Rita Klöpper
Appearances
Last Statements
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich, dass Sie auf mich gewartet haben. Ich habe nämlich gar nicht damit gerechnet, dass Sie so schnell mit dem Reden fertig sind. Ich habe gedacht: danach Petitionen, das beruhigt wieder.
Ich komme zu meinen Ausführungen. In der letzten Plenarsitzung dieser Legislaturperiode freue ich mich, dass ich noch einmal das Wort an Sie richten darf. Der Petitionsausschuss richtet sich auf fünf
neue Jahre ein, aber die zurückliegenden fünf Jahre sollten auch beleuchtet werden.
Am Ende der 16. Legislaturperiode werden unser Parlament 19.000 Petitionen erreicht haben. In 74 Ausschusssitzungen werden wir dann über Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern beraten und einen Beschluss gefasst haben – über 250 Eingaben pro Ausschusssitzung.
In mehr als 2.100 Eingaben haben wir in dieser Legislaturperiode ein Verfahren nach Artikel 41a der Landesverfassung beschlossen und durchgeführt. Dieses besondere Verfahren zeichnet sich bei der Petitionsarbeit in Nordrhein-Westfalen als sehr positiv aus.
Wir werden bis jetzt 24 Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger gehabt haben, und zwar zwölf am Sitz des Landtags und zwölf vor Ort in allen Teilen Nordrhein-Westfalens.
Alles in allem haben wir 25 Mitglieder unseres Ausschusses – und nun halten Sie sich fest – dann über 300.000 Dokumente in Petitionsakten gelesen und sind möglicherweise auch noch zu einer Besichtigung an den Ort der Petition gefahren, um uns selbst ein Bild von den Sorgen und Nöten der Menschen vor Ort zu machen. Jedes Mitglied unseres Ausschusses wird im Durchschnitt fast 800 Petitionen bearbeitet haben. Ich denke, dass das beeindruckende Zahlen sind. Das haben Sie bestimmt nicht gewusst. Das merkt man sich ja nicht. Da wird der Fleiß der Akteure widergespiegelt, und da sollten wir ruhig einmal klatschen.
Danke. Die Wichtigkeit des Petitionsverfahrens wird erst deutlich, wenn ich nun über die Vielzahl der Themenfeldern berichte. – Keine Bange, ich habe sie zusammengefasst.
Die Mehrheit der Eingaben stammt nach wie vor aus dem Sozialrecht. 20 % der Petitionen, die wir erhalten – ein riesiger Batzen –, sind diesem Bereich zuzuordnen. Auch Beschwerden über die Unfallkassen wegen Ablehnung von Leistungen und Petitionen auf Entschädigung der Opfer von Gewalttaten waren zum Beispiel Themen in unserem Ausschuss.
Wenn der Eintritt in die Rente bevorsteht – das betrifft auch hier am heutigen Tag so einige –, können schnell neue Konflikte mit Behörden entstehen. Im besten Falle kommt die Verrentung freiwillig und man kann sofort in die Rente übergehen. Wenn da irgendwelche Schwierigkeiten entstehen, rate ich Ihnen – und dazu sind wir auch bereit –, sich mit dem Petitionsreferat über Möglichkeiten zu unterhalten, die man helfend anbringen kann.
Im Zusammenhang mit einem selbstbestimmten Leben in der älteren Lebensphase hat sich der Petitionsausschuss auch mehrfach mit der Frage nach der
Zulässigkeit von Treppenliften – diesmal aber in Mehrfamilienhäusern – beschäftigt. Das ist einmal eine ganz andere Variation. Immer ging es um die Abwägung des Brandschutzes auf der einen Seite mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Lebensqualität im Alter auf der anderen Seite.
Aber nicht nur der Alltag älterer Personen, sondern auch das Leben mit Kindern bringt im Umgang mit Behörden so manche Hürde mit sich, die wir ausbügeln können. Das beginnt meist schon bei der Kinderbetreuung. Immer wieder klagen Eltern in Eingaben, dass ihnen die Kommune kein passendes Betreuungsangebot gemacht hat, obwohl der Rechtsanspruch ja nun besteht, wie wir alle wissen. Hier sieht der Ausschuss noch sehr großen Handlungsbedarf bei den Kommunen. Es kann nicht sein, dass der alleinerziehende Vater seine beiden Söhne von drei und fünf Jahren in zwei verschiedenen Kindergärten mit einer Entfernung von acht Kilometern bringen muss. So etwas kann man vielleicht in Düsseldorf machen, in Köln aber nicht. – Schade, ich habe gedacht, Herr Börschel würde jetzt hochgehen.
In dieser sehr aktuellen Petition ist uns die Kommune auch noch eine Antwort schuldig geblieben. Aber ich darf Ihnen versichern – wir werden ja ausscheiden, aber es werden neue kommen, die sich darum kümmern werden –: Wir vergessen das nicht.
Da kommen schon die neuen Aspiranten.
In vielen Fällen erbitten Eltern auch Unterstützung, weil ihr Kind keinen Platz in der Kindertagesstätte am Wohnort, sondern in der Nähe des Arbeitsplatzes der Eltern benötigt. Die Eltern hätten dann viel mehr Möglichkeiten, mit den Kindern zusammen zu sein. Die Absage der Kommune ist für Familien meist nicht nachvollziehbar, doch eine Petition kann sich dabei lohnen.
Ähnlich verhält es sich bei Kindern mit einem besonderen Förderbedarf. Eltern sehen sich oft zwischen den verschiedenen Zuständigkeiten von Jugendamt, Schule, Sozialamt und Krankenkasse aufgerieben. Mit einem runden Tisch unter der Leitung eines Abgeordneten des Ausschusses mit allen Beteiligten lässt sich aber mancher Konflikt lösen.
Bereits im letzten Bericht wurde die steigende Anzahl an Petitionen mit Beschwerden über die Jugendämter der Kommunen und über Familiengerichte angesprochen. Hier verzeichnen wir nach wie vor eine steigende Anzahl von Eingaben. Diesen Petitionen liegen oft sehr schwierige menschliche Konflikte zwischen den Eltern zugrunde. Da einfach einmal helfend zur Seite zu stehen und durch eine Mediation wieder alle vernünftig an einen Tisch zu bekommen, ist unser Ziel.
Eingaben zu verschiedenen Krankenkassen wegen unzureichender Pflegegeldzahlungen, Beschwerden über die Begutachtungspraxis des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen und über die Versagung von Hilfsmitteln stehen alle für Einzelschicksale, die irgendwo im Sozialrecht versandet sind und sich an uns wenden und um Hilfe bitten.
Der Bereich Schule hat einen Anteil von 15 %. Wir hatten in den vergangenen Jahren immer wieder kleine und große Wellen zu verzeichnen – das dringt ja nicht nach außen, weil alles nichtöffentlich ist –, besonders dann, wenn sich Gruppen von Petenten an uns gewandt haben. Uns erreichten Initiativen zum Themenkomplex G8/G9 und zur Inklusion und hier ganz speziell zu den Inklusionshelfern.
Eine große Schar an Unterstützern hatte eine ganz andere Sache im Sinn, und zwar ging es um den Erhalt einer Förderschule im Bergischen Land. Diese Förderschule war erst gerade aufwendig renoviert worden und sollte – zum Unverständnis der Eltern, Kinder und Lehrer – dennoch geschlossen werden. Die Schließungspläne und sinnvolle Alternativen müssen nun überprüft werden. Es kann nicht sein, dass Geld so rausgeschmissen wird.
Besonders haben wir uns auch um über 50 einzelne Petitionen einer Gruppe junger Leute an einer Förderschule gekümmert, die wegen mangelnder Zuschüsse geschlossen werden sollte. Hier konnten wir auch tätig werden, sodass die jungen Leute wenigsten ihre Schul- und Ausbildungsplätze behalten konnten.
Viele Einzelfälle betreffen – das ist die andere Seite – zum Beispiel Lehrer bei Versetzungen, Verbeamtungen oder bei dem Kampf um eine feste Stelle nach vielen Aushilfsverträgen. Fälle von Mobbing an Schulen werden uns vorgetragen. Unterrichtsausfall, Nachmittagsbetreuung und Schülerfahrtkosten sind ebenso regelmäßig wiederkehrende Sachverhalte wie die Initiativen für Winter- und Skiferien und für Schuluniformen. Hier rechnen wir künftig vermehrt auch mit Eingaben zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse von Flüchtlingen. Das fällt auch in dieses Resort.
Bauen, Wohnen, Verkehr und Umwelt: Meine Damen und Herren, Sie machen sich keine Vorstellung, welche Dinge da auf uns zukommen. – Verspargelung von Landschaften durch Windkraftanlagen und eine Vielzahl von kommunalen Planverfahren sind große Themen, die nach Ansicht der Bürger nicht richtig ausgegoren sind. Einzelne Kommunen haben tatsächlich reagiert und das Ganze nach den Planungen noch mal überdacht und geändert. Das kann man dann auch in den Bauleitplanungen sehen.
