Stefan Thielen
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst noch einmal ein paar grundsätzliche Worte zum sozialen Wohnungsbau sagen, Herr Kollege Bierbaum, bevor wir in die Anträge tiefer einsteigen. Es geht hier darum, den sozialen Wohnungsbau, wie er in Deutschland funktioniert, einmal zu würdigen und zu betonen, dass er wirklich ein wichtiges Instrument beim Aufbau von Wohnungsinfrastruktur war und nach meiner Vorstellung auch nach wie vor ist.
Man kann dies ja im Wesentlichen bereits daran erkennen, dass alle Bundesregierungen seit 1949 dies als ein wichtiges Element in ihrer Sozial- und Infrastrukturpolitik betrachtet haben. Gerade in den Jahren des Wiederaufbaus hat es sicher dazu beigetragen, dass das Wirtschaftswunder so gelungen ist, wie es der Fall war. Vor allen Dingen hat es auch den sozialen Zusammenhalt in unserem Land gestärkt. Darauf möchten wir auch weiter achten.
Aber die Zeiten ändern sich nun einmal. Mit der Zeit sind eben auch Anpassungen notwendig. Es kann nicht mehr sein, dass wir heute hier großflächige Aufbauprogramme betreiben. Das kann nicht mehr das vorderste Ziel sein. Wir müssen eben ganz ge
nau auf die Anforderungen vor Ort schauen und müssen diese richtig würdigen und damit dann auch die richtigen Instrumente einsetzen. Da war es für uns mehr als wichtig, dass mit der Föderalismusreform 2006 die Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau in die Kompetenz der Länder übergegangen ist und dass wir jetzt verstärkt unsere eigenen Möglichkeiten und Instrumente so einsetzen können, dass es den Zielen gerecht wird, die wir hier erreichen wollen. Wir haben das hier im Saarland auch so gehandhabt.
Die Kritik aus der Opposition ist uns bekannt. Wir haben das Thema hier schon öfter debattiert. Wir haben versucht, die vorhandenen Haushaltsmittel zielgerichtet und auch nach den Notwendigkeiten entsprechend einzusetzen. Nach meiner Überzeugung ist das im Großen und Ganzen auch sehr gut gelungen. Wer das Gegenteil behauptet, der muss auch sagen, wo die Mittel stattdessen hätten eingespart werden können. Es ist im Rückblick immer bequem zu sagen, das hätte man anders machen können. Umgekehrt ist es aber schon schwieriger, wenn man dann sagen soll, was man dann nicht dafür getan hätte.
Damit sind wir auch bei der Realität in diesem Bundesland angekommen. Da muss man sich einfach ein paar Tatsachen vor Augen halten. Ich will hier auf drei Punkte noch einmal kurz eingehen. Sie wurden schon genannt. Das eine ist die hohe Eigentumsquote, die wir nun einmal im Saarland haben. Das Zweite ist die Leerstandsquote. Das Dritte ist einfach die Entwicklung des Mietpreises.
Beim ersten Punkt muss man noch einmal ganz den Stolz auf das Saarland in den Vordergrund rücken. Häuslebauer ist ein Begriff, der immer gebraucht wird, aber es steht uns auch gut an zu sagen: Wir sind die wahren Häuslebauer im Saarland. Wir haben eine Wohnungseigentumsquote von über 60 Prozent, absolute Spitze in Deutschland. Ich denke, hier kann man noch einmal den Fleiß und auch die Innovationskraft - nenne ich es einmal - der Saarländer an dieser Stelle loben.
Das soll auf keinen Fall beschönigend klingen, denn es ist uns auch bewusst, dass wir gewisse Probleme haben. Ich durfte meine erste wissenschaftliche Arbeit zur damals doch sehr niedrigen Wohnungseigentumsquote in der Schweiz schreiben, die niedrigste in Europa. Man sieht daran, dass die Wohnungseigentumsquote allein nicht mit Wohlstand verknüpft ist und man das doch differenziert sehen muss. Das machen wir auch. Ganz im Gegenteil, es gibt auch Menschen, die in ihrem eigenen Wohnungseigentum leben und in problematischen Situationen sind. Das wollen wir alles nicht verkennen und wir sollten aus diesem Grund einen ganzheitlichen Ansatz wählen,
wenn wir auf dieses Problem schauen und nicht nur hier sozialen Wohnungsbau fordern. Es bleibt aber leider festzustellen, dass das Saarland allein aus diesem Grund zunächst einmal weniger Personen hat, die von akuter Wohnungsnot betroffen sind, als in anderen Ländern.
Der zweite Punkt ist die Leerstandsquote. Wir sind leider auch an dieser Stelle in Deutschland Spitze. Wir liegen nach den Zahlen, die mir vorliegen, bei 7 Prozent aller Wohnungen, die leer stehen, und 5 Prozent aller Eigenheime. Wenn wir das zum Beispiel mit Rheinland-Pfalz vergleichen, liegen wir in beidem um jeweils 50 Prozent höher. Das ist für mich schon auch ein Alarmzeichen, dass der Leerstand ein Thema ist, das wir auf jeden Fall betrachten müssen, bevor wir in den Neubau großflächig einsteigen. Leerstand ist nicht nur ein Problem, das wohnungspolitisch zu betrachten ist, es schafft auch strukturelle Probleme, es schafft städtebauliche Probleme und es zieht weitere Themen nach sich, die auch hohe Kosten für die öffentlichen Kassen verursachen können.
Der dritte und letzte Punkt in dem Zusammenhang ist die Mietpreisentwicklung im Saarland. Herr Ulrich, Sie sind auf einige Themen eingegangen. Wenn Sie in dem Zusammenhang die Statistiken betrachten, kann man das bezüglich der großen Masse nicht so stehen lassen, wie Sie es formuliert haben. Die Kollegin Ruth Meyer hat das in der Debatte im Februar sehr genau dargestellt und aufgezeigt, wie stetig die Entwicklung der Mieten im Saarland ist. Ich möchte das hier bestätigen, ich habe es auch noch mal überprüft. Ich kann hier keine großen Veränderungen in den letzten Monaten erkennen. Auch diese Realität muss man einfach mal zur Kenntnis nehmen, bevor man Einzelbeispiele bringt, die das Ganze in ein anderes Licht rücken.
Wenn ich mir dagegen den Antrag der Fraktion DIE LINKE ansehe, dann ist es für mich schon sehr stringent, wenn Kritik am Markt geäußert wird. Das ist das Problem, das wir mit dem Antrag haben. Sie haben es nachher noch mal ganz anders formuliert. Aber das ist schon ein Thema, wo ich nicht zustimmen kann, wenn es hier heißt, der Markt funktioniere nicht. Das ist in meinen Augen nicht zutreffend. Das zeigen alleine die stetigen Preise, dass es nicht der Markt ist, der die Probleme schafft. Da gilt für mich erst mal die Prämisse der sozialen Marktwirtschaft, dass wir nur dort eingreifen, wo es wirklich notwendig ist. Das ist in einigen Punkten der Fall, das wollen wir nicht verhehlen, aber nicht in dem großen Maße, wie es hier dargestellt wurde.
Festzuhalten bleibt für mich an dieser Stelle: Es gibt im Saarland ganz einfach keine großflächige und bevölkerungsgruppenübergreifende Wohnungsnot, wie es hier dargestellt wird. Wer hier den Teufel an
die Wand malt, der hindert uns daran, die wahren Probleme zu lösen.
Vieles, was im Antrag der GRÜNEN steht, können wir direkt unterschreiben. Herr Ulrich, Sie haben es in der Debatte jetzt wieder ein Stück weit anders dargestellt, was mich ein bisschen ins Grübeln gebracht hat. Nichtsdestotrotz bringen Sie die richtigen Punkte hier an, was etwa die veränderten Familienstrukturen im Land betrifft oder die Zahl älterer Menschen, die aus demografischen Gründen zunimmt.
Betrachten wir zuerst einmal die Modernisierung. Wir haben gerade im Saarland viele Leerstände, darauf müssen wir ganz klar den Fokus legen. Modernisierung hat auch den Vorteil, dass sie auf der Zeitachse schneller vonstatten geht als reine Neubaumaßnahmen und dass man noch mal nachjustieren kann, wenn es notwendig ist.
Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass wir als Land die Kommunen bereits in den letzten Jahren in großem Umfang unterstützt haben. Das durch unseren Innenminister aufgelegte Wohnungsprogramm für Flüchtlinge hat ja in erster Linie auch wieder Wohnungsbestände reaktiviert, die vorher nicht mehr genutzt worden sind. Viele dieser Wohnungen stehen auch heute noch zum Teil leer. Der Wohnraum wird nicht mehr so stark benötigt, weil der Zustrom an Flüchtlingen abgeebbt ist. Wir müssen zusehen, dass wir auch diese Wohnungen jetzt wieder einer Nutzung zuführen. Insgesamt umfasste das Programm in den letzten Jahren 10 Millionen Euro, die den Kommunen zur Verfügung gestellt wurden. Den Entscheidern vor Ort sollte man es auch hier überlassen, wie das Geld am besten eingesetzt wird.
Die Situation im Land ist sehr unterschiedlich, nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch in den Landkreisen selbst, wenn ich etwa meinen Landkreis Merzig-Wadern betrachte. Man muss jeweils vor Ort in den einzelnen Kommunen sehen, wo Unterstützungsbedarf besteht. Man ist in der Stadt Merzig den richtigen Weg gegangen und hat die Wohnungen zunächst einmal modernisiert und sie den eigenen Leuten - wie man so schön sagt - angeboten, bevor man sie für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen hat. Ich glaube, das ist der richtige Weg, um den sozialen Frieden im Land zu bewahren. Man hat hier die entsprechenden Schritte unternommen, um für bedürftige Bevölkerungsschichten, die es ja durchaus gibt, Wohnungen zu modernisieren und bereitzustellen.
Auch wenn wir sehen, dass die Schwerpunkte der Wohnraumförderung bereits richtig gesetzt sind mit dem Fokus auf der Modernisierung und dem besonderen Anpassungsbedarf, wollen wir uns aber der weiteren Diskussion nicht verschließen. Wir haben klare Forderungen an die Landesregierung, die wir
in unseren Antrag auch eingebracht haben. Wir möchten auch andere Stellen in diesem Land ansprechen, damit sie sich stärker mit dem Thema beschäftigen.
Wir sehen auch die Notwendigkeit, die Förderprogramme anzupassen, etwa die Tilgungszuschüsse zuzulassen, wie es auch von den GRÜNEN gefordert wird. Das sehen wir auch so. Es ist richtig, dass bei uns aktuell die zinsverbilligten Darlehen dem Zweck nicht mehr gerecht werden durch die Zinsentwicklung, die wir haben. Daher brauchen wir eine Überarbeitung der Programme, da sind wir mit Ihnen völlig einer Meinung. Das werden wir auch so weiter verfolgen. So müssen natürlich insbesondere auch die Möglichkeiten der Wohnungsgesellschaften gestärkt werden.
