Lisa Steinmann
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Landtagsabgeordnete! Wir befassen uns heute erneut mit dem Thema „Partizipation auf kommunaler Ebene“ – sprich: mit den Möglichkeiten der Teilnahme von Bürgern an politischen Prozessen. Wir tun dies als gewählte Abgeordnete, als Volksvertreter, denen die Menschen in diesem Lande ihre Stimme in den Schoß gelegt haben, um diese in ihrer Namen hier für sie zu erheben. Wir debattieren hier in diesem Rund und tauschen Ideen und Positionen im Namen des Volkes aus. Wir tun dies hier miteinander und untereinander – übrigens in dem einzigen Sitzungsraum in diesem Haus, der ohne Fenster ist und keine Ablenkung oder Einflussnahme von außen vorsieht.
Medien begleiten diese Debatten als Berichterstatter. Zuschauer lauschen auf der Tribüne, können auswärts dem Livestream folgen oder sich geführte Gefechte im Videostream nachträglich ansehen. Das ist demokratisches Grundverständnis. Das ist gut; das ist wichtig; das ist State of the Art.
Wir sitzen hier als Abgeordnete des Landes, als Berufspolitiker, als Profis – nicht immer professionell, aber die Ausübung dieser Tätigkeit ist unser Job, unsere Lebensmitte, eine Dienstleistung auf Zeit, eine große Ehre und Verantwortung. Dabei sind wir, sind Sie Personen des öffentlichen Rechts, genießen Immunität und werden an Ihren Taten gemessen.
Um in der kommunalen Terminologie zu bleiben: Wir sitzen hier in der Hauptamtlichkeit.
Kommunale Mandatsträger üben ihr politisches Handeln in Ehrenamtlichkeit aus. Lokalpolitik ist ihr Hobby, meist auch ihre Leidenschaft, ist ein persönlicher Einsatz neben Beruf und Familie. Im Alltag sind sie Arbeitskollege, Vorgesetzter, Angestellter,
Dienstleister, Unternehmer oder Handlungspartner, sind sie Menschen – so das Ideal, das wir für ein parlamentarisches kommunales Abbild anstreben –, die ihren Alltag in unterschiedlichen Berufen und Lebensumständen verbringen.
Diese Menschen versuchen, nach Feierabend und am Wochenende die vielfältigen Maßnahmen in Realität umzusetzen, die wir ihnen hier ins Gebetbuch schreiben. Die Zeiten haben sich dabei massiv verändert. In einer aktuellen Beantwortung des MIK wurde jüngst aufgezeigt, in welcher Beschusslage sich auch Kommunalpolitiker zunehmend angegriffen sehen – verbal und teilweise tätlich. Dabei sind die Gunst und das Ansehen auch nicht immer leicht zu erringen. Zunehmend oft ist die Haltung, ist die Bildung von Meinungen von schweren Anfeindungen begleitet.
Den kommunalpolitisch Tätigen gebührt mein allergrößter Respekt.
Ihre Persönlichkeitsrechte sind dabei besonders schützenswert.
Wir haben in der Ehrenamtskommission, im Ausschuss für Kommunalpolitik und auch hier im Plenum vielfach über den Einsatz digitaler Strukturen als Informationsweg diskutiert. Der Mehrwert ist dabei für mich unumstritten.
Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie uns nicht den Fehler machen, den Menschen, die mit ihrem persönlichen Einsatz die Basis unserer demokratischen Strukturen bilden, zu diktieren, wie sie diesen Einsatz auszuüben haben – nicht, solange sie sich anderweitig alltäglich in anderen Rollen behaupten müssen. Es steht bereits heute in der Freiwilligkeit der kommunalen Gremien, Livestream oder Videoübertragungen zu nutzen. Wir haben bereits eine Kannlösung. Daran ist auch nicht zu rütteln.
Lassen Sie uns Chancengeber bleiben und uns weiterhin zur Kernaufgabe machen, wie wir die Rahmenbedingungen unserer örtlichen Kollegen weiter verbessern und stärken können! Lassen Sie uns Chancengeber sein, aber nicht Richter im Diktat!
Wir lehnen den Antrag der Piratenfraktion in der vorgelegten Form ab. Wir tun dies aus Überzeugung und in Anerkennung der kommunalen Leistung. Ich sage: Hut ab! – Danke für diese Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete und Kollegen! Nahezu zwei Jahre lang hat sich die Ehrenamtskommission der Aufgabe gestellt, das kommunale Ehrenamt zu stärken – einer Aufgabe, der ich mich als Vorsitzende gerne und mit Hingabe gewidmet habe.
Zu den Grundpfeilern unseres demokratischen Verständnisses gehört auch die Abbildung einer pluralen Gesellschaft. Diese sollte sich nicht nur hier in unseren eigenen Reihen widerspiegeln, sondern – und das ist besonders wichtig – auch vor Ort in den Bezirksvertretungen, in den Räten und in den Kreistagen sichtbar werden.
Unsere Gesellschaft ist vielfältig und soll es auch bleiben. Gerade in diesen Tagen, in denen Menschen andere Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder anderer Merkmale ausgrenzen, ist es wichtiger denn je, alle Menschen mitzunehmen und sie zu begeistern, sich zu engagieren. Unser Ziel ist es, dass auch kommunale Räte die Vielfalt der Gesellschaft breit gefächert und repräsentativ abbilden.
Vielleicht kann ich der Diskussion da oben noch ein bisschen mehr Aufmerksamkeit abgewinnen. – Vielen Dank.
Als Kölner ist man immer geneigt, mitzudiskutieren.
Zurück zur Ehrenamtskommission: In der Ehrenamtskommission haben wir uns intensiv bemüht, die Rahmenbedingungen für das kommunale Mandat zu verbessern. Aus unserer Arbeit und den Handlungsempfehlungen ist nun abschließend das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung hervorgegangen, das wir in der vorliegenden Form heute verabschieden.
Nach der bereits erfolgten Anhebung der Aufwandsentschädigungen und der maßgeblichen Verbesserung von Fraktionsausstattungen und -mitteln setzen wir so die ausstehenden Punkte um und unterstreichen die Bedeutung, die wir der Stärkung des kommunalen Mandats beimessen:
die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Einführung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende, die Absenkung der Schwellenwerte, ab denen stellvertretende Fraktionsvorsitzende mit Anspruch auf zusätzliche Aufwandsentschädigung gewählt werden können, eine Ermächtigungsgrundlage zur Einführung eines landesweit einheitlichen Mindest- und Höchstsatzes für den Verdienstausfall, die Anhebung und Staffelung der Mindestfraktionsstärken und die Neuregelung des Abstands zwischen Fraktionen und Gruppen bei den Zuwendungen zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung.
Ausdrücklich hervorheben möchte ich die Verankerung von Seniorenvertretungen, Behindertenvertretungen, Jugendvertretungen und Vertretungen entsprechender anderer Gruppen in der Gemeindeordnung. Mit dieser Ergänzung folgen wir nicht nur den Anregungen aus der Anhörung, sondern erreichen auch die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände.
