Hannelore Dietzschold
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Berichtszeitraum des vorliegenden Jahresberichtes des Petitionsausschusses ist in erster Linie von einem leichten Anstieg der eingegangenen Schreiben und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gekennzeichnet. Von 926 eingegangenen Schreiben wurden 721 als Petition eingestuft, nachzulesen im Petitionsbericht auf Seite 25.
Dabei ging es zum Beispiel um eine Baugenehmigung, um Abwassergebühren, um die Umgehungsstraße vor Ort, um den Rentenbescheid oder ähnliche Probleme. Diese Themen sind für die einzelnen Menschen ungeheuer wichtig, aber nicht nur für jeden Einzelnen, sondern auch für seine Familie.
Es ist auch festzustellen, dass die Beteiligung an Sammel- und Massenpetitionen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat. Frau Jonas hat das bereits ausgeführt. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein; sei es die Reaktion auf eine vorgenommene Gesetzesänderung auf Landesebene wie beim Sächsischen Wassergesetz oder die Befürchtung, dass bei der Umsetzung gebietsverändernder Maßnahmen dies nachhaltig beeinträchtigt wird. Für uns im Ausschuss war und ist es dabei immer wichtig, dass wir die Menschen in ihrer ganzen konkreten Lebenswirklichkeit ansprechen und uns ihres Anliegens – egal, ob sich dieses als schwerwiegend oder als kleines darstellt – annehmen. Wir setzen uns mit den persönlichen Anliegen der Petenten auseinander, egal wo und weshalb ihnen der Schuh gedrückt hat.
Für die Arbeit des Petitionsausschusses ist es dabei unerheblich, ob es sich um ein Anliegen mehrerer oder einzelner Menschen handelt. Jede Petition wird sorgfältig geprüft und umfassend bewertet. Dabei konnten nicht alle Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu deren voller Zufriedenheit geklärt werden. In diesen Fällen war es uns aber immer wichtig, den Petenten eine umfängliche Antwort mitzuteilen.
Ich möchte an dieser Stelle allen Mitgliedern des Ausschusses für die konstruktive und gute Zusammenarbeit danken. Besonders möchte ich dem Referat unter Leitung von Frau Nolting danken, die uns immer hilfreich zur Seite stand, den Ministerien, die uns mit ihren Stellungnahmen geholfen haben, den Petenten eine fundierte Antwort zu geben, dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Günther, und nach Übernahme des Vorsitzes Frau Jonas, die in den Ablauf der Sitzungsleitung eine schnelle, zügige Verfahrensweise installiert hat, dem Sächsischen Ausländerbeauftragten, Prof. Dr. Martin Gillo, der uns besonders in den Fragen Asyl- und Bleiberecht mit seiner Stellungnahme hilfreich zur Seite stand, und ganz persönlich den Obleuten der Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit. Wenn wir uns einmal gestritten haben, war es immer für den Petenten und in der Sache. Nicht zu vergessen sind die parlamentarischen Berater unserer Fraktionen, die uns den Rücken bei der Bearbeitung oft freihielten.
Meine Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und werfen Sie ruhig einmal einen Blick in den Petitionsbericht.
Danke.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Demenzerkrankungen sind eine große Herausforderung unserer alternden Gesellschaft. In den letzten Jahren ist vermehrt festzustellen, dass diesem Thema eine immer größer werdende Aufmerksamkeit zukommt.
Bereits im Jahr 2005 hat sich das Robert-Koch-Institut im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes ausführlich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Dabei wurde deutlich, dass die Demenz zu den häufigsten und folgereichsten psychiatrischen Erkrankungen im höherem Alter gehört. In Deutschland litten im Jahr 2005, bezogen auf die 65-Jährigen und Ältere, nahezu eine Millionen Menschen an einer Demenz. Die Anzahl der Neuerkrankungen betrug im Laufe eines Jahres fast 200 000. Aktuell ist von circa 1,4 Millionen Menschen auszugehen.
Mit zunehmendem Alter steigt die Häufigkeit demenzieller Erkrankungen stark an – von weniger als 2 % bei den 65- bis 69-Jährigen auf über 30 % bei den 90-Jährigen und älter. Dabei sind über zwei Drittel aller Demenzkranken Frauen. Fast die Hälfte der Pflegebedürftigen in Privathaushalten hat eine Demenz, wobei mit zunehmender Pflegestufe der Anteil stark ansteigt. Gleichzeitig ist die Demenz der mit Abstand wichtigste Grund für eine Heimaufnahme, und der Anteil demenzerkrankter Heimbewohner hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen.
Meine Damen und Herren! Das sind erst einmal nur die reinen Zahlen, aber was ist das Schlimme an einer demenziellen Erkrankung? Demenz zeichnet sich bereits im frühen Erkrankungsstadium infolge kognitiver Einbußen durch die Einschränkung in der selbstständigen Lebensführung aus. Bei fortgeschrittener Erkrankung sind generalisierte kognitive Funktionseinbußen feststellbar, die mit umfassender Pflegebedürftigkeit und Beaufsichti
gungsbedarf rund um die Uhr verbunden sind. Demenz führt neben einer Verschlechterung der Lebensqualität des Kranken zu erheblichen Belastungen für die Betreuenden.
Meine Damen und Herren! Hinter dieser allgemeinen Beschreibung und den eingangs genannten Zahlen steht das Schicksal eines Menschen, der sein Leben nicht mehr allein organisieren kann und ab einem gewissen Zeitpunkt auf fremde Hilfe angewiesen ist – angewiesen auf Hilfe von der Familie oder von Freunden, aber auch auf ein soziales Umfeld, das ihn auffängt und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.
Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion greift dieses auf und versucht mithilfe einer Landesinitiative Demenz nicht nur den Betroffenen und den Angehörigen zu helfen, sondern auch eine stärkere Sensibilisierung zu erreichen. Dies unterstützen wir ausdrücklich, sehen aber nicht die Notwendigkeit der Forderungen im vorliegenden Antrag. So ist durchaus festzustellen, dass das Thema Demenz immer mehr in der Öffentlichkeit angekommen ist, was auch medial in verschiedenen Sendungen von MDR und Rundfunk sowie Presseveröffentlichungen zum Ausdruck kommt.
Es ist vermehrt festzustellen, dass es im Familien-, Bekannten- oder Freundeskreis einen Betroffenen gibt, und das wirft einen neuen Blickwinkel auf die Krankheit und den Umgang damit.
Meine Damen und Herren! Seitens der Bundesebene wurden Leistungsverbesserungen im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes in Höhe von rund einer Milliarde Euro besonders für Demenzkranke bereitgestellt. Auch auf Landesebene sind in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen worden, um den Betroffenen und deren Angehörigen zu helfen. Dies ist in der Antwort des Sozialministeriums zum Antrag dargestellt worden.
So sind an dieser Stelle beispielhaft das Geriatrie-Konzept, der 5. Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen sowie der 2. Sächsische Landespsychiatrieplan zu nennen, welcher sich explizit im Kapitel zur Versorgung gerontopsychiatrisch erkrankter Menschen auch mit dem Thema Demenz auseinandersetzt und viele Punkte, die der vorliegende Antrag fordert, ebenfalls benennt. Dies umfasst unter anderem die Schulung von pflegenden Angehörigen im Umgang mit Demenzkranken, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hausärzten oder die Etablierung von Netzwerken.
An dieser Stelle sind auch die Nachbarschaftshelfer sowie die Betreuungsangebote nach § 45 SGB XI zu nennen, welche besonders im niedrigschwelligen Bereich eine große Entlastung und Unterstützung anbieten.
Schlussendlich ist auch noch die wichtige Arbeit der Selbsthilfegruppen zu nennen, deren Mitgliedern ich an dieser Stelle meinen Dank aussprechen möchte. Sie leisten eine sehr wichtige Aufgabe, um sowohl den Betroffenen als auch den Angehörigen helfend zur Seite zu stehen. Ebenso ist hier beispielhaft die Zusammenar
beit mit der Alzheimer-Gesellschaft in Sachsen zu erwähnen.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Die Versorgung von demenziell Erkrankten und die Unterstützung ihrer Angehörigen ist eine zunehmend wichtigere Aufgabe, die der Freistaat aber bereits erkannt und entsprechend darauf reagiert hat. Des vorliegenden Antrages bedarf es daher nicht. Wir werden den Antrag ablehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen eine Legaldefinition über Sammel- und Massenpetitionen im Petitionsgesetz aufgenommen werden. Zum Zweiten soll eine verbindliche Anhörung von Petenten in einer öffentlichen Sitzung bei einer Sammel- und Massenpetition bei mehr als 2 500 Unterstützern festgeschrieben werden.
Als Begründung wird darauf verwiesen, dass das Petitionswesen einen Beitrag zur Integration am Gemeinwesen leistet und dem Petenten die Chance zur aktiven Teilnahme am politischen Geschehen und zur faktischen Einwirkung bietet. Die vorgesehene Anhörung von Sammel- und Massenpetitionen bei mehr als 2 500 Unterstützern soll zum besseren Verständnis der Petitionen beitragen und dem großen öffentlichen Interesse an diesem Thema gerecht werden.
