Annette Schwarz
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier im Raume herrscht sicherlich Einvernehmen darüber, dass die Sicherheit der Energieversorgung vorrangig für die Betriebe und die Menschen in Niedersachsen zu gelten hat. In der Petition zum Netzlückenschluss Ganderkesee - Sankt Hülfe, zu dem sich die Petentin an den Landtag gewendet hat, geht es darum, dass die Trasse von der Petentin aufgrund der schrumpfenden Bevölkerungszahl infrage gestellt wird. Sie geht davon aus, dass sich dadurch auch der Energiebedarf verringert.
Meine Damen und Herren, in der Vergangenheit hat sich leider ergeben, dass dies nicht der Fall ist. Das wird sich auch zukünftig nicht ändern. Trotzdem richtet sie an die Landesregierung die Aufforderung, den Energieversorgungsunternehmen die Auflage zu machen, die Erdverkabelung nicht weiter von sich zu weisen. Vonseiten der Petentin wird die Erdverkabelung als die einzig sinnvolle Maßnahme bezeichnet. Zudem wendet sie sich gegen die Festlegung in der Karte des Landes-Raumordnungsprogramms und stellt für sich fest, das sei mehr oder weniger ein Affront gegen die Bevölkerung vor Ort. Man muss dazu sagen, dass die Trassierung im Landes-Raumordnungsprogramm keine Festlegung dazu enthält, ob es sich um eine Freileitung oder ein Erdkabel handelt. Infrastrukturprojekte müssen im Landes-Raumordnungsprogramm ein Stück weit festgehalten werden, damit Verlässlichkeit hergestellt wird. Es geht dort aber nicht darum, in welcher Form diese Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, das Gutachten im Auftrag des BMU vonseiten der Dresdener Universität hat uns als Land die Möglichkeit eröffnet, ein Gesetz zur Erdverkabelung auf den Weg zu bringen. Alle Fraktionen im Landtag arbeiten daran, einen Rahmen für die Eröffnung von Planfeststellungsverfahren für Erdkabel herzustellen. Wir seitens der CDU-Fraktion wollen einen rechtlich tragfähigen Rahmen dafür herstellen. Wir wollen damit aber nicht demnächst vor dem Bundesverfas
sungsgericht scheitern. Damit wäre der Petentin keineswegs geholfen.
Die derzeitige Situation kommt in der Stellungnahme zur Petition zum Ausdruck. Lassen Sie
mich zitieren: Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes - egal in welcher Form - und der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm werden
auch für den Netzausbau von Ganderkesee nach Sankt Hülfe in größerem Umfang Teilverkabelungen ermöglicht. - Insoweit wäre der Petentin schon ein Stück geholfen. Trotzdem verweise ich auf ein weiteres Zitat des Staatssekretärs, das im WeserKurier vom 13. November nachzulesen ist. Dort sagt er: „Wir werden das Planfeststellungsverfahren nicht einleiten, bevor wir das Erdkabelgesetz haben.“ - Meine Damen und Herren, so lange wird man warten müssen, bis man „Material“ oder „Berücksichtigung“ sagen kann.
Wir sagen „Material“, weil „Berücksichtigung“ die Festlegung wäre, dass Erdkabel verlegt werden müssten. Wir brauchen aber erst den rechtlichen Rahmen dafür. Der ist noch nicht abgesichert, wie auch Sie wissen. Wir hätten sehr wohl sagen können, die Petition wird im Zusammenhang mit der Gesetzesberatung bearbeitet, und wir lassen eine Stellungnahme noch ausstehen. Ich will aber darauf verweisen, dass die Petentin um eine baldmögliche Stellungnahme gebeten hat. Dem kommen wir gerne nach. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann man nur „Material“ sagen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werter Kollege Haase, lassen Sie mich eine Vermutung offenbaren: Ich schätze, heute hat es Ihnen Ihr Fraktionsvorsitzender zum letzten Mal genehmigt, eine Zwischenfrage meiner Kollegin Zachow zu beantworten.
- Das hat sich vorhin ganz anders angehört, Herr Jüttner.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Haase hat ein Bundesgesetz unter Federführung des Bundesumweltministers Gabriel genannt, und zwar das Bundesnaturschutzgesetz. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes befindet sich zurzeit in Berlin in der Beratung. Wenn man dann sieht, dass zwischen den Sachverständigen im Umweltausschuss, aber auch zwischen den Fraktionen tiefe Gräben verlaufen, dann darf man nicht davon ausgehen, dass eine Gesetzberatung hier in Niedersachsen leichter und schneller vonstatten gehen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns einmal die Gesetzestexte gegenüberstellen, nämlich den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. Juli 2007 und den Gesetzentwurf der Landesregierung vom 1. Februar 2007 bzw. vom April 2006 - er hatte nämlich einen entsprechenden Vorlauf.
Das Positive zuerst: Der Text des Gesetzentwurfs der Fraktion der Grünen wurde überwiegend wortwörtlich vom Gesetzentwurf der Landesregierung abgeschrieben.
Das verstehen wir sehr wohl als Kompliment an die Landesregierung. Sie halten den Gesetzestext offensichtlich gar nicht für so schlecht, wie Sie es hier eben geäußert haben.
Worin unterscheiden sich die Entwürfe? - Der Entwurf der Grünen ist in Teilen bürokratischer und überflüssig in den Formulierungen, da entsprechende Regelungen im Bundesrecht vorzufinden sein werden - Sie haben für Ihre Entwurfsfassung ganz gehörig beim Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes abgeschrieben. Der Entwurf der Grünen unterscheidet sich vom Entwurf der Landesregierung durch Schaffung einer konkurrierenden Gesetzgebung - insbesondere im Verhältnis zum Baurecht -, was verfassungswidrig ist. Sie wollen den Gipsabbau verbieten, den Torfabbau erschweren, Kies und Grobsande zusätzlich unter Schutz stellen. Und von der Rubrik „besonders geschütztes Feuchtgrünland“ wollen Sie offensichtlich nicht die Finger lassen.
Meine Damen und Herren, bei der Beratung der Novelle zum Naturschutzgesetzes im Sommer 2005 wurde bereits deutlich gemacht, dass der Kartierschlüssel auf wirklich artenreiches Grünland zugeschnitten worden war. Dabei fiel auf, dass es kaum echtes artenreiches mesophiles Grünland gibt. Dieses Grünland ist das Ergebnis einer besonderen und aufwendigen Bewirtschaftung. Diese
sichern wir nicht durch Verbote, sondern durch vertrauensvolle Mitarbeit der Landwirtschaft.
Ansonsten wird dieser Grünlandtyp nämlich gänzlich vernichtet. Das, was Sie bezwecken, liebe Grüne, werden Sie erreichen - aber nur genau anders herum.
Ein weiterer Unterschied besteht hinsichtlich der von uns in der letzten Novelle des Naturschutzgesetzes vorgenommenen Aufhebung der sogenannten Naturschutzfalle beim Vertragsnaturschutz. Das heißt, dass diejenigen, die extensiver wirtschaften, anschließend noch 15 Jahre lang die Bewirtschaftung wieder aufnehmen können. Gerade im Vertragsnaturschutz spielt das eine große Rolle. Aber mit der Regelung, die Sie vorschlagen, entziehen Sie den Landwirten jede Vertrauensbasis bei extensiver Nutzung von Flächen. Und Sie wollen statt 15 Jahre nur noch fünf Jahre für eine Rückkehr in die Bewirtschaftung ohne Restriktionen offenhalten. Das ist nicht im Sinne des Naturschutzes, meine Damen und Herren. Das muss man einmal klarstellen.
Summa summarum überwiegen die Unterschiede zum Entwurf der Landesregierung. Es gibt in Ihrem Entwurf ein paar gute Ansätze, in der Tat. Aber die Regelungen, die Sie vorschlagen, sind überwiegend nicht erforderlich, sie sind überflüssig, teuer und verwaltungsintensiv. Und manche Kommune hätte ganz gehörig zu schlucken, wenn Ihr Entwurf verabschiedet werden würde.
Meine Damen und Herren, Sie haben eben von Lobbyismus gesprochen. Man muss sich aber auch einmal Folgendes vor Augen führen: Die Forstwirtschaft hat in Niedersachsen einen Waldanteil von 24,3 % der Landesfläche. Das sind fast über 1 Million ha. Die Landwirtschaft nimmt mit ca. 4,8 Millionen ha knapp 60 % der Landesfläche in Anspruch, 2,8 Millionen ha werden landwirtschaftlich genutzt. Der Land- und Forstwirtschaft Lobbyismus vorzuwerfen, halte ich keineswegs für ge
rechtfertigt. Denn das sind diejenigen, die die Flächen pflegen, nutzen und instand halten. Sie können ihnen nicht vorwerfen, dass sie wider den Naturschutz arbeiten würden. Das ist gar nicht in ihrem Interesse.
