Herbert Mertin

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehrverehrten Damen und Herr;;n_Kollegen! Herr Kollege Berg, wenn Sie von taumeln sprechen: Ich kann Ihnen versichern, mein Gleichgewichtssinn i;t noch vollkommen in Ordnung, und ich stehe ganz fe;t auf beiden Beinen vor Ihnen.
Ich mache mir eher Sorgen um Ihren ~esundheitszustand, wenn ich sehe, welche Pirouetten Sie in den letzten Tagen gedreht haben; So kann ich in der.,Allgemeinen Zeitung" lEsen, Sie seien gegen die Kontrolle des Per.:onals. Am gleichen Tag le~e ich im.,Trierischen Volksfreund", Sie dflchten an die
Kontrolle der Beamten. Was denn nun? So schnell drehenSie sich? Meinen Sie nJcht, Sie könnten bei dieser Gelegenheit
einmal insSchleudern geraten, weil Sie unterschiedliche Ent-würfe an den Tag legen, die so nicht erfüllbar sind?
Genauso wenig ist es für die Politik und auch für die iviitarbeiter im Stafvollzug erfüllbar, was Sie immer wieder an die Wand malen, dass ein Strafvollzug hundertprozentig funktionierbar und sicher zu machen sei. Das ist nicht der Fall.
Der Strafvollzug ist und kann keine Vollkaskoversicherung gegen Kri!ßinalität sein. E~ gibt hierfür mindestens drei Gründe: _Einmal ist der Finanzmitteleinsatz irgendwo noch betrio=bswirtschaftlich mit zu berüciGichtigen, sodass nicht auf Teufel komm raus hochgerüstet werden kann. Sie können den menschlichen Faktor im Stafvollzug nie gänzlich ausschließen, wie der Vorfall in Tri er und die eine Mitarbeiterin, die sich strafbar gemacht hat, zeigen. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungefl für den Strafvollzug eröffnen gewisse
Ri~ikobereiche, die dH Ge~el:zgeber willentlich in Kauf genümmen hat und die deshalb auch von den Mitarbeitern nie vermieden werden können. Trotz allem können sich die ErgebnissE: des rheinland-pfälzischen Strafvollzugs in den letzten Jahren sehen lassen. Im bundesweiten Vergleich haben wir, was die Ausbrüche anbelangt, durchaus sehrgute Zahlen vorzuweisen.
Wir haben insbesondere bei den Vollzugslockerungen sehr gute Zahlen vorzuweisen. Wir haben nämlich eine Missbrauchsquotevon unt~:r einem·Prozent.
Dies m:1cht deutlich, da-ss die l'.~itarbeiter im Interesse der Sicherheit der Bürger mit dem Instrument der Vollzugslockerungen sehr sorgfältig umgehen. Aber letztendlich können
sie - das ist völlig unmöglich in diesem Bereich - keine hundertprozentige Sicherheit gewähren - im Gegenteil. Es wäre sogar noch riskant, wenri wir Ihrem Vorschlag aus dem
Rech"baus5chuss, den Sie dort einmal vorgebracht haben, Wegsperren bi;; zum letzten Tag, umsetzen würden.
-Haben Sie selbst gemacht.
Herr Kollege Berg, die Risiken für die Gesellschaft wären erheblich größer.
Aber auch Ihre sonstigen Äußerungen der letzten Woche sind nicht geeignet, den Str3fvollzug in Rheinland-Pfalz zu befruchten oder voranzubringen.
Sie haben erstens -behauptet, die Justizvollzugsanstalten seien überfallt und die Landesregierung tue nichts. Das ist nicht zutreffend. in der Amtszeit des Kollegen Caesar sind 148 Mi I-: lionen DM in den Strafvollzug investiert worden. Derzeit sind Baumaßnahmen in einem Volumen von 160 Millionen DM im Gang. Wir bauen 60 neue Haftplätze-in Diez. Wir haben ein neues Hafthaus in Vorbereitung und im Bau bei_ der Jugendstrafanstalt in Schifferstadt. Wir bauen die neue Justizvollzugsanstalt in Rohrbach, die weitere 120 Plätze zusätzlich bringen soll. Das alles soll uns bis Ende nächsten Jahres in die Lage versetzen, genügend Haftplätze zur Verfügung zu stellen.
Si_e behaupten wider besseres Wissen,die Landesregierung tue nichts.
Sie behaupten zweitens, die Gefangenenzahl steige an und es werde nichts beim Personal getan. Das ist ebenfalls nicht zutreffend: ln den letzten Jahren sind über_250 zusätzliche Mitarbeiter in den Strafvollzug eingestellt worden.
Für die uniformierten Beamten sinq die Eingangsbesoldungsämter von A 5 au-f A 7 angehoben worcfen, und für die Mitarbeiter im Strafvollzy_g sind die Beförderungsmöglichkeiten _in
erheblichem Umfang verbessert worden.
Auch das haben Sie in Ihrer Regierungszeit so nicht hinbekommen.
Sie behaupten drittens immer wieder, ich verstecke mich hinter Mitarbeitern. Auch das ist nicht zutreffend. Ich habe mich in einer Vielzahl von Vorfällen hinter die Mitarbeiter gestellt.
_So auch jetzt beim jüngsten Vorfall in der Justizvollzugsanstalt in Wittlich, wo ich mich vor die Mitarbeiter gestellt und gesagt habe, dieser Fall war so nicht vermeidbar.
Dieser Gefangene saß wegen Einbruchdiebstahls. Niemand kann in einem solchen Fall -vorhersehen, dass er eine solche
Tat, einen Vollzugslockerungsmissbrauch, begeht. Deswegen habe ich mich auch nicht hinter den Mitarbeitern versteckt, sondern habe klargemacht, das kann niemand verhindern, das ist ein Risiko, das besteht und nicht verhinderbar ist.