Wie es bereits in den vorhergehenden Debatten öfters angesprochen wurde, besteht die Notwendigkeit, auch auf die Themen einzuwirken, die sich auf Bundesebene abspielen. So gibt es viele Normen und Verordnungen, die auch uns im Saarland betreffen. Wir müssen daran arbeiten, dass diese auch für uns passender werden und die Wohnungswirtschaft stärker unterstützt wird. Wir wollen auf keinen Fall Standards verringern, das sei noch mal klar gesagt. Aber man muss doch von Fall zu Fall schauen, wie bessere Umsetzungsmöglichkeiten geschaffen werden können, um Standards - sei es im Umweltbereich, sei es im Bereich der Barrierefreiheit - einzuhalten.
Wir müssen darüber nachdenken, mit welchen Instrumenten der im Saarland so beliebte Wohnungsbau für breite Bevölkerungsschichten noch mal attraktiver gemacht werden kann. Ich nenne einfach mal solche Themen wie das Baukindergeld. Hier muss man auch überlegen, wie das weiter gefördert werden könnte, gerade wenn die Kassen im Bund eher gefüllt sind. Das können attraktive Maßnahmen sein. Man muss hier vielleicht noch mal Instrumente überprüfen, die man in der Vergangenheit genutzt hat. Es gab da hohe Mitnahmeeffekte, aber wir müssen hier verschiedene wichtige Punkte gleichzeitig unterstützen. Hier soll das Saarland im Bundesrat aktiv werden. Wir haben das klar angemerkt in unserem Antrag und sehen das als die richtige Richtung.
Wie bereits dargestellt, unterstützen wir die Kommunen mit den Mitteln, die den Anforderungen vor Ort gerecht werden. Das ist für uns das Wichtige. Und wir wollen zusehen, dass gerade die Städte und Gemeinden, in denen mit einer guten demografischen Entwicklung zu rechnen ist, ihre langfristigen Planungen noch mal anpassen. Ich bin immer ein wenig vorsichtig bei dem Thema demografische Entwicklung. Wenn sie nicht so verläuft wie prognostiziert, muss schnell gehandelt werden. Deswegen muss die Prämisse auf die Modernisierung gerichtet sein, weil dies auf der Zeitschiene schneller geht, als
wenn man Neubauten planen muss und man diese nicht direkt umsetzen kann, wie es notwendig wäre.
Auch der Wohnungswirtschaft kommt hier eine Eigenverantwortung zu, dessen waren wir uns auch bewusst. Es ist angebracht, dass die GRÜNEN den Verband mit der berechtigten Kritik zitieren. Aber wir befassen uns auch mit dem Problem, dass es sicher auch einer Anpassung aufseiten der Wohnungswirtschaft bedarf. Ich habe am Anfang meiner Rede in vielen Punkten das Marktprinzip angeführt. Die Unternehmen müssen die Angebote am Markt so stricken, dass sie auch angenommen werden von der Bevölkerung, und zwar von breiten Bevölkerungsschichten über alle sozialen Milieus hinweg. Da sehen wir auch die Wohnungswirtschaft, wenn wir das Prinzip der sozialen Marktwirtschaft hochhalten, in einer klaren Eigenverantwortung.
Abschließend noch ein paar Anmerkungen, warum wir den einen Antrag annehmen und den anderen nicht, Frau Kollegin Kolb hat es schon gesagt. Es geht nicht darum, hier 10 Millionen bereitzustellen, sondern es muss einen Wechsel geben in vielen Zusammenhängen. Wir sehen die Sache ganzheitlich. Wir müssen viele Elemente bedenken. Da sehen wir gerade das Bündnis für Wohnen und Bauen, wie es auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene gelebt wird, als genau den richtigen Schritt an.
Wir wollen alle Interessenvertreter an einen Tisch bringen, damit sie die wichtigen Fragestellungen zur Infrastruktur gemeinsam erörtern und damit auch die Leitlinien im Land festlegen können. Uns als Landtag bietet das die Möglichkeit einer verstärkt sachlichen Diskussion des Themas in den Ausschüssen. Ich möchte dazu ermuntern, dass wir uns dort weiter mit der Angelegenheit befassen und schauen, wie wir einzelne Themen bearbeiten können.
Ich bitte um Zustimmung, dass wir die Anträge der Koalitionsfraktionen und der GRÜNEN in den Ausschuss überweisen und dort weiter diskutieren. Ich habe bereits erläutert, warum wir den Antrag der LINKEN ablehnen. Ich freue mich auf die weitere Diskussion. - Danke.
Kollege Ulrich, Herr Kollege Bierbaum, Herr Kollege Hilberer! Nach allem, was ich hier gehört habe,
muss ich mich doch noch als finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion zu Wort melden, weil hier viele Sachen vermischt werden, die überhaupt nicht zusammengehören und die man in dieser Form so nicht stehen lassen kann.
Ich möchte zunächst einmal auf Ihren Antrag eingehen, Herr Ulrich. Es ist durchaus nicht so, dass wir uns nicht damit beschäftigt haben und nicht darauf eingehen. Aber man muss sich doch den Wortlaut dieses Antrages anschauen. Was Sie von uns fordern, ist keine Förderung der Investition. Das ist einfach nur ein weiteres Bürokratiemonster, das Sie aufbauen wollen.
Dem können wir einfach nicht zustimmen. Das hilft uns überhaupt nicht weiter. Noch ein Bericht; noch einmal überall abfragen, was an Informationen verfügbar ist - das hilft doch wirklich nicht weiter.
Wenn Sie in Ihre Unterlagen geschaut hätten und sich im Finanzausschuss dieser Sache gewidmet hätten, dann hätten Sie genau gesehen, was alles an Investitionen in diesem Land passiert. Wir haben das am 27.09. zum großen Thema gemacht. Von Herrn Vorsitzenden Bierbaum wurde gefordert, dass es eine genaue Auflistung gibt. Da sieht man doch ganz genau, in welcher Form hier die Schwerpunkte gelegt werden. Sie haben es wahrscheinlich im Fach gehabt. Schauen Sie einfach einmal drauf.
Wir sehen hier eine Summe von Investitionen von 1,7 Milliarden Euro in den nächsten Jahren - trotz Schuldenbremse. Wir sehen Investitionen in höchster Form im Hochbau, im Straßenbau, bei den Krankenhäusern - um nur die ersten drei zu nennen. Sie stehen mit den genauen Zahlen hier und behaupten, es würde keine Investitionen geben und wir wüssten nicht, wo wir investieren. Dazu muss ich sagen, dass ich dem so nicht zustimmen kann. Ich glaube, ich spreche für fast das gesamte Haus.
Genau aus dem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab, weil es in der Form einfach nicht weiterhilft und wir uns strikt an die Vorgaben der Schuldenbremse halten, wie es für das Land in den nächsten Jahren vorgesehen ist. Wir versuchen, die neue Lösung voranzubringen, wie es schon mehrfach gesagt worden ist.
Jetzt noch zum Antrag der LINKEN-Landtagsfraktion. Herr Prof. Bierbaum, Sie widersprechen sich in der Form, weil Sie zum einen fordern, dass wir uns stärker dafür einsetzen, dass Investitionen vorgenommen werden und dass die Schuldenbremse
quasi aufgeweicht wird. Auf der anderen Seite gehen Sie darauf ein, dass die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden, die mit 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts durchaus da sind. Das widerspricht sich in dieser Darstellung, muss ich sagen.
Doch, die Mittel werden nämlich vom Bund in der Form bereitgestellt, dass man sie durchaus ausnutzen könnte. Sie werden nur zum Beispiel im Straßenbau von den Ländern nicht abgerufen. Daher können wir diesem Antrag nicht zustimmen, weil wir uns natürlich dafür einsetzen, dass Investitionen vorgenommen werden, aber es muss mit Sinn und Verstand funktionieren. Das sehen wir hier in der Form nicht. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute das vorgelegte Gesetz zur Schaffung von Transparenz in öffentlichen Unternehmen in Zweiter Lesung beraten, kann niemand behaupten, wir hätten es uns einfach gemacht. Uns ist bewusst, dass dieses Gesetz eine längere Geschichte hat. So ist der Einbringung des Gesetzes in den Landtag eine längere und ausführliche Diskussion vorausgegangen. Am Ende dieser Auseinandersetzung steht richtigerweise der breite Konsens, dass ein solches Vergütungsoffenlegungsgesetz denn darum handelt es sich im Endeffekt - richtig, wichtig und notwendig ist.
Ich möchte zunächst noch einmal auf die Beweggründe eingehen, die mit diesem Gesetz, wie ich denke, mustergültig bedient werden. Bisher besteht vor allem bei öffentlichen Unternehmen in unserem Bundesland keine Gesetzesnorm, bei der die Bezüge der Führungsetage dieser Organisationen offenzulegen sind. Dies widerspricht natürlich dem Anspruch auf Information, den die Bürger berechtigter
weise in dieser Hinsicht haben. Auf der anderen Seite bleiben die öffentlichen Unternehmen damit bereits hinter den Regelungen zurück, die zum Beispiel für notierte Aktiengesellschaften stehen. Für uns ist an dieser Stelle klar, dass die Ansprüche der Bürger quasi als Eigentümer der öffentlichen Unternehmen nicht weniger wichtig sind als die Ansprüche der Aktionäre als Eigentümer ihrer Gesellschaften. Uns ist die Transparenz wichtig und da ist es schon aus diesem Grund keine Frage, dass auch wir wie alle Fraktionen - das kann man uneingeschränkt sagen, denke ich - einen solchen Gesetzentwurf vorangetrieben haben.
Zudem gilt es eine andere Situation zu bedenken. Oft ist es heute so, dass in vielen öffentlichen Unternehmen andere Normen für die Veröffentlichung von Bezügen Geltung haben. Hier sind wir in der Pflicht, eine einheitliche Regelung zu schaffen, sowohl im Sinne der Gerechtigkeit, aber auch im Sinne der Klarheit. In beidem ist dieses Gesetz ein Gewinn für uns alle.
Der Berichterstatter hat in seinen Ausführungen bereits auf die Organisationen verwiesen, welche von diesem Gesetz betroffen sein werden. Ich möchte diese nochmals kurz erwähnen, um insbesondere noch einmal zu verdeutlichen, wie weitgehend das Gesetz hier ist. So beziehen sich die öffentlichen Unternehmen nicht nur auf diese selbst, sondern auch auf Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, an denen das Land oder seine Kommunen beteiligt sind. Ebenso sind natürlich auch die Landesbetriebe und Sondervermögen miteingeschlossen. Darüber hinaus gilt es für Mehrheitsbeteiligungen des Landes oder der Kommunen an Gesellschaften des privaten Rechts, ebenso für die Sparkassen und die Landesbank Saar.
