Protocol of the Session on September 20, 2000

Auf der Grundlage des geänderten Gesetzes werden dann die Planverfahren erneut durchgeführt, soweit die Wiederherstellung der Verbindlichkeit von Zielen der Raumordnung erforderlich ist. Um einen zü gigen Verfahrensablauf zu gewährleisten. werden die Planinhalte parallel zum Gesetzgebungsverfahren überarbeitet. Von besonderer Bedeutun g ist dabei die Wiederherstellung der Planungssicherheit im Hinblick auf die aktiven Tagebaue. Im Entwurf zum Änderun gsgesetz ist eine Übergangsregelun g enthalten. die es ermöglicht. in dringenden Fällen einen vereinfachten Verfahrensweg zu beschreiten.

Die Landesregierung befasste sich am 29. August mit einem Bericht über die Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtes sowie mit Eckpunkten des daraus abzuleitenden Gesetzgebungsverfahrens. Danach ist vorgesehen, die hoheitlichen Aufgaben der Braunkohlen- und Sanierungsplanung künftig von der Landesplanungsbehörde wahrnehmen zu lassen. Damit wird einem wesentlichen Bedenken des Verfassungsgerichtes Rechnung getragen.

Auch zukünftig soll die Braunkohlen- und Sanierungsplanung nicht ohne die Beteiligung des Braunkohleausschusses durch

geführt werden. Landesplanerische Vor gaben auf einem politisch so sensiblen Gebiet wie der Braunkohlen- und San ierungsplanung sind nur dann tnigtiihi g, und durchsetzbar. wenn die von der Planung betroffene Region möglichst umfassend in den planerischen Willensbildun gsprozess ein gebunden wird. Durch transparentere Planung und öffentliche Diskussion muss ein Grundkonsens in der Region zu den landesplanerischen Vorgaben angestrebt werden. Das Gremium Braunkohleausschuss soll daher zur Mitwirkung und regionalen Willensbildung bei der Braunkohlen- und Sanierungsplanung erhalten werden.

Der Gesetzentwurf befindet sich gegenwärtig in der Abstimmung zwischen den Ressorts. Danach folgt die Anhörung der Verbände und die Übelarbeitung. Dabei geht trotz al ler gebotenen Dringlichkeit die zu erzielende Rechtssicherheit vor. Ich gehe davon aus. dass sich das Parlament noch sor Ende dieses Jahres mit der

1. Lesung des Gesetzes beflissen kann. - Vielen Dank.

Herr Abgeordneter Christoffers. bitte!

Herr Minister. ist es aus der Sicht Ihres Hauses notwendig. in dem dann vorgelegten Gesetz auf eine Veränderung, der Zusammensetzung des Braunkohleausschusses abzuzielen. oder kann es bei dem bisherigen Schlüssel im Braunkohleausschuss bleiben?

Die Zusammensetzung des Braunkohleausschusses nach unterschiedlichen Interessengruppen soll auf jeden Fall erhaben bleiben. Es ist aber geplant. eine Straffung der Mitglieder vorzunehmen.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Wie wollen Sie das machen? Alle auf Diät setzen? - Weitere Zurufe von der PDS)

Herzlichen Dank. - Warum soll es nicht auch straffe Mitglieder geben?

Wir sind bei der Frage 351 (Klinikum Niederlausitz). gestellt vom Abgeordneten Senftleben. Bitte!

Im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Klinikum Niederlausitz wurden in der vergangenen Woche verschiedene Hausdurchsuchungen durchgeführt. Nach Pressemeldungen besteht der Verdacht. dass von Mitarbeitern des Klinikunis Gelder in erheblichem Maße veruntreut worden sind.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu diesem Sachverhalt vor?

Zur Beantwortung der Frage erteile ich erneut Staatssekretär Stange das Wort. Bitte sehr!

Landiau Brandenhurn - Wahlporitxlc - Plenarprowisoll i 20 - 20. Scomber 2000 1191

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten'. ich beantworte die Frage wie folgt:

