Renate Pepper

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Der Premiumwanderweg Rheinsteig führt nicht nur durch das Gebiet des Weltkulturerbes Mittelrhein, sondern auch durch das Gebiet des Weltkulturerbes Limes. Meine Frage an Sie, Herr Minister: Kann ich davon ausgehen, dass die Landesregierung dem restlichen Teil des Mittelrheins, der ebenfalls durch außerordentliche Schönheit gekennzeichnet ist, die gleiche positive Beachtung gibt?
Wir haben in einer einmaligen Initiative über 7.000 Lehrerinnen und Lehrer den Internetführerschein machen lassen, eine Initiative, die in dieser Größenordnung in Rheinland-Pfalz noch nie umgesetzt worden ist. Wir haben alle Bibliotheken in Rheinland-Pfalz ans Netz gebracht und miteinander vernetzt.
Wir haben den virtuellen Campus entstehen lassen, der ausgebaut wird. Wir haben eine Zunahme an Medienstudiengängen. Wir haben einen großen Bedarf an jungen Menschen, die an diesen neuen Mediengängen teilnehmen und sich weiterentwickeln wollen.
All das mag vielleicht als Einzelnes nicht so deutlich sein. Ich könnte noch viele andere Beispiele erwähnen. Dies zusammengeführt bedeutet aber, dass wir Rahmenbedingungen geschaffen haben, dass 50 % der Haushalte mittlerweile den Zugang zum Internet finden, weil wir dieses Thema sehr gezielt und sehr bewusst in den Vordergrund gebracht und weiter aktualisiert haben.
Wir wollen mit diesen Initiativen Zukunft gestalten.
Ich glaube, das machen wir sehr erfolgreich. Das Gutachten war ein kleiner Baustein auf dem Weg dazu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Braun, sind Sie nun endlich zufrieden, dass Ihr Antrag heute im Landtag behandelt wird? – Sicherlich, er hat lange im Ältestenrat geruht,
aber der Zeitpunkt der Einbringung ist nach wie vor der falsche.
Der Antrag Ihrer Fraktion wurde im Landtag eingereicht, als der Bericht des Rechnungshofs über die LPR zwar vorlag, eine Stellungnahme der LPR und die Diskussion im Medien- und im Haushalts- und Finanzausschuss jedoch noch nicht anstanden. Obwohl Sie wissen, dass ein neues Landesmediengesetz in Vorbereitung ist und obwohl Sie wissen, dass der Bericht der Rechnungs
prüfungskommission des Landtags im Juni vorgelegt werden wird, bestanden Sie auf einer Diskussion im Plenum.
Der Lösungsansatz, eine Kürzung der Mittelausstattung der LPR um 10 % vorzuschlagen, ist populistisch, willkürlich und beliebig.
Meine Damen und Herren, sicherlich geht es Ihnen nicht um ein faires Verfahren für eine Landesmedienanstalt, die auch ohne Ihren Antrag verstanden hat, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen stark verändert haben und es auch im Medienbereich keine Insel mehr gibt, die von Diskussionen über Aufgabenminderungen oder Strukturveränderungen ausgeschlossen ist. Die LPR hat im Übrigen in der Sitzung des Medienausschusses sehr deutlich gemacht, dass sie willens und in der Lage ist, das Ausgabenverhalten zu modifizieren und an die aktuelle Situation anzupassen, übrigens auch im Bereich der Personalpolitik, Herr Dr. Braun.
Dies von vornherein auszuklammern, ist eine sehr unglaubwürdige Diskussion. Wenn wir über Aufgabenreduzierungen reden, dann können wir solche Bereiche nicht von vornherein ausschließen.
Erinnern wir uns aber noch einmal daran, den finanziellen Rahmen hat sich die LPR nicht selbst gegeben, sondern den hat der Gesetzgeber durch den 2%igen Anteil der Rundfunkgebühren festgelegt. In der Diskussion befindet sich zurzeit lediglich die automatische Teilnahme an der Gebührenerhöhung. Hierzu gibt es ein Moratorium der Länder bis zum 31. Dezember dieses Jahres.
Ein Beschluss darüber, ob die Teilnahme an der Gebührenerhöhung abgekoppelt werden darf, bedarf eines einstimmiges Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz.
Herr Dr. Braun, Sie leiten Ihren Antrag vom Rechnungshofbericht ab, den wir auch sehr ernst nehmen. Ich hab dies in meiner ersten und einzigen Stellungnahme sehr deutlich gesagt. Ich bin eigentlich sehr dankbar, dass die LPR im Medienausschuss sehr deutliche Wege aufgezeigt hat, Änderungen vorzunehmen, die zugleich mit Einsparungen verbunden sind.
Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass die Welt der Medienpolitik in Bewegung geraten ist, das übrigens nicht erst durch die Berichte der Rechnungshöfe bundesweit.
Die Frage von Ihnen, die Sie auch in Ihrem Antrag ansprechen, ob es zu einer generellen Kürzung des Anteils für die rheinland-pfälzischen Medienanstalten kommen würde, müsste in einem Gesetzesverfahren geregelt werden, dies mit dem Hinweis – das habe ich von Ihnen häufig im Ansatz gehört –, in welchen medienpolitischen Bereich diese Reise hingehen soll. Diese Mittel, die
sozusagen dort gekürzt werden, kann man nicht für irgendetwas verwenden, sondern sie müssen wieder medienpolitisch verwandt werden.