Bei der Beratung des Gesetzes im Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen wurde deutlich, dass eine große Einigkeit hinsichtlich der grundsätzlichen Notwendigkeit eines solchen Gesetzes besteht. Dies wird auch in den Anträgen der Opposition deutlich, die, wie ich finde, keine grundsätzliche Ablehnung des Gesetzes voranbringen, sondern allenfalls eine Anpassung im Detail vorsehen. Ich will aber nicht bestreiten, dass sich das Spektrum der Anpassung in der Anhörung der Verbände widergespiegelt hat. Daher möchte ich in der Folge begründen, warum wir die jetzige Form gewählt haben und warum wir uns unter praktischen Gesichtspunkten für genau diese Form entschieden haben.
Der Hauptkritikpunkt - es wurde bereits erwähnt bezieht sich natürlich auf die im Gesetzentwurf vorgesehene kumulierte Veröffentlichung der Bezüge. Es ist verständlich, dass man zunächst einmal eine solch weit reichende Verpflichtung zur Individualisie
rung der Bezüge fordern mag. Allerdings hält dieser Wunsch nach einer individualisierten Auflistung aller Bezüge einer eingehenden Überprüfung aus unserer Sicht nicht stand.
Zunächst muss dazu nochmals eines klargestellt werden. Bereits die kumulierte Veröffentlichung der Bezüge, wie sie jetzt vorgesehen ist, und dies in der Angleichung der Unternehmen, ist ein Quantensprung im Vergleich zum Status quo im Sinne der Transparenz. Für den Bürger ermöglicht dies bereits eine annähernd vollständige Information über die Bezüge, die das einzelne Mitglied in den jeweiligen Gremien hat.
Schauen wir uns das Ganze doch einmal im Detail an. In den meisten Aufsichtsräten, Beiräten oder vergleichbaren Gremien sind die Bezüge identisch; allenfalls der Vorsitzende hat einen höheren Anspruch, das ist dann meist auf das Doppelte geregelt. Hier lassen sich die individuellen Bezüge sehr einfach durch eine Division berechnen. Bei der Geschäftsführung und vergleichbaren Gremien ist es so, dass es hier meist keine eklatanten Unterschiede gibt. Auch hier ist es sehr einfach zu ermitteln, in welchem Spektrum sich die Bezüge bewegen. Deshalb ist auch hier bereits eine sehr große Information gegeben.
Natürlich ist hier das Argument angebracht - das werden Sie wohl auch anbringen, Herr Hilberer -, dass, wenn die Ermittlung so einfach ist, man auch die komplette Offenlegung vornehmen kann.
Diese Argumentation vernachlässigt natürlich eklatant, dass hier andere wichtige Rechte in starkem Umfang berührt werden. So ist in diesem Zusammenhang natürlich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu nennen, ein Persönlichkeitsrecht, das sich aus dem Grundgesetz ergibt.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes diesbezüglich ist klar. Grundsätzlich darf jede Person in der Bundesrepublik Deutschland immer noch selbst entscheiden, wann und wie weit persönlich die Lebenssachverhältnisse öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden. Daher haben wir uns für diese Form entschieden.
Als Gesetzgeber sind wir diesem verfassungsmäßigen Grundsatz natürlich in ganz besonderer Form verpflichtet. Daher haben wir uns bewusst dafür entschieden, es so auszugestalten, wie es jetzt der Fall ist. Selbst wenn man diese verfassungsmäßigen Grenzen außer Acht lassen würde, läuft es auf prak
tische Erwägungen hinaus, die auch klar gegen die Individualisierung sprechen.
Es besteht auch kein Zweifel daran, dass die öffentlichen Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt einen großen Wettbewerbsnachteil erleiden würden, wenn wir die Individualisierung in dieser Form vornehmen. Wir haben schon öfters hier im Landtag über den Fachkräftemangel diskutiert. Ebenso weisen viele Quellen auf die gesteigerte Volatilität am Arbeitsmarkt hin. Die Zeiten sind vorbei, in denen ein Azubi im Unternehmen später in eben diesem Unternehmen der Geschäftsführer wurde. Gerade die viel diskutierte Generation Y sucht sich ihre Arbeitgeber eben nicht nur nach monetären Standards aus, sondern sieht sich genau die Rahmenbedingungen an, die das Unternehmen hat. Und heute sind diese wichtiger denn je.
Ich will der Opposition auch gar keine Neiddebatte unterstellen, aber dass es diese in der Gesellschaft gibt, ist unvermeidlich. Wir würden unseren kommunalen Unternehmen gerade im Energie- und Versorgungsbereich einen Bärendienst erweisen, wenn ein vorgesehener Geschäftsführer seine Bezüge auf Heller und Pfennig offenlegen muss und im Vergleich dazu für eine Abteilungsleiterstelle in einem Großkonzern keinerlei Veröffentlichung notwendig ist. Ähnliches gilt natürlich auch für die Sparkassen. Ich habe nicht nachgezählt, wie viele Verwaltungsräte hier im Parlament sitzen, aber ich denke, wir alle sollten uns der Tatsache bewusst sein, dass die Sparkassen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu Genossenschaftsbanken erleiden würden, wenn es um die Besetzung der Vorstände geht.
Analog dazu muss man auch die regionale Komponente betrachten. Es ist eben nicht so, dass alle Vergütungsoffenlegungsgesetze in Deutschland weitergehend sind. Es gibt welche, die weitergehend sind, aber das ist nicht bei allen der Fall. Und deshalb wollen wir keinen weiteren Nachteil schaffen, wenn es um den Kampf um Spitzenkräfte für unser Saarland geht. Das kann nicht unser Ziel sein.
Ich bin auch der Meinung, dass der hier oft vorgebrachte Vergleich zu uns Abgeordneten hinkt. Das gilt auch für Minister und Bürgermeister. Natürlich ist es richtig, dass bei uns die Veröffentlichung der Bezüge schon lange an der Tagesordnung ist. Dessen sollten wir uns auch bewusst sein. Der Präsident hat das in seinem ersten Beitrag heute auch sehr deutlich gemacht. Natürlich ist es so, dass wir als gewählte Volksvertreter in einem ganz anderen Rahmen der Transparenz verpflichtet sind, als es zum Beispiel für diese anderen Bezüge gilt. Es kann daher aus meiner Sicht auch nicht davon gesprochen werden, dass wir als Abgeordnete dies „hinnehmen“ müssen, wie es immer wieder bei Quellen heißt, die hier in eine andere Richtung zielen. Wir müssen dies
nicht hinnehmen, sondern das ist ein Kernelement unserer Tätigkeit und unseres Selbstverständnisses und es ist daher auch selbstverständlich, dass das für uns Abgeordnete gilt. Aber daraus kann man keine Analogie zu anderen Tätigkeitsfeldern herstellen.
Dies ließe sich weiter fortführen, aber im Endeffekt bestehen für uns als CDU-Fraktion erhebliche Zweifel, die für uns von einer Individualisierung absehen lassen. Uns wurde auch geschildert, dass das unabhängige Datenschutzzentrum im Saarland das genauso sieht. Von daher muss gelten: Im Zweifel für die Grundrechte. Bei Gesetzen in anderen Ländern spiegeln sich diese Zweifel auch dahingehend wider, dass noch Verfassungsklagen anhängig sind. Das wollen wir nicht. Wir wollen Rechtssicherheit vom ersten Tag, ab dem das Gesetz gilt.
Der zweite zentrale Kritikpunkt, der immer wieder angesprochen wird, ist das Hinwirken auf eine Veröffentlichungspflicht, dass das nur als Empfehlung verstanden werden kann und nicht als klare Richtlinie. Dem muss ich hier klar widersprechen. In allen Fällen ist dies mit einer klaren Auflage versehen, dass es mit der Pflicht gewählter und entsandter Vertreter verbunden ist, diese Hinwirkungspflicht umzusetzen. Dieser Kritikpunkt ist deshalb nicht angebracht, weil er quasi eine Pflichtverletzung der Vertreter in den Gremien impliziert.
Zudem ist die Hinwirkungspflicht sehr ausführlich in dem Gesetzentwurf geregelt; sie macht einen großen Teil des Gesetzes aus. Ich kann hier nur betonen, dass in diesem Fall Gründlichkeit vor Einfachheit gehen muss. Das Thema Hinwirkung hat keinesfalls zum Ziel, irgendeine Verschleierung vorzunehmen oder etwas zu verschleppen. Nein, es muss einfach gesagt werden: Im Gegenteil, das ist der bestmögliche Weg, hier Transparenz zu erzielen und umzusetzen. Wir geben den Organisationen, die betroffen sind, die Möglichkeit, die für sie passenden Maßnahmen zu wählen, um das Ganze vorzunehmen.
Zudem ist es bei Unternehmen in Privatrechtsform so - und das sollten wir als wichtigsten Punkt hier noch einmal erwähnen -, dass gerade wegen der konkurrierenden Gesetzgebung im Bund eine Veröffentlichungspflicht einfach nicht möglich ist. Das ist nur ein Grund, über den wir uns hier unterhalten sollten. Insgesamt steht die Wirksamkeit des Gesetzes im Vordergrund. So wurde in einigen Stellungnahmen deutlich, dass eine fehlende Übergangsfrist bemängelt wird, aber auch dies kann über die Hinwirkung erzielt werden.
Wie man am Umfang der betroffenen Gesetze feststellen kann und wie ich am Anfang bereits ausgeführt habe, wollen wir sicherstellen, dass eine weitgehende Wirkung erzielt wird. Und das kann nur
über die Veröffentlichung erfolgen, wenn alle Unternehmen die Möglichkeit erhalten, dass sie genau die Unterlagen bearbeiten, die für sie vorgesehen sind. Bei einigen ist die Satzung betroffen, bei anderen sind es Verträge, bei Dritten sind es Berichtspflichten. In diesen Fällen müssen die Änderungen erfolgen. Wenn wir an dieser Stelle eine andere Formulierung wählen würden, abweichend von der Hinwirkungspflicht, dann hätten wir keine optimale Lösung, sondern wir würden nur der Bürokratie weiter Vorschub leisten. Das kann doch nicht das Ziel eines solchen Gesetzes sein.
