Christel Weißig

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen!
Liebe Kollegen von den LINKEN, Sie können es nicht lassen und kommen wieder mit der Forderung, Cannabiskonsum zu legalisieren, haben auch gleich die Forderung parat, die den Missbrauch und die Gesundheit der Konsumenten vorab schützen soll: Überwachung von Jugendlichen, damit sie keinen Schaden nehmen, strenge Schutzregeln. Ihnen ist also klar, welche Gefahr dort lauert in Ihrer sogenannten menschenfreundlichen Freigabe an Suchtmitteln, die noch lange nicht so auf ihre Wirkung erforscht sind wie der von Alkohol- und Tabakkonsum, aber man weiß zum Beispiel, dass unter anderem Schizophrenie ein Teil der zu befürchtenden Folgen sein kann und nachgewiesen wurde.
Warum haben Sie sich nicht schon längst dafür eingesetzt, dass schwerkranke Menschen einen schnellen und freien Zugriff für die Verordnung der behandelnden Ärzte erhalten? Nein, Sie kommen damit, man muss die Polizei, die Gerichte entlasten, Schwarzfahren, Ladendiebstahl und so weiter sind alles Bagatellen. Warum stellen Sie keinen Antrag, einen Schnellrichter, der die vermeintlich geringfügigen Straftaten ahndet, zu berufen? Das entlastet Polizei und Richter. Sie vertrauen auf die Vernunft der Konsumenten, die ihre Grenzen kennen. Na ja, die wenigen, die dann noch ein bisschen mehr und noch ein bisschen mehr wollen, die verkraften wir schon. Dass sie aber hinterm Steuer sitzen und andere gefährden, im schlimmsten Fall totfahren, weil sie sich gerade auf Wolke sieben fühlen, sind ja nur Einzelfälle. Was für ein fataler Irrtum!
Es ist eine Unverschämtheit zu sagen, nur aus ideologischen Gründen möchte man die Legalisierung von Cannabis verhindern. Welche Wählerschaft wollen Sie erreichen? Die, die Sie nur in einem vernebelten Zustand wählen würden?
Gucken Sie in unser Nachbarland – Legalisierung des Drogenkonsums! Man hat die Büchse der Pandora ge
öffnet, bekommt sie nicht mehr zu, und es wird bedauert, sie jemals geöffnet zu haben. Aber wir wissen ja: Warum sollen wir uns die Erfahrungen anderer Länder zunutze machen? Wir müssen selbst auf die Nase fallen, um dann zu sagen, die hatten wohl doch recht. Da kommt die FDP daher und Sie womöglich auch und schlagen Mecklenburg-Vorpommern als Testregion für Cannabis- konsumenten vor, Mecklenburg-Vorpommern als Experimentiergebiet jeglicher Art. Ich sage Ihnen, das ist für unsere Region und auch für andere eine Diskriminierung und Herabwürdigung. Der Osten scheint für alle Schandtaten gerade gut genug zu sein.
Wir, die BMV und Freien Wähler, wollen einen Drogenbeauftragten. Gerade die anfällige Jugend, die noch ihren Weg sucht und jedes Maß verliert, konsumiert immer mehr Alkohol und Drogen. Die Entschuldigung ist schon parat: Die Familienstrukturen haben sich verändert, man weiß, nicht gerade zum Wohle vieler Kinder. Die können somit ja gar nichts dafür, und dann müssen wir beide Augen zudrücken, um diese Fehlentwicklung durch Legalisierung noch zu unterstützen. Das ist bequem, zu bequem und verantwortungslos, und wir sagen ganz laut Nein zu Ihrem Antrag. – Danke schön.
Herr Koplin, sind Sie der Meinung, dass wir schon so viel Personal haben, um das alles abdecken zu können, was Sie gern möchten? Dass wir solche Präventionsmöglichkeiten haben, um den jungen Leuten zu sagen, ihr dürft das nicht und das ist gesundheitsschädlich, sind Sie der Meinung, wir sind schon so weit?
Eine Nachfrage nicht, ich wollte nur sagen, Sie zäumen das Pferd von hinten auf. Sie geben erst Cannabis frei und dann haben Sie erst...
Ja, gut.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und liebe Gäste! SPD, CDU sind immer für Überraschungen gut. Wir werden dem Änderungsantrag und auch dem Gesetzentwurf zustimmen.
Im Folgenden werde ich dies auch begründen: Die Beitragsfreiheit begrüßen wir ausdrücklich, auch wenn die generelle Beitragsfreiheit natürlich die Frage aufwirft, warum alle, also zum Beispiel auch der Millionär, der sich die Beiträge leisten kann, entlastet werden sollen.
Bei der Abschaffung des Solidaritätszuschlags sind Sie,
liebe Kollegen von der SPD, nicht so konsequent.
Vielleicht sollten Sie sich mal für einen Weg entscheiden.
Insgesamt aber gehen der Gesetzentwurf und auch der Änderungsantrag absolut in die richtige Richtung. Die Beitragsfreiheit ist ein hehres Ziel, das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht wird.
Meiner Fraktion und mir war es jedoch immer wichtig, dass Qualität vor Quantität gehen muss, das heißt, dass neben der Beitragsfreiheit auch eine gute qualitative Betreuung der Kinder gewährleistet sein muss.
Diese ist im Zweifel sogar wichtiger als die Beitragsfreiheit.
Die Eltern und Elternvertreter sehen dies genauso.
Ihnen war und ist immer wichtig, dass sie ihr Kind gut betreut wissen. Um dieses zu gewährleisten, braucht es ein auskömmliches Fachkraft-Kind-Verhältnis und auch eine Stärkung der pädagogischen Arbeit. Der Gesetzentwurf und auch der Änderungsantrag unterstützen hier die Forderung der Eltern und unserer Fraktion. Weiterhin ist es begrüßenswert, dass nun auch die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagsessen im Rahmen der Leistung für Bildung und Teilhabe wegfallen.
Meine Damen und Herren, klar ist, man kann immer mehr machen. Das Betreuungsverhältnis muss auch zukünftig weiter verbessert werden, damit auch die Qualität der Betreuung weiter verbessert werden kann. Hier ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Die Fachkräfteoffensive des Landes im Bereich der Kindertagesförderung ist dringend notwendig. Dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag stimmen wir zu, wie ich es sagte, haben aber nach wie vor ein Auge drauf, dass die Regierung alles Mögliche dafür tut, dass die Betreuungen in den Kitas qualitativ zu verbessern sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Also ich denke mal, so viele Millionäre gibt es nicht, dass es so schwierig sein könnte.
Und der Gerechtigkeit wegen müsste man da doch einen kleinen Unterschied machen.