Sie haben übrigens auch nicht gesagt, wer diese Aufgaben übernehmen will. Vor allem verleugnen Sie sozus agen, dass die Landesmedienanstalten ein Konstrukt an Know-how und Personal haben, diese Aufgaben wie bisher zu bewältigen. Oder wollen Sie zum Beispiel – sprechen Sie sich ruhig aus –, dass der Jugendschutz oder die Medienkompetenz als Aufgabe wegfallen? Dann wissen Sie sicherlich, dass die Themen „Jugendschutz“, „Medienkompetenz“, „Offene Kanäle“ in der LPR immer mit größter Mehrheit in den Gremien, die plural besetzt sind, gewünscht und getragen worden sind. Es gab meistens nur eine Neinstimme. Ich brauche nicht zu erwähnen, von wem diese Neinstimme war. Das ist Ihr gutes Recht, das ist kein Problem.
Herr Dr. Braun, es liegt von Ihnen aber keine parlamentarische Initiative in dieser Richtung vor. Sie haben es angedeutet, aber vielleicht wird das im Verfahren zum Landesmediengesetz von Ihnen eingebracht werden. Das werden wir sehen.
Es ist mir außerordentlich wichtig zu sagen, in der Vergangenheit hat der Gesetzgeber die LPR immer wieder mit wichtigen medienpolitischen Aufgaben betraut. Es war der Gesetzgeber, das heißt, wir waren dies. Wir haben dies so definiert. Natürlich heißt das nicht, dass sich die LPR zu den Aufgabenbereichen, die sie zugewiesen bekommen hat, nicht mit Weiterentwicklungen beschäftigen kann. Das wird sie zum Beispiel im Bereich der Offenen Kanäle machen, was sie angedeutet hat. Diese sollen zu Medienkompetenz-Netzwerken ausgebaut werden.
Ich möchte noch ein Beispiel nennen, dass durch die Konvergenz der Medien entstanden ist, nämlich den Jugendschutz. Wir haben den Jugendschutzmedienstaatsvertrag verabschiedet. Darin hat es erstmals bundesweit eine einheitliche Regelung gegeben. Dies hat durch das Engagement zur Folge, dass das Land Rheinland-Pfalz seinen Platz in diesem Bereich entscheidend gestärkt hat. Jugendschutz.net bleibt in Rheinland-Pfalz und wird der Landesmedienanstalt organisatorisch und personell zugeordnet.
Bei dem bundesweiten Wettbewerb glauben Sie doch selbst nicht, dass wir sozusagen diese Form zugeordnet bekommen hätten, wenn in Rheinland-Pfalz nicht das entsprechende Know-how vorhanden wäre.
Bleiben wir bei diesem Thema. Der Weg der Landesmedienanstalten, durch gemeinsame Kommissionen der KEK, von DJM und KJM bundesweit zu schnellen und gemeinsamen Entscheidungen zu kommen, ist ein wich
tiges Signal nach außen, auch vor Strukturdiskussionen nicht Halt zu machen. So verstehe ich übrigens auch den Diskussionsbeitrag unseres Ministerpräsidenten, der allerdings einen Schritt weiter geht, wie Sie mit Recht sagen.
Ich sehe übrigens keine Probleme bei einer möglichen Anmeldung des Finanzbedarfs der Landesmedienanstalten bei der KEF analog des ARD-Anmeldeverfahrens.
Der so festgesetzte Finanzbedarf würde ebenfalls aus der Rundfunkgebühr erfolgen. Aber die LPR hat bisher auch schon nur Aufgaben in der Anstalt übernommen, die ihr der Gesetzgeber aufgetragen hat. Ich denke, insofern könnten wir in Ruhe ein solches Verfahren akzeptieren. Wir wissen allerdings von der ARD, dieses Anmeldungsverfahren bedeutet immer einen erhöhten nachhaltigen Bedarf und keineswegs eine Deckelung und keineswegs eine Reduzierung der Ausgaben. Ob das dann so gut ist? Okay.
Meine Redezeit wird etwas knapp. Ich werde noch einen Bereich ansprechen. Die LPR tut gut daran, ihren eigenen Aufgabenbereich in Zeiten knapper Kassen zu überprüfen. Fest steht allerdings, dass die LPR bis heute keine einzige Aufgabe übernommen hat, die wir ihr als Gesetzgeber nicht zugewiesen haben, seien es Medienkompetenz, Offene Kanäle oder der Jugendmedienschutz. Wie ich gesagt habe, das ist immer mit großer Unterstützung der Gremien erfolgt.
Ob die Umsetzung so im Detail sein muss, Herr Dr. Braun, kann zu Recht nachgefragt werden. Das Ergebnis steht allerdings noch nicht von vornherein fest, wie Sie es mit einer pauschalen 10%igen Kürzung begründen.
Herr Dr. Braun, erzählen Sie mir doch einmal, wo diese 10 % eigentlich herkommen. Das ist eine beliebige und willkürliche Größe, die nicht an bestimmte Aufgaben und Inhalte gebunden ist.
Herr Dr. Braun, es wäre interessant, wenn Sie einen Antrag stellen, in dem Sie das vorlegen. Ich sage noch einmal, ich empfinde diese 10 % als eine willkürliche und beliebige Größe.