Meine Damen und Herren, wenn man in Niedersachsen Naturschutz machen will, dann sollte man das nicht gegen die Menschen, sondern mit den Menschen machen - auf vertrauensvoller Basis.
Kommen wir zur Beratung des Gesetzentwurfs: Die Faktoren Zeit und Sorgfalt sollten einmal genauer beleuchtet werden. Frau Steiner, Sie haben angeführt, dass Sie mit der Einbringung des Gesetzentwurfs zeitlich noch recht gut aufgestellt wären. Ich möchte Sie nur daran erinnern: Erst Mitte September, nach der Sommerpause, findet die nächste Sitzung des Umweltausschusses statt. Wenn man eine Anhörung planen und dazu durchführen will, dann muss man mit Sicherheit sechs Wochen einkalkulieren, wenn man die Verbände vernünftig daran beteiligen will. Danach steht die Auswertung der Anhörung an, genauso wie die Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse - es sind drei an der Zahl. Das sollte man nicht vergessen. Ich weiß nicht, was Sie in dieser Zeit sonst noch machen, aber der Umweltausschuss und auch die anderen Ausschüsse führen auch noch die Haushaltsberatungen durch. Ich meine, dass diese Themen so wichtig sind, dass man sie nicht einfach so nebenher behandeln sollte.
Meine Damen und Herren, Sie werden es nicht schaffen, diesen Gesetzentwurf bis zum Ende des Jahres - und so viel Zeit wird notwendig sein abschließend zu beraten - es sei denn, Sie wollen die Landtagswahl am 27. Januar 2008 nicht durchführen. Aber dass diese stattfindet, ist inzwischen per Gesetz einvernehmlich - auch mit Ihrer Zustimmung - beschlossen worden. Von daher kann man nur noch sagen, dass die Beratung des Gesetzentwurfs und die entsprechende Beteiligung von Verbänden wohl im Schweinsgalopp stattfinden soll. Jede Anhörung wird so zur Phantomanhörung.
Wenn man sich die Kritik der Naturschutzverbände zum Gesetzentwurf anschaut, dann stellt man fest: Die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände
kritisieren u. a. die im Gesetzentwurf vorgesehene massive Einschränkung der Beteiligung und die drastische Verkürzung der Bearbeitungsfristen. Angesichts dieser Kritik der Naturschutzverbände müsste Ihnen von den Grünen mit Blick auf die Beratung des Gesetzentwurfs doch alles um die Ohren fliegen.
Frau Steiner, Sie haben im Juni 2007 in einer Pressemitteilung herausgestellt, dass es bei diesem Gesetzentwurf auch um eine größere Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungen der Behörden geht. Mit diesem Gesetzentwurf, so haben Sie es geschildert, wird auch darüber entschieden, welchen Stellenwert der Naturschutz in Niedersachsen künftig noch haben wird. Und das auf den letzten Drücker? - Das muss man mit Blick auf das Datum der Einbringung schon einmal fragen. Mit wem er praktiziert werden soll, haben Sie unter sich anscheinend überhaupt noch nicht geklärt.
Wir brauchen in der Tat ein gutes Naturschutzgesetz, eine große Novelle - darin besteht Einvernehmen. Diese Novelle muss aber sorgfältiger vorbereitet und bearbeitet werden. Und dass soll mit den Rahmenbedingungen, die Sie gestalten, zu schaffen sein? - Nein, meine Damen und Herren, das muss man verneinen. Das ist nur ein Tritt vor das Schienenbein der beteiligten Verbände.
Wenn Sie selber schon den Maßstab für eine gründliche Gesetzesberatung legen, dann möchte ich Ihnen, Frau Steiner, die Plenarsitzung vom 22. Juni 2005 vor Augen führen. Dort haben Sie selber gesagt, sie wollen das anständig diskutiert haben. - D‘accord, wir auch. Wenn Sie dann weiter sagen, in einer Verkürzung der Beratung käme eine Missachtung des Parlaments zum Ausdruck, so haben Sie dabei auch unsere Unterstützung. Zum Schluss haben Sie die Landesregierung aufgefordert, bis zum Frühjahr 2006 eine umfassende Novelle des Naturschutzgesetzes vorzulegen - und der Gesetzentwurf ist zum Teil schon in die Verbandsanhörung gegeben worden -, dann kann ich nur sagen: Das ist gemacht worden. Aber handeln Sie bitte auch entsprechend Ihren eigenen Ausführungen. Denn hier steht:
„Das soll dann bitte schön auch so erfolgen, dass die Ausschüsse des Parlaments sie seriös beraten können.“
Meine Damen und Herren, die Messlatte, die Sie im Juni 2005 gesetzt haben, haben Sie heute schon gerissen. So kann man nicht vertrauensvoll miteinander arbeiten.
Eine Zuversicht lassen wir uns allerdings nicht nehmen: In der nächsten Legislaturperiode - nach der Wahl am 27. Januar 2008 - wird es eine sachgerechte und sorgfältige Beratung einer großen Novelle des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes geben, mit einer bürgerlichen Mehrheit im Niedersächsischen Landtag und einer Landesregierung, die diese Mehrheitsverhältnisse widerspiegelt. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Steiner, die verfassungsrechtlichen Bedenken schlagen Sie völlig in den Wind. Hier müssen sehr wohl noch Abstimmungen stattfinden. Sie sagen, dass der GBD das ohne weiteres schaffen würde. - Angesichts der Tatsache, dass die Haushaltsberatungen parallel laufen - ich weiß nicht, welchen Stellenwert der Landeshaushalt bei Ihnen einnimmt -, besteht massiver Zeitdruck. Eine solide Gesetzesberatung, wie Sie sie einfordern, wird man so nicht gestalten können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Generalplan Küstenschutz ist hier in den Fragen schon mehrfach angeführt worden. Dieser Generalplan ist ja von den Ländern Niedersachsen und Bremen erarbeitet worden. Er zeigt, dass große Herausforderungen hinsichtlich der Finanzierung der dargestellten Maßnahmen auf das Umweltressort zukommen. Jetzt kann man die Frage stellen, ob der Küstenschutz allein eine Aufgabe der Küstenländer ist oder ob er eine nationale Aufgabe ist. Der letzteren Auffassung würde ich zustimmen. Ich frage daher die Landesregierung, inwieweit sie bei der Bundesregierung darauf hinwirkt, dass auf Bundesebene zusätzliche Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Argarstruktur und des Küstenschutzes“ eingestellt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Dehde, ich sage es einmal so: Wenn man in dieser Art und Weise Energiepolitik machen will, wenn man sagt, Energiepolitik solle sozusagen innerhalb von Landesgrenzen betrieben werden, dann ist man relativ schnell bei kurzer Puste.
(Hans-Dieter Haase [SPD]: Das hat er nicht gesagt! Uns allen sollte klar sein, dass Energiepolitik inter- national zu sehen ist. Das dürfte auch Ihnen ei- gentlich nicht verborgen geblieben sein. (Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Zu Ihrer Kritik an Herrn Dürr kann ich nur sagen: Wenn eine Rede gehalten wird, die in ihren Grundzügen schon einmal gehalten wurde, dann ist das sicherlich kein Fehler, sie zweimal zu halten, wenn es eine sachlich gute Rede ist. Das kann man ohne Weiteres machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab einiges Grundsätzliches zum Energieträger Gas sagen. Die stetige Entwicklung der Energiepreise bei Gas und Strom trifft jeden von uns, vor allem aber Familienhaushalte und damit Otto Normalverbraucher, sowie unsere energieintensive Industrie. Vielfach wird Preisverträglichkeit gefordert. Gerade die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis wird kritisiert. Dabei - das dürfte nicht zu bestreiten sein - wird die enge Verwandtschaft zwischen den Energieträgern Gas und Öl verkannt. Ein Blick nach Großbritannien und in die USA zeigt eindeutig, dass auch dort die beiden Energiepreise miteinander verkoppelt sind, obwohl es dort keine Ölpreisbindung gibt. Allerdings hat man dort weitaus größere Ausschläge bei der Preisbildung durch die Spotmärkte.
Ein Mangel an Wettbewerb wird beklagt. Seit dem 1. April 2006 besteht nach der Gesetzeslage für Haushaltskunden die Möglichkeit, den Gaslieferanten durch die sogenannte Beistellung zu wechseln. Der private Endkunde schließt einen Gasversorgungsvertrag mit einem neuen Gasversorger ab, der seinerseits einen Beistellungsvertrag mit dem alten Versorger abschließt. Dies wird nur als Interimslösung angesehen, bis das neue Gasnetz
zugangsmodell, das seit dem 1. Februar 2006 besteht, etabliert ist. Es soll den neuen Lieferanten eine einfachere und diskriminierungsfreie Durchleitung des Gases ermöglichen. Eine Kürzung der Netzentgelte wird ebenfalls erwartet.
