André Schröder

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man stelle sich einmal vor, es würde den Stadtumbauprozess in Sachsen-Anhalt nicht gegeben haben: mehr Leerstand, mehr Verfall, kommunale Finanzkrisen durch möglicherweise insolvente Wohnungsunternehmen, mehr Baulücken, mehr Brachen in jeder Stadt, 55 000 mehr leer stehende Wohnungen als jetzt und 264 Millionen € weniger Fördermittel für die Aufwertung unserer Städte. Vielleicht hätten wir heute eine Aktuelle Debatte über insolvente Wohnungsunternehmen, kommunale Finanzkrisen und den Domplatz voller protestierender Mieter. Zum Glück haben wir heute eine Aktuelle Debatte zur Zukunft des Stadtumbaus und das ist gut so.
Wir haben seit sechs Jahren Erfahrungen mit dem Programm, und es ist gut, dass wir dieses Programm haben. Wir haben unsere Situation im Land stabilisiert, aber die Probleme haben wir noch nicht gelöst. Der verfügbare Wohnraum im Verhältnis zur Einwohnerzahl wächst sogar wieder an. Es ist richtig, dass wir das Know-how, dass wir in den letzten sechs Jahren gewonnen haben, auch international mit der Internationalen Bauausstellung IBA 2010 zu vermarkten beginnen.
Natürlich ist diese wohnungswirtschaftliche Bestimmung des Themas nicht allein ausreichend. Herr Henke hat darauf hingewiesen, aber DIE LINKE ist dort nicht allein, sondern im Klub aller Fraktionen, wie das auch durch die Vorreden und auch durch die Rede des Ministers dargestellt worden ist.
Wenn man alle Bund-Länder-Programme und die kommunalen Mittel einmal zusammenrechnet, stehen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 allein für die IBA-Modellstädte etwa 96 Millionen € zur Verfügung. Wenn sich zum Beispiel in meiner Heimatstadt Sangerhausen eine japanische Regierungsdelegation ansagt und nicht zu den Rosen will, sondern sich die Modellstadt Sangerhausen anschauen und Erfahrungen sammeln will, wie wir in Sachsen-Anhalt mit dem Stadtumbau umgehen, dann sind wir auf einem guten Weg, und ich möchte, dass wir diesen Weg gemeinsam fortsetzen.
Es hat Empfehlungen zur Evaluierung des Bund-LänderProgramms Stadtumbau Ost gegeben. Das ist der Anlass unserer heutigen Debatte, und es ist gut, dass es einen politischen Konsens darüber gibt, dass wir nicht darüber streiten, ob wir das Programm fortsetzen, sondern darüber, wie wir den Stadtumbau in Sachsen-Anhalt fortsetzen. Ich möchte kurz für unsere Landtagsfraktion auf einige wesentliche Punkte hinweisen, die für uns dabei von besonderer Bedeutung sind:
Erstens. Natürlich wollen auch wir, dass der Stadtumbau in Sachsen-Anhalt über das Jahr 2009 fortgesetzt wird. Empfohlen wird ein Zeitraum bis 2016. Wenn wir über eine Verlängerung von sieben Jahren nachdenken, dann sollten wir nach wie vor zum Zwecke der Planungssicherheit prüfen, die abzustimmenden Verwaltungsvereinbarungen möglicherweise mehrjährig zu gestalten. Wir brauchen - darauf hatte ich hingewiesen - weiterhin
eine deutliche Komponente für den Abriss und beim Thema Aufwertung nach wie vor die Ermächtigung für die Länder, den kommunalen Eigenanteil auf 20 % abzusenken.
Zweitens wollen wir die vollständige Inanspruchnahme der Strukturfondsmittel in Höhe von 60 Millionen € aus der EU-Förderperiode bis 2013 für den Zweck des Städtebaus.
Drittens wollen wir bei der Frage der Altschuldenproblematik die schon angesprochene flexible Handhabung der Härtefallregelung und die Verlängerung der Abrissfrist bis 2013.
Viertens wollen wir, dass wir den Bereich der notwendigen technischen Infrastrukturanpassung in unseren Städten als separaten Fördertatbestand ansehen und ressortübergreifend weiter unterstützen.
Fünftens. Das ist für die CDU ganz wesentlich; Herr Henke hat es angedeutet: Stadtumbau ist nur erfolgreich, wenn es uns gelingt, privates Kapital einzubinden. Es ist gut, dass wir nicht nur bei der Frage der Alterssicherung, sondern auch bei landesspezifischen Regelungen - ich erwähne unsere Wohneigentumsförderung - versuchen, über Wohneigentumsförderung auch im Bestand privates Kapital stärker zu akquirieren.
Als Fachpolitiker möchte ich sagen: Ich würde es schon begrüßen, wenn es gelänge, die Investitionszulage, die im Jahr 2004 abgeschafft worden ist, wenigstens für Bestandsinvestitionen im Altbaubereich wieder einzuführen. Auch das wäre eine Möglichkeit, privates Kapital zu gewinnen.
Sechstens. Ich bin mir auch darüber im Klaren, dass es richtig sein wird, die Mittel aus der in reiner Landeszuständigkeit liegenden Wohnungsbauförderung in den Stadtumbaustädten vorrangig zu investieren. Auch das wird ein zusätzlicher Impuls sein. Sachsen-Anhalts Zukunft wird in diesen Städten liegen.
Meine Damen und Herren! Vielleicht als Abschluss meiner Rede eine persönliche Bemerkung, um noch einmal deutlich zu machen, dass wir über den wohnungswirtschaftlichen Ansatz weit hinaus sind.
Ich glaube, jeder von uns im Landtag wird es so sehen: Es gibt eigentlich kein Thema, das den Landtag bei sehr schmerzlichen Anpassungsprozessen ressortübergreifend derart beschäftigt wie die Frage des demografischen Wandels. Das Stadtumbauprogramm ist wie kein anderes Programm symbolträchtig für eine politische Bewältigungsstrategie dieses demografischen Wandels.
Vielleicht eine Kurzformel: Die Wohnmenge schrumpft, aber die Wohnqualität steigt. So kann man für den demografischen Wandel sagen, dass trotz schmerzlicher Schrumpfungsprozesse und Anpassungsstrategien in Sachsen-Anhalt qualitatives Wachstum möglich bleibt. Kein anderes Programm als das Stadtumbauprogramm Ost symbolisiert das auf trefflichere Weise. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Gesetz gilt gemeinhin als gut, wenn es lange in Kraft ist und wenn es keinen Veränderungsbedarf gibt. Das gilt für die Verfassung, für das Bürgerliche Gesetzbuch und für zahlreiche Einzelgesetze.
Für das Medienrecht gilt das nicht. In diesem Bereich ist die Aktualität ein Kriterium der Qualität. Es geht darum, dass sich die rasanten Entwicklungen im Medienrecht widerspiegeln. So reden wir dann auch nicht über einen
ersten oder zweiten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, nein, wir reden mittlerweile über den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Das Landesmediengesetz, das wir ebenfalls ändern, ist in dieser Form erst im Jahr 2004 in Kraft getreten.
Ich bedanke mich bei der Landesregierung ausdrücklich für diese Kompaktlösung, diese Dinge im Rahmen eines Artikelgesetzes im Ausschuss behandeln zu können.
Nun befindet sich die Medienpolitik in einem recht stürmischen Fahrwasser. Mit der in Arbeit befindlichen Entwurfsfassung zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird eine sehr umfassende Strukturreform im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorbereitet. Bereits im Vorfeld gibt es eine lebhafte medienpolitische Debatte. Jeder erinnert sich noch an die Diskussion im Landtag zur 16. KEF-Empfehlung zur Entwicklung der Rundfunkgebühr, die sicherlich noch fortzusetzen ist. Ich denke, auch diesbezüglich ist noch nicht alles ausdiskutiert.
Gegenstand der heutigen Debatte ist jedoch der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Hiermit soll für den vollständigen Übergang des Rundfunks in die digitale Welt der Schrittmacher vorgegeben werden. Die Vorgaben zur bundesweiten Zulassung von Übertragungskapazitäten, zur Regelung neuartiger Plattformen sowie zur Reform der Arbeit der Landesmedienanstalten sind dafür vernünftige und notwendige Schritte. Die CDUFraktion geht - natürlich vorbehaltlich der Ausschussbehandlung - davon aus, dass der so geänderte Rundfunkstaatsvertrag zum 1. September 2008 in Kraft treten kann.
Herr Haseloff hat in seinem ansonsten sehr routinierten Vortrag vorgelesen, dass die Medienpolitiker von ZAK, KEK, KJM, GVK sowie von der Rundfunkkommission der Länder und den Landesmedienanstalten sprechen. Ich glaube, diese Inflation an Kommissionen und Gremien sollte bei allen berechtigten Standortinteressen der einzelnen Bundesländer langfristig nicht das letzte Wort gewesen sein.
Ein weiterer Artikel betrifft unser Landesmediengesetz, das zur Anpassung unseres Landesrechts an die staatsvertraglichen Vorgaben geändert werden muss. Die weiter gehenden Änderungen des Mediengesetzes, insbesondere die ersatzlose Streichung des Umstellungszeitpunktes von analoger auf ausschließlich digitale Übertragungskapazität, werden von der CDU-Fraktion - das kündige ich hiermit an - in der Ausschussbefassung noch einmal hinterfragt werden.
Ich sehe angesichts der bisherigen Wortmeldungen schon Einigkeit, dass das noch einmal hinterfragt werden muss, weil in der öffentlichen Kommunikation der falsche Eindruck entsteht, wir würden von der Digitalisierung an sich Abstand nehmen. Dies ist nicht der Fall. Das war auch nicht die Intention der Landesregierung; davon gehe ich aus. Sie ist gewiss nicht Intention des Gesetzgebers. Deswegen werden wir hier noch einmal eine Diskussion haben, zumal auch das Bundesrecht von einem Widerruf analoger Übertragungskapazitäten ab dem Jahr 2015 ausgeht.
Meine Damen und Herren! Ich freue mich auf eine anregende Diskussion und bitte für meine Fraktion um die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. - Herzlich Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der deutsche Komiker Heinz Erhardt hat einmal in seiner unverwechselbaren Art gewitzelt:
„Um zu sehen, was sonst zu hören, erfand Herr Braun die Braun’schen Röhren. Wir wären Herrn
Braun noch mehr verbunden, hätte er was anderes erfunden.“
Als er das sagte, in den 60er-Jahren, gab es auch schon eine Rundfunkgebühr. Sie betrug damals umgerechnet etwa 4 €.
In Zeiten der politischen Wende waren wir bei umgerechnet etwa 12 €, zur Jahrtausendwende bei etwas mehr als 14 €. Dem Landtag von Sachsen-Anhalt stellt sich nun nach der jüngsten Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes, kurz KEF, die 18-Euro-Frage.
Meine Damen und Herren! Wer sich bei 18 € Rundfunkgebühr jeden Monat keine Gedanken macht, ist ein schlechter Anwalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland.
Die Kommission, die KEF, schlägt vor, dass sich die Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab dem Jahr 2009 von jetzt etwa 7,3 Milliarden € auf dann mehr als 7,5 Milliarden € erhöhen sollen. Die Erhöhung von 17,03 € auf 17,98 € entspricht einem Anstieg um 5,6 %.
Den Gebührenzahler kostet der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der nächsten Gebührenperiode von 2009 bis 2012 mehr als 30 Milliarden €. Immer mehr Geld fließt in Personalausgaben, weniger Geld in das eigentliche Programm.
Meine Damen und Herren! Ich bin der KEF dafür dankbar, dass sie mit ihrer Empfehlung unterhalb der Inflationsrate blieb. Hätte man die Anmeldung einschließlich Nachmeldung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten berücksichtigt, hätten wir einen Mehrbedarf in der Gebührenbelastung in Höhe von 1,69 € zu verkraften gehabt.
Zur Ehrlichkeit der Debatte gehört auch Folgendes hinzu: Der Gesetzgeber, also wir, die Landtage, haben zu entscheiden. Wir haben auch die Verantwortung für das, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk leisten soll, und dafür, wie er bezahlt wird.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben wir allerdings keine wesentlichen Spielräume, von der Empfehlung der KEF abzuweichen. Dies gehört zur Ehrlichkeit in der Debatte dazu. Es gehört aber auch dazu, das nicht nur zu beklagen, sondern auch Vorschläge zu machen, wenn man stabilisierend auf die Gebührenentwicklung Einfluss nehmen will. Dieses Recht nehmen wir für uns als CDU-Landtagsfraktion in Anspruch.
Meine Damen und Herren! Das jetzige System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist unübersichtlich, aufwendig und verliert zunehmend an Akzeptanz beim Bürger. Nicht nur die Interessengemeinschaft der Rundfunkgebührenzahler, sondern auch alle maßgeblichen Medienpolitiker in Deutschland fordern inzwischen eine Reform.
Der Gesetzgeber hat zwei zentrale Handlungsfelder durch die Rechtsprechung zugewiesen bekommen, um auf die Gebührenentwicklung stabilisierend einzuwirken: Das ist erstens die präzise Definition eines geforderten Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch die EU-Kommission verlangt für einen Bestandsschutz der deutschen Rundfunkordnung diese präzise,
konkrete Definition dessen, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland leisten soll. Zweitens handelt es sich um die Reform des Systems der Rundfunkfinanzierung.
Beide Punkte sind unsere Handlungsfelder im Landtag. Beide Punkte sind staatsvertraglich zu verankern. Dabei wollen wir ein Wörtchen mitreden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits weit vor der Empfehlung der KEF hat der Landtag durch Beschluss am 22. Februar 2007 seine Haltung auf unsere Initiative hin deutlich gemacht. Wir lassen uns also nicht vorwerfen, dass wir in den üblichen Reflex verfallen, nach der KEF-Empfehlung eine Strukturdebatte anzuzetteln. Wir haben früh deutlich gemacht, wie unsere Haltung dazu ist.
Der Landtagsbeschluss aus dem Februar 2007 hatte im Wesentlichen das Bekenntnis zum dualen Rundfunksystem, zum privaten Rundfunk und zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die Realisierung nicht ausgeschöpfter Einsparpotenziale zum Inhalt sowie die Forderungen, keine Zwänge zur Ausweitung der finanziellen Ressourcen durch immer wieder neue Angebote zu schaffen und die Reform des Rundfunkgebührensystems aufkommensneutral und transparent durchzuführen. Darauf aufbauend, haben wir uns als CDU-Landtagsfraktion erlaubt, auch weiter gehende Vorschläge zu machen.
Meine Damen und Herren! Erstens. die Gebührenfinanzierung. Wie können wir sie reformieren? - Nicht nur weil es aufwendig ist, sondern auch weil die technische Entwicklung so rasant verläuft, hält der Gerätebezug in der bisherigen Gebührenfinanzierung einer modernen Betrachtung aus unserer Sicht nicht mehr stand.
Wir möchten eine Haushaltsabgabe bzw. Betriebsstättenabgabe, die hierbei zu deutlichen Vereinfachungen führen soll und auch die vielen netten Damen und Herren überflüssig machen könnte, die an so mancher Haustür klingeln und fragen: Haben Sie denn ein Fernsehgerät? Kann ich in Ihre Wohnung? Haben Sie noch ein zweites Fernsehgerät? Ist das nette Auto vor der Tür nicht Ihr eigenes? Darin ist doch ein Radio. - Wir alle kennen das. Ich glaube, der Verzicht auf außendienstliche Tätigkeiten der GEZ wird von niemandem wirklich als Verlust empfunden.
Wir können uns auch Umstellungen bei der Gebührenfreistellungspraxis vorstellen.
Des Weiteren wollen wir vor allen Dingen die Einziehung einer Obergrenze, die nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts möglich wäre. Diese Obergrenze soll sich an der Nettolohnentwicklung orientieren. Denn, meine Damen und Herren, was der einzelne Bürger an öffentlich-rechtlichem Rundfunk empfangen kann, hängt nicht nur von den technischen Möglichkeiten ab, es hängt vor allen Dingen von seinem persönlichen Medienbudget ab, damit also von seinem Einkommen und von der Entwicklung der Nettolöhne und nicht etwa von einer medienspezifischen Teuerungsrate.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wir wollen keinen mechanischen Automatismus und die Bindung an die Nettolohnentwicklung per se. Der Bedarf der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten muss natürlich ermittelt werden, um eine Überkompensation auszuschließen. Aber wir wollen hierbei eine Obergrenze einziehen, um
den diskriminierungsfreien Zugang aller Bürger zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu garantieren. Dafür muss die Politik Sorge tragen.
Wir wollen auch neue Aufgaben für die KEF. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes hat eine Wächterfunktion, zum Beispiel für die Einhaltung eingegangener Selbstverpflichtungen der Anstalten. Auch hierbei, denke ich, ist ein Sanktionsmechanismus durchaus sinnvoll.
Wenn Selbstbindungen überschritten werden, muss das nicht oder sollte das nicht bei der Bedarfsermittlung automatisch berücksichtigt werden müssen. Auch bei der Prüfung von Angebotsveränderungen wird es in Zukunft ganz wichtig sein, dass wir bei einem präzisen Funktionsauftrag prüfen, inwieweit sich aus einem neuen Angebot tatsächlich ein aus dem Funktionsauftrag ableitbarer Mehrwert ergibt.
Ferner wollen wir die Rolle der Landtage stärken. Beim elften und zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist das Parlament frühzeitig einzubeziehen. Wir haben das immer wieder deutlich gemacht, auch im Medienausschuss. Die Einbeziehung der Landtage bei der Konkretisierung des Funktionsauftrages ist für uns wichtiger als das Beklagen der 95 Cent. Deswegen haben wir mit diesen Vorschlägen auch die Öffentlichkeit gesucht und werden das über alle Möglichkeiten, alle parlamentarischen Instrumente hinweg als Fraktion fortsetzen.