Der Rechnungshofbericht hat veranlasst, dass sich die LPR sehr intensiv mit ihren Aufgaben und ihrem Anforderungsprofil auseinander setzen wird. Sie tut es gern und konstruktiv. Ich denke, der Gesetzgeber wird auch im kommenden Landesmediengesetz zeigen, ob sie diesen Weg der Landesmedienanstalten mit begleiten kann oder nicht. Landesmedienanstalten brauchen mittelfristig sichere Finanzierungsrahmen. Deshalb lehnen wir den Antrag der Grünen als überflüssig und zeitlich falsch platziert ab.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gehen wir doch einfach einmal hinaus aus diesem Haus und hinein in eine x-beliebige Wohnung in dieser Stadt. Der Sohn des Hauses, der 13 Jahre alt ist, ist gerade aus der Schule gekommen, setzt sich vor den Fernseher und schaut VIVA, MTV
oder schaut einmal, was RTL so bringt, vielleicht einen neuen Superstar. Blendend!
Vor kurzem hat mir ein Mitglied des Landesmusikrates erzählt, dass Kinder und Jugendliche heute kaum noch die Erfahrung machen, dass in der Schule gesungen wird. Auch zu Hause wird diese früher alltägliche Übung höchstens noch belächelt. Dies sind zwei Welten, von denen ich erzähle, die sich noch nicht einmal berühren. Deswegen möchte ich in der knappen Zeit noch einmal den Aspekt der kulturellen Bildung für viele besonders hervorheben.
Wir haben heute viel über eine sich verändernde Gesellschaft gehört. Diese sich neu gestaltende Gesellschaft braucht einen Nährboden, auf dem sich Kreativität und neue Ideen entwickeln, ausreifen und umsetzen können. Dieser Nährboden muss offen zugänglich für viele Menschen einer Generation sein, damit sie die bestehenden Potenziale, die in diesen Menschen ruhen, nach außen kehren können.
Welche Einrichtungen gibt es dafür in diesem Land? – Schauen wir es uns an: Wir haben unsere Kindertagesstätten, die Schulen, die Hochschulen und die außerschulischen Einrichtungen. Sie alle sind begrenzte Lebensorte für junge Menschen mit pädagogischem Personal. An diesen Orten muss kulturelle Bildung angesiedelt werden, und zwar für alle Sparten der Kultur, die es gibt: Literatur, Bildende Kunst, Theater und Museen jeder Art. Zu jedem dieser Felder müssen junge Menschen herangeführt werden, damit sie in Zukunft – dies gilt übrigens insbesondere auch für den Medienbereich – nicht nur als Konsumenten in einer Welt stehen, sondern eigenständige, Freiräume ausfüllende Wesen sein können. Die Lese-Initiative, auf die der Minister hingewiesen hat, hat dies in hervorragender Weise getan. Ich würde empfehlen, sich darüber Gedanken zu machen, solche Netzwerke auch im Bereich der Musik zu konzipieren.
Weitere Angebote könnten über organisierte Wettbewerbe, vielleicht mit LAG, Rock und Pop, Auftrittsmöglichkeiten für Schulmusiker, Auslobung von Preisen, geschaffen werden. Das Angebot der freiwilligen Ganztagsschule mit den Möglichkeiten, die vorhanden sind, brauche ich nicht besonders hervorzuheben.
Meine Damen und Herren, ähnliche Beispiele ließen sich für Museen, Theater oder andere Kunstsparten in Ihrer Nähe erwähnen. Ich meine es sehr ernst: Starten wir eine neue kulturpolitische Basis-Initiative für Kinder und
Jugendliche in jeder Gemeinde, in jeder Stadt! Wir müssen die vorhandenen kulturellen Kapazitäten eines Kreises, die es gibt, erfassen und ein Netzwerk von Akteuren und Kulturräumen knüpfen.
Ein Wettbewerb „Unser Dorf soll kultureller werden“ ist gar nicht so abwegig, wie es auf den ersten Blick scheint. Schon heute ist das kulturelle Ehrenamt ein nicht gehobener Schatz in unserem Land. Tausende von Mitgliedern in Vereinen, in der Denkmalpflege, im Bereich von Musikvereinen und Theatergemeinschaften, Künstlervereinigungen, Chormusik, Büchereien und anderen kulturellen Einrichtungen finden wir, die sich gern in diesem Bereich engagieren.
Dabei hilft es, dass weniger die künstlerischen Berufe als vielmehr die Kultur vermittelnden Berufe sowie die Berufe der Kulturwirtschaft sich verändert haben. Warum kann nicht ein selbstständiger Kulturmakler einer Region Ansprechpartner, Vermittler oder Animateur für Kulturaktivitäten sein, sie vernetzen und Räume dafür zur Verfügung stellen?
Darüber hinaus wird es in jeder Region Menschen geben, die ihr kulturpolitisches Engagement zur Verfügung stellen und sich dieser Aufgabe sozusagen annehmen. Meine Damen und Herren, dies betrifft die alte und die neue Kultur.
Ich möchte zusammenfassen und komme zum Schluss zur Lust. Meine Damen und Herren, warum Lust? – Weil dies mit Kultur etwas zu tun hat und weil ich glaube, dass wir noch einmal darüber nachdenken sollten, dass wir Lust haben auf das Aufbrechen verkrusteter Kulturschubladen, weil unsere Welt sich ändert. Wir haben Lust auf neue Kommunikation, fernab der sich einschleichenden und langweiligen Monokultur einzelner gesellschaftlicher Gruppierungen, die sich mehr und mehr voneinander abgrenzen und Sprachlosigkeit erzeugen, auf Kommunikation zwischen Alt und Jung, zwischen Arbeitern und Angestellten, zwischen Arm und Reich, intellektuell oder auch nicht.