Damit, meine Damen und Herren, ist der Weg für ein Aufwachsen des Wettbewerbs frei. Jetzt hängt es davon ab, dass möglichst viele Anbieter diese Möglichkeiten ausschöpfen. Auf die Entwicklung der Anbieterstruktur an sich, d. h. die Anzahl der Anbieter und der Wechselmöglichkeiten, hat die Bundesnetzagentur selbstverständlich keine Einflussmöglichkeit.
Als wesentlicher Punkt wird sehr wohl auch die Versorgungssicherheit gesehen. Für uns ist es selbstverständlich, dass hier das Licht letztlich nicht ausgeht. Ich würde ganz gerne einmal Ihre Reaktion sehen, wenn die gasbetriebene Heizung einmal kalt bliebe. Dann würde für viele deutlich, dass es nicht selbstverständlich ist, dass dieser Energieträger rund um die Uhr zur Verfügung steht. Aber diese Versorgungssicherheit muss sehr wohl für uns Politiker bzw. auch für die Energieversorger eine hohe Priorität einnehmen.
Deutschland importiert allerdings das erforderliche Erdgas zu 80 % aus nur drei Lieferländern. Nach Angaben von E.ON Ruhrgas von 2005 gliedert sich das wie folgt: Russland 34 %, Norwegen 25 % und die Niederlande 20 %. Aus inländischen Quellen beziehen wir nur 15 %. Das zeigt eindeutig massive Abhängigkeiten auf, auch wenn Russland als zuverlässiges Lieferland für Gas gilt. Hinsichtlich der Beziehungen zu möglichst vielen Lieferanten muss man sagen, dass diese weiter ausgebaut werden müssen. Sie müssen auch noch stärker gepflegt werden. Dabei sind auch Länder im nördlichen Afrika und im Nahen Osten ins Auge zu fassen. Europa, meine Damen und Herren, muss wachsam sein. Die Claims im Energiemarkt werden jetzt für die nächsten Jahrzehnte abgesteckt.
Aber, meine Damen und Herren, kommen wir zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin fordern sie zum einen eine intensivere Kontrolle und das volle Ausschöpfen aller rechtlichen Möglichkeiten durch die Landesregierung im Hinblick auf die Preisbildung. Es ist schon dargestellt worden, dass die Landeskartellbehörde aktiv geworden ist. Es sind 15 Verfahren eingeleitet worden. In fünf Verfahren haben die Versorger die Preise gesenkt. In sieben Verfahren haben die Versorger
Preisstabilität und die Öffnung der Netze zugesagt. Zwei Verfahren wurden eingestellt, da sich der Missbrauchsverdacht nicht erhärtet hatte. Ein Verfahren läuft noch. So wie es nach den Stellungnahmen der Netzagentur und des Bundeskartellamtes aussieht, ist sehr wohl damit zu rechnen, dass eine Verfügung ausgesprochen wird. Meine Damen und Herren, das lässt letztlich keinen Zweifel daran, dass die Landeskartellbehörde kein stumpfes Schwert ist, sondern dass sie entsprechend aktiv ist.
Zweitens fordern Sie, dass sich die Versorger mit den Verbraucherverbänden über eine vertrauliche Offenlegung über die Preisbildung ins Benehmen setzen. Diese Offenlegung der Preisbildung - auch wenn die entsprechende Forderung im Änderungsantrag modifiziert worden ist - muss zu folgender Frage führen: Haben Sie denn vor, die deutschen Energieversorger auf internationaler Ebene in ihrer Wettbewerbsfähigkeit derartig zu schwächen, dass sie überhaupt nicht mehr auf dem Markt agieren können? - Man muss sich schon überlegen, was mit den Informationen gemacht werden kann. Ich weiß nicht, ob das in der Form geboten ist, wie Sie sich das vorstellen. Wir müssen angesichts des Interesses z. B. eines sehr großen Gaslieferanten, nämlich Gasprom, bei der Energieversorgung mehr Sensibilität walten lassen.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich wollen die Verbraucher keine Wucherpreise zahlen, aber Energie zu Discounterpreisen wird es beim Gas zukünftig genauso wenig geben wie beim Öl. Energiekosten sind ein wichtiger Posten im Budget sowohl von privaten Haushalten wie auch in der Industrie. Deshalb müssen wir eines sehen: Das Kind darf nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden, es darf kein blinder Aktionismus betrieben werden. Vielmehr muss es darum gehen, etwas für die Verbraucher und die Wirtschaft zu tun. Das macht man besser, indem man die Wettbewerbsfähigkeit erhöht, aber bitte mit marktwirtschaftlichen Instrumenten und nicht mit staatlichem Dirigismus.
Von daher darf ich abschließend eine erfreuliche Meldung darstellen: Die Stadtwerke Delmenhorst haben gestern bekannt gegeben, dass sie die Gaspreise zum 1. Januar 2007 von 5,02 Cent auf 4,87 Cent je Kilowattstunde senken werden.
Von daher wird man davon ausgehen können, dass auch andere Versorger mit dem Hinweis auf die Ölpreisbindung die Preise absenken werden können, sofern es die wirtschaftlichen Berechnungen bei ihnen ermöglichen.
Meine Damen und Herren, meine Ausführungen dürften eines klar belegen, es dürfte keine Zweifel daran geben: Wir lehnen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Wir werden ihm nicht zustimmen. - Danke.
Danke schön, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Herr Kollege Janßen, ich möchte nur eines sagen: Zum einen monieren Sie, wir wollten keine Offenlegung der Preise. Es geht um die Form, in der die Preiskalkulation vorgelegt bzw. veröffentlicht wird. Dass die Kartellbehörden diese einsehen müssen, ist klar. Bei einer Einsichtnahme durch Verbraucherverbände bzw. die Öffentlichkeit sollte man allerdings überlegen, inwieweit das noch handhabbar ist. - So viel zu Ihren Ausführungen.
Wenn Sie behaupten, die CDU-Fraktion im Landtag habe kein Interesse daran, die Verbraucher vor überzogenen Energiepreisen zu schützen, dann muss man sagen, dass man die Energiepreise realistisch einschätzen muss. In diesem Zusammenhang sehen wir eher eine Ausweitung des Wettbewerbs, so dass der Markt diesen Bereich mitreguliert, auch wenn dies schwierig ist, was der Strommarkt belegt. Das heißt aber nicht, dass man dies generell verwirft. Wir beschreiten diesen Weg weiterhin zusammen mit der FDP. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in ihrem Antrag zum einen die Einschränkung der Bürgerrechte durch das Atomgesetz moniert und der Vertreterin der Landesregierung im Gerichtsverfahren gegen die Inbetriebnahme von Schacht Konrad unterstellt, dass sie den Klägern ihr Klagerecht abgesprochen habe. Zum anderen haben Sie die Aufforderung an die Landesregierung und auch an die Bundesregierung formuliert, keine voreiligen Schritte vor Abschluss des Suchverfahrens nach dem bestmöglichen Endlagerstandort zu unternehmen, sowie lediglich ein Endlager für alle Arten von Atommüll eingefordert.
Erstaunlicherweise haben Sie Ihrem Antrag vom 15. März 2006 drei Wochen später, nämlich am 8. Mai 2006, die Große Anfrage hinterhergeschickt. Meine Damen und Herren, es ist nun wahrlich ein ungewöhnliches Vorgehen, dass man erst einmal einen Antrag schreibt und in der Beratung merkt: Hups, da stimmt irgendetwas nicht, da kommen wir nicht weiter, jetzt müssen wir einmal die Landesregierung fragen. - Sie haben gefragt, aber man hat nach Ihren Ausführungen, Herr Meihsies, wirklich den Eindruck: Gelesen haben Sie die Antworten leider nicht.
Das wäre allerdings lohnenswert gewesen, da in der Antwort auf die Fragen „Ein- oder MehrEndlager-Konzept“, „schwach- und mittelradioaktive Abfälle“, wie hoch die Zwischenlagerkapazitäten in Deutschland bzw. in Niedersachsen und die
jährlichen Kosten für die Zwischenlagerung sind, eingegangen worden ist. Ihnen sind auch Informationen hinsichtlich des Drittschutzes in dem Konrad-Verfahren gegeben worden. Alles das haben Sie, meine Damen und Herren, offensichtlich schlicht und ergreifend ignoriert, oder Sie haben schlicht und ergreifend die Position, die Sie in Ihrem Antrag vertreten, wieder aufgenommen. Aber dann hätten Sie sich die Anfrage eigentlich auch sparen können.