Als letzten Kritikpunkt, der teilweise anklingt, möchte ich anführen, dass uns vorgeworfen wird, dass das sogenannte Transparenzgesetz keine ausreichende Transparenz entwickelt und so quasi auch hinter seinem Namen zurückbleiben würde. So wird auch eine weitere Transparenz zum Beispiel bei Tätigkeiten gefordert oder bei Verträgen und es sollen sogar Stellenpläne veröffentlicht werden oder weitere Daten, die die Unternehmen halten. Zunächst sei hier gesagt: Nur weil man das eine macht, heißt es ja nicht, dass man das andere nicht irgendwann später auch macht. Aber auf der anderen Seite muss gefragt werden: Wer definiert denn hier zu diesem Zeitpunkt das öffentliche Interesse? Und wo sind die Grenzen dieses öffentlichen Interesses zu sehen? Diese Fragen sind nicht so einfach zu klären. Deswegen haben wir ganz klar den Fokus auf die Bezüge gelegt, die veröffentlicht werden sollen, denn das ist einfach zu klären. Ich denke, hier ist auch eine große Einigkeit zu sehen. Und was Sinn und Ziel dieses Gesetzes ist, das sollte hier noch einmal im Vordergrund stehen.
Wir sind jedenfalls als CDU-Fraktion überzeugt, dass dies in der dargestellten Form in der besten Art und Weise erfolgen kann. Ich bitte daher um Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf und dem Änderungsvorschlag des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen. - Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es sind in der Debatte ein paar Begriffe gefallen und ein paar Argumente angeführt worden, auf die ich noch kurz eingehen möchte. Zunächst einmal ist es für mich etwas befremdlich, wenn gesagt wird, andere Bundesländer hätten das gemacht - es werden dann zwei oder drei angeführt -, jetzt müssten wir es auch machen. Das ist für mich unverständlich, weil es verfassungsmäßige Bedenken gibt, die in der Anhörung klar angeführt worden sind.
Es wurde gesagt, dass ähnliche und verschärfte Gesetze ohne Folgen und Proteste geblieben seien. Das möchte ich klar widerlegen. Es gab zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen ein Spiel im Internet, bei dem man auf die Gesichter der Vorstandsvorsitzenden von Sparkassen klicken durfte und einen Zettel mit dem jeweiligen Gehalt erhielt. Das sind Sachen, bei denen die Persönlichkeitsrechte schon stark betroffen sind. Das sind Auswüchse, die man hier unterbinden sollte. Dann wäre eine klare Grenze gezogen, wo ich sage, da hört die Transparenz in gewisser Weise auf.
Ich habe bereits auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen, möchte aber noch anführen, insbesondere in Richtung der Fraktion DIE LINKE, dass die schärfste Kritik an Überlegungen der Individualisierung von der Arbeitskammer des Saarlandes kam. Das zeigt mir oder ruft mir ins Gedächtnis, dass die beschriebenen Persönlichkeitsrechte in dem Fall eben auch Arbeitnehmerrechte sind, auch wenn es um hochbezahlte Arbeitnehmer geht. Dies sollten wir ernst nehmen und uns bewusst machen.
Dann war Ihre Argumentation, dass sich Minister Bouillon schon weit aus dem Fenster gelehnt habe.
Das ist richtig, er hat es vor einem Jahr anders gesehen, aber im Gegensatz zu ihm sind Sie überhaupt nicht in ausreichender Form auf die verfassungsmäßigen Bedenken eingegangen. Wenn Minister Bouillon nach ausreichenden Informationen seine Meinung ändert, dann hat das meinen Respekt. Ich muss sagen, mich verwundert eher Ihre Kritik an dieser Stelle.
Herr Augustin, Sie haben sehr charmant gesagt, dass wir Ihrem Entwurf zustimmen könnten, Sie hätten darin lediglich ein paar Sachen präzisiert oder ausgeführt. Das muss ich leider auch widerlegen. Sie haben einige Änderungen drin, die das Gesetz doch erheblich ändern würde, zum Beispiel dass die Grenze von 25 auf 20 Prozent geändert wird. Das würde damit aber gerade in die falsche Richtung gehen; wir wollen ja eine Einheitlichkeit auch mit privatrechtlichen Unternehmen herstellen. Gerade in diesem Fall wollen wir den Wildwuchs verhindern, und deswegen würde das nicht passen, wenn wir auf einmal für öffentliche Unternehmen eine ganz andere Quote erzielen würden, als sie zum Beispiel bei der Sperrminorität von privatrechtlichen Unternehmen gegeben ist.
Bezogen auf den Bestandsschutz, Herr Augustin, haben Sie argumentiert: Für uns ist klar, wie wollen gerade damit in aller Deutlichkeit zeigen, dass wir auf einen Bestandsschutz verzichten, dass wir das Gesetz umsetzen und komplett stark durchsetzen wollen. - Dafür setzen wir uns auch ein und haben das so vorgesehen. Das Gesetz soll aber auch über viele Jahre Bestand haben, deswegen Generation Y. Vielleicht gibt es jetzt sehr wenige 33-jährige Vorstände bei Unternehmen, die eine gewisse Größe haben und betroffen sind, aber in zehn Jahren sieht es bestimmt anders aus. Dann brauchen wir später das Gesetz nicht mehr zu ändern, das muss natürlich auch betrachtet werden.
Einen Punkt möchte ich noch ansprechen, weil Sie darauf verwiesen haben, das ist das Thema Korruptionsbekämpfung. Ich muss ehrlich sagen, ich schätze Transparency International sehr, besonders Herrn Peter Eigen, den Gründer der Organisation, aber ich muss feststellen, dass in diesem Fall der Korruptionsprävention das Gesetz für mich der absolut falsche Ansatz ist. Es wird keiner hingehen und Korruption über öffentliche Bezüge vornehmen, das hat man im Korruptionsfall zum Beispiel im Landesamt für Zentrale Dienste festgestellt. Das passiert doch auf ganz anderen Kanälen. Hier zu sagen, wenn wir eine individuelle Darstellung der Bezüge machen, dann bekämpfen wir die Korruption, ist etwas, das ich logisch absolut nicht verstehe. Das muss mir erstmal einer erklären. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das irgendwie funktionieren soll.
Es gibt im Übrigen auch überhaupt keine Belege oder Studien, die die länderübergreifende Vorgehensweise rechtfertigen würden. Es wird einfach gesagt, in Finnland gibt es wenig Korruption, dort ist alles sehr transparent. Das hat aber einen ganz anderen Hintergrund; die Korruption war in Finnland schon immer niedrig, das ist eine kulturelle Frage. Genauso ist es dort auch mit der Transparenz, die hat sich in den letzten Jahren erst entwickelt. Ich habe lange in dem Land gelebt, ich weiß, wovon ich spreche. Ich muss sagen, das ist eine komplette Verdrehung von Ursache und Wirkung und kann in diesem Fall so von mir nicht übernommen werden.
Als letzten Grund möchte ich feststellen, wenn es so wäre, dass es in Deutschland so wenig Transparenz gibt, dann müssten wir das absolut korrupteste Land auf der Welt sein. Ich denke, das ist schon sehr weit gegriffen.
Ja, es gibt bessere darin. Vielleicht können Sie das noch ausführen, Herr Lafontaine.
Ich würde dafür plädieren, das Gesetz so zu verabschieden, wie es vorgesehen ist, mit dem Änderungsantrag des Ausschusses. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es tut mir leid, aber ich werde zunächst doch noch einmal auf die Anträge eingehen müssen, denn darüber diskutieren wir. Der Kollege Strobel hat auch sehr deutlich die Brücke erwähnt und dazu werde ich in meiner Rede auch noch etwas sagen.
Wir debattieren zu dieser Stunde über zwei Oppositionsanträge, die natürlich Überschneidungen aufweisen, die sich in weiten Teilen aber auch unterscheiden. Das macht das Ganze ein bisschen schwierig. Der Grund, weshalb wir sie zusammen beraten, ist eben auch dieses aktuelle Thema. Ganz klar.
Auf die verkehrspolitischen Facetten sind Herr Strobel und Frau Eder-Hippler schon eingegangen. Ich möchte aber doch noch einmal die finanzpolitische Seite beleuchten, weil es ein Schwerpunkt in den beiden Anträgen ist, über die wir hier entscheiden müssen. Alleine die Tatsache, dass aus der Opposition zwei völlig unterschiedliche Ansätze präsentiert werden, mit dem Thema umzugehen, zeigt, dass es ein sehr komplexes Problem ist, mit dem viele Einzelfragen verbunden sind. Deswegen kann man das hier nicht einfach so abarbeiten.
Eines vorweg: Es sind in beiden Anträgen einige Punkte enthalten, bei denen ich durchaus Ihrer Meinung bin. Allerdings können wir am Ende doch keinem der beiden Anträge zustimmen, da die Forderungen und somit auch das Gesamtbild nicht schlüssig sind. Es würde uns zu diesem Zeitpunkt in der Situation auch nicht weiterhelfen.
Zum Dritten würde aus meiner Sicht auch mehr Schaden entstehen, als dass es uns nutzen würde. Ich werde das auch gleich noch erörtern.
Ich möchte aber zuerst auf den Antrag der LINKEN eingehen. Sie fordern eine Stärkung der Investitionstätigkeit. Natürlich soll das - das haben wir schon öfters gehört - über die Besteuerung passieren von, wie es so schön heißt, Millioneneinkommen, Vermögen, Erbschaften und so weiter. Ich möchte nicht noch einmal auf alle Steuerarten im Detail eingehen. Mir ist aber wichtig, noch einmal darzustellen, womit das Ganze zusammenhängt, zum Beispiel die Erbschaftssteuer. Wir wissen, wie schwierig hier schon seit Jahren die Verhandlungen sind. Sie wissen auch, dass gerade für den deutschen Mittelstand und somit auch für das Thema Arbeitsplätze einiges damit verbunden ist. Da können wir es uns nicht so einfach machen und leichte Entscheidungen treffen, die im Endeffekt langfristig doch nicht halten. Rein philosophisch gesehen bin ich auch ein Freund der Erbschaftssteuer. Von der philosophischen Seite her gesehen ist es mit Sicherheit auch die gerechteste aller Steuerarten. Aber, machen wir uns nichts vor, wir können es nicht beiseite wischen, dass dem auch verfassungsrechtliche Themen entgegenstehen. Deswegen kommen wir da auch nicht weiter.
Gleiches gilt im Übrigen für die Einkommenssteuer mit einer Besteuerung in der Spitze von 45 Prozent, zusätzlich der Solidaritätszuschlag. Es ist doch so, dass wir in Deutschland Millionenvermögen viel stärker besteuern, als es in anderen Ländern der Fall ist.
