Heinfried Schumacher

Appearances

14/48 14/50 14/56 14/57 14/60 14/74 14/78 14/83 14/90 14/98 14/115 14/124

Last Statements

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hunde, die bellen, beißen nicht. So sagt es der Volksmund. Wir haben mit dem Gesetzentwurf festzulegen, dass die Gefahren, die von Hunden ausgehen können, die nicht bellen, aber beißen könnten, minimiert werden. Dass wir das über ein Gesetz nur sehr eingeschränkt tun können, ist uns allen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens deutlich geworden. Wir haben viele Experten und Zahlen gehört. Die folgenden haben mich besonders nachdenklich gemacht.
75 % aller Beißvorfälle passieren innerhalb der Familie und mit bekannten, „lieben“ Hunden. Unterstellen wir die restlichen 25 % außerhalb der Familien und mit fremden Hunden. Oftmals liegt das Hauptproblem aber am oberen Ende der Leine. Dort treffen wir auf den Menschen, und diesen werden wir per Gesetz nicht zum vernünftigen und verantwortungsbewussten Menschen machen können.
Meine Damen und Herren, im Jahre 2000 haben es die Innenminister der Länder nicht erreicht, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Sie haben sich auf einige wenige Kernpunkte verständigt. Wir als SPD-Fraktion wollen mit diesem Gesetz das seit langem geforderte Heimtiergesetz nicht ersetzen. Dies muss bundeseinheitlich geregelt werden, so wie wir es auch für dieses Hundegesetz
gewünscht hätten. Wir beschränken uns darauf, Gefahren, die für die öffentliche Sicherheit entstehen könnten, vorzubeugen und diese abzuwehren, soweit sie mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind; siehe § 1 des Gesetzes.
Die im Gesetz getroffenen Regelungen haben bei der Anhörung und bei den anderen Fraktionen zu keiner strittigen Diskussion geführt, mit Ausnahme der vier im Gesetz genannten Hunderassen, für die besondere Bestimmungen gelten. Natürlich - das möchte ich hier nicht verschweigen - wurden sowohl in der Anhörung als auch in den Ausschusssitzungen von allen Fraktionen zusätzliche begrüßenswerte Regelungen wie Hundeführerschein usw. vorgeschlagen. Dies wurde jedoch mit dem Hinweis auf das angestrebte bundeseinheitliche Heimtiergesetz nicht weiter verfolgt. Wir als Fraktion haben auf die Kritik an der Rasseliste im Gesetzentwurf reagiert und lediglich den Querverweis auf die Bundesregelung ausgewiesen.
Andere Bundesländer weisen in ihren Landesverordnungen ausdrücklich eine Rasseliste aus. Das von unsere Kollegen der CDU wieder einmal als vorbildlich beschriebene Bayern - hören Sie gut zu, meine Damen und Herren von der CDU - hat gerade seine Verordnung um weitere fünf Rassen, u. a. den Rottweiler, ergänzt und führt jetzt 14 Hunderassen als besonders gefährlich auf.
Meine Damen und Herren, für uns war und ist es wichtig, dass geeignete Maßnahmen und Schritte eingeleitet werden, um Gefahren abzuwenden, die von Hunden mit einer gesteigerten Aggressivität oder einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft oder Angriffslust und Schärfe ausgehen können. Gerade Hunde, die bereits Menschen gebissen haben, müssen besonderen Restriktionen unterworfen werden. Die Restriktionen dürfen sich nicht nur auf die Hunde, sondern müssen sich auch auf die Hundebesitzer erstrecken; denn die Verantwortung für den Hund muss der Halter tragen.
Wichtig ist in erster Linie, dass wir damit eine vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Menschen erreichen wollen. Darin sind wir uns fraktionsübergreifend einig. Im Gegensatz zur CDUFraktion lehnen wir weitergehende Regelungen, wie die Zwangshaftpflichtversicherung für alle
Hunde, ab. Wir appellieren an die Hundebesitzer, die noch keine Versicherung haben, in ihrem eigenen Interesse ihren Hund zu versichern. Bisher haben ca. 75 % eine Hundehaftpflichtversicherung.
Wir lehnen auch das verpflichtende Chippen aller Hunde ab. Sie sprechen in Ihren Sonntagsreden in jedem zweiten Satz davon, dass der Bürger mehr Eigenverantwortung übernehmen soll und sich der Staat nicht in jede Angelegenheit einmischen soll.
An dieser Stelle beweisen Sie genau das Gegenteil.