Meine Damen und Herren, das Urteil des OVG vom 8. März 2006 hat bestätigt, dass das Umweltministerium unter dem Ministerpräsidenten Gabriel und dem Umweltminister Jüttner den Planfeststellungsbeschluss vom 22. Mai 2002 korrekt erlassen hat und der Beschluss entsprechend vollziehbar ist. Gut, wir können gerne warten, wie eine eventuelle Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ausgeht. Aber man muss sagen: Das Vorhaben ist planfestgestellt. Man kann das nicht einfach negieren und mit allem wieder von vorne beginnen. Man kann nicht wieder bei Adam und Eva anfangen.
Sofern der Vorwurf der Einschränkung der Bürgerrechte erhoben wird, muss man einfach akzeptieren, dass das Atomgesetz seit vielen Jahrzehnten für die Zulassung von Endlagervorhaben das Instrument des Planfeststellungsverfahrens vorsieht. Demzufolge wurde und wird Betroffenen die Möglichkeit zu Einwendungen und nachfolgenden Erörterungen gegeben. Zudem werden die betroffenen Städte und Gemeinden beteiligt. Das ist auch im Verfahren für Schacht Konrad geschehen.
Für die gerichtliche Überprüfung von behördlichen Entscheidungen gibt es in unserem Land den Grundsatz, dass ein Kläger darzulegen hat, ob er durch die Entscheidung in seinen Rechten verletzt wurde. So genannte Popularklagen, also Klagen von Kommunen für ihre Bürger oder Klagen heute lebender Menschen für ihre möglichen Nachkommen, sind nicht zulässig. Das, meine Damen und Herren, hat im Ergebnis dazu geführt, dass die vor dem OVG Lüneburg anhängigen Klagen abgewiesen wurden.
Eine Diskussion über Änderungen der Rechtsgrundlagen kann sicherlich stattfinden. Aber auch unter der vorherigen rot-grünen Bundesregierung haben keine Gesetzesänderungen stattgefunden. Dann sollte man das auch hier in Niedersachsen
nicht monieren, wie es Rebecca Harms im NDR bei der Kommentierung des Urteils getan hat, als sie sagte, das Gericht prüfe nicht, ob es für die Errichtung des Endlagers überhaupt eine systematische, wissenschaftliche und an Sicherheitskriterien orientierte Begründung gebe. Dann hätte Rebecca Harms genauso gut sagen können, dass so etwas letztlich im Planfeststellungsverfahren mit abgewickelt werden müsse und dass man so etwas nicht zigmal wiederholen und erneut erörtern könne. - Es muss irgendwann auch einmal akzeptiert werden, dass eine Entscheidung gefällt wird.
Ich würde meine Ausführungen gerne noch zu Ende bringen. Danach gerne.
Meine Damen und Herren, dass der radioaktive Müll - egal ob hoch radioaktiv oder nur schwach verstrahlt - für immer aus unserem Biokreislauf entfernt werden muss, kann von niemandem bestritten werden. Das ist unsere Anforderung. Das kann niemand aussitzen. So hat auch Bundesumweltminister Gabriel in seiner Pressemitteilung auf das OVG-Urteil am 8. März 2006 reagiert. Denn er hat hinsichtlich der Erarbeitung einer Konzeption folgende Positionen mit dargelegt - ich möchte die ersten beiden jetzt nennen und mit Erlaubnis des Präsidenten auch zitieren -:
Erstens:
„Die Nationale Verantwortung soll wahrgenommen werden. Deutsche radioaktive Abfälle sollen auch in Deutschland entsorgt und nicht in andere Länder mit möglicherweise geringeren Sicherheitsstandards exportiert werden.“
Zweitens:
„Verantwortung jetzt übernehmen. Die Generation, die Kernenergie genutzt hat, muss sich auch um die Entsorgung der Abfälle kümmern.“
Meine Damen und Herren, man kann ihn darin nur bekräftigen.
- Wenn man sich dann fragt, Herr Meinhold, wie diese Forderung nach dem bestmöglichen Endlagerstandort, die mittlerweile auch vom Bundesumweltminister Gabriel unterstützt wird, angesichts der Entscheidung des Bundesrats vom 14. Mai 2004 erhoben werden kann, ist mir, ehrlich gesagt, schleierhaft. Da wird nämlich die Entscheidung ignoriert, dass eine sicherheitstechnisch optimale Endlagerung erforderlich sei und die radioaktiven Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, also schwach- und mittelradioaktive Abfälle, von den Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen, d. h. abgebrannten Brennelementen und hoch radioaktiven Abfällen, zu trennen seien. Im Bundesrat wurde das von Jürgen Trittin ins Spiel gebrachte Ein-Endlager-Konzept abgelehnt in Übereinstimmung mit der Vorgehensweise in anderen europäischen Staaten. Da haben wir keine Differenz, meine Damen und Herren, auch wenn hier vor Ort der gegenteilige Eindruck erweckt wurde.
Der Bundesumweltminister hat im NDR angekündigt, dass die große Koalition im ersten Halbjahr dieses Jahres einen Vorschlag für ein atomares Endlager in Deutschland präsentiere werde. Heute haben wir den 23. Juni. Man muss insofern fragen: Wo ist die Konzeption?
Betrübt hat mich in Bezug auf die Hoffnungen, die unser Umweltminister, Herr Sander, hegt, Folgendes. Ausweislich der Nordwest-Zeitung vom 21. Juni 2006 hat der Bundesumweltminister auf die Frage, wo das angekündigte Endlagerkonzept bleibe, geantwortet:
„Es geht in dieser Legislaturperiode darum, das Verfahren zur Suche eines Endlagers festzulegen. Wir müssen nicht irgendeinen geeigneten Standort finden, sondern den bestgeeigneten in Deutschland.“
Meine Damen und Herren, das Atomgesetz sagt etwas anderes aus. Es sagt aus, dass ein geeig
neter Standort zu finden sei. Ansonsten praktizieren wir hier nämlich die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Das kann sehr lange dauern. Herr Gabriel hat den Handlungsbedarf genauso wenig leugnen können. Das ist seitens des Niedersächsischen Umweltministers in der Antwort auf die Große Anfrage belegt worden. Handlungsbedarf ergibt sich allein daraus, dass die Zwischenlager in ihren Kapazitäten begrenzt sind. Sie sind für einen kürzeren Zeitraum gedacht, als er sich mittlerweile abzeichnet. Für die Zwischenlagerung sind andere Behälter ausgewählt worden. Hier besteht Handlungsbedarf. Wir können nicht mehr ewig lange warten. Wenn wir noch länger warten, können wir uns nämlich auch mit Korrosion beschäftigen. Dann aber sind der Handlungsbedarf und der Handlungsdruck weitaus größer.
Eine Konzeption darf nicht nur laufend angemahnt, diskutiert und dann wieder diskreditiert werden, sondern es muss auch gehandelt werden, meine Damen und Herren. Die vom Bundesumweltministerium erhobene Forderung nach einem bestgeeigneten Endlagerstandort deutet nicht darauf hin, dass an verantwortlicher Stelle entsprechend reagiert wird. Meine Damen und Herren, solche Äußerungen irritieren den Bürger mehr, als dass sie informieren. Eine klare und belastbare Aussage kann nur im Sinne der Bürger sein - der Bürger in dem Raum Salzgitter und derjenigen im Umfeld der Zwischenlager.
Frau Tinius hat darauf hingewiesen, dass schwach- bis mittelradioaktiver Müll in einem EinEndlager-Konzept untergebracht werden sollte bzw. dass der Handlungsbedarf nicht so groß sei. Meine Damen und Herren, der radioaktive Müll löst sich nicht durch ein solches Reden und durch Fingerschnipsen in Luft auf. Es ist erläuterungsbedürftig, warum Frau Tinius die EVUs in der Verantwortung sieht, obwohl dieser Müll überwiegend durch die öffentliche Hand entstanden ist.
Das müssen Sie nach 25-jähriger Diskussion um das Endlager Schacht Konrad akzeptieren, und zwar auch nach dem Urteil des OVG Lüneburg, in dem das belegt wurde.
Meine Damen und Herren, der Handlungsbedarf ist gegeben. Herr Gabriel ist gefordert. Wir können es uns nicht leisten, aufgrund einer massiven Verzögerung eventuell Mehrkosten in Höhe von 480 Mil
lionen Euro in Kauf zu nehmen. Man muss auch konstatieren, dass Herr Gabriel den entsprechenden Genehmigungsantrag des Bundes für das Endlager aus politischen Gründen noch nicht zurückgezogen hat, weil er ansonsten schlicht und ergreifend Schadenersatzforderungen befürchten muss. Er weiß sehr wohl um die Dringlichkeit.