Andere Eingaben betreffen das Bauordnungsrecht. Da hat, glaube ich, jeder von uns seine Erfahrungen gemacht. Immer wieder bauen Hausherren, ohne die
rechtlichen Rahmenbedingen zu bedenken: Terrassen werden überdacht, Grenzmauern hochgezogen, Garagen als Atelier umgewandelt, Carports direkt an das Nachbargrundstück gesetzt. – Und dann fragt man sich hinterher: Was ist das denn? Eine Abrissverfügung? Wieso soll ich mein Haus jetzt sofort abreißen?
Also eine Vielzahl von langen Listen, die in den einzelnen Stichworten jedes Mal ein Schicksal darstellen. Wir haben sehr viele Petitionen, und wir haben – das können Sie, die politisch und in anderen sozialen Bereichen tätig sind, sich vorstellen – sehr viele menschlich berührende Schicksalspetitionen. Viele von uns, das darf ich vielleicht beim letzten Mal auch mal betonen, gehen mit diesen Dingen einfach nach Hause und abends auch ins Bett. Sie müssen ja auch diesen Druck und dieses Mitleiden, was jeder einzelne spürt, aushalten. Da bin ich sehr stolz auf unseren Petitionsausschuss, der jetzt schon viele Jahre zusammen agiert und eine hohe Vertrauensbasis darstellt – etwas anders als in den anderen Ausschüssen, die ja entsprechend politischer Kalküle arbeiten. Also, ich bin sehr stolz auf alle Abgeordneten, die sich wirklich darauf einlassen und sagen: Wir schauen nur auf den Petenten und nicht auf unsere politischen Querelen.
Das ist ja nicht negativ gemeint. Man darf sich ja politisch auseinandersetzen und man muss es auch. Aber die Bürger sollten wissen, dass es eine Stelle gibt, die wir, das Parlament, gemeinsam vertreten und von der sie sagen können: Die sind für mich da. – Dadurch haben wir die Möglichkeit, das Vertrauen in die Politik zurückzugewinnen.
Dafür danke ich allen, die jetzt hier sitzen und die uns immer unterstützt haben. Denn vonseiten des Parlaments haben wir nie irgendwelche Eingaben bekommen. Ich bin auch sicher, dass diejenigen Abgeordneten, die jetzt nicht hier sein können, weil sie gerade noch viel zu erledigen haben, später von dem heute hier Gesagten erfahren werden.
Ich denke, dass es uns im Petitionsausschuss stark gemacht hat, dass wir zusammengehalten haben. Wir haben immer darauf geachtet, dass wir für den Bürger da sind und ihm helfen, anstatt über irgendwelche Kanäle an die Presse zu gehen. Nein, der Bürger soll das selber entscheiden.
Das ist eine Konstellation, die mich fasziniert hat – dass das überhaupt geht. Sie müssen sich das mal vorstellen: 25 Abgeordnete haben sich damals – und da komme ich jetzt auch langsam auf mich selbst – darauf eingelassen, für fünf Jahre, die man vor sich hat, wenn man in einen solchen Landtag kommt, in der Petitionsarbeit zu bestehen. Und dieselben Abgeordneten haben sich dann in der nächsten Legis
laturperiode, die ja auch Veränderungen brachte, darauf eingelassen, mich den Vorsitz im Ausschuss übernehmen zu lassen. Hierfür muss ich bei allen hier bedanken. Denn das war eine Arbeit, die befriedigt. Sie befriedigt einen, gleich ob man sich nur in Papierform damit auseinandersetzt oder ob man die Menschen, denen man in irgendeiner Form helfen will, direkt vor sich stehen hat. Ob man das jetzt in große politische Dinge kleidet, ist eine andere Sache.
Aber: Immer der Mensch oben! Darauf bin ich wirklich stolz, dass das geklappt hat. Denn Sie müssen sich vorstellen: Man hat sich darauf eingelassen, für diese etwas sensible Tätigkeit eine Rheinländerin zu nehmen. Das war für die Westfalen nicht so einfach; dort ist man ja ernsthafter. Und Sie kennen mich jetzt lange genug – zwölf Jahre gehöre ich dem Landtag an –, um zu wissen: Meine Sprache habe ich noch nicht verleugnet und ich wollte es auch nicht; ich wollte sein wie Adenauer – nein, das ist Quatsch. Aber ich meine: Man muss sich auf so etwas einlassen, und das hat der Petitionsausschuss getan. Dafür bin ich ihm wirklich dankbar – jedem einzelnen, der darin mitgearbeitet hat. Wir sind ein tolles Team gewesen, und ich hoffe, dass die Petitionsausschüsse, die noch kommen, auch ein tolles Team sein werden.
Was ich aber nicht vergessen habe – und jetzt habe ich mein Redekonzept verlassen – und auch nie vergessen werde, ist diese Kombination aus Petitionsausschuss des Landtages und dem dahinter stehenden Petitionsreferat. Ein Petitionsreferat, das im Moment aus 18 Personen besteht, das von Frau Ledig geleitet wird und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich zu jeder Tages- und Nachtzeit bereit erklären, hilfreich irgendwo miteinzuspringen. Das muss ich jetzt auch mal beklatschen, weil ich das einfach ganz toll finde.
Sie sitzen im Hintergrund und haben das Fachwissen. Wenn wir außerhalb Düsseldorfs unterwegs sind, sage ich immer: Da ist der geballte Sachverstand. – Mal davon abgesehen, dass es hier auch Juristen gibt, die genau wissen, wo es langgeht, handeln die meisten Abgeordneten doch aus dem Bauch heraus und aus ihrem Empfinden heraus und aufgrund ihrer Erfahrungen, um den Menschen zu helfen. Ich wollte mich im Grunde nur dafür bedanken.
Das Petitionsreferat ist heute nicht vollzählig anwesend. Das können die dort Beschäftigten auch nicht, denn sie müssen ja kräftig arbeiten.
Sie haben ja an der Anzahl der Petitionen und an meinen langen Ausführungen gemerkt: Es macht sich keiner Gedanken darüber, wie ich eben sagte, dass man die Probleme der Menschen mit nach Hause nimmt, dass man tatsächlich darüber nachdenkt, wenn man abends im Bett liegt. Oder der Part
ner geht an die Türe, wenn es klingelt, oder ans Telefon, und dann sagt jemand: Gib mir mein Kind zurück! – Das sind Dinge, die alle dazugehören.
Das alles möchte ich gewürdigt wissen bei diesem Ausschuss. Ich finde es toll, dass es so etwas in Nordrhein-Westfalen gibt. Andere Länder haben das in dieser Form, wie wir es hier haben, nicht und beneiden uns zum Beispiel um 41a-Termine, die wir als Mediatoren machen können. Oder sie bewundern uns dafür, dass wir diese Vertrauensbasis vor dem Hintergrund geltenden Rechts immer einstimmig hinbekommen und dass das noch nicht einmal einen Cent kostet. Das kommt dazu.
Damit möchte ich zum Schluss kommen. Ich muss mich natürlich nicht nur beim Parlament als Ganzes bedanken; denn dem Parlament sitzen ja auch Menschen vor. Ich bedanke mich ganz herzlich bei unserem Präsidium für die Unterstützung in einzelnen Fällen. Wir sind sehr oft an Sie herangetreten und haben gefragt: Können wir da irgendetwas machen? Ist das möglich? – Wie gesagt, immer vor dem Hintergrund geltenden Rechts. Herzlichen Dank! Das war für uns immer eine wirklich positive Sache.
Das war’s! Das waren zwölf Jahre Landtag, eine super Zeit. Ich bin wirklich dankbar, dass das – wie in meinem Fall – im vorgerückten Alter überhaupt noch einmal möglich ist, dass man solch eine Aufgabe findet. Ich fange nicht an zu heulen; das sage ich Ihnen.
Ich habe sowieso gestern gedacht: Es darf nicht wahr sein. Bis jetzt hast du dich gut über Wasser gehalten, und auf einmal waren dann in der Kirche, wo es sehr schön war, die Einzelnen doch berührt.
Also: Dafür, zwölf Jahre durchzustehen und zwölf Jahre wirklich auch alles mitzumachen, herzlichen Dank! Ich werde jetzt süße 73 und darf mich einfach in den Schaukelstuhl setzen und dann von dort aus gucken, was Sie aus dem Petitionsausschuss machen.
Ein Hinweis noch: Ich weiß nicht, wie der nächste Petitionsausschuss zusammengesetzt sein wird, aber bitte versuchen Sie, wenn es irgendwie geht, nie diesen Weg zu verlassen, immer gemeinsam an einer Sache zu arbeiten! Wir sind damit prima gefahren. Wir haben uns dabei auch schätzen gelernt. Das wäre sonst vielleicht nicht der Fall gewesen. Danke schön für alles! Wunderbar!
Noch ein Satz! Die Besonderheit des Ausschusses – das können Sie immer und überall erzählen – besteht auch darin, dass wir noch eine Sitzung machen dürfen, und danach machen wir hier das Licht aus. – Tschüss zusammen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ende August dieses Jahres konnten wir alle in Düsseldorf ein rundes Jubiläum feiern: Nordrhein-Westfalen wurde 70. Der Landtag hatte seine Pforten geöffnet, und viele haben tatkräftig mitgeholfen, um den Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die Arbeit des Parlaments zu geben.