Auch nehmen wir keine Hunde nach Größe - mindestens 40 cm oder 20 kg Gewicht - mit in das Gesetz auf, obwohl die Grünen in NordrheinWestfalen dieses wollen und es solche Regelungen auch in anderen Ländern gibt. So ist die Welt in einem föderativen Staat.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Ihre Fraktion in Nordrhein-Westfalen hat unseren Gesetzentwurf als Alternativentwurf zu dem Entwurf der dortigen Landesregierung aus SPD und Grünen eingebracht. So schlecht kann er denn doch nicht sein.
Zum Schluss an alle Hunde:
Ihr habt auch auf die veränderte Rechtssituation einzustellen. Gebissen wird nicht mehr. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion bringt heute in den Landtag einen nicht ganz einfachen Gesetzentwurf ein - nicht ganz einfach deshalb, weil es sich um ein emotional hoch brisantes Thema handelt. Wir alle haben sicherlich noch die Bilder von dem kleinen Volkan aus Hamburg im Kopf, der von Kampfhunden
angefallen und getötet wurde. Viele haben nach diesem Vorfall harte Strafen und Verbote für alle Hundebesitzer, besonders aber für die Halter von Kampfhunden, verlangt. Alle Verantwortlichen haben damals schnell gehandelt. Bund und Länder haben Gesetze und Verordnungen erlassen, die den Umgang mit gefährlichen Hunden einschränken und für die Bevölkerung sicher machen sollten. Natürlich waren nicht alle mit diesen Regelungen einverstanden, insbesondere die Hundebesitzer nicht. Aber allen Politikern mussten zuallererst die Sicherheit und der Schutz der Bevölkerung am Herzen liegen.
Auch die Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung war nicht unumstritten, obwohl Niedersachsen schon damals mit der Einführung eines Wesenstests für gefährliche Hunde vorbildlich war. Sie wurde beklagt. Das OVG Lüneburg hat in seinem Urteil vom 30. Mai 2001 festgestellt: Wie der Verordnungsgeber eine derartige Gefahr - gemeint waren die in der Gefahrtier-Verordnung genannten Hunde der ersten und zweiten Kategorie - abwende, stehe in seinem Ermessen. Dieses Ermessen werde jedoch begrenzt durch die hier betroffenen Freiheitsgrundrechte der Artikel 2 Abs. 1 und Artikel 14 des Grundgesetzes und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Diese Grenze hat der Verordnungsgeber nach Einschätzung des OVG in vier Punkten überschritten: erstens vorgesehenes Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbot ohne Zulassung eines Nachweises der individuellen Ungefährlichkeit des jeweiligen Hundes, zweitens Maulkorbzwang auch für die Hunde, die den Wesenstest bestanden haben, drittens Tötung der Hunde der ersten Kategorie, die den Wesenstest nicht bestanden haben, und viertens nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung, indem in die Kategorie 2 nur Rottweiler und Dobermann aufgenommen wurden, aber nicht der Deutsche Schäferhund.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 3. Juli dieses Jahres die Entscheidung des OVG Lüneburg in Teilen bestätigt und die grundlegenden Regelungen der angegriffenen Verordnung für nichtig erklärt. Der Verordnungsgeber war ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber nicht befugt, in der Weise, wie es geschehen ist, allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anzuknüpfen. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es nach vorliegender Feststellung für bestimmte Rassen der
zeit zwar den Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es ist jedoch in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor neben zahlreichen anderen Ursachen - Erziehung und Ausbildung des Hundes, Sachkunde und Eignung des Halters sowie situative Einflüsse - für die Auslösung von aggressivem Verhalten zukommt.
Lassen Sie mich nach diesem juristischen Exkurs auf den Ausgangspunkt meiner Rede zurückkommen. Er lautete: Hund beißt Kind tot. Wir alle wissen, dass das Problem zu einem sehr hohen Prozentsatz am anderen Ende der Leine liegt. Die Politik musste aufgrund der Zeitung mit den vier großen Buchstaben schnell reagieren. Eine bundeseinheitliche Regelung kam nicht zustande, was ich persönlich sehr bedaure.
Deshalb war nun jedes Bundesland für sich gefordert, darauf zu reagieren.
Die SPD-Fraktion will mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfs eine sichere Rechtsgrundlage schaffen und dabei die Regelungen - da wir Politiker ständig das Wort von der Deregulierung gebrauchen - auf ein Minimum beschränken. Lassen Sie mich kurz die einzelnen Punkte aufzählen.
