Protocol of the Session on April 13, 2000

Das Wort geht an die DVU-Fraktion. Herr Abgeordneter Claus, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die Fraktion der DVU im Landtag Brandenburg wird den Beschlussempfehlungen des Haushaltskontrollausschusses zur Rechnung des Präsidenten des Landtages, zur Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg sowie zur Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 1997 ihre Zustimmung erteilen.

Bei der Beschlussempfehlung des Haushaltskontrollausschusses - Drucksache 3/856 -, welche sich auf die Landeshaushaltsrechnung 1997 der Landesregierung bezieht und die Entlastung der Landesregierung empfiehlt, wird sich unsere Fraktion der Stimme enthalten.

Ich begründe wie folgt: Wie der Beschlussempfehlung des Haushaltskontrollausschusses zur Haushaltslage zu entnehmen ist, ist der Landeshaushalt einnahmeseitig zu über 60 % von der Zumessung der Anteile an den Umsatz- und Lohnsteuern, den Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich sowie den Sonderbedarfs- und Bundesergänzungszuweisungen abhängig.

Daher besteht eine wesentliche Aufgabe der Landesregierung darin, aufdie Steuergesetzgebung der Bundesregierung Einfluss zu nehmen, und es sind größere Anstrengungen notwendig, um die durch das Land zu beeinflussenden Einnahmen zu erhöhen.

Schlagen wir dagegen den Jahresbericht 1999 des Landesrechnungshofes auf, so wird darin ein realer Einnahmenrückgang in

Höhe von 19,3 Milliarden DM im Jahre 1996 auf gerade noch I8,7 Milliarden DM im Jahre 2002 prognostiziert.

Angesichts der hohen Gesamtverschuldung des Landes von mittlerweile deutlich über 25 Milliarden DM und der daraus resultierenden Vorbelastung künftiger Haushalte aus Zins- und Tilgungsverpflichtungen ist es unabdingbar, die Zuwächse zur Rückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme einzusetzen.

Die geplanten Gesamteinnahmen des Landes werden unter Berücksichtigung der weiteren notwendigen Rückführung der Schuldenaufnahme selbst bei Eintreffen der zugrunde liegenden Annahme zum Ende des derzeitigen Finanzplanungszeitraums nicht über denen des Jahres 1998 liegen. - So weit zum Landesrechnungshof.

Und da dem so ist, dass die effektiven Einnahmen kontinuierlich zurückgehen, und angesichts des Auslaufens des Solidarpaktes 1 zum Jahre 2003 und dem Ende der Ziel- I -Förderung der EU Ende 2006 sowie angesichts der Neuverhandlungen des Länderfinanzausgleichs aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom November 1999, welche noch in diesem Jahr beginnen sollen, und ebenso aufgrund der befürchteten Einnahmenrückgänge aufgrund der so genannten Unternehmenssteuerreform der Bundesregierung mit befürchteten Einnahmenausfällen von 600 Millionen DM bereits im nächsten Jahr, werden die effektiven Staatseinnahmen des Landes Brandenburg in Wahrheit in den nächsten Jahren noch viel stärker absinken, als vom Landesrechnungshof in diesem Jahresbericht erwartet.

Außerdem ist der Doppelhaushalt 2000/2001 mit einer globalen Minderausgabe, also mit einer Deckungslücke, von sage und schreibe 492 Millionen DM belastet, und dies, obwohl der Haushaltskontrollausschuss in seiner Beschlussempfehlung ausdrücklich die Besorgnis des Landesrechnungshofes teilt, dass sich eine zu erwartende globale Minderausgabe erfahrungsgemäß zusätzlich negativ im investiven Bereich auswirken würde. In der Tat sollen nach steigenden Investitionsausgaben im Jahre 2000 diese im Jahre 2001 wieder drastisch abgesenkt werden.

Die Beschlussempfehlung des Haushaltskontrollausschusses ist nach Meinung unserer Fraktion allerdings in sich widersprüchlich und unschlüssig, wenn unter Punkt 6 zur Haushaltslage ausgeführt wird:

„Wenn im Folgenden von einer konsequenten Ausgabenkritik die Rede ist, so muss das auch für die Investitionspolitik gelten, für die die Kredite maßgeblich eingesetzt wurden."

Einerseits beklagt man die sinkenden Investitionen, andererseits jedoch spricht man sich gerade für sinkende Investitionen aus.

Was schließlich die in der Beschlussempfehlung geforderte „Verschlankung" der Verwaltung betrifft, so hält unsere Fraktion die von dieser Landesregierung geplante Kürzung von 8 000 Stellen im Landesdienst - Frau Osten von der PDS-Fraktion sprach sogar von 9 200 - für nicht vertretbar.