Wer so etwas erfolgreich vorführt, macht Schule. Wer Zukunft in der Kulturpolitik will, dem sage ich gerade wegen der knappen Haushaltskassen: Beteiligen wir mehr Menschen an kulturellen Initiativen! Wagen wir mehr Experimente!
Danke.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welchen wesentlichen Inhalt hat die Vereinbarung zur Beendigung der Schadensersatzklage der RWE Power AG gegen das Land Rheinland-Pfalz?
2. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für das Land Rheinland-Pfalz?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was unerträglich ist, muss man verbieten können. Dieser Satz von Susanne Gaschke in einem Artikel aus „Die Zeit“ vom 23. Mai 2002 könnte fast ein Leitmotiv des uns vorliegenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrags sein. Die Idee, Jugendliche vor dem schädlichen Einfluss von Medien zu schützen, darf trotz der rasanten technologischen Entwicklung nicht aufgegeben werden.
Allerdings muss man sich dabei von der Idee verabschieden, dass dies mit herkömmlichen Mitteln, wie Verboten und Zensur, allein möglich ist. Das ging nur in einer Zeit, in der die Herausgabe von Massenmedien auf wenige beschränkt und damit ein Verbot der Quellen einfach war.
Meine Damen und Herren, das uns heute zur Einbringung vorliegende Landesgesetz zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist ein Gesetz, wie ich es mir als Parlamentarierin eigentlich vorstelle, weil es sich wirklich um etwas Neues handelt. Hier geht es darum, vorhandene Strukturen aufzubrechen. Es wird der Versuch unternommen, vor dieser vorab genannten Aufgabe nicht zu kapitulieren, sondern die Kompetenzen des Bundes und der Länder neu zu ordnen, nach Inhalten zu bündeln und neue Instrumentarien zu entwickeln.
Ich danke dabei ausdrücklich der Staatskanzlei, uns erem Ministerpräsidenten Kurt Beck und Staatssekretär Klaus Rüter, die bei der Konzipierung des Gesetzes
große Arbeit geleistet haben und in vielen Gesprächen und Absprachen diese Verantwortungsumstrukturierung des Bundes und der Länder mit ermöglicht haben.
Betrachtet man das Anwendungsgebiet des Staatsvertrags, so liegt zum ersten Mal eine Gesamtregelung für den einheitlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien vor, das heißt, für Rundfunk sowie für die Telemedien als Oberbegriff von Medien und Telediensten. Das schnell wachsende Internet gehört dazu. Der Bund behält die Verantwortung für den Jugendschutz bei den so genannten Trägermedienfilmen, CD-Roms und Videokassetten. Das Pornografieverbot für den Rundfunk wird in diesem Gesetz ohne Verweis auf das Strafgesetzbuch formuliert.
Meine Damen und Herren, deswegen kann man sich diesem Gesetz auf mindestens zwei Wegen nähern, und zwar als Bedenkenträger mit der Frage, ob die neuen Medien staatsvertraglich in den Griff zu bekommen sind. Es gibt viele Zweifler, die von der Unkontrollierbarkeit des Netzes überzeugt sind. Dieses Gesetz resigniert jedoch nicht vor neuen Strukturen, sondern engagiert sich damit sehr intensiv.
Deswegen freue ich mich sehr, dass „jugendschutz.net“ als Beobachtungsstelle der Länder eine besondere Aufwertung erfährt. Diese Einrichtung, die insbesondere durch das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend bzw. den entsprechenden Ministerien in den letzten Legislaturperioden entstanden ist, wuchs in den letzten Jahren unter schwierigen Bedingungen sowohl im Umfang als auch in der Kompetenz des Unternehmens.
Meine Damen und Herren, jeder, der dieses Haus in Mainz einmal besucht hat, kommt sehr beeindruckt nach Hause. Hier werden mit Erfolg das Internet durchforstet und bei Missbrauch entsprechende Verfahren eingeleitet. § 18 sagt: „Bei Verstößen gegen Bestimmungen dieses Staatsvertrages weist jugendschutz.net den Anbieter hierauf hin und informiert die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle und die KJM hierüber“. „jugendschutz.net“ – das hat Herr Rüter angedeutet – wird aller Voraussicht nach organisatorisch an die Landesmedienanstalt in Rheinland-Pfalz angebunden werden.
Meine Damen und Herren, dies bestätigt das Know-how der Anstalt und unterstützt die LPR vor Ort bei ihren Anstrengungen, den Bereich Jugendschutz, aber auch
Medienkompetenz zu untermauern. Mein Dank gilt an dieser Stelle auch Herrn Direktor Helmes, der sich im Vorfeld der Verhandlungen mit großem Engagement für die Einbindung der Landesmedienanstalten eingesetzt hat.
Die dort seit Jahrzehnten vorhandene Kompetenz in Sachen Jugendschutz soll im Rahmen der Neuordnung nicht verloren gehen.
Neu ist das Instrumentarium der Kommission für Jugendmedienschutz, die organisatorisch auch an die Landesmedienanstalten angebunden werden soll. Sie besteht aus sechs Direktoren der Landesmedienanstalten und sechs Sachverständigen aus dem Bereich des Jugendschutzes von Bund und Ländern. In welchem Bundesland der Sitz der Kommission sein soll, steht meines Wissens bis heute noch nicht fest.