Erstens. Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Vorsorge vor von Hunden ausgehenden Gefahren.
Zweitens. Den Kommunen wird die Möglichkeit eröffnet, für ihr Gemeindegebiet Leinenzwang anzuordnen. Es wird für Bereiche empfohlen, in denen sich besonders viele Menschen aufhalten, z. B. in Fußgängerzonen.
Drittens. Wir behalten die Rasseliste bei. Allerdings beschränken wir uns auf die vier im Tierschutzgesetz genannten Rassen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier und Bullterrier. Des Weiteren müssen für das Halten dieser Rassen eine besondere Sachkunde und Zuverlässigkeit des Halters nachgewiesen werden. Ebenso muss ein Wesenstest bestanden werden, und eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.
Nächster Punkt. Wenn Hunde anderer Rassen auffällig geworden sind, also Menschen oder Tiere gebissen haben oder besonders aggressiv geworden sind, werden auch für sie die Bestimmungen, die für die vier bereits angesprochenen Rassen gelten, wirksam. Damit tragen wir sowohl dem Gleichheitsgrundsatz als auch dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung.
Wir hoffen, dass im Rahmen der Anhörung zu dem Gesetzentwurf ein konstruktiver Dialog im Interesse des Schutzes der Bevölkerung möglich ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! BSE scheint in Deutschland zu einer unendlichen Geschichte zu werden. Nachdem Bayern weiterhin die Liste der bekannten BSE-Fälle anführt, erschütterten in den letzten Wochen Berichte aus dem Freistaat über einen erneuten Skandal die Verbraucherinnen und Verbraucher. Dachten wir doch, BSE sei durch vereinte Kräfte in den Griff gebracht und Rindfleisch in Deutschland wieder sicher, müssen wir uns nun eines anderen belehren lassen. Fehlerhafte Tests von Proben von Rindfleisch in privaten Untersuchungslabors in Bayern und Rheinland-Pfalz wurden in der letzten Woche aufgedeckt, des Weiteren in Baden-Württemberg und seit gestern auch in Bremen. Es scheint, als sei wieder einmal die „billige Lösung“ zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gewählt worden.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Durch welche Maßnahmen gewährleistet die Landesregierung, dass Vorgänge wie in Bayern und Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg und Bremen in Niedersachsen nicht auftreten können?
2. War die Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung richtig, auf ein eigenes Verbraucherschutzministerium zu verzichten und stattdessen ein Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einzurichten?
3. Wie ist in Niedersachsen für den Bereich der Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung die
Abgrenzung zwischen den Aufgabenfeldern der vom Land zur Verfügung gestellten wissenschaftlichen Untersuchungseinrichtungen und den privatwirtschaftlich tätigen Labors geregelt?
Herr Minister, haben Sie zu dieser Thematik Gespräche mit Vertretern des Landesforstverbandes geführt? Wenn ja, können Sie etwas zu den Ergebnissen sagen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir lehnen den Antrag der CDU-Fraktion ab, weil wir der Auffassung sind, dass mit der zusätzlichen Subventionierung der Schulmilch das Problem nicht gelöst wird.
Die Tatsache, dass 90 % der Schulmilch für Milchmixgetränke verwertet werden, also nur 10 % reine Schulmilch sind, macht deutlich, dass die Milch von den Schülerinnen und Schülern nicht getrunken wird. Das liegt daran, dass die Milch in der Öffentlichkeit nicht in dem Maße als gesundes Nahrungsmittel wahrgenommen wird, wie wir es uns vielleicht vorstellen.
Der Slogan „Milch ist cool“ der Landesvereinigung der Milchwirtschaft weist in die richtige Richtung. Wir sind der Auffassung, dass die Milchwirtschaft die von ihr gestartete Aktion auch fortführen sollte.
Ein weiterer Gesichtspunkt, der zu Schwierigkeiten führt, ist die Konzentration in der Milchwirtschaft, sprich: das Molkereiwesen. Dort gibt es logistische Probleme: Die Molkereien sind zum Teil nicht mehr in der Lage, Milch in Viertelliter-Verpackungseinheiten abzufüllen und an die Schulen zu liefern.
Weiterhin ist zu festzustellen, dass Hausmeister und Catering-Firmen lieber andere Getränke - z. B. Cola oder Fanta - verkaufen, weil dort die Gewinnspanne wesentlich höher ist.