Meine Damen und Herren! Aus meiner Arbeit im Petitionsausschuss ist mir die Wichtigkeit von Bitten und Beschwerden und deren angemessenen Behandlung bewusst. Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf dies noch einmal unterstreichen möchte, muss ich deutlich sagen, dass ich damit meine Schwierigkeiten habe.
So darf bei Sammel- und Massenpetitionen und deren Funktion als Frühwarnsystem – so möchte ich es mal bezeichnen – nie vergessen werden, dass diese nur zwei Möglichkeiten von Bitten und Beschwerden darstellen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Wertigkeit von Petitionen indirekt vorgenommen. Sammel- und Massenpetitionen sollen auf einmal eine höhere Aufmerk
samkeit erfahren als die individuelle Beschwerde oder Bitte.
Diese Entwicklung kann ich nicht gutheißen. Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass an jede Petition der gleiche Maßstab einer sorgfältigen Behandlung zu legen ist.
Meine Damen und Herren! Zum Zweiten möchte ich darauf hinweisen, dass es im Petitionsgesetz und auch in den Grundsätzen des Petitionsausschusses bereits die Möglichkeit der Anhörung eines jeden Petenten gibt. Darauf hat Herr Jennerjahn schon hingewiesen. Auch erlaubt die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages eine öffentliche Behandlung von Bitten und Beschwerden. Dazu bedarf es, wie bereits erwähnt, eines entsprechenden Beschlusses durch den Ausschuss. Man kann diese aus Sicht von Petenten passive Herangehensweise kritisieren, aber ich halte dies für ausreichend, und mir ist in meiner praktischen Arbeit bis jetzt keine Situation bekannt, woraus sich eine solche Notwendigkeit ergeben sollte.
Drittens möchte ich noch auf die aktive Teilnahme der Petenten eingehen. Es ist gut, wenn die Bürger sich aktiv in die Gestaltung des demokratischen Gemeinwesens einbringen. Im vorliegenden Fall aber kann das eher zu Irritationen oder sogar zu einer Erwartungshaltung, welche nicht erfüllt werden kann, führen.
Meine Damen und Herren! Das Petitionsverfahren läuft normalerweise folgendermaßen ab: Eine Petition geht ein, es findet eine Vorprüfung statt, die Stellungnahme des zuständigen Ministeriums wird eingeholt, und die Unterlagen der Petition wie die Stellungnahme werden einem oder mehreren Berichterstattern zugeleitet. Der oder die Bearbeiter sind dann Herr des Verfahrens. Sie können weitere Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung beitragen, sie können aber auch die Petition abschließen.
Eine Anhörung ist ein möglicher Bestandteil im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung. Der oder die Petenten können dabei ihre Sichtweise zum Anliegen darstellen und zur Klärung der offenen Fragen beitragen. Darunter ist aber kein stetiger Prozess der Einbeziehung der Petenten bis zum Abschluss der Petition zu verstehen, sondern die Anhörung ist ein einmaliger Vorgang im Rahmen der Bearbeitung der Bitte oder Beschwerde. Auch muss deutlich gemacht werden, dass die Ergebnisse der Anhörung einen Einfluss auf die Bearbeitung der Petition oder gar auf die Beschlussempfehlung haben können, dies aber nicht müssen.
Dies sollte in der Diskussion zum vorliegenden Gesetzentwurf nicht unerwähnt bleiben und kann, wie angedeutet, durchaus zu Missverständnissen führen.
Ich möchte zum Schluss kommen. Die bestehenden Regelungen halte ich für ausreichend und den vorliegenden Gesetzentwurf für nicht notwendig. Wir werden ihn daher ablehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Maß der Menschlichkeit einer Gesellschaft bemisst sich auch und vor allem am Umgang mit von Krankheit und Pflegebedürftigkeit betroffenen Menschen. Die Sicherung einer guten Pflege hat einen Wert. Die pflegebedürftigen Menschen haben ebenso wie diejenigen, die Pflege leisten, einen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung durch die Gesellschaft.
Gestern wurde in Leipzig im Rahmen der Pflegemesse der Altershilfepreis 2013 durch die Staatsministerin Frau Clauß überreicht. Den Preisträgern möchte ich an dieser
Stelle recht herzlich gratulieren, denn ihr Engagement betrifft einen Bereich, der früher oder später uns alle betrifft: die Pflege von nahen Angehörigen oder von uns selbst. Mit dem Heimkonzept der Zukunft haben alle eingereichten Vorschläge zum diesjährigen Altershilfepreis eines gemeinsam: Pflege wird immer mehr als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden. Es entwickelt sich ein breites Verständnis für Pflegekonzepte, in denen das Wohnen zu Hause mit stationärer und teilstationärer Betreuung immer mehr verschmelzen. Das ist der richtige Weg.
Meine Damen und Herren! Die Zahl der Pflegebedürftigen und der Pflegeheime nimmt weiterhin zu. Die Bevölkerungsvorausberechnung weist auf einen erhöhten Bedarf an pflegerischen Leistungen in der Zukunft hin. Hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung in den neuen Ländern wird mit einem höheren Anstieg Pflegebedürftiger in der Bevölkerung zu rechnen sein als in den alten Ländern. So hat beispielsweise die Zahl der Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherungen am Jahresende von 2002 bis 2012 fast um 30 % zugenommen. In Sachsen ist zwischen den Jahren 1999 und 2011 ein Anstieg der Leistungsempfänger von über 17 % erkennbar. Die Tendenz ist weiter steigend.
Nicht nur dieser Anstieg macht deutlich, dass man sich stärker als bisher mit diesem Thema und den damit verbundenen Herausforderungen auseinandersetzen muss. Ich bin an dieser Stelle unserer Staatsministerin Frau Clauß sehr dankbar, dass sie sich mit ihrem Ministerium dem Thema angenommen hat und mit dem Papier „Pro Pflege Sachsen“, welches derzeit im Landespflegeausschuss angehört wird, eine Grundlage schafft, um auf diese Entwicklung reagieren zu können. Dieses Papier greift unter anderem die Frage nach Tariftreue oder die bedarfsgerechte Zahl an Ausbildungsplätzen auf, welche im vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion genannt wurden. Hier liegen wir, Frau Neukirch, gar nicht so weit auseinander. Eine Doppelstrategie von Fakten zu fahren, halten wir an dieser Stelle allerdings für wenig zielorientiert, zumal der überwiegende Teil der im Antrag genannten Beteiligten bereits Mitglied im Landespflegeausschuss ist. Wir begrüßen es, dass das Sozialministerium die Initiative „Pro Pflege Sachsen“ erarbeitet hat und nun umfassend mit den Verbänden dazu berät.
In diesem Zusammenhang ist mir ein Anliegen besonders wichtig. Ich gehe davon aus, dass dies auch in den Beratungen besprochen wird. Es ist nicht nur wichtig, dass es besprochen wird und die Tariflöhne verhandelt werden, sondern dass diese auch entsprechend an die Mitarbeiterschaft ausgezahlt werden.
Jetzt komme ich zum Antrag der LINKEN. Meine Damen und Herren, in Ihrem Antrag fordern Sie einen Runden Tisch für Pflege. Da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Wir
müssen aber auch Pflegebedürftige und Angehörige einbeziehen. Wenn es um Pflege geht, wird vielfach nicht mit denjenigen gesprochen, die es betrifft.
Ich erinnere an dieser Stelle an die Anhörung zu unserem Antrag im Sozialausschuss „Stärkung der Selbsthilfe in der Pflegeversicherung“, in der ein Vertreter einer größeren Krankenkasse deutliche Aussagen zu Pflegestützpunkten getroffen hat. Erlauben Sie mir an diese Stelle noch einmal das Protokoll zu zitieren: „… dass die knappschaftliche Pflegekasse einen ihrer größten Pflegestützpunkte in Moers in Nordrhein-Westfalen mitten im Ruhrgebiet mit ähnlichen sozialen Problemen mangels Annahme geschlossen hat. Ähnliche Erfahrungen lassen sich auch für weitere Pflegestützpunkte treffen.“
Nun zu Ihrer Frage der Bedarfsplanung und zur Erstellung einer Analyse der gegenwärtigen Situation in der Pflege. Die Erstellung einer Analyse ist wichtig, aber wir wollen das nicht doppelt tun, denn das Statistische Landesamt hat bereits einen umfangreichen Katalog an Informationen und veröffentlicht diesen in Abständen sehr konkret. Wenn Sie sich auf diese Seite einklinken, sehen Sie, dass das sehr übersichtlich dargestellt ist. Die Erstellung von Bedarfsplänen und -prognosen wird schon in den Sozialräumen gemacht. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben bereits Planungen vorgenommen. Diese sind auch prognostisch gesehen teilweise bis in das Jahr 2020 und 2030 fortgeschrieben.
In diesem Zusammenhang erscheint die Verabschiedung eines Pflegegesetzes nicht notwendig, da typische Aufgaben im Rahmen eines solchen Gesetzes, beispielsweise die Sicherstellung der pflegerischen Angebotsstruktur, das Zusammenwirken von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, Beratungen,
Pflegekonferenzen oder Pflegeplanung bereits durch die kommunale Ebene in eigener Verantwortung in Form der genannten Pläne und Prognosen wahrgenommen wird.
Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg, weil gerade so regionale Besonderheiten beachtet werden können. Ferner kann zwar die Frage nach der Finanzierung und Förde
rung von Pflegeeinrichtungen in diesem Zusammenhang ebenfalls angesprochen werden; diesbezüglich ist aber festzustellen, dass seit 1990 über 1 Milliarde Euro im Freistaat Sachsen nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz bereitgestellt worden sind und auch die stationäre Pflegelandschaft, wie bereits erwähnt, auf einem guten Niveau ist. Eine Ausbildungsumlage wird von den fordernden Verbänden als gerechte Finanzierung der Ausbildung gesehen, indem nicht ausbildende Einrichtungen mit anteiligen Kosten der Ausbildung belastet werden. Als Nachteil einer Umlage ist anzuführen, dass sich die nicht ausbildenden Einrichtungen ihrer Verantwortung für die Ausbildung zumindest für den eigenen Bedarf dadurch entziehen und sich mit der Zahlung der Umlage freikaufen könnten. Es kommt also darauf an, Einrichtungen überhaupt dazu zu bringen, Auszubildende einzustellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit möchte ich zum Schluss kommen. Das Thema Pflege ist uns wichtig und wir werden es auch weiterhin aktiv begleiten. Die vorliegenden zu behandelnden Anträge von den Fraktionen der SPD und der LINKEN greifen in diesem Zusammenhang wichtige Facetten auf. Gleichwohl sind sie aber aus unserer Sicht nicht immer zielführend. Daher werden wir uns gegen diese Anträge aussprechen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein paar Worte zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN.
Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis ist aus unserer Sicht erst der zweite Schritt. Vielmehr sollte darauf geschaut werden, dass mehr Männer als bisher für diesen Berufszweig ausgebildet werden und in der Pflege arbeiten.
Hinsichtlich Ihrer zweiten Forderung weisen wir Sie in der Begründung zu Recht auf das sächsische Gesamtkonzept des Landespflegeausschusses zur Versorgung älterer Menschen mit Behinderung hin. Das bietet zumindest für ältere Menschen mit Behinderung bereits eine gute Ausgangslage, um den Bedürfnissen dieser Menschen gerecht werden zu können. Ich gehe davon aus, dass die Mitglieder des Landespflegeausschusses in ihrer Bewertung das vom Sozialministerium vorgelegte Papier berücksichtigen werden. Hinsichtlich des Hinweises, dass alle Altersgruppen berücksichtigt werden sollten, kann dies im Rahmen der Anhörung gern eingebracht werden.
Bezüglich der Optimierung von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe, was wir auch für notwendig halten, sollte die aktuelle Entwicklung auf Bundesebene berücksichtigt werden. So hat sich die 89. Arbeitsministerkonferenz dieses Themas „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und Vorarbeiten für ein Bundesleistungsgesetz“ angenommen. Dieser Weg sollte weiter verfolgt werden. Landesinitiativen sind in dieser Hinsicht eher als wenig hilfreich anzusehen.
Wir lehnen den Änderungsantrag daher ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jahr für Jahr nutzen viele Bürger die in unserer Demokratie geschaffenen Möglichkeiten, ihnen vermeintlich geschehenes Unrecht prüfen zu lassen, aber auch Bitten an die Entscheidungsträger zu richten. Petitionen spielen dabei eine wichtige Rolle und tragen so wesentlich zum Vertrauen der Bürger in den Staat und die gewählten Parlamente bei.
Meine Damen und Herren! Mit dem heute dem Plenum vorliegenden Bericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2012 trägt der Sächsische Landtag der Bedeutung der Petitionen und damit dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger wieder einmal Rechnung. Eingereichte Petitionen waren zum Jahr 2011 rückläufig. Insgesamt wurden 901 Schreiben eingereicht. Die Ausschussvorsitzende, Frau Jonas, hat dazu gerade Ausführungen gemacht.
In den 654 als Petition eingestuften Schreiben ist die Bandbreite der angesprochenen Themen sehr breit und vielfältig gefächert. So befasste sich der Ausschuss zum Beispiel im vergangenen Jahr mit dem Anliegen „Bananen ins Jagdrecht“ – ein Thema, das im Zusammenhang mit der Diskussion, den Wolf nicht dem Jagdrecht zu unterstellen, aufkam.
Weitere Themen, die in den Petitionen wiederholt angesprochen wurden, betrafen die Berechnung der angemessenen Kosten der Unterkunft, die Nichterbringung von Leistungen im Heil- und Hilfsmittelbereich, die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung bis hin zu diversen Straßenbaumaßnahmen, Fragen zur Abwasserregulierung und auch demokratische Institutionen selbst betreffende Anliegen, wie die Verkleinerung des Sächsischen Landtages.
Diese Aufzählung sowie die Darstellung der Themen finden Sie im Jahresbericht, und die genannten Beispiele für die einzelnen Beschlussempfehlungen geben ein grobes Beispiel wieder. Ich empfehle Ihnen allen, meine sehr geehrten Damen und Herren, diesen Bericht zu lesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vielfalt der Themen macht die Arbeit des Petitionsausschusses spannend, manchmal aber auch nicht so leicht. So gerät man einerseits bei Petitionen mit ähnlich gelagerten Sachverhalten sehr schnell in die Versuchung, eine Vorbewertung der Petition vorzunehmen und eine routinemäßige Antwort ohne nähere Prüfung zu erteilen.
Hier möchte ich auf die vielen Petitionen aus der JVA in Torgau, die wir im vergangenen Jahr erhalten haben, näher eingehen. Frau Jonas hat das ja auch schon getan, aber ich habe mir speziell dieses Thema noch einmal herausgesucht. Mit den 30 Petitionen, die wir im Jahr 2012 explizit zu der JVA in Torgau erhielten, lag das Aufkommen deutlich höher als in anderen Anstalten. Die in den Petitionen angegebenen Gründe betrafen vielfach
die bauliche Situation und die damit verbundenen Haftbedingungen vor Ort. Der Ausschuss hatte sich daher entschieden, Mitte Juli vergangenen Jahres einen Vor-OrtTermin durchzuführen und sich die baulichen Gegebenheiten einmal näher anzuschauen.
Im Ergebnis des Besuches kam es zu einem intensiven Austausch vor Ort mit der Anstaltsleitung, dem Anstaltsbeirat sowie dem Ministerium, um eine Verbesserung der Bedingungen in der Haftanstalt zu erreichen. Im Ergebnis wurde unter anderem die Entscheidung getroffen, die JVA zu erhalten, baulich auch weiter zu verändern und einen – sozial- und suchttherapeutischen Schwerpunkt zu errichten. Das dafür angestrebte Ziel erfordert jedoch eine umfassende Änderung der vorherigen Bauplanung für die JVA.
Für die Sanierung des Hafthauses und dessen Umbau zur Unterbringung der Sozialtherapie wurde mittlerweile der Bedarf erkannt, und die entsprechenden Haushaltsmittel wurden freigegeben. Des Weiteren wurden parallel dazu vorgezogene Leistungen genehmigt. So hat zum Beispiel die SIB in Absprache mit dem SMJus, also dem Staatsministerium der Justiz, den Austausch des veralteten Funksystems und die Sanierung des Kanalnetzes als vorgezogene Leistung in die Generalbaumaßnahme neu aufgenommen. Dafür auch einen herzlichen Dank.
Zudem hat das Staatsministerium der Justiz weiterhin als Thema den Bau der Turnhalle auf der Agenda und ist auch bestrebt, dies voranzubringen. Insgesamt sind für den Umbau und die Sanierung der Anstalt 4,5 Millionen Euro vorgeschlagen. Diese Mittel haben wir im Haushalt 2013/2014 eingestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit möchte ich Ihnen deutlich machen, dass sich der Ausschuss auch bei vielen gleichlautenden Petitionsthemen für eine umfassende Bearbeitung der Petitionen einsetzt. Andererseits – da spreche ich sicher für alle Mitglieder im Petitionsausschuss – hat man ab und zu eine Petition, deren Sachverhalt sehr interessant klingt oder ein sehr dramatisches Einzelschicksal enthält. In diesen Fällen gelangt man aber schnell in die Versuchung, zu einseitig zu agieren oder unter Umständen über das Ziel hinauszuschießen und sogar gegebenenfalls bei Petenten Hoffnung zu wecken. Bei der Beantwortung der Anliegen aber muss eine gewisse Balance gewahrt werden, und ab und zu vergeht darüber auch eine gewisse Zeit.
Artikel 35 der Sächsischen Verfassung macht sehr deutlich, dass der Anspruch des Petenten auf einen begründeten Bescheid in angemessener Zeit besteht. Aber manchmal ist es wirklich besser, wir holen noch eine ergänzende Stellungnahme ein, um damit eine Petition umfassend abzuschließen, als halbfertig dem Petenten eine Antwort zu geben.
Aufgeschlüsselt finden Sie die Bearbeitungszeiten alle im Bericht. Sie werden sehen, dass es Petitionen gibt, die in zwei Monaten abgeschlossen wurden. Es gibt aber auch Petitionen, die in sechs bis zwölf Monaten abgeschlossen
wurden, aber auch einige, die die längeren Bearbeitungszeiten, zum Teil über ein Jahr, haben.