Aus all den gesagten Gründen, meine Damen und Herren, ergibt sich, dass für unsere Fraktion der Deutschen Volksunion die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Haushaltskontrollausschusses bezüglich der Rechnung der Landesregierung für das Rechnungsjahr 1997 und zur Entlastung der Landesregierung nicht in frage kommt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der DVU)

Das Wort geht an die CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter von Arnim, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zum Jahresbericht des Landesrechnungshofes 1999 vor. Der Landesrechnungshof hat auch für das Haushaltsjahr 1997 wieder detailliert die Haushaltswirtschaft des Landes kontrolliert und aufgezeigt, in welchen Bereichen Mängel abzustellen sind, die wir bei unseren weiteren Arbeiten zu berücksichtigen haben.

Dem Landesrechnungshof und dessen Kollegium möchte ich an dieser Stelle den herzlichen Dank aussprechen. Frau Präsidentin, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Dank an Ihre Mitarbeiter übermitteln würden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ausschuss für Haushaltskontrolle haben wir uns den im Jahresbericht 1999 des Landesrechnungshofes aufgezeigten Einzelfragen gewidmet. Wir haben uns mit den Fragen auseinander gesetzt und sind zu den vorliegenden Beschlussempfehlungen gekommen.

Ich möchte nur auf zwei Berichtsgegenstände eingehen, und zwar auf die Feststellung der Haushaltsrechnung sowie auf die Lage und die Entwicklung der Haushaltsfinanzen speziell im Bereich des Personalhaushaltes und des Kommunalhaushaltes. Das betrifft auch die Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung der kreisfreien Städte und der Landkreise.

Der Landesrechnungshof hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das Land Brandenburg in fast allen Aufgabenbereichen eine Personalausstattung hat, die deutlich über der vergleichbarer Länder liegt, beispielsweise über der des Landes Schleswig-Holstein.

Die Landesregierung muss grundsätzlich den für die Erledigung der Aufgaben notwendigen Personalbedarf nachvollziehbar und methodisch begründet ermitteln. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle fordert im Übrigen die Landesregierung auf, bis zum 31. Dezember 2000 konkret darzulegen, wie das angestrebte Kürzungsziel bis zum Jahr 2005 tatsächlich verwirklicht werden soll. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Stellenabbau entsprechend der Rahmenvereinbarung zum Prozess der Verwaltungsoptimierung zu erfolgen hat.

Die Durchsetzung der angestrebten Personalreduzierung ist von Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss Ihres Beitrages!

besonders großer Bedeutung, da in diesem Landeshaushalt der Personalhaushalt bereits ein Viertel des gesamten Haushaltsvolumens umfasst.

Des Weiteren hat der Landesrechnungshof die wirtschaftliche Betätigung der kreisfreien Städte und Landkreise geprüft. Dabei wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt, wie die Kommunen ihren Einfluss auf die wirtschaftliche Betätigung der privaten Rechtsform sowie auf die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen in Eigenbetrieben und Zweckverbänden ausüben,

Es wurde festgestellt, dass bei der Durchführung kommunaler Aufgaben weiterhin die Tendenz anhält, diese Aufgaben in der Organisationsform des Privatrechts auszuführen. Dabei haben die Kommunen für die Durchführung ihrer Aufgaben fast grundsätzlich die Rechtsform einer GmbH gewählt.

Bei der Prüfung ergab sich allerdings, dass es nicht allen kreisfreien Städten und Landkreisen durchgängig gelungen ist, einen angemessenen Einfluss auf die Kapitalgesellschaften sicherzustellen. Bereits in den Gesellschaftsverträgen wurden die den Kommunen obliegenden Einwirkungspflichten nicht hinreichend festgeschrieben.

Die Kommunen haben in Zukunft ihre Steuerun gs- und Einflussmöglichkeiten zu stärken und vor allem eigene finanzielle Risiken einzuschränken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Kritikpunkte des Landesrechnungshofes sind in dem Jahresbericht nachzulesen. Ich möchte abschließend von dieser Stelle aus an alle Bewirtschafter und Titelverwalter von Landesmitteln und Kommunalfinanzen appellieren: Bitte beachten Sie sorgfältigst, wofür unser Geld ausgegeben wird! Fragen Sie nach! Wenn Ihnen etwas nicht hinreichend genug begründet erscheint, lassen Sie dies bitte besonders kritisch prüfen! Allen anderen, die mit den Mitteln des Landes umgehen, möchte ich sagen: Überlegen Sie bitte, ob die Zahlungen unbedingt notwendig sind! Ich bin mir sicher, dass es, wenn wir sorgsam mit den Mitteln des Landes umgehen, langsam aufwärts gehen wird. - Danke.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort hat nun die Landesregierung. Bitte sehr, Frau Ministerin Simon!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihrer heutigen Entscheidung über die Entlastung der Landesregierung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 1997 liegen die Haushaltsrechnungen mit dem Vermögens- und Schuldennachweis 1997 und der Jahresbericht 1999 des Landesrechnungshofes zugrunde.

Die ebenfalls vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle ist das Ergebnis der umfassenden Arbeit der Ausschussmitglieder in den vergangenen Monaten. Das bestätigt einmal mehr, dass der Ausschuss seine Kontrollfunktion ausführlich und mit großer Kompetenz wahrnimmt. Die I3e

schlussempfehlung enthält somit Forderungen, die der Landesregierung im Umgang mit den ihr anvertrauten öffentlichen Mitteln helfen werden.