Die Aktuelle Debatte sollte die Gelegenheit geben, Stellung zu beziehen. Ich denke, wir haben deutlich gemacht, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht infrage stellen. Wir sind aber eben auch der Meinung, dass er nicht dadurch zukunftsfähig wird, dass wir den Dreh an der Gebührenschraube zu einem mechanischen Automatismus machen.
Deswegen, meine Damen und Herren, appelliere ich an unser aller Verantwortung, diese Strukturdebatte ernst zu nehmen und sich in diese einzubringen, selbst wenn ein länderübergreifender Abstimmungsbedarf in medienpolitischen Fragen natürlich auf der Hand liegt.
Lassen Sie mich noch etwas Grundsätzliches zu den Medien sagen. Die Medien sind ein zentraler Bestandteil unserer Alltagskultur. Niemand kann sich eine Welt noch ohne die Medien vorstellen. Sie prägen unser Leben.
Manche lassen sich über das Fernsehen im Wohnzimmer von Leuten unterhalten, die sie selbst nie einladen würden. Für manche ist das Fernsehen auch ein Schlafmittel, das man mit den Augen einnimmt. Viele von uns können sich eine Autofahrt ohne Radio nicht vorstellen - zumindest ich persönlich nicht. Das Radio ist „Kino im Kopf“, heißt es.
Meine Damen und Herren! Die Medien haben die Welt zu einem elektronischen Dorf gemacht. Man kann auch etwas spöttisch sagen: Vor Rundfunk war nur Mundfunk. Ein zentraler Bestandteil unserer Kultur, der diskriminierungsfreie Zugang zu Medienangeboten, ist ein ganz elementares Recht, das wir jedem Bürger politisch garantieren müssen.
Darauf kommt es in der nächsten Zeit an. Ich möchte uns daher ermahnen: Stellen wir uns auch als Landtag von Sachsen-Anhalt dieser Verantwortung und machen
die deutsche Rundfunkordnung zukunftsfest. - Herzlichen Dank.
Das ist nur eine Zwischenbemerkung. - Sehr geehrter Herr Gebhardt, ich wollte für meine Fraktion klarstellen - ich dachte das hinreichend getan zu haben -, dass wir einen verstetigten Anstieg der Gebühren oder eine verstetigte Erhöhung der Gebühr mit jeder nächsten Periode, mit jeder nächsten Empfehlung der KEF nicht weiter mittragen wollen. Das befindet sich in Kontinuität zu dem zitierten Landtagsbeschluss weit vor der Empfehlung der KEF - damit das nicht wieder in den üblichen Reflex verfällt.
Darauf aufbauend haben wir konkrete Vorschläge für die Strukturdebatte gemacht. Ich stimme Herrn Kosmehl zu: Ich hätte mir auch gewünscht, dass wir die Struktur
debatte eher hätten zum Abschluss bringen können, damit sie für diese Gebührenperiode, also 2009 bis 2012, schon hätte zum Tragen kommen können. Aber wichtig ist für uns, dass wir uns als Landtag mit konkreten Vorschlägen in diese Strukturdebatte einbringen.
Da halten wir es mit der KEF, die immer wieder deutlich gesagt hat: Ändert sich nichts, dann wird an dieser Stelle immer wieder eine Erhöhung empfohlen werden und die Landtage werden in ihren engen verfassungsrechtlich gegebenen Grenzen diese Dinge notarähnlich bestätigen müssen. Deswegen hört sich ein einfaches Nein zu den 0,95 € natürlich gut an, entscheidend ist aber, dass wir uns im Rahmen dessen, was das Verfassungsgericht uns aufgibt, bewegen.
Die zentralen Handlungsfelder für uns werden ein alternatives Gebührenmodell und ein konkreter Funktionsauftrag sein, damit wir auf die Gebührenentwicklung verstetigend und stabilisierend einwirken und damit dieser Automatismus beim Dreh an der Gebührenschraube ein Ende hat. Dafür haben wir konkrete Vorschläge gemacht, diese sind bisher nicht diskutiert worden. Deswegen ist die Aktuelle Debatte auch richtig.
Herr Heft, die damalige PDS, jetzt die Fraktion DIE LINKE, hat im März 2000 die Landesregierung beauftragen wollen, die B 190n von Seehausen, Havelberg bis zur Landesgrenze Brandenburg für den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans anzumelden. Teilen Sie die Auffassung - eben von Herrn Dr. Köck geäußert -, dass diese Beantragung, die dezidiert im Widerspruch zu der jetzigen Forderung steht, damals abhängig von der fehlenden Finanzierungszusage des Bundes war?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach meiner Rede beschließen wir umfassende Änderungen am Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalts. Wir beschließen heute den Neuzuschnitt der fünf Planungsregionen. Wir beschließen die neue Zusammensetzung der Regionalversammlungen und wir beschließen die Grundsätze der Landesentwicklung als allgemeine Abwägungsgrundlage bei der Neuaufstellung oder Veränderung von Raumordnungsplänen.
Gerade diese raumordnerischen Vorgaben für die Siedlungsstruktur, für die wirtschaftliche Entwicklung oder für die Nutzung der Freiraumstruktur haben das Parlament
in den letzten Wochen beschäftigt. Das ging auch aus den Beiträgen der Vorredner hervor.
Meine Damen und Herren! Es waren zügige Beratungen - wohl war. Aber ich kann heute hier auch feststellen: Es waren vor allem intensive Beratungen.
Wir haben nicht nur Stellungnahmen der neuen und alten Kreistage bekommen, sondern auch die Voten von vier mitberatenden Ausschüssen berücksichtigt, sechs schriftliche Stellungnahmen und eine durchgeführte Anhörung ausgewertet.
Im Ergebnis, meine Damen und Herren, haben wir eine Beschlussempfehlung mit über 20 Änderungen am Regierungsentwurf verabschiedet. Dass dies ein beschämendes Abnicken sei, Herr Wolpert, lassen wir uns von Ihnen nicht sagen. Über 20 Änderungen am Regierungsentwurf!
Ich stelle für meine Fraktion fest: Wir haben den Gesetzentwurf der Regierung verbessert und wir haben unsere parlamentarische Verantwortung ernst genommen.
Meine Damen und Herren! Man kann es nicht oft genug wiederholen. Vom Beschlusstermin dieses Gesetzes hängt es ab, wann der erste Entwurf des Landesentwicklungsplans in das Beteiligungsverfahren kommt. Die heutige Entscheidung ist deshalb nicht der Abschluss, sondern der Auftakt einer breiten Zukunftsdiskussion für Sachsen-Anhalt, wie wir sie alle hier in diesem Hohen Haus mehrfach gefordert haben. Von einem undemokratischen Durchpeitschen wird dann keine Rede mehr sein.
Meine Damen und Herren! Der Landesentwicklungsplan ist und bleibt das zentrale Steuerungselement der Landesentwicklung. Die heutige Beschlussfassung des Landesplanungsgesetzes stellt sicher, dass die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes bis Ende 2010 möglich sein wird.
Meine Damen und Herren! Ich möchte in Anbetracht der Zeit auf Wiederholungen verzichten, aber doch einmal sagen, dass es für uns alle wichtig ist, in den kommenden Jahren neben der üblichen, hier mehrfach geäußerten Verfahrenskritik zu ernsthaften inhaltlichen Beiträgen zu kommen. Hier sehe ich insbesondere die LINKE in der Verantwortung. Denn sie hat - es wurde mehrfach diskutiert, wie sie sich in den Ausschüssen verhalten hat - bisher nur gezeigt, dass sie dem Prozess hinterhergelaufen ist.
Meine Damen und Herren von den LINKEN, substanzielle Beiträge kamen von Ihnen überhaupt erst am 5. Dezember, soweit ich es erfahren konnte, als Herr Dr. Köck wieder an der Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr teilnehmen konnte.
Jetzt überraschen Sie das Parlament mit einem Änderungsantrag, der sich wie ein weihnachtlicher Wunschzettel für den Landesentwicklungsplan liest. Sie dokumentieren Ihre Haltung zum Landesentwicklungsplan. Sie nehmen die eingegangenen Stellungnahmen auf, formulieren politische Willensbekundungen. In den Aus
schussberatungen war von diesen 53 Punkten keine Rede. Der Text wächst, der Inhalt für tatsächliche Abwägungsentscheidungen dagegen nicht. Einige Aussagen, wie die zu den zentralen Orten, gehören aus unserer Sicht eindeutig in den Diskussionsprozess zum Landesentwicklungsplan.
Dann dieser Systemwechsel. Zumindest für den Landesentwicklungsplan in Sachsen-Anhalt ist es ein Systemwechsel, nur noch Raumtypisierungen vorzunehmen wie „Zentralraum“, „Zwischenraum“ und „Peripherraum“. Ich stelle mir gerade einen Kommunalpolitiker vor, der einen Ehrengast oder einen Investor empfängt und dann „Herzlich willkommen im Zwischenraum“ sagen muss.
Meine Damen und Herren! Diesen Systemwechsel und viele andere Fragen, zum Beispiel Aussagen zur staatlichen Förderpolitik als Abwägungsgrundlage, jetzt in der zweiten Lesung vorzuschlagen, spricht einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Hohn. Sie haben viel Verfahrenskritik geübt. Mit diesem Vorgehen zur zweiten Lesung richtet sich diese Verfahrenskritik gegen Sie selbst. Ich habe den Eindruck, Sie fühlten sich vom Handeln der Regierungskoalition überrollt und wollen jetzt überholen, ohne einzuholen.
Sowohl die Physik als auch die Geschichte lehren, dass das nicht geht.
Meine Damen und Herren! Trotz zügiger Beratung ist, wie ich glaube, ein praxistaugliches Gesetz gelungen. Die entscheidenden strukturpolitischen Weichenstellungen werden wir jetzt im Landesentwicklungsplan zu diskutieren haben. Die im jetzigen Gesetzentwurf vorgesehene Einvernehmensregelung für die Inkraftsetzung des neuen Landesentwicklungsplanes stärkt das Parlament und trägt dem Gewicht des Landesentwicklungsplanes gebührend Rechnung. In diesem Sinne werbe ich für die Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen. - Herzlichen Dank.
Ich fange mit der Beantwortung der Frage 2 an. Die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammer haben vorgelegen. Sie waren auch Bestandteil der mündlichen Anhörung im Umweltausschuss, die übrigens weit umfangreicher war und mehr umfasste als umweltpolitische Fragestellungen.
Die Stellungnahme zu der Beschlussempfehlung meine ich nicht; ich meine die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammern, die mündlich vorgetragen wurde und die auch schriftlich vorlag. Zumindest was die Stellungnahme der IHK Magdeburg angeht, weiß ich sicher, dass sie in die Beschlussempfehlung sogar Eingang gefunden und zu Veränderungen am Gesetzentwurf geführt hat. - So viel zur Frage 2.
Zur Frage 1: Ich räume ein, wenn man vom normalen Zweilesungsrhythmus eines Gesetzgebungsverfahrens ausgeht und Sie zur zweiten Lesung mit einem Änderungsantrag kommen, der 53 Punkte umfasst, die im Ausschuss keine Rolle gespielt haben, dann richtet sich die Verfahrenskritik von Ihnen gegen sich selbst. Mit der Zielsetzung der Rücküberweisung Ihres Antrages zu dem Gesetzentwurf zurück in die Ausschüsse verhält es sich anders. Sie haben dann allerdings nur das, was Sie ohnehin wollten, nämlich die Verzögerung bzw. die Nichtverabschiedung des Landesplanungsgesetzes, über dieses Verfahren der Rücküberweisung und einer dritten Lesung geschafft. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass wir den Prozess der Verschiebung des Landesplanungsgesetzes für nicht notwendig erachten.
Die Antwort auf die zweite Frage ergibt sich aus meinem Vortrag. Uns geht es darum, dass das zentrale Instrument, der Landesentwicklungsplan, früh in das Beteiligungsverfahren kommt und dieser Prozess der breiten Zukunftsdebatte, die immer wieder gefordert wird, ermöglicht wird.
Ich habe - da muss ich Sie korrigieren, Herr Wolpert - der Sitzung des Umweltausschusses beigewohnt und habe, als der Prozess der Befragung bereits lief, nicht den Ausschussvorsitzenden ermahnt, sondern habe bei meiner Frage an einen Anzuhörenden meiner Verwun
derung Ausdruck gegeben, dass es im Umweltausschuss bisher nur zu Fragen kam, die mit umweltpolitischen Belangen nichts zu tun hatten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Kind hat sich lange geputzt. Die Eltern haben die Frist für seine Geburt verlängert. Da ist es nun, wohl abgewogen und kein Leichtgewicht mehr,
bepackt neben den Grundsätzen der Landesentwicklung auch mit dem lange geforderten neuen Zuschnitt der Planungsregionen. Ich gebe zu: eine schwere Geburt, aber eine Geburt, die sich gelohnt hat.
Meine Damen und Herren! Neben den Grundsätzen des Bundesraumordnungsgesetzes enthält § 2a des Regierungsentwurfs nunmehr eigene, auf das Land bezogene Grundsätze für Abwägungsentscheidungen in unseren Raumordnungsplänen.
In § 2b erfolgt eine wesentliche Begriffsbestimmung für das zentralörtliche Konzept, und in § 5 findet sich eine
Einvernehmensregelung mit dem Landtag, mit der das Parlament seine Rolle bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans entscheidend stärkt.
Die künftigen Planungsregionen werden neu geordnet. Es werden künftig die Planungsregionen Altmark, Magdeburg, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Halle und Harz übrig bleiben.
Lassen Sie mich etwas zum Landkreis Mansfeld-Südharz sagen. Er reicht vom Harzvorland bis zur westlichen Grenze des Ballungsraums Halle/Leipzig. Er ist Bindeglied und zentraler Verkehrsknoten überregionaler Entwicklungsachsen zwischen den Wirtschaftsräumen Halle, Harz und Nordthüringen. Diese Bindegliedsfunktion ist eine ausdrückliche Chance für die Entwicklung des Kreises und nicht etwa eine Gefahr für dessen Bestand.
Es ist meine feste Überzeugung, dass die eher gefühlsgeleitete Diskussion darüber, ob der Landkreis Mansfeld-Südharz eher nach Halle oder in den Harz gehört, für eine ausgewogene Kreisentwicklung nicht dienlich ist. Deshalb sage ich auch im Lichte des Kreistagsbeschlusses: Der Landkreis Mansfeld-Südharz kann mit seinen Verflechtungen und naturräumlichen Gegebenheiten mit diesem Kompromiss leben. Er wird so lange halten, solange es eine eigenständige Planungsregion Harz geben wird.
Meine Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt ist mit 17 Jahren der Kindheit entwachsen und kann als gereift gelten. Die Landespolitiker, die in der Raumordnung Verantwortung tragen und trugen, konnten zwar nie alle Entwicklungen vorhersehen, haben aber doch versucht, durchaus auch parteiübergreifend, für das Land und seine Entwicklung die besten Voraussetzungen zu schaffen. Zerreden wir also dieses Landesplanungsgesetz nicht, sondern führen eine zielgerichtete und konstruktive Beratung in den Ausschüssen.
Deswegen möchte ich für meine Fraktion die Überweisung des Regierungsentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres, für Landwirtschaft, für Umwelt und für Wirtschaft beantragen.
Die Drucksachen der Oppositionsfraktionen zum Vorschaltgesetz sollen ausschließlich im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beraten werden.
Meine Damen und Herren! Ansinnen der Oppositionsfraktionen ist zusammengefasst der zentrale Satz: „Wir brauchen Zeit“. Ja, wir brauchen Zeit, insbesondere wenn wir die konkreten Festlegungen zur Flächennutzung und die konkreten Kriterien zur Festlegung der zentralen Orte diskutieren, also wenn wir über den Landesentwicklungsplan diskutieren. Dafür brauchen wir die nötige Zeit. Diese ist erst gegeben, wenn wir dieses Landesplanungsgesetz verabschiedet haben. Der neu aufzustellende Landesentwicklungsplan tritt nur in Kraft, wenn dieser Landtag, dieses Hohe Haus sein Einvernehmen gibt.
Ich habe den Brief von Herrn Köck gelesen und nehme ihn ernst. Auch ich wünsche mir, ihn bald wieder in diesem Hohen Haus zu sehen. Er fordert eine breite öffentliche Debatte über die Zukunft des Landes. Auch diese wird durch eine Verabschiedung des Landesplanungsgesetzes, die zeitnah erfolgt, nicht erschwert oder sogar verhindert. Nein, sie wird erst möglich, weil wir nämlich
ein zentrales Reformprojekt dieser Koalition, die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes, in dieser Wahlperiode hinbekommen.
Ich komme zum Abschluss. Wir wollen intensiv beraten. Das wollen Sie auch; so steht es in der Begründung Ihres Antrages. Wir wollen die beratenden Ausschüsse beteiligen; dazu haben wir einen Vorschlag gemacht. Wir wollen den qualitativen Ansprüchen gerecht werden. Auch das ist möglich. Was wir nicht wollen, ist, das Vorschaltgesetz dafür zu instrumentalisieren, auf die Bremse zu treten und das Landesplanungsgesetz in eine politische Warteschleife zu schicken, die möglicherweise die Neuaufstellung eines Landesentwicklungsplanes und seine Inkraftsetzung in dieser Wahlperiode zu verhindern helfen. Dafür stehen wir Ihnen nicht zur Verfügung. - Herzlichen Dank.
Ja.
Das Landesplanungsgesetz hat verschiedene Regelungsinhalte. Das liegt dem Ministerium vor.