Eine weitere Aufklärung im Rahmen des Verbraucherschutzes muss folglich zum Ziel haben, sowohl bei den Eltern als auch bei den Schülern das Bewusstsein für gesunde Ernährung zu steigern, so wie es auch in anderen Bereichen der Ernährungswirtschaft geschieht.
Wir meinen, dass die weitere Subventionierung in Höhe von etwa 11 DM im Jahr das Problem nicht löst. Das Land verfügt, wie auch durch den Haushaltsplanentwurf deutlich wird, im Augenblick nicht über die Mittel, daran festzuhalten. Aus den genannten Gründen lehnen wir den Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die gesellschaftliche Entwicklung in den letzten Jahrzehnten hat die Rahmenbedingungen für Familien nicht verbessert. Während früher die Familie die Keimzelle der Gesellschaft darstellte, erweist sie sich heute mehr und mehr als „Klotz“: hinderlich für den beruflichen Werdegang, für die Karriere. Vermehrte Urlaubsreisen, vermehrte Freizeitgestaltung etc. sind in, das Familienleben, die Kindererziehung, die gemeinsame Freizeitgestaltung, sind out.
Ich erwähne das deshalb - was sicherlich nicht der Mehrheit der Bevölkerung, aber sicherlich einer starken Gruppe innerhalb unserer Gesellschaft entspricht -, um deutlich zu machen, dass Familienpolitik nicht allein ein Finanzproblem ist, sondern auch ein gesellschaftliches. Es ist auch das Resultat der Flexibilität und Mobilitätserwartung von Wirtschaft und Arbeitswelt und ihrer mangelnden Rücksichtnahme auf die Belange von Familie.
Von daher ist es notwendig, dass ein ganzheitliches Familienkonzept entwickelt wird, dass eine Verständigung über familienpolitische Aufgaben zwischen Kommunen, Gewerkschaften, Arbeitgebern, freien Trägern und Eltern hergestellt wird, dass ein Klima der gemeinsamen Verantwortung geschaffen wird und gemeinsame Schritte eingeleitet werden und dass auch bei den niedersächsischen Unternehmen für Modelle für familienfreundliche Arbeitsorganisation geworben wird. Die Modelle sollen Beispielcharakter für Möglichkeiten einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch innovative Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung haben.
Entscheidend ist, meine Damen und Herren, dass Familien mit Kindern die gleichen Lebenschancen haben wie Menschen ohne Kinder. Dazu gehören vor allem Erwerbschancen, die nur dann wahrgenommen werden können, wenn Familien- und Erwerbstätigkeit sich miteinander vereinbaren lassen.
Die bundesverfassungsgerichtlichen Urteile zu familienpolitischen Komponenten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht zeigen, dass auf dem Weg zu einer familienfreundlichen Gesellschaft noch erhebliche Anstrengungen zu unternehmen sind. Die Urteile waren nötig, weil Ihre Bundesregierung, meine Damen und Herren von der CDU, in ihrer Regierungszeit die Komponenten für eine gerechte Familienpolitik sträflich vernachlässigt hat,
genauso, wie Ihre Landesregierung unter Albrecht den dringenden Bedarf an Kindergartenplätzen vernachlässigt hat
und erst unter Ministerpräsident Schröder 80 000 Kindergartenplätze mithilfe des Landes in den Kommunen geschaffen werden konnten.
Defizite gibt es in den Kommunen bei der Schaffung von Krippenplätzen. Das muss dringend abgestellt werden, weil gerade auch in Frankreich deutlich wird: Wenn ein Angebot von Krippenplätzen vorhanden ist, verbessern sich die Rahmenbedingungen für Familien.
Auch gegen die Einführung der Verlässlichen Grundschule sind Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, zu Felde gezogen und haben Sie sie verteufelt. Die Elternschaft hat sich davon nicht beeindrucken lassen und fordert landauf, landab die Verlässliche Grundschule, die eine Erfolgsstory ist.
Das Konzept Ganztagsschule, nachschulisches Angebot soll in den nächsten Jahren verstärkt ausgebaut werden. Damit soll dem festgestellten Bedarf der Eltern Rechnung getragen werden. Das stellt einen weiteren Baustein in der Familienpolitik in Niedersachsen dar.
Bei der Anhörung der Familienverbände durch unsere Fraktion wurde deutlich, dass der besondere Schutz der Familie, der im Grundgesetz verankert ist, derzeit nicht ausreichend ist, die Familienförderung eine Querschnittsaufgabe ist, dass mehr Teilzeiterwerbstätigkeit gefordert wird und Ähnliches mehr.