Ich freue mich, dass Sie, Frau Thönnissen, und mit Ihnen die CDU dem Gesetzentwurf beipflichten mögen und wir diese Beschlüsse gemeinsam fassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Lokalpolitiker sind unsere Basis, die sich tagtäglich mit den kleinteiligsten, aber unmittelbarsten Anliegen der Bürger befassen. Wir stärken den Menschen, die sich an der demokratischen Basis kommunalpolitisch in Verantwortung bringen, den Rücken.
Als gewählte Berufspolitiker dürfen wir niemals vergessen, welche Arbeit Menschen in einem kommunalen Ehrenamt tagtäglich leisten. Ich hoffe, dass sich auch der künftige Landtag dieser Verantwortung gegenüber den Kommunalen bewusst ist und weiter
hin für die Stärkung dieses Mandats eintritt, und erinnere daran, dass die Preisträgerin des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels, Carolin Emcke, betont – ich zitiere –: „Demokratie ist keine statische Gewissheit, sondern eine dynamische Übung …“ – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete und Kollegen! Nach einer aktuellen Erhebung des Städte- und Gemeindebundes, die fragt „Wer sind NRWs Kommunalpolitiker?“ ist der typische Lokalpolitiker in Nordrhein-Westfalen männlich, verheiratet und wohlhabend. Außerdem sitzen in den Gemeinde- und Stadträten weitaus mehr Männer, die im Durchschnitt mit 27 Jahren in die Politik gehen, während die Frauen unter Umständen erst mit Mitte 30 ihren Einstieg suchen.
Wo sind die jungen Frauen? Wo sind die Mittelständler, die Soloselbstständigen? Die Handwerker? Die Alleinerziehenden? Wo sind Händler oder Menschen, die im Schichtdienst beschäftigt sind? – Üblicherweise arbeiten. Sie arbeiten, um den Lebensunterhalt zu sichern, und haben oftmals schwerlich die Möglichkeiten, sich gegenüber ihren Arbeitgebern freizuschlagen.
Meine Damen und Herren, damit es nicht weiterhin nur einer Elite vorbehalten ist und kommunale Räte die Vielfalt der Gesellschaft zukünftig breit gefächert und repräsentativ abbilden können, haben wir uns intensiv bemüht, die Rahmenbedingungen für das kommunale Mandat im Ehrenamt zu verbessern und zu stärken. Das war Aufgabe der Ehrenamtskommission, aus deren Handlungsempfehlungen auch der heute vorliegende Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung hervorgegangen ist.
Nach der bereits erfolgten Anhebung der Aufwandsentschädigung und der maßgeblichen Verbesserung von Fraktionsausstattung und -mitteln per Erlass greifen wir heute nun die ausstehenden Handlungsempfehlungen auf, die Änderungen der Gemeindeordnung, der Kreisordnung für das Land NordrheinWestfalen, der Landschaftsverbandsordnung sowie des Kommunalwahlgesetzes bedürfen.
Neben der Einführung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende in den kommunalen Vertretungen, der Absenkung der Schwellenwerte, ab dem stellvertretende Fraktionsvorsitzende mit Anspruch auf zusätzliche Aufwandsentschädigung gewählt werden können und der landesweit einheitlichen Festlegung von Mindest- und Höchstsätzen beim Verdienstausfall, möchte ich hier die Einführung der Landessenioren- und Behindertenrechte besonders hervorheben, ebenso wie die Lockerung der Wohnortregelung für Ortsvorsteher.
Auch die Erweiterung der Möglichkeiten interkommunales Zusammenarbeit für die Landschaftsverbände mit ihren Mitgliedskommunen halte ich für einen großen Fortschritt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommunale Mandatsträger sind unsere Basis. Sie befassen sich tagtäglich mit kleinteiligsten, aber unmittelbaren Anliegen der Bürger, wie es für viele von uns hier im Hause manches Mal nicht mehr vorstellbar ist. Dabei ist ihre Arbeit nicht immer mit hohem Ansehen und großer Gunst begleitet, und der Respekt lässt an vielen Stellen nach. Zunehmend werden die Haltung und die Bildung von Meinungen mit schweren Anfeindungen begleitet.
Lassen Sie uns den Menschen, die an der demokratischen Basis kommunalpolitisch Verantwortung übernehmen und sich dort neben Beruf und Familie ehrenamtlich einbringen, gemeinsam den Rücken stärken.
Es freut mich, dass wir nun erneut sowohl im Fachausschuss für Kommunalpolitik als auch im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, im Haushalts- und Finanzausschuss sowie im Innenausschuss die Möglichkeit zu einer erweiterten, konstruktiven Diskussion haben. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass es uns gelingt, im Hinblick auf diesen Gesetzentwurf parteiliche Befindlichkeiten zu überwinden und die Beschlüsse auch an dieser Stelle mit vielen Parteien gemeinsam zu treffen.
Ich bedanke mich und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ein Frühlingskind, an einem 19. geboren – da sollte man meinen, jetzt käme etwas ganz widderlich nach vorne Treibendes, da folge eine ganz spannende Debatte. All diejenigen, die hier noch im Saale sind, muss ich da ein wenig enttäuschen.
Mit dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag liegt uns ein Staatsvertrag vor, ein Antrag der Landesregierung, und da geht es etwas weniger vorschnell, mit etwas weniger Glitter und weniger Einhorn zur Sache.
Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien eint die 16 deutschen Bundesländer und umfasst bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht. Mit dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag stellen wir an einigen Stellen wichtige Stellschrauben, die auch für Nordrhein-Westfalen nachhaltig und zielführend sind.
Mit dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der vorliegenden Form definieren wir ein Jugendangebot als öffentlich-rechtlichen Auftrag. Damit schaffen wir einen Zusatz, der die Lebenswirklichkeit und die Interessen der jungen Menschen als Zielgruppe in den Mittelpunkt stellt und sie entsprechend gewichtet.
Das Jugendangebot soll eigenständig audiovisuelle Inhalte herstellen und produzieren können; es soll Nutzungsrechte an Inhalten gegebenenfalls erwerben. Durch eine journalistische und redaktionelle Begleitung soll sichergestellt werden, dass ein Jugendangebot nachhaltig im Rundfunk und in den Telemedien verankert wird.
Das zu schaffende Jugendangebot soll inhaltlich und technisch dynamisch und entwicklungsoffen sein. Es soll interaktive Kommunikationsformen herstellen, ebenso zu verstetigende Möglichkeiten der Partizipation und eine Vernetzung mit dem bestehenden Angebot.
