Ingrid Klopp

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung nochmals: Wie viele vorsorgliche Tötungen von zunächst negativ beprobten Nutzgeflügelbeständen wurden seit Ausbruch der Geflügelpest im November 2016 in Niedersachsen vorgenommen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend über einen Antrag, der sich mit dem Fachinformationssystem Naturschutz beschäftigt. Das ist ein System, das alle vorliegenden Fachinformationen über das Vorkommen von Pflanzen und Tierarten sowie Biotoptypen in Niedersachsen digital vereint. Das ist ein System, das in Bayern und Sachsen schon erfolgreich angewandt wird. Dass die Öffentlichkeit über Naturschutz und Landschaftspflege umfassend unterrichtet wird, ist an sich eine gute Idee. Auch wir begrüßen alle Maßnahmen, die dem aktiven Schutz und dem Erhalt unserer Natur dienen.
Im Rahmen einer Anhörung im Umweltausschuss sind wir über die Zielsetzung des Fachinformationssystems unterrichtet worden. Dort hieß es vonseiten des Umweltministeriums, die derzeitigen Strukturen des Datenmanagements seien nicht mehr zeitgemäß, aufwendig und personalintensiv, eine Optimierung sei nötig.
Mittels der Optimierung des Systems sollen eine moderne Datenhaltung und -verarbeitung sowie eine bessere Qualität der Daten erzielt werden. Wie aber sieht das in der Praxis aus? - Laut MU wird die Erfassung von Daten mittels Ehrenamtlicher vorgenommen. Die Ehrenamtlichen werden laut MU meist aus den Naturschutzverbänden rekrutiert. Ich frage mich jedoch, welche Naturschutzverbände hier eingebunden werden. Handelt es sich um den NABU und den BUND, oder werden auch die Zehntausende von Anglern und Jägern in die Datenerfassung mit eingebunden? - Vermutlich nicht.
Man wird den Verdacht nicht los, Herr Janßen, dass Rot-Grün hier wieder einmal eine ideologische Politik auf Kosten Dritter macht.
Wie wird denn sichergestellt, dass Ehrenamtliche nicht fälschlicherweise ein Artenvorkommen einbringen, um eventuelle Bauvorhaben oder Ähnliches aus politischer Motivation heraus zu unterbinden?
Das Problem besteht darin, dass eine Plausibilitätsprüfung durch den NLWKN laut Aussage des MU nur am Schreibtisch stattfindet, nicht aber vor Ort. Wieso sollten wir als CDU-Fraktion einen Antrag unterstützen, in dem es um die Zusammenführung von Daten geht, die Ehrenamtliche einbringen, die aber nicht final vor Ort geprüft werden?
Es ging um die finale Prüfung vor Ort. Das haben sicherlich alle verstanden. Gerade in diesem konkreten Fall gilt: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser! Ein solches System bringt der Öffentlichkeit nichts, wenn es nicht final überprüfbar ist. In anderen Bereichen setzt das Umweltministerium immer wieder auf Kontrolle. Warum in diesem Fall nicht?
Hinzu kommt: Die Koalitionsfraktionen formulieren in ihrem Antrag eine Reihe von Vorgaben, die am Ende zu einem unübersehbaren Mehraufwand führen. Wie viele neue Stellen werden dafür im NLWKN wieder nötig? - Klare Aussagen über die Kosten und weitere Fragen bleiben Sie, wie so oft, schuldig.
Auch ist bislang über die Anwenderfreundlichkeit der onlinebasierten Daten und den kontrollierten Zugang, um falschen Eingaben und möglichem Datenmissbrauch vorzubeugen, nichts bekannt.
Im Übrigen: Das MU ist bereits seit einiger Zeit voll im Thema und bereitet schon die Optimierung vor.
Dazu bedurfte es nicht dieses Antrags. Die Sinnhaftigkeit dieser parlamentarischen Initiative ist deshalb durchschaubar. Wir können dem Antrag mit diesen vielen ungeklärten Fragen nicht zustimmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im März 2014 wurde eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Drömling eingerichtet. Gesprächstermine mit den Gemeinden, Landwirten und Grundeigentümern wurden in der Folge absolviert. Basierend auf den Ergebnissen in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe und der Arbeit der beiden Landesministerien, wurden zwischenzeitlich die Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Anforderungen und Möglichkeiten für die Einrichtung eines länderübergreifenden Biosphärenreservates im Drömling zusammengetragen.