Daher gilt eingangs mein Dank den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses für die engagierte Arbeit. Mein Dank gilt aber auch den Damen und Herren des Landesrechnungshofes, die mit ihren Prüfungsfeststellungen im Jahresbericht 1999 wieder einmal ihre fachlich-kritische Betrachtung hinsichtlich des Umgangs der Landesregierung mit Steuergeldern unter Beweis gestellt haben.

Die Landesregierung hat bereits aufdie Prüfungsfeststellung des Landesrechnungshofes reagiert. So konnte ein Teil der Beanstandungen schon im Verlaufe des Beratungsverfahrens ausgeräumt werden. Zum Beispiel wurden in meinem Geschäftsbereich Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofes zu den Raum- und Flächennormen der Landesbehörden umgesetzt. Darüber hinaus wird eine baufachliche Richtlinie erarbeitet, deren einheitliche Grundsätze künftig sowohl für alle Baumaßnahmen der Landesverwaltung als auch für die Anmietung von Büroflächen angewendet werden sollen.

Auch in anderen Fällen wurden bereits Maßnahmen veranlasst, die zur künftigen Vermeidung der festgestellten Mängel geeignet sind. Die Aufarbeitung ist an konkrete Termine geknüpft.

Erlauben Sie mir bei dieser Gelegenheit die Anmerkung, dass. abgesehen von zwei Fällen, die noch im Verfahren sind, von der Landesregierung alle Berichtsgegenstände, zu denen es in der 2. Legislaturperiode Terminstellungen gegeben hat, abgearbeitet wurden. Diese Erfüllungsquote ist meines Erachtens Ausdruck der hohen Akzeptanz der Arbeit des Haushaltskontrollausschusses und des Landesrechnungshofes. Mit der fristgemäßen Berichterstattung zeigt sich die Wirksamkeit der Haushaltskontrolle besonders deutlich. Das fördert die gemeinsame Suche nach Lösungen.

Die Bürgerinnen und Bürger halten viel von einer wirksamen Kontrolle und von den Schlussfolgerungen der Landesregierung bezüglich einessorgsamen Umgangs mit Steuergeldern. Die insgesamt 28 Prüfungsfeststellungen des Landesrechnungshofes betreffen die verschiedenen Bereiche der Landesverwaltung, die kommunalen Haushalte und den Landeshaushalt.

Der Jahresbericht 1999 enthält verstärkt auch Beiträge, aus denen neben finanzwirksamen Regelungen organisatorische Veränderungen abgeleitet werden können. Es werden auch Verbesserungen festgestellt, z. B. im Bereich der Prüfung der Rechnungslegung und bei der Bearbeitung von Zahlungs- und Buchungsvorgängen. Dennoch handelt es sich gerade hierbei um einen Problemkreis, der in allen Berichten - bisher sind es immerhin schon sieben Berichte - zu Prüfungsbeanstandungen des Landesrechnungshofes geführt hat. Die Landesregierung wird weiterhin konsequent an Verbesserungen arbeiten müssen.

Eine schwierige Aufgabe ist die schrittweise Einführung betriebswirtschaftlicher Instrumentarien im öffentlichen Rechnungswesen und die Verbesserung wirtschaftlichen Verwaltungshandelns. Hierbei ist ein Bereich angesprochen, in dem nicht ausschließlich durch administrative Regelungen der Durchbruch erzielt werden kann. Die Vorschläge des Landes

rechnungshofes werden in dieser Frage besonders ernst genommen und die Prüfungsergebnisse ressortübergreifend ausgewertet.

Obwohl wir auf dem Weg zu einer gewachsenen Verwaltungsstruktur schon ein gutes Stück vorangekommen sind, sehe ich in der Ausbildung und in den wachsenden Erfahrungen der Mitarbeiter noch große Potenziale für wirtschaftliches Denken und Handeln. Sie müssen unternehmerisches und kostenorientiertes Handeln lernen.

Auch die konsequente Nutzung moderner Datenverarbeitungstechnik ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine funktionierende Kosten- und Leistungsrechnung und den Einsatz betriebswirtschaftlicher Steuerungsmodelle.

Aus der Fülle von konkreten Empfehlungen und Forderungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle möchte ich eine Forderung herausgreifen, bei der sich die Landesregierung besonders nachhaltig gefordert sieht. Wir werden, wie beschlossen, der Landesverwaltung bis zum Jahresende ein Konzept über den aufgabenkritischen Abbau von 8 000 Stellen vorlegen.

Dieser Vorgang ist ein Beispiel dafür, dass sich Parlament und Landesregierung in ihren Zielen gegenseitig unterstützen, wofür ich auch dankbar bin.

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich im Namen der Landesregierung bei den Mitgliedern des Ausschusses für Haushaltskontrolle für die vorgeschlagene Entlastung der Landesregierung bedanken.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU)