Hans-Dieter Haase

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Last Statements

Frau Ministerin, wie beurteilen Sie die Chancen aus dem Projekt für die anderen niedersächsischen Häfen an der Nordseeküste?
Herr Minister, ich habe eine Frage in Bezug auf das Vorfeld der Schlichtung. Inwieweit ist die Polizei in das Projekt TOA eingebunden, und wie ist die Akzeptanz bei der Polizei?
Ganz kurz. Ich möchte erklären, dass ich den Bericht zu Protokoll gebe.
Wie aus der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3090 zu ersehen, empfiehlt ihnen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, den auf eine Beschleunigung der Verfahren bei den Kammern für Handelssachen abzielenden Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen. Dies wird nicht verwundern, denn bereits die ausführliche erste Be
ratung des Antrages in der Plenarsitzung am 15. November 2001 hat deutlich gemacht, dass es eine Mehrheit für diesen Antrag wohl nicht geben würde.
Zwar hat der Vertreter der CDU-Fraktion auch in den Ausschussberatungen betont, Anliegen seiner Fraktion sei es, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten alle Möglichkeiten auszuschöpfen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, unternehmerisches Handeln zu erleichtern. Dazu gehöre eben auch, die Klageverfahren vor den Kammern für Handelssachen an den niedersächsischen Landgerichten zu beschleunigen und durch eine zügige gerichtliche Durchsetzung von Geldforderungen die Existenz gerade von kleinen und mittleren Unternehmen nicht zu gefährden.
Der Sprecher der SPD-Fraktion hielt dem entgegen, hätten bereits die in der Plenardebatte dargelegten durchschnittlichen Verfahrenszeiten belegt, dass sich daraus kein besonderer Handlungsbedarf herleiten lasse, so bestätigten die nun in der Ausschusssitzung vorgelegten detaillierteren Zahlen des Ministeriums dies nachdrücklich. Denn im Vergleich mit anderen Gerichtszweigen seien die Zeiten eher kürzer.
Selbst wenn man dem Gedanken näher treten wollte, den Landgerichten zusätzliche Richterstellen für die Kammern für Handelssachen zur Verfügung zu stellen, dürfe im Übrigen nicht außer Betracht bleiben, dass die Landgerichtspräsidentin in ihrer Entscheidung, wo solche Stellen eingesetzt werden, frei sei. Gewiss wären dies dann die am meisten belasteten Bereiche, nicht aber die Kammern für Handelssachen.
Der Vertreter der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen machte geltend, wenngleich er die hinter dem CDU-Antrag stehende wirtschaftspolitische Intention auch teile, so lehne er den Vorstoß doch angesichts der positiv zu bewertenden Entwicklung der durchschnittlichen Verfahrensdauern ab. Im Übrigen halte er es auch für ratsam, den Blick auf den Bereich der Vollstreckungsmaßnahmen zu richten. Bekanntermaßen seien die Probleme im Bereich des Gerichtsvollzieherwesens erheblich größer.
Dem gemäß empfiehlt ihnen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit den Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion und des Vertreters von Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag der CDUFraktion abzulehnen.
Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich dieser Beschlussempfehlung im Übrigen mit demselben Stimmenverhältnis angeschlossen, sodass ich Sie abschließend bitten kann, der Beschlussempfehlung zu folgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit ihrem Antrag begehrt die CDU-Fraktion - Herr Dr. Biester hat das gerade noch einmal dargestellt -, dass die Landesregierung Maßnahmen
ergreift, um die Erledigung von Klageverfahren vor den Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten zu beschleunigen. Das heißt im Klartext: mehr Richter und mehr Personal für die Kammern, ersatzweise Verlagerung aus anderen Bereichen der Justiz. Als Begründung müssen die sich allgemein verschlechternden Rahmenbedingungen für die Unternehmen und die vage Behauptung herhalten, die zu lange Verfahrensdauer bei den Kammern für Handelssachen führe zu Liquiditätsschwierigkeiten und zu Wettbewerbsverzerrungen. So steht es im Antrag. Wesentlich mehr hat die mündliche Begründung des Antrages gerade auch nicht gebracht.
Wie sehen aber nun die tatsächlichen Verhältnisse an den Kammern für Handelssachen aus? - Zunächst einmal ist festzuhalten, dass Beschwerden oder Petitionen, die den Antrag untermauern könnten, bei uns nicht bekannt sind. Tatsache ist auch, dass die Erledigungsdauer vom Jahre 2000 zum Jahre 2001 trotz - ich betone: trotz - steigender Eingangszahlen verkürzt werden konnte. So stiegen die Eingangszahlen in Niedersachsen in den letzten drei Jahren von 3 200 über 3 400 auf 3 600, und dennoch entwickelte sich die Verfahrensdauer nach Angaben des Justizministeriums von sechs Monaten im Jahre 1998 auf wahrscheinlich 5,8 Monate in diesem Jahr, also eine leichte Verringerung, mit Sicherheit aber keine Verlängerung der Verfahrensdauer.