Die vielen Besucher aus allen Teilen des Landes strömten zu den einzelnen Ausstellungen. Nur beim Stand des Petitionsausschusses sah man häufiger verhaltenes Annähern. Auf unsere Nachfrage bemerkten einige Gäste: Nein, das brauche ich nicht; damit will ich nichts zu tun haben. – Besonders die jüngeren Leute, die noch herankamen, sagten: Den Begriff „Petition“ kenne ich nur aus dem Internet.
Meine Damen und Herren, das ist sehr, sehr schade. Leider ist es trotz sehr vieler Bemühungen unbekannt, dass es bei dem Petitionsrecht um die ganz persönliche Ausübung eines Grundrechtes geht. In Art. 17 unseres Grundgesetzes steht nämlich geschrieben:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Mit anderen Worten: Der Petitionsausschuss in Nordrhein-Westfalen befasst sich mit allen Anliegen, die sich auf die Arbeit von Ämtern und Behörden beziehen und die der Aufsicht des Landes NordrheinWestfalen unterstehen. Das sind zum Beispiel die obersten Landesbehörden, die Bezirksregierungen, die Städte, Kreise und Gemeinden, die Finanzämter, die Polizei und die Schulen des Landes.
Das Petitionsrecht gibt also jedem Menschen das Recht, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlungen durch Behörden oder andere Einrichtungen in NRW zu wehren. Ganz gleich, ob es sich um einen Erwachsenen, ein Kind, einen Ausländer oder einen Staatenlosen handelt: Jeder Bürger kann sich in eigener Sache, aber auch für einen anderen oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss des Landes wenden und um Hilfe bitten.
Damit der Ausschuss den Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger effektiv nachgehen kann, sind ihm durch Art. 41a der Landesverfassung ganz besondere Rechte eingeräumt worden. Die Ausschussmitglieder haben zum Beispiel jederzeit Zutritt zu allen Behörden. Sie können Erörterungstermine durchführen, Behördenmitarbeiter befragen, Berichte anfordern und Akten einsehen.
Es gehört zu den Aufgaben des Ausschusses, auf Missstände hinzuweisen, die im Zuge von Petitionsverfahren sichtbar werden, um dann auf Änderungen hinzuwirken – sei es im Wege der Gesetzgebung durch Änderung von Rechtsschriften, sei es durch die Aufforderung an die Landesregierung, erkannten Verwaltungsdefiziten zügig abzuhelfen.
Von seiner Funktion her kann der Petitionsausschuss also durchaus als permanent tagender Untersuchungsausschuss im Landtag bezeichnet werden.
Wir im Ausschuss, das heißt 25 Abgeordnete aller Parteien, verstehen unsere Aufgabe als Anwalt der Bürger in ihren Auseinandersetzungen mit den öffentlichen Verwaltungen.
Von dieser verantwortungsvollen Aufgabe möchte ich heute berichten. Die Berichterstattung umfasst das zweite Halbjahr 2015.
Zunächst erfolgen wie gewohnt einige kleine statistische Angaben. Die genauen Zahlen haben wir Ihnen,
verehrte Kolleginnen und Kollegen, und den Medien zur Verfügung gestellt, sodass Sie sie besser einsehen können.
Im Berichtszeitraum haben Bürgerinnen und Bürger 1.439 Eingaben an den Landtag gerichtet. Der Schwerpunkt der Petitionen lag im Bereich Soziales. Es ging unter anderem um Themen wie „Rentenversicherung“, „Krankenhäuser“, „Hilfe für Menschen mit Behinderungen“ und „Gesundheitswesen“, um nur einige Eckpunkte zu nennen.
In der gleichen Zeit hat der Ausschuss über 1.552 Petitionen beraten und entschieden. Davon nahmen ca. 33 % für die Bürger hinterher ein gutes Ende. Das waren alles abgeschlossene Fälle, die noch einmal aufgenommen wurden. In 43,4 % der Fälle konnten wir leider nichts tun, und 23,2 % erledigten sich in sonstiger Weise.
Der Ausschuss hat 235 Verfahren nach Art. 41a der Landesverfassung durchgeführt, also nicht nur in Form umfassender schriftlicher Verfahren, die normal üblich sind, sondern auch mithilfe eines Erörterungstermins im Landtag oder sogar vor Ort. In diesen Fällen konnten wir sogar – das finde ich eigentlich kolossal – in 58,7 % der Fälle eine Verbesserung für die Petenten erwirken.
Kommen wir nun zu zentralen Punkten aus der Arbeit und zu besonderen Petitionen. Für den heutigen Bericht habe ich Eingaben ausgewählt, die zeigen, wie vielfältig die Sorgen und Nöte der Menschen sind, die sich an uns wenden. Diese Fälle sollen alle, denen es ähnlich geht, ermutigen, sich an uns zu wenden.
Da ist zunächst die Jugendhilfe. Manchmal geschieht es, dass Bürgerinnen und Bürger zwischen Behörden hin und her geschoben werden. Mit einem solchen Anliegen wandte sich eine Familie an uns. Die engagierten Eltern hatten neben ihren eigenen Kindern ein Pflegekind mit Behinderung aufgenommen. Mit vielen Bemühungen hatten sie es in den Jahren geschafft, die Behinderung der Pflegetochter in den Hintergrund treten zu lassen, und erste kleine Erfolge erzielt. Auch hatten sie die Rückstellung von der Schulpflicht erreicht und hofften, dass ihre Tochter im Kindergarten ein weiteres Jahr lang eine gute Vorbereitung auf die Schulzeit erhalten könne. In die Zukunft blickend, hatten die Eltern auch schon eine integrative Schule ausgesucht, die die Tochter später besuchen sollte.
Aber statt die erhoffte Unterstützung zu erhalten, fühlten sich die Eheleute von den Behörden ausgebremst und entmutigt. Ständig erhielten sie Schreiben des Kreises, dass die nun gerade angefragte Behörde nicht zuständig sei. Eine sehr langsam wirksame Therapie wurde sogar ohne eine weitere Begründung einfach gestrichen. Zudem beklagten die Eltern, dass sie sich durch die vielen angeordneten ärztlichen Untersuchungen stark belastet fühlten. In
den letzten drei Jahren seien sie fast zu 20 Untersuchungen vorgeladen worden. Teilweise würden sich die Tests auch wiederholen und überschneiden. Die Tochter hatte inzwischen natürlich Angst vor den Untersuchungen entwickelt.
Der Petitionsausschuss erkannte, dass hier nur ein runder Tisch helfen konnte. Erst als alle Beteiligten zusammensaßen, wurde deutlich, wie sehr die einzelnen Behördenstellen ihre Verantwortung auf die jeweils andere Stelle schoben. Der Petitionsausschuss musste feststellen, dass der Kreis seine verschiedenen Angebote nicht gut organisiert hatte. Bei den beteiligten Behördenvertretern setzte dann doch die Bereitschaft ein, konstruktiv nach vorne zu schauen und manche Dinge abzuändern.
Die Therapie wurde zum Beispiel erneut bewilligt, die Förderung des Kindergartenbesuchs wieder zugesagt, und es wurde bereits eine Perspektive für die Bewilligung eines Integrationshelfers für die Schulzeit in den Blick genommen.
Herzlichen Dank, auch im Namen dieser Familie. Damit habe ich gar nicht gerechnet.
Die Familie hat nun wieder mehr Zeit und mehr Kraft, sich um ihre Kinder zu kümmern, statt mit den Behörden zu verhandeln.
Wir kommen zum Jagd- und Umweltrecht. In einer weiteren Eingabe hatte es der Petitionsausschuss mit einem grundlegenden Streit zwischen einer Tierschützerin und einer Gemeinschaft von Jägern zu tun. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Juli 2012 entschieden, dass es einem Grundstückseigentümer, der die Jagd aus Gewissensgründen ablehnt, nicht zuzumuten sei, die Jagdausübung auf seinem Grundstück zu dulden. Die Nichtbejagung einzelner Flächen kann aber auch negative Auswirkungen haben, beispielsweise im Hinblick auf einen ungesunden Wildbestand bezüglich der Vermeidung von Wildschäden und Wildseuchen. Daher ist eine solche Entscheidung genau abzuwägen.
Die Parteien wollten sich eigentlich nicht aneinander annähern. Erst als der Ausschuss alle Beteiligten an einen Tisch holte und im Wege der Mediation viele Gegensätze, aber auch Vorurteile ausräumen konnte, einigten sich die Beteiligten auf einen Kompromiss. Einmal im Jahr soll es auf dem Grundstück eine Jagd geben können. Im Gegenzug wurden zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Natur und des Tierbestandes vereinbart. Diese Vereinbarung soll nun für die nächsten sechs Jahre gelten; denn dann läuft der schon vor langer Zeit geschlossene Pachtvertrag aus und muss neu beraten werden.