Ja, in der Beziehung ja.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Gäste! Heute verkürze ich meine Rede mal nicht. Sie sind fast alle gelernte DDR-Bürger und durchgeimpft, und nun, heute, das dritte Mal die Impfpflicht, bedauerlicherweise in abgespeckter Form. Das soll zum Wohle aller sein? Ich denke, nicht. Es ist somit ein trauriger Tag für alle Nichtgeimpften. Ich habe geglaubt, die Botschaft unserer letzten Debatte ist angekommen, aber nein.
Ich bin im Westen groß geworden, das heißt aber nicht, dass ich alles, was aus der ehemaligen DDR kommt, in Bausch und Bogen verdamme.
Viele gute Eigenschaften hat man einfach in die Tonne getreten, und das ist nicht zu verstehen. Deshalb möchte ich Ihnen noch einmal vor Augen führen, aufgrund der Teilung Deutschlands und der unterschiedlichen Staatsformen mit ihren unterschiedlichen Rechten und Pflichten, wie zum Beispiel der Impfpflicht, lassen sich Schlüsse auf die Wirksamkeit und Impfpflicht ziehen.
Seit Bestehen der DDR wurde die Impfpflicht für immer mehr Erkrankungen ausgeweitet. Bis 1975 bestand die Impfpflicht in der Bundesrepublik nur gegen Pocken. In der damaligen DDR bestand eine gesetzliche Impfpflicht für Kinderlähmung, Pocken, Tuberkulose, Diphtherie, Keuchhusten und Wundstarrkrampf.
So gab es laut Robert Koch-Institut in der Bundesrepublik 1961 noch 4.700 Fälle von Kinderlähmung, währenddessen diese Zahl in der DDR aufgrund der verpflichtenden Schluckimpfung auf weniger als 50 Fälle reduziert werden konnte und ab 1990 nicht mehr auftraten.
Nachdem in der damaligen DDR ab 1961 eine Meldepflicht und ab 1964 eine Impfpflicht für Keuchhusten eingeführt wurde, konnte die Zahl der Erkrankungen auf eine Erkrankung pro 100.000 Einwohner zurückgedrängt werden. Selbst der „Spiegel“ in seiner Ausgabe 8 von 1971 musste sich eingestehen, Zitat: „Mit konsequenter Vorsorge und Behandlung erreichten es etwa die skandinavischen Staaten, die Niederlande und neuerdings auch die DDR, daß dort die Tuberkulose nahezu ausgerottet ist:“
„Neuerkrankungen kamen nur selten vor, Todesfälle kaum noch.“
Auch wenn man dem Impfprogramm der DDR häufig ideologische und propagandistische Zwecke nachsagt, muss man aus der Geschichte lernen und erkennen, dass die Persönlichkeitsrechte und die Meinungsfreiheit hohe Güter unserer Demokratie sind, welche bewahrt werden müssen, aber da, wo das Persönlichkeitsrecht des einen die Gesundheit des anderen und der Gemeinschaft gefährdet, muss Schluss sein.
Wir stimmen natürlich zu und Sie wissen ja, ein Spatz in der Hand … Na ja, so sieht es aus und ich hoffe, alle sind für eine Impfung. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! „Existenzminimum sichern – Hartz IV überwinden“, ein Antrag der LINKEN den wir vorliegend diskutieren und im Wesentlichen auch hier schon mehrheitlich inhaltlich diskutiert haben.
Deshalb gleich zu Beginn – und das können Sie sich sicherlich vorstellen, ganz klar, dass es Ihnen nicht gefallen wird –: Hartz IV ist eben nicht Armut per Gesetz, wie Sie es zum wiederholten Male in Ihren Anträgen, so natürlich auch wieder in diesem, schreiben, sondern Hartz IV ist ein Zeichen der Solidarität der Gesellschaft mit Hilfsbedürftigen in diesem Land.
In Ihrem Antrag fordern Sie unter anderem erneut, Hartz IV abzuschaffen beziehungsweise zu überwinden, wie Sie es formulieren. Hartz IV ist nicht für den dauerhaften Lebensunterhalt gedacht, sondern dafür, ein menschenwürdiges Leben zu garantieren in der Überbrückung einer möglichst kurzen Zeitspanne.
„Fördern und Fordern“ ist bei Hartz IV das Motto, damit die Leute wieder schnell in Arbeit kommen. Das muss das vorderste Ziel sein. Sicher gibt es beim Thema Hartz IV Missstände, einige davon habe ich bereits im März in der Debatte angesprochen. Es ist beispielsweise ein Unding, dass es Menschen gibt, die trotz Arbeit und Verdienst mit Hartz IV aufstocken müssen, also zu den Aufstockern gehören. Das ist nicht hinnehmbar. Ich halte dies für eine Entwürdigung für die betroffenen Menschen.
Aber zurück zu Ihrem Antrag, liebe LINKE: Sie führen dort weiterhin aus, dass die langen Verfahrensdauern bei den Gerichten die Folge von Klagen im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung und mit Sanktionen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch sind. Dies mag zum Teil stimmen, Sie übersehen jedoch das große Ganze. Im Gegensatz zu den Zivilgerichten sind die Sozialgerichte vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägt. Die Gerichte sind in dem Verfahren angehalten, umfassende medizinische Ermittlungen anzustellen, medizinische Gutachten einzuholen und so weiter. Und wenn sich dann der Gesundheitszustand einer Person noch verschlechtert, müssen teilweise erneut Gutachten angefordert werden, was das jeweilige Verfahren weiterhin verzögert. Ich will damit sagen, dass die lange Verfahrensdauer unterschiedliche Gründe hat,
und man sich nicht, wie Sie es tun, explizit einen Grund aussuchen kann, nur um mal wieder einen Antrag zur Abschaffung von Hartz IV einzureichen, meine Damen und Herren.
Falls Sie mit der Formulierung in der Begründung des Antrags, dass unter anderem Klagen im Zusammenhang mit Sanktionen maßgeblich die Gerichte belasten, wieder
unterschwellig die Abschaffung von Sanktionen fordern, so stelle ich hier ausdrücklich – und das habe ich hier auch im März bereits angesprochen – fest, Sanktionen sind richtig und müssen sein. Es geht darum, dass, wenn sich bestimmte Menschen nicht an die Regeln halten, sie auch für ihr Verhalten bestraft werden müssen. Dies verlangt die Fairness denen gegenüber, die die Leistungen erwirtschaften, nämlich der arbeitenden Bevölkerung mit ihren Steuergeldern.
In Ihrem Antrag wiederholen Sie, liebe LINKE, Ihre alten Forderungen. Alles in allem enthält Ihr Antrag nichts substantiell Neues.