Für eine insgesamt familienfreundlicher gestaltete Gesellschaft kann nicht allein das Land die Verantwortung tragen. Deshalb ist es notwendig, mit allen Beteiligten - Eltern, Staat, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen Netzwerke zu bilden und Bündnisse zu schließen, die geeignet sind, die Rahmenbedingungen für ein Leben mit Kindern zu verbessern.
Am Dienstag hatten wir übrigens den Internationalen Tag der Familie. Hat dieser Tag irgendjemanden sensibler für dieses Thema gemacht? - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Gesunde Ernährung gezielt fördern“ – und nicht „Erziehung“, Herr Klare, wie Sie es gesagt haben – „Mehr Milch in die Schule“ lautet die Überschrift Ihres Antrages.
Ich meine, wir sollten die gesunde Ernährung wirklich ernst nehmen. Wir müssen dazu aber andere Schritte machen als die, die Sie hier angeführt haben. Dann ist es mit dieser Subventionierung von 5 Pf. nicht getan. Wir reden im Zusammenhang mit BSE und dergleichen mehr über bessere Ernährung, gesundere Ernährung. Sie haben vorhin geschildert, dass die Situation in den
Elternhäusern völlig anders ist als vielleicht noch früher; dass die Eltern die Kinder damit abspeisen, dass sie ihnen Geld in die Hand drücken, damit sich die Kinder Süßigkeiten dafür kaufen, zu McDonalds gehen oder dergleichen mehr. Insofern sind mehr Ernährungsberatung, mehr Aufklärung wichtig, vielleicht auch, was die Milchwirtschaft anbelangt, eine zeitnahe Werbung. Ich meine, das Problem ist nicht durch Subventionierung zu lösen. Die 5 Pf., von denen ich vorhin gesprochen habe, sind nicht das entscheidende Problem. Oftmals ist gerade bei der Elternschaft nicht der Preis das Problem, sondern es geht um die Frage, wie die Frischmilch verpackt ist, und die Eltern bestehen auf Frischmilch. Ist sie in der Glasflasche oder im Tetrapack? Dann bestehen die Eltern aus ökologischen Gründen auf der Milchflasche. Und dann haben wir das zweite Problem, nämlich dass in den Schulen erstens Frischmilch nur zu 10 % und zu 90 % als Kakao oder Erdbeer- oder sonstige Milchmixgetränke getrunken wird. Zweitens ist die Milchwirtschaft durch die Zentralisierung der Molkereien gar nicht in der Lage, das Problem logistisch zu lösen. Heute Morgen haben wir vom Kollegen Schlüterbusch gehört, dass manche Schulen gar nicht mehr mit Milch beliefert werden können, weil Molkereien nicht in der Lage sind, die kleinen Packungen herzustellen. Also haben wir ein Problem in der Logistik der Milchwirtschaft, die eigentlich an den Bedürfnissen der Schulmilch vorbei produziert, wenn man so will.
Ich meine, wir sollten über die anderen Schwerpunkte, die von mir genannt worden sind, im Ausschuss beraten. Herr Klare, ich habe schon vorhin den Zwischenruf getätigt, Ihre Forderungen seien schon etwas preiswerter. Im Schulbereich sind es 3 000 Lehrer, und jetzt sind Sie nur mit 1 Million DM dabei.
Ich meine, dass wir die 1 Million DM nicht haben. Der Markt muss das regulieren. Da Sie diesen Antrag aus populistischen Gründen gestellt haben,
hoffe ich, dass Sie, wenn die Cola-Dose teurer wird, nicht dazu übergehen, zu fordern, dass wir auch die subventionieren sollen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich meine, ich kann auf die Erläuterungen der einzelnen Vorschriften in der Verwaltungsnummer 2461 aus dem Jahre 1999 der Europäischen Kommission vom 19. November 1999 verzichten und gleich auf die Anliegen der CDU im vorliegenden Entschließungsantrag eingehen.
Das Gemeinschaftsrecht bestimmt, dass der repräsentative Ertrag bis zum 31. Juli zu veröffentlichen ist. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat mit den anderen Staaten der EU ein bestimmtes Verfahren vereinbart, um diesen repräsentativen Ertrag festzusetzen. Hierbei reden wir über das Subventionsrecht der EU. Das ist sehr kompliziert. Herr Klein hat das bereits ausgeführt. Das ist keine Glanzleistung. Aber wir reden dabei auch über Steuermittel. Das müssen wir dabei bedenken.