Im Ausländerrecht nehmen seit einiger Zeit die Petitionen zu, die sich mit dem Schicksal der Menschen beschäftigen, die als Flüchtlinge hierher kommen. Im Petitionsverfahren werden aus den Zahlen für uns Menschen mit Gesichtern und Lebensgeschichten, die uns in Erinnerung rufen, dass es uns in unserem Land eigentlich sehr gut geht.
Natürlich können wir nicht allen Bitten und Wünschen nachkommen. Die Gesetze, die wir als Parlament ebenso wie der Bundestag selbst schaffen, binden uns natürlich auch im Petitionsausschuss. Aber wenn Entscheidungsspielräume vorhanden sind, macht es doch Sinn, diese zu unserer aller Vorteil zu nutzen.
So geschehen ist das bei einer Petition eines jungen Menschen aus dem Kosovo. Er war – wie so viele – allein als Minderjähriger nach Deutschland gereist. Hier hatte er schnell Fuß gefasst, die Sprache gelernt und über den Fußball soziale Kontakte geknüpft. So waren es auch sein Trainer und seine Fußballkameraden, die sich für seinen Verbleib hier in Deutschland einsetzten.
Noch während des laufenden Petitionsverfahrens erreichte uns eine Rechtsänderung, wonach Menschen aus dem Kosovo unter besonderen Umständen die Möglichkeit haben, hier eine Berufsausbildung zu absolvieren. Der Ausschuss beschloss, den Fall nach Art. 41a Landesverfassung zu erörtern.
Bei diesem Termin erschienen nun alle, nicht nur der Petent und sein Fußballtrainer, sondern auch der Leiter der Supermarktfiliale, der dem jungen Mann einen Ausbildungsplatz angeboten hatte und sich ebenfalls dafür einsetzte, dass er seine Ausbildung hier machen konnte.
Im Gespräch berieten die zuständigen Behörden den jungen Mann und seinen Ausbildungsbetrieb, und schnell wurde ein Fahrplan erstellt, wie durch die erfolgte Rechtsänderung nun die erforderlichen Anträge eingereicht werden könnten.
Der junge Mann hat seine Arbeit dort aufgenommen. Jetzt erreichte uns die Nachricht, dass er aufblühte, Angebote für zusätzliche Deutschkurse nutzte und jetzt in seiner Filiale ein anerkanntes Teammitglied ist.
Ja, Sie dürfen klatschen.
Strafvollzug: Eine Gruppe von Menschen unserer Gesellschaft wendet sich regelmäßig an das Parlament, und zwar die Insassen von Gefängnissen. Bei diesen Eingaben denke ich an die Geschichte des Petitionswesens in Nordrhein-Westfalen zurück. Erst nach dem Skandal im Kölner Gefängnis „Klingelpütz“ wurde bemerkt, dass die schriftlichen Berichte und Angaben der Verwaltung an den Ausschuss allein
nicht ausreichten und nicht immer die ganze Wahrheit darstellten. In dieser Situation hat der Landtag im Jahr 1969 Art. 41a in die Landesverfassung aufgenommen und den Petitionsausschuss mit weiter gehenden Rechten ausgestattet.
Von dieser Regelung profitieren heute alle Bürgerinnen und Bürger, die sich an uns wenden, und in jahrzehntelanger Tradition auch die Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten. Der Ausschuss fährt regelmäßig in diese Anstalten, um die von dort eingehenden Petitionen zu untersuchen.
So beschäftigte sich der Ausschuss auch mit folgendem Fall: Frau D. verbüßte in einer Justizvollzugsanstalt eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen Betrugs, als sie sich beim Ausschuss meldete. Sie war inzwischen 78 Jahre alt, und ihr Gesundheitszustand war desolat. Sie war 100 % schwerbehindert und hatte Probleme, den Haftalltag zu bewältigen. Sie bat um Begnadigung, zumindest aber um eine Verbesserung ihrer Situation.
Der Petitionsausschuss nahm sich der Sache an und untersuchte den Fall vor Ort. Die Anstaltsleitung berichtete, dass Frau D. zwar in einer behindertengerechten Zelle untergebracht sei – gemeinsam mit einer anderen Dame, die ihr im Alltag Hilfe leistete. Obwohl die JVA es unterstützt hatte, wurde durch die Staatsanwaltschaft eine Haftunterbrechung abgelehnt. Auch das zuständige Gericht hatte die Begnadigung abgelehnt.
Der Ausschuss diskutierte den Fall. Meine Damen und Herren, für männliche Gefangene existiert in Nordrhein-Westfalen eine Pflegeabteilung, also ein auf die Bedürfnisse pflegebedürftige Häftlinge ausgerichteter Gefängnistrakt. Dort werden Gefangene untergebracht, die chronisch krank sind, Gefangene mit Behinderungen oder aus Altersgründen gesundheitlich eingeschränkte Gefangene, die pflegerischer Betreuung, aber nicht ständiger ärztlicher Behandlung bedürfen. Für inhaftierte Frauen gibt es in Nordrhein-Westfalen jedoch nichts Vergleichbares, sodass eine Einzelfallentscheidung notwendig ist.
Eine Lösung war hier die Verlegung in den offenen Strafvollzug. Dort konnte weitgehend Barrierefreiheit hergestellt werden. Die Verrichtung der Grundpflege kann nun durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch die Familienangehörigen durchgeführt werden.
Zudem hat der Ausschuss die Landesregierung gebeten, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen und die Petition an den Rechtsausschuss überwiesen.
Rechtspflege: Ein gutes Ende nahm auch der Fall von Herrn P. aus Köln. Er war schon aus dem Berufsleben als Handwerker ausgeschieden und erhielt eine recht überschaubare Rente. Überraschend wurde ihm dann das große Glück zuteil, dass ihn eine
vermögende Tante in ihrem Testament bedacht hatte – aber leider nicht ihn allein, sondern zusammen mit fünf weiteren entfernten Verwandten. Es begann eine schwierige Auseinandersetzung in der Familie.
Herrn P. erreichte als Erbe ein Gebührenbescheid vom Gericht. Alle Erben gemeinsam sollten 2.000 € bezahlen. Aber das Gericht hatte nur ihn als Erben ausgesucht und verlangte die gesamte Summe von ihm. Die Summe überstieg bei Weitem seine Verhältnisse. Er sprach mit dem Ausschuss, und man konnte erreichen, dass diese Summe auf alle Erben verteilt wurde. Das war ein schöner Erfolg für Herrn P.
Leider sind hinterher noch weitere Kosten auf ihn zugekommen, weil sich die Miterben und er in manchen Dingen nicht einigen konnten. Hier zu helfen, kann der Petitionsausschuss aber nicht mehr bewerkstelligen, weil Familienstreitigkeiten zum Privatrecht gehören und nichts mit Behördenentscheidungen zu tun haben. Wir hoffen aber, dass sich inzwischen alles zum Guten entwickelt hat.
Sozialrecht: Nach wie vor stammen sehr viele Petitionen aus dem Bereich des Sozialen. Viele Bürgerinnen und Bürger vertrauen uns ihre höchstpersönlichen Sorgen an. Das können sie auch ruhigen Gewissens; denn wir beraten alle Petitionen in nichtöffentlicher Sitzung. Ihre Anliegen sind also bei uns geschützt.
So war auch die folgende Petition gut bei uns aufgehoben: Eine Frau hatte einen anerkannten Schwerbehinderungsgrad von 30, aber kein zusätzliches Merkzeichen „G“, obwohl sie kaum noch gehen konnte und dieses Merkzeichen eigentlich verdient hätte. Später hat der Kreis dann auch eingelenkt und dem Ganzen zugestimmt.
Landeshaushalt: Ich möchte Ihnen noch einen ganz ungewöhnlichen vortragen. Er zeigt, dass es manchmal gar nicht so einfach ist, etwas Gutes zu tun. Beim Petitionsausschuss meldete sich ein Landesbeamter im Ruhestand, der neben seiner Pension durch Nebentätigkeiten wie Vorträge und Seminare zusätzlich Geld verdiente. Er machte also quasi sein Wissen, das er in seiner jahrzehntelangen Berufstätigkeit im Landesdienst erworben hatte, zu Geld. Es war ihm ein Anliegen, was ihn wirklich sehr ehrt, dieses zusätzliche Geld nicht für sich selbst zu behalten, sondern dem Land zu spenden. Leider gab es aber im Landeshaushalt keine passende Haushaltsstelle, unter der solche Spenden verbucht werden.
Aber auch diesem Petenten konnte geholfen werden. Eine Bankverbindung und der Haushaltstitel wurden ihm sehr schnell mitgeteilt, sodass der Spende nun nichts mehr im Wege stand. Ich darf bemerken: Finanzministerium hat sehr schnell reagiert.
Das ist doch logisch. Das ist jetzt alles in trockenen Tüchern.
Ich komme nun zu den Schlussbemerkungen. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie konnten sich heute hoffentlich erneut einen kleinen Eindruck von der Wichtigkeit und Vielfältigkeit unserer Arbeit verschaffen.