Am K. November 1999 wurde durch Mitarbeiter des Klinikunis Niederbnsitz. dessen alleiniger Gesellschafter der Kreis Oherspreewald-Lausitz Strafanzeige wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen zum Nachteil des Klinikums hei der Staatsanwaltschaft Cottbus erstattet. Der Verdacht richtete sich unter anderem gegen den damaligen Geschäftsführer sowie den Finanzdirektor des Klinikums. der in der Zeit der Beurlaubung des mittlerweile abberufenen Geschäftsführers seit Herbst 1999 auch kommissarischer Geschäftsführer des Klinikums war. Es wurden Hinweise gegeben. dass über eine. Tochterfirma des Klinikunis. die RCD-Service GmbH Seisheilberg, sowie zahlreiche weitere von den Beschuldi gten initiierte Firmen dem Klinikum bzw.. der RCD-Service GmbH absprachegemäß Leistungen in Rechnung gestellt worden sind. die entweder überhaupt nicht oder zu stark erhöhten Preisen erbracht worden waren. Die Tochter-GmbH des Klinikums. an der der Kreis zu 50 beteiligt ist. ‘t. ar auf Initiative des früheren Geschäftsführers des Klinikums im Jahre 1993 mit dem Ziel gegründet worden. durch Auslagerung von unwirtschaftlichen Eigenleistungen der Klinik auf private Untemehnsen zur Kostenerspamis beizutragen: eine übliche strukturelle Maßnahme. die man gemeinhin als Outsoureine bezeichnet.

Nach anfänglichen Ermittlungen. die den geäußerten Tatverdacht bestärkten. wurde das Verfahren wegen seiner absehbaren erheblichen Umfänge im Dezember 1999 an die SchwerpunktStaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Potsdam ab gegeben. Dort wurden unter Einbeziehung der Steuerfahndung weitere Ermittlungen geführt. die den Tatverdacht gegen insgesamt sechs Beschuldigte. nämlich den früheren Geschäftsführer und den früheren Finanzdirektor des Klinikunis sowie weitere vier Personen. die leitende Stellungen in den jeweils Rechnung stellenden Firmen bekleideten. konkretisierten. Den Beschuldigten werden insoweit Taten der Untreue zum Nachteil der von ihnen betreuten Firmen bzw. Beihilfe zur Untreue sowie Steuerstraftaten ins Zeitraum von 1993 bis 1999 zur Last gelegt. Da die Ermittlungen erst ans Anfang stehen, können zur Selladenslsöhe. die zurzeit zwischen einer und 2 Millionen DM angesiedelt sein dürfte, noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden.

Nach Durchsuchungen an 54 Orten im Land Brandenburg. in Nordrhein-Westfalen und in Sachsen konnten ca. 2 500 Ordner mit Geschäftsunterlagen sichergestellt werden. die noch ausgewertet werden müssen. Gegen fünf Beschuldigte wurde Haftbefehl erlassen, darunter gegen die beiden früheren Klinikunssissitarbeiten Zwei der Beschuldigten. die aus dem Kreis der Firmen stammen. an die absprachegemäß ohne Rechtsgrundlage Gelder des Klinikums bzw. dessen Tochter-GmbH geflossen sein sollen. sind gegen Auflage von der Haft verschont worden. Über die voraussichtliche Dauer der Ermittlungen lassen sich keine Prognosen treffen.

Danke sehr. - Bevor ich dem nächsten Fragesteller das Wort erteile. begrüße ich ganz herzlich Gäste aus dem Einstein

Gymnasium Potsdam und Gäste aus Lenz. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Wir sind bei der Frage 358 ( Auswirkungen der Haushaltssper- re), gestellt von der Abgeordneten Frau Osten. Bitte sehr!

Aufgrund des Landtagsbeschlusses zum Haushalt 2000 mit einer globalen Minderausgabe von rund 200 Millionen DM. über die wir heute bereits gesprochen haben. ergab sich die Verhängung der Haushaltssperre durch die Finanzministerin in Höhe von erst einmal 125 Millionen DM. Da uns die genauen Daten der Korrektur nicht vorliegen und das Parlament nicht weiß. was von dem eigenen Beschluss korrigiert werden musste. frage ich die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat die Korrektur des Haushaltsplanes auf die bisher geplanten sozialen und kulturellen Leistun gen des Landes gegenüber den Trägern vor Ort und bei ABM- und SAM-Finanzierungen?

Herr Staatssekretär Schinner. ich erteile Ihnen das Wort. Bitte sehr!

Staatssekretär ins Ministerium für Arbeit. Soziales. Gesundheit und Frauen Schirmer:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Frau Osten, wir tusierisehnsen seit jeher alle Anstrengungen. die Existenz leistungsfähiger Träger vor Ort nicht zu gefiihrden. Das ist uns bis zum jetzigen Zeitpunkt auch gelungen. Auch die Maßnahmen der Haushaltssperre haben auf die von Ihnen an gesprochenen sozialen Leistun gen für die geplanten Vorhaben bei ABM und SAM keine Auswirkungen. denn wir haben sie in unserem Einzeletat, also im MASGF. von der Sperre ausgenommen. Allerdings müssen bei der Kulturförderung nach jetzigem Stand die Ansätze zurückgeführt werden. Eine Größenordnung kann derzeit noch meist genannt werden. da sich im Haushaltsvollzug noch Verschiebungen er geben können.