Wichtig für dieses Jugendangebot ist eine klar definierte Negativliste, die sehr sauber trennt, und in der es heißt: Ein Jugendangebot im öffentlich-rechtlichen Kontext hat keinen Platz für Werbung; es spricht sich gegen Sponsoring aus. Die Verbreitungswege sollen nicht über die klassischen Rundfunkfrequenzen gesucht werden. Es soll keine Verweise auf Bewertungsrubriken geben. Es soll verhindert werden, dass Verlinkungen zu Partnerstellen und Tauschbörsen
erscheinen. Ein Wettangebot soll damit nicht in Konkurrenz treten können. Ebenso wenig sollen Verweise auf Softwareangebote erfolgen, so sie nicht zur Anwendung notwendig sind. Ebenso sind auf dieser Negativliste Links zu Kaufanforderungen verzeichnet.
Der Download von Musik, Spielen und Fotos soll möglich sein, sofern sie journalistisch-redaktionell einen Bezug auf das Angebot nehmen. Begleitende Foren und Chats sollen redaktionell begleitet werden, um somit einen Mehrwert in neuerer Form zu schaffen, wobei sich das Ganze aktueller und nutzerorientierter präsentieren soll. Mit diesem Punkt schaffen wir ein großes Plus in der deutschen Rundfunklandschaft.
Im Weiteren regelt der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag einige kleinere Stellschrauben im Zusammenhang mit der Rundfunkbeitragssetzung. Hier werden im Hinblick auf Beitragsbefreiungen und Ermäßigungen die Raumeinheiten bei Alten- und Pflegewohnheimen, die Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Krankenhäuser und Hospize eindeutig definiert.
Ein wichtiger Punkt ist an dieser Stelle auch der Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Wir brauchen einen Jugendmedienschutz, der gerade in Zeiten von Hate Speech und gesellschaftlicher Entfremdung nationalsozialistische Inhalte verhindert, Menschen und Jugendliche vor gewalttätigen sowie jugend- und kinderpornografischen Inhalten schützt. Deswegen sollen mit dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch die freiwillige Selbstkontrolle definierte Altersstufen eingebaut werden. Sechs, zwölf, 16, 18 Jahre sind die Stufen, die durch die Kommission für Jugendmedienschutz definiert werden.
Ich sehe, die Redezeit neigt sich dem Ende zu. Wir haben uns sowohl im Fachausschuss für Kultur und Medien als auch im federführenden Hauptausschuss und in einer ausführlichen Anhörung maßgeblich über die Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausgetauscht. Dieser Staatsvertrag ist nicht der große Wurf, aber die Anhörung hat gezeigt, dass die Punkte, die wir hier klar definieren, und die Schaffung eines Jugendangebots durchweg positiv beurteilt werden und ein guter Ansatz sind, vor allem, weil wir mit dem maßgeblichen Zusatz der Partizipation Jugendliche zur inhaltlichen Gestaltung auffordern und einladen.
Für Nordrhein-Westfalen sind wir ohnehin gut aufgestellt, unsere Jugendlichen fit zu machen, denn wir haben den Punkt der Medienkompetenz als Kernpunkt verankert.
Sehr geehrte Damen Herren, die Redezeit ist zu Ende. Herr Papke, Sie kennen das Spiel. Ich danke Ihnen insgesamt für die Aufmerksamkeit und bitte
Sie um Zustimmung zum Antrag der Landesregierung. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor uns liegt in der inhaltlichen Folge der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, ein Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag.
Ich will es hier kurz machen: Die Länder reagieren an dieser Stelle auf die entsprechenden Auseinanderschaltungspläne bundesweiter Fernsehsender. Mit den Änderungen wird ausdrücklich klargestellt, dass in bundesweit ausgestrahlten Fernsehprogrammen regionalisierte Werbung nur dann zulässig ist, wenn das Recht des betroffenen Landes dieses gestattet. Die Einnahmen aus einem regionalen Werbemarkt sollen zukünftig denjenigen Inhalteanbietern vorbehalten sein, die mit ihrem Programm lokale Vielfalt abbilden. Kurzum: Wir wollen Rundfunkanbieter und Zeitungsverlage im lokalen Bereich stärken und schützen.
Wir haben uns mit diesem Antrag im Kultur- und Medienausschuss mitberatend und im Hauptausschuss federführend auseinandergesetzt und plädieren in einem sehr klaren Votum, bis dato getragen aus SPD, Grünen, CDU und FDP, um Zustimmung zum Antrag der Landesregierung. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauer und Zuhörer! Protokollarisch möchte ich an dieser Stelle ganz besonders unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker im ganzen Land begrüßen, die jetzt vermutlich eher nicht ihre Freizeit im Livestream verbringen, sondern die sich wahrscheinlich eher durch den berufsunfreundlichen Sitzungsnachmittag kämpfen und zwischen Ortsterminen und Debatten ihren üblicherweise beladenen Terminkalender abarbeiten.
Wir erleben gerade in NRW aktuell eine Zivilgesellschaft, die sich ehrenamtlich in besonderem Maße einbringt. Es scheint, die Menschen in unserem Land sind vor Ort aktiver denn je. Aber auch die Kommunen selbst, das hauptamtliche Personal in
den Verwaltungen und die gewählten Volksvertreter in den Räten leisten hier Enormes.
Das kommunale Mandat in Nordrhein-Westfalen stellt weiterhin eine Besonderheit dar und zieht für die Menschen, die kommunalpolitisch Verantwortung übernehmen, die sich neben Beruf und Familie ehrenamtlich einsetzen, zunehmend große Herausforderungen nach sich.
Aber die Kommunalpolitik hat auch ein Imageproblem. So wird es für die Parteien immer schwieriger, Menschen für ehrenamtliche Arbeit in den politischen Gremien zu gewinnen. Wer sich hierzulande in der Kommunalpolitik engagieren will, wagt einen großen Spagat zwischen beruflicher Tätigkeit, familiärer Verantwortung und zuvorderst in der professionellen Erfüllung seines Mandats. Das muss man sich nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell leisten können.
Wir legen Ihnen heute einen Antrag mit konkreten Forderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt vor, den wir aus den Handlungsempfehlungen der Ehrenamtskommission erarbeitet haben.
Wir bitten die Landesregierung, den zur Zeit in Überarbeitung befindlichen Erlass „Zuwendung kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretung“ zügig in Kraft zu setzen, damit zukünftig vor allem die Ausstattung für die Fraktionen klar definiert und landeseinheitliche Grundlagen geschaffen werden.
Wir bitten die Landesregierung, durch eine Änderung der Entschädigungsverordnung zum 1. Januar 2016 eine einmalige Anhebung der Aufwandsentschädigung um 10 % für alle kommunalen Mandatsträger zu erwirken. Ausschussvorsitzende sollen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhalten.
Wir empfehlen eine Erweiterung und Anhebung zugunsten der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, und – ganz wichtig – es sind die verordnungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um diese Anpassung auch für die Regionalräte verbindlich zu machen. Da dies sowohl die Gemeindeordnung als auch das Landesplanungsgesetz betrifft, sind hier das MIK wie auch die Staatskanzlei gleichermaßen beauftragt.
Ferner sollen die gesetzlichen Voraussetzungen zur landeseinheitlichen Vereinheitlichung der Verdienstausfallgrenze geschaffen werden, die den Mindestlohn in Höhe von 8,50 € festsetzen und einen Höchstsatz – dann nachweislich – von 80 € definieren.