Nordrhein-Westfalen blickt auf eine lange Erfahrung im Umgang mit den Eingaben seiner Bürgerinnen und Bürger zurück. Den Vergleich mit anderen Bundesländern brauchen wir absolut nicht zu scheuen. Im Gegenteil: Sehr früh hatte der Ausschuss es sich zur Tradition gemacht, in geeigneten Fällen mit allen Behörden und allen Beteiligten eines Streites an einem Tisch zu sitzen, um eine gemeinsame Lösung zu finden und das gegenseitige Vertrauen zwischen Behörden und Bürgern, das vor der Petition meistens zerstört ist, wieder zu verbessern bzw. wiederherzustellen.
Ich persönlich halte das Petitionswesen so, wie wir es hier leben, für modern und effektiv. Gerade heute, wo viele glauben, dass eine Mitzeichnung eines Onlineformulars oder eine Onlinepetition ebenso viel ausrichten könnten wie ein persönliches Gespräch, gilt es, diese Tradition zu achten und zu pflegen.
Für die Abgeordneten des Ausschusses und das Petitionsreferat, bei dem ich mich ganz herzlich für seine gute und einfühlsame Zusammenarbeit bedanke,
steht immer der Mensch im Mittelpunkt und nicht die Internetpetition. Ich denke, unsere Erfolge habe ich Ihnen eindrücklich beweisen können. Ich könnte noch weitermachen. Aber hier leuchtet schon die Lampe, die das Ende der Redezeit signalisiert. – Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Ausschuss und auch hier im Plenum wurde schon mehrfach über unser Partnerland Ghana gesprochen. Zuletzt haben wir im Ausschuss für Europa und Eine Welt am 19. Juni 2015 mit Fachleuten geredet, welche Po
tenziale sie noch für die Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit sehen.
Die Experten waren sich einig: Meine Damen und Herren, es stimmt, dass Ghana besser aufgestellt ist, als es andere afrikanische Staaten sind. Daten zur Lebenserwartung, zur Gesundheit von Müttern und Kindern sowie anderes mehr sind besser. Darauf können die Ghanaer wirklich stolz sein.
Aber, verehrte Kollegen, auch wir können darauf stolz sein – war es doch damals eine kluge Entscheidung vom Ministerpräsidenten Dr. Rüttgers und später auch von Armin Laschet, Ghana als Partnerland von Nordrhein-Westfalen weiterhin auszuwählen und die vielen guten Projekte, die es in beiden Ländern auch schon vorher gab, zu unterstützen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nichtsdestotrotz gibt es auch weiterhin große Herausforderungen. Eine bedeutende Aufgabe ist es zum Beispiel immer noch, einen besseren Umgang mit den medizinischen Abfällen zu erreichen. Daher ist es eigentlich gut gewesen, dass die Landesregierung den Bau einer Verbrennungsanlage in Kumasi unterstützt. Aber seien wir ehrlich: Das muss doch nicht alles sein.
Gerade im Kampf gegen die Infektionskrankheiten haben wir in Nordrhein-Westfalen als Gesundheitsland Nummer eins in Deutschland Kompetenzen, die den Menschen in Ghana helfen könnten – und damit natürlich uns allen auch.
Ich denke auch an Klinikpartnerschaften oder überhaupt an die engere Zusammenarbeit von medizinischen Fakultäten, um so die Ausbildung und die Praxis im Partnerland zu verbessern. Unser Ziel muss es sein, den Menschen im eigenen Land zu helfen, damit sie nicht gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen – warum auch immer. Wohin das führt, haben wir gerade in vielen Beispielen vor Augen.
Ghana wünscht sich herzlich die Unterstützung seiner westlichen Partner. So hat es der ghanaische Staatspräsident Mahama bei einem Besuch in Deutschland am 19. Januar gesagt. Es gehe unter anderem darum, in Ghana und in Afrika die Gesundheitssysteme zu ertüchtigen, damit sie neue große Epidemien künftig besser überstehen.
Dazu wollen wir als CDU-Fraktion gern einen Beitrag leisten. Erinnern Sie sich: Dieser Landtag hat auf Initiative von SPD und Grünen beschlossen, dass Nordrhein-Westfalen dabei mithelfen soll, die Ziele der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ umzusetzen.
Wir regen an, dabei das Ziel 3 dieser UN-Agenda besonders im Blick zu haben, nämlich ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern. Sie haben Bedarfe und Potenziale in der Anhörung aufgezeigt,
die in Nordrhein-Westfalen vorhanden sind. Diese Bedarfe sind zu erfüllen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben unseren Antrag auch deshalb eingebracht, weil die Zusammenarbeit mit Ghana, soweit es um die Zusammenarbeit auf zwischenstaatlicher Ebene geht, neue Impulse braucht. Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es zwei Jahre nach dem Auslaufen des alten Partnerschaftsabkommens noch kein neues Abkommen mit Ghana gibt.
Erfreulicherweise hat uns jetzt Minister LerschMense in dieser Woche mitgeteilt, es gebe positive Signale aus Ghana für ein neues Abkommen. Herzlichen Glückwunsch dem Minister, dass ihm das in den Schoß gefallen ist. – Wir freuen uns mit Ihnen.
Wir danken den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Ministeriums, die sich dafür eingesetzt haben. Aber ein positives Signal ist noch kein Abkommen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir beharrlich darauf drängen werden, dass NordrheinWestfalen ein neues Partnerschaftsabkommen mit Ghana schließt. Wir regen an, in den weiteren Gesprächen mit der Regierung in Ghana das Thema der Gesundheitspolitik besonders einzubringen.
Darüber sollten wir im Ausschuss noch einmal gründlich nachdenken und diskutieren. Darum bitte ich Sie um die Überweisung des Antrages in die Ausschüsse. – Ich danke Ihnen.
Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man sagte mir gerade, ich könne entscheiden, wann der Lärmpegel hier etwas heruntergegangen ist, damit man dann auch weiterreden kann. Schönen Dank für all diejenigen, die sich auf den Weg machen.
Meine Damen und Herren, ich möchte Sie, wie gesagt, herzlich begrüßen und Ihnen vielleicht einmal eine ganz andere Seite des Parlamentes zeigen als die, die Sie gerade hier erlebt haben.
Es gibt einen klugen Satz. Dieser Satz stammt von dem uns allen bekannten großen Schriftsteller Kurt Tucholsky. Er beinhaltet die Frage: Wie sprechen Menschen eigentlich miteinander? Wie sprechen Menschen mit Menschen? – Und dann kommt seine Antwort: „Aneinander vorbei.“ – Diese Aussage scheint in der heutigen Zeit nach meinem Dafürhalten in dem so viel zitierten sogenannten Kommunikationszeitalter eigentlich noch bedeutender geworden zu sein als zu Lebzeiten des deutschen Publizisten.
Ich sehe genau an dieser Stelle eine Verbindung zu unserem Petitionswesen. Der Petitionsausschuss stößt in seiner Arbeit zunehmend auf mehr Missverständnisse – Missverständnisse zwischen Staat und Bürger, Staat und Menschen, Behörden und Menschen. Und überhaupt gibt es Missverständnisse, die auch die Bereitschaft nicht hergeben, Probleme in einem normalen Gespräch überhaupt einmal zu lösen. Diese Bereitschaft hat immer mehr abgenommen.
Es verwundert mich eigentlich sehr, dass trotz unzähliger Informationen durch Broschüren, Flyer, Internetseiten und Medien in den konkreten Situationen – oft in entscheidenden Situationen – das Verständnis für die Sorgen der anderen fehlt. Von einigen Sorgen bezüglich dieser Situationen möchte ich Ihnen gleich berichten.
Zunächst gebe ich Ihnen eine statistische Information weiter. Dieser Bericht umfasst das zweite Halbjahr 2014. Hier haben den Ausschuss rund 2.000 Eingaben erreicht. In der gleichen Zeit wurden auch schon 1.700 Petitionen erledigt. Davon hat der Ausschuss 200 Eingaben – ich betone: 200 – im Verfahren nach Art. 41a der Landesverfassung behandelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich betone das aus einem bestimmten Grund. Ich erlaube mir, Sie, die Sie hier im Parlament sitzen, an eine Rede des Vizepräsidenten a. D. Dr. Hans-Ulrich Klose zu erinnern, der bei der Gedenkfeier zu Ehren von Dr. Wilhelm Lenz am vergangenen Mittwoch in seiner Zeitzeugenschilderung die so wichtige Position des Petitionsausschusses als ein besonderes Kontrollorgan erwähnte. Und er schildert die Debatte zur Einfügung des Art. 41a, den ich eben erwähnte, in die Landesverfassung deutlich. Sein letzter Satz – ich zitiere jetzt mit dem Einverständnis der Präsidentin, wenn ich darf – war: „Davon war hier niemand begeistert im Übrigen.“ – Das andere hat er offengelassen.
Das stimmt, man war nicht begeistert, und trotzdem hat man es getan. Man hat den Art. 41a in die Landesverfassung aufgenommen – und somit dem Pe
titionsausschuss eine Stärke gegeben, die er davor niemals hatte. Für dieses Handeln und für diesen Mut, meine Damen und Herren, können wir unseren Vorvätern heute sehr dankbar sein.