Eines lassen Sie mich abschließend noch anführen, auch an die Adresse der SPD. Das habe ich in der Broschüre „Endlagerung radioaktiver Abfälle als nationale Aufgabe“ des Bundesamts für Strahlenschutz gefunden.
„Der damalige niedersächsische Ministerpräsident Alfred Kubel (SPD) gab der Bundesregierung im Winter 1974/1975 die Zusage, - - -“
„- - - ein nukleares Entsorgungszentrum könne in Niedersachsen realisiert werden.“
Daran sollten wir uns halten, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Naturschutzes in Niedersachsen sind wir, wenn es heute zur Beschlussfassung kommt, mit Sicherheit ein Stück weiter. Das ist vergleichbar mit der Änderung, die wir vor etwas mehr als einem Jahr beschlossen haben.
In diesem Gesetzentwurf und den Änderungen, die im Laufe der Beratung eingefügt worden sind, geht es um eine Akzeptanz- und Effektivitätssteigerung im Sinne des Landschafts- und Naturschutzes.
Meine Damen und Herren, wer direkt mit den Grundstückseigentümern und den Bauern gesprochen hat, weiß, dass sie Angst vor der „Naturschutzfalle“ haben. Wer heute eine naturnahe Entwicklung seiner Fläche zulässt, trägt das Risiko, dass sein Grundstück in die Bestimmungen der §§ 28 a oder b hineinwächst. Dann drohen ihm Auflagen, Beschränkungen, Nutzungsuntersagungen usw. Von daher lassen sich viele Leute auf Vertragsnaturschutz gar nicht erst ein. Andere machen mit, aber sie achten darauf, dass die Fläche ja nicht zu wertvoll wird. Beides ist für die Entwicklung von Natur und Landschaft nicht gerade förderlich.
Wir nehmen den Leuten die Angst vor der „Naturschutzfalle“. Sie können künftig darauf vertrauen, dass sie beim Vertragsnaturschutz die Verfügungsgewalt über ihre Flächen behalten.
Die Leute können dann die Erfahrung machen, dass die naturnahe Entwicklung von Teilflächen mit den betrieblichen Belangen und den Eigentumsgarantien oft besser vereinbar sind, als sie vorher dachten. Künftig bleiben 15 Jahre Zeit, um zur Bewirtschaftung zurückzukehren. Es braucht also niemand mehr den gerade gewachsenen guten Zustand wieder platt zu machen, nur damit er nicht in die „Schutzfalle“ läuft.
Meine Damen und Herren, Sie werden sehen: Langfristig wird so für Natur und Landschaft viel mehr herauskommen als mit der Keule der Schutzausweisung.
In diesem Zusammenhang finde ich es bemerkens- und begrüßenswert, dass der NABU in der Anhörung einen guten Vorschlag zur besseren Handhabung der 15-Jahres-Regel und zur weiteren Vertrauensbildung bei den Landwirten gemacht hat. Das war ein gutes Beispiel sachlichkonstruktiver Anregungen. Wir sollten gerade bei dem Thema Anerkennung von Vereinen zukünftig besonders auf den Aspekt der Leistungsfähigkeit bei der sachgerechten Verfolgung der Naturschutzziele achten.
Meine Damen und Herren, die Aufregung um das mesophile Grünland, die bei Herrn Haase und anderen in Teilen laut wurde, ist kaum nachvollziehbar. Im ersten Zug wurde jede bessere Wiese als mesophiles Grünland kartiert, im Übrigen häufig mit einem irrsinnigen Aufwand.
Nachdem die Zustände unhaltbar und der Kartierschlüssel auf wirklich artenreiches Grünland zugeschnitten worden war, fiel auf, dass es kaum echtes artenreiches mesophiles Grünland gibt.
Dieses Grünland ist das Ergebnis einer besonderen und aufwendigen Bewirtschaftung. Diese Bewirtschaftung sichern wir nicht mit der Einordnung in § 28 a und schon gar nicht mit irgendwelchen Verboten. Nein, wir müssen um das Vertrauen und um die Mitarbeit der Landwirte werben. Sonst ist dieser Gründlandtyp bald gänzlich am Ende.
Der Aufwand, der für die Erfassung betrieben worden ist, sollte künftig besser in die Unterhaltung gesteckt werden.
Meine Damen und Herren, die Aufregung konnte auch im Zusammenhang mit der Neufassung der Naturparkregelung festgestellt werden. Auch hier ist sie nicht nachvollziehbar. Wir wollen, dass die Naturparkausweisung von kleinräumigen Raum
ordnungszielen unabhängiger wird, dass sie stärker auf die Landschaftsentwicklung ausgerichtet wird und dass der Tourismus und die nachhaltige Regionalentwicklung eine deutliche Rolle spielen. Davon dürften längerfristig alle profitieren.
Die Angst der Landwirtschaft vor zusätzlichen Auflagen, Geboten und Verboten ist unbegründet. Wir ändern die Formulierung betreffend den notwendigen Anteil an Schutzgebieten von „überwiegend“ in „großenteils“ und schöpfen damit den Rechtsrahmen aus, den uns das Bundesnaturschutzgesetz setzt. Nichts anderes! Dies schafft mehr Spielraum und weniger Zwang.
Darüber dürfen sich auch die Naturschützer freuen. Denn wenn der neue Spielraum genutzt wird, kann durch die Ausweisung als Naturpark auf freiwilliger Basis Gutes für die Landschaftsentwicklung erreicht werden. Das würde sonst unterbleiben.
Bei der Regelung der Umwandlung von Ödland bzw. naturnahen Flächen in Acker- und Intensivgrünland setzen wir eine Vorgabe der UVPRichtlinie um. Wir setzen die UVP-Pflicht bei 5 ha an. Andere Bundesländer würden sich freuen, wenn sie so etwas hätten. Wir sind hier wesentlich weiter.
Naturnahe Flächen sollen nicht leichtfertig umgewandelt werden. Es soll aber auch nicht mit einem übertriebenen Untersuchungs- und Reglementierungsaufwand jegliche Änderung in der Flächennutzung abgewürgt werden.
Meine Damen und Herren, eine flächendeckende Kartierung ist nicht vorgesehen. Die Naturschutzbehörden sollen mit ihrem knappen Zeit- und Finanzbudget Sinnvolleres tun, als neue Kartierungswellen auszulösen. Daher wird Entsprechendes nur befunden, wenn ein Antrag darauf gestellt wird, d. h. wenn der Eigentümer dieser Fläche Kenntnis darüber haben möchte, ob Entsprechendes vorliegt. Man kann ihm schließlich nicht auferlegen, dass er das selbst herausfindet. Das wäre zu aufwändig.
Meine Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch auf die Miesmuschelfischerei und auf das Anlegen von Muschelkulturen eingehen. Hier soll eine entsprechende Änderung herbeigeführt werden, da die Pazifische Auster, eine in die Nordsee eingewanderte Art, Schäden nicht in gravierendem Maße verursacht, allerdings auch nicht standortgerecht ist. Es kann wenig zweckdienlich sein, wenn diese Art wieder zurückgeworfen werden muss, weil sie zufällig im Nationalpark Wattenmeer gefangen worden ist.
Meine Damen und Herren, mit der Aufnahme dieses Punktes in das Gesetz setzen wir ein Zeichen für die Muschelfischerei. Die wartet darauf, weil im August der Muschelfang beginnt. Die Muschelfischerei braucht dieses Zeichen. Verweigern Sie es ihr nicht!
Ich komme zum Schluss. Der Disput, der hier entstanden ist oder zumindest angekündigt wurde, ist im Grunde nicht gerechtfertigt. Er wird der Sache nicht gerecht. Wenn Sie sich allein an formalen Gesichtspunkten festhalten, müssen Sie den Menschen draußen erklären, warum Sie sich in der Sache dagegen wenden.
Im Grunde sollten wir sehr wohl das aufnehmen, was die Landesjägerschaft Niedersachsen als Hoffnung geäußert hat, nämlich dass dieser Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet wird. Enttäuschen Sie diese Hoffnung nicht!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Angesichts der hier laufenden Diskussion frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie generell die Aufforderung von Bündnis 90/Die Grünen, nur aufgrund der öffentlich laufenden Kampagne, aufgrund von Annahmen und Vermutungen ein wissenschaftlich fundiertes Forschungsprojekt einzustellen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich erst einmal angesichts der sehr umfangreichen Beantwortung der gemeinsamen Großen Anfrage der Fraktionen im Niedersächsischen Landtag Dank sagen. Dieser Dank richtet sich nicht nur an die Landesregierung als Ganzes, sondern insbesondere an das Landwirtschaftsministerium, aber auch an das Wirtschafts- sowie das Wissenschafts- und Kulturministerium, da die einzelnen Punkte sehr sorgfältig und detailreich aufgeführt worden sind.