Ich kann Ihnen aber jetzt schon sagen - das ist für unser Ressort natürlich wichti g -. dass die SAM-Förderung im Kulturbereich, wenn überhaupt. hiervon nur in geringem Maße betroffen sein wird.

Es führt kein Weg an der Notwendigkeit vorbei zu sparen. Davon sind alle Bereiche - auch wir - betroffen. Daran müssen sich alle beteiligen. Wir werden auch künftig uns Augenmaß und Ausgewogenheit gerade hei den Trä gem bemüht sein. Allerdings bitten wir auch um Verständnis und Hilfe. damit wir die verfügbaren Mittel möglichst effizient einsetzen können. - Danke schön.

Es gibt noch Klärungsbedarf. - Bitte sehr. Frau Osten!

Da Sie mir genannt haben. wo diese Kürzungen nicht stattfinden.

1192 Landtag Braudenburg - 3. N. alilperinde - Menarprotokoll % 2Et - 20. helltemiler 2000

und nicht genannt haben. wo sie stattfinden. möchte ich einfach noch einmal um die Beantwoming der Frage bitten.

Sie haben gezielt die sozialen Leistungen sowie SAM und ABM angesprochen. Dazu habe ich eine klare Position bezogen. Wir erden diese nicht kürzen. Wir haben uns sehr intelligent bemüht. gerade die sensiblen Bereiche wie Träger. die durch Reduzierung gleich in Gefahr geraten. auszunehmen.

(Frau Dr. Enkelmann [PDS]: Die Worte hör ich wohl. allein mir fehlt der Glaube!)

In diesem Punkt, denke ich, sollten Sie mir abnehmen.

(Zuruf von der CDU: Sie haben keinen Glauben!)

dass wir uns gezielt Mühe geben, die sensiblen Bereiche nicht mit einer Haushaltssperre zu tangieren. Deswegen können Sie als Antwort auf die gestellten Fragen von mir mitnehmen. dass wir dort keine Einschränkungen vornehmen.

(Beifall hei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Schönen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 359 (Mietrechts- reform), gestellt vom Abgeordneten Dellmann.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf fiir eine Reform des Mietrechts vorgelegt. Dieses Gesetz sieht eine Vereinfachung des bisherigen Mietrechts vor. das darüber hinaus eine übersichtlichere Gestaltung erhält. Die Landesregierung konnte in Kooperation mit anderen Bundesländern einige sinnvolle Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf durchsetzen.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wir beurteilt die Landesregierung den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung bzw. welche Änderun gen wären aus Ihrer Sicht wünschenswert!!

Präsident Dr. Knoblich

Herr Minister Meyer. Sie haben erneut das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dellmann, die Landesregierung begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Mietrechtsreform.

Der Entwurf erfüllt die seit Jahrzehnten bestehende Forderung. das private Mietrecht übersichtlicher und verständlicher zu machen und im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammenzufassen. Er orientiert sich an den Vorschlägen einer in der letzten Legislaturperiode des Bundestages eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Mietrechts. Inhaltlich sollte durch eine Mietrechtsreform der Ausgleich zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern gewahrt bleiben. Das ist gelungen.

Hierbei hat auch die Landesregierung - wie Sie sagten - mitgewirkt. So konnte erreicht werden, dass Vermieter auch weiterhin Modemisierungskosten in Höhe von I 1 "A/ auf die Miete umlegen können. Der Referentenentwurf des Bundes sah lediglich 9 "■■ vor. was von den entsprechenden Wohnungsverbänden abgelehnt wurde.

Eine Senkung der Modemisienin gsumlage wäre das falsche Signal gewesen. Investitionen in den Mietwohnungsbestand müssen wegen des weiterhin hohen Instandsetzungsbedarfs im Osten attraktiv bleiben.

Eine Änderung des Regierungsentwurfs wäre nach Auffassung der Landesregierung z. B. in fol genden Punkten wünschenswert:

1. Auch vereinbarte Mietspiegel und Mietspiegel. die nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde anerkannt sind, sollten die rechtliche Qualität von qualifizierten Mietspiegeln haben.