Die Ergebnisse wurden konkretisiert und in einem Eckpunktepapier mit dem Wortlaut „Auf dem Weg zum Biosphärenreservat Drömling“ im April 2016 zusammengefasst, festgeschrieben und uns vorgestellt.
Eindeutig geht daraus hervor, dass dem länderübergreifenden Erfolg zum Biosphärenreservat größere Chancen eingeräumt werden.
Um eine erfolgreiche UNESCO-Anerkennung nicht zu gefährden und die Akzeptanz in der Region zu erzielen und zu sichern, müssen wir folgende Forderungen an die Landesregierung stellen.
Es wird in der Pflegezone keine zusätzlichen bzw. über die bisherigen Verordnungen hinausgehenden Nutzungseinschränkungen geben. Dies ist durch den Pflege- und Entwicklungsplan bereits vorgegeben. Nur die Flächen des Kerngebietes kommen im niedersächsischen Teil für eine Einbeziehung infrage.
Bezüglich der flächenscharfen Abgrenzungen, Zuständigkeiten und Nutzungsregelungen im Biosphärenreservat ist der Konsens mit den Kommunen und den örtlichen Akteuren zu gewährleisten,
und zwar auf Grundlage des Eckpunktepapiers „Auf dem Weg zum Biosphärenreservat Drömling“ aus dem Frühjahr 2016.
Die Zuständigkeiten für den niedersächsischen Teil des Naturschutzes und für die Wasserbehörden - einschließlich des Wassermanagements - bleiben bestehen. Die regionalen Akteure und Betroffenen werden weiterhin eingebunden und informiert.
Dies alles sind konkrete Punkte, die uns in der Erarbeitung des Eckpunktepapiers Drömling und durch eine persönliche Anfrage an den Minister Aeikens zugesichert wurden. Ich hoffe nicht, dass
es durch die Neubesetzung des Ministeriums in Sachsen-Anhalt zu Veränderungen kommt.
In den Jahren 2002 bis 2012 ist die Durchführung der Großprojekte Niedersächsischer Drömling, die ich mit begleiten durfte, in vorbildlicher Weise gelungen. Diesen Weg wünsche ich mir auch für die Errichtung des Biosphärenreservats.
Die Kommunen und Betroffenen in meiner Region akzeptieren die Minimalvariante, also die Gebiete, die als Naturschutzgebiete bereits gesichert sind. Dies haben alle Stellungnahmen der Kommunen, der Landkreise Gifhorn, Helmstedt und Wolfsburg übereinstimmend gezeigt, und es ist ja im Eckpunktepapier 2016 so festgehalten. - Ich sage dies auch für Herrn Hocker.
Unser jetziger gemeinsamer Änderungsantrag, denke ich, ist ein positives Signal an die DrömlingRegion.
Nun bitte ich Sie: Zeigen Sie, dass wir alle gemeinsam auf einem verlässlichen, guten Weg für unser Biosphärenreservat sind! Deshalb freue ich mich, dass sich Herr Janßen und Frau Westphely vor sechs Tagen doch noch ein persönliches Bild vor Ort vom Drömling gemacht haben.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Niedersachsen hat eine Waldfläche von rund 1,2 Millionen ha. Das sind 24 % der Landesfläche. Somit ist der Wald ein bedeutender Landschaftsbestandteil, der wichtige Punkte erfüllt: den Erhalt der Biodiversität, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die stoffliche und energetische Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz und den Schutz von Wasser, Boden, Tier- und Pflanzenwelt und vor allem auch des Klimas.
Wälder haben gerade in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung. Denn in ihnen wird das schädliche Klimagas CO2 in Sauerstoff und den wertvollen Bau- und Wertstoff Holz umgesetzt.
Wer nachhaltig, naturnah und multifunktional Wälder bewirtschaftet und wer Holz verbaut und nutzt, tut aktiv etwas für den Klimaschutz.
Diese Art des Klimaschutzes funktioniert allerdings nur dann umfassend, wenn wir unsere Wälder auch nutzen. Nur wachsende Wälder speichern vermehrt CO2.
Die Strukturen der Waldflächen haben sich seit Jahrzehnten verbessert. Bereits in den vergangenen 20 Jahren ist der Mischwaldanteil von 45 % auf fast 70 % gestiegen.
Es musste schon in der Vergangenheit immer auf Gegebenheiten - Boden- und Standortbedingungen - strikt geachtet werden, da Niedersachsen landesweit völlig unterschiedliche Bodenverhältnisse hat.