Über die Mitwirkung der Gremien der Landesmedienanstalten gab es im Vorfeld eine heftige Diskussion. Das wird in § 15 geregelt. Sie besteht hauptsächlich aus Informationsrechten. Die KJM hat die Gremienvorsitzenden fortlaufend über ihre Tätigkeiten zu unterrichten und alle zwei Jahre einen Bericht über die Durchführung der Bestimmungen des Staatsvertrags zu erstatten.
Die Gremienvorsitzenden sind in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der Erstellung von Satzungs- und Richtlinienentwürfen, einzubeziehen. Ich verhehle nicht, dass diese Fragestellung eine bundesweit heftige Diskussion ausgelöst hat.
Meine Damen und Herren, wer gibt in einer solchen Diskussion schon freiwillig Kompetenzen ab, wenn diese in der Vergangenheit mit Erfolg zugunsten des Jugendschutzes umgesetzt worden sind? Das macht die besondere Qualität dieses Gesetzes aus, dass man sich trotzdem bereit erklärt und sehr intensiv damit auseinander gesetzt hat.
Meine Damen und Herren, im Bereich des Jugendschutzes gibt es noch die Programmanbieter, die im Vorfeld manchmal sehr vollmundig gesagt haben, dass sie den Bereich der Selbstkontrolle auch allein ausüben könnten.
Dieses neue Gesetz gibt den Programmanbietern die Chance, im Rahmen eines bestimmten Verfahrens, eines kontrollierten Zertifikationsverfahrens zu beweisen, dass sie diese verantwortungsvolle Aufgabe des Jugendschutzes tatsächlich auch umsetzen werden. Das ist ein großer Vertrauensvorsprung, der sicher genau beobachtet werden wird. Die Selbtkontrolleure müssen sich durch die KJM anerkennen lassen. Ihre Befugnis ist allerdings dann recht groß. In § 20 des neuen Gesetzes sind sämtliche Sanktionen ausgeschlossen, wenn der Veranstalter nachweist, dass er die Sendung bzw. das
Telemedienangebot der Freiwilligen Selbstkontrolle unbeanstandet vorgelegt hat.
Gültigkeit besitzen Institutionen der Freiwilligen Selbs tkontrolle jedoch nur – ich habe es schon erwähnt –, wenn die Einrichtung im Sinn dieses Staatsvertrags anerkannt wird. Sie wird unter anderem nur dann anerkannt, wenn sie auch Vertreter aus gesellschaftlich relevanten Gruppen berücksichtigt. Das ist sicherlich insbesondere den Kirchen zu verdanken, die sich mit großem Engagement an dieser Diskussion beteiligt haben und ihren sehr großen Erfahrungsschatz dort einbringen werden. Ich bin sehr froh, dass dies so geregelt werden kann.
Mit dieser Regelung kann das Engagement und die Kompetenz der Kirchen in Jugendschutzfragen gewürdigt und zwingend eingebunden werden.
Meine Damen und Herren, der JugendmedienschutzStaatsvertrag, der uns heute vorliegt, entspricht der Reformbedürftigkeit des Jugendschutzes und nimmt die Konvergenz der Medien – Herr Mittrücker hat das sehr ausdrücklich und ausführlich dargestellt – auf. An vielen Stellen – auch das wurde bereits gesagt – wurden Evaluierungs-, Erprobungs- und Sonderkündigungsbestimmungen eingebaut, die vorab belegen, dass dieser Staatsvertrag sich sozusagen auf Erprobung bewähren muss. Der Versuch ist es wert, und nicht nur die Medienpolitiker in dem Parlament werden zukünftig die Praktikabilität des Gesetzes im Auge behalten. Sollte es an der einen oder anderen Schnittstelle Änderungsbedarf geben, so empfinde ich dies persönlich als akzeptabel, würde es doch beweisen, dass Gesetze dynamische Rahmenbedingungen in unserer Gesellschaft sind und nicht aus Angst vor Strukturwandel verkrustete unbewegliche Paragraphen.
In diesem Sinn wünsche ich dem Gesetz und vor allen Dingen den Landesmedienanstalten und den neuen Institutionen eine gelungene Umsetzung des Jugendmedienschutzes im harmonisierten Gewand.
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Eine Zeit lang werden diese Bilder in unseren Köpfen abrufbar sein. Ein Gymnasium in einer normalen deutschen Stadt – Menschen erschossen von einem ehemaligen Schüler – Verzweiflung, Trauer, Nichtverstehen. Schüler und Schülerinnen trauern gemeinsam mit ihren Lehrern, den Eltern und den Angehörigen. Eine Stadt trauert, und Deutschland ist fassungslos.
Aber bevor diese Opfer zu Grabe getragen wurden, wurden die Stimmen derjenigen laut, die in unserer Mediengesellschaft die ersten mit schnellen Rezepten gegen eine Gewalt, die eine neue Hürde in Deutschland übersprungen hat, sein wollten.
Wer noch vor kurzem ein liberaleres Waffengesetz gefordert hat, verlangte plötzlich nach schärferen Kontrollen. Wer vor kurzem noch unter Berufung auf die PISAStudie Leistungssteigerungen an Schulen eingefordert hat, verlangte plötzlich nach mehr individueller Betreuung usw.
Stopp! Meine Damen und Herren, so geht es nicht. Aktionismus gehört an eine andere Stelle und nicht zu einer Tragödie, wie sie in Erfurt zustande gekommen ist.