Denn die Eingaben, zu denen der Ausschuss ein Verfahren nach Artikel 41a der Landesverfassung einen Erörterungstermin durchführt – Sie müssen sich das so vorstellen: alle an einem Tisch, und wir versuchen eine Kompromisslösung hinzubekommen –, haben eine höhere Erfolgsbilanz. Dort gab es immerhin in 42 % der bisweilen schon abgeschlossenen Fälle einen positiven Ausgang, weil die Menschen aufeinander zugehen, wenn sie nahe zusammen sind.
Die einzelnen Ergebnisse dieser Prüfungen und die ausführliche Statistik möchte ich jetzt nicht vortragen, aber ich möchte sie Ihnen gerne als Anlage des schriftlichen Berichtes an die Hand geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen steht mit seinem Petitionsausschuss richtig gut da.
Das muss man sagen. Das kann ich belegen. Das ist eine Erkenntnis, die immer mehr zum Tragen kommt.
Hier arbeiten 25 Abgeordnete aller Fraktionen und das Petitionsreferat, die Verwaltung dazu, mit viel Herzblut absolut vertrauensvoll zusammen. Das ist nicht üblich. Für mich ist das etwas absolut Dankenswertes. Jetzt können Sie einmal klatschen.
Für andere ist es etwas ungewöhnlich, aber für uns ist das eine normale Arbeitsweise. Es ist eine Arbeitsweise, deren Vorteile wir immer erkennen, wenn wir uns in regelmäßiger Folge mit den Ausschüssen des Bundes und der Bundesländer wegen der Handhabung der Petitionen austauschen. Die haben diesen 41a-Erörterungstermin nicht zur Verfügung und können natürlich nicht das bewegen, was wir als Ausschuss des Landes NordrheinWestfalen bewegen können. Die Übereinstimmung in unserem Ausschuss, alles für den Petenten zu tun, was möglich ist – natürlich vor geltendem Recht –, ist die Grundlage unserer guten Zusammenarbeit.
Nun zu den Petitionen: Die meisten Petitionen erreichen uns aus dem Bereich Soziales. Seit langen Jahren erhalten wir beständig viele Eingaben zu Fragen der Sozialhilfe, der Arbeitsförderung, des Gesundheitswesens, der Krankenversicherung und zur Rente und Pflege. Aber genauso gut ist der Bereich Bauen, Wohnen, Verkehr und Umwelt vertreten. Eine sehr hohe Zahl von Petitionen haben wir aus dem Themenfeld Polizei und Ordnungswesen und zu bestimmten Bereichen der Hundesteuer und der Hunderassenliste.
Seit geraumer Zeit können wir aber auch eine deutliche Steigerung der Eingänge zu Fragen des Ausländerrechtes verzeichnen. Diese Tendenz hält weiter an. Der Ausschuss richtet sich darauf ein, angesichts der vielen Menschen, die als Flüchtlinge zu uns kommen, in der nächsten Zeit hier einen wichtigen großen Schwerpunkt in seiner Tätigkeit zu setzen. Auch hierzu wieder der Hinweis auf die statistischen Zahlen in der Anlage.
Verehrte Zuhörer, jeder von uns hat bestimmt schon einmal in irgendeiner Form erlebt, wie es ist, ungerecht behandelt zu werden. Jeder kennt mit Sicherheit auch das befreiende Gefühl, wenn man Menschen findet, die bereit sind, in manchmal verzweifelten Situationen behilflich zu sein. Daher ist es uns im Ausschuss wirklich wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen informiert darüber sind, dass es diese Hilfestellung in diesem Parlament gibt.
An der Stelle bitte ich Sie alle – auch auf den Rängen – herzlich um Ihre Mithilfe. Wenn Sie bei irgendeinem Gesprächspartner, der sich in Not befindet, einmal erkennen, dass eine Petition, ein Schreiben an den Petitionsausschuss helfen könnte, Sie aber nicht ganz sicher sind, trauen Sie sich einfach, sprechen Sie uns an. Wir werden darüber reden.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses bemühen sich ständig darum, das persönliche Recht auf Hilfeleistung für den einzelnen Bürger, das hergeleitet wird aus dem Art. 17 des Grundgesetzes, in die Tat umzusetzen.
Wir möchten, dass mehr Menschen das Vertrauen finden, sich mit ihren Sorgen und Nöten unmittelbar an das Parlament, also an die politischen Vertreter, zu wenden. Wir beschränken uns nicht auf reine Prüfverfahren, sondern wir nutzen auch ungewöhnliche Wege. So wie zum Beispiel im Herbst in zwei öffentlichen Sprechstunden am Sitz des Landtages. Hier standen die Mitglieder des Ausschusses den Fragenden als Ansprechpartner über mehrere Stunden zur Verfügung.
Wir nutzen auch die Medien. In der Vergangenheit hatte der Ausschuss – wir haben schon oft darüber berichtet – schon mit vielen Zeitungen per Telefon Aktionen durchgeführt. Dieses Mal hatten wir die Möglichkeit, in Kooperation mit der „Westdeutschen Zeitung“ – der „WZ“ in Düsseldorf – eine Telefonkonferenz durchzuführen. Fünf Mitglieder des Ausschusses waren zu Gast in der Redaktion und standen über mehrere Stunden für telefonische Fragen der Leserinnen und Leser zur Verfügung.
Von dieser Stelle noch einmal unseren herzlichsten Dank an die „WZ“, die diese Aktion frühzeitig in ihrer Zeitung angekündigt hatte und uns auch während der Arbeit an diesem Tag sehr gut begleitete. Noch einmal: Danke schön!
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen heute schwerpunktmäßig über einige Themen berichten, die den Petitionsausschuss in verschiedener Hinsicht besonders beschäftigen – nicht nur im Berichtszeitraum, sondern auch schon in den früheren Jahren.
Ganz natürlich nehmen wir es alle entgegen, dass morgens der elektrische Wecker oder das Licht, der Toaster oder die Kaffeemaschine funktionieren. Erst wenn wir einmal vom Strom abgeschnitten wären, würden wir bemerken, wie selbstverständlich das alles für uns geworden ist. Tatsächlich müssen diese Situationen aber immer mehr Menschen in unserem Lande erleben. Man spricht hier von einer Energiearmut.
So war es in dem Fall der alleinerziehenden Mutter Frau H. mit vier teilweise jugendlichen Kindern. Frau H. erhielt Arbeitslosengeld II. Darin sind bekanntlich die Kosten des Stroms und der Heizung als Mietkosten in den Kosten der Unterkunft enthalten.
Bislang waren Zahlungen immer sofort vom Jobcenter an die Stromanbieter von Frau H. geleistet worden. Dann aber blieben aus unerklärlichem Grund die Zahlungen an die Stadtwerke aus, und die offenen Rechnungen türmten sich bei Frau H. Der Stromversorger reagierte daher mit Stromabschaltung.
Frau H. war verzweifelt. Sie gestand dem Petitionsausschuss, dass ihr die Dinge nun langsam über den Kopf gewachsen seien. Sie hat sich dafür geschämt, dass sie sich wieder ans Jobcenter hätte wenden und noch einmal über diese Sache hätte reden müssen. Aber weder beim Jobcenter noch beim Stromversorger war sie gemeldet. Sie hat keine Zeichen mehr gegeben.
Aus diesem Grund kam es zu einer Kettenreaktion. Ihr Lebensgefährte und zwei Kinder waren ausgezogen, Frau H. sollte Unterlagen beim Jobcenter nachreichen. Das war eigentlich ein Glück; denn dieser Forderung war sie zunächst nicht nachgekommen, und das hatte letztendlich dazu geführt, dass das Jobcenter erst einmal die Leistungen eingestellt hat. Aber aufgrund der Petition, im Rahmen derer mit allen gesprochen wurde, wurde dem Stromanbieter die persönliche Situation der Petentin und ihrer Kinder bekannt. Die Stromabschaltung wurde aufgehoben, und das Jobcenter nahm sofort die Bearbeitung der liegen gebliebenen Unterlagen auf. Die Zahlungen wurden ausgeführt, und für die Begleichung der bestehenden Schulden, die sich angehäuft haben, wurde Ratenzahlung vereinbart. Der Fall war gelöst.
In einem Fall wie diesem war der Petitionsausschuss als Mediator tätig. Er konnte die Petenten ins Sachen Jobcenter und Stromversorgung unterstützen. Er redete aber auch Klartext mit den Petenten, sich doch sorgfältiger um die einzelnen Angelegenheiten zu kümmern.
Zum Thema „Strom“ erreichten uns auch Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die eine falsche Abrechnung ihrer Strom- und Heizkosten beklagten. Man wird sich dessen erst bewusst, wenn man in die Akten schaut. Tatsächlich musste der Petitionsausschuss im Falle eines kommunalen Anbieters tätig werden, da dort aufgrund eines Softwarefehlers hundertfach fehlende und falsche Jahresabrechnungen zu beklagen waren.