Wenn Sie behaupten, es sei nicht ordnungsgemäß gefahndet
word~n. so ist-auch dies nicht zutreffend. Fahndungen öffentlicher Art l!nd Ähnliches sind nur bei besonders schweren Straftätern möglich, wenn Gewalttaten undÄhnliches ausgeübt wurden. Ansonsten ist das nicht zulässig und zwischen
zeitlich sogar gesetzlich so geregelt. Deswegen sind solche
- Fahndungsmaßnahmen erst angelaufen, nachdem Hinweise vorhanden waren, dass er solch eine schw~re Straftat begangen hat. Vorher haben selbstverständlich andere Fahndungsmaßnahmen stattgefunden.
Ich habe mich auch bei anderen Vorfällen vor die Mitarbeher gestellt. Ich habe sehr früh und klar erklärt, dass bei der Geiselnahme in Frankenthai die Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt keinVerschulden trifft.
_ Herr Kollege Berg, wenn ich Fehlverhalten bei Mitarbeitern
feststelle,- dann ist es mei11e Aufgabe, dieses zu benennen und entsprechende Konsequenzen vorzunehmen. Wenn ich _ es nicht täte, würden Sie mir genau das vorwerfen.
Viertens haben Sie behauptet, mir sei_en Missstände baulicher Art in Tri er bekannt gewesen ulld es sei nichts unternommen worden._ Es- ist zutreffend: Als ich in Trier zu Besuch w:ar, sin_d mit mir feuerpolizeiliche Maßnahmen, die in der Durchführung sind, besprochen worden. Es ist mit mir besprochen worden, dass wegen dieser feuerpolizeilichen Maßnahmen Störungen im Funkverkehr auftreten. Ferner ist_mit mir besprochen worden, was man vorhat, um-die Außenhaut zu sichern.
Im Rechtsausschuss habe ich Ihnen ausführlich dargelegt,
was alles, zum Beispiel zur Behebung der Störungen des Funkverkehrs, unternommen worden ist. Ich habe lhnen_ausführlich _ _!llitgeteilt, was wir unternehmen, um die feuerpoli-
zeilichen Auflagen zu erfüllen. Außerdem habe ich Ihnen mitgeteilt, dass wir derzeit prüfen, auf welche Art und Weise wir die Wünsche in Bezug auf Clie Sicherung der Außenhaut im nächsten Doppelhaushalt berücksichtigen. Das habe ich den Mitarbeitern dort nämli<;h zugesagt.
Demgeg-enüber behaupten Sie, dass wir nichts machen würden. Sie können natürlich behaupten, dass die Stra!vollzugs- _
konzeptiondes Landes versage; Sie können aber nur deshalb so sprechen, weil Sie ständig verschweigen~ was in den ver
-gangenen Jahren unternommen worden ist und was derzeit unternommen wird, um die Situation des -Strafvollzugs zu verbessern.
Offensichtlich machen Sie all diese Behauptungen, die jedes Wahrheitsgehalts entbehren, nur, um zu überaecken, dass von Ihnen bisher noch kein einziger Vorschlag für Ihre St[ilfvollzugskonzeption gek~mme~ ist. Wenn Sie behaupten, unsere sei gescheitert, was ~ber nicht der Fall ist, frage ich Sie, wo denn Ihre Strafvollzugskonzeption ist. Mit Ihren lockeren Behauptungen übermanteln Sie bloß, dass Sie keine eigene Konzeption haben, die Sie dagegenstellen können, weil es eine bessere gar nicht gibt.
Das, was wir durchführen, beruht auf den gesetzlichen Grundlagen. Wie ich dargelegt habe, vollziehen die fvlita-rbeiter dieses Konzept im Großen und Ganzen s;;;hr_ sorgfältig
und ordnungsgemäß, wie auch die Erg;;;bnisse im bundesweiten Vergleich zeigen.
Herr Kollege Berg, Frau Kollegin Grützmacher, es wird immer
-Probleme im Strafvollzug geben.
Probleme hat es in der Vergangenheit gegeben, Probleme gibt es jetzt, und Probleme wird e5 auch in der Zukunft ge- bEn. Unsere Aufgabe ist es, aie~e Vorgänge zu untersuchen,
die Ursachen festzustellen und dann die erforderlichen Maß
nahmen zu ergreifen.
Deshalb habe ich Herrn Generalstaatsanwalt Weise gebeten, die Vorgänge in Tri er zu untersuchen. Wenn mir die Ergebnisse vorliegen, werde ich sie,- wie mit Herrn Kollegen Hammer
besprochen, der Strafvollzugskommission vorstellen und Ihnen mitteilen, welche Konsequenzen daraus gezogen werden.
Ich kann mich noch sehr gut an die Sitzung der Strafvollzug~ kommission erin-nern, in der ich gesagt habe, das~ ich mit den Personalräten über die Frage der Per!>onenkontrolle sprechen werde. Das habe ich nicht angeordnet, sondern ich habe gesagt, dass ich mit ihnen ein Gespräch führen werde. Ich kann
mich dar:m erinnern, dass in der Sitzung alle vier dort vertre-
tenen Fraktionen mit diesem Gesprächsangebot an den Personalrat durchaus einverstanden waren. Deswegen kann ich
Ihre heutigen Äußerungen nichtganz nachvollziehen.
Es bleibt dabei: Wir werden auch künftige Vorfälle, wenn solche auftreten, genau untersuchen und - wie in der Vergangenheit auch - die r;otwendigen Maßnahmen ergreifen, um die zutage getretenen Schwächen zu be~eitigen. Nur so können Sie langfristig Strafvollzug betreiben.