Seit Jahren wird in Niedersachsen eine naturnahe, multifunktionale und nachhaltige Waldbewirtschaftung mit geeigneten Baumarten im privaten wie im öffentlichen Wald praktiziert, immer die Nachhaltigkeit im Dreiklang von ökonomischer, ökologischer und sozialer Verantwortung im Auge.
Nur wirtschaftlich gesunde Forstbetriebe sind in der Lage, die vielseitigen Leistungen für die Allgemeinheit zu erbringen. Das trifft im Besonderen für den Privatwald zu, der mit 60 % Flächenanteil das Rückgrat unserer niedersächsischen Forstwirtschaft ist.
Die Waldbesitzer und die Landesforsten sind sich ihrer Verantwortung dem Wald und den Menschen gegenüber sehr wohl bewusst.
Deshalb war und ist die Forstförderung ein wichtiger Bestandteil, um die Ziele der Nachhaltigkeit zu gewährleisten
Ganz wichtig ist bei der jetzt angedachten 50-%Förderung standortgerechter Laubgehölze, dass in begründeten Ausnahmen Abweichungen möglich sind. Sonst würden Waldbesitzer an schwächeren
Standorten wahrscheinlich auf Förderung verzichten.
Weil ich in Ausschusssitzungen immens für den Erhalt der Förderung der Douglasie gestritten habe, begrüße ich den Sinneswandel der SPD und der Grünen und weise nochmals auf die wissenschaftlichen Erfahrungsberichte mehrerer namhafter Wissenschaftler hin.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, langjährige wissenschaftliche Anbauversuche und Anbauverfahren belegen die Anbauwürdigkeit der Douglasie. Sie ist nicht nur leistungsstark und ertragreich, sondern auch standortgemäß, bodenpfleglich, nicht gefährdet, natürlich zu verjüngen, gut waldbaulich zu führen und leicht als Mischbaumart in heimische Ökosysteme zu integrieren. Die Douglasie hat eine überlegene Wuchsleistung, eine sehr gute CO2-Bilanz und ist in den Ökosystemen ihres natürlichen Areals die Baumart mit dem größten Artenspektrum in ihr lebender Insekten.
Aufgrund ihrer Verjüngungsökologie, ihres Ausbreitungspotenzials und ihrer waldbaulichen Kontrollierbarkeit ist die Douglasie gemäß § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht als invasiv anzusehen.
Diese ökologische und waldbaulich begründete Einschätzung hat für mich Bestand, nicht die ideologischen und zum Teil nicht wissenschaftlich untermauerten Argumente des Runden Tisches.
Ich freue mich, dass wir heute einem gemeinsamen Änderungsantrag zustimmen, in dem die Douglasie zu 50 % förderfähig bleibt und nur in wertbestimmenden Lebensraumtypen, in FFHGebieten, auszuschließen ist, wenn sich die Erhaltung bestimmter Waldtypen aus den jeweiligen Schutzzielen ergibt.
Die Förderung des Waldwegenetzes muss in Bezug auf forstwirtschaftliche Aufgaben wie die Erholungsnutzung des Waldes und vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr eine selbstverständliche politische Aufgabe sein.
Der Wald hatte und hat für mich persönlich immer eine besondere Bedeutung. Deshalb freue ich mich, dass wir einen Konsens gefunden haben und diesen gemeinsamen Antrag auf den Weg bringen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Aufstellung des Landschaftsprogramms ist, wie bereits beschrieben, die oberste Naturschutzbehörde zuständig.
Das Landschaftsprogramm und die niedersächsische Naturschutzstrategie, die zusammenhängend zu betrachten sind, waren laut MU wichtiger Gegenstand an den Naturschutztagen im November 2013 und eine Forderung der Umweltverbände.
Das Landschaftsprogramm kann, richtig angewandt, gemäß § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes - dies sehen im Übrigen auch die Landkreise so - unter Umständen eine Hilfe für die Raumordnung und die Landesplanung, die Bauleitplanung und die Landschaftsplanung sein. Das gilt auch für die naturfachlichen Prüfungen und Bewertungen von Infrastrukturprojekten.