Das Gleiche gilt auch für die durch streitige Urteile erledigten Verfahren. Hier geht die Verfahrensdauer in den letzten Jahren von neun Monaten über 9,1 und 9,2 Monate auf in diesem Jahr 8,4 Monate zurück; also auch hier eine Verkürzung der Verfahrensdauer. Diese Erledigungszeiten sind mithin auf jeden Fall schneller als bei anderen Zivilsachen bei den Landgerichten insgesamt, deren Zahlen aufzuzählen ich mir jetzt allerdings erspare.
Meine Damen und Herren, auch im Bundesvergleich stehen die niedersächsischen Kammern für Handelssachen gut da. Statistisch dauern die Verfahren bei uns im Lande lediglich neun bis 18 Tage länger als zurzeit im Bundesdurchschnitt. Ich kann aus diesen Zahlen wahrlich keinen akuten Handlungsbedarf erkennen.
Meine Damen und Herren, zurzeit sind an neun Landgerichten in Niedersachsen flächendeckend insgesamt 25 Kammern für Handelssachen eingerichtet. Der vorliegende Antrag und auch die mündliche Begründung lassen nicht erkennen, wo
denn im Land zusätzliche Bedarfe bestehen. Der allgemeine Verweis auf die wirtschaftliche Lage reicht da meiner Meinung nach nicht aus. Es müssen schon konkrete regionale Engpässe dargestellt werden.
Unserer Auffassung nach reichen die eingerichteten Kammern aus. Es besteht zurzeit an keinem Landgericht die Veranlassung, weitere Kammern einzurichten. Entsprechende Anträge liegen nach Rückfrage beim Justizministerium auch nicht vor.
Dass schnell und vor allem zeitnah und an den Notwendigkeiten der Landgerichte orientiert seitens des Justizministeriums reagiert wird, zeigt nicht zuletzt die Heraufsetzung der Zahl der Kammern am Landgericht Osnabrück von vier auf fünf im August dieses Jahres, die auf Anregung des Präsidenten des Landgerichts sehr schnell erfolgte.
Schließlich noch ein paar Worte zur personellen Besetzung der Kammern. Im Rahmen des den Landgerichten zugewiesenen Personals im Richterdienst entscheidet das Präsidium des Landgerichts über die Besetzung der Kammern in richterlicher Unabhängigkeit. Angesichts der vorhin vorgetragenen Erledigungszahlen und der Dauer der Verfahren kann ich mir nicht vorstellen, dass die Präsidien die personelle Besetzung der Kammern zulasten anderer Bereiche im Landgerichtsbezirk verstärken werden. Die im Antrag geforderte Personalverstärkung könnte deshalb von der Landesregierung auch gar nicht umgesetzt werden. Im Übrigen besteht keine Möglichkeit, die Landgerichte zulasten - und das wäre die Konsequenz Ihres Antrages - der anderen, ebenfalls hoch belasteten Gerichte und Staatsanwaltschaften zu verstärken.
Meine Damen und Herren, ich will nicht der sicherlich notwendigen und bestimmt auch sehr spannenden Beratung im Ausschuss vorgreifen. Aber meiner Meinung nach greift dieser Antrag in keiner Weise. Die Kammern für Handelssachen in Niedersachsen sind der Zahl nach ausreichend, und die dort Beschäftigten leisten unter hoher Anspannung sehr gute und auch schnelle Arbeit. Die Recht Suchenden bekommen in unserem Land zeitnah eine Entscheidung, die jedem Vergleich mit anderen Bundesländern standhält.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, für dieses Segment mehr Personal einfordern, so erklären Sie das den anderen Bereichen der Justiz und sagen Sie bitteschön vor allem, wie
Sie das finanzieren wollen. So, wie der Antrag heute vorliegt, erkennt die SPD-Fraktion jedenfalls keine Notwendigkeit, in diesem Bereich tätig zu werden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle wissen - Herr Dr. Biester hat es gerade betont -: Sehr viele jungen Menschen beginnen mit dem Jurastudium. Wir alle wissen aber auch: Viele dieser Menschen beenden das Studium nicht mit einer Prüfung. Wir wissen zudem, dass sich viele von denen, die sich zur Prüfung melden, diese nicht bestehen, zurzeit Jahr für Jahr etwa 25 % der Prüflinge.