Wir lehnen den Antrag ab, war klar.
Natürlich.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Es ist heute schon wieder alles Mögliche gesagt worden,
aber trotzdem möchte ich meine Rede dazu auch halten. Sie müssen es ertragen.
Mobilität ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um unseren Menschen eine aktive und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Der Weg zur Arbeit, zur Familie und Freunden, zu Freizeitaktivitäten und auch die Reise in den Urlaub können nur bewerkstelligt werden, wenn eine ausreichende Infrastruktur vorhanden ist. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen. Personen mit solchen Einschränkungen benötigen jedoch nicht nur eine gute Schienen- und bahnhofsbezogene Infrastruktur, die barrierefreies Reisen ermöglicht, sie benötigen mithin die unkomplizierte Möglichkeit, ihre Reise von A nach B ihren Behinderungen gerecht zu planen. Dies ist vor allem notwendig, solange die Infrastruktur noch nicht überall entlang ihrer Reise barrierefrei ausgestaltet ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für Menschen mit Behinderungen gibt es für die Planung ihrer Reise mit der Bahn auch zwischen den verschiedenen Bahnunternehmen die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn. Ende Januar jedoch stellte die Deutsche Bahn diesen Service für die private Konkurrenz aufgrund eines Streits um die Finanzierung plötzlich ein. Der Mobilitätsservice der Bahn gab fortan nur die Kontaktdaten der jeweiligen privaten Eisenbahnunternehmen raus, plante somit also nicht mehr die komplette Reisekette für die Kunden, weil die privaten Unternehmen sich nicht finanziell an den Kosten des Mobilitätsservices beteiligen wollten. In diesem Zuge kündigten einige private Eisenbahnunternehmen an, einen eigenen Mobilitätsservice anzubieten. Das führte dazu, dass Reisende mit Unterstützungsbedarf sich gegebenenfalls an mehrere Stellen wenden mussten, was nicht nur an sich umständlich ist, sondern auch eine zusätzliche Hürde insgesamt für die Menschen bei den Planungen ihrer Reisen darstellte.
Mitte März machte die Bahn jedoch eine Rolle rückwärts, indem sie ankündigte, die Einschränkung zurückzunehmen und ihren Mobilitätsservice wieder uneingeschränkt für alle zur Verfügung zu stellen. Dies begrüßen wir als Fraktion ausdrücklich, es zeigt aber auch, dass auf diesem Feld Handlungsbedarf besteht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Diesen Handlungsbedarf stellt der vorliegende Antrag dar. Insgesamt muss aber gelten, einen Fall wie im Frühjahr dieses Jahres darf es nicht wieder geben. Es ist daher absolut erforderlich, dass Menschen mit Behinderungen ihre Reise unkompliziert und vor allem vollständig hinsichtlich ihrer Einschränkung planen können, auch unternehmensübergreifend. Hierzu benötigen sie einen einheitlichen Ansprechpartner, an den sie sich wenden können, um ihren jeweiligen Unterstützungsbedarf anzuzeigen.
Dies ist nicht nur von Vorteil für die Menschen, sondern auch für das jeweilige Bahnunternehmen, das dann besser dessen Unterstützung planen kann. Wir fordern diesbezüglich eine bundesweit einheitliche Servicehotline, die dies gewährleistet. Zudem muss natürlich deren Finanzierung sichergestellt sein, damit eine erneute zusätzliche Behinderung für die Menschen bei der Planung ihrer Reise ausbleibt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen Punkt in der Begründung des Antrages eingehen, den ich im Namen meiner Fraktion betonen möchte: Die einheitliche Servicehotline
sollte nicht das Ende vom Lied sein. Die Digitalisierung bietet die Möglichkeit, dass sich die Bahnunternehmen durch eine einheitliche Schnittstelle so vernetzen, dass es für Kunden mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen möglich sein wird, beim Ticketkauf bereits ihre Einschränkungen darzulegen und Hilfsbedarfe so anzugeben, dass diese direkt und automatisiert an das Unternehmen und das jeweilige Zugpersonal weitergeleitet werden können. Durch eine effiziente Nutzung der Digitalisierung kann also schon ein Schritt weiter gegangen werden und so die Reisen hilfsbedürftiger Personen komfortabler gestaltet werden. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Minister.
Ich hätte gerne mal Ihre Stellung zu Enteignungen, und zwar, wenn es sich um alte Häuser, um denkmalgeschützte Häuser handelt und der Besitzer sie mutwillig verfallen lässt.
Da sage ich Ihnen auch ein Beispiel, das ist das Schloss, die Forstschule in Raben Steinfeld, da muss ich sehen, also wie das Teil verfällt. Der Besitzer, ja …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Heute stehen wir wieder hier, um der Impfpflicht Nachdruck zu verleihen. Für die zweite wichtige Impfung sind nur noch Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg vorbildlich, das haben wir ja bereits gesagt. Wir kommen nicht umhin, uns für einen Impfzwang auszusprechen. Die Menschen, die an Masern erkranken, werden immer älter. Im Jahre 2001 waren es 12 Prozent, im Jahre 2017 47 Prozent der über Zwanzigjährigen.
Wir reisen heute in Länder, wo die Menschen von einer Impfquote nur träumen können. Wir bringen als Ungeimpfte die von vielen unterschätzte Krankheit mit nach Hause. Masern sind bereits vor Auftreten der Krankheit hochansteckend, und eine ursächliche Therapie gibt es nicht. Antibiotika sind bei Viruserkrankungen wirkungslos. Die Erreger von Masern, Mumps und Röteln werden durch Tröpfchen übertragen, zum Beispiel bei entsprechendem Husten oder Niesen – ohne Impfschutz extrem ansteckend. In Nord- und Südamerika konnten die Masern durch Impfung ausgerottet werden. Masern sind bereits vor Auftreten des Ausschlags hochansteckend, sodass sie sich schnell verbreiten können. Nahezu jede ungeschützte Kontaktperson erkrankt.
Von Röteln wird kaum gesprochen, weil die bei Kindern eher mild verlaufen, der typische Ausschlag fehlt häufig. Daher werden Röteln oft nicht erkannt, können aber dennoch übertragen werden. Gefährlich sind Röteln vor allem während der Schwangerschaft. Steckt sich eine Schwangere an, kann das ungeborene Kind eine sogenannte Rötelnembryopathie mit schweren Fehlbildungen erleiden. Und ich sage Ihnen, hier steht jemand vor Ihnen, der dieses Schicksal erleiden musste: die Aussage des Arztes, Ihr Kind wird behindert zur Welt kommen. Es waren Zwillinge, zwei Jungs, die durch Röteln zur Fehlgeburt führten. Ich appelliere hiermit noch einmal eindringlich: Impfen und nicht schimpfen! – Danke.