- (Beifall der F.D.P. und-der SPD)
Herr Kollege Berg, ich habe Ihnen im Rechtsausschuss dargelegt, das es derzeit physikalisch nicht möglich ist, eine Haftanstalt so abzuschirmen, dass von dort heraus nicht mit einem Handy i:elefoniert werden kann. Ich habe Ihnen ebenso dar
gelegt, dass derzeit ein Forschungsvorh
men dessen untersucht wird, ob man zumindest technisch
feststellen kann, ob mit einem Handy aus der Haftanstalt he
raus telefoniert werden kann. Auch das ist derzeit noch nicht möglich, Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir selbst
v~rständlich prüfen, ob wir das einführen können. Technisch ist das nicht möglich. Sie müssen sich nur ·an das Fenster stellen. Auch die JVAs haben F_enster; Dann können Sie telefonie_ren, weil die Funkwellen nämlich nicht zu stoppen sind.
Frau Kollegin Grützmacher, ich habe angekündigt, mit dem - Personalrat Gespräche über die Frage der Personenkontrol
len zu führen, weil mich bei de!Jl Vorfall in Tri er in den Tagen, während ich damit zu tun hatte, eines doch sehr betroffen gernacht"hat: Es ist ein Sch-uss gefallen.- Was hätte ich der Familie eines Beamten erklären sollen, wenn dieser Schuss ei- nen Beamten tödlich getroffen hätte? Hätte ich dieser Familie wirklich erklären können, dass wir al~es getan haben? Deshalb liegt es meiner Meinung nach auch im Interesse des Per
sonals, einmal darüber zu sprechen, ob solche Kontrollen nicht doch ein Stück mehr Sicherheit- nicht eine vollkomme-ne Sicherheit- bringen können. Es geht auch um die Sicherheit des Personals, für das ich die Verantwortung trage: Wenn so etwas einmal passiert, möchte ich wenigstens alles versucht haben, um so etwas zu verhindern, Das ist meine Aufgabe als Justizminister, und die nehme ich wahr.
He:rr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Für die Landesregierung i!;t der Täter-Opfer-Ausgleich eoine wichtige Ergänzung un~eres strafrechtlichen Systems. Er ist deshalb so wichtig, weil er nicht nur den Täter im Mittelpunkt de5 Verfahrens hat, sondern auch da:; Opfer. Da:; Opfer wird beteiligt und erhält ::mfdiese Art und Weise eine bessere Gelegenheit, die Folgen der Tat zu verarbeiten. Häufig wird auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleich:; ein eventuell entstandener Schaden gleich mit gereg_elt. Das ist in:;ofern
_einE sehr zivile Form der Konfliktbewältigung und trägt si
cherlich dazu bei, den Rechtsfrieden zu steigern und zu ver
be~sern. Mein Vorgänger, Herr Kollege Caesar, und ich haben
de~halb den Ausbau de~ Täter-Opfer-Ausgleichs _vorangetrieben. Es ht jetzt gelungen, ihn flächendecken·d mit hauptamtlichen Kräften in Rheinland-Pfalz zur Verfügung zu st~llen,
sodass die~e wichtige Arbeit nunmehr flächEndeckend von hauptamtlichen Kräften durchgeführt werden kann.
Wir haben auch immer Ansehubfinanzierungen geleistet. Wir
haben Kosten für den Erwerb der Zus<~tzqualifikation über-nommen. Wir haberi auch die Ausbildung insoweit verändert, als Juristen im Rahmen ihrer Ausbildung bereit im TäterOpfer-Ausgleich ausgebildet werden. Be:onders wichtig ist aber, dass die Mitarbeiter in den Staats::mwaltschaften mitwirken. De~halb i~t es :o wichtig, dass sowohl der General
Staatsanwalt als auch die Frau Generalstaatsanwältin aber auch die weiteren Behördenleiter davon überzeugt sind, das~
die~ ein wichtiges Instrument ist, , weil nur so innerhalb der Behörde Staatsanwaltschaft dieses Instrument an Akzept~mz gewinnen kann. Von dort au5 werden die Weichenstellungen vorgenommen. Es ist aber auch wichtig, bei den Bürgern in
unserem Land fürdieses Instrument zu werben.
Beim Erfahrungsaustausch mit Konfliktschlichtern, die wir in diesem Bereich haben, wurde mir mitgeteilt, es sei wichtig zu werben, weil sehr-häufig die Dinge im Bereich mit jugendlichen Tätern sehr erfolgreich zum Abschluss gebracht werden..
- Dortsind die Opfer eher bereit, ein Entgegenkommen zu zei
gEn. Wenn erwachsene Täter mit dabei sind, ist die Sache schon erheblich zurückhaltender.
Auf eines muss man auch hinweisen: Der Täter-OpferAusgleich kommt -:;elbstverständlich nur infrage, wenn das Opfer" selbst bereit ist, diesen Weg mitzugehen. f111an kann dies nur mit dem Opfer zusammen tun. Deswegen muss man eben auch bei unseren Bürgern im Land hierfür werben,
Die Finanzierung ist bishersehr gut gelungen, weil alle im Bereich der S~aatsanwalEchaft sich darum bemühen, entsprechende Finanzmittel durch Bußgeldzuweisungen zur Verfü~ gung zu stellen. Ich finde, dass dies auch zur form, um die es
hiEr ge:ht, nämlich Täter-Opfer-Ausgleich, sehr gut passt, dass diese Bußgelder geradE dorthin fließen und diese doch sehr
eigene Art de_r Konfliktschlichtung mit tragen.