Wie auch von unseren Landkreisen gesehen, kann es dazu beitragen, Daten zu bündeln, um einen Gesamtüberblick zu erhalten. Dem steht aber ein enormer Erfassungsaufwand gegenüber. Wir hoffen, dass sich die Einschätzung von Minister Wenzel, Genehmigungsverfahren auf diese Art zu beschleunigen, bewahrheitet und dass Erfordernisse des Naturschutzes einschätzbarer gemacht werden.
Vordringlich sehe ich vor allem die Notwendigkeit, Natura 2000 weiterhin länderübergreifend, wie bei mir regional mit Sachsen-Anhalt, umzusetzen. Mir
stellt sich heute und auch schon im Ausschuss die Frage: Warum will man jetzt möglichst schnell das Landschaftsprogramm verändern? Waren es die Kritik der Naturschutzverbände und die daraus resultierende schnelle Entscheidung über die Naturschutzstrategie und der Konferenz, die den Umweltminister zum Handeln treibt? Oder sollen hier in einem niedersächsischen Alleingang die ureigensten Ziele der Regierungsparteien umgesetzt werden?
Uns liegt bis heute nicht die durch die Landesregierung angekündigte Novelle des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz und zum Niedersächsischen Wassergesetz vor, die Sie bereits im November mit den Naturschutzverbänden diskutiert haben.
Ein naturfachliches Gesamtkonzept hat, wenn es gut und anwendbar ist, das Potenzial, die verschiedenen Interessen sinnvoll miteinander in Einklang zu bringen und die Landkreise bei der Umsetzung von Naturmaßnahmen zu unterstützen. Ein solches sinnvolles und nützliches Landschaftsprogramm zu erstellen, ist sehr aufwendig. Alle Beteiligten und Betroffenen müssen frühzeitig in diesen Prozess eingebunden werden.
Ich warne allerdings noch einmal vor einer einseitigen Festschreibung des Landschaftsprogramms. Es darf nicht sein, dass ein neues bürokratisches Monster geschaffen wird, das niemandem nutzt.
Im schlimmsten Fall würden Landkreise und Grundeigentümer durch unrealistische Vorgaben geknebelt, und jeder weitere Dialog würde unmöglich gemacht. Denn eines ist klar - diese Erfahrung hat man bereits in den Landkreisen gemacht -: Naturschutz kann nur funktionieren, wenn die Interessen aller Beteiligten gegeneinander abgewogen und in Einklang gebracht werden.
Bei der Fortschreibung bzw. Neuerstellung des Landschaftsprogramms geht es um die Einbindung aller, denke ich - dies wurde auch von Minister Wenzel in seiner Plenarrede zu diesem Thema bestätigt -, also darum, alle Beteiligten zu Wort kommen zu lassen, nicht nur, wie bereits im Antrag gefordert, die Träger öffentlicher Belange, Umwelt
verbände und interessierte Öffentlichkeit, sondern auch Landwirtschaft und Grundeigentümer und vor allem alle Parlamentarier. Auf „alle“ lege ich natürlich Wert. Nach Gesprächen mit den Landkreisen und vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung und konstruktiven Begleitung des Landschaftsprogramms auch durch die CDU-Fraktion bat ich im Ausschuss, zur Vorbereitung der weiteren Beratung eine Anhörung durchzuführen. Dies wurde durch die Fraktionen von SPD und Grüne rundheraus abgelehnt.
Mit einer mündlichen bzw. schriftlichen Anhörung hätte man die Möglichkeit gehabt, die Auffassung aller Beteiligten zu dem Vorhaben im Voraus zu erfahren.
Die Ablehnung meines Antrags durch den SPDAbgeordneten Brammer mit den Worten, die SPDFraktion habe am 22. November 2013 bereits 15 Verbände angehört und deshalb erübrige sich dies im Ausschuss, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Hier wird Ihr Regierungshandeln deutlich. Solange Sie selbst in der Opposition waren, haben Sie immer die hohe Bedeutung von Einbindung und Transparenz betont, die auch ich für wichtig halte.
Aber dieser Umgang und die Einlassung von Herrn Janßen, es wäre ein verwaltungsinterner Prozess, lassen mich zweifeln. Deshalb wiederhole ich für Sie Sätze aus meiner Plenarrede zu diesem Thema:
„Insofern liegt hier also ein langer Weg vor uns, wenn wir das Landschaftsprogramm sinnvoll weiterentwickeln wollen. Wenn aber genau das das Ziel ist, wird die CDUFraktion dieses Vorgehen konstruktiv begleiten.“
Und:
„Wir hoffen auf eine ausführliche Anhörung mit allen Beteiligten im Ausschuss und auf eine konstruktive Debatte, um den Naturschutz in Niedersachsen sinnvoll weiterentwickeln zu können.“
Das war unser Ziel. Schade, Herr Minister Wenzel. Ich habe Ihre Rede zu diesem Thema noch prä
sent, in der Sie die Zusage gegeben haben, alle am Landschaftsprogramm zu beteiligen. Ich dachte immer, es gilt das gesprochene Wort.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nochmals die Gelegenheit nutzen, die erfolgreiche Arbeit der Niedersächsischen Landesforsten zu loben.