Warum haben wir denn keinen dritten
gewählt? Soll ich das sagen? –
Zuruf von Horst Förster, AfD –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Es ist bereits fast alles gesagt worden, hier von beiden Seiten, von allen Seiten im Parlament. Und trotzdem, ohne weitreichende Bedarfsplanung geht es nicht und deswegen stimmen wir dem Antrag der LINKEN zu und hoffen, dass es zu längeren Planungen kommen kann und nicht zu kurzfristigen Planungen. Darum geht es uns und das möchten wir erreichen. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Wähler/BMV wird der Änderung des Gesetzes nicht zustimmen. Unser Änderungsantrag enthält die tragenden Gründe für die Ablehnung. Nach dem undifferenzierten Ausschluss aller Totalbetreuten kommt nun das ebenso undifferenzierte Wahlrecht für alle.
Nur, um noch einmal möglichen Missverständnissen vorzubeugen: Alle Menschen, die dazu in der Lage sind, müssen auch wählen dürfen. Die Barrierefreiheit für Behinderte und auch bei Wahlen wird längst realisiert. Es gibt aber eben auch Menschen, die trotz Assistenz zu
einer eigenen Wahlentscheidung nicht in der Lage sind, weil ihre Beeinträchtigung zu schwer für eine freie Willensentscheidung ist. Die ersatzlose Streichung der Nummer 2 des Paragrafen 5 wird gerade dieser Situation nicht gerecht. Dessen ist sich die Landesregierung bewusst, denn sie behält sich bereits in der Gesetzesvorlage eine spätere Anpassung vor. Insoweit ist die angestrebte Gesetzesänderung nur Stückwerk, es wurde der einfachste Weg gewählt.
Die proklamierte Einführung eines Behindertenwahlrechts oder gar eines inklusiven Wahlrechts, wie zuletzt der NDR für Niedersachsen vermeldete, ist insoweit irreführend. Die Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen vom Juli 2016 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales enthält die dringende Empfehlung, Paragraf 13 Nummer 2 des Bundeswahlgesetzes nicht ersatzlos zu streichen. Sie führt begründend aus, Zitat: „Die Wahlhandlung durch entscheidungsfähige Wähler beinhaltete kaum hinnehmbar die grundsätzliche Gefahr der Verwandlung eines Aktes kommunikativer Teilnahme und demokratischer Selbstbestimmung in das Gegenteil der Fremdbestimmung. Zudem kann es im deutschen personalisierten Verhältniswahlrecht aufgrund des Zusammenspiels von Grundmandats- und Sperrklausel dazu kommen, dass schon sehr wenige – im Extremfall auch nur eine einzige Stimme – deutlich mehrheitsverschiebend wirken können.“ Zitatende.
Der Gesetzgeber hat auch die Aufgabe, die Funktionsfähigkeit der Wahl zu gewährleisten. Die Einführung einer gleichberechtigten Teilnahme von Behinderten an Wahlen ohne Differenzierung nach Art der Behinderung und Ausgestaltung des Verfahrens genügt der gebotenen Güterabwägung eben nicht. Die streng formale Gleichheit des Grundgesetzes der Allgemeinheit der Wahl der Notwendigkeit kann durchaus Differenzierungen unterliegen, denn nur dadurch kann die Kommunikationsfunktion der Wahl gewährleistet werden. Eine diskriminierungsfreie rechtliche Schlechterstellung Behinderter kann dann in Betracht kommen, wenn sie aus individuell zwingenden Gründen verhältnismäßig ist. Ein zwingender Grund ist dann gegeben, wenn einer Person, Zitat, „gerade wegen ihrer Behinderung bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten fehlen, die unerlässliche Voraussetzung für die Wahrnehmung des Rechts sind“, Zitatende. Das Vorliegen zwingender Gründe für einen Ausschluss vom aktiven Wahlrecht kann nur im Rahmen einer strikten Einzelfallprüfung in einem zivilrechtlichen Verfahren festgestellt werden. Insofern ist im Gesetz auch eine ausdrückliche Differenzierung vorzunehmen.
Eine verfahrensrechtliche Grundlage für die Feststellung einer Wahlrechtsunfähigkeit ist vorhanden, denn das ausdifferenzierte Verfahren der Betreuerbestellung entspricht den Anforderungen des Artikels 20 der UNBehindertenrechtskonvention und der Europäischen Menschrechtskonvention. Soweit also bereits in Zukunft ergänzende Regelungen angedacht werden, muss der Richtervorbehalt erhalten bleiben, um eine weitergehende individualisierte Prüfung des Wahlrechtsausschlusses vornehmen zu können. Wegen dieses tiefen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht besteht auch die Pflicht zur Anhörung. Die bisherige Ziffer 1 des Paragrafen 5 beinhaltet aber ausschließlich die Folgen eines Richterspruchs in einem Strafurteil, sowohl in der Begründung des Gesetzes als auch in den einschlägigen Kommentierungen wird auf ein Strafurteil abgestellt. Auf
die vorgenannte Sachkonstellation kann die verbleibende Formulierung des Paragrafen 5 daher nicht ohne Weiteres angewandt werden.
Mit unserem Änderungsantrag werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Ich bitte Sie daher, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Es ist traurig, dass wir einen Antisemitismusbeauftragten haben sollen. Ich freue mich sehr, dass wir uns parteiübergreifend über dieses Amt verständigen wollen. Wir sind bereits im November dieses Jahres im 81. Jahr der Pogromnacht. Wir dürfen niemals vergessen und müssen diese Schandtat immer im Gedächtnis aller Menschen wachhalten. Edmund Burke sagte einst, Zitat: „Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“ Zitatende.
Das Gleiche gilt auch hier. Passivität und Schweigen wird die Judenhasser aller Couleur ermuntern. Die Zivilgesellschaft ist gefordert. Es kann nicht alles über die Politik geregelt werden. Man darf nicht einfach den normalen Menschen für die Politik seiner Regierung verantwortlich machen. Nicht jeder Bürger ist mit dem Handeln seiner Regierung einverstanden und ist somit auch nicht in eine Form von Sippenhaft zu nehmen. Jeder einzelne Mensch ist mit Würde und Respekt zu behandeln und diejenigen, die diese Form des Miteinanders nicht leben wollen, müssen zur Verantwortung gezogen werden. Beleidigungen, Diskriminierungen, Leugnungen und Relativierungen des Holocaust sind zu ahnden.