Natürlich kann man darüber nachdenken, ob wir bei den
. n3chsten Haushaltsberatungen vielleicht auch entsprechende
Jvlitto:l in diesem Bereich zur Verfügung stelle-n. Ob dies möglich ist oder nicht, muss sich anhand der dann zur Verfügung stehenden Zahlen noch ervveisen. Aber es wird nie möglich
sein~ diesen Bereich nur aus Steuermitteln zu finanzieren. Es wird auch weiterhin darum gehen müssen, dies über Bußgeldzuweisungen und Ähnliches abzusichern. Ich will mich auch weiterhin tatkräftig um die Fort- und WeiterentwiCk
lung des T3ter-Opfer-Ausgleichs in Rheinland-Pfalz bemühen. Die Landesregierung wird dies ebenfalls tun. Ich bedanke mich in:;ofern bei allen Fraktionen, dass Sie-dieses Instrument fördern wollen. Ich hoffe auch in Zukunft auf -Ihre Un
terstützung.
Vizepräsid;;nt :>chuler:
r,lleine Damen und Herren, wir kommen zur AbStimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - DruclGache 13/5310 -. Wer diesem Antrag seinE Zustim
mung gibt, den bitte ich um das H<:.ndzeichen! - Die Gegenprobe! -Danke schön. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und F.D.P. - Drucksache 13/6191 -. Wer.diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ic_h um das Handzei
·chen! -Die Gegenprobe! - Enthaltung?- Bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ·dieser Antrag angenommen. Vielen Dank.
Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:
·Aufgabe der Beteiligung des Landes an der LU MEDIA GmbH Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Drucksache 13/5486
dazu:
Beschlpssempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses _-Drucksache 13/6396
Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Bracht das Wort.
-Wie bereits mehrfach dem Landtag in unterschiedlichen Gre- mien berichtet, haben wir im Zusammenhang mit den Vorschriften für besondere Gefangene, Gewalttäter und Sexualstraftäter eine Veränderung vorgenommen, indem wir als zusatzlich zu hörende Person auch den behandelnden Thera
peuten hinzugenommen haben, sodass auch dessen Meinung eingeholt werden muss, bevor eine Vollzugslockerung ausge
sprochen wird. Dies war bisher nicht der Fall. Das war bisher allerdings auch nicht die Ursache für den Missbrauch von Vollzugslockerungen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung beantworte ich die Frage der Kollegin Frau.Thomas. Herr Staatssekretär Dr. Theilen wird die Anfrag·e des Herrn Abgeordneten Dr. Weiland ~eantworten.
Zu _Frage 1: Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Mitarbeiter des DIZ wegen des Verdachts der Untreue durch. Im Jahr 1998 beschaffte das DIZ für den Betrieb des Datennetzes nach Ausschreibung ein so gen-anntes Kassettenarchivsystem. Es besteht der Verdacht, dass bisher unbekannte Mitarbeiter nach Eröffnung-der Angebote der beiden bietenden Firmen nicht sachgerechte fiktive Berechnungen vorgenommen haben, durch welchedas eigentlich teurere Angebot des einen Bieters billiger erschien. Das System soll in der Folge aufgrund der fiktiven Berechnungen bei dem eigentlich teureren Bieter beschafft worden sein.
Im Jahr 1999 beschaffte das DIZ nach Ausschreibu-ng ein Großrechnersystem. Auf die Ausschreibung gaben zwei Bieter Angebote ab, wobei das Angebot des einen Bieters deutlich günstiger als_ das des anderen war. Es besteht der Verdacht, dass unbekannte Verantwortliche des DIZ unter Verstoß gegen Vergaberegeln wiederum verschiedene fiktive Berechnungen durchführten,_ durch die der Angebotspreis der an sich günstigeren Firma so verändert wurde, dass das an sich ungünstigere Angebot des zweiten Bieters als günstigeres erschien.
Bezüglich beider Beschaffungsvorgänge besteht der Verdacht, dass die Systeme zu überhöhten Preisen erworben worden sind, weil die vom DIZ vorgenommenen Berechnungen nicht sachgerecht waren und mit dem Ziel erfolgten, die von dem an sich ungünstigeren Bieter angebotenen Produkte erwerben zu können.
Zu Frage 2: Herr Staatssekretär Dr. Theilen hat, nachdem das Landeskriminalamt den Bericht des Landesrechnungshofs vom 12. Mai 200~0 aufseine strafrechtliche Relevanz hin über· prüft hat, am 7. Juni 2000 der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz einen Auszug von sieben Blatt des Rechnungshofsberichts zugeleitet. Die Generalstaatsanwa-ltschaft in Koblenz hat diesen Auszug am nächsten Tag an die Staatsan~ waltschaft Koblenz weitergeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz konnte aus dem ihr vorliegenden Berichtsauszug nicht den Anfangsverdacht eines Vergehens der Untreue herleiten, der für die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erforderlich gewesen wäre. Der Rechnungshof gewährte der Staatsanwaltschaft am 16. Juni 2000 Einsicht in die Prüfungsmitteilungen~ allerdings ohne sie herauszugeben.- Die Staatsanwaltschaft bat den Landesrechnungshof um Herausgabe des vollständigen
Berichts und_ der dazugehörenden Unterlagen. Mit Schreiben vom 6. Juli 2000 hat der Rechnungshof der Staatsanwaltschaft daraufhin strafrechtlich möglicherweise relevante Teile der Prüfungsmitteilungen übersandt. _
Nachdem der Landesrechnungshof diese Teile des Berichts in Kopie übersandt hatte, war eine Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch immer nicht möglich. Auf eine weitere schriftliche Bitte der Staatsanwaltschaft Koblenz vom 18. August 2000 hat die Staatsanwaltschaft am 31. Oktober 2000 den mittlerweile vom Landesrechnungshof erstellten, vollständigen Sonderbericht vom 25. Oktober 2000 erhalten. Erst dessen Auswertung setzte die Staatsanwaltschaft in die Lage, über den Anfangsverdacht von Straftaten zu entscheiden. Sie hat am 23. November 2000 das Ermittlungsverfahren wegen des Verdac!lts der Untreue eingeleitet und am 5. Dezember·2000 Durchsuchungen in den Standorten des DIZ in Bad Ems, Mainz und Koblenz sowie in Büroräumen von Firmen in Frankfurt am Main, Mannheim und Dus
seldorf durchgeführt.