Der Begriff „Nachhaltigkeit“, der aus der Forst resultiert, wird von den Landesforsten durch das zusammengehörige Drei-Säulen-System Ökologie, Ökonomie und Gesellschaft, also Soziales, ganzheitlich und konsequent umgesetzt. Darüber, dass die Landesforsten ihre Aufgaben auch im Bereich der Ökologie vorbildlich erfüllen, sollte hier eigentlich Konsens herrschen.
Die Begründung des Gesetzentwurfs lässt aber den Eindruck entstehen, dass die naturfachlichen Belange bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Dies wurde auch in der Anhörung
deutlich, sodass Respekt für die geleistete Arbeit der Forstleute eingefordert wurde.
Die Worte von Herrn Janßen in der vergangenen Plenarrede zu diesem Thema verstärkten diesen Eindruck. Ich zitiere verkürzt: „... laden wir die Umweltverbände ein, sich … als Anwälte der Natur aktiv in die Arbeit der Landesforsten einzubringen.“ Hoffen wir, dass die Arbeit bei einer Erweiterung des Verwaltungsrates auf gleich hohem Niveau für unseren Landeswald weitergeführt wird! Aber diese Erweiterung wäre für die Beachtung der naturfachlichen Belange nicht erforderlich gewesen; denn sie sind auch bisher konsequent berücksichtigt worden.
Vor allem kritisch sehen wir, dass eine mit dem ML abgestimmte Vorauswahl der anerkannten Naturschutzverbände stattgefunden hat, bei der der größte Teil der Verbände nicht einbezogen wurde.
Das ist der neue Stil der rot-grünen Landesregierung!
Wir haben diesen Gesetzentwurf rauf und runter diskutiert, wir haben Vorbehalte und Argumente sowie das Für und Wider ausgetauscht. Hoffen wir, dass diese Gesetzesänderung der rot-grünen Landesregierung nicht nur einer Machtverschiebung und einer bürokratischen Aufblähung des Verwaltungsrates dient, sondern vor allem unserem Landeswald.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landschaftsprogramm wird, wie bereits beschrieben, nach § 3 des Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz und nach § 4 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes von der obersten Naturschutzbehörde für den Bereich des Landes ausgearbeitet. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz werden Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen der Landschaftsplanung überörtlich und örtlich konkretisiert und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele dargestellt und begründet. Im Bundesnaturschutzgesetz heißt es:
„Die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden für den Bereich eines Landes im Landschaftsprogramm oder für Teile des Landes in Landschaftsrahmenplänen dargestellt.“
„Landschaftsprogramme können aufgestellt werden. Landschaftsrahmenpläne sind … aufzustellen, soweit nicht ein Landschaftsprogramm seinen Inhalten und seinem Konkretisierungsgrad nach einem Landschaftsrahmenplan entspricht.“
Über dies hinaus werden Landschaftspläne nach § 6 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes von den Gemeinden im eigenen Wirkungskreis erstellt. Mit dem Leitfaden Landschaftsplan wird den planenden Gemeinden das erforderliche Instrumentarium für die Erarbeitung eines qualifizierten Landschaftsplans an die Hand gegeben, vor allem als Konzeption zur Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen in der Gemeinde, als Grundlage zur Berücksichtigung der Naturschutzziele in der Bauleitplanung und für die Sicherung der biologischen Vielfalt sowie für den Schutz von Boden, Gewässern, Klima im Gemeindegebiet und vieles mehr.
Das übergeordnete Planungsinstrument des Landes ist das bewährte Landes-Raumordnungsprogramm. Die Vorranggebiete für Natura 2000 sind im Landes-Raumordnungsprogramm festgeschrieben und werden in den Regionalen Raumord
nungsprogrammen konkretisiert. Die Umsetzung der Natura-2000-Vorgaben liegt maßgeblich beim NLWKN und den Landkreisen.