Es geht nicht darum, eine neue gut bezahlte Stelle zu schaffen. Hier geht es um Gesprächsbedarf, wie man mit dieser Anlaufstelle umgehen kann. 2018 wurden deutlich mehr antisemitische Straftaten verzeichnet als in den Vorjahren. Gewalttaten gegen Juden stiegen um 60 Prozent. Nach bisherigen Erkenntnissen sind es bundesweit 1.646 Straftaten. Das sind knapp zehn Prozent mehr, als die Bundesregierung für 2017 gemeldet hat. Damals waren es 1.504 Straftaten, 612 Gewaltdelikte, zuvor waren es „nur“ – in Anführungsstrichen – 37.
Man darf nicht wegsehen und das Problem der Zuwanderung tabuisieren. Menschen aus dem arabischen Raum sind mit dem Feindbild Judentum groß geworden und importieren ihre judenfeindliche Gesinnung, die wiederum die niedrigen Instinkte, die in so manchem hiesigen Menschen schlummern, befördert. Gemeinsam meinen sie, sich unter dem Deckmantel „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“ verstecken und auch tätlich werden zu können, sich hinter einer falsch verstandenen Demokratie verstecken zu können in der Meinung, jeder kann
das machen, was er möchte. So ist es eben nicht. Wir sind dazu aufgefordert, dieses zu unterbinden und voll hinter jedem Menschen, besonders hinter unseren jüdischen Mitbürgern, zu stehen, dass wir niemals mehr dulden werden, dass Menschen mit dem jüdischen Glauben jemals wieder Angst in ihrer Heimat Deutschland haben müssen. Das müssen wir verhindern. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Gäste! „Hartz IV muss weg“, typisch wieder die LINKEN. Hartz IV ist keine Armut per Gesetz, sondern Solidarität der Gesellschaft mit Hilfsbedürftigen.
Dass das Gesetz für alle Menschen, die wenig, gar nicht oder sehr viel gearbeitet haben, nicht gerecht ist, ist unbestritten.
Hartz IV soll ein menschenwürdiges Leben garantieren und es soll kein Dauerzustand sein. Fördern und fordern ist angesagt. Ein Missstand und Ärgernis ist dabei, dass Menschen, die in Arbeit sind, teilweise weniger verdienen, als die Zuwendungen von Hartz IV beinhalten. Das ist nicht hinzunehmen und muss abgestellt werden. Ein Hartz-IV-Empfänger braucht sich nicht um ein Dach über seinem Kopf zu sorgen. Dass man von Hartz IV nicht in den Urlaub fahren kann und auch nicht essen gehen kann, ist allen klar. Das können die Menschen, die einen so geringen Lohn erhalten, dass sie zu den sogenannten Aufstockern zählen, was ich für eine Schande und Entwürdigung eines jeden Menschen halte, auch nicht. Nicht mal die sogenannten Normalverdiener können sich das alles leisten,
was für so manchen für selbstverständlich gehalten wird, die, die meinen, darauf hätte man einen Anspruch.
Sanktionen sind ein Muss. Jedem, der sich nicht an die Regeln hält, dem aus Steuergeldern der arbeitenden Bevölkerung garantiert wird, dass er nicht hungern und nicht frieren muss, sich einrichtet, muss klar sein, wie bitter es ist, mit immer weniger auskommen zu müssen. Da geht es auch nur um eine bestimmte Klientel, nicht um alle Menschen, das möchte ich hier betonen. Es kann lästig sein, bestimmten Anweisungen zu folgen, aber es muss auch klar sein: Wenn es kein Geld mehr gibt, weil ich von allen und allem die Nase voll habe, dann, das muss ich wissen, wird die Überweisung immer weniger und es tut weh.
Hartz IV muss neu definiert werden. Hartz IV ist in der jetzigen Form abzulehnen. Eine neue Gerechtigkeit muss her, aber Abschaffung für eine neue Ungerechtigkeit ist abzulehnen.
Das wäre ein weiterer falscher Schritt in die falsche Richtung. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst muss ich etwas richtigstellen. Mein Antrag hätte richtigerweise lauten müssen: „Verpflichtendes Hochschulstudium für Hebammen und Entbindungspfleger“.
Der Entbindungspfleger als Maskulinum wurde erst 1987 in Deutschland für Personen eingeführt. Das Wort „Hebamme“ ist übrigens eine der wenigen Bezeichnungen, von denen kein Maskulinum existiert. In der Republik Österreich schreibt das Gesetz sogar „Hebamme“ auch für männliche Vertreter des Berufs vor. Auch ich bin lernfähig, verehrte Kollegen und Kolleginnen.
Es ist dringend geboten, endlich aktiv zu werden. Es müssen rechtzeitig beste Übergangsregelungen unter Einbeziehung aller qualifizierten Ausbilder und Dozenten aus den Hebammenschulen gestartet werden.
Das ist nicht nur eine zentrale Forderung des Deutschen Hebammenverbandes, Pressemitteilung vom 17. Oktober 2018, sondern sie muss uns doch selbstverständlich sein.
Seit dem letzten Donnerstag liegt mir nun die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zum Stand der Vorbereitungen auf die Akademisierung der Hebammenausbildung auf Drucksache 7/3139 vor.
Ich muss gestehen, es hat mir die Sprache verschlagen. Ein Thema, welches seit 2013 zur Umsetzung ansteht, ist immer noch auf dem Weg von Empfehlungen der Fachministerkonferenz. Es mag zwar das übliche parlamentarische Verfahren sein, aber es lässt heftige Zweifel daran aufkommen, ob das Gesetz so rechtzeitig in der gebotenen Sorgfalt und Qualität auf den Weg gebracht wird, dass es am 01.01.2020 in Kraft treten kann. Und dabei darf nicht vergessen werden, dass es nicht allein um die Hebammen geht, sondern auch die vielen werdenden Mütter verunsichert werden. Da muss richtig Druck gemacht werden für eine Berufsgruppe mit bundesweit 24.000 Mitgliedern, die schon seit Langem mit unsäglichen Bedingungen der Berufsausübung und Haftpflichtversicherungen in unverständlichen Höhen gebeutelt ist.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat es zwar im Oktober 2018 angekündigt, aber ein Gesetzentwurf fehlt bisher. Der Landesregierung ist der Stand der Gesetzesnovelle auch nicht bekannt, wie sich aus der Antwort meiner Kleiner Anfrage ergibt.
Wiederum erstaunt die Untätigkeit der Bundesregierung, denn die einschlägige EU-Richtlinie stammt immerhin aus dem Jahr 2005, sieht man von der Änderung im Jahr 2013 einmal ab.
Deutschland ist nun das letzte Land, dessen Hebammen nicht akademisch ausgebildet werden.
