregierung: Wird die Landesregierung auch künftighin tolerieren, dass die Umsetzung von haushaltswirtschaftlichen Sperren. die vom Ministerium der Finanzen in eigener Zuständigkeit nach ;`; 41 Landeshaushaltsordnung verhängt werden können, in einzelnen Ressorts vom Gutdünken des Ressortchefs abhängt?
Einen so schnellen Einsatz von Ministern haben wir noch nie erlebt. Frau !Ministerin Ziegler. Sie haben das Wort.
Hen- Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn meiner ersten Antwort auf eine Frage ein ganz herzliches Dankeschön all alle diejeni gen richten, die mir heute Glückwünsche überbracht und mir auch in der Vergangenheit Glück für dieses neue Amt gewünscht haben. Es gehört nicht ausschließlich, aber doch eine ganze Menge Glück dazu. Herzlichen Dank!
Herr Abgeordneter Vietze, als der Landtag Ende Juni dieses Jahres den Doppelhaushalt 2000/2001 beschloss, war uns allen klar, dass die darin enthaltene globale Minderausgabe von 194 Millionen DM üblicherweise Veraigungsbesehränkungen durch das Finanzministerium zur Folge haben würde. Ich erinnere mich auch noch gut an die Sitzungen des Haushaltsausschusses vor der 3. Lesung. Die notwendigen und absehbaren Maßnahmen wie Haushaltssperren haben wir damals auch auf
Ihre Anregung hin eingehend erörtert. Die Kollegin Osten hat das erst in der letzten Woche im Haushaltsausschuss noch einmal deutlich gemacht.
Der Kern Ihrer Fra ge ist demnach ganz einfach zu beantworten. Die Landesregierung hat nicht toleriert und wird nicht tolerieren. dass einzelne Ressorts - wie Sie es nennen - nach Gutsherrenart auf die Sperren reagieren.
Es stellt sich fol gende Fra ge: Trauen Sie der Landesregierung nicht zu. dass sie die notwendigen Verfügungsbeschränkungen auch vollzieht. oder sorgen Sie sich, dass die Finanzministerin und die Finanzpolitik vom - ich zitiere noch einmal - „Gutdünken einzelner Ressorts "abhängen könnten?
Herr Vietze. Ihre Sorgen sind unbe gründet. Die notwendigen Einsparungen zur Erwinschaft ung der globalen Minderausgabe sind schon jetzt weitgehend gesichert. Ich werde dem Haushaltsausschuss einen umfassenden Bericht vorlegen, wenn die detaillierten Angaben der einzelnen Ressorts bei mir eingetroffen sind. Es ist schon überwiegend einvernehmlich zwischen den Ressorts und dem MdF geklärt. dass die erforderlichen Sparbeiträge erbracht %.,% erden. Ich sehe auch den Beschluss der Landesregierung vom 5. September dieses Jahres als Bestätigung der Haltung des Ministertunis der Finanzen an.
Herr Vietze. deshalb ist es nicht so. wie Sie es unterstellen. Nicht ich muss die angeblich fehlende Kooperation meiner Kollegen tolerieren - und das schon an meinem ersten Ta g -. sondern Sie müssen tolerieren. dass die Landesregierung in finanzpolitischen Grundsätzen übereinstimmt.
Sollten Sie sich insoweit näher orientieren wollen. so empfehle ich einen Besuch der Internet-Homepage der Landesregierung unter dein Link..Der Koalitionsvertrag".
Frau Ziegler, auch ich wünsche Ihnen natürlich viel Erfolg als Finanzministerin. Ihre Ankündigung. wie Sie sich durchsetzen wollen. erfreut mich sehr. Dennoch möchte ich noch einmal auf ein Material Bezug nehmen, das uns durch das Finanzministerium zur Kennmis gegeben wurde. Dann heißt es: Das Ministerium des Innern bezweifelt die Nonvendi gkeit einer Haushaltssperre.
Es ist doch sehr interessant. dass wir im Juli diesen Haushalt mit einer globalen Minderausgabe beschlossen haben, dies aber gar nicht hätten tun müssen. weil der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister gar nicht die Notwendigkeit sieht.
Ich frage Sie deshalb: Ist das in der Regierun g schon diskutiert worden. oder handelt es sich dabei nur uni die Erwartungshalltlin.: einer neuen Finanzministerin, die das heute hier kundtut?
Nein, ich sagte bereits. dass mir schon einige Daten vorliegen. aber noch nicht alle Ressorts haben bisher gemeldet. Jedoch ist es die übereinstimmende Beschlusslage im Kabinett. dass die globale Minderausgabe durch diese Sperren erbracht wird, Das ird auch so geschehen. Herr Vietze.
Die eigenwilligen Auffassungen des Innenministeriums zu Ihrer Haushaltssperre sind auch Anlass für meine Nachfrage. Trotz der Haushaltssperre schickt sich das Innenministerium an. erneut Landeseinrichtungen zu verlagern. in diesem Fall handelt es sich um die Polizeifachschule und das Landeskriminalamt. die aus Basdorf nach Oranienburg bzw. Eberswalde verlagert werden. Das wird erneut 1111111011SC Investitionskosten bedeuten.
- Ich muss das vorher erklären. denn möglicherweise weiß sie das noch nicht. - Entspricht dieses Vorgehen Ihren finanzpolitischen Ansätzen?