Meine Damen und Herren, es wird eine neue Wertediskussion gefordert. Heißt dies denn im Umkehrschluss, dass es bisher keine Wertediskussionen in unserer Gesellschaft gab, oder bedeutet dies, dass diejenigen, die an den Wertediskussionen teilgenommen haben,
zu leise gewesen sind in den letzten Jahren und zu wenig wahrgenommen haben?
Ich finde, unsere Werte basieren auf einem soliden Fundament, das wir allerdings analog der Veränderung unserer Gesellschaft weiterentwickeln sollten.
Notwendig dagegen erscheint mir ein Glaubwürdigkeitsszenario. Junge Menschen, die immer wieder signalisiert bekommen, dass sie unsere Zukunft sind, müssen dies in entscheidenden Situationen in ihrem Leben auch erfahren können.
Kann es richtig sein, dass Schüler, die kurz vor dem Abitur die Schule verlassen müssen, keinerlei Schulabschluss in ihrer Tasche haben, also ohne schulische und
berufliche Perspektiven nach einer langen Schulzeit merken, dass sie ein Nichts sind und in ein Nichts fallen? Dies ist in Rheinland-Pfalz nicht so geregelt.
Betrachtet man aber in Ruhe den gesellschaftlichen Rahmen, so stösst man auf eine Vielzahl gesetzlicher Normen, die diese jungen Menschen schützen und schützen könnten, wenn sie in der Absolutheit umgesetzt würden. Ich nenne das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch, das Jugenschutzrecht und die Landesrundfunkgesetze, die eine Ächtung der Gewalt zum Inhalt haben.
Meine Damen und Herren, die Lebensbereiche verändern sich, die Welt ist nicht mehr so, wie sie vielleicht vor zehn Jahren gewesen ist. Berufsperspektiven und Lebensläufe ändern sich, und der technische Wandel bedarf einer sehr subtilen kulturellen und sozialen Begleitung.
Die Geschwindigkeit macht nicht vor den Menschen halt. Sie reagieren darauf sehr unterschiedlich, zum Teil mit Unsicherheit und mit diffusen Ängsten. Aber wer nimmt insbesondere die jungen Menschen mit auf diesen Weg in die Zukunft? Wir haben Menschen, die dies tun, und sie sind ausgewiesene Fachleute: nämlich die Eltern und die Pädagogen.
Es gibt auch politische Wege, die diese Rahmenbedingungen unterstützen. Für die Rheinland-Pfälzer erwähne ich die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote im Kindergartenbereich, die Einführung der Ganztagsschule und die vielen Maßnahmen der Gewaltprävention an unseren Schulen. Letzteres beinhaltet zum Beispiel die Einsetzung von Schülerinnen und Schüler als Streitschlichter. Hierbei handelt es sich um sehr wichtige Projekte, weil junge Menschen selbst Verantwortung übernehmen.
Haben etwa die Medien versagt? Ich denke, nein. Die Medien haben die Tragödie kommentiert und begleitet. Sie haben ihren Berichtsauftrag erfüllt und die Sensationsgier nicht befriedigt. Deshalb, und weil ich viele Akteure in diesem Feld kenne, glaube ich übrigens auch an die Kraft der runden Tische und die neuen Formen der Selbstkontrolle.
Diese brauchen allerdings wieder einen verlässlichen Rahmen und kurzfristige schmerzhafte Sanktionsmöglichkeiten für diejenigen, die sich nicht an den Rahmen halten, meine Damen und Herren.
So begrüße ich ausdrücklich die Verschärfung und Vereinheitlichung des Jugendschutzes in den Medien, ers tmals für alle Medien. Dieser Gesetzentwurf wird voraussichtlich bereits im Sommer in das Gesetzgebungsverfahren kommen.
Ein letzter Satz. Fünf Minuten sind für dieses Thema, wie Sie alle wissen, viel zu wenig.
Wer immer nur von Hilflosigkeit gegenüber den neuen Medien redet, über die Unkontrollierbarkeit des Internets, der glaubt nicht mehr an seine eigene Gestaltungsmöglichkeit. Ich würde es sehr viel spannender finden, wenn wir den Generationskonflikt in der Nutzung von alten und neuen Medien lösen und die Sprachlosigkeit der Generationen durchbrechen würden, indem wir kontroverse Dialoge über die Zukunft des Netzes zulassen und eine neue Streitkultur erlernen würden – und dies miteinander.
Diese Initiativen, die ich kurz anreißen konnte, werden Gewalt niemals verhindern können, aber die Gewalt in ihre Schranken weisen und ächten.
Der Exkurs über das Böse im Menschen veranlasst mich vielleicht zu einem Satz, dass dem Bösen im Menschen immer ein Pendant gegenübersteht. Das Pendant des Bösen im Menschen ist die Hoffnung, der Mut und die Zuversicht, dass Veränderung möglich ist, dass die Zukunft besser werden kann, wir daran arbeiten können. Herr Dr. Gölter, in dem Sinn bin ich sehr froh, dass wir heute diese Diskussion geführt haben, Hoffnung als Prinzip und nicht das Böse im Menschen. Ich glaube, das ist ein wirkungsvoller Ansatz in der Politik.
Herr Minister, sind Sie mit mir der Meinung, dass dieses kulturpolitisch hoch bedeutsame Vorhaben des Landes in eine Akzeptanz der Region und – worauf wir alle politisch drängen sollen – auch eine Akzeptanz von Spons oren und Kulturförderung eingebettet sein muss?