Meine Damen und Herren, die Anerkennung bezieht sich sehr wohl auch auf die bremische Seite. Das war sehr deutlich zu sehen; denn heute Vormittag, also annähernd zeitgleich, ist diese Große Anfrage auch in Bremen beraten worden. Die Bremer Senatskanzlei hat tatsächlich die Antwort der Niedersächsischen Landesregierung ihrer
Antwort angefügt und teilweise sogar darauf verwiesen. Das heißt eigentlich, dass in Niedersachsen eine sehr grundlegende Arbeit geleistet worden ist.
Meine Damen und Herren, in der Antwort ist deutlich geworden, dass die Potenziale vor Ort greifen, dass bereits viele guten Ideen und Projekte umgesetzt worden sind, dass aber sehr wohl auch noch Handlungsoptionen vorhanden sind. Die Besonderheit des Raumes bezieht sich eigentlich darauf, dass Bremen von Niedersachsen sozusagen umarmt wird. Deswegen braucht Bremen Niedersachsen, und Niedersachsen - das niedersächsische Umland von Bremen - braucht sehr wohl Bremen und Bremerhaven. Diese gegenseitige Abhängigkeit und gegenseitige Bestärkung galt es letztendlich zu nutzen. Da war es nahe liegend, dass zum einen bei der Übertragung der Regionalplanungskompetenz auf die Landkreise im Zusammenhang mit der Kommunal- und Gebietsreform in den 70erJahren auch die ersten Ansätze zur länderübergreifenden Klärung von Sachfragen in der Gemeinsamen Landesplanung mit aufgenommen worden sind. Die GLP, die seit 1963 aktiv war, wurde letztendlich in eine regionale Arbeitsgemeinschaft umgewandelt, der Landkreise, kreisfreie Städte, Bremen und Bremerhaven angehören. Die Zusammenarbeit der Länder erhielt in den vergangenen Jahren durch die Gründung des Kommunalverbundes eine erhebliche Unterstützung durch die gemeindliche Ebene.
Meine Damen und Herren, es hat sich selbstverständlich auch hier an bestimmten Projekten - sie sind in der Anfrage aufgeführt worden - gezeigt, dass gerade bei praktischen, bei realen Projekten Vertrauen begründet werden kann und eine gute Zusammenarbeit möglich ist. Lassen Sie mich einige wenige hier aufführen. Im Bereich der Wissenschaft, bei den Hochschulen, zeigt sich letztendlich, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen den Fachhochschulen Oldenburg/Ostfriesland/ Wilhelmshaven mit verschiedenen bremischen Firmen, z. B. DaimlerChrysler - eigentlich nicht so ganz unbekannt - oder auch Siemens, gegeben ist. Die Kooperation der Universitäten Oldenburg und Bremen zeigt sich z. B. durch das HanseWissenschaftskolleg in meinem eigenen Wahlkreis, in Delmenhorst, wo eine sehr renommierte Einrichtung entstanden ist, die weit über Niedersachsen und Bremen hinaus ihre Geltung hat. Die Hanse Law School unter Beteiligung von Bremen,
Oldenburg und Groningen zeigt sehr wohl, dass man auch über den Oldenburger und bremischen Raum hinaus die Niederlande mit einbeziehen muss. Ich nenne aber auch die Schifffahrtsausbildung sowie den Bereich der Windenergie, wobei Wilhelmshaven, Cuxhaven, Oldenburg und Bremerhaven an einem Weiterbildungsprogramm arbeiten. Nicht zu vergessen ist dabei OFFIS als Oldenburger Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Informatik-Werkzeuge und -Systeme, wo grundlegende Arbeit geleistet wird.
Für die Öffentlichkeitsdarstellung des Raumes von Bremen und seines niedersächsischen Umlandes bis Oldenburg zeigt sich, dass mit RegIS Online ein regionales Informationssystem eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden kann. Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung arbeiten in Form eines abgestimmten Informationsaustausches unter Einsatz modernster Technologie zusammen. Herausgekommen ist die Präsentation des gesamten Wirtschaftspotenzials. Hier können nicht nur die Informationen über Unternehmen und Gewerbeflächenangebote ausgetauscht werden und Strukturdaten abgefragt werden, sondern es stellt auch eine Kommunikationsplattform dar. Das wird im Grunde dadurch belegt, dass wöchentlich durchschnittlich 11 000 Mal auf diese Webseite zugegriffen wird. Das zeigt den hohen Stellenwert des Standortinformationsangebotes über die Grenzen des Raumes hinaus.
Mit dem JadeWeserPort, dessen Inbetriebnahme für 2009 oder 2010 erwartet wird, und dem Ausbau der Infrastruktur - bei den Bundeswasserstraßen, bei Bundesfernstraßen und bei der Schiene - zeigt sich letztendlich, dass wir auch bei den Lebensadern dieses Raumes ein gemeinsames Anliegen verfolgen. Nicht zu vergessen ist dabei die Küstenautobahn, über die wir hier im Landtag bereits hinreichend beraten haben.
Meine Damen und Herren, mit dem vom Minister angesprochenen Verwaltungsabkommen soll die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Kooperationen im Nordwestraum, also zwischen der Hansestadt Bremen und Niedersachsen, unterstützt werden. Das geht nicht, indem man die Kommunen außen vor lässt. Die Antwort der Landesregierung zeigt sehr wohl, wie kommunalfreundlich eine von CDU und FDP geführte Landesregierung sein kann. Gerade hinsichtlich der Frage der Metropolregion wird deutlich darauf verwiesen, dass der Wille der Kommunen entscheidend ist, ob so etwas dann initiiert wird. Ich meine,
das zeigt Respekt und auch die Kenntnis der örtlichen Ebene, das zeigt, dass so etwas nicht von oben oktroyiert wird, sondern dass die Kommunen selbst ihren Willen bekunden können, was sie letztlich auch am 12. April gemacht haben. Das ist berechtigt, da doch dieser Raum, die Region Bremen/Oldenburg im Nordwesten, nicht nur Wettbewerbs- und Innovationsfunktionen, sondern mit den Hafenstandorten auch die Gateway-Funktion übernimmt. Ferner verfügt sie über eingespielte Strukturen im Rahmen der Regionalen Arbeitsgemeinschaft bzw. der Gemeinsamen Landesplanung, sodass hier Strukturen in bewährter Form vorhanden sind.
Meine Damen und Herren, es werden im Zusammenhang mit der Diskussion um die Metropolregion auch entsprechende Erwartungen an Fördergelder aus Brüssel geknüpft. Da aber die Förderkulisse noch nicht genau bestimmt werden kann und angesichts der Tatsache, dass seit dem letzten Jahr der EU 25 Staaten angehören - die Erweiterung führte zu einer Zunahme des Bruttoinlandprodukts um 5 % -, müsste eigentlich klar sein, dass die Diskussion nicht dahin laufen kann, dass noch mehr Geld zur Verfügung steht, sondern dass es darum geht, wie das Geld eingesetzt wird. Diese Erwartung ist meiner Meinung nach auch vor Ort in einem realistischen Umfang vorhanden.
Des Weiteren wurde auch in der Antwort der Landesregierung deutlich darauf hingewiesen, dass keine weiteren institutionellen Einrichtungen für die Weiterentwicklung des Raumes erforderlich sind. Das ist, so meine ich, auch eine deutliche Aussage zu den Wünschen oder den Umarmungsversuchen - Henning Scherf ist bekannt dafür, dass er gern umarmt - hinsichtlich eines Metropolparlaments. Diese Umarmungsversuche scheinen nicht so ganz geglückt zu sein. Ich vermute, auch Henning Scherf hat heute in der Beratung in Bremen erkennen müssen, dass seine Arme für die vielen Akteure nicht lang genug sind, die aus dem niedersächsischen Umland dabei mit an einem Tisch zu sitzen haben.
Meine Damen und Herren, die Einbeziehung der neuen Ebene der Regierungsvertretung in den Lenkungskreis Nordwest, die aufgrund der Verwaltungsreform, die in Niedersachsen vorgenommen worden ist, erfolgen soll, zeigt deutlich, dass nicht die Landesregierung alleine alles für die Kommunen macht, sondern dass sie die Kommunen daran beteiligt. Sie arbeitet im Background sehr aktiv mit, um den niedersächsischen Kommu
nen den Rücken freizuhalten. Ich meine, dass es möglich ist, auf Augenhöhe auch mit den bremischen Vertretern verhandeln zu können.