Die Diskussion über die Optimierung der Unterbringung von Landesbehörden ist im Kabinett und ui den Koalitionsfraktionen natürlich geführt worden. Die konkrete Frage bitte ich an den Innenminister zu stellen. der diese Reform zu vollziehen hat und die Verantwortung dafür trägt.
Herzlichen Dank! - Wir sind bei der Frage 355 (Verweigerung der Ausstellun g von Führerscheinen für politisch rechts stehen- de Jugendliche und junge Erwachsene). gestellt von der Abgeordneten Frau Hesselbarth. Sie haben das Wort.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag. Peter Stnick. plant. vorbestraften politisch rechts stehenden Jugendli
chen oder jungen Erwachsenen den Erwerb des Führerscheins zu erschweren oder ganz zu untersagen. Darüber hinaus will die SPD-Bundestagsfraktion von Juristen prüfen lassen, oh auch politisch rechts stehenden Erwachsenen der Führerschein nach Begehung einer Straftat weggenommen werden kann.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Auffassung vertritt sie hinsichtlich der genannten Pläne. politisch anders , rechts stehenden vorbestraften Jugendlichen den Erwerb von Führerscheinen zu erschweren oder zu untersagen sowie bereits ausgestellte Führerscheine von Erwachsenen mit rechter politischer Gesinnung im Falle von Straftaten einzuziehen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich beantworte die Frage namens der Landesregierung wie folgt:
Der Landesregierung ist nicht bekannt. welche konkreten Pläne der SPD-Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag. Herr Peter Struck. hinsichtlich der Ausstellung von Führerscheinen hat. Sie ist allerdings der Auffassung, dass Führerscheine nach den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften auszustellen und im Falle der Begehung von Straftaten nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung aufgrund richterlicher Entscheidung zu entziehen bzw. einzuziehen sind. Politische Auffassungen spielen in diesem Zusammenhan g keine Rolle: sie dürfen es auch nicht. Sie sind nicht Gegenstand dieser Vorschriften und dürfen es auch nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht sein bzw. werden.
Soweit Herr Struck die Auffassung v.erinn. Straftätern zukünftig auch dann ein Fahrverbot auferlegen zu können. wenn sie keine verkehrstypische Straftat begangen haben, deckt sich das mit einem in unserem Haus vertretenen Ansatz. Wir haben in die Entwürfe zweier Gesetze zur verbesserten Bekämpfung von einfacher Kriminalität Erwachsener und von Jugendkriminalität. die wir zur Einbrin gung in den Bundesrat dem Kabinett in den kommenden Wochen vorlegen werden. entsprechende Rechtsändeningen vorgesehen und aufgenommen. Wir halten ein Fahrverbot für eine besonders geeignete. fühlbare, eigenständige Sanktion gegenüber Tätern. die allerdings keine zu schweren Straftaten begangen haben dürfen.
Danke sehr. - Wir kommen zur Frage 356 (Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassun gsgerichts des Landes Brandenburg zur Verbindlichkeit von Braunkohlen- und Sanierungsplänen).
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat in seinem Urteil vom 15. Juni 2(100 zur Beschwerde der Gemeinde Grießen die Verordnung zur Verbindlichkeit des Braunkohlenplanes
Tagebau Jänschwal de für nichti g erklärt. Dieses Urteil überträgt sieh mittelbar auch auf al le anderen Verordnungen zur Verbindlichkeit der Braunkohlen- und Sanierungspläne. Wenn die Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg auch keine unmittelbare Auswirkun g auf den Betrieb der gegenwärtig laufenden Tagebau- und Sanierungsarbeiten hat. so sind doch längerfristig Konsequenzen durch fehlende mumordnerisehe Vorgaben und die damit fehlende Planungssicherheit zu erwarten.
Ich trage die Landesregierung: Welche Vorstellungen bestehen. um den entstandenen rechtsfreien Raum nach dem Urteil des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg auszufüllen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Landesverfassungsgericht hat in diesem Urteil vom 15. Juni zweierlei festgestellt. Erstens: Die in ti 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg enthaltene Verordnungsennächtigung zur Verbindlichkeitserklärung der Pläne ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Zweitens: Die Verordnung über die Verbindlichkeit des Braunkohlenplanes Tagebau Jänschwalde vom K September 1998 ist aus diesem Grunde nichtig.
Zur Wiederherstellung der Planungssicherheit ist es notwendig. der Braunkohlen- und Sanierungsplanung eine verfassungskonforme rechtliche Grundlage zu geben. Aus diesem Grund wird derzeit intensiv an der Erarbeitung eines Änderungsgesetzes zum Gesetz zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung gearbeitet. Die Erarbeitung des Entwurfes erfolgt unter Federfühnin g meines Hauses. Ziel der beabsichtigten Gesetzesänderung ist es, sämtliche vorn Verfassungsgericht genig.ten Mängel zu beseitigen.
Auf der Grundlage des geänderten Gesetzes werden dann die Planverfahren erneut durchgeführt, soweit die Wiederherstellung der Verbindlichkeit von Zielen der Raumordnung erforderlich ist. Um einen zü gigen Verfahrensablauf zu gewährleisten. werden die Planinhalte parallel zum Gesetzgebungsverfahren überarbeitet. Von besonderer Bedeutun g ist dabei die Wiederherstellung der Planungssicherheit im Hinblick auf die aktiven Tagebaue. Im Entwurf zum Änderun gsgesetz ist eine Übergangsregelun g enthalten. die es ermöglicht. in dringenden Fällen einen vereinfachten Verfahrensweg zu beschreiten.