Sind Sie mit mir der Meinung, dass der diskriminierungsfreie Zugang auch in Zukunft die wichtigste medienpolitische Voraussetzung für unser Handeln sein muss, da wir es durchaus mit einem neuen Fall zu tun haben, weil Inhalte und Weg sich miteinander verschmelzen? Insofern müssen wir erst die Erfahrung machen, weil es sich um einen neuen Tatbestand handelt, dass die vorhandenen Rahmenbedingungen tatsächlich auch greifen können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte eine Vorbemerkung machen: Frau Kohnle-Gros, ich bin sehr froh, dass Sie dieses Mal auf Verbalattacken verzichtet haben und sich mit dem Gesetzentwurf und dem Inhalt dieser Thematik auseinander gesetzt haben. Ich halte das für einen Fortschritt gegenüber dem letzten Mal.
Liebe Frau Kollegin, ich halte allerdings auch Ihre Frage für richtig, ob man gezwungen ist, diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Sie haben sicherlich Recht, dass von Zwang keine Rede sein kann, sondern es ist politischer Wille, dass wir das Ausführungsgesetz des Landes zum Partnerschaftsgesetz des Bundes beschließen wollen, weil dahinter natürlich auch eine politische Intention steht.
Wir haben in den letzten Monaten bundesweit eine große Diskussion über das eigentlich politisch letzte Tabuthema unserer Gesellschaft geführt. Ich bin eigentlich recht froh, dass dieses Thema kein Spalterthema werden kann. Ich sage ein bisschen süffisant, vielleicht kann es kein Spalterthema werden, weil die Frage, ob Homosexualität überproportional nur in der FDP oder in der SPD oder vielleicht in der CDU oder bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der politischen Landschaft vorkommt, nicht gestellt werden kann, da das querbeet geht und es ein Thema unserer Gesellschaft ist, das wir besprechen und mit dem wir uns auseinander setzen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist der Grund, weshalb wir uns mit diesem Gesetz beschäftigen und weshalb wir darüber diskutieren. Es ist wichtig, dass wir darüber einen Konsens finden.
Meine Damen und Herren, ja, Sie haben Recht, wir wollen mit diesem Gesetz erreichen, dass die Diskrim inierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beendet wird.
Wir wollen auch, dass diese Aufgabe den Kreisverwaltungen und den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte übertragen wird. Nach vielen Gesprächen mit kommunalen Vertretern in den letzten Tagen ist dies durchaus eine praktikable Lösung. Ich bin sicher, dass die Kreisverwaltungen Vorschläge machen werden, wo sie dies sachgerecht und kompetent ansiedeln werden, um das Lebenspartnerschaftsgesetz vollziehen zu können.
Herr Marz, zu Ihrer Bemerkung in Ihrer Pressemitteilung: Ich finde es ein wenig schade, dass Sie sich zu einer populistischen Äußerung haben hinreißen lassen, die eher einem Grünenstammtisch entsprechen würde, wenn es so etwas gäbe,
nämlich das beim Grünamt oder beim Wertstoffhof anzusiedeln. So kann es nicht sein.
Wir sind uns sicherlich in diesem Hause zum Teil einig, dass es akzeptabel ist, dafür einen angemessenen Rahmen zu finden. Ich habe nur meine Zweifel, ob dies so sein muss, wie Sie das vorgeschlagen haben. Ich vertraue auch da den Männern und Frauen in der Kommunalverwaltung, die in der Diskussion der letzten Tage mit sehr viel Fingerspitzengefühl gezeigt haben, dass es Möglichkeiten gibt, dieses Gesetz umzusetzen.
Ich betone noch einmal: Die Aufhebung von Diskriminierung hängt nicht davon ab, wo diese Partnerschaft eingetragen wird, sondern dass sie eingetragen werden kann.
Ich wiederhole mich nur ungern, aber Fortschritt und Modernisierung einer Gesellschaft und auch die Diskussion über dieses wichtige Thema brauchen einen Konsens, der von der Bevölkerung mitgetragen wird und der immer wieder neu hergestellt werden muss. Allerdings verlangt dieser Konsens auch die Bereitschaft, sich darauf einzulassen. Deshalb kann ich die Argumente meines Kollegen Dr. Schmitz, der in einer ernsthaften Diskussion noch einmal darauf hingewiesen hat, dass es eine Entwertung von Ehe und Familie mit der rheinlandpfälzischen FDP nicht geben wird, als einen Diskussionsbeitrag werten, der für Sie wichtig ist. Sie haben vorhin gesagt, dass wir da nicht auseinander sind. Deshalb möchte ich aus einer Pressemitteilung von mir zitieren, die schon ein paar Monate zurück liegt, als Sie noch nicht im Parlament waren. Ich habe darin unter anderem ausgeführt: „Die Partnerbeziehung bei gleichgeschlechtlichen Paaren muss geregelt werden. Es ist längst überfällig, einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Menschen zu schaffen, die bereit sind, in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft Verantwortung füreinander zu übernehmen. Dies bedeutet aber keine
Gleichstellung mit der Ehe, die grundsätzlich geschützt ist.“
Übrigens, der größte Feind der Ehe ist sicher nicht die Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, sondern die Zunahme der Scheidungen in unserer Gesellschaft.