Es soll eine wissenschaftliche Untersuchung durchgeführt werden, die mögliche Nachteilsausgleiche im Hinblick auf eine Abstandsregelung zwischen Sitzungsende und dem Beginn von Nacht- und Schichtarbeit zum Ziel hat. Außerdem soll geprüft werden, ob die Rechtsgrundlagen für Livestreams
aus kommunalen Gremien präzisiert werden sollen, wodurch die Informationsmöglichkeiten der Bürger vergrößert werden können und die Anerkennung der kommunalpolitischen Arbeit gestärkt werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, ohne durch Wahl legitimierte Personen, ohne verlässliche Verfahren und ohne klare Verantwortlichkeiten lässt sich keine Kommune regieren. Diesen Leistungsträgern gerecht zu werden, das war unser Ziel.
An dieser Stelle möchte ich einen kurzen Schwenk in Richtung der Piraten wagen, die dazu heute noch einen Entschließungsantrag vorgelegt haben. Ich muss Ihnen mit ein bisschen Enttäuschung sagen: Wer wie Sie mit Ihrem Entschließungsantrag kommunalpolitische Leistungsträger unentgeltlich in die professionale Pflicht ziehen will, der hat sich meines Erachtens mit der Leistung vor Ort und mit der kommunalen Leistungskraft in den Großstädten und im gesamten Land nicht hinreichend auseinandergesetzt.
Ich persönlich freue mich sehr, dass unser Antrag breit getragen ist und wir ihn mit immerhin vier von fünf Fraktionen gemeinsam erarbeitet haben. Ich hoffe, dass wir so den Nachwuchsmangel ein Stück weit überwinden und Kommunalpolitik zukünftig nicht nur einer Zeitelite vorbehalten ist, sondern für Menschen aller Bevölkerungs- und aller Berufsgruppen attraktiver wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle im Besonderen auch meinen Mitstreitern der Ehrenamtskommission danken, die mir in der Zusammenarbeit 18 anstrengende, inhaltsschwere, aber auch sehr spannende Monate bereitet haben. Ich denke, dieser Antrag ist ein gutes Ergebnis unserer intensiven Auseinandersetzung. Ich bitte Sie allesamt um Unterstützung und Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren, ob im Stream oder hier im Saal! Wir haben soeben Herrn Sommer gehört, der uns unter dem Deckmantel von „mehr Demokratie“ die Forderung der Piraten vorstellte, das demokratische Gefüge zu stärken, und zwar durch die Gleichstellung der Quoren bei Bürgermeisterabwahl und Bürgerbegehren auf niedrigstem Niveau. Mit Verlaub: Das hat mich schon amüsiert.
Der Landtag hat es erst im Jahr 2011 mit dem Gesetz zur Einleitung von Abwahlverfahren überhaupt ermöglicht, dass Bürgermeister und Landräte, also Hauptverwaltungsbeamte, abgewählt werden können, wenn sie nicht mehr das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger genießen und 15 bis 20 % der Wahlberechtigten die Abwahl wünschen. Und das gilt unangefochten von jeweiligen Ratsmehrheiten.
Sie fordern heute die Gleichstellung von Sachfragen und Personalfragen. Bei Sachfragen begegnen wir dem Bürger. Der Bürger hat die Möglichkeit, an einem Bürgerbegehren teilzunehmen. Er wird mit vorbereiteten Fakten zur Mitbestimmung aufgefordert und eingeladen. Das ist ein wichtiges Element und ein kommunalpolitisch wichtiges Element.
Für Personalfragen – bei Abwahlanträgen – ist das Quorum höher. Und das ist auch gut so.
Die demokratische Legitimation von Bürgermeistern steht nämlich sehr bewusst sehr viel höher als die sachorientierte kalkulatorische Gegenüberstellung von Entscheidungen.
Sehr geehrter Herr Sommer, nehmen Sie es mir nicht übel, aber den Anwurf, der Bürger würde entmündigt, halte ich persönlich für eine Frechheit, um nicht zu sagen, für eine Missachtung politischdemokratischer Grundwerte.
Wir sind hier nicht bei Bibi Blocksberg. Wir sind auch nicht in Social Media, wo es darum geht, per „gefällt mir“ oder „dislike“ demokratisch legitimierte Bürgermeister wie bei Bibi Blocksberg eben so vom Sockel zu schießen.
Wir entscheiden heute lediglich über die Überweisung dieses Antrags an den Kopo. Dem werden wir zustimmen. Das können wir gerne machen. Im kommunalpolitischen Ausschuss werden wir zu einer Entscheidung kommen. Wenn Sie dann mit uns eine Debatte über Grundwerte führen möchten und diese wagen, wenn Sie mit uns über die wirkliche Bedeutung von mehr Demokratie und darüber spre
chen möchten, ob das lediglich der Name eines Vereins ist oder wir darunter ein ernst zu nehmendes politisches Bestreben verstehen, freue mich sehr. – Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste auf den Rängen! Erschrecken Sie nicht, dass es so leer geworden ist. Es war gerade sehr emotional. Wir kommen jetzt zu einem Thema – ich begrüße auch die Gäste am Livestream –,
das in der Verheißung so schnell und so einfach klingt, zum Livestream, zu einem Gesetzentwurf – Herr Herrmann hat ihn gerade vorgestellt –, der zur Stärkung der Partizipation ausgeschrieben ist auf kommunaler Ebene.
Dieser Gesetzentwurf will in der Gemeindeordnung regeln, wie Medienöffentlichkeit auf kommunaler Ebene herzustellen ist: in Form von Aufzeichnungen, Übertragungen und entsprechenden Veröffentlichungen, nämlich der Sitzungen der kommunalen Mandatsträger in Kreistagen, in Gemeinderäten und den entsprechenden Ausschüssen.
Livestream ist eine Sache; ich begrüße das persönlich sehr, und ich glaube, als Landtag haben wir da auch vorbildlich Schritt für Schritt zur Verschönerung und zur Verbesserung dieser Leistung beigetragen. Sie sehen heute eine neue Bauchbinde: am Livestream kann man es sehen; wir haben einen Livestream, den man nachträglich abrufen kann, seit Kurzem auch tagesordnungsbezogen im HalbStunden-Rhythmus, wo man wirklich auch im Nachhinein gucken kann, was zu dem Tagesordnungspunkt das Thema war.
Wir haben vermehrt nach dem Plenarsaal in diesem Jahr in Angriff genommen verschiedene andere Säle, Sitzungssäle mit technischer Voraussetzung für Livestreamübertragung von Ausschüssen und Anhörungen auszustatten.
Ich denke, wir sprechen da die richtige Sprache und marschieren auf dem richtigen Weg auf dieser Ebene, auf Landesebene.