Zu den Fragen 3 und 4: Am 30. September 1999 fand eine Besprechung zwischen dem Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn. Dr. Schneider, Herrn Dr. Rauch als zuständigem Prüfungsgebietsleiter und. Herrn Staatssekretär Dr. Theiien statt. ln diesem Zusammenhang wurden zeitliche Abläufe und Bewertungen im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen an Herrn Olschewski erörtert. Darüber hinaus berichteten die Vertreter des Rechnungshofs über den bis dahin erzielten Stand des Prüfungsverfahrens. Sie wiesen dabei in allgemeiner Form darauf hin, dass wo_lll in einzelnen Fällen Vergabevorschriften nicht eingehalten worden seien.
Am 29. März 2000 fand die übliche Schlussbesprechung zu dem Entwurf der Prüfungsmitteilungen beim DIZ in Bad Ems statt, in der der Rechnungshof mündlich die Vertreter des DIZ
mit den Ergebnissen der Prüfung konfrontierte. Sinn ~ieses ·
· Gesprächs war es, insbesondere dem Vorstand des· DIZ ·noch
einmal Gelegenheit zu geben, vor der endgültigen Abfassung der schriftlichen Prüfungsmitteilungen zu einzelnen Komplexen der Prüfung Stellung zu nehmen und diese Äußeo
rungen gegebenenfalls in die Prüfungsmitteilungen aufzunehmen. Bei dies.~m Gespräch \'Varen unter anderem mit der Rechtsaufsicht befasste Mitarbeiter des Ministeriums des lnnern und für Sport anwesend.
Das DIZ hat im Anschluss an diese Besprechung mit Schreiben _ vom 4. April 2000 dem Rechnungshof eine ergänzende Stellungnahme mit Unterlagen zugeleitet. Der Rechnungs;,of versandte mit Datum vom 12. Mai, Eingang im Ministerium des lnnern und für Sport 16. Mai2000, die schriftlich abgefassten Prüfungsmitteilungen zur Stellungnahme. Bis zu diesem Zeitpunkt lagen in gesicherteF Form noch keine Informationen vor, die ein Handeln aus Sicht der Rechtsaufsicht ermöglicht hätten. Die bis zu diesem Zeitpunkt getroffenen Feststellungen waren alle vorläufiger Natur und gaben noch nicht das abschließende Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof wider.
Nach Eingang der schriftlichen Prüfungsmitteilungen im.\tli
nisterium des lnnern und für Sport am 16. Mai 2000 wurde im Rahmen der Rechtsaufsicht gegenüber der Polizeiabteilung der Auftrag erteilt, den Sachverhalt.. Beschaffung von Groß
re(hnersystemen" des Prüfberichts des Rechnungshofs vom 12. Mai 2000 auf eventuelle strafrechtliche. Relevanz überprüfen zu lassen.
Aufgrund des Ergebnisses der Überprüfung des Landeskriminalamts, Schreiben vom 6. Juni 2000, aus dem hervorging,
dass nach den vorliegenden lnformatr"onen ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsdei ikte bzw. wegen Untreue nicht ausgeschlossen werden kann, wurde 'IOn Staatssekretär Dr. Theilen am 7. Juni 2000 angeordnet, dass die Unterlagen dem Generalstaatsanwalt in Koblenz, Zent~al stelle zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, zugeleitet werden.
Darüber hinaus wurde auf. Anordnung des Staatssekretärs Dr. Theilen eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit vom Rechnungshof aufgeworfenen Fragen der Sicherheit im Rheinland-Pfalz-Netz beschäftigt hat und zu einer mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz einvernehmlichen Lösung gekommen ist. Im Rahmen der Rechtsaufsicht hat das Innenministerium mit Schreiben vom 31. Mai 2000 zudem folgende Maßnahmen in die Wege geleitet:
Das DIZ wurde aufgefordert, unverzüglich Stellungnahmen zu allen Vergabefällen der vom Rechnungshof getroffenen Prüfungsfeststellungen abzugeben. Dem ist das DIZ inzwischen nachgekommen. ·oasDIZ hat zu sämtlichen Punkt:m, teilweise durch Einschaltung eines Fachanwalts, ausführlich Stellung genommen. Es kommt iu dem Ergebnis, dass leoiglich Mängel in der Dokumentation, jedoch nicht bei den Ausschreibungsverfahren selbst vorliegen. Eine entsprechende Erklärung hat das DIZ auch am 1. August 2000 gegenüber dem Rechnungshof abgegeben.
Vom Innenministerium wurde im Rahmen der Rechtsaufsicht mit Schreiben vom 31. Mai 2000 an das DIZ vor allem zur zukünftigen _Sicherstellung der Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften veranlasst, dass
sofort alle Mitarbeiter, die mit der Vergabe von Leistungen im DIZ beauftragt sind, schriftlich zur Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen besonders hinzuweisen sind,
die Anweisungen des DIZ für das Beschaffungswesen vom 1. September 1997 entsprechend den Vorgaben des Rechnungshofs Rheinland-Pfalzneu zu gestalten sind und
die Vergabe von Aufträgen über 10 000 DM einschließlich
Umsatzsteuer in jedem Fall von einem Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen ist.