Was die Grundsätze anbetrifft, gibt es Schreiben, zum Beispiel vom Städte- und Gemeindebund von Ende des Jahres 2006. Darin wird der Vorbildcharakter der frühen Einbindung der kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich gelobt. Wir haben bei den Kreistagen - deswegen das Vorschaltgesetz -, auch bei den neuen Kreistagen nunmehr die Möglichkeit der Anhörung zum Neuzuschnitt der Planungsregionen gehabt. Die Grundsätze sind allgemeiner und grundsätzlicher Art, deswegen heißen sie so. Sie sollen dort, wo es zu konkreten Festlegungen kommt, selbstverständlich einer Anhörung unterliegen, und zwar im Neuaufstellungsverfahren zum Landesentwicklungsplan. Dort gibt es sogar mehrere Anhörungs- und Beteiligungsverfahren.
Ich glaube, dass uns diese unter der Überschrift „Zukunftsdebatte“ in dieser Wahlperiode zusammen mit der Kommunalreform am meisten beschäftigen wird, nämlich mindestens zwei Jahre oder vielleicht auch zweieinhalb Jahre lang. Die Anhörungen werden kommen und die Beteiligung hat es im Vorfeld des Gesetzes natürlich auch schon gegeben.
Ja.
Herr Wolpert, es ist richtig. Wir verhalten uns hier zu zwei Begehren. Insbesondere das Begehren der Fraktion DIE LINKE, das Landesplanungsgesetz um eine halbes Jahr zu verschieben, ist praktisch gleichbedeutend - - Die Zeitachse ist vom Ministerium dargestellt worden. Die Verschiebung um ein halbes Jahr, aber auch schon die Verschiebung um mehrere Monate im neuen Jahr verhindert, wenn wir uns ausreichend Zeit im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nehmen und wenn wir gesetzeskonform abarbeiten, die Aufstellung oder zumindest das Inkrafttreten des neuen Landesentwicklungsplanes in dieser Wahlperiode.
Im Übrigen: Vor einem halben Jahr haben wir auf Antrag der Fraktion DIE LINKE - dazu gab es einen Änderungsantrag der Koalition - darüber geredet, dass es wichtig ist, das Landesplanungsgesetz unverzüglich vorzulegen, weil wir es als Landtag schnell beschließen wollen. Jetzt tritt man in den Wettkampf, wer am stärksten auf die Bremse tritt. Das ist der Sache nicht dienlich.
Ich bitte darum, dass wir die konkreten Diskussionen und die Kriterien und alle anderen Fragen, die uns diesbezüglich beschäftigen, zum Beispiel zu Flächennutzungskonkurrenzen oder den Kriterien für zentrale Orte, dann besprechen, wenn es darauf ankommt, nämlich bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes.
Das ist die letzte Frage.
Ach so.
Herr Kley, ich stelle fest, dass mir sehr an einer Diskussion gelegen ist, vor allen Dingen an der Diskussion in den Fachausschüssen. - Das war die erste Bemerkung.
Zweitens. Es ist unlogisch, im Parlament zu fordern, egal ob vor einem halben, einem dreiviertel Jahr oder einem Jahr, dass die Landesregierung keine Zeit hat, einen Regierungsentwurf zu erarbeiten, man sich als Landtag aber das Recht einräumt, genau diese Zeit, die man der Regierung nicht geben will, dann für sich zu reklamieren.
Drittens zu den Abwägungskriterien in den Grundsätzen. Dabei handelt es sich um Abwägungskriterien, die in Ergänzung des Raumordnungsgesetzes des Bundes festlegt worden sind, die auf das Land bezogen sind und in Ergänzung zu den Kriterien, die das Raumordnungsgesetz des Bundes vorsieht, stehen. Diese sollen bei Abwägungsentscheidungen für die Raumordnungspläne gelten und bedürfen der Ausdeutung in dem Landesentwicklungsplan.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Heft, Sie entführen uns mit Ihrem Antrag in eine Welt sozialistischer Schwarz-Weiß-Malerei. Diesen Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen.
Das ist eine ganz einfache Welt: Es gibt ein Grundbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger an Mobilität. Ein attraktiver Schienenverkehr gehört dazu. Der Staat hat das selbstverständlich zu garantieren. Die Willkür - so haben Sie sich ausgedrückt - privater Monopolisten verbietet sich. Das Allgemeinwohlinteresse geht vor Shareholder Value. - Und schon ist das Buch zu.
Meine Damen und Herren! Die Welt mag für Sie so einfach sein - für uns ist sie es nicht. Für die Ziele der Bahnreform, nämlich den Steuerzahler zu entlasten und Verkehre auf die Schiene zu verlagern, haben Sie kein Rezept. Sie negieren, verneinen und kritisieren sehr ausführlich, sehr umfassend und mit sehr vielen Zahlen den politischen Antwortversuch, diese Ziele durch einen fairen Wettbewerb zu erreichen. Aber ein Rezept haben Sie nicht.
Sie schießen nicht nur falsch; Sie schießen auch zu schnell. Der Minister hat darauf hingewiesen. Sie fordern die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf abzulehnen, den es de facto nicht mehr gibt. Nach meinen Informationen liegt ein Entwurf vom 29. Juni 2007 vor, der im Bundeskabinett am 24. Juli 2007 beraten werden soll. Erst dann gibt es einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, in den die Länder einzubinden sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werbe für unseren Alternativantrag. Wir wollen die Landesregierung auffordern, sich bundespolitisch für eine Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG nach dem Eigentumsmodell einzusetzen, bei dem die Infrastrukturver
antwortung des Bundes und damit ein diskriminierungsfreier Netzzugang und ein fairer Wettbewerb umfassend gesichert sind.
Meine Damen und Herren! Nur dieses Eigentumsmodell und nur der Börsengang ohne Netz wahrt am ehesten die Interessen der öffentlichen Hand und sichert langfristig den Einfluss des Landes auf die Netzentwicklung.
Das, was jetzt geplant ist, muss vor diesem Hintergrund und auch hinsichtlich der Zustimmungsfähigkeit im Bundesrat bewertet werden. Im Zuge der Privatisierung von Konzernteilen ist dafür unbedingt eine Bewertung des Netzzustandes erforderlich. Nur dadurch gibt es Klarheit über den tatsächlichen Investitionsbedarf auf der Schiene.
Wir möchten, dass sich die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung für klare, transparente Kontroll- und Sanktionsmechanismen zur Entwicklung und Instandhaltung der Bahninfrastruktur einsetzt. Wir wünschen uns eine Vereinbarung mit dem Bund, bei der die Investitionsplanungen der Deutschen Bahn AG und ihre Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen nicht nur bei den Bahnhofsgebäuden und Stationen, sondern auch im Schienennetz des Nah- und Fernverkehrs in Sachsen-Anhalt transparent gemacht werden können.
Wir wollen, dass darauf hingewirkt wird, dass auch die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, die zwischen dem Bund und den jeweiligen Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu verabschieden ist, im Benehmen mit den Ländern erfolgt und dass wir hierbei unser Mitspracherecht wahrnehmen.
Meine Damen und Herren! Das liegt auch daran, dass nicht nur die Länder elementar berührt sind von einer Teilprivatisierung der Bahn, sondern das liegt vor allen Dingen auch daran, dass wir die besten Kunden der Bahn sind. Denn die Deutsche Bahn AG finanziert sich ganz maßgeblich aus den bestellten Nahverkehrsleistungen der Bundesländer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Deutsche Bahn AG ist nicht nur einer der größten Arbeitgeber im Land Sachsen-Anhalt, sondern sie trägt auch die Verantwortung für ein intaktes Schienennetz und für kundenfreundliche Tarifstrukturen. Eine leistungsstarke Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs und des Schienengüterverkehrs und eine nachhaltige Instandhaltung der Infrastruktur berühren elementare Interessen des Landes Sachsen-Anhalt. Genau diese Wahrung der Interessen Sachsen-Anhalts wird den Minister und uns im Parlament in den nächsten Monaten beschäftigen.
Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank.
Es ist richtig, dass die Bahnreform neben der Verlagerung von Verkehr auf die Schiene auch lang- und mittelfristig sicherlich die Entlastung des Steuerzahlers zum Ziel hatte. Sie können allerdings nicht einen Schuldenstand beziffern, ohne diesem die Werte, die Engagements, das Investitionsvolumen, die Werthaltigkeit und die Nachhaltigkeit der Investitionen der Bahn AG seit dieser Zeit gegenüberzustellen. Das ist Schwarzmalerei; das geht an diesem Punkt einfach nicht auf.
Aber ich sage auch, dass dieser Prozess Chancen und Risiken hat. Fairer Wettbewerb ist der Versuch, diese Ziele zu erreichen. Er hat Chancen und Risiken; er kann gelingen, er muss es aber nicht.
Das Problem, das ich mit Ihrem Antrag habe, ist folgendes: Sie kritisieren diesen Prozess und wollen, dass der Staat dieses Mobilitätsbedürfnis auf lange Sicht garantiert, Sie haben aber kein Konzept, wie Sie diese Ziele annähernd umsetzen können. Das funktioniert eben nicht. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur reichen Vorgeschichte der Gründungsphase des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz ist schon einiges gesagt worden. Für mich ist es wichtig, als Vertreter meiner Fraktion heute zu erklären, dass wir uns zu dieser Vorgeschichte bekennen.
Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz kann ein geeignetes Instrument der Regionalentwicklung sein, und zwar auch dann, wenn eine Länder übergreifende Organisation zurzeit nicht gelingen kann.
Als Abgeordneter aus dem Südharz - der Südharz ist meine Heimat; ich lebe dort - kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es an der Anerkennung der Arbeit in der Verwaltung am Standort Roßla seit dem Jahr 2002 keine Zweifel geben kann. Nach anfänglichen Startproblemen ist die Arbeit dort akzeptiert; sie hat sich bewährt.
Deshalb wollen wir mit einem Alternativantrag die Landesregierung dazu zu bewegen, unmittelbar nach der Klärung der Flächenverfügbarkeit für die schon oft zitierte Kernzone in den Ausschüssen für Umwelt, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Wirtschaft zum weiteren Verfahren zur Erklärung des Biosphärenresevats zu berichten. Auch wir wollen Klarheit noch in diesem Jahr.
Aber, meine Damen und Herren, wir wollen nicht, dass wir hinter das zurückfallen, was schon einmal vereinbart worden ist. In den zahlreichen Erklärungen, unter anderem auch in der Erklärung der Umweltminister aus dem Jahr 1999 hieß es - ich zitiere -:
„Die erforderliche Akzeptanz in der Region durch die Wirtschaft, die Landwirtschaft, die Landkreise, die Kommunen und die Verbände ist Voraussetzung für die Schaffung eines gemeinsamen Biosphärenreservats. Gegen den Willen der Region ist ein Biosphärenreservat nicht beabsichtigt.“
Wer sich mit der Thematik beschäftigt hat - ich weiß, das ist bei vielen der Fall -, der weiß, dass es im Jahr 2002 überwiegend einen Konsens in der Region gab, und zwar durch die gemeinsame Erklärung der Ministerin mit dem damaligen Landrat des Landkreises Sangerhausen Herrn Pietsch. Darin war allerdings die Rede davon, dass es über die jetzigen Einschränkungen hinaus keinen neuen Schutzstatus durch das Biosphärenreservat geben sollte.
Wenn es konkretisierende und neue Vorgaben der EU aus dem Jahr 2006 gibt, wonach man diese Angabe möglicherweise nicht mehr aufrechterhalten kann, dann, glaube ich, ist es auch richtig, noch einmal in Konsultation mit den beteiligten Akteuren vor Ort zu treten, um dieses Votum zu erneuern. Das war immer Konsens in den bisherigen Erklärungen.
Herr Bergmann, wir hatten uns nicht über die Verwendung von Zitaten abgestimmt. Auch ich habe mir das von dem Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen herausgesucht. Ich möchte es komplettieren; denn der Ministerpräsident hat in seinen wohlfeilen Worten noch etwas hinzugefügt, was für uns auch wesentlich ist. Das ist nur eine Ergänzung und ein Unterschied zu dem Ursprungsantrag, der dadurch deutlich wird. Er hat zu dem, was schon ausgeführt wurde, hinzugefügt:
„Aber nur durch die Identifikation der örtlichen und regionalen Akteure mit der Idee des Biosphärenreservats und mit dem Nachhaltigkeitsgedanken lassen sich die Fortschritte erzielen, die als Beispiel auch für andere Regionen dienen können.“
Meine Damen und Herren! Im Konsens und nicht gegen den Willen der Region - das ist eine Aussage, die uns wichtig ist. Er darf nicht von vornherein unterstellt werden aufgrund von Erklärungen aus der damaligen Zeit und in Missachtung neuer Kriterien, die anzuwenden sind, um auch ein Anerkennungsverfahren erfolgreich zu gestalten. Wer diesen Zusammenhang ignoriert und versucht, gegen den Willen der Region eine Identifikation mit den Zielen hinzubekommen, der wird scheitern und erweist sich letztlich auch als falscher Freund der Idee des Biosphärenreservats. - Herzlichen Dank.
Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Herr Köck wies darauf hin, dass sich der Landtag am 15. Dezember 2006 schon einmal mit der Anpassung der Planungsregionen befasst hat. Damals sagte mein Kollege von der SPD, Herr Bergmann, dass die Positionen in diesem Haus nicht weit auseinander lägen und das Wörtchen „unverzüglich“ aus dem damaligen Antrag der Linkspartei nur durch das Wort „zeitnah“ zu ersetzen sei. So wurde es beschlossen und die Landesregierung brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes in die Anhörung.
Die Einstein’sche Relativitätstheorie besagt, dass bewegte Uhren langsamer laufen. Das Thema hat insbesondere unseren Koalitionspartner offensichtlich sehr bewegt, und so ist das Wort „zeitnah“ im politischen Raum auch ein relativer Begriff geworden.
Es gibt einen Beschluss der SPD-Landtagsfraktion, insbesondere auch die neu gewählten Kreistage mit der Frage der Planungsregionen zu befassen. Im Ergebnis dieser Entscheidung des Koalitionspartners liegt jetzt auch das Vorschaltgesetz vor, welches den bisherigen Gebietszuschnitt der Planungsregionen bis zum 30. November 2007 unabhängig von der Kreisgebietsreform beibehält, auch die bisherigen von den Kreistagen gewählten Vertreter in der Versammlung belässt und die neu gewählten Landräte und Oberbürgermeister zu Mitgliedern dieser Versammlung macht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ist dieses Vorschaltgesetz nicht mehr, aber auch nicht weniger als eine Übergangsregelung. Diese Übergangsregelung erhält die Rechtssicherheit, um dem Landesgesetzgeber die Zeit zu verschaffen, die er offensichtlich braucht, um eine sinnvolle Entscheidung zu treffen. Ab Dezember 2007 muss eine endgültige Regelung gefunden sein. Man muss kein Prophet sein, um annehmen zu können, dass die neu gewählten Kreistage voraussichtlich unterschiedliche Voten abgeben werden, sodass uns die Entscheidung nicht abgenommen werden wird.
Vieles von dem, was unseren Koalitionspartner so zögerlich macht, lässt sich auf eine Frage reduzieren: Wie hältst du’s mit dem Harz? Soll es bei fünf Planungsregionen bleiben, wie es ursprünglich der Konsens war? Soll also der Harz eine eigenständige Planungsregion bleiben? Das heißt auch, dass der Harz eine eigenständige und eine den anderen Planungsregionen gegenüber gleichwertige Planungsregion bleiben soll. Oder soll der Planungsraum um das Oberzentrum Halle um den Südharz ergänzt werden?
Ich darf als direkt gewählter Landtagsabgeordneter, der seinen Wahlkreis im Südharz hat, sagen, dass der Landkreis Mannsfeld-Südharz sowohl die Möglichkeit hat, dem Planungsraum Harz, als auch die, dem Planungsraum Halle zugeordnet zu werden. Ich will das mit aller Deutlichkeit sagen. Naturräumlich ist der Landkreis sehr stark mit dem Harzvorland verbunden. Verkehrlich und wirtschaftlich orientiert man sich natürlich am Ballungsraum Halle/Leipzig.
Die Sonderstellung des Kreises ist aus meiner Sicht ein Beleg für das Erfordernis, die kreisliche Ebene zu betrachten und zu stärken und nicht an den Stellen, an denen es der Kreis nicht wünscht, kreisliche Aufgaben auf die Ebene der Planungsregion zu verlagern und dieses zu erzwingen. Die übergeordnete Frage bleibt also bestehen: Wie halten wir es zusammen mit dem Harz?
Ich möchte unmissverständlich sagen, dass es bisher unsere Auffassung war, dass es bei der Rechtslage bleiben soll, dass die Kreise ihre Regionalplanung kreisübergreifend in Zweckverbänden, also in den regionalen Planungsgemeinschaften regeln. Würde der Harzkreis allein eine Planungsregion bilden, wäre diese weder als gleichwertig gegenüber den anderen Planungsregionen anzusehen, noch dürfte sie dauerhaft von Bestand sein. Ich will es auf den Punkt bringen: Wir wollen leistungs
fähige Kreise. Wir wollen qualifizierte Planungsregionen. Was die CDU nicht will, sind Regionalkreise.
Sehr geehrter Herr Bergmann, Sie haben im Dezember 2006 in diesem Hohen Haus gesagt, dass wir die Aufgabe haben, für das Land eine Jacke zu stricken, die ihm passt. - Damit haben Sie Recht. Ich wünsche mir eine Jacke, die wirklich passt und die nicht an der einen Stelle zwickt, um an der anderen Stelle schlaff zu Boden zu hängen. In diesem Sinne wünsche ich uns eine ergebnisorientierte und zügige Beratung in den Ausschüssen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Gallert, ich habe keine Nachfrage zu Ihrer zugegebenermaßen eigenwilligen Interpretation der Friedenssicherungspflicht dieses Bundeslandes, sondern eine Nachfrage zu dem doch unzweifelhaft sehr wichtigen mitteldeutschen Verkehrsflughafen Halle-Leipzig.
Sie verteidigen die Rede des Abgeordneten Heft ausdrücklich. So haben Sie geschlossen.