Ich habe mir das als Netzpolitikerin auf kommunaler Ebene deutschlandweit seit 2008 angeguckt, was da so passiert, und muss sagen, es ist sehr unterschiedlich in der deutschen Landschaft, wie kommunale Parlamente, Räte sich digital abbilden und live beobachten lassen. Von hoch technisch ausgestatteten Liveübertragungen, die nachträglich abrufbar sind, bis hin zu einfachsten Webcam
Übertragungen ist so ziemlich alles dabei. Und alles, was ich gesehen habe, hat mir immer den Mut und die Anerkennung entlockt, zu sagen: Liebe Leute, toll, dass ihr das macht, dass ihr diesen Mut habt, in der Freiwilligkeit euch entscheidet, mit euren eigenen Formen eure Sitzungen in irgendeiner Form zu übertragen.
Aber, meine Damen und Herren, solange in Nordrhein-Westfalen das kommunale Mandat ein Ehrenamt ist, um dessen Verbesserung der Rahmenbedingungen wir uns gerade aktuell auf Landesebene in einer extra dafür eingesetzten Ehrenamtskommission bemühen und darum ringen. Solange Menschen sich neben Beruf und Familie persönlich verausgaben, um sich politisch zu engagieren …. Als Beispiel nenne ich eine Ratssitzung der Stadt Köln gestern: Sie hat um 14 Uhr begonnen mit 157 Tagesordnungspunkten, um 24 Uhr glücklicherweise „schon“ ihr Ende gefunden.
Ich könnte von genügend Beispielen aus kleineren Kommunen auch berichten, wo die Kommunalen froh sind, dass ihre Sitzungen nicht live übertragen werden, dann würde es nämlich dort auch länger dauern, oder wo die Kommunalen sagen: Wir sind live übertragen, und nur dadurch dauert es länger.
Aber ich will es gar nicht explizit, denn wir werden das Gespräch ja im Kommunalausschuss noch führen, ich will es gar nicht im Detail schon jetzt ausdiskutieren. Ich möchte es auf den Punkt bringen noch einmal das kommunale Mandat zu heben in der Achtung und in der Anerkennung. Denn solange sich Menschen in dieser Form ehrenamtlich einbringen, so lange dürfen wir auf Landesebene uns nicht anmaßen, Vorschriften zu machen, die in meinen Augen ohne Rücksicht auf Datenschutz dieser Menschen und die persönlichen Hemmnisse eingehen.
Herr Herrmann, das sage ich Ihnen insbesondere noch einmal als Vorsitzende dieser Ehrenamtskommission, die mir, wie Sie wissen, eine besondere Leidenschaft und Angelegenheit ist: Wir haben in meinen Augen die Pflicht, unser Basis, nämlich die Kommunalpolitik, zu stärken und sehr ernst zu nehmen. Für mich gilt hier besonders, dass wir nur dann ein guter Partner sind, wenn wir den Kommunalen zur Seite stehen, und zwar nicht als Diktator, sondern als Gestalter.
In diesem Sinne: Wir stimmen der Überweisung an den Kopo natürlich zu. Ich freue mich auf den Austausch dort. Ich muss aber sagen, mehr Achtung vor der Kommunalpolitik, das ist unsere stärkste Basis, unser wichtigster Partner in NRW. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen hier im Saal und hoffentlich noch im Stream! Denn um Sie alle geht es.
Es ist vieles gesagt worden; die Frage ist, was bleibt. Doch im Verlauf der Debatte sind mir noch einige Punkte aufgestoßen, zu denen ich als Medienpolitikerin noch den zweiten Begriff, nämlich das
Thema „Verbraucherschutz im Internet“, nach vorne bringen und auch die Perspektive aus dem zweiten Haus, das diese Anfrage im Wesentlichen inhaltlich mitverantwortet, beleuchten möchte.
Zunächst auch von meiner Seite herzlichen Dank an die Landesregierung! Die Antwort auf die Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen – Matthi Bolte hat es beschrieben – stellt die Vielfalt der Institutionen dar, die an dem Thema „Verbraucherschutz“ arbeiten und forschen und zeigt auf, wie unterschiedlich die Herausforderungen in puncto Medienkompetenz sind. Sie geben uns mit Ihrer Antwort einen Überblick. Vor allem erkennen Sie den Stellenwert von Netzpolitik im politischen Kontext und auch die Relevanz in allen Bereichen an: in puncto Verbraucherschutz genauso wie in puncto Bildung usw.
Meine Kollegin Inge Blask hat bereits einige Facetten und die besonderen Herausforderungen aus Sicht der Verbraucherschützerinnen genannt, den Kaufbutton, das Mobile Payment, E-Commerce.
Kurzum, Herr Remmel: Die Förderung von Verbraucherzentralen und das geplante Mehr an Beratungsstellen sind gut und wichtig. NRW ist in diesem Punkt gut aufgestellt.
Als Medienpolitikerin möchte ich aber noch kurz ergänzen: Dem Schutz der Anwender ist vor allen Dingen zur Seite zu stellen die Ausbildung und Stärkung der Medienkompetenz. Frau Schulze Föcking ruft nach Eigenverantwortlichkeit. Nur, die Eigenverantwortlichkeit bedarf auch einer Grundvoraussetzung, nämlich der Kompetenz, des Verständnisses.
Die Förderung und der Ausbau medienpädagogischer Projekte sind Grundlage. Wir wollen diese flächendeckend vorantreiben. Denn auch das Internet kennt nicht die Unterscheidung zwischen Großstadt und ländlichem Raum und bietet eigentlich gerade auch hier große Chancen.
Wenn Sie, Herr Höne und Frau Schulze Föcking, von dem Breitbandausbau sprechen: Da sind wir, glaube ich, ganz nahe beieinander; da wünschen wir uns mehr. Aber ob die Phishing-Mail sie im Breitband oder auf langsamem Wege erreicht: Der Radar ist für alle Beteiligten und alle Opfer gleichwohl zielführend.
In puncto Medienkompetenz noch eine Ergänzung zu den Ausführungen von Matthi Bolte, der betont hat: Die Ausbildung der Medienkompetenz betrifft alle Generationen; Kinder und Jugend müssen hier gefördert werden; auch die Eltern müssen mit ihren Ängsten aufgefangen werden und die Generation U 50. Wichtig ist aber auch, den Zugang zu Medien und die Befähigung im Umgang mit Medien unabhängig zu sehen von sozialer Stellung.
Die Pluspunkte der Landesregierung für die eigene Arbeit sind uns aufgefallen, das Bekenntnis, alle Da
ten und Informationen, die für den Verbraucher relevant sind, nach Open-Data-Kriterien zu veröffentlichen und dabei vor allem die technischen Anwendungen und Lizenzen zu nutzen, die zur Weiterverwendung dienlich sind. Das ist Teil unserer OpenGovernment-Strategie für mehr Mitbestimmung und Nachvollziehbarkeit.
Meine Damen und Herren, wir haben zahlreiche Elemente geschaffen, mit denen wir NRW bedeutsam machen. Hier sei noch mal der Medienpass genannt, aber auch die Vernetzung und Erforschung des Themas am Beispiel Medienkompetenz und dort die Zusammenarbeit von LfM und Grimme.