Wir haben aber ein Problem. Wir können nicht alle Eventualitäten des Lebens bzw. des Wachstums der Pflanze regeln. Es bleibt ein Restrisiko, bzw. wir können die Natur noch nicht bis ins Detail regeln.
In Punkt 2 Ihres Antrages fordern Sie die Rosinentheorie. Wenn die vergangenen fünf Jahre zugrunde gelegt werden, dann haben wir einen Mix aus unterschiedlichen Bodenqualitäten. Außerdem gibt es die Möglichkeit, hierfür Abschläge zu beantragen.
Zu Punkt 3: Es wird im Food-Bereich berücksichtigt und auf den Nonfood-Bereich angewandt. Dies kann - das habe ich vorhin schon gesagt - zu Abschlägen, aber auch zu Zuschlägen führen.
Aus den oben genannten Gründen sehen wir derzeit keine Möglichkeit, Ihrem Antrag zuzustimmen. Wir werden uns aber einer konstruktiven Diskussion im Ausschuss nicht verschließen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die schrecklichen Ereignisse in Hamburg um den Tod
des kleinen Volkan haben die Politik in den Ländern und damit auch in Niedersachsen zum sofortigen Handeln gezwungen. Die Politik war nicht nur aufgrund des entstandenen öffentlichen Drucks, sondern auch aus der Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern heraus gezwungen, sich dieser Problematik zügig anzunehmen.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, war die Landesregierung seit Anfang des Jahres damit beschäftigt, eine entsprechende Verordnung gründlich zu erarbeiten, um diese im August umzusetzen. Der eben von mir erwähnte Vorfall machte jedoch ein schnelleres Handeln zwingend erforderlich.
Auch die Niedersächsische Landesregierung - mein besonderer Dank gilt dem Ministerium - hat durch die getroffenen Maßnahmen zur Haltung, Zucht und Vermehrung gefährlicher Hunde schnell reagiert. Ich gehe davon aus, dass die Verordnung dem Hause im Einzelnen bekannt ist und von mir an dieser Stelle nicht näher erläutert werden muss.
Mit der Entwicklung des Wesenstests, der zurzeit fast flächendeckend von 23 Tierärzten und der Tierärztlichen Hochschule in Niedersachsen angeboten wird, hat Niedersachsen eine vielbeachtete Vorreiterrolle übernommen.
Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich von den so genannten Kampfhunden bedroht. Sie haben Angst, diesen Tieren allein oder mit ihren Kindern auf Spielplätzen, in Parks oder in Fußgängerzonen zu begegnen. Ich muss Ihnen diese Situation wohl nicht weiter schildern.
Gleichzeitig stehen die Bilder demonstrierender Hundehalter in Berlin oder in NordrheinWestfalen, wo - wie in Berlin - bestimmte Hunderassen, die unter die Verordnung fallen, mit einem Judenstern versehen wurden. Dies ist meines Erachtens an Geschmacklosigkeit nicht zu überbieten.
Ferner erleben wir, dass - obwohl wir den berechtigten Sicherheitsinteressen der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Verordnung nachgekommen sind - sich einzelne Hundehalter diskriminiert fühlen und vor die Gerichte ziehen, um gegen die Verordnung zu klagen.
Wie Sie wissen, haben die Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland zum Teil sehr unterschiedlich mit verschiedenen Maßnahmen auf die Situation reagiert. Wir sind aber der Überzeugung, dass eine länderübergreifende, bundeseinheitliche Regelung sowohl den Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger als auch den Bedürfnissen der Hundehalterinnen und Hundehalter am besten gerecht wird.
Diese Zielsetzung verfolgend, haben wir den Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag eingebracht. Mit diesem Antrag sollen besonders die Hundehalter getroffen werden, die ihre Tiere als Waffe missbrauchen und denen eine unzureichende Befähigung zum Halten dieser Tiere unterstellt werden kann.
Meine Damen und Herren, bei allen zu startenden und weiterzuführenden Initiativen dürfen wir nicht vergessen, dass der größere Unsicherheitsfaktor der Mensch ist, der am oberen Ende der Leine entscheidenden Einfluss auf die Erziehung und somit auch auf den Charakter des Tieres nimmt.