So weit meineAntwortauf die Anfrage Nummer 3.
- Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich aus der Denk
schrift denkbare Ermittlungsverfahren hätten ergeben kön
nen. Da aber davon auszugehen ist, dass denkbare Straftatbestände zwischenzeitlich verjährt sind, ist es der Staatsanwaltschaft nicht möglich, weder belastende noch entlastende Tatsachen zu ermitteln, sodass abschließend von mir auch nicht beurteilt werden kann, ob es im Fall einer Durchführung des Ermittlungsverfahrens auch zu einer Verurteilung, in welcher Form a!Jch immer, gekommen wäre.
c
Welchen Hintergrund diese Aussage der damaligen Referentin hat, vermag ich nicht zu sagen. Ich vermag auch nicht den Abschluss des damaligen Verfahrens in irgendeiner Weise jetzt zu würdigen, weil dieses Verfahren damals auch mit gerichtlicher Hilfe zum Abschluss kam und insoweit richterliche Unabhängigkeit beim Abschluss des Verfahrens eine Rolle ge
spielt hat und es nicht Sache des Justizministers ist, insoweit den Abschluss in irgendeiner Weise zu bewerten.
Ich verweise auf meine eben gemachten Ausführungen. Das Verfahren hat unter Beteiligung des Gerichts seinen Abschluss gefunden. Deshalb ist insoweit die richterliche Unab
hängigkeit zu respektieren. Im Übrigen bestanden nach den mir mitgeteilten Sachverhalten keine konkreten Anhaltspunkte, die damals weitere Ermittlungen notwendig gemacht hätten. Die Staatsanwaltschaft kann nurtätig werden; wenn sie konkrete Anhaltspunkte hat. Sie ist keine Schnüffelbehörde, die, wenn etwas angezeigt worden ist, umfangrei~ ehe Ermittlungen über das hinaus, was angezeigt worden ist;
tätigen darf.
Wenn Sie die Frage bitte wiederholen würden.
Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das mache ich gern noch einmal. Wie beurteilen Sie den Vor
gang innerhalb der Staatsanwaltschaft, dass eine Entscheidung dort nicht dokumentiert wurde, auf eine ursprünglich beaosichtigte Vernehmung von Herrn Zuber zu verzichten?
Es war damals seitens des Leitenden Oberstaatsanwalts angeregt worden - das ist schriftlich in der Akte dokumentiert-, Herrn S~aatsminister Zuber gegebenenfalls auch zu vernehmen. Hierauf ist verzichtet worden, weil durch die Verneh
mung anderer Beteiligter- in~ besondere von Beteiligten, die unmittelbare Kenntnisnahme hatten - der Sachverhalt, soweit er angezeigt war, aufgeklärnvar. __
Eine Vernehmung von Herrn Staatsminister Zuber war insoweit entbehrlich geworden, we_il Herr Staatsminister Zuber insoweit auch nur Zeuge vom Hörensagen gewesen ware und als solcher auch von der Qualität als Beweismittel her nicht die Rolle mehr hätte spielen können und auch nicht mehr notwendig war. Insofern war es eine sachgere;chte Behandlung der Angelegenheit, darauf zu verzichten.
Es ist insoweit auch nicht üblich, in staatsanwaltschaftliehen Ermittlungsakten niederzulegen, weshalb auf irgend~::im;
Zeugenvernehmung verzichtet wird. Es wäre allerdings in diesem Fall- das gestehe ich Ihnen gern zu-, da es vorher niedergelegt worden ist, dass dieses gegebenenfalls zu gesche
hen hat, angezeigt gewesen, dieses gegebenenfalls auch zu vermerken, weshalb darauf verzichtet worden ist. Aber die Begründung, weshalb das nicht getan worden ist, ist eigentlich schlüssig und normal.
Mir ist lediglich bekannt, dass diese Briefe zur Stac.tsanwalt
schaft gelangt sind und dann im Original dem damaligEn Verteidiger des Beschuldigten ausgehändigt worden sind. Kopien befinden sich in den Akten.
Eine Staatsanwaltschaft kann nur tätig werden, wenn ;;ie hinreichende Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Straftat begangen sein kann. Nur dann kann sie ermiteln. Entsprechende
Hinweise hat es nicht gegeben. Wenn nachträglich t:finweise bekannt werden, aber mögliche Straftatbestände verjährt sind, ist es der Staatsanwaltschaft auch vErwehrt, weder belastendes noch entlastendes Material zu ermitteln. Die-Verjährung hat zur Folge, das5 ErmittlungEn nicht mehr stattfinden dürfen und eventuell Betroffene weite:rhin die Unschuldsver
mutung für sich in An5pruch nehmen können. ln der Bundesrepublik Deutschland 1st es Sache-der unabhängigen Gerichte, strafrechtliche Schuld festzustellen.
Deshalb ist es der Staatsanwaltschaft und auch mir und ande
_ren ve;wehrt, diesen Vorgang in irgendeiner Weise noch rechtlich zu vvürdigen und dazu etvvas zu sage-n. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Wenn der-Gesetzgeber entscheidet, dass ab e:inem bestimmten Zeitpunkt etwas verjährt ist, dann darf nicht mehr ermittelt werden. Der Strafverfol
gungsanspru~h de~ Staates ist dahin, und die Sache hat sich erledigt.