Meine Damen und Herren, ich denke, ich muss dem nicht viel hinzufügen. Die vorliegende Antwort auf die Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen gibt uns meines Erachtens einen guten Überblick und gutes Futter, aus dem wir noch zahlreiche parlamentarische Initiativen ableiten können. Das heißt, das Thema „Netzpolitik“ als Querschnittsaufgabe wird uns weiterhin maßgeblich treiben und antreiben.
Ein frohes und buntes Treiben wünsche ich Ihnen für die nächsten zwei Wochen, der sitzungsfreien Zeit: mit ein bisschen Helau und viel Alaaf. In diesem Sinne ein schönes Wochenende und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauer im Hause und Zuhörer, die auch jetzt vielleicht noch den Monitor dem Abendfernsehen vorziehen! Seit Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie durch die Zusammenlegung von Wahlen haben sich die Landesregierung und der Ausschuss für Kommunalpolitik verschiedentlich mit Änderungswünschen aus den kommunalen Spitzenverbänden und den kommunalpolitischen Vereinigungen auseinandergesetzt. Wir haben deutliche Hinweise erhalten, die sich insbesondere auf die Stichwahl und die Dauer der Wahlperioden für Bürgermeister und Landräte beziehen.
Aus diesen Stellungnahmen und einem ergänzenden Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen resultiert der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und zur Änderung der kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften, der bestehende Regelungen optimiert und in wesentlichen Punkten rechtlich definiert.
Im Kommunalwahlgesetz wird nun klärend geregelt, dass eine im gesamten Wahlgebiet erforderliche Wiederholungswahl binnen eines Jahres nach der ursprünglichen Wahl durchgeführt werden muss, sonst erfolgt sie als Neuwahl, bei der dann auch neue Wählergruppen und Parteien antreten können. Auch im Fall einer für ungültig erklärten Bürgermeister- oder Landratswahl soll immer eine Neuwahl erfolgen.
In das Kommunalwahlgesetz wird aufgenommen, um wie viele Vertreter eine Vertretung verkleinert werden kann, ab welchem Zeitpunkt der Erwerb der Mitgliedschaft in einer Vertretung frühestens möglich ist und wann Ersatzbewerber ihr Mandat antreten können. Diese Regelungen waren vorher Bestandteil der Kommunalwahlordnung.
Zudem erfolgt eine Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung hinsichtlich der Klagebefugnis bei Ungültigkeitserklärung einer Wahl.
Ein weiterer wesentlicher Punkt des Gesetzentwurfes ist der Umgang mit Wählernachbefragungen am Wahltag. Wer diese vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belangt werden.
Von den Anregungen aus dem kommunalen Raum greifen wir im Folgendem zwei weitere Punkte auf: Hauptverwaltungsbeamte, die bis zum 30. November das freiwillige Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen, treten nach Ablauf des 22. Tages des auf das Ende der Wahlperiode folgenden Monats in den Ruhestand, wobei die Zeit bis zum regulären Ende ihrer Amtszeit auf die Wartezeit angerechnet wird und sich die ruhegehaltsfähige Dienstzeit erhöht.
Im Weiteren wird die Frist für konstituierende Sitzungen von vier auf sechs Wochen verlängert. Diesen Artikel passen wir in der Gemeindeordnung und in der Kreisordnung an. Das verschafft den Kommunen mehr Flexibilität bei der Terminfindung und erleichtert auch den ehrenamtlich aufgestellten Kommunalvertretungen den Einstieg, wenn sie ihre konstituierende Sitzung bereits unter dem Vorsitz eines gegebenenfalls neu gewählten Hauptverwaltungsbeamten durchführen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geben wir den Kommunen und ihren Handlungsträgern noch etwas mehr Beinfreiheit und vor allem Rechtssicherheit. Das ist eine wesentliche Grundlage für ihre politische Arbeit. Daher bitte ich um breite Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauer und Zuhörer! Ich hoffe, der eine oder andere befindet sich auch noch am Bildschirm. Das ist schon ganz großes Kino, was hier und heute wieder läuft.
Als ehemalige Fraktionsvorsitzende und langjährige Mandatsträgerin im kommunalen Ehrenamt freue ich mich ganz besonders, heute wieder zu einem der mir wohl vertrauten Anliegen sprechen zu dürfen, dem Antrag zur Stärkung der kommunalen Demokratie, den SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP erarbeitet haben und den klugerweise auch die Piraten mittragen werden.
Kurz: Es geht um einen Antrag zur Einrichtung einer neuen Ehrenamtskommission.
Die gemeinsame kommunale Verantwortung von Rat und Verwaltung ist verfassungsrechtlich geregelt, wobei der Wille des Volkes, die Stimme der Bürger, durch die gewählten Vertreter in Kreistagen, Räten und Bezirksvertretungen sowie den dazugehörigen Bürgermeistern und Landräten zum Ausdruck kommt. Das kommunale Mandat stellt weiterhin eine Besonderheit dar und zieht für die Menschen, die kommunalpolitisch Verantwortung übernehmen, die sich neben Beruf und Familie ehrenamtlich einsetzen, zunehmend große Herausforderungen nach sich.
Erste Fortschritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen haben wir bereits im September mit dem Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes erreicht. Dort wurden unter anderem verbindliche Freistellungsregelungen bei flexiblen Arbeitszeiten und ein Anspruch auf Bildungsurlaub eingeführt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird für Parteien immer schwieriger, Menschen für die ehrenamtliche Arbeit in den politischen Gremien zu gewinnen, um so auch auf kommunaler Ebene ein ausgewogenes Abbild der Gesellschaft sicherzustellen. Die Freistellung kommunaler Mandatsträger muss weiter den flexibler gewordenen Arbeitszeiten von Angestellten und Beamten angepasst werden. Auch den besonderen Belangen von Schichtarbeitern und Selbstständigen ist stärker Rechnung zu tragen. Die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern muss den geänderten Gegebenheiten angepasst werden.
Wir müssen die Fraktions- und Gruppengrößen vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zersplitterung der Räte und die Notwendigkeit möglicher gesetzlicher Mindeststandards für die Ausstattung der Fraktionen überprüfen.
Ebenso müssen wir über mögliche Teilprofessionalisierung der Rats- und Kreistagsarbeit in kreisfreien Städten und Gemeinden nachdenken. Deswegen setzen wir heute erneut eine Ehrenamtskommission ein, die sich aus Mitgliedern des Landtags, Sachverständigen, den kommunalpolitischen Vereinigungen und den kommunalen Spitzenverbänden zusammensetzt unter Begleitung des Ministeriums für Inneres und Kommunales, damit wir gemeinsam weitere Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Wahrnehmung eines kommunalen Ehrenamtes für alle Bevölkerungs- und Berufsgruppen erarbeiten.