Und wir sollten es gerade im Saarland auch besser wissen, denn schauen wir doch einmal über die Grenze nach Frankreich. Dort können wir klar erkennen, dass es über die einfachen Wege, die Sie hier vorschlagen, eben nicht funktioniert. Gerade von der Seite der Unternehmen her betrachtet, das, was wir stärken wollen, gerade da ist durch die Regierung Hollande der gesamten Kultur in den letzten Jahren schwerer Schaden zugefügt worden, und es wird Jahrzehnte dauern, um das wieder aufzubauen, was man dort zerstört hat. Unser derzeitiger Erfolg in Deutschland hängt auch damit zusammen, dass wir für ein moderates Steuersystem einstehen und uns dafür entschieden haben, dabei zu bleiben.
Herr Lafontaine, Sie haben in Ihrem SPIEGEL-Interview von dieser Woche nochmals betont, dass die Linkspartei sich in der Steuerpolitik ganz klar von der AfD unterscheidet. Ja, es ist richtig, die AfD fordert keine Erbschaftssteuer, sie fordert niedrigere Steuern für Einkommensmillionäre. All das ist auch mit uns nicht zu machen. Wir stehen hier in der Mitte. Wir sind nicht da, wo Sie sich sehen, wir sind aber auch nicht da, wo die AfD sich sieht. Wir ste
hen bei der Steuer für den richtigen Weg. Deswegen wollen wir hier keine Änderungen. Wir werden es so belassen, wie es ist.
Ich bin auch bei der zweiten Forderung in Ihrem Antrag nicht so ganz einverstanden. Ich habe es schon ausführlich in der Haushaltsdebatte erwähnt. Ja, gerade bei den niedrigeren Zinssätzen wäre es ein Traum, wenn wir stärkere Investitionen vornehmen könnten. Es sind ja auch die Zukunftsfragen, die uns umtreiben, wo wir gerne investieren würden. Das ist auch meine Position. Aber in Betrachtung der Gesamtsituation müssen wir uns doch vor Augen führen, dass wir gerade in sehr schwierigen Beratungen bei den Bund-Länder-Finanzverhandlungen sind. Jeder in diesem Hohen Hause weiß doch, welches dort unsere Position ist. Wenn wir an dieser Stelle noch einmal mit einem Antrag kommen und die ganze Thematik noch einmal aufdröseln wollen, dann wird das keinen Erfolg haben. Wir sollten bei der Position bleiben, die für das Saarland sehr vorteilhaft ist und uns weiterhilft.
Ich komme noch einmal auf die gesamtdeutsche Situation zu sprechen. Es ist nicht nur die Schuldenbremse, die von uns zu beachten ist. Deutschland hat irgendwann ja einmal den Maastricht-Vertrag unterschrieben und dass wir das Kriterium einer höchstens 60-prozentigen Verschuldung im Vergleich zum BIP einhalten sollten. Ich glaube, wir liegen immer noch bei einer Schuldenlast von etwa 70 Prozent im Vergleich zum BIP. Deutschland hat auch im Rahmen des Stabilitätspaktes die Verpflichtung, wieder unter diese Grenze zu kommen. Das ist Fakt. Wie wollen wir denn mit anderen Ländern vernünftig verhandeln - das Thema Griechenland wird so sicher kommen wie das Amen im Gebet - und die richtige Position beziehen, wenn wir die Maastricht-Kriterien selbst immer noch reißen und unseren eigenen Laden nicht im Griff haben? Wir müssen wieder unter diese 60 Prozent kommen. Herr Augustin, Sie haben hier gesagt, Staatsschulden wären quasi egal. Das ist wirklich ganz weit weg vom wissenschaftlichen Konsens.
Ja, aber es kam bei Ihnen ein bisschen raus: Wir können so viele Schulden machen, wie wir wollen. Ich habe das schon so verstanden, es sei denn ich hätte mich komplett verhört. Wenn man die richtigen wissenschaftlichen Grundlagen dazu liest - übrigens nicht nur von neoliberaler Seite -, dann heißt es dort: Wenn die Schuldenlast in einem Staat über 60, 70 Prozent steigt, dann ist es irgendwann so, dass dort nichts mehr rund läuft.
Daher empfehle ich die Ablehnung des Antrages der Linksfraktion. Ich möchte mich aber auch noch zum Antrag der GRÜNEN äußern. Die genannten Argumente passen natürlich eins zu eins. Es ist ja schön, wenn Sie eine Bundesfernstraßengesellschaft fordern. Sie wissen ja, dass ich das wie der Kollege Strobel nicht grundsätzlich ablehne. Wir werden sehen, was hier passiert, denn es gibt schon Verhandlungen. Das ist allgemein bekannt und man hat es schon oft lesen können. Man muss sehen, was uns da im Endeffekt als Saarland weiterhelfen wird. Eine Bundesfernstraßengesellschaft ohne Wenn und Aber ist mit uns aber nicht zu machen. Wenn Sie das so einfach ohne Hintergrund fordern, dann müssen wir sehen, wie wir hier die Interessen des Saarlandes vertreten können und wie wir dies gegebenenfalls in eine Gesamtlösung einbringen können. Wir können aber nicht einfach sagen, wir brauchen jetzt eine Bundesfernstraßengesellschaft ohne zu schauen, was sich sonst hier entwickelt.
Sie haben quasi eine panische Angst vor dem Thema Puplic-Private-Partnership. Schon aus diesem Grund ist Ihr Antrag für uns nicht zustimmungsfähig. Ich sage ganz klar: Auch für uns ist eine vom Staat finanzierte Infrastruktur generell zu bevorteilen, aber diese panische Angst kann ich nicht teilen. Gegebenenfalls kann das der richtige Weg sein und deswegen möchten wir uns diesen Weg auch offen halten.
Um noch einmal auf die Brücke selbst einzugehen: Über die Möglichkeit eines Neubaus wurde bereits gesprochen. Wir müssen sehen, wie wir das Projekt in aller Eile vernünftig auf die Beine stellen. Es hilft uns nicht, wenn das Ganze zwei Wochen schneller geplant ist, aber der Gesamtprozess im Endeffekt zwei Jahre länger dauert. Daher empfehle ich auch hier die Ablehnung des Antrags. Ihre Forderungen machen keinen Sinn, helfen uns nicht weiter und würden gegebenenfalls langfristig auch schaden.
Ich möchte noch einen Satz zum Thema Schuldenbremse sagen. Hier wird immer von einer Infrastrukturbremse gesprochen. Dazu muss ich ein klares Nein formulieren. Was haben wir denn in den letzten Jahren erlebt? Wir haben einen viel effizienteren Staat aufgebaut, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Wir konnten die Schuldenbremse vor allem dadurch einhalten. Es ist aber auch wegen der starken Wirtschaft gelungen, weil wir höhere Steuereinnahmen haben und natürlich auch wegen des niedrigen Zinsniveaus. Es ist aktuell so, dass die Investitionen des Bundes in seine Fernstraßen höher sind als jemals zuvor. Ich verstehe gar nicht, was hier in letzter Zeit geredet worden ist. Es ist wirklich so, dass die Mittel bereitstehen. Man geht davon aus, dass die meisten Bundesländer nicht in der Lage sein werden, diese Mittel abzurufen, weil einfach die Planungskapazitäten fehlen. Deswegen gehen beide
Anträge an den wichtigen Punkten vorbei und wir werden sie ablehnen.
Sie haben die Komplexität der Fiskal- und Verkehrspolitik ganz stark vereinfacht. Und da gerade Ihre Fraktion heute auf den Spuren großer Literaten wandelt, möchte ich mich anschließen und Ihnen ein Zitat von Umberto Eco entgegenhalten: Für jedes komplexe Problem gibt es eine einfache Lösung und die ist mit Sicherheit verkehrt. - Das gilt auch für Ihre Anträge und deswegen empfehle ich die Ablehnung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir uns heute in diesem Hohen Hause zusammenfinden, dann befinden wir uns zumindest nach Kalenderjahren im Jahr 10 der Finanzkrise. Diese Einschätzung mag zunächst überraschen. Aber aus meiner Sicht und wohl auch aus Sicht vieler Sparerinnen und Sparer in diesem Land können und dürfen wir nicht von normalen Verhältnissen an den Finanzmärkten weltweit und vor allen Dingen in der Europäischen Union sprechen.
Was im Jahr 2007 mit ersten Verwerfungen im Subprime-Markt begonnen hat und im folgenden Jahr mit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers seinen ersten Höhepunkt fand, setzte sich besonders ab dem Jahr 2010 mit der noch immer andauernden Staatsschuldenkrise fort, welche gerade viele Länder der Eurozone bis ins Mark getroffen hat. Der Schritt der Europäischen Zentralbank vom letzten Donnerstag, den Leitzinssatz auf null Prozent zu senken, mag zwar ein Teil der fortwährenden Lösungsansätze sein. Auf der anderen Seite ist er aber auch das Ergebnis beziehungsweise ein Symptom dieser Krise und ein Beleg, dass diese nach wie vor nicht vollständig abgeschlossen ist.
In den letzten Jahren sind viele Hebel angesetzt worden, um diese Krise in den Griff zu bekommen. Die meisten davon waren notwendig, um eine Panik an den Finanzmärkten zu verhindern. Auch waren diese Maßnahmen richtig, um ein stärkeres Ausufern der Krise auf die Realwirtschaft zu verhindern. Wenn wir uns hier heute mit dem Thema Einlagensicherung beschäftigen, so möchte ich zunächst wesentliche Maßnahmen zur Krisenbewältigung an den Finanzmärkten kurz abreißen, damit wir den Rahmen erkennen, in dem wir uns hier bewegen.
Zunächst wurde durch ein koordiniertes Vorgehen der Zentralbanken weltweit die Geldpolitik der Krisensituation angepasst. Die Regulierung wurde verstärkt, um den Aufbau von Risiken, wie sie letztlich zur Krise geführt haben, zu vermeiden. Besonders wichtige Bausteine dabei waren die Erhöhung von Kernkapital und die bessere Überwachung des Bankenhandels. Auch die Neuausrichtung der internen Ratingsysteme ist hier zu nennen. Stresstest wurde nicht nur zum Wort des Jahres 2011, sondern auch
heute noch bereiten die dahinterstehenden Mechanismen manchem Bankvorstand und manchem Risk-Vorstand in den Banken schlaflose Nächte.
Auch ein letzter Punkt soll hier nicht unausgesprochen bleiben. Die Staaten weltweit haben enorme Mittel in die Hand genommen, um Banken zu stützen und um Garantien für die teilweise marode Branche auszusprechen. Leider sind diese Mittel nicht komplett an die Steuerzahler zurückgeflossen. Jedoch hat mir immer noch niemand eine bessere Alternative hierzu aufgezeigt. Denn welcher Effekt das tatsächliche Umkippen eines Instituts haben kann, hat man mehr als zur Genüge beim Fall Lehman gesehen.