Ein letzter Satz noch zu Ihnen, Frau Kohnle-Gros: Sie haben bereits erwähnt, die Fraktion der CDU wird diesen Gesetzentwurf ablehnen. Weshalb machen Sie dann ein Ablenkungsmanöver mit einem Änderungsantrag? Sagen Sie nein, was man akzeptieren muss. Die Verantwortung dafür müssen Sie selbst tragen. Solche Ablenkungsmanöver haben Sie aber eigentlich nicht notwendig. Lassen Sie das doch sein. Aus diesem Grund müssen wir den Änderungsantrag ohnehin ablehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am 1. August 2001 tritt das Lebenspartnerschaftsgesetz, ein Gesetz des Bundes, in Kraft. Das Gesetz schafft einen gesicherten Rechtsrahmen für gleichgeschlechtliche Paare, die ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben unter
Bejahung ihrer gleichgeschlechtlichen Identität wünschen.
Das Lebenspartnerschaftsgesetz enthält keine Regelungen, wem die Aufgaben der zuständigen Behörde obliegen sowie hinsichtlich des Verwaltungsverfahrens. Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP will diese Lücke möglichst schnell schließen, damit dieses Gesetz ausgeführt werden kann.
Zwar gibt es bundeseinheitliche Vorschriften im Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz, der Bundesrat hat dem jedoch nicht zugestimmt, und der Deutsche Bundestag hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Mittlerweile ist noch nicht darüber entschieden worden.
Meine Damen und Herren, das Lebenspartnerschaftsgesetz und der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu mehr Gleichheit und weniger Diskriminierung. Dem berechtigten und, wie ich finde, sehr menschlichen Wunsch nach Geborgenheit, Bindung und Verantwortung wird hiermit Rechnung getragen. Aber Diskriminierungen werden nicht allein durch Gesetze beseitigt. Der Abbau von Diskriminierung ist wichtig. Gesetze können nur Rahmenbedingungen schaffen.
Politik muss auf der einen Seite die berechtigten Wünsche von Minderheiten aufgreifen, muss auf der anderen Seite aber auch ausloten, in welchem Tempo sich Veränderungen in unserer Gesellschaft durchsetzen lassen können. Gerade in diesem Fall der Lebenspartnerschaften kommt es darauf an, die Umsetzung im größtmöglichen Konsens durchzuführen.
Das Vorhaben wird aber nicht dadurch einfacher, dass das Bundesverfassungsgericht auch noch mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes befasst ist und voraussichtlich im Sommer darüber entscheiden wird. Ich bedauere die Verfassungsklage der bayerischen Landesregierung, weil wieder einmal Gerichte entscheiden, wo meines Erachtens Politik gefordert ist.
Insgesamt ist es also kein einfacher Vorgang, aber für einfache politische Sachlagen sind wir auch nicht gewählt worden. Die Menschen wollen von uns Problemlösungen. Politik soll Probleme nachvollziehbar darstellen. Deswegen liegt der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP vor, der im Kern vorsieht, dass die Aufgabe den Kreisverwaltungen und den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte übertragen werden soll.
Mit dem Gesetz folgen wir weitgehend unseren Koalitionsvereinbarungen, die noch relativ frisch sind, die unter anderem besagen, dass es in Rheinland-Pfalz in die Verantwortung der Landkreise und der kreisfreien Städte
fallen soll, die zuständige Stelle für die Begründung dieser Partnerschaften zu bestimmen.
Liebe Frau Kohnle-Gros, bei dem Gesetzgebungsverfahren sollten wir daher ausloten, so denke ich, ob den Kreisen eingeräumt werden soll, diese Aufgaben auch den Verbandsgemeinden zu übertragen, damit eine Parallelität zu den kreisfreien Städten entstehen kann.
Ich persönlich würde es auch begrüßen, wenn die zukünftige Aufgabe beim Standesamt der Kommunen angesiedelt würde, aber ich trage den Gesetzentwurf der Fraktionen in dieser Offenheit bewusst mit, weil ich auch sehr großes Verständnis dafür habe, dass diese Entscheidung regional in einem großen Konsens gefällt werden soll.
Der Gesetzentwurf – wenn Sie ihn vorliegen haben – beinhaltet noch weitere Regelungen, die das formale Verfahren nachvollziehen können, zum Beispiel die Frage des Rechts der Lebenspartner, einen gemeins amen Namen zu bestimmen.
Da ich nur fünf Minuten Zeit habe, möchte ich ganz gern mit einer kleinen Geschichte enden. Die Geschichte lautet: In einer kleinen Gemeinde – nämlich in meiner – lebt ein junges Paar. Beide sind Männer. Sie leben seit etlichen Jahren bei uns, und niemand nimmt daran Anstoß. Noch nicht einmal in der Kneipe wird bei uns dumm darüber geschwätzt, wenn die beiden auftauchen. Beide haben auf Anhieb übrigens eine Wohnung gefunden. Beide haben Jobs. Sie leben miteinander. Sie lieben sich. Sie streiten sich manchmal. Sie übernehmen gegenseitig Verantwortung füreinander: ein ganz normales Paar.
Meine Damen und Herren, wenn der vorliegende Gesetzentwurf ein Baustein wäre, damit diese gelebte Realität auch im Rechtsalltag Normalität werden könnte, wäre dies für mich ein Stück Politik gegen Diskriminierung und für Zukunft. Ich würde mich freuen, wenn der Landtag von Rheinland-Pfalz als eines seiner ersten Vorhaben in dieser Legislaturperiode dieses Stück Antidiskriminierung mittragen würde.
Ich danke Ihnen.