Zwei Jahre nach Bekanntwerden waren immer noch nicht alle Fälle gelöst, und Nachfragen wurden auch nicht beantwortet. Infolge der Intervention des Petitionsausschusses entschuldigte sich das Unternehmen bei den Petenten und schuf endlich Abhilfe.
Anmerken möchte ich, dass so manche Kommune und mancher Stromanbieter die Auffassung vertreten, der Petitionsausschuss könne sich nicht mit diesen Themen beschäftigen. Man sei schließlich ein Unternehmen und keine Behörde. Einladungen müsse man nicht folgen, Briefe müsse man nicht beantworten.
Aber ich darf Ihnen versichern: Eine Flucht in das Privatrecht, also eine Flucht vor dem Petitionsausschuss, gelingt nicht.
Wir werden uns im Rahmen unserer Befugnisse immer wieder einmischen. Das kann ich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen ohne Weiteres versichern.
Zum Thema „Schule“. Auch dieses Thema beschäftigt den Ausschuss seit Langem. Es geht dabei um viele Dinge, beispielsweise Unterrichtsausfall, Schülerfahrtkosten, Lehrerstellen und Inklusion. Das Themenspektrum reicht vom Umgang mit der Nachmittagsbetreuung bis zur Zusammenlegung von Grundschulen und dergleichen mehr.
Im Oktober erschien in der Bürgersprechstunde im Landtag ein Vater, der Hilfe für seine Tochter suchte. Die Familie stammt aus Afghanistan und lebt bereits seit vielen Jahren hier in Deutschland. Das Anliegen des Herrn F. war denkbar einfach wie ungewöhnlich: Seine zwölfjährige Tochter leidet unter Epilepsie und einer Entwicklungsstörung. Daher war bei ihr ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt worden.
Herr F. hatte aber auch vom Recht auf Inklusion gehört und wollte die Chance nutzen, seine Tochter an einer regulären Schule anzumelden. Da von den Behörden keine passende Schule gefunden wurde, nahm seine Tochter auch nach den Sommerferien an keinerlei Unterricht teil. Ohne Platz an einer Schule musste sie einfach zu Hause bleiben. Undenkbar bei Schulpflicht! Dadurch – ihre Geschwister gingen natürlich zur Schule – hatte sich ihr seelischer Zustand bereits so verschlechtert, dass sie sich ausgegrenzt fühlte.
Die Familie bat den Petitionsausschuss um Unterstützung, da die Angelegenheit trotz Schulpflicht – das betone ich noch einmal – bei den Behörden anscheinend überhaupt keinen Fortgang nahm. Sie befürchteten, dass ihre Tochter den schulischen Anschluss verlieren würde und auch nicht mehr in den Klassenverband einzugliedern sei.
Durch einige wenige Telefonate konnte der Petitionsausschuss die Angelegenheit klären. Eine Schule war nämlich bereits gefunden, aber man hatte versäumt, der Familie dies mitzuteilen – trotz Schulpflicht. Die Nachfragen des Vaters bei verschiedenen Stellen waren auch nicht weitergeleitet worden. Das Ganze war also ein Missverständnis mit schweren Folgen, die wir schnell klären konnten. Darauf sind wir stolz. Wenige Tage später konnte das Mädchen endlich mit seinem neuen Schulranzen zur Schule gehen und stolz den Schulalltag bewältigen.
Ein weiterer Fall aus dem Schulrecht hat uns sehr nachdenklich gestimmt. An uns gewandt hatte sich Herr L., ein Lehrer bosnischer Abstammung. Er war seit annähernd neun Jahren hier in NordrheinWestfalen an verschiedenen Schulen als Vertretungskraft mit insgesamt 23 befristeten Arbeitsverträgen tätig. Nun wünschte er sich eine unbefristete Anstellung an einer Gesamtschule, für die er in den letzten Jahren immer wieder tätig war. Auch die Schule wünschte sich dies, insbesondere weil es in dem schwierigen Stadtteil, in dem sie liegt, einen hohen Migrationsanteil gibt, der Petent ebenfalls Migrationshintergrund hat und von daher hervorragende Arbeit leisten kann; er war überall anerkannt.
Eine unbefristete Beschäftigung schien dann zu scheitern, da Herr L. in den Jahren 2009 und 2010 eine Unterbrechung von anderthalb Jahren vorgenommen hatte, um seine Doktorarbeit zu beginnen. Diese Pause in den vielen Aushilfsverträgen drohte ihm nun zum Verhängnis zu werden.
Der Ausschuss nahm sich der Sache an und führte eine Erörterung mit dem Schulministerium und den Schulaufsichtsbehörden durch. Dort diskutierten wir verschiedene Möglichkeiten, um ihm zu helfen, und fanden tatsächlich Lösungswege.
Zugleich – das ist die Besonderheit – hat der Petitionsausschuss diesen Fall dem Schulausschuss überwiesen. Denn es ist ein gutes Beispiel für eine Petition, die aus Sicht der Mitglieder des Petitionsausschuss weiteren Regelungsbedarf auslöst. Die Landesregierung wurde daher auch aufgefordert, ihre Grundsätze für den Umgang mit diesen Kettenverträgen bei Lehrerinnen und Lehrern zu überprüfen.
Das Baurecht sollte auch nicht fehlen. Mit zwei Fällen aus dem Baurecht möchte ich Ihre Aufmerksamkeit in eine andere Richtung lenken.
Der eine Fall ist exemplarisch für viele Fälle in Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um das Problem
der Wochenendhäuser, die von den Eigentümern zum dauerhaften Wohnen genutzt werden. Dies geschieht gar nicht so selten. Die Petentinnen und Petenten wohnten schon seit langen Jahren dauerhaft in einem solchen Gebiet in der Eifel und baten nun um die Hilfe des Ausschusses.
In den 50er-Jahren waren die Grundstücke als Bauplätze verkauft worden. Man hatte dort insgesamt sieben kleine Häuser errichtet, diese erschlossen, und über Jahrzehnte wurde das dauerhafte Wohnen dort geduldet. Die Anwohner begannen im Laufe der Jahre, die Gebäude instand zu halten, aber auch Änderungen – na ja – entsprechend des allgemeinen Lebensstandards vorzunehmen. Es wurden kleine Anbauten, Terrassen, Wintergärten gebaut und viel Zeit und Mühe, aber auch viel Geld investiert. Umso erschrockener waren und reagierten die Bewohner des Kleingebietes, als sie erfuhren, dass ein dauerhaftes Wohnen dort nicht zulässig sei und die Behörden die zeitnahe Räumung und den Abriss der Gebäude forderten.
Die ganze Situation wurde daher in einem Termin vor Ort untersucht und besprochen. Letztlich konnte der Ausschuss mit allen Beteiligen nur Rahmenbedingungen aushandeln, in denen sich jeder Hauseigentümer um eine eigene, individuelle Lösung mit der Kommune bzw. mit dem Kreis kümmern konnte. Letztlich hat der Petitionsausschuss aber durch dieses gute Gespräch geholfen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Alle sind zufrieden und können so, wie sie entschieden haben, leben. Das war ein sehr guter Erfolg, der vielen dort geholfen hat.
In dem zweiten Fall war der Petitionsausschuss fast nur Mediator. Es war ein Fall aus dem Baurecht in einer berühmten Gegend in NRW, am Siegfriedfelsen in Bad Honnef-Rhöndorf, einem Ausläufer des Drachenfelses. Sie haben bestimmt darüber gelesen. Dort am Berg hatten sich Steine bewegt und einen Steinschlag ausgelöst, teilweise mit bis zu 2,5 t schweren Brocken, was die Behörden natürlich veranlasst hat, die dort befindlichen Weinberge zu sperren. Zu gefährlich war der Aufenthalt dort.
Zwei völlig gegenläufige Wünsche in zwei Petitionen erreichten nun den Ausschuss zu diesem Ereignis. Zum einen meldeten sich die Winzer. Denn es gibt in der Steillage des Berges nordrhein-westfälischen Weinanbau. Für die Winzer kam das Betretungsverbot einem Ernteverbot gleich, denn die Weinlese stand kurz bevor. Zum anderen meldete sich der Heimat- und Bürgerverein, da auch der beliebte Wanderweg am Siegfriedfelsen entlang mit einem wunderbaren Ausblick auf das Rheintal der Sperrung zum Opfer gefallen war.
Der Petitionsausschuss hat sehr schnell erkannt, dass eine Lösung nur vor Ort gefunden werden konnte, und führte mehrere Ortstermine durch. Er traf dort die betroffenen Winzer und Mitglieder des Heimatvereins sowie Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher Behörden, denn dieser Fall betraf auch
mehrere Rechtsgebiete. Alle saßen an einem Tisch: Arbeitsschützer, Geologen, Bürgermeister der
Kommunen und Juristen aus den Behörden, Winzer und Wanderer. Hier galt es, viele Interessen unter einen Hut zu bringen. In einem schmalen Kellerraum, weil keine andere Möglichkeit in dieser Stadt bestand, saßen alle an einem Tisch, um dann nach Art. 41a den Versuch zu unternehmen, zu einer Lösung zu kommen.