Schließen Sie sich der Wertung an, das heißt, ist es auch die Position der Landtagsfraktion der Linkspartei, dass sie die finanziellen Zuwendungen aus dem Landeshaushalt wegen ihrer Interpretation der Friedensicherungspflicht nach der Landesverfassung entweder streichen oder von einer Volksbefragung abhängig machen will? Ist das die Meinung Ihrer Fraktion zu diesem Flughafen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Fachausschusses vor.
Auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich für die sehr kooperative Zusammenarbeit im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zu bedanken, die angesichts der Eile des Gesetzgebungsverfahrens, die durch die Ratifizierungsfristen für den Rundfunkänderungsstaatsvertrag bedingt war, nicht selbstverständlich ist.
Herr Kosmehl hat auf die spannende Gebührendiskussion hingewiesen. Natürlich war die Beratung über den Entwurf eines Ersten Medienrechtsänderungsgesetzes nicht der geeignete Zeitpunkt, diese Gebührendiskussion zu führen, wobei ganz klar ist, dass sich der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Frage alternativer Gebührenmodelle und mit Strukturreformen im öffentlichrechtlichen Rundfunk noch an anderer Stelle beschäftigen wird.
Trotz der Eile hat die Landesregierung versucht, aus ihrer Sicht sinnvolle Regelungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag stehen, dennoch in den Gesetzentwurf einzufügen.
Ein besonders weitreichender Vorschlag war, den Anteil der Programmzulieferungen für sämtliche Rundfunkveranstalter, die hier zugelassen sind, auf 25 % zu beschränken. Es sollte also nicht mehr als ein Viertel des Programms aus solchen Programmzulieferungen bestehen. Das ist ein starker Eingriff in die medienwirtschaftliche Freiheit, der durch diese Regelung vorgenommen werden sollte und der deshalb einer besonders guten Begründung bedarf. Trotz der Eile hat die Landesregierung dies in den Gesetzentwurf eingefügt.
Ich denke, dass es richtig war, dass der Ausschuss aufgrund der fehlenden Möglichkeit, eine Anhörung durchzuführen, aufgrund der Kritik, die durch eine schriftliche Stellungnahme der Medienanstalt Sachsen-Anhalt erfolgt war, und letztlich auch aufgrund der unklaren Auswirkungen, die eine solche Regelung auf den Medienstandort Sachsen-Anhalt gehabt hätte, diesem Anliegen fraktionsübergreifend nicht gefolgt ist.
Eine Vielzahl von notwendigen redaktionellen Änderungen konnte auch Dank des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorgenommen werden. Wer im Ausschuss war, weiß, dass das Medienrecht eine verwirrende Anzahl von Rechtsvorschriften hat, sodass es selbst Fachleute schwer haben, einschlägige Bestimmungen zu finden. Aber Herr Kosmehl hat im Ausschuss kräftig mitgeholfen.
Mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag - das ist auch von den Vorrednern gesagt worden - sollen die medienrechtlichen Vorschriften vereinfacht und vereinheitlicht werden. Was im Jugendmedienschutzstaatsvertrag bereits vollzogen wurde, nämlich die Zusammenführung der Teledienste und Mediendienste unter dem einheitlichen Begriff Telemedien, ist nunmehr rechtseinheitlich geregelt. Dabei wurde an dem Prinzip festgehalten, dass der Bund die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorgibt, wie sie sich aus der Umsetzung der E-CommerceRichtlinie ergeben, während die Länder für die inhaltsbezogenen Regelungen zuständig bleiben.
Teledienstegesetz, Teledienstedatenschutzgesetz und Mediendienstestaatsvertrag sind damit entbehrlich geworden und werden aufgehoben. Die in der Länderzuständigkeit liegenden inhaltsbezogenen Regelungen für Telemedien werden in den Rundfunkstaatsvertrag integriert. Das bedeutet für die Zukunft, dass es eine parallele Regelung für Tele- und Mediendienste nicht mehr
geben wird - ein aus meiner Sicht entscheidender Fortschritt.
Trotz dieser vernünftigen Vereinfachung, die zur Entschlackung der Medienordnung beiträgt, wird es weiterhin Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Rundfunk- und Telemedienangeboten geben. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass eine Fortentwicklung unseres Medienrechtes auch im Hinblick auf den Umgang mit den neuen Medien notwendig und erforderlich bleibt. Allerdings ist dieses Erste Medienrechtsanpassungsgesetz ein deutlicher Schritt vorwärts. Deswegen freue ich mich sehr auf eine möglichst breite Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vom Klimawandel zur Bahnreform - beides aktuelle Themen; sie setzen aber einen kleinen Sprung voraus, zu dem ich herzlich einladen möchte.
Monatelang wurde gerungen um eine Jahrhundertreform, wie es hieß. Anhörungen, Gutachten dutzendweise. Lobbyisten hatten Hochkonjunktur und die Bahngewerkschaft Transnet organisierte Warnstreiks. Herausgekommen ist ein Kompromiss in Berlin, der in die richtige Richtung weist, aber viele Fragen offen lässt. Was kommt auf Sachsen-Anhalt zu? Was kommt auf unsere Bahnkunden zu?
Alles, wie immer oder meist im Leben, beginnt mit einem Traum. Herr Mehdorn hatte ihn beispielsweise: Die Deutsche Bahn AG - ein international agierender Logistikkonzern, Nr. 1 auf der Schiene, Nr. 1 im Busverkehr, Nr. 1 bei der Fahrzeuginstandhaltung, Nr. 1 bei der Luft- und Seefracht, und das perspektivisch nicht nur in Europa, nein, langfristig auch in Amerika und Asien.
Und die Realität? - Etwa 100 000 Transportwagen hat die Bahn - die meisten davon veraltet. Ca. 19,5 Milliarden € Schulden hat die Bahn und seit zehn Jahren haben sich die Marktanteile im Schienenpersonen- und Schienengüterverkehr nicht wesentlich verändert. Hinzu kommt die starke Abhängigkeit der Umsatzentwicklung von den staatlichen Regionalisierungsmitteln. Heute wie
wohl auch in Zukunft sind es ja gerade die Länder, die durch die Bestellung der Nahverkehrsleistungen zu den Hauptkunden der Bahn zählen.
Im Traum hat jeder seine eigene Welt, aber die eine gemeinsame Welt, die wir haben, ist die der Wachen, und wach waren die Politik und die Bahn gleichermaßen. Woher soll also das Geld kommen für diese Expansion und für die erheblichen Investitionen, die damit verbunden sind?
Eine Alternative ist der unmittelbare Zugang zum Kapitalmarkt. Schon seit Beginn der Bahnreform Anfang der 90er-Jahre mit der Überführung in eine privatrechtliche Organisationsform, mit der Entschuldung der Bahn war der Börsengang des Konzerns als Fernziel angelegt. Jetzt ist der Börsengang zum Greifen nah: Die große Koalition hat in Berlin - wenige Tage alt - einen Kompromiss erzielt, der spätestens im Jahr 2009 einen Teilverkauf von Aktien der Bahn ermöglicht.
Bereits im März 2007 soll ein Privatisierungsgesetz von Herrn Tiefensee entworfen werden, wobei die Infrastrukturunternehmen der Bahn in Bundeseigentum überführt und so dem Zugriff privater Investoren entzogen werden sollen. 2,5 Milliarden € jährlich soll der Steuerzahler aufbringen, um das Netz in einer noch nicht definierten, aber noch zu definierenden Qualität zu erhalten.
Ein Kompromiss mit vielen offenen Fragen, weil die Bahn das Netz weiterhin bewirtschaften und auch in ihren Bilanzen führen soll: Verbieten sich, wenn die Bahn wirtschaftlicher Eigentümer ist, also doch verkehrspolitische Eingriffe des Staates in das laufende Geschäft und können etwa private Investoren über ihre Sperrminorität politische Mitbestimmung doch noch blockieren? Welche Belastungen entstehen der öffentlichen Hand aus den Wünschen zur Kapitalaufstockung, die ja bestehen? Welche Schulden übernimmt der Bund, wenn es zur Trennung von Betrieb und Netz kommt? Letztlich, was für uns im Land Sachsen-Anhalt die entscheidende Frage ist: Wie werden wir die Qualitätsstandards in den Regionalnetzen künftig sichern können? Viele Fragen ließen sich noch anschließen.
Meine Damen und Herren! Der Substanzwert des Netzes - das sind in Deutschland etwa 34 000 km - wird auf etwa - dabei muss ich schon wieder „etwa“ sagen - 150 Milliarden € geschätzt. Ich sage deswegen „etwa“, weil es über diese Zahl bereits Streit gibt. Nötig sind verbindliche Kriterien für die Wertermittlung, die es bis heute nicht gibt. Letztlich wird wohl auch die Evaluierung des Netzzustandsberichts der Bahn, der vorliegt, durch externe Sachverständige notwendig sein.
Meine Damen und Herren! Wir definieren in SachsenAnhalt den Nahverkehr zu Recht als Bestandteil der Daseinsvorsorge. So steht es im Koalitionsvertrag. Bei der Bahnreform geht es also auch bei uns an das Eingemachte. Erhebliche Mittelkürzungen in diesem Bereich werden wir auch nicht über den Wettbewerb, den wir ja auf Teilnetzen in Sachsen-Anhalt bereits haben, kompensieren können.