Ich möchte an dieser Stelle einen kleinen Schwenk wagen und mich an die CDU wenden, bei deren Einreichung des Entschließungsantrags ich schon schmunzeln musste. Herr Laumann, Herr Kuper, zunächst einmal verstehe ich unseren Antrag so, dass wir als Gesetzgeber im Rahmen unserer Ge
setzgebung eine Ehrenamtskommission bilden, um dann als Gesetzgeber gegebenenfalls kommunalverfassungsrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Dass Sie Ihren Antrag an die Landesregierung richten, ist schon amüsant.
Vor allen Dingen handelt es sich aber um einen trickreichen Versuch, durch die Hintertür eine Sperrklausel einzuführen. Da sind wir auf keinen Fall dabei. Es geht in keiner Weise um das Hauptamt, sondern wir sprechen bewusst von „Ehrenamtskommission“. Das heißt: Wir wollen uns in dieser Kommission mit den gewählten politischen Bürgervertretern befassen. Das ist – weil verfassungsrechtlich so verankert – ein Element des Gesetzgebers.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen unsere Städte und Gemeinden als wichtiges Fundament unseres Landes stärken und zukunftsfest machen. Unsere Kommunen brauchen nicht nur Solidarität in puncto Gemeindefinanzausgleich, sondern Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen braucht außerdem starke Leistungsträger vor Ort. Mit der Befassung mit dem Ehrenamt setzt der Landtag NRW ein deutliches Zeichen. Wir haben die große Chance, Kommunen und ihre gewählten Bürgervertreter wirklich zu stärken.
Ich bin auf die vielfältigen Ansätze gespannt und freue mich sehr auf die gemeinsame Arbeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauer und Zuhörer allüberall! Als Landtagsabgeordnete aus Köln möchte ich der antragstellenden Fraktion eines kurz vorausschicken. Liebe FDP, die Überschrift „Bettensteuer erneut vor Gericht gescheitert – Landesregierung muss Genehmigungen zur Erhebung der Bettensteuern zurücknehmen“ offenbart die Polemik Ihrer Rhetorik. Es mutet ja nahezu vergnügungssteuerpflichtig an, wie Sie krampfhaft und mit allen Mitteln versuchen, eine – vermeintlich Ihre – Klientel auf gleich welchem Wege zu bedienen, ohne dabei auf das kommunale Ganze und die rechtlichen Hoheiten zu achten.
Ich empfehle Ihnen wirklich, sich in den betroffenen Städten und gerne auch in Köln mit den Realitäten vor Ort, der Hotellandschaft und den Übernachtungszahlen einmal auseinanderzusetzen. Die
Branche boomt, und das nicht trotz, sondern nicht zuletzt auch durch die Kulturförderabgabe.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der FDP zielt darauf ab, die seinerzeit vom Ministerium für Inneres und Kommunales und vom Finanzministerium erteilte Genehmigung zur Kulturförderabgabe betreffend der Satzung der Stadt Köln zurückzunehmen.
Die Kulturförderabgabe gleicht anteilig Einnahmenverluste aus, die den Städten durch die von der Mövenpick-Partei durchgesetzte Steuerschenkung an die Hoteliers entstanden sind.
Diese Abgabe ist sinnvoll, weil gerade Touristen von einem dichten kulturellen Angebot profitieren, des
sen Bereitstellung für die Kommunen erhebliche finanzielle Belastungen bedeutet. Solange die Kommunen nicht auch von Bundesseite angemessen entlastet werden, sollte das Land NordrheinWestfalen den Kommunen auf gar keinen Fall die Möglichkeit nehmen, eigene Abgaben zu erheben.
Auch in anderen europäischen Großstädten gibt es Übernachtungsabgaben, die Touristen über Hotelübernachtungen zahlen. Insbesondere Metropolen und Oberzentren brauchen entsprechende individuelle Gestaltungsspielräume und Instrumente, um ihre Versorgungsfunktion und die Attraktivität aufrechterhalten zu können.
Dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Köln von Januar 2013 zu der seinerzeit geltenden Satzung der Stadt Köln ist die Stadt Köln zwischenzeitlich nachgekommen und schließt seither eine Besteuerung von beruflich veranlassten Übernachtungen aus. Zu dieser neuerlichen Satzung gibt es meines Wissens derzeit keine obergerichtliche Befassung.
Gegenüber dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat die Stadt Dortmund Berufung eingelegt, und es bleibt abzuwarten, wie sich das OVG dazu positioniert.
Einer vergleichbaren Satzung der Stadt Lübeck wurde aktuell im Februar 2013 seitens des zuständigen OVG Rechtmäßigkeit zugesprochen und auch der organisatorische Aufwand für die Stadt im Zusammenspiel mit den Hoteliers, zwischen beruflichen und privaten Übernachtungen zu unterscheiden, wurde für leistbar erklärt.
Als Kauffrau weiß ich zum Handling aus der Praxis zu berichten: Das ist nicht bürokratischer als schon die Auflistung und die Trennung nach Übernachtungs- und Bewirtungskosten. Erfurt macht es uns vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kurzum: Es gibt derzeit keinerlei Anlass, die Genehmigung der Kulturförderabgabe zurückzunehmen. Die Abgabe entspricht aktuell der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Ich empfehle Ihnen nachdrücklich, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, gestatten Sie mir abschließend noch, die Situation vor Ort zu beschreiben. Ich kann Ihnen mit Stolz und Freude mitteilen, dass die touristischen Kennzahlen für das Reiseziel Köln sich in einem steten Höhenflug befinden. Nach den Rekordjahren 2010 und 2011 mit jeweils fast zweistelligen Steigerungsraten wurde in 2012 erstmalig gar die Fünf-Millionen-Marke bei den Übernachtungen überschritten. Auch 2013 zeigt neue Höchstmarken auf. Zudem sind im Stadtbild reihenweise Neubauten und Neuansiedlungen von Hotels zu verzeichnen.
Meine Damen und Herren, mit der Kulturförderabgabe hat die Stadt Köln aus der Not eine Tugend gemacht, zumal eine sehr kluge. Sie hat sich Mög
lichkeiten eingeräumt, den Kultur- und Tourismusstandort Köln mit verschiedenen Stadtverschönerungsmaßnahmen und Renovierungsprogrammen für Museen und Kulturbauten gezielt aufzuwerten und damit vor allem auch den Wirtschaftsstandort zu attraktivieren und nachhaltig zu stärken.
Als kölsches Kind und mit einem augenzwinkernden Winken aus der „verbotenen Stadt“ in Richtung Heimat kann ich da nur sagen: Glück auf und weiter so! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauer und Zuhörer, gleich wo! Als ehemalige Fraktionsvorsitzende und langjährige Mandatsträgerin im kommunalen Ehrenamt freue ich mich ganz besonders, heute die ersten Worte in diesem Hohen Haus zu einem mir wohl vertrauten Anliegen an Sie richten zu dürfen:
dem Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der kommunalen Demokratie.