Die Gründe für diese Werte sind bekannt. Nicht nur die Juristen in diesem Haus wissen, dass die Studierenden gerade im Jurastudium oft nicht rechtzeitig ihre eigenen Leistungen überprüfen können und an den Universitäten oft nicht das vermittelt bekommen - jedenfalls nicht in der Form, die sie benötigen -, was später im Staatsexamen an Wissen gefragt ist. Das wird u. a. an dem ständigen Erfolg der Repetitorien bestätigt, die wir selber aus dem Studium sicherlich kennen. Kurzum: Die Juristenausbildung ist reformbedürftig. Darüber sind wir uns alle einig, nach meinen bisherigen Eindrücken in den Ausschussberatungen fraktionsübergreifend.
Meine Damen und Herren, deshalb begrüßt meine Fraktion auch die Initiative zur Reform der Juristenausbildung, die derzeit im Rechtsausschuss des Bundesrates beraten wird. Diese Reform wird umfassend sein und auch dafür sorgen, dass Juristinnen und Juristen besser und gezielter auf die Anforderungen des juristischen Arbeitsmarktes vorbe
reitet werden. Die Umsetzung dieser Reform wird sicherlich auch noch Gelegenheit zum Austausch in diesem Haus geben - jedenfalls gehe ich davon aus.
Meine Damen und Herren, der heute vorliegende Regierungsentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen sieht zwei Veränderungen vor: erstens die Einführung einer effizienten Zwischenprüfung bis spätestens nach Ablauf des vierten Semesters und zweitens die Einführung des Schwerpunktbereiches Europarecht.
Durch die Einführung einer Zwischenprüfung soll erreicht werden, dass die Studierenden der Rechtswissenschaften früher und intensiver über die Leistungsanforderungen, aber auch über die eigenen Fähigkeiten in Kenntnis gesetzt werden. Sie sollen früher als bisher nicht nur mit dem Stoff, sondern auch mit der Intensität des Geforderten und mit der Methodik vertraut gemacht werden, die sie später brauchen werden. Es ist nicht nur im Interesse einer Verringerung der Zahl der Studierenden, sondern auch im Interesse der Studierenden selbst, wenn sie nicht erst nach acht, zehn, zwölf oder manchmal sogar noch mehr Semestern die Erfahrung machen müssen, nach vielen Jahren Lebenszeit ohne Hochschulabschluss dazustehen. Von daher ist für meine Fraktion die Einführung der Zwischenprüfung nicht primär ein Schritt, um die Zahl der Studenten zu verringern. Vielmehr ist sie ein wichtiger Schritt dahin, vielen Studierenden der Rechtswissenschaften frühzeitig ein Bild über ihre individuellen Erfolgschancen im Studium zu geben und ihnen so eventuell eine große oder gar den ganzen Lebenslauf entscheidende Enttäuschung nach vielen Jahren zu ersparen.
Meine Damen und Herren, die Einführung des Schwerpunktbereiches Europarecht erklärt sich fast von allein. Die europarechtlichen Rechtskenntnisse gewinnen in Zeiten zunehmender Europäisierung des Rechtsraums immer mehr an Bedeutung. Viele Studierende der Rechtswissenschaft machen schon während der Ausbildung und vor allem auch während des Referendariats von der Möglichkeit Gebrauch, Stationen im europäischen Ausland zu verbringen. Mit der nunmehr eingeführten Änderung erhalten diese Referendarinnen und Referendare auch die Möglichkeit, Europarecht als Schwerpunktbereich der Zweiten Staatsprüfung zu wählen mit der Folge, dass sie z. B. aus diesem Bereich ihren Aktenvortrag halten können, der immerhin mit einem Anteil von 12 % in das Ge
samtergebnis des Staatsexamens eingeht. Hiermit wird der Tatsache begegnet, dass europarechtliche Qualifikation zwar überall begrüßt und gefördert wird, eine entsprechende Qualifizierungsphase während des Referendariats bisher aber nicht entsprechenden Niederschlag in den Examensnoten finden konnte.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion ist sich darüber im Klaren, dass diese beiden Schritte des Entwurfs im Vergleich zu den noch anstehenden Änderungen auf Bundesebene nur kleine Schritte sind. Wir halten es aber für so notwendig und wichtig, dass wir sie jetzt unternehmen. Wir als Landesgesetzgeber haben darüber hinaus die Verantwortung, bereits jetzt das umzusetzen, was heute schon möglich ist. In diesem Sinne befürwortet meine Fraktion den vorliegenden Vorschlag und bittet entsprechend den Beratungen im Rechtsausschuss auch die anderen Fraktionen - es ist ja schon signalisiert worden - um ihre Zustimmung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der weltweite Schiffsverkehr nimmt - das ist unbestritten - ständig zu. Tausende von Schiffsbewegungen in der deutschen Bucht mit inländischen und ausländischen Zielhäfen beweisen das sehr deutlich. Diese Entwicklung wird sich nach allen Prognosen auch in der Zukunft fortsetzen. Die Entscheidung für einen Tiefwasserhafen in Niedersachsen beruht nicht zuletzt darauf. Diese Verkehre werden allerdings in der Öffentlichkeit in der Regel kaum wahrgenommen. Aufmerksamkeit gibt es erst dann, wenn es zu spektakulären Ereignissen kommt. Ich erinnere an die Unglücke der Schiffe „Pallas“ und „Erika“. Diese Unglücke, aber auch kleinere Zwischenfälle lassen häufig Sicherheitsmängel bei den Schiffen erkennen und verursachen ebenso häufig gravierende ökologische Schäden. Für die SPD-Fraktion war dies Anlass zu der heute zu verabschiedenden Entschließung, mit der der Weg für ein Anreizsystem für eine umweltfreundliche und sichere Seeschifffahrt vor Niedersachsens Küste bereitet werden soll.