An dieser Stelle möchte ich den Mitarbeitern des Referates, den Mitarbeitern in den Ministerien, den parlamentarischen Bearbeitern in den Fraktionen und den vielen weiteren Beteiligten danken,
ohne die eine zügige Bearbeitung der Petitionen manchmal nicht möglich gewesen wäre. Danken möchte ich auch unserem Sächsischen Ausländerbeauftragten und seinem Referat, der nicht immer eine einfache Behandlung von Petitionen, die Frage des Ausländerrechts betreffend, bearbeitet. Aber mein Dank gilt auch allen Mitgliedern des Ausschusses für die gute Zusammenarbeit. Ich möchte mich ausdrücklich auch noch einmal bei Herrn Günther für seine Arbeit als Ausschussvorsitzender im vergangenen Jahr bedanken.
Meine Damen und Herren! Damit möchte ich zum Schluss kommen. Der vorliegende Jahresbericht unterstreicht sehr deutlich, dass es unsere Aufgabe sein muss, sehr gewissenhaft mit jedem einzelnen Anliegen der Bürger umzugehen, um das in uns gesetzte Vertrauen zu würdigen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kommt nicht oft vor, dass wir uns mit so einem schwierigen, hoch emotionalen und nicht einfachen Thema wie dem Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen beschäftigen. Die Wunder der modernen Medizin, aber auch eine sich wandelnde Einstellung zum Umgang mit seinem eigenen Körper haben dazu geführt, dass die Themen Erkrankung und Tod in der Gesellschaft oft nur am Rande diskutiert werden.
Das ist bedauerlich. Sterben und Tod gehören zum Leben dazu. Aber leider blenden wir dies viel zu oft aus, bis es vielleicht zu spät ist und man sich wünscht, dass gewisse Dinge anders gelaufen wären, als sie tatsächlich passiert sind.
Der würdevolle Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Selbstverständlichkeit und muss dies auch sein. Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland greift dies auf und will Orientierung für eine gemeinsame Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung geben, damit schwerstkranke Menschen in
ihrer letzten Lebensphase gut und umfassend versorgt werden.
Sie ist eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes und der Bundesärztekammer, die alle auch maßgeblich die Charta gemeinsam mit den Experten ausgearbeitet haben. Sie untersetzen ihre Verantwortung mit fünf Leitsätzen. Die Charta ist ein guter Leitfaden, um diese Aufgaben angemessen umzusetzen.
Meine Damen und Herren! Den vorliegenden Antrag der GRÜNEN-Fraktion zur Unterzeichnung dieser Charta halten wir indes für entbehrlich. Warum? Diese Charta, diese Selbstverpflichtung muss gelebt werden. Der Freistaat Sachsen und viele weitere Beteiligte haben seit vielen Jahren mehr als deutlich gemacht, dass sie hier bereits gelebt und auch zukünftig realisiert wird. So erschien im Jahr 2001 die erste Konzeption zur Gestaltung der Hospizarbeit. Im Laufe der Jahre ist festzustellen, dass sich das Netz ambulanter und hospizlicher Angebote sowie die stationäre hospizliche und palliative Versorgung in Sachsen gut etabliert haben.
Mit der zweiten Konzeption – aus dem Jahr 2007 – wurde dieser erfolgreiche Weg weiter beschritten; auch neue Handlungsfelder sind erarbeitet worden. Im Jahr 2012 wurden 2 442 Sterbende von 46 ambulanten Hospizdiensten in Sachsen begleitet. Aktuell gibt es 53 ambulant arbeitende Hospizdienste in Sachsen.
Weiter ist aktuell festzustellen, dass im Doppelhaushalt 2013/2014 zur Förderung von ambulanten Hospizdiensten fast 590 000 Euro jährlich veranschlagt worden sind. Es freut mich, dass im Vergleich zum Doppelhaushalt davor eine Aufstockung um fast 140 000 Euro vorgenommen worden ist. Von den bereitgestellten Mitteln für die Infrastrukturmaßnahmen möchte ich an dieser Stelle gar nicht erst reden. Und, meine Damen und Herren: Sachsen ist das Bundesland, das die höchste Hospizförderung hat.
Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang auch die Pressemitteilung eines großen Verbandes der Krankenkassen aus der vergangenen Woche, wonach die Förderung der ambulanten Hospizdienste deutlich erhöht wurde. So fördern mit 2,4 Millionen Euro – 150 000 Euro mehr als im Jahr davor – die gesetzlichen Krankenkassen diese Arbeit. Das dient vor allem der Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Mitarbeiter.
Die über 1 800 ehrenamtlich Tätigen werden damit maßgeblich unterstützt.
Meine Damen und Herren! Dieser kurze Ausflug in die bereitgestellten Mittel macht mehr als deutlich, dass der Freistaat Sachsen und auch die vielen weiteren Beteiligten – wie die Krankenkassen – ihre Verantwortung im Zusammenhang mit dem Thema des Antrags mehr als ernst nehmen.
Meine Damen und Herren! Auch das möchte ich an dieser Stelle deutlich betonen: Auf dem erreichten guten Stand dürfen, können und wollen wir uns nicht ausruhen. Das gebietet schon die christliche Nächstenliebe. Wir werden uns auch in Zukunft für einen würdevollen Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen im Freistaat Sachsen und ihre würdevolle Betreuung einsetzen.
Damit komme ich zum Schluss. Ich möchte die Gelegenheit noch nutzen, all den ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen sowie den Familienangehörigen für ihr Engagement und ihren hohen persönlichen Einsatz für die Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen zu danken. Ihre Arbeit ist unverzichtbar und schafft die Grundlage für einen würde- und respektvollen Umgang mit diesem Personenkreis. Dafür vielen Dank!
Auf den Beitrag möchte ich erwidern: Wir tun alles, wir leben die Charta. Wir sind der Meinung, wir brauchen nicht die Unterschrift darunter zu setzen. Wir erfüllen es mit Leben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! „Alltagsbegleitende Projekte für Senioren in Sachsen weiter unterstützen“ – ich möchte einmal so beginnen: „Es ist schön, jemanden zu haben“, „wir unternehmen etwas zusammen“, „ich freue mich, wenn sie kommt“ – diese Aussagen höre ich in letzter Zeit immer öfter von Senioren, die Besuch von Alltagsbegleitern erhalten. Bei einem Besuch einer älteren Dame zu ihrem 90. Geburtstag schilderte mir diese eindrucksvoll, welche neue Lebensqualität sie durch den Besuch einer Alltagsbegleiterin hat: Ein Einkauf, ein Spaziergang im Park oder der Besuch der Bibliothek ist für sie jetzt wieder möglich. Die rüstige Dame schilderte mir sehr eindrucksvoll, dass es ihr mit der Alltagsbegleiterin möglich ist, all diese Dinge umzusetzen und so ihr Leben wieder besser genießen zu können, und sie freute sich, dass sie mithilfe der Alltagsbegleiterin nach längerer Zeit endlich wieder ihren geliebten Rührkuchen backen konnte.
Sehr geehrte Abgeordnete, dieses Beispiel zeigt, was ein Alltagsbegleiter – umgangssprachlich könnte man auch sagen, ein Nachbarschaftshelfer – macht und wie wichtig er insbesondere für die Senioren ist. Wie Sie bereits wissen, hat das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz im Jahr 2010 das Projekt „Soziale Integration – Alltagsbegleiter für Senioren“ ins Leben gerufen. Ausgangspunkt der Überlegungen war, die Auswirkungen des demografischen Wandels für betagte, ältere Menschen, insbesondere im ländlichen Raum, zu minimieren. Das Gutachten des Sozialministeriums von Raffelhüschen hat eindrucksvoll aufgezeigt, dass insbesondere die ländlichen Regionen und die Kleinstädte von der demografischen Entwicklung betroffen sind.
Lassen Sie mich das nur an einem Beispiel deutlich machen: Während sich die Anzahl der über 80-Jährigen in Sachsen insgesamt bis zum Jahr 2050 verdoppelt, findet bis zum Jahr 2020 bereits eine Zunahme um 50 % statt. Im Programm „Alltagsbegleitung für Senioren“ geht es darum, gerade im ländlichen Raum den von Vereinsamung oder Isolation betroffenen Personen zu helfen und dadurch die Lebensqualität im Alter zu verbessern. Sei es die Hilfe beim Einkaufen, die einfache Möglichkeit des Gesprächs, der Spaziergang – die Möglichkeiten des Alltagsbegleiters sind hier vielfältig. Ebenso – das sollte man an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen – wird so
dem Wunsch vieler Senioren Rechnung getragen, länger in den eigenen vier Wänden wohnen zu können.
Aber nicht nur die zu betreuende Person profitiert von dem Programm, sondern der Alltagsbegleiter selbst ebenfalls. So werden durch das Programm „Alltagsbegleiter“ Männer und Frauen gefördert, die keiner traditionellen Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung von 19,50 Euro, maximal 14 Stunden pro Woche. Mit dieser nachbarschaftlichen Hilfe wird eine Möglichkeit geschaffen, sich wieder aktiv zu beteiligen und in die Gesellschaft einzubringen. Damit wird die soziale Kompetenz der Alltagsbegleiter gestärkt und man bewahrt sie auch vor sozialer Ausgrenzung. Im Rahmen des Geburtstagsbesuches schilderte mir die Alltagsbegleiterin, dass sie durch diese Kontakte und Gespräche, die sie nun wieder hat, auch viel Spaß an ihrem Leben hat.
Meine Damen und Herren! Nach den ersten Auswertungen wird das Programm sehr gut angenommen. Hauptnutzer sind derzeit vor allem kirchliche Träger und Wohlfahrtsverbände, weniger Kommunen. Mir ist es aber wichtig, dass auch Kommunen stärker als bisher dieses Programm in Anspruch nehmen, um so ihrer Verantwortung im Rahmen der Daseinsvorsorge Rechnung zu tragen.
2010 gab es 31 Projekte, 2011 44 Projekte, die jeweils aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert wurden. In diesem Jahr gibt es im Freistaat bereits 80 Projekte mit circa 700 Teilnehmern. Koordiniert wird das Ganze durch die Heim Gemeinnützige GmbH Chemnitz, die auch die Projekte in allen Landkreisen vorgestellt hat.
Meine Damen und Herren! Der demografische Wandel sollte nicht nur unter einem negativen, sondern auch unter einem positiven Blickwinkel betrachtet werden. Die Menschen werden nicht nur älter, sie bleiben auch länger fit und wollen sich aktiv in die Gesellschaft einbringen.
Dieses Programm bietet ihnen hierzu die Möglichkeit.
Wie geht es nun weiter? Hier setzt unser Antrag unter Punkt 2 und 3 an. Wir haben dafür im Doppelhaushalt schon die Möglichkeiten geschaffen, denn wir haben im Doppelhaushalt 2013/2014 gemeinsam die Maßnahme „Alltagsbegleiter ü 65“ beschlossen. Ziel ist es dabei, nicht erwerbstätige Senioren einzubinden. Diese Altersgruppe ist von dem Projekt jetzt ausgeschlossen. Das Sozialministerium erarbeitet derzeit ein Projekt dazu. Frau Staatsministerin Clauß wird hierzu – so denke ich – sicher etwas sagen.
Meine Damen und Herren! Damit möchte ich zum Schluss kommen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen Alltagsbegleitern für ihre – vielleicht nicht immer einfache – ehrenamtliche Tätigkeit zu danken. Gleichzeitig möchte ich die Kommunen auffordern, das Programm Alltagsbegleiter stärker zu nutzen. Die Ausschreibung für eine neue Maßnahme beginnt im April. Ich würde mich
sehr freuen, wenn sich bei dieser Ausschreibung viele Interessenten bewerben.
Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte noch nicht das Schlusswort. – Es sind viele Fragen aufgeworfen worden. Ich möchte zunächst auf den Beitrag von Frau Herrmann eingehen. Sie haben uns vorgeworfen, nur die CDU habe zu der Veranstaltung zur Information über die Alltagsbegleiter eingeladen. Das ist nicht richtig. Am 19. Juli 2012 war vom Ministerium zu einer Veranstaltung in Zwenkau eingeladen worden.
Am 19. März dieses Jahres wird eine Veranstaltung in Delitzsch stattfinden. Die Heim GmbH wird vor Ort sein und informieren. Das Ministerium hat also durchaus zu Veranstaltungen eingeladen.
Natürlich kann auch jeder selbst darüber informieren; das ist ja wohl niemandem verboten.
Nächster Punkt: Wechsel des Programms. Es ist nicht nur einjährig ausgelegt, sondern kann auch zwei Jahre lang durchgeführt werden. Es gibt dann zwar eine Finanzierungslücke; aber es finden sich immer mehr Kommunen und auch Wohnungsgesellschaften, die einspringen. Alltagsbegleiter, die einmal Lust an ihrer Tätigkeit gefunden haben, machen auch im zweiten Jahr mit; denn sie haben das Zutrauen der Senioren gewonnen. Auch deshalb läuft das Projekt so gut.
Frau Neukirch, wir legen neue Programme auf und stellen uns auf veränderte Situationen ein. Das Programm „Alltagsbegleiter“ berücksichtigt die demografische Entwicklung im Freistaat. Wir sind, wie gesagt, dran. Mit Ihnen gemeinsam können wir es noch besser machen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Frau Staatsministerin hat eindeutig erörtert, wie wir weiter verfahren wollen. Eigentlich hat sie damit schon das vorweggenommen, was wir mit unserem Berichtsantrag wollen. Herr Pellmann, Sie haben gesagt, man muss erst einen Bericht machen. Ja, wir machen zuerst einen Bericht und danach wollen wir evaluieren, weil wir genau prüfen wollen, was möglich ist. Wir wollen für längere Zeit die Betreuung der älteren Personen durch Alltagsbegleiter ermöglichen. Wir wollen die Evaluation des Projektes zeitnah, vielleicht hätten wir sogar ein Datum hineinnehmen sollen, aber wir sind mit dem Ministerium im Gespräch und sehr zuversichtlich, dass wir die Evaluation sehr zeitnah erhalten.
Deshalb möchte ich hier noch einmal um Unterstützung für unseren Antrag bitten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zum Thema Einführung öffentlicher Petitionen beim Sächsischen Landtag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksache 5/3704 sieht eine Änderung des Petitionsgesetzes des Freistaates Sachsen vor. Konkret soll zum einen die Einführung einer elektronischen Datenübermittlung von Petitionen in das Gesetz aufgenommen und zum anderen die Möglichkeit einer öffentlichen Petition eingeräumt werden. Dazu möchte ich aus der Sicht als Mitglied des Petitionsausschusses gerne Stellung nehmen und dazu auf einzelne Punkte näher eingehen.
Hinsichtlich der ersten Forderung ist deutlich zu machen, dass derzeit in den Grundsätzen des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden in der Fassung vom 5. November 2009 bereits unter Punkt 4 die Schriftform geregelt ist. Petitionen können schriftlich oder durch das zur Verfügung gestellte Online-Formular eingereicht werden. Die Schriftform ist nur bei der Namensunterschrift gewahrt. Im Online-Verfahren genügt die Bestätigung über den vorgesehenen Link.
Meine Damen und Herren! Meines Erachtens ist dieses Vorhaben bereits ausreichend und sollte nicht weiter gesetzlich geregelt werden. Es ist für alle einfach. Das derzeitige Verfahren sieht nach § 1 Abs. 2 des Petitionsgesetzes vor, dass Petitionen schriftlich einzureichen sind. Dieser Begriff der Schriftlichkeit soll und muss gerade im Interesse des Petenten als Grundrechtsträger sehr weit verstanden werden. Es soll zudem dafür Sorge getragen werden, dass das Petitionsverfahren so einfach wie möglich ausgestaltet ist.
Nein. – Ebenso muss die Möglichkeit offen gelassen werden, auf neue technische Entwicklungen und Einzelsituationen von Petenten angemessen zu reagieren.
Die einbringende Fraktion verkennt dies allerdings und will mit dieser Gesetzesänderung eher die Grundlagen für eine Verkomplizierung des Verfahrens schaffen. Wir sind folgender Meinung: Je stärker im Gesetzestext reglementiert wird, wie eine Petition eingelegt werden kann, umso eher besteht im Zweifel die Gefahr, dass Petitionen abgelehnt werden. Es ist ebenso deutlich zu machen, dass mit der bisherigen Situation im Zweifel schneller eine Anpassung an aktuelle technische Entwicklungen als über das Verfahren einer Gesetzesänderung möglich ist.
Meine Damen und Herren! Damit möchte ich zu den öffentlichen Petitionen kommen. Eine solche, ausgegangen von den Petitionen des Deutschen Bundestages, gibt es bereits im Deutschen Bundestag, in der Bürgerschaft Bremen sowie in Rheinland-Pfalz. Andere Länder haben bereits nachgezogen oder diskutieren darüber.
Der Petitionsarbeitskreis meiner Fraktion hat sich in Berlin beim Deutschen Bundestag die dortigen Möglichkeiten angeschaut und sich mit den Petitionsteams intensiv ausgetauscht. Im Ergebnis haben wir den Eindruck gewonnen, dass die öffentliche Petition wenig zielführend ist und die eigentliche Rolle und Bedeutung einer Petition negiert. Somit ist grundsätzlich darauf zu verweisen, dass mit dem Einlegen einer Petition immer eine individuelle Bitte oder Beschwerde eines Bürgers vorgetragen wird. Der Petent oder die Petenten verbinden mit der Petition ein bestimmtes Anliegen, welches sich häufig durch eine individuelle Vorgeschichte auszeichnet. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit, dass die öffentliche Petition im Internet mitgezeichnet werden kann, besteht die Gefahr, dass sich das individuelle Petitionsrecht in eine allgemeine politische Bekundung umwandelt. Frau Bonk hat dies gerade deutlich dargelegt.
Nein. – Hinzu kommt der schnelle Gebrauch elektronischer Medien durch ein spontanes Anklicken, nur weil einem vielleicht der Titel gefällt. Er sorgt dafür, dass ein mehr oder weniger unverbindliches Bekundungsverfahren eingeführt wird, das mit dem Schutzbereich des Petitionsrechts kaum noch etwas zu tun hat.
Die Mitarbeiter im Petitionsdienst des Deutschen Bundestages haben uns dazu auch mehrere Petitionen gezeigt, bei denen genau dies passiert ist.
Zweitens muss deutlich gemacht werden, dass jede Petition und jedes Anliegen gleich wichtig sind und einer entsprechend sorgfältigen neutralen Bearbeitung bedürfen. Mit der Möglichkeit einer öffentlichen Petition besteht die Gefahr, dass zum einen nicht nur eine neutrale Bearbeitung von Petitionen erschwert, sondern auch eine Wertung von Petitionen vorgenommen wird. Bei den mitzeichnenden Personen und Unterzeichnern wird die folgende Hoffnung geweckt: Je mehr unterschreiben, desto schneller wird auch eine Lösung des Problems möglich sein.
Weiterhin stellen sich auch organisatorische Fragen, die geklärt werden müssen. Wie teuer ist die Einrichtung bzw. die Unterhaltung der öffentlichen Petitionen sowie des Diskussionsforums? Wird zusätzliches Personal mit welchen Kosten benötigt? Diese Fragen sind im Gesetzentwurf offen geblieben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das derzeitige Petitionswesen ist ganz bewusst sehr bürgerfreundlich und einfach gehalten. Der Gesetzentwurf der LINKEN verkompliziert das Verfahren zum Nachteil der Petenten. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Gleichwohl verschließt sich die Regierungskoalition einer Weiterentwicklung des sächsischen Petitionsrechts nicht. Wir wollen eine Weiterentwicklung an den Stellen, an denen es sinnvoll ist bzw. sinnvoll erscheint und dem Anliegen des Petenten nützt. Deshalb arbeitet die Arbeitsgruppe auch noch und es gibt keinen abschließenden Bericht dazu.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Petitionen sind ein wichtiges Herzstück unserer funktionierenden Demokratie, auch hier im Freistaat Sachsen.
Meine Damen und Herren! Wissen Sie eigentlich, dass der vorliegende Bericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2011 sowie die heutige Behandlung im Plenum eine Besonderheit darstellen? Ich sehe in erstaunte Gesichter.
Sie wissen es nicht. Ich werde es Ihnen sagen.
Zum einen trat 20 Jahre vor dem Berichtszeitraum 2011, also am 13. Juni 1991, das Gesetz über den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages in Kraft.
Meine Damen und Herren! Diesem hohen Anspruch ist man in den vergangenen 21 Jahren mehr als gerecht geworden. Alle Beteiligten, die Mitglieder des Petitionsausschusses, die Mitarbeiter des Petitionsdienstes und die vielen weiteren Mitwirkenden, haben maßgeblich dazu beigetragen, dass diesem Anspruch Rechnung getragen wurde und das Petitionsrecht als Grundrecht eines jeden Bürgers in der Gesellschaft fest verankert ist.
Eine weitere Besonderheit im Rahmen der heutigen Behandlung ist, dass vor 20 Jahren der erste Jahresbericht des Petitionsausschusses veröffentlicht wurde. Damals waren es noch – ich habe mir den Bericht herausgesucht – vier Seiten. Mittlerweile umfasst unser Bericht
100 Seiten. Unser Bericht ist so umfangreich, weil wir breit und ausführlich über unsere Arbeit im Petitionsausschuss informieren wollen.
Mit den 1 200 eingegangenen Schreiben wurde deutlich, dass die Inanspruchnahme der Möglichkeit einer Petition in der Bevölkerung auf eine große Resonanz gestoßen ist. Aber auch im Jahr 2011 hatten wir einen Eingang von 1 037 Schreiben zu verzeichnen. In den ganzen 21 Jahren, seitdem wir im Sächsischen Landtag Petitionen bearbeiten, gingen circa 21 000 Schreiben mit Bitten und Beschwerden beim Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages ein.
Die damaligen inhaltlichen Schwerpunkte waren besonders die Regelung offener Vermögensfragen, Kommunalrecht, Ausländerrecht sowie die berufliche und politische Rehabilitierung. Das hat sich in den vergangenen Jahren gewandelt. Insbesondere Petitionen aus den Bereichen Sozialversicherung, Altenhilfe, Schule, Verkehrswesen und Justiz haben zugenommen und sind im Bericht 2011 zu finden.
Interessant ist, dass sich der Petitionsausschuss auch im vergangenen Jahr mit Themen wie der Regelung offener Vermögensfragen sowie Rehabilitation befasst hat. Damit wird deutlich, dass selbst nach einer so langen Zeit seit der Wiedervereinigung diese Themen noch aktuell sind und einer Lösung bedürfen.
2011 haben wir 20 % der im Berichtszeitraum eingegangenen Petitionen ganz oder teilweise abgeholfen. Unser Ziel ist es dabei immer, eine sachgerechte Prüfung vorzunehmen. Wenn dem Ansinnen des Petenten schon nicht abgeholfen werden kann, so ist es uns umso wichtiger, die jeweilige Entscheidung dem Petenten klar und deutlich aufzuzeigen.
Meine Damen und Herren! Zum Schluss möchte ich die Gelegenheit zum Dank nutzen. Dieser gilt in erster Linie den Mitgliedern des Petitionsausschusses, welche sich sehr intensiv und teilweise auch sehr kämpferisch der Anliegen der Petenten angenommen haben, immer mit
dem Ziel, eine Lösung zu finden. Danken möchte ich ferner auch allen, welche einen reibungslosen Ablauf des Petitionsverfahrens gewährleisten. Das gilt insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsdienstes, die dem Petitionsausschuss in den vergangenen Jahren mit Rat und Tat zur Seite standen.
Mein Dank gilt aber auch unserem Sächsischen Ausländerbeauftragten, Herrn Prof. Dr. Martin Gillo, sowie der Staatsregierung für die konstruktive und engagierte Zusammenarbeit. Gerade bei Nachfragen oder Vorortterminen gab es hier ein gutes Zusammenwirken.
Abschließend kann ich Ihnen nur empfehlen, den vorliegenden Bericht zu lesen und ihn in Ihren Büros auszulegen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zur Großen Anfrage „Leben in der zweiten Lebenshälfte – über 50-Jährige in Sachsen“ oder wie es eine große überregionale Zeitung Anfang der Woche titelte „Der große Ü-50-Report für Sachsen“ Stellung nehmen.
In Vorbereitung auf den heutigen Redebeitrag kam bei vielen meiner Kolleginnen und Kollegen und auch bei mir selbst die Frage auf, worin denn das große Interesse an dieser Altersgruppe besteht. Grundsätzlich finde ich es in Ordnung, dass man sich über die Lebenssituation bestimmter Bevölkerungsgruppen informiert. Ich habe allerdings allein unter Kosten-Nutzen-Aspekt meine Zweifel, ob man dabei immer den Weg einer Großen Anfrage nehmen muss.
Viele der in der Anfrage angesprochenen Aspekte sind bekannt bzw. wären nach einer Recherche beim Sächsischen Landesamt für Statistik auffindbar gewesen.
Ansonsten kann ich Ihnen nur empfehlen: Suchen Sie einfach einmal das Gespräch und Sie werden viele Dinge darüber erfahren. Dies, meine Damen und Herren, habe ich einfach einmal in Bezug auf Ihre Große Anfrage gemacht und mich mit den Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkreis unterhalten. Dabei wurde mir wiederholt deutlich gesagt, ob wir keine anderen Probleme hätten, als dass wir im Landtag über solche Dinge diskutieren.
Die Mehrheit der heute über 50-Jährigen steht voll im Leben und aufgrund ihrer Lebenserfahrung und der jeweiligen Biografien hat man es nicht mehr nötig, sich so in den Vordergrund zu stellen.
Die heute über 50-Jährigen – das sehen wir ja an unseren Kollegen, die über 50 sind – sind aktiv und sportbegeistert. Sie radeln auf den gut ausgebauten Radwegen durch Sachsen, Europa oder noch weiter. Sie wandern, zum Beispiel im Burgen- und Heideland, oder sie fahren mit
dem Caravan oder auf Motorrädern durchs Land. Sie stehen voll im Beruf, sind ehrenamtlich engagiert oder pflegen zu Hause ihre Angehörigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wichtig sind auch zwei andere Punkte, die diese Generation mit auszeichnen. Diese finden zwar vielfach Erwähnung, trotzdem möchte ich die Gelegenheit nutzen und den vielen ehrenamtlichen Helfern sowie denjenigen danken, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Wer von Ihnen einmal einen Angehörigen gepflegt hat oder noch pflegt, der weiß, dass das eine nicht immer leichte und manchmal sogar undankbare Aufgabe ist. Gleichwohl stellen sich viele in der Ü-50-Generation dieser Aufgabe und dafür möchte ich ihnen hier herzlich danken.
Herr Pellmann, in der Antwort auf die Große Anfrage ist auf den Seiten 62 bis 69 dargestellt, welches gesellschaftliche Engagement wir in Sachsen haben. Dort ist erwähnt, dass viele ehrenamtliche Helfer in den Vereinen, Kirchen und Sportverbänden aktiv sind, sei es als Trainer, der Samstag früh auf dem Sportplatz steht, als Mitglied eines Chores oder eines Taubenzüchtervereines. Ohne all diese Personen wäre das kulturelle und sportliche Leben im Freistaat Sachsen bedeutend ärmer.
Dazu möchte ich nun einige Zahlen nennen. Zum Beispiel haben im Bundesfreiwilligendienst zum 16.05.2012 in Sachsen 5 238 Freiwillige den Dienst begonnen, davon 3 737 im Alter zwischen 27 und 60 Jahren sowie 841 Personen über 60 Jahre. Es ist eine Zunahme der Mitglieder ab 50 Jahre, die im Landessportbund aktiv sind, zu verzeichnen: 2003 waren es noch gut 109 000 Mitglieder, 2011 sind es bereits 167 000 Personen. Ein hohes Engagement – das können Sie nicht leugnen – ist auch im Bereich der Förderrichtlinie „Wir für Sachsen“ vorhanden. Das ist auch in der Übersicht dargestellt, und Sie brauchen die Zahlen nur zusammenzurechnen.
Hier ist der Anteil der über 50-Jährigen von 13 300 Engagierten im Jahr 2010 auf 13 952 im Jahr 2011 gestiegen. Mich freut in diesem Zusammenhang auch, dass sich mehr Frauen diesem Programm anschließen und gefördert werden.
Meine Damen und Herren! Das heißt natürlich nicht, dass diese Altersgruppe nicht auch ihre Sorgen und Nöte hätte. In Gesprächen werden dabei regelmäßig drei bis vier Themen genannt: Gesundheit, soziale Absicherung und die Zukunft der Kinder.
Lassen Sie mich auf einen Punkt, die Gesundheit, näher eingehen. Die durchschnittliche Lebenserwartung für Frauen und Männer steigt seit 1993/1995 kontinuierlich an. Unser Ziel muss es aber gerade im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung sein, den bisherigen Gesundheitsstandard und die Gesundheit des Einzelnen zu
erhalten und zu stärken. In diesem Zusammenhang spielen Prävention, aber auch die eigene Einstellung zur Gesundheit eine wesentliche Rolle. In diesem Bereich hat sich durch vielfältige Maßnahmen in Sportvereinen, von Krankenkassen usw. in den vergangenen Jahren sehr viel getan. Auch die Staatsregierung fördert dies. Wir wollen aber, dass diese Entwicklung weitergeführt wird, und dafür legen wir mit der Entwicklung, die wir auch im zukünftigen Haushaltsplan festschreiben, eine Grundlage.
Meine Damen und Herren! Zum Schluss möchte ich Ihnen sagen: Vielleicht können wir uns bereits im nächsten Jahr an gleicher Stelle, kurz vor Toresschluss, fragen, wie die Situation der 40-Jährigen im Jahr 2013 ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Entschließungsantrag der LINKEN: Viele der unter I. genannten Punkte, welche der Landtag feststellen soll, sind bereits in den Vorträgen heute erwähnt worden. Eine nochmalige Behandlung und Feststellung halte ich daher nicht für notwendig.
Halten wir nicht für notwendig.
Hinsichtlich II. ist deutlich zu machen, dass dieser Punkt ebenfalls abgelehnt werden sollte. Wenn Sie unter Punkt 1 fordern, dass die Staatsregierung „ein Konzept zum Umgang mit den Folgen des demografischen Wandels“ entwickeln soll, dann muss ich Ihnen sagen, dass Sie mit
dieser Forderung zu spät kommen. So hat die Sächsische Staatsregierung, um die erforderlichen Veränderungsprozesse, die sich durch den demografischen Wandel ergeben, zu begleiten, bereits am 27. April 2010 das Handlungskonzept Demografie beschlossen. Dieses Konzept bildet den Rahmen, um eine gemeinsame Verständigung über die langfristigen Entwicklungsziele, die gegenwärtigen inhaltlichen Handlungserfordernisse sowie die Umsetzung zu erreichen.
Meine Damen und Herren! Hinsichtlich der zweiten Forderung – ich zitiere –, „die bisherigen Datengrundlagen um wesentliche Aspekte … zu erweitern und somit endlich qualifiziert aussagefähig für notwendige politische Entscheidungen zu sein“, sage ich Ihnen deutlich, dass wir dies nicht für notwendig erachten. Zum einen geben die heutigen Datengrundlagen schon ausreichende Informationen. Zum Zweiten sollte man ab einem gewissen Zeitpunkt auch Kosten und Nutzen ins Verhältnis setzen.
Unter Punkt 5 des Entschließungsantrags soll die Staatsregierung aufgefordert werden, festzustellen, „wo es in Sachsen Altersdiskriminierung gibt, und gegen jegliche Erscheinungen dieser Art vorzugehen“. Meine Damen und Herren! Bei allem Respekt vor dieser Forderung muss ich ganz deutlich sagen, dass ich damit meine Bauchschmerzen habe. Was kann ich mir darunter vorstellen? Kommt demnächst die Ortspolizeibehörde und verhängt ein Bußgeld gegen einen Jugendlichen, der seinen Platz in der Straßenbahn einer Person über 50 Jahre nicht angeboten hat, unabhängig davon, ob diese Person den Platz überhaupt möchte bzw. ob sie sich durch das Angebot des Jugendlichen vielleicht erst recht pikiert fühlt,
weil dieser Person der Platz aufgrund des Alters angeboten wird?
Meine Damen und Herren! Respekt kann man nur in den seltensten Fällen erzwingen. Wenn man gegen Altersdiskriminierung vorgehen will, muss man auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung hinweisen.
Zum Schluss noch ein paar Anmerkungen zur letzten Forderung in dem Entschließungsantrag: Ich glaube, der Freistaat Sachsen braucht sich für seine Anstrengungen im Bereich des ehrenamtlichen Engagements nicht zu schämen – ganz im Gegenteil! Es werden umfangreiche finanzielle Mittel durch das Land bereitgestellt.
Es gibt unter anderem die Ehrenamtskarte und die Annen-Medaille, mit der Ehrenamtliche geehrt werden.
Diese Maßnahmen bilden eine gute Grundlage, um das bürgerschaftliche Engagement zu stärken.
Ich bitte Sie daher, den Entschließungsantrag der LINKEN abzulehnen. Wir werden ihn ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Herr Pellmann, wir werden diesen Gesetzentwurf nicht zurückziehen, so viel schon einmal vorweg.
Die Mehrzahl der Bundesländer hat ein eigenes Heimgesetz. Wir in Sachsen wollen heute hier mit dem Gesetzentwurf der Koalition das Gesetz für den Freistaat Sachsen nun endlich auf den Weg bringen, und Sie waren es immer, die uns vorgeworfen haben: Wann kommt denn nun endlich Ihr Gesetz? Wann werden wir denn in Sachsen ein Gesetz haben? Ja, seit einem Jahr diskutieren wir darüber, und heute endlich wollen wir das Gesetz beschließen.
Wie Sie alle wissen, gab es bereits 2009 einen Gesetzentwurf der Staatsregierung
zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen, welches leider in der vergangenen Legislaturperiode auch an Ihrem Nicht-Wohlwollen gescheitert ist.
An mangelnder Qualität, wie Sie es ausdrücken. – Der damalige Gesetzentwurf hatte bereits gute Ansätze, um den Anforderungen der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen, um den sich ändernden Bedürfnissen der Pflegenden und deren Angehörigen gerecht zu werden. Dies wird mit dem heutigen Gesetz geschehen.
Im Vorfeld der Erstellung des Änderungsantrages gab es viele Diskussionen mit Verbänden, Einrichtungen und Heimbewohnern sowie mit dem Staatsministerium, und ich bin mit allen Beteiligten einig, dass wir dankbar sind, dass sie sich eingebracht haben. Ihre Anregungen wurden aufgenommen, ihre Fragen und Unsicherheiten wurden mit bedacht. So wurde beispielsweise die Zweckbestimmung des Gesetzes auf Anregung vieler Verbände erweitert und die Charta der Rechte der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen deklaratorisch sowie die UNOBehindertenrechtskonvention als Grundlage in das Gesetz aufgenommen. Das war eine Forderung auch von Ihrer Seite. Weiterhin wird sich ausdrücklich für die gesellschaftliche Verantwortung für die Bewohner in den Einrichtungen und deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ausgesprochen.
Meine Damen und Herren! Ein weiteres wichtiges Merkmal des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, die Mitarbeiter von bürokratischen Aufgaben zu entlasten. Im Gesetzentwurf der Opposition ist dies gerade ein wichtiger Punkt, der viel Regelungsdichte aufweist. Ziel muss es jedoch für uns sein, dass die Mitarbeiter mehr Zeit haben, sich den Pflegenden zu widmen, und nicht den Tag damit verbringen müssen, Protokolle und Berichte auszufüllen.
Wir wollen mit unserem Gesetz neue Wege gehen und neue Pflege- und Betreuungsarrangements erlauben, wie sie für die zukünftig zu versorgende Klientel benötigt werden. Die meisten Personen, welche in zunehmendem Alter Unterstützung benötigen, wollen doch in der gewohnten Umgebung zu Hause bleiben. Das Betreute Wohnen ist hierfür ein weiteres wichtiges niedrigschwelliges Angebot, das wir in Sachsen vorhalten wollen.
Wenn ich in Sachsen unterwegs bin, wird mir wiederholt deutlich, dass dies die gelebte Realität ist. Hier müssen wir in Zukunft stärker auch mit der Wohnungswirtschaft dafür werben, dass solche Angebotsformen vor Ort verstärkt angeboten werden können, damit der Ansatz "ambulant vor stationär" noch stärker Beachtung findet.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird heute die Grundlage dafür geschaffen. Ich bitte daher um Zustimmung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte den Entschließungsantrag für die Koalitionsfraktionen zum BeWoG, Drucksache 5/6427, einbringen.
Mit dem Entschließungsantrag soll den Beschäftigten in den stationären Einrichtungen, den Angehörigen, ehrenamtlich Tätigen und weiteren Beteiligten für ihre am Menschen mit hohem Engagement geleistete Arbeit grundsätzlich gedankt werden.
Wichtig ist uns, dass im Zusammenhang mit dem BeWoG die noch zu erlassenden Rechtsverordnungen zügig erarbeitet werden und in die Erarbeitung die großen Sozialverbände einbezogen und daran beteiligt werden, dass die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege gewährleistet wird, auch in Form einer Selbstverpflichtung, die Ausnahme- und Erprobungsregelung, insbesondere die Prüfungen praxistauglich und verhältnismäßig im Sinne aller Beteiligten erfolgen – dies ist in der unter Punkt II.3 genannten Forderung in unserem Entschließungsantrag aufgeführt –, um einerseits neue Wohnformen zu ermöglichen und gleichzeitig den Schutz der Bewohner zu gewährleisten.
Der unter Punkt 5 geforderte Praxisleitfaden ist Arbeits- und Qualitätsgrundlage für alle Beteiligten. Er muss zeitnah vorgelegt werden. Bis zum 30. Juni 2013 ist über
das im Entwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung vorgesehene Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen und dessen Umsetzung im Freistaat Sachsen zu berichten.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages sieht vor, dass der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit erstatten soll. Dieser Bericht ist dem Landtag am 27. Juni 2011 ausgeteilt worden, und ich freue mich, dass wir heute im zweiten Tagesordnungspunkt darüber sprechen können.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Petitionswesen fristet im parlamentarisch-politischen Betrieb oft ein gewisses Schattendasein – ich blicke in lauter wissende Gesichter. Petitionen stehen nicht immer im Mittelpunkt des medialen Interesses, und wenn ich nach oben schaue: Es ist keine Kamera mehr da. Große Themen wie Gesundheit, Energie, Atomausstieg, Integration oder Schulpolitik verkaufen sich einfach besser. Das ist nun einmal so. Der Blick auf die konkreten Bedürfnisse, die größeren und kleineren Anliegen der Menschen bleibt dabei jedoch immer wieder auf der Strecke. Das ist schade. Über der ganz großen Politik dürfen wir eines nicht vergessen: Der einzelne Mensch mit seinen ganz konkreten Lebensumständen steht im Mittelpunkt unseres Wirkens.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf noch einmal die gestrige Beschlussempfehlung und die Berichte zu Petitionen in Erinnerung rufen und Sie bitten, sich die über 300 Seiten bildlich vorzustellen. Dadurch gewinnen Sie einen guten Eindruck über unsere Arbeit im Petitionsausschuss. Der vorliegende Jahresbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2010 verstärkt diesen Eindruck noch. Seit 2007 nimmt die Zahl der Petitionen und eingegangenen Schreiben stetig zu. Die 888 vorliegenden Petitionen machen dabei deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger das Instrument der Petition rege nutzen.
Die Arbeit des Petitionsausschusses war dabei im vergangenen Jahr mehr als bisher von den aktuellen Entwicklungen im Freistaat Sachsen geprägt. Insbesondere die Haushaltskonsolidierung sowie die Aufstellung und Beratung zum Doppelhaushalt 2011/2012 haben im Bereich der Sammel- und Massenpetitionen für einen Zuwachs gesorgt und die Verhandlungen im Landtag stark geprägt. Weitere Schwerpunkte betrafen, wie bereits in den vergangenen Jahren, behördliche Handlungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialversicherungsrecht und Altershilfe, Fragen im Zusammenhang mit dem Verkehrswesen sowie Rundfunk und Medien.
Die Arbeit im Petitionsausschuss hat gerade im vergangenen Jahr wieder die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen einer Petition aufgezeigt. So wurde zum einen eine Petition behandelt, in welcher der Petent darum bat, dass
die Neuregelungen zum sogenannten Feuerwehrführerschein in Sachsen so schnell wie möglich in Kraft treten sollen. Diese Petition wurde der Staatsregierung als Material übergeben, und vor circa zwei Wochen wurde im Kabinett die Verordnung der Staatsregierung zum Feuerwehrführerschein erlassen. Dem Ansinnen des Petenten konnte so mittelfristig entsprochen werden.
Auf der anderen Seite hatte der Petitionsausschuss im vergangenen Jahr wiederholt mit Petenten zu tun, welche eine Neufeststellung des Merkzeichens aG – das bedeutet eine außergewöhnliche Gehbehinderung – nach dem Schwerbehindertenrecht anstrebten. Dieses Merkzeichen ist die Grundlage dafür, dass sogenannte Behindertenparkplätze benutzt werden dürfen. Die Voraussetzungen für die Feststellung dieses Merkzeichens sind sehr hoch; denn es bekommen nur solche Personen zuerkannt, die wegen der Schwere ihres Leidens dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind oder sich nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen unter anderem Querschnittsgelähmte oder Personen mit Beinamputation. Bei einem Petenten lag dies nicht vor, und auch nach Widerspruch und nochmaliger eingehender Überprüfung der ärztlichen Befunde konnte für den Petenten die Feststellung für die Erreichung des Merkzeichens aG nicht erzielt werden. Wir konnten also der Petition nicht entsprechen.
Meine Damen und Herren! Die beiden genannten Beispiele machen deutlich, welche unterschiedlichen Themen im Petitionsausschuss angesprochen und behandelt werden. Unser Ziel ist dabei immer, eine sachgerechte Prüfung vorzunehmen.
Zum Schluss möchte ich mich den Dankesworten meines Vorredners anschließen. Mein Dank gilt in erster Linie den Mitgliedern des Petitionsausschusses, welche sich intensiv und teilweise auch sehr kämpferisch den Anliegen der Petenten angenommen haben mit dem Ziel, eine Lösung zu finden. Danken möchte ich ferner allen, die einen reibungslosen Ablauf des Petitionsverfahrens gewährleisten. Dies gilt insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsdienstes, welche dem Petitionsausschuss in den vergangenen Jahren mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben.
Mein Dank gilt auch dem Sächsischen Ausländerbeauftragten, Herrn Prof. Dr. Martin Gillo, sowie der Staatsregierung für die konstruktive und engagierte Zusammenarbeit. Gerade bei Nachfragen und Vor-Ort-Terminen gab es ein gutes Zusammenwirken. Bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses möchte ich mich für die angenehme, sachbezogene und – man kann schon manchmal sagen – vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Außerdem möchte ich den parlamentarischen Beratern der CDU und der FDP Dank sagen; denn ohne Herrn von Skrbensky und Frau Harzer hätten wir es manchmal ganz schön schwer gehabt. Sie helfen uns wirklich sehr.
Abschließend kann ich Ihnen nur empfehlen, den vorliegenden Bericht zu lesen. Es handelt sich hierbei um eine sehr interessante Lektüre.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der am heutigen Vormittag teilweise emotional geführten Debatte zur Situation der Pflege in Sachsen möchte ich zum Antrag der CDU/FDP-Koalition „Rahmenbedingungen in der stationären Pflege verbessern“ sprechen. Dazu möchte ich zwei Themenbereiche der Pflege ansprechen, welche einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Bedürfnissen
der zu pflegenden Personen und ihrer Angehörigen stärker als bisher gerecht zu werden. Zum einen geht es dabei um das Landesheimgesetz, zum anderen um die Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform 2006 wurde unter anderem die bisherige Zuständigkeit des Bundes bezüglich des Heimrechts auf die Bundesländer übertragen. In Thüringen, Hessen, Niedersachsen und Sachsen befindet sich das Landesheimgesetz in der Endphase der Beratungen; Frau Clauß hat heute Morgen Ausführungen zum Stand in Sachsen gemacht.
Anfang 2009 wurde durch die Staatsregierung schon einmal ein Gesetzentwurf zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen, das sogenannte BeWoG, eingebracht. Dieses hatte bereits gute Ansätze, um den Anforderungen der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen und den sich ändernden Bedürfnissen der Pflegenden sowie deren Angehörigen gerecht zu werden.
Mit dem vorliegenden Antrag sollen diese Ansätze bei der Erarbeitung des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes mit beachtet werden und es soll noch einmal deutlich gemacht werden, dass neben dem Respekt vor den Bedürfnissen der Bewohner und deren Mitwirkungsrechten die Aspekte der Entbürokratisierung berücksichtigt werden sollen.