Wir brauchen diesen Wettbewerb aber, um die besten Lösungen zu finden und bei allen Beteiligten die größten Anstrengungen auszulösen. Für die Sicherung dieses Wettbewerbes brauchen wir wohl eine Regulierungsbehörde auf der Bundesebene. Die Instrumente der Bundesnetzagentur gilt es für den Bereich der Schiene fortzuentwickeln.
Wir, das heißt Sachsen-Anhalt als Besteller der Nahverkehrsleistungen, wollen weiter Einfluss nehmen auf die Infrastrukturentwicklung in unserem Land. Gegenüber dem Bund wird das leichter gehen als gegenüber den internationalen Kapitalgebern. Insofern ist die umfassende Sicherung der Infrastrukturverantwortung des Bundes, wie es in dem Kompromiss heißt, für uns ein richtiger Schritt, die Privatisierung ohne Netz ein richtiger Schritt. Aber, wie oft im Leben, es kommt auch auf das Kleingedruckte an.
Die Einbindung des Landes Sachsen-Anhalt, überhaupt der Länder in die Erarbeitung des Privatisierungsgesetzes des Bundes und die Berücksichtigung von Länderwünschen bei der Erarbeitung einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung sind aus unserer Sicht wünschenswert, ja vielleicht sogar erforderlich.
Meine Damen und Herren! Sachsen-Anhalt übernimmt jetzt - ich glaube, es wird bald so weit sein oder es ist schon so weit - den Vorsitz in der Verkehrsministerkonferenz der Länder. Das wird für zwei Jahre der Fall sein. Die Bahnreform - man muss kein Prophet sein, um das sagen zu können - wird zweifellos ein Schwerpunktthema in der Verkehrsministerkonferenz bilden - in der wir den Vorsitz innehaben werden -, wie es auch hier im Landtag weiter eine Rolle spielen wird.
Wenn es gelänge, eine Teilprivatisierung zu organisieren, die die Landesinteressen wahrt, wenn es darüber hinaus gelänge, das Beschäftigungsbündnis des größten Arbeitgebers hier in Sachsen-Anhalt zu sichern, und wenn es letztlich noch gelänge, mehr Transparenz in die Preisstrukturen zu bekommen, dann hätten wir viel erreicht. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Köck, in dem gemeinsamen Ziel, den Landtag möglichst frühzeitig einzubinden, sind wir uns einig. Andererseits wissen Sie natürlich auch, dass konkrete Festlegungen der Raumordnung, die Sie in Ihren Fragen ansprechen und seitens der Landesregierung herausarbeiten lassen wollen, zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht möglich sind. Wir haben jetzt die Phase, in der die Städte und Gemeinden, die Landkreise, die öffentlichen Planungsträger, die Vereine und Verbände angeschrieben worden sind, ihre Stellungnahmen abgegeben haben und quasi die Auswertungsphase dieser Stellungnahmen läuft.
Zum jetzigen Zeitpunkt diese konkreten Festlegungen zu fordern, quasi Ihr Antrag zum Beschluss erhoben, wäre die Aufforderung, einen Abwägungsfehler zu begehen. Ich möchte es so zugespitzt sagen, weil Sie unter Verweis auf das Landtagsinformationsgesetz die Prüfung einer Klage erwägen. Das war der letzte Satz in Ihrer Rede.
Sie können das Landtagsinformationsgesetz nicht dazu missbrauchen, einen Verfahrensfehler im Aufstellungsverfahren für einen Landesentwicklungsplan vorzunehmen. Verfahrensfehler sind das Letzte, was wir an dieser Stelle brauchen.
Meine Damen und Herren! Herr Wolpert hat gesagt, dass es um eine Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes geht. Das hat mich ein bisschen verwundert, denn Sie wissen natürlich auch - davon gehe ich aus -, dass es um eine Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes geht, was eine neue Qualität betrifft. In der Zeit, in der wir uns in einer Koalition befunden haben, bestand auch darüber Konsens, dass wir den Plan von 1999 nicht ändern, sondern dass wir zu einer Neuaufstellung kommen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich komme zu dem Antrag der Koalition. Das Leitbild des Bundes soll die Bezugsbasis sein, um Erläuterungen der Landesregierung im federführenden Ausschuss zu bekommen, und zwar zu gegebener Zeit. Ich möchte an dieser Stelle - dazu dient solch ein Antrag auch - die Schwerpunkte unserer Fraktion deutlich benennen, die aus unserer Sicht im Hinblick auf eine zukunftsfähige Raumnutzung zu berücksichtigen sind.
Für die Regionen spezifische Entwicklungspotenziale festzulegen und zu beschreiben, insbesondere für die Entwicklung des ländlichen Raumes, ist so ein elementarer Schwerpunkt des neuen Landesentwicklungsplanes. Natürlich geht es um die Sicherung und auch um den Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur und um die Entwicklung zu einem Logistikkompetenzstandort.
Meine Damen und Herren! Es gibt immer zwei Gründe, Straßen zu bauen. So hat man das gemäß der alten Philosophie immer gesehen. Der erste Grund ist, Staus zu vermeiden und Verkehrsprobleme zu lösen. Natürlich ist das ein Grund. Der zweite Grund ist, etwas für die Wirtschaft zu tun und Räume zu erschließen. Natürlich ist das ein Grund.
Meine Damen und Herren! Wir bauen und sanieren künftig Landesstraßen und Bundesstraßen in unserem Bundesland auch, um die Daseinsvorsorge zu sichern. Das muss an dieser Stelle klar werden. Die Entwicklung spielt sich nicht nur bei den großen Leuchttürmen und in
den wirtschaftlichen Zentren ab, sondern auch auf den entscheidenden Verkehrsträgern in den Räumen dazwischen, wo die Entwicklungsachsen wirken, wie wir sie festgeschrieben haben. Wir brauchen diese Entwicklungsachsen auch im neuen Landesentwicklungsplan für unsere Entwicklung zu einem Logistikstandort.
Die Stärkung unserer Wirtschaftzentren und natürlich auch die Überprüfung des zentralörtlichen Konzeptes - Herr Wolpert hat es angekündigt - spielen ein Rolle. Die CDU bekennt sich - das entspricht auch dem Leitbild des Bundes - zur Fortsetzung des zentralörtlichen Konzeptes. Wir möchten auch nicht unsere Oberzentren gefährden. Es soll bei den drei Oberzentren bleiben, auch um einer Bezirksdualität à la DDR vorzubeugen.
Meine Damen und Herren! Der Minister hat auf die raumordnerischen Festlegungen für eine landeseigene Energiepolitik hingewiesen. Ich nenne einmal das Stichwort Windenergie. Das ist eine besonders raumbedeutsame Form der Energienutzung. Wir haben 18 000 ha an Vorrang- und Eignungsstandorten für die Windkraftnutzung. Das entspricht fast 1 % der Landesfläche. Wir sind der Meinung und der Überzeugung - und dafür werben wir auch beim Koalitionspartner -, dass es eine zusätzliche Flächenkapazität, über das jetzige Maß hinaus, nicht geben muss.
Natürlich sind Veränderungen möglich, aber eine zusätzliche Flächenkapazität ist nicht im Sinne der zukunftsfähigen Landesentwicklung.
Meine Damen und Herren! Natürlich kommt auch die Festlegung eines ökologischen Verbundsystems für uns als Schwerpunkt infrage, natürlich unter Einbeziehung des vorbeugenden Hochwasserschutzes.
Alle Schwerpunkte lassen sich in die Handlungsansätze einordnen, die die Ministerkonferenz für Raumordnung im Juli 2006 beschlossen hat. Ich nenne noch einmal die Troika der drei Ziele: Wachstum fördern, Daseinsvorsorge sichern, Ressourcen schützen. Diese Ziele sind gleichrangig und ohne eine Abstufung untereinander zu betrachten. Das ist eine ganz wichtige Sache.
Im Rahmen dessen wollen wir unseren Landesentwicklungsplan neu aufstellen. Ich hoffe, dass dieser im ersten Halbjahr des kommenden Jahres, wie es der Minister sagte, aber vielleicht auch schon im März oder April vorliegen kann, damit wir einen Entwurf haben, auf dessen Basis wir im Ausschuss beraten können.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Sparzwänge der öffentlichen Hand und der demografischen Veränderung ist das kein schmerzfreier Prozess. Minister Bullerjahn hat es bei der Frage des kommunalen Leitbildes angedeutet: Den Bürger interessiert natürlich, wo seine Behörde ist, die er als Ansprechpartner hat. Ihn interessiert aber auch, wo der Einkaufsmarkt und wo die nächste Arztpraxis ist, die er besuchen kann. Ihn interessiert zudem, wie weit es sein Kind zur Schule hat usw. Das ist die öffentliche Daseinsvorsorge.
Meine Damen und Herren! Die CDU steht für einen Prozess der dezentralen Bündelung staatlicher Ressourcen.