Meine Damen und Herren, diese Diskussion ist im Übrigen nicht neu. Seit Anfang der 90er-Jahre gibt es Hafentarife, die nach Umwelt- und Sicherheitsstandards differenzieren. Beispielsweise erhalten Doppelhüllentanker in allen EU-Häfen deutliche Rabatte bei den Hafengebühren. Diese Diskussion ist nicht auf Niedersachsen beschränkt. Zum Beispiel in Hamburg wird intensiv über ein so genanntes Bonus-Malus-System diskutiert. Eine Konferenz unter dem Titel „Green Shipping“ hat Anfang dieses Jahres stattgefunden, auf der das Für und Wider solcher Anreizsysteme beleuchtet wurde. In Nachbarländern wie z. B. in den Niederlanden - ich erinnere an den Hafen Rotterdam mit seinem Green-award-system, nach dem Schiffe zertifiziert werden können, wenn sie einen bestimmten Katalog erfüllen - oder in Schweden, wo die Abgasqualität zum Gebührenmaßstab erhoben worden ist, sind Rabattkonzepte unter verschiedenen Kriterien verwirklicht worden.
Erreichen wollen wir mit dieser Entschließung einen schnelleren Weg zum maritimen Umwelt
schutz, indem wir umweltschonende Investitionen, wie z. B. doppelte Schiffsböden oder abgasmindernde Katalysatoren, für die Reeder rentierlich machen. Indem der Anreiz über ein Bonus-MalusSystem bzw. Rabattsystem bei den Hafengebühren organisiert wird, könnte es aus Sicht der Hafenbetreiber auch weitgehend kostenneutral gestaltet werden.
Wir müssen allerdings aufpassen, meine Damen und Herren, die Wettbewerbschancen unserer niedersächsischen Häfen nicht negativ zu gestalten; denn unsere Häfen stehen tagtäglich auf einem hart umkämpften Markt in scharfer nationaler, aber besonders auch internationaler Konkurrenz. Es kann nicht im Sinne einer verantwortlichen Politik sein, hier die Chancen unserer Häfen zu vermindern.
Gleichzeitig muss jedem bei dieser Diskussion klar sein, dass es gerade beim Sicherheitsaspekt, aber auch im Umweltbereich internationale Regeln der IMO und andere Vereinbarungen gibt, die es einzuhalten gilt, die auch nicht national unterlaufen werden können und nach meiner Meinung auch nicht unterlaufen werden sollen.
Es ist deshalb nach unserer Meinung richtig, wenn die Landesregierung zwar entsprechende Konzepte für die niedersächsischen Häfen entwickelt und prüft, aber gleichzeitig natürlich die Kooperation mit den anderen deutschen Küstenländern in dieser Frage sucht, um idealerweise ein verbindliches und einheitliches System für die deutsche Küste zu realisieren bzw. - weiter gedacht - mit den anderen Nordseeanrainern auf europäischer Ebene für die gesamte Nordsee.
Dankbar bin ich dafür, dass die Diskussion über die SPD-Entschließung im zuständigen Fachausschuss sehr sachlich und - das kann ich wohl sagen - mit hoher Kompetenz stattgefunden hat und sie letztlich im Einvernehmen aller Fraktionen heute verabschiedet werden kann. Die heutige Entschließung kann und sollte meiner Meinung nach ein wichtiger Anstoß in Richtung einer umweltfreundlichen und sicheren Seeschifffahrt an unseren Küsten sein, die angesichts der zukünftigen - ich sagte es schon - mengenmäßigen Entwicklung der Schifffahrt aber auch dringend nötig und nach meiner Meinung geboten ist. Ich bitte um die Zustimmung zu dieser Entschließung. - Danke.