Die beruflichen Nachteile für die über 24.000 deutschen Hebammen und Entbindungspfleger auf dem europäischen Markt – und das ist das große Mantra der Bundesregierung – sind seit Langem offensichtlich. In allen anderen Ländern können Hebammen bereits Mastergrade erlangen, in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern agieren wir noch auf der Ebene von Empfehlungen und Erwartungen an die Bundesregierung.
Verehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank, Ihre Aktivitäten sind dringend gefordert.
Wir haben nicht mehr viel Zeit, denn die Vorgaben des Bundes für die akademische Ausbildung müssen dann auch noch in das Landesrecht umgesetzt werden. Da gilt es, bereits jetzt Vorsorge zu treffen. Und es ist allerhöchste Sorgfalt geboten. Ein Schnellschuss oder eine halbherzige Umsetzung unter Zeitdruck, wie zuletzt mit der Novelle des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes, darf es nicht geben.
Die Reform der Ausbildung ist aber nicht nur Vorgabe der EU, sie ist auch längst überfällig.
Die Anforderungen an eine Hebamme sind beständig gestiegen, es sind ständig neue Aufgabenbereiche hinzugekommen, eigenständiges Arbeiten hat enorm zuge
nommen. Mit anderen Worten: Hebammen arbeiten bereits heute auf dem akademischen Level.
So ist es nicht verwunderlich, dass der Katalog der Anforderungen an die Ausbildung in Artikel 40 Absatz 3 der EU-Richtlinie ziemlich umfangreich ist. Es wird verlangt, dass künftig Hebammen über genaue Kenntnisse der Wissenschaften, auf denen die Tätigkeiten der Hebamme beruhen, insbesondere der Geburtshilfe und der Frauenheilkunde, verfügen. Ich nenne sie nur stichpunktartig: angemessene Kenntnisse der Berufsethik und der Rechtsvorschriften, angemessene Kenntnisse der Allgemeinmedizin, biologischer Funktionen, der Anatomie, Physiologie und Pharmakologie, angemessene, in anerkannten Einrichtungen erworbene klinische Erfahrungen. Neu bei der Gestaltung der Ausbildung ist daher die Betonung der unabhängigen und selbstständigen Tätigkeiten. Das Aufgabenspektrum wurde in Richtung einer vor- und nachgeburtlichen Gesundheitsfürsorge erweitert, also muss das die Ausbildung sicherstellen.
Die Aufgaben der Politik lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen: Schaffen der Rahmenbedingungen durch Berufsgesetze, Formulierung der Ausbildungsziele, Schaffung von Übergangsregelungen, Bereitstellung der Finanzierung. Es ist schon von daher dringend geboten, die Grundlagen für ein bestmögliches duales Studium rechtzeitig zu legen. Es ist wichtig, dass bei der Ausgestaltung des Studiums auch eine bestmögliche praktische Ausbildung gewährleistet wird.
Die Präsidentin des Hebammenverbandes Ulrike GeppertOrthofer formulierte es im „Ärzteblatt“ vom 17.10.2018 wie folgt, ich zitiere: „Wir erhoffen uns durch die Akademisierung auch wieder mehr Hebammen in den Kreißsälen und eine bessere interprofessionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe in der Geburtshilfe.“ Zitatende.
Zu Recht fordert der Deutsche Hebammenverband das auch im schlanken Nachqualifizierungsprogramm für InteressentInnen, die den Wunsch nach einem gleichwertigen Abschluss haben.
Meine Damen und Herren, es ist auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Hebammen im Land Mecklenburg-Vorpommern, wenn die Landesregierung ihre abwartende Haltung aufgibt und endlich Nägel mit Köpfen macht.
Ich möchte dazu noch sagen, ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihren Antrag, den wir gern annehmen. Für gute Angebote sind wir immer zugänglich und nehmen ihn an. – Vielen Dank.
Den Änderungsantrag, genau.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ehrlich gesagt, ich hätte nicht gedacht, dass die Landesregierung nach einer Entscheidung eines Gerichts so schnell mit einer Gesetzesänderung aufwartet. Wir haben da …
Ja gut, okay.
Wir haben da in der Vergangenheit meist eher eine vornehme Zurückhaltung erlebt, aber mit der Umsetzung der Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts sind ja auch keine Ausgaben verbunden. Gleichwohl greift der Entwurf des Gesetzes zu kurz und muss in den Ausschüssen dringend überarbeitet werden.
Einer Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir daher zu.
Zur Sache: Das Bundesverfassungsgericht erklärt mit seiner Entscheidung die Pauschalierung der Ausschlussgründe in Paragraf 13 Absatz 2 für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sofern sich der Ausschluss vom Wahlrecht allein an dem äußeren Merkmal der Betreuerbestellung für alle Angelegenheiten orientiert, ist diese Typisierung aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichtes willkürlich. Sie verhindert die erforderliche Feststellung der Wahlfähigkeit in jedem Einzelfall, Randnummer 95 des Urteils. Es stellt mit seiner Entscheidung aber grundsätzlich heraus, dass Behinderte sehr wohl vom Wahlrecht ausgeschlossen werden können. Mit der vollständigen Streichung der Ziffer 2 in Paragraf 5 des Landeswahlgesetzes allein ist es also nicht gemacht, da scheut sich die Landesregierung offensichtlich vor der Arbeit und wartet wieder einmal auf Vorgaben des Bundesgesetzgebers. Das Bundeswahlgesetz, auf das sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezieht, muss an diese Vorgaben angepasst werden. Aber wann das passieren wird, wissen wir nicht.
Allerdings können wir nicht schon wieder abwarten, was der Bund so macht. Wir müssen Föderalismus endlich ernstnehmen und als Vertreter des Souveräns auf Landesebene aktiv werden. Ich denke, dass ein Hinweis auf die anhaltende Untätigkeit auch der Bundesregierung im Falle des Wahlrechts für Menschen mit Behinderung deutlich macht, dass wir selbst tätig werden müssen, denn bereits seit 2016 liegt die Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor. Die
damalige Chefin ist Ministerin Andrea Nahles, SPD. Passiert ist bislang nichts, um nicht zu sagen, gar nichts.
Es bedurfte wieder erst einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das sich im Übrigen sehr ausführlich mit den Aussagen dieses Gutachtens befasst. Da stellt sich die Frage, ob Frau Nahles oder irgendjemand sonst im Hause des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales das Gutachten überhaupt gelesen hat. Aber wahrscheinlich hätte dazu wieder ein Berater eingekauft werden müssen.