Schnell zeigte sich, dass nur eine kostspielige Sicherungsmaßnahme in Form eines Fangzauns das gefahrlose Betreten der Wirtschafts- und Wanderwege wieder möglich machen würde. Aber dann entbrannte erst die Auseinandersetzung um die Finanzierung dieses notwendigen Schutzzauns.
Doch letztendlich: Reden hilft! Eine Aufteilung der Kosten zwischen vielen Beteiligten brachte dann zähneknirschend eine Lösung. Das Land erklärte sich bereit, den größten Finanzierungsteil der dauerhaften Sicherung zu übernehmen, die NRWStiftung brachte sich finanziell ein, die restliche Summe wurde zwischen den beiden Kommunen und dem Kreis sowie dem gemeinnützigen Heimatverein als Eigentümer der Grundstücke rund um den Felsen aufgeteilt.
Der Ausschuss hat allen Beteiligten ausdrücklich für ihr Entgegenkommen gedankt, vor allem, weil es trotz erheblich voneinander abweichender Auffassungen über die Zuständigkeit für die Errichtung eines solchen Zauns gelungen ist, verschiedene Akteure zu einer gemeinsamen Anstrengung zu motivieren, und das auf einmal sehr schnell und wirklich auch überzeugend. Der Weinberg und einige der Wege konnten auf diese Weise wieder ihrem Zweck übergeben werden.
Leider konnten nicht alle Ziele erreicht werden, denn es bleibt bei der Sperrung eines Teilstücks des Weinbergs Nr. 2. In dieser Frage hat sich der Ausschuss jedoch bei der Gefahrenbeurteilung auf die Einschätzung der entsprechenden Spezialisten verlassen und ist daher davon ausgegangen, dass das Ziel „unbeeinträchtigte Wanderwege“ mit zumutbarem Aufwand leider nicht zu verwirklichen war.
Wie steht hier so schön: Das ist leider ein Tropfen Wasser im Wein vom Siegfriedfelsen. Das hat uns leidgetan, aber das war nicht zu machen.
Meine Damen und Herren, dies sind nur einige wenige Petitionen aus der großen Vielfalt von Problemstellungen, mit denen wir uns beschäftigen. Viele Fälle und Schicksale wären es wirklich wert, alle hier berichtet zu werden.
Bewusst an den Schluss meines Berichtes habe ich aber ein Thema gestellt, bei dem die Erkenntnisse aus mehreren Petitionen aus dem Jahre 2014 wohl in den nächsten Monaten und Jahren hier noch eine große Rolle spielen. Es geht um den Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen, die völlig alleine ohne
ihre Eltern den Weg zu uns nach Deutschland gefunden haben.
Kaum jemand aus den heutigen Generationen vermag sich vorzustellen, was Flucht und Vertreibung für Kinder und Jugendliche bedeuten. Daher haben wir uns auch wirklich sehr intensiv speziell mit den Eingaben beschäftigt, die die Methoden zur Feststellung des tatsächlichen Lebensalters dieser jungen Menschen kritisieren.
Der eine oder andere hat vielleicht noch gar nichts davon gehört: minderjährig oder volljährig? Minderjährig oder volljährig – das ist in der Tat eine Unterscheidung bei der rechtlichen Bewertung, die von Wichtigkeit ist. Ob der Zweck jedoch alle Mittel heiligt, war hier besonders zweifelhaft. Tatsächlich wurden auch in Nordrhein-Westfalen bis vor Kurzem zu diesem Zweck Röntgenaufnahmen als probates Mittel angesehen, um festzustellen: minderjährig oder volljährig?
Die Verhältnismäßigkeit einer solchen radiologischen Belastung im Vergleich zum Erfolg ist jedoch fragwürdig, denn die Treffsicherheit dieser Untersuchungen ist ohnehin sehr gering. Besonders besorgniserregend fand der Petitionsausschuss jedoch, dass einige Ausländerämter eine äußere Anschauung der Genitalien anordneten, um auf diese Weise das Alter der jungen Menschen festzustellen. Eine solche Untersuchung kann das Schamgefühl eines jungen Menschen wirklich zutiefst verletzen – ganz zu schweigen von all dem, was wir alle nicht wissen, was diese Kinder und Jugendlichen schon in den Heimatländern oder auf der Flucht erlebt haben.
Wir im Petitionsausschuss sind erleichtert, dass sich diese Praxis in Nordrhein-Westfalen inzwischen geändert hat. Die Zuständigkeit wechselte von den Ausländerämtern zu den Jugendämtern. Eine zusätzliche Broschüre informierte dann alle beteiligten Behörden über die Alternativen und darüber, wie man sensibilisiert werden kann – ein wichtiger Schritt, denn bei allem Ringen um den richtigen Umgang mit den vielen hier eintreffenden Flüchtlingen müssen wir alle den Aufenthalt der Menschen hier immer menschenwürdig gestalten.
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Das letzte Wort möchte ich gerne an das Parlament richten. Ich hoffe, ich konnte Sie wieder einmal von der Wichtigkeit der Arbeit des Petitionsausschusses überzeugen. Ich nutze wie immer die Gelegenheit, um die Grundsätze unserer Arbeit hervorzuheben. Wir arbeiten überparteilich, vertrauensvoll, immer einstimmig, nicht öffentlich und kostenfrei zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger, die sich an uns wenden.
Nehmen Sie bitte die Anregungen aus unserem Ausschuss auf und verwenden Sie – da sind wirklich unheimlich wertvolle Erkenntnisse bei – diese
wertvollen Erkenntnisse in Ihrer Arbeit hier im Parlament. Wir denken, so wird die Arbeit des Petitionsausschusses ein Teil der gelebten Demokratie. Es ist von höchster Wichtigkeit, wenn wir die Beschwerden und Anregungen der Menschen zu den Gesetzen, die wir hier gemacht haben, auch wirklich ernst nehmen.
Ich danke Ihnen jetzt fürs Zuhören und für Ihre langjährige Unterstützung unserer Arbeit. Danke für die Aufmerksamkeit auch auf der Tribüne. Bitte sind Sie so nett und nehmen Sie sich eine der ausgelegten Broschüren über den Petitionsausschuss mit! Sie könnten sie noch mal benötigen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne!
Am vergangenen Wochenende konnten wir alle in Bielefeld einen wunderschönen NRW-Tag feiern. Viele Mitarbeiter und Abgeordnete des Landtags Nordrhein-Westfalen haben vor Ort mitgeholfen, den Bürgern und Gästen einen informativen Einblick in unsere Arbeit für dieses Land zu bescheren.
Alle beschilderten Zelte wurden gestürmt, nur bei dem Schild „Petitionsausschuss“ sah man oft verhaltenes Annähern, und auf Nachfrage konnte man erkennen, dass viel Unkenntnis über diesen Begriff herrscht.
Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Jeder in unserem Land müsste doch wissen, dass es sich hier um sein ganz persönliches Grundrecht handelt – ein Grundrecht, das in Art. 17 unseres Grundgesetzes in der Fassung von 1949 verankert wurde. Dort steht:
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Das heißt im Klartext: Wenn Sie sich durch Entscheidungen von Behörden oder anderen öffentlichen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen benachteiligt fühlen, dann wenden Sie sich doch bitte zur Überprüfung an den Petitionsausschuss des Landes. Das ist Ihr gutes Recht und für Sie vollkommen kostenfrei.
Die Eingaben sind an keine besonderen Vorschriften gebunden:
Sie kommen bei uns an als E-Mails, Faxe und Briefe, mit dem Computer geschrieben, mit der Schreibmaschine oder auch per Hand, manche verwenden sogar noch die Sütterlinschrift.
Es gibt sehr teures Papier mit Familienwappen, einen normalen, linierten Briefblock oder auch nur einen kleinen Notizzettel mit zwei oder drei Zeilen.
Es gibt mehrseitige Briefe, denen man ansieht, dass sie eilig heruntergeschrieben wurden, und andere, bei denen die Entscheidung offensichtlich über Tage gewachsen ist und sorgfältig formuliert wurde.
Manche tragen eine einzelne Unterschrift, manche die Unterschriften aller Bewohner einer Straße oder einer ganzen Schulklasse. Andere enthalten Unterschriftenlisten aus der Fußgängerzone. Wieder andere – und das zunehmend – erreichen uns in Ak
tenordnern gefüllt mit im Internet gesammelten Unterstützerbekundungen.
Vor diesem Hintergrund entsteht natürlich die Frage: Was muss ich tun, damit meine kleine Petition wichtig genommen wird? Soll ich um das Empfehlungsschreiben eines Abgeordneten bitten oder eine lange Liste von Unterstützern herbeiholen? – Nein, meine Damen und Herren, nichts dergleichen! Alle Zuschriften an das Parlament, an den Petitionsausschuss wiegen gleich.
Wer sollte denn auch die Entscheidung treffen über die Bedeutsamkeit der Zuschrift eines Einzelnen wegen einer vielleicht falsch berechneten Rente? Wer sollte entscheiden über den fehlenden Platz in der Kindertagesstätte oder umfangreiche Proteste gegen Gesetzesvorhaben mit mehreren Zehntausenden von Unterschriften?