Wir sind auf einem guten Weg. Das hat die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage gezeigt. Von daher ist das Thema bei den Vertretern vor Ort in gute Hände gelegt. Die Aufregung, die in Bezug auf das Metropolparlament gerade im Oldenburger Raum hervorgetreten ist, ist aus meiner Sicht unbegründet. Es geht nicht darum, neue Strukturen und neue Institutionen zu schaffen, sondern es geht darum, zu handeln. Dazu sind sehr viele gerne bereit. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen von den Grünen, mit den Forderungen in Ihrem Antrag, dass eine Zwischenspeicherung von elektrischer Energie effektiver gemacht werden soll, dass die Kompetenzen bei der Windenergiewirtschaft gestärkt werden sollen, um die Synergien mit der zukunftsträchtigen Wasserstofftechnologie zu fördern, und dass die Forschung der Wasserstofferzeugung durch Windstrom bei der Lagerung und bei der Entwicklung der Infrastruktur entsprechend mit forciert werden soll, liegen Sie im Grunde richtig. Nach Ihrer Ansicht soll die Landesregierung als Moderator, Koordinator und Motor agieren, und bei der Finanzierung weisen Sie darauf hin, dass nicht nur Landes, sondern auch Forschungsförderungsmittel des Bundes und der Europäischen Union sowie seitens der Unternehmen eingeworben werden sollen.
Forschungsförderungsmittel seitens des Bundes einzustellen kann man zwar fordern - und ich hoffe, dass Sie uns dabei einer großen Bandbreite entsprechend unterstützen -, aber ob Mittel tatsächlich bereitgestellt werden, kann man im Einzelnen jetzt noch nicht absehen. Absehen kann man etwas anderes: dass nämlich auch auf Bundesebene - ich erinnere an die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Bildung und Forschung des Bundestages im Frühjahr dieses Jahres - sehr wohl auf den Forschungsbedarf hingewiesen wird.
Allerdings - und das war nicht ganz konform mit Ihrer Zielrichtung hinsichtlich der Effizienzsteigerung und der Windenergie - darf nicht allein diese
Energieform gesehen werden, sondern zu den Pfeilern einer zukünftigen nachhaltigen Energieversorgung muss insbesondere auch die Kernverschmelzung gezählt werden. Ein Vertreter des Max-Planck-Instituts hat das ganz massiv herausgestellt. Das werden Sie vermutlich nicht so gern hören, aber vielleicht sollten auch Sie sich dieser Energieform nicht verschließen.
Die Experten haben bei dieser Anhörung einhellig sehr wohl die Unterfinanzierung der Energieforschung bemängelt und insbesondere eine aktivere Rolle des Staates bei der Forschung und Entwicklung von Energietechnologie eingeklagt. In Niedersachsen hat die Landesregierung am 30. März dieses Jahres die Landesinitiative Brennstoffzelle vorgestellt. 9,5 Millionen Euro werden vom Wirtschaftsministerium, vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur und vom Umweltministerium zur Verfügung gestellt. Insgesamt stehen 18 Millionen Euro bis 2007 zur Verfügung, um die Forschungsvorhaben entsprechend voranzutreiben, Koordination zu betreiben und um die Kompetenzknoten in Oldenburg - das freut mich als Oldenburger Abgeordnete umso mehr -, in Wolfsburg und im Harz einzurichten.
In Oldenburg arbeiten insbesondere die EWE und ihre Partner an den ersten Projektskizzen zur Erzeugung von Wasserstoff mithilfe von Windenergie; sie sind also auf einem guten Weg. Das kann man auch daran erkennen, dass die IHK Oldenburg mit ihrer Presseerklärung vom heutigen Tag darauf hinweist, dass einige Projekte aus dem Kompetenzknoten Oldenburg demnächst als Projektskizze der NBank in Hannover zur Förderung vorgestellt werden sollen.
Meine Damen und Herren von den Grünen, es ist also schon vieles auf den Weg gebracht worden. Sie haben den Handlungsbedarf erkannt. Die Landesregierung war allerdings etwas schneller. Von daher hat sich der Antrag eigentlich ein Stück weit erübrigt.
Man müsste im Grunde genommen auch darauf hinweisen, dass hinsichtlich der Verbindung von Offshore-Energieanlagen mit der Wasserstofftechnologie noch etwas mehr Geduld benötigt wird. Von daher müssen Sie jetzt schon überlegen, wie Sie mit Ihrem Antrag verfahren wollen.
Aber vielleicht waren Sie auch schon einmal etwas weitsichtiger; denn den heute zur Beratung anstehenden Antrag haben Sie am 7. September einge
reicht. Nichtsdestotrotz hatten Sie schon am 16. Juni einen fast identischen Antrag eingereicht. Das Einzige, was ausgewechselt worden ist, war das Wort „Brennstoffzellentechnologie“ gegen das Wort „Wasserstofftechnologie“. Aber ich sehe da keinen großen Dissens. Da Ihnen das offensichtlich vor wenigen Tagen aufgefallen ist, haben Sie zwei Tage, nachdem Sie den heute zur Beratung anstehenden Antrag eingereicht haben, just die Zurückziehung des alten Antrags vom Juni beantragt.
Meine Damen und Herren, verfahren Sie doch jetzt genauso mit dem heutigen aktuellen Antrag. Sie haben im Grunde genommen die Vorlage schon parat. Dann bräuchten wir uns damit gar nicht weiter zu beschäftigen. Die Landesregierung hat das Thema auf den Weg gebracht. Daran sieht man letztendlich, dass es hier in Niedersachsen in guten Händen liegt. Sie könnten das auch selbst einmal entsprechend goutieren. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Reaktion im Plenum zeigt eindeutig, wie betroffen alle Kollegen von den Geschehnissen in Spanien sind. Es zeigt allerdings auch in aller Deutlichkeit auf, inwieweit bei terroristischen Angriffen innere Sicherheit überhaupt gewährleistet und wo Handlungsbedarf gegeben ist. Das bezieht sich in diesem Fall nicht nur auf die Inhalte, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag gestellt hat.
Wir haben hier im Landtag gerade in Bezug auf innere Sicherheit vielfach Debatten geführt. Ich meine, dass wir sie mit Sicherheit auch zukünftig unter anderen Gesichtspunkten - auch in Bezug auf die Stellungnahme von Frau Harms - führen werden.
Inhaltlich würde ich zu dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen gerne auf die Ausschussberatungen verweisen, obwohl das im Grunde für die Öffentlichkeit etwas schade ist, da hier eine direkte Verbindung zu Atomkraftwerken hergestellt wird. Man muss allerdings in diesem Zusammenhang darstellen und klarstellen, dass bei Atomkraftwerken eine hohe Grundsicherheit gegeben ist. Man muss auch inhaltlich darüber beraten, wie mit bestimmten Informationen, die für vertraulich erklärt worden sind, schon von verschiedenen Seiten an die Öffentlichkeit getreten worden ist, obwohl gerade auch vom Bundesumweltminister erklärt wurde, dass mit der Bekanntgabe von solchen Inhalten terroristischen Angriffen nicht Vorschub geleistet werden sollte.
Ich glaube, allen hier im Raum und auch draußen ist bewusst geworden, dass man nicht mit Populismus in diesem Sinne agieren kann, sondern dass man sich dieses Themas mit Sensibilität annehmen muss. Das werden wir im Ausschuss gerne tun. Ich hoffe dort auf eine entsprechend sachliche und den Fakten gerecht werdende Beratung. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hagenah, ich weiß nicht, welche Zeitrechnung Sie haben. Den Antrag, den wir hier heute abschließend - in geänderter Fassung - beraten, stammt vom März 2003. Ich kann mich nicht ganz entsinnen, dass das tatsächlich zwei Jahre sind. Ich weiß aber sehr wohl, dass Sie als Grüne in der vergangenen Legislaturperiode schon ganz wacker dabei waren. Sie haben es entsprechend ausgeführt.
Meine Damen und Herren, in der Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung vom Februar diesen Jahres wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die rot-grüne Bundesregierung das
Ziel, bis 2005 eine Absenkung der CO2Emissionen um ca. ein Viertel gegenüber 1990 zu erreichen, nicht schaffen würde. Dies wurde auch von Herrn Trittin selbst im Herbst eingeräumt. Insgesamt sind die CO2-Emissionen unter dem grünen Umweltminister Trittin in den vergangenen zwei Jahren sogar angestiegen, trotz schwacher Konjunktur und milder Witterung.
Im März brachte die Fraktion der Grünen, wie Sie eben sagten, Herr Hagenah, ihren Antrag ein. Ihr Parteikollege macht es manchmal gern so, dass er Gesetze und Verordnungen erlässt. Sie haben demgegenüber praktische Vorschläge unterbreitet, bei denen man sich fragen muss, wie man sie entsprechend umsetzen kann, wenn man global denken und lokal handeln will.