Ich meine, dass - dies kommt auch in unserem Entschließungsantrag zum Ausdruck - auch zusätzliche Instrumente zur Problemlösung erforderlich sind, beispielsweise ein zu erstellender Prüfkatalog für Hundehalter sowie die Kennzeichnung und zentrale Registrierung der Hunde. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt Ihnen mit der vorliegenden Drucksache 1825, den „Landwirtschaft in Niedersachsen erhalten“ überschriebenen Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen. Diese Entscheidung kam im federführenden Ausschuss nach einer relativ kurzen, kontrovers geführten Diskussion zustande, bei der sich keine Annäherung der Standpunkte der antragstellenden Fraktion auf der einen Seite und der Regierungsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der anderen Seite ergab.
Für die CDU-Fraktion führte ein Sprecher zu Beginn der Ausschussberatung aus, der Landwirtschaft seien bereits im Zusammenhang mit der Agenda 2000 und der so genannten ökologischen Steuerreform erhebliche Belastungen aufgebürdet worden. Aus der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Einkommen- und Unternehmenssteuerreform ergäben sich für weite Teile der landwirtschaftlichen Betriebe weitere Benachteiligungen. Beispielhaft seien die eingeschränkten Möglichkeiten von Sonder- und Ansparabschreibungen zu nennen, die für eine Risikovorsorge gegen Einbußen durch Witterungseinflüsse oder ungünstige Marktbedingungen praktisch keinen Spielraum mehr ließen. Eine weitere Ungerechtigkeit liege aus Sicht seiner Fraktion darin, dass vorgesehen sei, lediglich bei Kapitalgesellschaften Veräußerungsgewinne nicht zu besteuern, wobei diese Unternehmensform in der Landwirtschaft aber praktisch nicht vorkomme. Hierin liege eine ungerechtfertigte Benachteiligung des Mittelstandes, die insbesondere auch Auswirkungen auf landwirtschaftliche Unternehmen zeige.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion betonte, die steuerpolitischen Beschlüsse müssten in ihrer Gesamtheit gesehen werden. Die Argumentation auf einige für die Landwirtschaft negative Auswirkungen zu beschränken und die positiven Aspekte außer Betracht zu lassen, sei der Sache nicht dienlich. Dies habe schon die Diskussion um die Agenda 2000 gezeigt. Beispielhaft sei die Reduzierung der Rentenbeiträge aus dem Aufkommen der Ökosteuer zu nennen, die sowohl Entlastungen für die Unternehmer als auch für die Arbeitnehmer mit sich bringe.
Hiergegen wandte ein Vertreter der CDU-Fraktion ein, die Belastungen der Landwirtschaft durch die
Ökosteuer überstiegen wegen der geringen Anzahl versicherungspflichtiger Fremdbeschäftigter diesen Vorteil bei weitem.
Die Position der SPD-Fraktion wurde von dem Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt. Es vertrat die Auffassung, Sonderregelungen für die Landwirtschaft würden zu Ungerechtigkeiten innerhalb des Steuerpakets führen, die wiederum in anderen Bereichen ausgeglichen werden müssten.
Aus seiner Sicht sei es daher nicht sinnvoll, im Vorfeld der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss einen Antrag, wie den von der CDUFraktion vorgelegten, zu verabschieden.
Vor diesem Hintergrund bittet Sie der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Stimmen der Abgeordneten der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion, den Antrag in der Drucksache 14/1582 abzulehnen. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich dieser Empfehlung ohne nennenswerte Aussprache mit demselben Stimmverhältnis angeschlossen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich etwas über die 2.700-jährige Geschichte der Hundezucht ausführen,
aber darauf verzichte ich, weil die Zeit schon so fortgeschritten ist.
Die Pressemeldungen „Hund beißt Mensch“ häufen sich; solche Vorfälle werden bundesweit in den Medien diskutiert. Dabei müssen wir objektiv hinnehmen, dass es vom Grundsatz her immer derartige Fälle gegeben hat, aber sicherlich - abgesehen von Einzelfällen - nicht in derartig brutalem Ausmaß von Bisswunden. Schwierig war es bisher, Gefahr durch Hunde an bestimmten Rassen festzumachen. Nun weiß man aus Untersuchungen Gutachten des BML zur Auslegung von § 11 b des Tierschutzgesetzes -, dass für einige Zuchtlinien ich betone: Zuchtlinien und nicht Rassen -, den Bullterrier und den Pitbullterrier, ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten, das leicht auslösbar ist, vorliegt.