Be;;timmte Vorgänge, die möglichervveise eine· Straftat hät
ten ~egründen können, sind verjährt. Deswegen ist e~ der Staatsanwaltschaft verwehrt, überhaupt zu ermitteln, ob es eine Straftat war oder nicht. Weder Bela5tende~ noch Entlastendes darf dann ermittelt werden.
Unterstellt, es wäre eine Straftat gewesen, ist es verjährt.
Abg. Bische(, CDU:
Ich frage danach, ob sie schon verjährt-waren, als die Staatsanwaltschaft zum ersten Mal davon erfahren hat. Das ist. doch meine Frage.
Ja, das habe ich doch eben ausgeführt.
Ich habe gesagt, es hat zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr bestanden, das zu- ermitteln; denn selbst wenn man unterstellte, es wäre eine Straftat, wäre die Strafverfol
- gungsverjährung eingetreten.
Das vermag ich nicht abschließend zu beurteilen, weil der Staatsanwaltschaft insoweit Ermittlungen ven'llehrt sind. Weder belastend noch entlastend kann ermittelt we-rden. Daher
kann ich als Justizminister, der ich hier auch insoweit für die Staatsanwaltschaft sprechen muss, keine abs_chließende Beurteilung dazu abgeben. Uns sind Ermittlungen insoweit verwehrt. Wenn die Beurteilungsgrundlagen nicht vorhanden sind, kann ich es auch nicht beurteilen.
Ich darf aber an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Herr Staatsminister Zuber nicht gesetzlich verpflichtet war, da
rüber hinaus Auskünfte zu erteilen. Also durch die Nichterteilung der Auskünte, wie auch immer, begründet sich keine Strafbarkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantvvorte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Berg wie folgt:
Durch die öffentliche Diskussion ist bekannt, dass Bundesregierung und Landesjustizverwaltungen die Kosten der geplanten Reform des Zivilprozesses unterschiedlich abschätzen.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 6. September 2000 werden die Kosten für die öffentlichen Haushalte im Vorblatt so beziffert: ,.Das Gesetz führt zu keinen zusätzlichen Belastungen der Haushalte von Bund und Ländern." Eine nachprüfbare Kostenberechnung enthält der Gesetzentwurf nicht.
Die meisten Landesjustizverwaltungen haben auf der GrundJage des Referentenentwurfs detaillierte Berechnungen zu den voraussichtlichen Umsetzungskosten vorgelegt. Es besteht insoweit Konsens, dass die Reform des Zivilprozesses zu einer nicht unerheblichen Mehrbelastung der Länderhaushalte führt.
ln Rheinland-Pfalz haben Ministerium und gerichtliche Praxis die Folgen des Reformkonzepts sehr sorgfältig abgeschätzt. Ergebnis: Eine sachgerechte Umsetzung des Reformkonzepts in Rheinland-Pfalz erfordert zusätzliche Ausgaben von jährlich etwa 10 Millionen DM.
Unsere detaillierte Kostenabschätzung liegt dem Bundesjustizministerium seit April 2000 vor. Eine Stellungnahme hierzu liegt mir noch nicht vor. Ich gehe aber davon aus, dass auch über diese Frage wie über andere Fragen entsprechend einer Zusage des Bundesministeriums der Justiz auf der letzten Justizministerkonferenz mit den Länder noch gesprochen werden wird. Danach ist erst eine Beurteilung möglich.
Ich werde über diese wie auch über andere Fragen mit der Frau Bundesjustizministerin sprechen. Ich halte es aber für sachdienlich, dies im persönlichen Gespräch zu tun.
Herr Kollege Berg, ich kann die Aussage der Frau Bundesjustizministerin erst abschließend beurteilen, wenn mir die Berechnungsgrundlage mitgeteilt worden ist, damit ich sie auch beurteilen kann. Es ist- wie von mir dargestellt - zugesagt; dass es zu solchen Gesprächen kommen wird, in denen über d_iese offenen Fragen gesprochen wird. Erst dann kann ich es beurteilen. Insofern habe ich bisher keinen Anlass, öffentlich
irgendetwas zurückzuweisen. Es ist ein normales Gesetzgebungsverfahren, in dem bisher unterschiedliche Standpunkte ausgetauscht wurden.
_Wir haben, ausgehend von der gerichtlichen Praxis und der dort vorgenommenen Bewertung, was eine Stärkung der Amtsgerichte und der ersten Instanz bedeutet, nämlich eine zusätzliche Güteverhandlung, die Möglichkeit, wenn es nicht berufungsfähig ist, die fehlende Gewährung von rechtlichem Gehör zu rügen und Ähnliches abgeschätzt, dass die Mehrarbeit, die dadurch bei den Amtsgerichten entsteht, es erfordert, dass rund 30 % mehr Zivilrichter eingesetzt werden müssen.
Dies bedeutet in Rheinland-Pfalz, dass 38,5 Zivilrichter einge
setzt werden müssten, was zu zusätzlichen Personalkosten in Höhe von 5 589 810 DM führen würde. Diesen Richtern müs
sen Servicekräfte zugeordnet werden, für die Personalkosten von jährlich 2,5 Millionen DM bzw. 2 598 707 DM anfallen würden. Fürdie Unterbringung des zusätzlich erforderlichen Personals müssten rund 15 000 m2 Büroflächen zusätzlich angemietet werden, wobei für die acht Amtsgerichte am Sitz der tandgerichte keine zusätzlichen Mietflächen a-ngesetzt _ werden, weil an diesen Standorten durch den Wegfall der Be
rufungszivilkammern Flächen frei wOrden. Die zusätzl!chen Mietund Bewirtschaftungskosten belaufen sich auf 417 300DM.