Dem Problem muss letztendlich dort begegnet werden, wo es entsteht. Man muss dort ansetzen, wo Lösungen am wirksamsten und effizientesten zu erreichen sind. Von daher, Herr Hagenah, sehe ich eigentlich für die Finanzierung gar keinen Hinderungsgrund darin, dass es in Form einer Bürgschaft gegeben wird. Sie wissen selber, wie die Landesfinanzen aussehen. Wir werden die Haushaltsberatungen im Dezember diesen Jahres führen. Ich denke, dann werden Sie als Grüne ohne Weiteres entsprechende Änderungsanträge einbringen können.
Meine Damen und Herren, schauen Sie einmal an, was auf Bundesebene geschieht. Berlin kann eigentlich nur froh sein, dass hier in Niedersachsen Menschen handeln und nicht nur reden wollen. Herr Hagenah, Sie erwähnten, dass bei der Auftaktveranstaltung des Umweltministers zur energetischen Gebäudesanierung am 5. November darauf hingewiesen wurde, dass drei Viertel des heutigen Gebäudebestandes in Deutschland unter umweltenergetischen Gesichtspunkten sanierungsbedürftig seien. Allein in Niedersachsen müssten 2 Millionen Wohnungen saniert werden. Das wäre auch ein guter Aufschwung für die Bauwirtschaft, die das dringend nötig hat.
Von daher braucht es nicht unbedingt originärer Landesmittel, sondern allein die Absicherung der Mittel. Es hat sich in der Abrufung der KfW-Mittel gezeigt, dass die Banken leider etwas restriktiv sind. Wenn das Land die LTS dazu ermuntern kann, die Bürgschaft zu übernehmen und damit für die Abrufenden die Mittel frei verfügbar zu machen, halte ich das für gar nicht so verfehlt. Man muss
nicht noch weiteres Geld mit dazu geben, vor allen Dingen dann nicht, wenn nicht genügend da ist.
Meine Damen und Herren, bei der Beratung in den Ausschüssen hat sich gezeigt, dass hier sehr einvernehmlich agiert wurde bzw. dass man konstruktiv miteinander gearbeitet hat. Ein paar Punkte aus Ihrem Antrag wurden nicht mit aufgenommen. Zum einen bezog sich das auf den Energiepass. Aber da müssen Sie selber auch einräumen, dass dafür bislang keine bundeseinheitliche Regelung gefunden werden konnte. Sie habe sicherlich einen direkteren Draht zu Herrn Trittin. Vielleicht können Sie ihn dazu ermuntern. Vielleicht ist es aber auch gar nicht nötig, dass man noch mehr Papier produziert. Man muss die Menschen überzeugen: Wenn man die Bausubstanz entsprechend saniert, kann das mit Sicherheit kein Fehler sein.
Meine Damen und Herren, auf die Finanzen bin ich schon eingegangen. Ich möchte vor allem noch auf eines hinweisen. Durch die Bürgschaft konnte der Zinssatz der KfW nochmals um 0,3 % reduziert werden. Das sind schon günstige Zinssätze, wobei für den Baubereich auch bei den Banken günstige Zinssätze zu bekommen sind. Aber das ist unschlagbar. Angesichts der anstehenden Aufgabe der Eigenheimzulage sind manche sehr froh darüber, dass sie Baumaßnahmen noch auf andere Art und Weise umsetzen können.
Gefragt sind eigentlich praktikable und wirtschaftsverträgliche Strategien für den Klimaschutz. Sie sind von der Landesregierung mit breiter Unterstützung aus dem Landtag bzw. in den Ausschüssen auf den Weg gebracht worden. Es liegt jetzt an den Menschen draußen, dass sie das Angebot entsprechend nutzen. Wir können nur die Angebote dafür machen.
Vor allem freut uns Folgendes. Dabei machen wir natürlich auch gerne mit, zumal die CDU vor der Wahl angekündigt hat, dass wir ein Aktionsprogramm zur Reduzierung von CO2-Emissionen auflegen wollen. Das Wahlversprechen der CDU wird nun durch ein CDU-Ministerium, nämlich MS, das daran beteiligt ist, und ein FDP-Ministerium, nämlich das Umweltministerium, und ein weiteres FDPMinisterium, nämlich das Wirtschaftsministerium, entsprechend umgesetzt. Meine Damen und Herren, Berlin kann eigentlich doch nur froh sein, dass hier mittlerweile andere Personen agieren, die das
umsetzen, was Sie vielleicht vorher gerne gemacht hätten. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie bereits von meinem Vorredner erwähnt, nehmen die Grünen ihre Anträge vom Juni 2001 und vom März 2002 - also aus der letzten Legislaturperiode - offensichtlich wieder auf, um mit dem Titel „Informationskampagne Altbausanierung“ neue Anregungen zu geben. In der letzten Legislaturperiode wurde im Städtebauausschuss gerade zu dem Antrag vom Juni 2001 eine Anhörung durchgeführt. Hier fand und findet heute über dieses Thema eine konstruktive sachliche Debatte statt. Das ist mit Sicherheit recht erholsam gegenüber den Geschäftsordnungsdebatten, die wir in den letzten zwei Tagen beobachten und miterleben durften.
Wenn man bereits eine solche Anhörung durchgeführt hat, wird man sie mit Sicherheit nicht ein zweites Mal durchführen müssen, sondern man kann auf die vorliegenden Ergebnisse und Anregungen zurückgreifen.
Mit Ihrem erneuten Anlauf, mit Ihrem CO2-Aktionsprogramm wollen Sie mit Sicherheit - das wird darin deutlich - auch die Altbausubstanz wieder ins Auge fassen. Sicherlich kommt in den nächsten Jahren einiges an Altbauten auf den Immobilienmarkt - sei es durch Erbschaften oder weil der Bedarf an Neubauten in gewissem Maße gedeckt sein wird. Es wird dann zu fragen sein, ob und inwieweit Energieeinsparmaßnahmen vorgenommen werden können. Modellberechnungen zeigen sehr wohl, dass hier eine große Effizienz
und beachtenswerte CO2-Minderungen - gerade im Bereich der Dämmung - zu erreichen sind, auch im Vergleich zum Neubau.
Sicherlich ist es ein Anreiz für die Wohnungswirtschaft und für private Hauseigentümer, wenn für eine bestimmte Bausubstanz und insbesondere für Altbausubstanz ein Energiesparpass ausgestellt wird. Wenn Sie allerdings meinen - so wie Sie es hier zu suggerieren versuchen -, dass dadurch ein Jobmotor angekurbelt wird, dann sind Ihre Erwartungen doch etwas zu hoch gegriffen. Nichtsdestotrotz, mittlerweile muss man ja fast den Tropfen auf dem heißen Stein feiern.
Entscheidend für die Akzeptanz bei potenziellen Nachfragern hinsichtlich Ihres Aktionsprogramms wird allerdings sein, inwieweit Förderprogramme Transparenz aufweisen. Ich meine, dass dabei die LTS hier im Lande mit gefordert ist, wenn sie auf das entsprechende Bundesprogramm - das KfWCO2-Gebäudesanierungsprogramm - zurückgreifen muss. Ob aufseiten des Landes ein ergänzendes Förderprogramm aufgelegt werden sollte bzw. kann, wird noch vom Wirtschaftsministerium zu prüfen sein. Es wird daran zu messen sein, welchen Spielraum die Landesfinanzen noch übrig lassen; wir haben ja gestern in aller Deutlichkeit entsprechende Ausführungen gehört. Es darf dabei nicht vergessen werden, inwieweit die Ankündigungen des vorherigen Umweltministers hinsichtlich der landeseigenen Liegenschaften überhaupt erfüllt worden sind, inwieweit hier noch Defizite aufzuzeigen sind und ob Einsparmöglichkeiten gegeben sind, die uns mittlerweile vielleicht wieder zugute kommen können.
Die Motivation über Marketing-Aktionen zu forcieren, ist sicherlich vorteilhaft. Es wird sich zeigen, inwieweit die Leute das nachfragen. Wenn eine Beratung durchgeführt wird, ist das die eine Sache, ob es nachher umgesetzt wird, ist eine zweite. Man muss erst einmal schauen, ob durch solche Aktionen eventuell nicht nur viel Papier produziert wird. Das kennen wir von der vorherigen Landesregierung zur Genüge. Es muss auch reell etwas umgesetzt werden können. Ich könnte mir vorstellen, dass die Finanzsituation des Landes auch für die anderen Fraktionen fast maßregelnd ist.
Nichtsdestotrotz, meine Damen und Herren, wir freuen uns auf eine sachliche, konstruktive Diskussion im Ausschuss. Von daher sehe ich den Beratungen mit gewissen Erwartungen entgegen.