Dieses Gutachten jedenfalls ist prall gefüllt mit Handlungsempfehlungen für die Politik, demgemäß auch für uns in Mecklenburg-Vorpommern. Wir können in dieser wichtigen Frage der Landesverfassung nicht auf den Bundesgesetzgeber warten.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Alle Menschen, die dazu in der Lage sind, müssen auch wählen dürfen. Die Barrierefreiheit für Behinderte auch bei Wahlen wird durch den technischen Fortschritt und vielfältige Assistenzmittel längst realisiert. Das Gutachten im Auftrage des Bundesministeriums kommt zu dem Schluss, dass Wahlrechtsausschlüsse nur auf einer richterlichen Entscheidung beruhen dürfen, die sich auch ausschließlich auf das Wahlrecht bezieht. Das ist nämlich bei der Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten nicht der Fall. Der damit verbundene Wahlrechtsausschluss war ein systemwidriger Automatismus. Die Prüfung der Wahlfähigkeit gehört eben nicht zum Verfahren der Betreuerbestellung.
Es wird mit Sicherheit auch immer Menschen geben, die trotz Assistenz zu einer eigenen Wahlentscheidung nicht in der Lage sind, weil ihre Beeinträchtigung zu schwer für eine freie Willensentscheidung ist. Ein Ausschluss vom Wahlrecht muss daher im Einzelfall zwingend durch richterlichen Beschluss festgestellt werden. Nur auf dieser Grundlage kann Betroffenen das grundlegende demokratische Recht der Wahl vorenthalten werden.
Die Voraussetzung für einen Wahlrechtsausschluss Behinderter hat das Bundesverfassungsgericht zudem klar und deutlich auf der Grundlage der Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung umrissen: Beschluss eines Gerichts, das sich auf die Prüfung der Wahlfähigkeit bezieht, unter Vorlage eines erforderlichen zwingenden Sachgrundes. Die betroffenen Personen verfügen aufgrund ihrer Behinderung nicht im hinreichenden Maße über die Fähigkeit zur Teilnahme an demokratischen Kommunikationsprozessen. Worauf wollen wir noch warten? – Vielen Dank.
Herr Minister, was sagen Sie dazu, dass Ahornsirup in sämtlichen Lebensmittel jetzt erlaubt werden soll?
Das ist ein Dickmacher, der kommt aus den USA, war vorher nicht erlaubt und jetzt ist es erlaubt, und es ist erwiesen, also ein Dickmacher.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ich fange mit einem Zitat an: „Aber ich möchte nicht in einer Welt leben, in der wir Menschen nur noch optimiert werden. In einer Welt, wo zwischen lebenswertem und lebensunwertem menschlichen Leben unterschieden wird“, Rainer Maria Kardinal Woelki, Zitatende.
Dem kann ich mich nur anschließen und ich hoffe, ich finde Gehör.
Seit August 2016 hat der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen, ein sogenanntes Methodenbewertungsverfahren eingeleitet, an dessen Ende entschieden werden soll, ob die nicht invasiven Tests beim Vorliegen einer Risikoschwangerschaft künftig in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Bisher stellten diese Tests eine individuelle Gesundheitsleistung dar. Diese bereits vorhandenen Tests sind eine menschenverachtende Selektiermaßnahme, die nicht auch noch durch den Beitragszahler unterstützt werden darf. Im Gegenteil, es sollte ein Umdenken stattfinden und wieder Moral und Respekt vor ungeborenem Leben ins Bewusstsein gebracht werden.
Als Risikoschwangerschaften gelten inzwischen 52 Risikofaktoren wie Übergewicht, Heuschnupfen, familiäre Verhältnisse, seien es finanzielle Sorgen oder Ängste, wenn nichts hilft, Androhung eines Suizids. Also ist Tür und Tor für einen Schwangerschaftsabbruch gewährleistet. Diesem muss Einhalt geboten werden. Die PID wird zunehmend auch einzig mit dem Ziel durchgeführt: das Geschlecht, ob man Junge oder Mädchen möchte.
In Europa machen es bereits zwei Prozent, in Amerika zehn Prozent. Möglich sind auch Untersuchungen auf einzelne veränderte Gene, wie Muskelschwund, Lungen- und Stoffwechselkrankheiten oder Bluterkrankheiten – nur eine kleine Auswahl. Sollen diese Embryonen aussortiert werden? Da sollten sich so einige Menschen fragen, ob sie überhaupt noch eine Daseinsberechtigung haben, denn sie sind ein unkalkulierbarer Kostenfaktor für die Krankenkassen und somit für die Allgemeinheit.
Die PID ist ein Leistungsrecht der Krankenkassen nach dem Bundestagsbeschluss.
Es ist dabei völlig unerheblich, ob es auf Ehepaare begrenzt wird oder nicht. Da heute die Ehe schon als rückwärtsgewandt und altmodisch abgetan wird, wird auch diese Einschränkung keinen Bestand haben. 2,6 Millionen Euro – circa 20.000 Euro pro Paar – hat der Bundesrat im TSVG errechnet, Geld, was dringend für Kinder- und Jugendpraxen im unterversorgten ländlichen Raum benötigt wird. Obwohl in Deutschland 97 Prozent aller Kinder gesund zur Welt kommen, werden 80 Prozent als Risikoschwangerschaft eingestuft. Sie können auch mutmaßen, weil vorher sortiert wurde, sind es eben nur 97 Prozent.
Der Test hat eine Falsch-positiv-Rate von 0,3 Prozent. Das würde bedeuten, würden sich 30.000, die ein erhöhtes Risiko besitzen, ein Kind mit Downsyndrom zu gebären, dem Test unterziehen, würde dieser neben den 300 tatsächlich betroffenen auch ein Prozent, also 89 Kinder falsch positiv auf das Downsyndrom ermitteln und diese erhielten hiermit ihr Todesurteil. Der Bluttest nach Suche von autosomalen Trisomien eines ungeborenen Kindes führt in aller Regel zur Abtreibung dieses Menschenkindes.
Die Perspektive eines Menschen mit Downsyndrom wird überhaupt nicht in die folgenschwere Diskussion mit einbezogen. Es ist auch nicht sichergestellt, dass eine genetische Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz angeboten wird, worauf ein Anspruch der Betroffenen besteht. Es kann und darf nicht sein, dass die Mütter, die ein liebenswertes Kind mit Trisomie 21 bekommen, sich verteidigen müssen, weil die so aufgeklärte Umwelt sagt: Musste das sein, warum hast du nicht die pränatale Diagnostik in Anspruch genommen? Es werden Schuldgefühle produziert, die es nicht geben darf. Schuldig sind die, die solche Menschen ablehnen.