Auch und gerade in Europa wurden solche Initiativen unternommen, um die Finanzkrise zu bewältigen. Die stetig gesenkten Leitzinsen, die ich bereits zu Beginn erwähnt habe, und der flankierende Aufkauf von Anleihen durch die EZB - wenn auch als umstrittenes Mittel - seien an dieser Stelle noch mal genannt. Da ich aber bei allem Zweifel ihrer Vorgehensweise die EZB nicht in die Kritik stellen will, möchte ich auf die Maßnahmen zurückblicken, die die Politik in diesem Zeitraum ergriffen hat.
Der Schuldenerlass und der Euro-Rettungsschirm waren wichtige Maßnahmen, um ein unkontrolliertes Auseinanderdriften der Währungsunion zu verhindern. Die Maßnahmen zur Stärkung der Haushaltsdisziplin in den Einzelstaaten zeigen erste Wirkungen, so schmerzhaft der Weg für einige Staaten auch sein mag. Die Bankenunion schließlich soll diese Maßnahmen abbinden und über gemeinsame Mechanismen für Aufsicht, Abwicklung und gemeinsame Einlagensicherung das Bankensystem in Europa auf eine einheitliche und stabile Basis stellen.
Ich möchte für die CDU-Fraktion an dieser Stelle Folgendes klarstellen: Wir stehen für die europäische Einigung. Daher stehen wir auch zum Euro und somit befürworten wir auch eine starke Bankenunion.
Was uns jedoch bewegt hat, den vorliegenden Antrag einzubringen, ist, dass wir im Hinblick auf die Entscheidungen auf europäischer Ebene unterschiedlicher Meinung sind, in welcher Form und insbesondere in welcher Reihenfolge die einzelnen Maßnahmen der Bankenunion im Detail umzusetzen sind. Zunächst ist zu unterstreichen, welche zentrale Bedeutung der einheitliche Aufsichtsmechanismus und der einheitliche Abwicklungsmechanismus für uns haben.
Der einheitliche Aufsichtsmechanismus mag für einige Banken in Deutschland eine große Belastung
sein. Er ist aber notwendig, um ein Fehlverhalten, wie es in der Finanzkrise vorgekommen ist, im gesamten Bankensektor zu vermeiden. Gerade die großen Banken sind es doch, die in der Vergangenheit für Probleme gesorgt haben. Nicht ohne Grund ist das Stichwort „too big too fail“ ein negatives Merkmal der Bankenkrise schlechthin. Und ja, auch gerade in Deutschland waren es die großen Banken, die „aufgeblasenen“ Banken, die am Ende die Hilfe des Staates benötigt haben. Beispiele hierfür sind die Hypo Real Estate und die Commerzbank. Aber leider muss man auch einige öffentliche Institute nennen, so einige Landesbanken und die IKB.
Gerade bei diesen systemrelevanten Banken ist eine zentrale Aufsicht nach einheitlichen Kriterien der richtige Weg. Ein Beispiel hierfür ist die Eignung der Prüfer in den Banken. Diese können sich nur dann auf Besonderheiten der Banken konzentrieren, wenn sie sich stärker mit den internationalen Geschäftsmodellen der einzelnen Banken auseinandersetzen. Auch so haben sie bessere Vergleichsmöglichkeiten, um etwaige Schieflagen bereits frühzeitig zu monieren.
Die Anordnung der Aufsicht bei der EZB bringt die Verantwortung hierfür in eine Hand und vermeidet Probleme bei den Zuständigkeiten. Hier mag auch die Kritik wieder angemessen sein, dass die Aufsicht nicht in Union mit der Zentralbank erfolgen soll. Am Ende muss jedoch die Einigung auf eine zentrale Aufsicht im Vordergrund stehen. Daher sollte die Kritik hier nicht überhandnehmen.
In Zusammenhang mit dieser vereinheitlichten Aufsicht muss auch der gemeinsame Abwicklungs- und Stabilisierungsmechanismus als ein großer Sprung angesehen werden. Das angesprochene „too big to fail“ soll eben in Zukunft nicht mehr gelten, und zwar nicht nur von der Größe der Bank her, sondern auch, indem es klare Vorgaben gibt, wie die Sanierung im Extremfall oder auch die Abwicklung in einem ganz extremen Fall vonstattengehen soll. Hiermit wird diese Verbesserung geschaffen, davon bin ich überzeugt.
Wenn man sich näher mit den Einzelheiten dieser Mechanismen auseinandersetzt, so stellt man fest, dass diese eben gerade nicht nur für den Notfall gelten. Im Gegenteil, gerade die erforderlichen Sanierungspläne sorgen dafür, dass bereits im Vorfeld Strategien der Banken überprüft werden. In engem Dialog mit der Aufsicht werden diese sogenannten Bankentestamente erstellt. Alle Geschäftsaktivitäten der Banken werden der Reihe nach durchleuchtet und nach Risiken bewertet. Dieses Denken vom Ende her ist es, was den Kreditinstituten ganz neue Einsichten bringt und ihnen zeigt, in welchen Bereichen sie anfällig sind und wo Stressszenarien angebracht sind. Im Nachhinein ist es oft ein Gewinn für die Banken, so aufwendig all diese Maßnahmen für
sie auch sind. Mag auch das Erstellen solcher Sanierungspläne schwierig und aufwendig sein, am Ende hilft es vor allem den Instituten selbst.
Auch hier ist es wichtig, dass für den Sanierungsund Abwicklungsfall klare Maßnahmen definiert werden, die dann auch umzusetzen sind. Hierbei werden vor allem die Kapitalgeber der Banken in die Pflicht genommen, da zum Beispiel Nachschüsse von Kernkapital im Vorfeld zu planen sind und damit auch die bestehende Verantwortung unterstrichen wird. Einheitliche Indikatoren vermeiden vor allen Dingen, dass sich Banken aus ihrer Pflicht stehlen und Schieflagen schönrechnen können.
Wichtig ist für mich hierbei, dass man eben nicht den gleichen Mechanismus bei allen Banken angewendet hat. Bei der Aufsicht gibt es für kleinere Institute ganz andere Kriterien. Auch die von der BaFin definierten Vorgaben für die Mindestanforderungen an Sanierungspläne sind für kleinere Institute vereinfacht und damit viel besser an die jeweiligen Eigenheiten angepasst. Hier wurde am Ende mit Maß und Ziel vorgegangen. Der Aufwand ist gerade für die Institute am größten, welche eben auch die erheblichsten Risiken für die Gesamtwirtschaft in ihren Büchern halten. Auf der anderen Seite ist der erforderliche Aufwand für die Regionalbanken gerade noch tragbar und nicht erdrückend.
Leider - damit sind wir jetzt beim Kern unseres Antrags - stimmen bei der dritten Säule der Bankenunion diese Grundsätze nicht in gleicher Weise überein. Dies gilt für den aktuell von der Kommission vorgelegten Vorschlag, den wir als CDU-Fraktion ablehnen.
Wenden wir uns der Einlagensicherung zu, so müssen wir uns eine wichtige Tatsache in Erinnerung rufen, welche die Finanzkrise mit ausgelöst hat. Das ist etwas, worin die große Mehrheit des Landtages mit mir überstimmen sollte: die fortlaufende Trennung von Verantwortung und Haftung. Die Verbriefung von schwer zu bewertenden Risiken und die Veräußerung solcher Papiere immerfort am Ende bis hin zum einfachsten Anleger haben dazu geführt, dass das ganze System zu einem Brandbeschleuniger in der Krise wurde. Solche Vorgehensweisen zeigen uns auf, dass hier keine Trennlinie mehr verlaufen darf und wir dies in Zukunft verhindern müssen.
Natürlich kann es nur richtig sein, dass wir die Einlagensicherung auf eine breite Basis stellen. Ich kann dabei nur unterstreichen, dass eine breitere Lösung grundsätzlich die richtige sein kann, da es sich hier wie mit einem Versicherungssystem verhält. So würde ich es auch bevorzugen, wenn die aufzubauenden Fonds für den Abwicklungsfall eher sogar global aufzustellen wären als nur auf den europäischen Raum bezogen.
Jedoch auch hier ein wichtiger Punkt. Bei der europäischen Einlagensicherung verhält es sich jedoch völlig anders. Wir können und dürfen hier nicht außer Acht lassen, dass die deutschen Banken und Sparkassen seit Jahrzehnten mit gutem Beispiel vorangehen. Daher sollten wir uns an diesem System orientieren. Die Branche weiß genau, dass im Bankwesen Vertrauen wichtiger ist als alles andere. Kein Ratingsystem und kein Versicherungsschutz kann dieses Kapital - das Vertrauen - ersetzen.
Bei uns in Deutschland genießen die Kreditinstitute gerade deshalb nach wie vor einen guten Ruf, da sie seit vielen Jahren an diesem Vertrauen gearbeitet haben. Nun zahlen sie es durch Verantwortung zurück. So hat kaum ein Anleger in Deutschland einen Zweifel daran, dass die Einlagensysteme der Banken in Notfällen für sie eintreten und dass die jeweiligen Systeme in den Institutsgruppen in hohem Maße gesichert sind.
Wenn nun die Europäische Kommission der europäischen Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD) hier Vorgaben macht, so ist sie im Gegensatz zu den anderen Säulen der angesprochenen Bankenunion nicht mehr Vorreiter. Ganz im Gegenteil. Hier wird lediglich das System, das wir in Deutschland seit Jahren erfolgreich praktizieren, auch in anderen Ländern umgesetzt. Hier sind wir am entscheidenden Punkt. Die Vorgaben sind noch nicht in allen beteiligten Ländern in entscheidender Form umgesetzt, wie es zu wünschen wäre, um auch die deutschen Sparer zu schützen. Ja, in der Tat, es betrifft auch die deutschen Sparer.
In einer Zeit mit historischen Niedrigzinsen ist es das gute Recht der Bürger, sich nach den lukrativsten Anlagemöglichkeiten umzusehen. In den letzten Jahren sind Modelle aus dem Boden geschossen, welche deutschen Sparern die Möglichkeit eröffnen, über Online-Portale ihr Geld in anderen europäischen Staaten zu weitaus besseren Konditionen anzulegen. Die Anbieter werben dabei stets mit der europäischen Einlagensicherung.
Ob die Kriterien dort tatsächlich bereits umgesetzt wurden, spielt im Endeffekt nur eine völlig untergeordnete Rolle. Dem einfachen Anleger ist es definitiv nicht zuzumuten, dass er sich über die Risiken informiert, die in den bestehenden Finanzsystemen existieren. Deckungshöhe, Auszahlungsverfahren und im Zweifel sogar die Finanzierung der entsprechenden Systeme kann keiner erkennen, außer wenn er in die Krisensituation hineinschlittert und sein Geld zu großen Teilen verloren geht. Um ein Beispiel zu nennen: Es ist vorgesehen, dass die nationalen Sicherungssysteme eine Deckung mit Kapital in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen vornehmen
müssen. In fünf europäischen Ländern ist dies nach wie immer noch nicht umgesetzt.