Aufgrund der Vorkommnisse und den darüber erfolgten Presseberichten stehen Politik und Verwaltung unter dem Erwartungsdruck des Handelns. Das ist auch richtig so. Wir als verantwortliche Politiker müssen uns den Ängsten und Sorgen der
Menschen annehmen. Die große Frage ist nur, wie. Sind Maßnahmen, wie sie auf der Innenministerkonferenz - ich verzichte jetzt darauf, sie alle aufzuführen - angeregt worden sind, geeignet, das Problem zu lösen? - Sie wissen selbst, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, dass es viele Ansätze und viele Meinungen dazu gibt. Unter Abwägung bestehender Gesetze und unter Beachtung des Tierschutzgesetzes können meines Erachtens einvernehmliche Regelungen getroffen werden. Des Weiteren haben die Kommunen nach dem Gefahrenabwehrgesetz und Kommunalabgabengesetz schon jetzt Möglichkeiten des Eingriffs.
Es gibt aus meiner Sicht ein Hauptproblem, und dieses hängt am oberen Ende der Leine: Es ist der Hundehalter bzw. die Hundehalterin, nämlich der Mensch.
Der Mensch ist derjenige, der dem Kampfhund aggressive Verhaltensweisen anerzieht. Erschwerend kommt hinzu, dass scharf gemachte Hunde in bestimmten, manchmal auch zweifelhaften Kreisen als Statussymbol angesehen werden. Wir sind uns wohl alle darüber einig, dass den korrekten und gesetzestreuen Menschen noch kein Gesetz und keine Verordnung geschaffen hat.
Verstehen Sie mich nicht falsch, indem ich bestimmte Maßnahmen infrage stellen will. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir damit keine 100-prozentige Lösung erreichen. Wir wissen auch, dass eine Regelung nur dann gut ist, wenn sie überprüfbar ist. Dann müssen wir der Bevölkerung draußen aber auch deutlich machen, dass Personal eingesetzt werden muss, um dieses zu überprüfen. Das verursacht zusätzliche Personalkosten.
Nach Angaben von Frau Dr. Feddersen-Petersen, Hundeexpertin und Verhaltensforscherin an der Universität Kiel, müssen dann die Länder auch eine „Soko Hundekämpfe“ einrichten, weil es in Großstädten organisierte Hundekämpfe gibt. Auch dürfe man in Zukunft die Tierheime mit dem Problem abgegebener Kampfhunde und deren Unterbringung bezogen auf die Kosten nicht alleine lassen. Beispiele machen deutlich, dass bei der Erhöhung der Hundesteuer durch die Kommunen die Anzahl der Kampfhunde in den Tierheimen
ansteigt. Blinder Aktionismus bringt also nichts, sondern schafft neue Probleme.
Niedersachsen hat keine Hunderhalterverordnung. Eine solche Verordnung ist aber in Ländern, die sie haben, keine Garantie dafür, dass diese Kampfhunde „bissfrei“ sind.
Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, geeignete Maßnahmen, die umsetzungsfähig und effizient sind, zu treffen. Hierzu können nach Auffassung der SPD-Fraktion u. a. zählen: Einschränkung des Züchtens von gefährlichen Hunden, Regelung in Zucht und Ausbildung. Die Eier legende Wollmilchsau gibt es in diesem Fall nicht, weil wir den Unsicherheitsfaktor Mensch im Spiel haben. Dies sollten wir nach draußen auch immer wieder deutlich machen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den letzten Jahren haben die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Rückmeldungen der Landesfeuerwehrschulen erreicht, nach denen der Besuch von Feuerwehrlehrgängen an diesen Schulen in den letzten Jahren rückläufig gewesen ist.
Vor diesem Hintergrund ist mit Wirkung vom 2. März 1998 der Wortlaut der §§ 11 und 12 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes neu gefasst worden. Durch die Neuregelung sind die Arbeitgeber der Feuerwehrleute generell verpflichtet, für die Dauer von Lehrgängen das volle Entgelt weiter zu bezahlen. Darüber hinaus wurde durch die Neuregelung eine Erstattungspflicht der Kommunen eingeführt.
Dieses vorausgestellt, frage ich die Landesregierung:
1. Ist der Besuch von Feuerwehrlehrgängen an den Landesfeuerwehrschulen in den letzten Jahren tatsächlich rückläufig gewesen?
2. Wie war die Entwicklung der Teilnahme in den letzten fünf Jahren vor In-Kraft-Treten der Regelung über Verdienstausfall durch die Kommunen?
3. Wie hat sich der Besuch von Feuerwehrlehrgängen an den Landesfeuerwehrschulen seit der Regelung ausgewirkt?