Naturschutz kann nur funktionieren, wenn die Interessen aller Beteiligten gegeneinander abgewogen und in Einklang gebracht werden.
Grundsätzlich kann ein aktualisiertes Landschaftsprogramm dabei helfen, diese wichtige Funktion zu erfüllen, und einen wichtigen Beitrag zu sinnvollen Kompensationen leisten. Ein naturschutzfachliches Gesamtkonzept hat, wenn es gut und anwendbar ist, das Potenzial, die verschiedenen Interessen sinnvoll miteinander in Einklang zu bringen und die Landkreise bei der Umsetzung und Planung von Naturschutzmaßnahmen zu unterstützen.
Ein solches sinnvolles und nützliches Landschaftsprogramm zu erstellen, ist sehr aufwendig. Alle Beteiligten und Betroffenen müssen frühzeitig in den Prozess eingebunden werden. Naturschutz funktioniert nur in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und nicht gegen sie.
Niedersachsens Landschaft ist geprägt von seiner abwechslungsreichen und klein strukturierten Landwirtschaft. Insofern liegt hier also ein langer Weg vor uns, wenn wir das Landschaftsprogramm sinnvoll weiterentwickeln wollen. Wenn aber genau das das Ziel ist, wird die CDU-Fraktion dieses Vorgehen konstruktiv begleiten.
Ich warne allerdings dringend vor einer schlecht gemachten, einseitigen Fortschreibung des Landschaftsprogramms. Es darf nicht sein, dass hier mit viel Aufwand ein bürokratisches Monster geschaffen wird, das im besten Fall keinem nutzt. Im schlimmsten Fall aber würden Landkreise und Landwirte durch unrealistische Vorgaben geknebelt, und jeder weitere Dialog würde unmöglich gemacht.
Durch die Fortschreibung des Landschaftsprogramms darf es keine Lex Niedersachsen für den Naturschutz geben.
Mir stellt sich die Frage: Warum jetzt das Landschaftsprogramm verändern? - Sind es die Kritik und die Forderung der Naturschutzverbände, dass Minister Wenzel den Naturschutz zur Chefsache machen muss? Ist das die Erklärung mit der dar
aus resultierenden schnellen Entscheidung, eine Naturschutzstrategie und -konferenz abzuhalten? Oder ist es ein niedersächsischer Alleingang, um die ureigensten Ziele der Partei umzusetzen?
Minister Meyer hat gerade die Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms mit seinen Zielen auf den Weg gebracht. Bei der Fortschreibung des Landschaftsprogramms geht es darum, alle Beteiligten zu Wort kommen zu lassen, nicht nur, wie in Ihren Antrag gefordert, die Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände und interessierte Öffentlichkeit, sondern auch Landwirtschaft, Grundeigentümer und Unternehmer.
Ich hoffe, dass dem Rechnung getragen wird.
Der kann mich später noch fragen.
Ich hoffe, dass dem Rechnung getragen wird - das wiederhole ich -; nicht, dass vonseiten des Landwirtschaftsministers mit weiteren Erschwernissen in der Landwirtschaft gerechnet werden muss! Landwirtschaft und Naturschutz gehören meines Erachtens untrennbar zusammen.
Mit den Worten eines ehemaligen Landwirtschaftsministers gesprochen: Naturschutz und Landschaftspflege sind nicht ausschließlich Aufgabe der Naturschutzbehörden und der Naturschutzverbände, sondern sie müssen verwurzelt sein im Bewusstsein der Bürger.
Jeder einzelne kann und muss in seinem Lebensraum verantwortlich handeln gegenüber einer verletzlichen Natur. Gleichzeitig bedarf es einer Politik zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und einer breiten Grundübereinstimmung aller Beteiligten, auch der Landwirtschaft. Das muss unser aller Ziel sein.
Wir hoffen auf eine ausführliche Anhörung aller Beteiligten im Ausschuss und eine konstruktive Debatte, um den Naturschutz in Niedersachsen sinnvoll weiterentwickeln zu können.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, um die erfolgreiche Arbeit der Niedersächsischen Landesforsten zu loben. Auf rund 330 000 ha Landeswald betreiben sie eine natur
nahe Waldwirtschaft. Die 1 268 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten eine großartige Arbeit.
Der heute fast schon inflationär verwendete Begriff der Nachhaltigkeit wird von den Landesforsten ganzheitlich und konsequent umgesetzt. Nicht umsonst stammt der Begriff aus der Forstwirtschaft.