Durch die Verlagerung der Berufungen auf die Oberlandesgerichte fallen dort ebenfalls Mehrko5ten an. Derzeit sind bei den Landgerichten mit zivilrechtliehen Berufungen und Beschwerden 36,15 Richterinnen und Richter betraut. Die beiden Oberlandesgerichte müssen also um 36,15 Richter und 18,08 Servicekräfte verstärkt werden. Diese Richterstellen· würden dann zwar bei den Landgerichten wegfallen, durch die höhere Be-soldung bei den Oberlandesgerichten, R 3 für deQ Vorsitzenden und R 2 für die Beisitzenden, entstünden jährliche Personalmehrkosten von 1 271 565 DM. Für die Unterbringung der neuen Kräfte an den Oberlandesgerichten fallen Miet- und Bewirtschaftungskosten für -zusätzliche 1153 m2 in Höhe vonjährlich 318 200 DM an.
Das ist die Grundlage der Berechnung.
Selbstverständlich. Wir gehen nicht davon aus, dass die Berufungen bei den Oberlandesgerichten, wenn sie vom Landge
richt zum Oberlandesgericht verlagert worden sind, weniger werden. Die Praxis sagt, dass sich dann nicht mehr der Streit um den Sachverhalt drehen wird, sondern sich der Streit auf die Frage der Zulässigkeit der Berufung auswirken würde. Wir gehen nicht davon aus, dass die Oberlandesgerichte dann das Dreifache von dem Bisherigen werden bewältigen können. Wir haben insofern eine andere Einschätzung als das Bundesjüstizministerium, das davon ausgeht, dass die Oberlandesgerichte das dreifache Pensum we!den erledigen können. Die Praxis bestätigtdies nicht.
Zunächst einmal beschäftigt sich damit der im Land zuständige Ressortminister, und das bin ich. Ich werde auch die entsprechenden Gespräche führen. Das Kabinett wird sich dann wie immer mit der Frage befass-en, wenn die entsprechenden Gesetzentwürfe dem Bundesrat vorliegen und entsprechende Beschlüsse des Kabinetts gefällt werden müssen.
Das wird Ihnen über diesen Antrag überhaupt nicht gelingen, das versichere ich Ihnen.
Wenn Sie dem Ministerpräsidenten vorwerfen, er habe sich dazu bisher nicht öffentlich geäu_ßert, so bin ich mir ziemlich sicher, dass der Ministerpräsident sich auch bei diesem Ge_setzentwurf nach Kräften bemühen wird, die Interessen des Landes mit zu vertreten, urid zwar so, wie es sein Amtseid gebietet, so, wie ich es auch tun werde. Wenn der Ministerpräsi-dent alles machen soll, brauchen wir keine iV1iniste.r. Dann
können wir das direktsein lassen.
Ich bin ziemlich sicher, dass der Ministerpräsident bei den notwendigen Gesprächen, die es geben muss - Sie wissen doch genau, wie die Mehrheitsverhältnisse sind -, Verbesserungen berücksichtigt. Verbesserungen, wie Sie sie verfolgen, wird es nur geben, wenn Gespräche erfolgreich geführt werden. Es mact1_t -wenig Sinn, diese Gespräche immer wieder über die Zeitung zu führen.
- Ich versichere: Ihnen, die Koalition wird sich auch in dieser Fra
ge nicht auseinander dividieren lassen, sondern wie bisher ih
re Arbeit im Interesse des Landes Rheinland-Pialz erfolgreich
fortSetzen.
Ihr Antrag hat auch e-i.vas Gutes. Er gibt dem Landtag die Möglichkeit, sich mit dem Thema zu befassen. Ich meine, es lohnt sich darüber nachzudenken, ob in einem gerichtlichen Verfahren wie dem zivilrechtliehen Verfahren die Berufungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. ln dem Verfahren wird in der ersten Instanz zum ersten Mal über den Sachverhalt ermittelt. Das ist bei den Verwaltungsgerichten und in der Finanzgerichtsbarkeit anders. Mir persörllich -scheint es nicht ganz sinnvoll, den bisher in der Sache geführten Streit, bei den seltenen Fällen von Berufungen, die es gibt, nunmehr auf Förmlichkeiten zu verlagern. Ich meine, dem Bürger ist mehr damit gedient, dass in der Sache selbst entschieden·
wird und nicht über Förmlichkeiten. Aber es lohnt sich, in die-_ semLandtagdarüber nachzudenken.
Es lohnt sich, auch wirklich darüber nachzudenken, ob eine: Güteverhandlung, wie sie vorgeschlagen wird; notl.vendig ist. Ich meine, Sie tun den Richtern im Land Rheinland-Pfalz Unrecht, wenn Sie so tun, als ob bisher die Gerichte sich nicht bemühen würden, die Sache in Güte zu verhan_9eln. Ich habe ein Großteil meines Berufslebens als Rechtsanwalt mit vielen Prozessen auch vor dem Amtsgericht verbracht. Mir ist noch kein Richter bekannt geworden, der nicht in der ersten mündlichen Verhandlung versucht hätte, die Dinge gütlich beizulegen. Ob es wirklich notwendig ist, eine zusätzliche Arbeit. verursach_ende Güteverhandlung einzuführen, ist nach meiner Meinung des Nachdenkens wert:.
Ebenso erscheint es mir durchaus sinnvoll, darübernachzu
denken, ob man nicht konsequent Weiterhin bei für die betreffenden Personen wirtschaftlich bedeutenden Dingen am Kammerprinzip-festhält, weil die Justiz in ihrer Unabhängigkeit ein Stück Selbstkontrolle durch die Kammer mit drei Richtern erreicht. Das ist etvvas, was die Akzeptanz der gerichtlichen Entscheidungen vor der Bevölkerung sichert.