Nahezu pünktlich zum Frühlingsanfang – obwohl das Wetter es nicht spürbar macht – sollte es uns mit dem Gesetzentwurf gelingen, Fehlentscheidungen aus der Vorzeit auszumerzen und Flurschäden zu bereinigen, den Boden zu bereiten, um der kommunalen Selbstverwaltung nachhaltig Triebkraft zu geben.
Mit der Zusammenlegung kommunaler Wahlen stärken wir die Demokratie. Die gemeinsame kommunale Verantwortung von Rat und Verwaltung ist verfassungsrechtlich geregelt, wobei der im kommunalen Kontext gerne so genannten Fachverwaltung eben die Rolle der Verwaltung zukommt, während der Wille des Volkes, die Stimme der Bürger aber durch die gewählten Vertreter in Kreistagen, Räten und Bezirksvertretungen und die dazugehörigen Bürgermeister und Landräte zum Ausdruck kommt.
Ich betone an dieser Stelle gerne, dass das kommunale Mandat in NRW als Ehrenamt weiterhin eine Besonderheit in der politischen Landschaft Deutschlands darstellt und für Menschen, die kommunalpolitisch Verantwortung übernehmen, die sich neben Beruf und Familie ehrenamtlich einsetzen, zunehmend große Herausforderung nach sich zieht.
Ihnen gebührt der größte Respekt in diesem Gefüge. Diesen Respekt, meine Damen und Herren, zollen wir dem Engagement der gewählten kommunalen Vertreter, indem wir für alle nachvollziehbare Rahmenbedingungen schaffen, die der Gemeinschaft aus Räten und Hauptverwaltungsbeamten ein effektives Handeln möglich machen.
Seit Einreichung unseres Gesetzentwurfs im November 2012 haben wir uns intensiv und mit allen Fraktionen über die Grundstrukturen von Rat und Verwaltung in den Kommunen auseinandergesetzt, um einen eklatanten Fehler im Kommunalwahlrecht zu korrigieren. Ich danke Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, den kommunalen Spitzenverbänden und den Sachverständigen für die weitestgehend konstruktive Debatte in der Anhörung und der darauf folgenden Ausschusssitzung.
Aus der Anhörung haben wir folgende Punkte mitgenommen: Die Synchronisation von Wahlzeiten ist Kernstück der gesetzlichen Initiative von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und ist uns daher besonders wichtig. Eine Zusammenlegung der Wahlen schafft Klarheit für die Wähler und betont die Verantwortungsgemeinschaft als wesentliche Säule der kommunalen Demokratie.
Unter anderem deswegen werden wir natürlich auch den Entschließungsantrag der FDP ablehnen.
Der Wegfall eines zusätzlichen Wahltermins und der gesonderten Wahlgänge für Räte und Hauptverwaltungsbeamte hilft den Kommunen, Kosten zu sparen. Die gemeinsame Wahl fördert die Nachvollziehbarkeit der Bürger für die politischen Gefüge und erhöht die Wahlbeteiligung. Und diese, liebe Abgeordnete, ist die gewichtigste demokratische Legitimation.
Eine ab 2020 dauerhaft einheitlich verknüpfte Amtszeit der Räte, Bürgermeister und Landräte von fünf Jahren bringt stabile Planbarkeit vor allem in Bezug auf das Ehrenamt. Das steigert die Effizienz und die Funktionsfähigkeit kommunalen Handelns.
Der Vorstoß, die ab 2020 zwingende flächendeckende Zusammenlegung schon ab 2014 einleiten zu können, ist zulässig und verfassungskonform. Denn bei einer vorzeitigen Amtsniederlegung handelt es sich um Freiwilligkeit. Es werden auch keine besonderen Anreize geschaffen, aber es bietet sich für gewählte Hauptverwaltungsbeamte unter Umständen an, die Zumutbarkeit von Kommunalwahlen in 2014 und dann erneut in 2015 zu überprüfen. Ein freiwilliger Rücktritt beweist an dieser Stelle politische Verantwortung gegenüber seinen Wählern und dient guter Zusammenarbeit vor Ort.
Die Warnung vor einem Flickenteppich in NRW ist in der lokalen Wahrnehmung völlig unerheblich. Ob sich ein Oberbürgermeister in Aachen für eine vorzeitige Amtsniederlegung entscheidet und eine neue Kandidatur anstrebt, wird in Westfalen vermutlich wenig Ausschlag finden.
Die Frist zur Entlassungserklärung setzen wir auf den 30. November fest. Ein guter Termin, der nicht in die Ferien fällt und sowohl der Verwaltung als auch konkurrierenden Kandidaten und Einzelbewerbern hinreichend Vorbereitungszeit ermöglicht. Kommunen, in denen die Amtszeit ihrer Hauptverwaltungsbeamten bereits vor den anstehenden Kommunalwahlen in 2014 ausläuft – das betrifft nurmehr sechs Gemeinden – können die entsprechende Neuwahl auch vor September 2014 durchführen.
Fristen für Stichwahlen werden wir nicht gesetzlich normieren. Der Wahltermin für die Stichwahl ist binnen einer bis hin zu drei Wochen zulässig. In der Kürze liegt die Würze – das haben wir mit dem knackigen Wahlkampf im Mai 2012 bewiesen. So stehe ja auch ich heute als neue Landtagsabgeordnete hier vor Ihnen. In der Kürze liegt der Würze – so entfällt zum Beispiel nach einer Woche der Aufwand für den erneuten Versand von Wahlbenachrichtigungen. Die Wahl ist zudem noch im Bewusstsein des Wählers. Das hält die Motivation hoch und die Wahlbeteiligung unter Umständen auch höher.
Aber je nach kommunaler Situation mag die Entscheidung unterschiedlich ausfallen. Auch Feiertage wie in 2014 der 8. Juni, der auf einen Pfingstsonntag fällt, können maßgebliche Gründe sein, die Freiräume innerhalb der Frist zu nutzen. Die Festlegung des Wahltermins obliegt dabei aber ausschließlich den Kommunen selbst.
Zur Sperrklausel, meine Damen und Herren, ist in allen Runden alles gesagt worden. Das Verfassungsgericht anerkennt unsere Argumente bislang nicht. Wir sind aber weiterhin für gute Ideen offen. Ich lade Sie – auch alle Fraktionen der Opposition – herzlich ein, sich ebenso intensiv wie bisher in die Ehrenamtskommission einzubringen, die wir noch in diesem Frühjahr einberufen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kurzum: Mit dem vorliegenden rot-grünen Gesetzentwurf haben Sie, haben wir gemeinsam die große Chance, Kommunen und ihre Handlungsträger wirklich zu stärken. Unsere Kommunen brauchen nicht nur Solidarität in punkto Gemeindefinanzausgleich, Städte und Gemeinden in NRW brauchen einen verlässlichen Gesetzgeber. Kommunalpolitik in NRW braucht außerdem starke Leistungsträger vor Ort. Diese zu stärken, das sollte uns im Landtag NRW über Parteigrenzen hinweg nicht nur Pflicht, sondern vor allen Dingen eine Herzensangelegenheit sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.