Daher ist es grob unfair, wenn wir den Vorschlag der Europäischen Kommission weiterspielen, dass die Sicherungssysteme in deutschen Banken und Sparkassen in Zukunft hierfür in Haftung genommen werden sollen. Die drei Säulen der deutschen Kreditwirtschaft haben ihre jeweiligen Systeme der Einlagensicherung über Jahre hinweg aufgebaut und optimiert. So war es gerade für die Regionalbanken, die auch hier im Saarland die stärkste Rolle spielen, nicht einfach, die stetig gestiegenen Anforderungen bezüglich der Sicherungseinrichtungen zu erfüllen.
Dass man nun diesen Haftungsverbund zu erweitern versucht, ist absolut der falsche Weg, sofern nicht alle beteiligten Ländern zunächst eine Harmonisierung an die richtigen und strengen Vorgaben der Richtlinie vornehmen. Die EU-Kommission sieht hierfür einen Zeitraum bis 2024 vor. Dies ist für uns schlicht und einfach nicht akzeptabel. Mit unserem Antrag, den wir heute vorlegen, unterstreichen wir daher, dass wir an der Seite unserer saarländischen Banken und Sparkassen stehen, die in der Vergangenheit die richtigen Schritte unternommen haben, um die Einlagen hier im Lande zu sichern.
Wenn wir von Haftung und Verantwortung sprechen, dann darf es nicht sein, dass man zwar mithaften soll, auf der anderen Seite aber bei der Umsetzung nicht mitgestalten kann. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der Bundestag Ende Februar zum Ausdruck gebracht hat, dass er einer europäischen Einlagensicherung zum jetzigen Zeitpunkt widerspricht.
Auch wir fordern, dass die Implementierung ausreichender Einlagensicherungssysteme in allen EULändern Vorrang haben muss. Wir wollen eine Bankenunion, aber hier muss wie bei den anderen Säulen auch die richtige Reihenfolge eingehalten werden. Auch dort gelang das nur nach ausführlicher Debatte und nachdem klar Position bezogen wurde. Die ursprünglichen Pläne haben am Anfang meist anders ausgesehen. Erst die von mir geschilderte Umsetzung konnte nur so erfolgen, da man es geschafft hat, in den Verhandlungen ein besseres Ergebnis zu erzielen.
Aus diesem Grund stützen wir die deutsche Position nachdrücklich mit unserem Antrag zum Wohle der Sparerinnen und Sparer im Saarland und bitten daher um Zustimmung für unseren Antrag. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde es kurz machen. Natürlich freue ich mich über die breite Einigkeit, die wir heute im Plenum bei diesem Antrag haben. Wir sind uns alle einig, dass die momentane Konstellation, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wird, eher Fehlanreize im bisherigen System setzen würde.
Herr Kollege Bierbaum, Sie haben es angesprochen. Natürlich mag es sein, dass bei den großen Banken noch einiges im Argen liegt. Sie haben aber genauso betont, dass wir von den saarländischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken reden. Sie sind hier im Lande dominierend. Man muss auch sagen, die größte saarländische Bank hat ihre Bilanzsumme in der Zwischenzeit halbiert. Das bedeutet, auch hier im Land ist man auf einem guten Weg. Deswegen ist es richtig, dass wir dieses Zeichen setzen. Das andere Thema, das Sie angesprochen haben, war das Trennbankensystem. Die Vorgaben der Liikanen-Kommission sind ja ein anderes Thema. Ich denke, da wird sich in den nächsten Jahren auch noch einiges tun.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal betonen: Die Einlagensicherung ist etwas völlig anderes als ein Abwicklungsmechanismus. Hier muss man behutsam und Schritt für Schritt vorgehen, wie man es auch bei anderen Maßnahmen getan hat. Es ist völlig richtig, man hätte eine ganz große und schnelle Reform in der Bankenkrise machen können, aber diesen Weg hat man nicht beschritten, sondern man hat sich darauf konzentriert, Schritt für Schritt vorzugehen. Genauso soll es auch bei der Einlagensicherung funktionieren, damit man die Systeme sinnvoll und mit Maß und Ziel vereinigen kann.
An die Europäische Kommission gerichtet: Was wir fordern, ist schlicht und einfach, dass europäisches Recht in europäischen Ländern umgesetzt wird. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Kollege Herr Professor Bierbaum hat bereits angesprochen, dass die hier zu beratenden Einzelpläne 04 und 21 ein zentrales Element des Doppelhaushalts 2016 und 2017 darstellen. Herr Kollege Bierbaum, Sie werden aber nicht überrascht sein, wenn ich Ihnen jetzt schon sage, dass ich in einigen Dingen ganz anderer Meinung bin als Sie. Dennoch zunächst ein Wort zur Güte, und ich denke, da spreche ich auch für die anderen Abgeordneten, die teilgenommen haben: Vielen Dank noch einmal für Ihre umsichtige und souveräne Führung des Ausschusses für Finanzen und Haushaltsfragen in den Haushaltsberatungen.
Der zentrale Charakter der zu verhandelnden Einzelpläne zeigt sich insbesondere daran, dass hier nicht nur die Ausgaben der zentralen Finanzverwaltung sowie die Zuweisungen veranschlagt sind, sondern auch insbesondere die Einnahmeseite des Haushalts ihre Berücksichtigung findet. Dies ist auch eine wichtige Grundlage des Doppelhaushalts, mit der die Vorgaben des Stabilitätsrats erreicht werden.
Gerade bei den Steuereinnahmen zeigt es sich doch, dass das Saarland in den letzten Jahren nicht nur gespart hat, sondern auch durch konstruktive Politik und eine gezielte Förderung seiner Stärken die Grundlage für eine stabile Wirtschaft geschaffen hat, die sich nun durch massiv gesteigerte Steuereinnahmen zeigen. Lassen Sie mich daher an dieser
Stelle vorab schon ein Fazit ziehen: Das Saarland ist auf dem richtigen Weg. Das Saarland ist ein Erfolgsmodell im deutschen Föderalismus und das Saarland wird es auch als Haushaltsnotlageland schaffen, durch einen soliden Haushalt seine Eigenständigkeit zu bewahren.
Zunächst möchte ich aber an dieser Stelle auf den Einzelplan 04 eingehen und dabei im Besonderen auf die Finanzämter. Es freut mich in diesem Zusammenhang, dass wir die Vertreter der Deutschen Steuer-Gewerkschaft und der Gewerkschaft der Finanzverwaltung hier begrüßen dürfen. Frau von Oettinger-Witte, Herr Eggers, seien Sie herzlich willkommen.
Es wurde bereits mehrfach angemerkt, dass die Umstrukturierungen in der Finanzverwaltung unter dem Projektnamen „Finanzamt 2020" das aktuell prägende Thema sind. Der in langfristiger und enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften aufgestellte Plan sieht auch in den kommenden beiden Jahren die vereinbarten Stellenreduzierungen vor.
Da ich in den letzten Jahren sehr viele Projekte zum Thema Sanierung begleiten durfte, kann ich Ihnen versichern, dass es sich hier nicht um einen mutmaßlichen Kahlschlag handelt, ganz im Gegenteil. Es handelt sich um eine nachhaltige Anpassung an neue strukturelle Gegebenheiten. Ja, es gibt bei solchen Optimierungen natürlich immer die üblichen Friktionen. Das ist eben so. Aber auf der anderen Seite sind die ersten Erfolge bereits deutlich sichtbar. So kann man nicht verleugnen, dass es vorbildlich ist, wie die Erbschaftssteuer mit dem Land Rheinland-Pfalz umgesetzt worden ist.
Wir sind uns dennoch und gerade deshalb der Tatsache bewusst, dass die Mitarbeiter der Finanzverwaltung ihre nicht einfache Tätigkeit aktuell unter erschwerten Bedingungen leisten. Daher freut es mich besonders, dass es uns im Abänderungsantrag - wie Sie auch gesagt haben - gelungen ist, die Beförderungsbudgets jeweils weiter zu erhöhen. Auch wenn dies nur ein relativ geringer Beitrag sein kann, so ist dies doch für uns ein wichtiges Signal, wie wichtig uns diese Arbeit ist und wie sehr wir diese schätzen.
Ich verstehe natürlich, Herr Kollege Bierbaum, dass Sie die aktuelle Gelegenheit nutzen, um nochmals auf Ihre Abänderungsanträge einzugehen, aber ich möchte auch betonen - es ist nun einmal so -, wir können hier nicht mit Hauruckmaßnahmen agieren, ganz im Gegenteil. Lassen Sie uns zunächst den zugesagten detaillierten Zwischenbericht zum Projekt „Finanzamt 2020“ analysieren und dann im Ausschuss die nächsten Schritte planen, denn das ist die richtige Vorgehensweise.
Gleiches natürlich auch zum Antrag der PIRATEN, der nahezu eine Verzehnfachung des Aus- und Fortbildungsbudgets vorsieht. Das widerspricht jeder betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Logik, das zeugt für mich auch von einer gewissen Phantasielosigkeit in diesem Zusammenhang. Maßnahmen dieser Art müssen fest eingeplant werden, und deswegen müssen wir in der Projektplanung bei der ausstehenden Analyse nochmal darauf eingehen und sehen, was wir tun können.
Herr Kollege Lafontaine, noch ein paar Worte zu den Problemen in der Steuerfahndung, die Sie gestern so detailliert angesprochen haben. Ich will die Ausführungen des Finanzministers hierzu nicht weiter ergänzen, aber den Vergleich mit Griechenland finde ich an dieser Stelle schon ein wenig bizarr.
Entschuldigung, bei Griechenland müssen wir doch wirklich von einem failed state in der Finanzverwaltung ausgehen. Das hier ist doch eine ganz andere Sache - beim besten Willen!
Die Sachlage ist doch eine ganz andere. Die Steuerfahndung wurde hier doch vollkommen anders aufgestellt, da sich durch die Steuer-CDs neue Möglichkeiten geboten haben, um für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen und Steuersünder, wie es sich gehört, vernünftig zu verfolgen. In der Saarbrücker Zeitung konnte man ja nachlesen, dass wir bei diesem Gesamtthema einen großen Erfolg zu verzeichnen haben. Mit Ausgaben von etwas über 100.000 Euro wurden 6 Millionen Euro an Mehreinnahmen generiert. Ich gebe zu, es könnte noch besser funktionieren. Von weiteren Effekten hinsichtlich mehr Steuerehrlichkeit werden wir sicher noch hören. Die offenen Fragen müssen wir klären, ganz richtig. Nur, Herr Kollege Lafontaine, Ihr Griechenlandvergleich beschämt aus meiner Sicht die Mitarbeiter in der Finanzverwaltung, gerade wenn man weiß, was dort in Griechenland im Rahmen der Korruption alles vor sich geht.