Man kann es auf die Kernformel zurückführen, dass nicht mehr entnommen werden darf als nachwächst. Die Landesforsten beruhen auf den drei Säulen Ökologie, Ökonomie und Gesellschaft bzw. Soziales.
Dass die Landesforsten den ökonomischen Anforderungen äußerst gerecht werden, zeigt ein Blick auf die Geschäftszahlen. Die Einnahmen haben sich gegenüber der Planung um 6 % auf 142 Millionen Euro erhöht. Der Forstbetrieb erzielte einen operativen Jahresüberschuss von 18,9 Millionen Euro. Diese positive Entwicklung ist zum einen auf die gestiegenen Holzpreise, zum anderen aber auch auf die erfolgreichen Umstrukturierungen der letzten Jahre zurückzuführen. Auch den gesellschaftlichen Anforderungen im Hinblick auf Information, Bildung und Nachwuchsförderung kommen die Landesforsten vorbildlich nach.
Im Moment zeigen sie das gerade wieder mit ihrem Stand auf der IdeenExpo, auf der sie sich jungen Leuten in der Berufsorientierungsphase sehr modern und zukunftsorientiert präsentieren.
Aber auch die Umweltbildung im Wald nimmt einen hohen Stellenwert ein. Die Bildungsangebote erreichen pro Jahr etwa 250 000 Menschen. Lernen in der Natur und das Verständnis für die eigene Umwelt werden dort gefördert und gelehrt.
Darüber, dass die Landesforsten ihre Aufgabe im Bereich der Ökologie vorbildlich erfüllen, herrscht, so denke ich, in diesem Hause Konsens. Mehr als 4 300 ha entwickeln sich in 103 Waldgebieten zurück zu Urwäldern oder Naturwäldern. Sie sind vollständig aus der Nutzung herausgenommen und dienen reinen Naturschutz- und Forschungszwecken.
Diese Naturwaldforschung findet bereits seit 30 Jahren statt und soll auch von künftigen Forschungsgenerationen fortgeführt werden.
Das LÖWE-Programm wurde im Jahr 1991 für die Landesforsten verbindlich eingeführt und bis heute fachgerecht weitergeführt. Es steht für langfristige ökologische Waldentwicklung und hat stets ein stabiles, artenreiches und vielfältiges Ökosystem Wald zum Ziel. Der Erfolg ist deutlich messbar. Nach dem verheerenden Sturm Quimburga vor über 40 Jahren, an den wir uns noch sehr wohl erinnern, haben sich die Wälder erholt. Heute haben die betroffenen Bestände eine Höhe von 20 m erreicht. Die heutige Waldbewirtschaftung nach dem LÖWE-Modell sorgt durch die naturnahe Waldbewirtschaftung dafür, dass solche Ereignisse eine wesentlich geringere Zerstörungswirkung entfalten können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein wichtiges Organ in der Organisation der Landesforsten ist der Verwaltungsrat. Er hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten, und nimmt die Kontrollfunktion der Geschäftsführung wahr. Zudem beschließt er die Satzung und die Grundsätze der Geschäftsführung, bestellt deren Mitglieder und genehmigt den Jahresabschluss. Darüber hinaus genehmigt er Grundstücksgeschäfte mit einem Wert von mehr als 250 000 Euro.
Um diesen Funktionen ausgewogen und im Sinne der dargestellten Nachhaltigkeit nachzukommen, war der Verwaltungsrat in der Vergangenheit mit sieben Mitgliedern aus verschiedenen Bereichen besetzt, darunter Vertreter des Landwirtschaftsministeriums, des Finanzministeriums, der Arbeitnehmer und der Wirtschaft.
Die Forderung, nun weitere Vertreter - einer anerkannten Naturschutzorganisation und des Umweltministeriums - aufzunehmen, legt für mich die Schlussfolgerung nahe: Dieser Gesetzentwurf sieht nicht nur eine bürokratische Aufblähung des Verwaltungsrats vor, sondern vor allem eine Machtverschiebung, und kann in dieser Form von uns nicht mitgetragen werden.
Außerdem geben wir ein klares Bekenntnis zur erfolgreichen Arbeit unserer Landesforsten ab.
Gemeinsam sollten wir deshalb diesen Gesetzentwurf im zuständigen Ausschuss, von allen Seiten beleuchtend, diskutieren.
Herzlichen Dank.