Auf das Thema Europa wird mein Kollege Roland Theis später noch eingehen. Ich möchte hier nur betonen, dass wir bei den Einzelthemen jeweils auch Akzente setzen. Genauso verhält es sich mit anderen Themen, die die Identität des Saarlandes begründen. Dies ist zum Beispiel bei dem Thema Baukultur Saar der Fall, wo es uns, wenn auch auf niedriger Basis, gelingt, die Mittel zu verdoppeln. Es freut mich in diesem Zusammenhang, hier die Vertreter der Baukultur Saar begrüßen zu dürfen. Herr Profes
sor Lukas, Herr Kempf, seien Sie uns herzlich willkommen.
Ich möchte mich im weiteren Verlauf meiner Rede zunächst auf die wesentlichen Treiber für die Stabilität dieses Haushalts konzentrieren. Diese finden wir in Einzelplan 21. Ich denke, dies ist insbesondere deshalb notwendig, da sich die gestrigen Ausführungen der Opposition ausgiebig damit befasst haben. Zunächst sind hier die Steuereinnahmen zu nennen. Bereits zu Beginn meiner Rede bin ich darauf eingegangen. Nach der aktuellen Steuerschätzung vom November 2015 gehen wir von steuerabhängigen Einnahmen von rund 3,1 Milliarden Euro für 2015 aus. Diese sollen sich in den kommenden Jahren um jeweils rund 100 Millionen Euro erhöhen.
Ja, auch mir ist das Bonmot bekannt, dass es sich bei Steuerschätzungen wie mit Horoskopen verhält. Aber auf der anderen Seite kann ich als Gegenbeispiel nur sagen, dass sich die Kassandrarufe der Opposition in den letzten Jahren nicht bewahrheitet haben. Denn immer wieder kamen die Gelder genau so rein, wie es vorausgesagt worden ist; das ist nun wirklich nicht zu leugnen.
Die Konjunktur im Saarland ist nachhaltig stark. Herr Kollege Bierbaum, Sie sprachen gestern noch abfällig über 1,6 oder 1,7 Prozent Wirtschaftswachstum. In welcher ökonomischen Welt leben Sie denn? Das ist doch ein hervorragendes Wirtschaftswachstum für einen fortgeschrittenen Staat, wie wir es nun mal sind. Sind wir hier in China oder was? Was erwarten Sie überhaupt an dieser Stelle?
Wir stellen hier einen Haushaltsplan für ein Bundesland auf. Daher wäre es nach meinem wirtschaftlichen Sachverstand fahrlässig, mit weniger Steuereinnahmen zu planen. Fest steht doch: Die Schätzungen des Arbeitskreises Steuerschätzung sind plausibel und decken sich auch mit den Einschätzungen der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute.
In den kommenden Jahren müssen wir natürlich darauf achten, dass wir, wenn sich Abweichungen abzeichnen, gegebenenfalls aktiv werden. Ich möchte daher auch nur auf drei Beispiele eingehen, weil dies später im Einzelplan Wirtschaft noch mal intensiver angesprochen wird. Wir müssen erstens genau darauf achten, was auf den Weltmärkten vor sich geht, gerade im Bereich Stahl. Wir müssen hier unsere Schlüsse ziehen. Es kann nicht sein, dass durch Dumpingmaßnahmen internationaler Anbieter unsere Qualitätsprodukte unter Druck geraten.
Zweitens, und das ist bei der Steuerschätzung schon berücksichtigt: Der Abgasskandal bei VW zeigt uns doch gerade, dass wir im Saarland daran
arbeiten müssen, das Automobil der Zukunft auf den Weg zu bringen. Hierzu werden wir ebenfalls die entsprechenden Maßnahmen treffen.
Zum Dritten sind wir im Saarland abhängig von einigen großen Anbietern in Nischenbranchen, sei es der Maschinenbau, seien es der IT-Bereich, die Pharma- oder die Keramik-Industrie. Auch hier müssen wird stets wachsam sein und gegebenenfalls Probleme aktiv angehen. Ich sehe uns hier alle in der Pflicht, nicht nur die Landesregierung, sondern auch unsere etablierten Bundestagsabgeordneten und Bundesminister. Das hat ja auch in der Vergangenheit ganz gut geklappt. Wenn uns dies alles gelingt, bin ich überzeugt, dass wir auch in Zukunft nachhaltig Steuereinnahmen generieren werden.
Auch der hier vorliegende Haushalt wurde mit Blick auf die Steuereinnahmen mit Vorsicht aufgestellt. Die veranschlagte globale Mindereinnahme von 22 beziehungsweise 37 Millionen für die demografische Entwicklung ist aus meiner Sicht ein ausreichender Schutz. So schwer mir jetzt die folgende Bemerkung fällt, sehe ich sie als notwendig an, weil wir hier über Finanzen reden. Man kann zum Thema Flüchtlinge stehen, wie man will, wir haben jedenfalls an diversen Stellen dieses Haushaltes Vorsorge getroffen. All die Ausgaben, egal ob sie in die Landesverwaltung fließen oder konkret für die Personen vor Ort bereitgestellt werden, und egal, ob sie langfristig oder kurzfristig hier bleiben, werden im Saarland wie ein kleines Konjunkturpaket wirken, das ist nicht von der Hand zu weisen. Deswegen sehe ich auch hier die Steuereinnahmen weiter als gesichert an.
Sie haben wieder die Vermögenssteuer angesprochen. Auch wenn Sie es jedes Mal betonen, wird das Thema in Deutschland weit weniger diskutiert, als Sie es immer behaupten. Und weil sie auch in den Parlamenten wenig zur Geltung kommt, sehe ich hier kein Erfolgsmodell. Wenn wir von Problemen in der Finanzverwaltung sprechen, muss man doch feststellen, dass die Vermögenssteuer gerade deswegen abgeschafft wurde, weil sie in der Verwaltung schwer handhabbar war und nicht die erwarteten Ergebnisse gebracht hat.
Wo ich Ihnen gerne entgegenkommen möchte: Ich finde es gut, dass wir wieder über die Abgeltungssteuer diskutieren, und hoffe, dass es im nächsten Bundestag zu einer Änderung kommen wird. Das wird uns hier auch wieder beflügeln und es wird die Besserverdienenden dann wieder entsprechend belasten, die sich nun mit 25 Prozent kurzfristig entschädigen für ihre Finanzgewinne.
Wenn wir bei den Einnahmen sind, möchte ich kurz auf einen Punkt eingehen, der mich auch ein wenig
mit Stolz erfüllt, auch wenn ich nur kurze Zeit ein Teil dieser Erfolgsgeschichte sein durfte. Im Einzelplan 21 finden wir zum ersten Mal wieder eine Erfolgsausschüttung der Landesbank Saar von 2,9 Millionen Euro. Dies kann nur ein Anfang davon sein, dass die Bank einen nachhaltigen Erfolg für das Land generiert. Aber es zeigt, dass die beherzte Entscheidung dieser Landesregierung, die SaarLB wieder auf eigenständige Beine zu stellen, die richtige Maßnahme zur richtigen Zeit war.
Zudem sichert die Kontrolle des Saarlandes über die Bank auch die Tatsache, dass hier ein Geschäftsmodell gelebt wird, welches für die Frankreichstrategie des Saarlandes nicht nur beispielgebend ist, sondern nahezu einen Vorreiter darstellt. An die GRÜNEN gerichtet, lassen Sie mich mit Blick auf die laufende Klimakonferenz in Paris hierzu ergänzen, dass die Landesbank Saar durch die massive Finanzierung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien auch CO2-Einsparungen sicherstellt, die alle anderen Ansätze, die hier oftmals vorgebracht werden, sowohl in ökonomischer als auch in ökologischer Sicht weit in den Schatten stellt.
Es sei mir diese Bemerkung erlaubt: Selbst ein einziges schlechtes Projekt, was in anderem Zusammenhang entstanden ist, wird auch das hier nicht schlechter machen, egal wie lange man dazu einen Untersuchungsausschuss am Leben hält.
Zum Abschluss möchte ich noch auf einen weiteren wichtigen Faktor zu sprechen kommen, das sind die Zinskosten, wir haben es ausführlich diskutiert. Im aktuellen Haushalt gehen wir von Zinskosten für 2016 von 2 Prozent und für 2017 von 1,6 Prozent aus. Jeder, der sich ein wenig mit den Finanzmärkten befasst, wird erkennen, dass hier ein ausreichender Puffer vorhanden ist. Die Sorgfalt der Finanzverwaltung zeigt sich in diesem Punkt auch daran, dass inzwischen sinnvollerweise auch hier die Planannahmen im Sommer geändert wurden, als sich an den Finanzmärkten die Anleihezinsen geändert haben. Auch hier wurden ja gestern von der Opposition Horrorszenarien an die Wand gemalt. Ich weiß nicht, wo diese hohen Zinsen erkennbar sein sollen. Wenn Sie es wissen, sagen Sie es bitte. Ich wäre froh darüber und sicher auch viele Sparer im Land.
Leider ist die Realität in diesem Land eine andere. Wir werden auf Jahre mit einem niedrigen Zinsniveau leben müssen, das ist ein Fakt. Das erkennt man auch daran, dass die Ankündigungen der EZB zum Wertpapierankauf auch in den nächsten Jahren fortzuschreiben sind. Und wenn Sie es mir nicht glauben, so fragen Sie einen Ökonom, der Ihnen sicherlich näher steht als mir. Ich habe in diesen Ta
gen von Professor Flassbeck gelesen, dass er diese Meinung bestätigt. Wenn Sie mir nicht glauben, können Sie sich getrost an ihn wenden.
Aber als Trost sei Ihnen gesagt, zumindest generiert die hiermit zusammenhängende niedrige Inflation die von Ihnen immer wieder geforderten Reallohngewinne für die saarländischen Arbeitnehmer. Da sind wir wieder am Anfang. Im Endeffekt bringt uns das wieder die sicheren Steuereinnahmen. Wir können davon ausgehen, dass sie sicher sind.
Meine Damen und Herren, ja, in einer besseren Welt könnte das Saarland genau diese niedrigen Zinsen für weitere Investitionen nutzen. Ja, auch ich wünsche es mir, aber in der Welt, in der wir leben, sind wir den Restriktionen der Schuldenbremse und des Stabilitätsrates unterworfen, zumindest so lange, bis wir eine neue Vereinbarung erzielt haben. In dieser Welt ist daher für mich der vorliegende Haushalt der beste, den ich mir vorstellen kann. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung zu den Einzelplänen 04 und 21 und den vorliegenden Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen. - Vielen Dank.