Grundsätzlich ist doch zu fragen: Wer hat das Recht, Kindern mit Downsyndrom das Recht auf Leben abzusprechen? Niemand! Sie vor der Geburt zu sortieren wie Müll und es noch als gesetzliche Krankenkassenleistung anzubieten, das ist an Perversität nicht zu überbieten. Diese Überlegung darf in dieser menschenverachtenden Form nicht durchgesetzt werden. Mit Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen hat sich Deutschland verpflichtet, „in Anerkennung des wertvollen Beitrags, den Menschen mit Behinderungen zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt ihrer Gemeinschaften leisten und leisten können“ – Präambel –, behinderten Menschen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu garantieren.
Mit dieser Haltung möchten wir über die zukünftige vorgeburtliche Diagnostik diskutieren, im Deutschen Bundestag und im Rahmen einer breiten gesellschaftlichen Debatte. Ich appelliere an alle, die ein Gewissen haben, darauf hinzuwirken, dass die Gesundheit der werdenden Mutter berücksichtigt wird, aber nicht der Wunsch der Schwangeren nach Selektierung. Im nächsten Jahr haben wir den Tag der Behinderten. Was sagen Sie diesen Menschen? – Vielen Dank.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! 11. August – ein Sommerausflug endet mit zwei Toten: ein 13 Jahre altes Mädchen und seine Großmutter. Die Unfallverursacherin hatte 1,5 Promille. 6. September – volltrunken rast ein Mann mit dem PKW zur Tankstelle, 12. November – mit 1,7 Promille gegen einen Lichtmast gekracht, 23. November – in Kummerow betrunkener Autofahrer bei Unfall schwer verletzt, 28. November – Schwerin: mit Restalkohol Verkehrsunfall gebaut. Während ich die Rede schreibe, stirbt ein 74-jähriger Vater und Großvater durch einen alkoholisierten Autofahrer in der Hamburger Allee in Schwerin. Das sind Schlagzeilen, die fast täglich die Nachrichten beherrschen, und das ist nur eine kleine Auswahl der Verkehrsunfallmeldungen aus den letzten Monaten.
Leider heute in der OZ: Mutter, 1,5 Promille, fährt bei Bredenfelde gegen einen Baum. Die Mutter ist leicht verletzt, die 14-jährige Tochter schwer verletzt.
Wir begrüßen ausdrücklich die landesweite Kampagne „Fahren. Ankommen. LEBEN!“ und in diesem Zusammenhang die am 4. Dezember gestartete Auftaktversammlung im Polizeipräsidium Rostock zum Thema „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“. Die Sensibilisierung durch die Polizei allgemein sowie auf Weihnachtsmärkten ist eine wichtige Aufgabe, denn die Frage, ob man einen Becher Glühwein trinken darf oder nicht, stellt sich vermutlich vielen Menschen und nur wenige können wirklich einschätzen, wann sie bereits zu viel getrunken haben.
Wir dürfen hier nicht nachlässig sein. Wenn wir uns hinstellen und die Nulltoleranzgrenze predigen und gleichzeitig bis zu 0,5 Promille erlauben, dann ist das fahrlässig. Diese unnötige Toleranz begünstigt das Herantrinken an die 0,5-Promille-Grenze und das sollten wir unterbinden, denn die Zahlen in Mecklenburg-Vorpommern sprechen leider für sich.
Danke.
Im Jahr 2017 kam es zu 855 polizeilich erfassten Alkoholunfällen, darunter sind 333 zu registrieren, die zu einem Personenschaden führten. Daraus resultiert, dass 6,3 Prozent aller Verkehrsunfälle mit Personenschäden dem Alkoholeinfluss des Fahrers geschuldet sind. Dieser Anteil
liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 4,4 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern und auch Brandenburg haben eine unrühmliche Spitzenreiterfunktion. Der Alkoholgenuss ist hierzulande Rauschmittel Nummer eins.
94 Prozent der EU-Bürger betrachten das Fahren unter Alkoholeinfluss als ein Sicherheitsproblem. Dass derzeit für Fahranfänger sowieso eine 0-Promille-Grenze gilt, die nach dem Ablaufen der Probezeit wegfällt, ist mehr als unlogisch und erschwert die Präventionsarbeit.
Minister Glawe sagte bereits 2013, Prävention und Aufklärung in der Gesellschaft sei nötig, nur hat das bis heute nicht den entsprechenden Erfolg gebracht,
sondern es zeigt uns doch, …
Danke schön.
… nur hat es bis heute nicht den entsprechenden Erfolg gebracht, sondern es zeigt uns, ohne den massiven Druck für so manchen Zeitgenossen, den man mit Tatsachen und Gesprächen, um den guten Willen zu zeigen, nicht erreicht, kann man dem nur noch mit absolutem Alkoholverbot am Steuer beikommen. Ich weiß auch nicht, wie die Gegner der 0-Promille-Grenze den Opfern ihre Haltung erklären wollen.
Bereits 2007 haben Sie, Herr Ritter, die LINKEN, einen Vorstoß zu null Promille gewagt und sind damit nicht durchgekommen. Hätte man Ihnen zugestimmt, dann wäre mit Sicherheit schon viel Leid verhindert worden.
Der WHO-Generaldirektor Ghebreyesus sagte am letzten Freitag, die Regierungen müssten diese Maßnahmen umsetzen und effektiv kontrollieren.
Wir würden uns wünschen, wenn Sie, Herr Minister Pegel, dieses Thema auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz im April ansprechen und sich dafür starkmachen. Ich denke, wir können hier Mehrheiten finden oder
zumindest auf diese bestehende Lücke aufmerksam machen. Viele Verbände sprechen sich bereits seit Jahren für eine 0-Promille-Grenze aus. Genannt seien der Deutsche Verkehrssicherheitsrat, die Deutsche Verkehrswacht oder auch der Auto Club Europa.
Wir bitten um Zustimmung. Helfen Sie, Leben zu retten!
Wir beantragen eine Überweisung in den Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und in den Innen- und Europaausschuss. Den LINKEN danke ich für ihren Hinweis. Ihren Antrag nehmen wir natürlich an. – Vielen Dank.
Herr Minister, glauben Sie nicht, wenn man … Bei vielen Menschen ist es so, wenn man ein Glas trinkt, dass es schon beginnt, dass man sich enthemmt und
dass man sagt, ach, ein zweites geht auch noch? Denke ich mal.
Herr Kramer, meinen Sie nicht, wenn bei null Promille nur ein Mensch dadurch gerettet wird,
dass sich das lohnt, oder sagen Sie einfach, ist ja nur einer?
Ja, es geht mir darum, Sie haben gesagt, dass ich das wohl nicht gut finde, wenn Fahranfänger null Promille haben – das sei meine Argumentation –, und hinterher dürfen sie dann trinken. Warum bleibt man nicht bei diesen null Promille?
Doch. Sie dürfen 0,5 Promille trinken, wenn Sie das gewisse Alter erreicht haben, und das finde ich nicht in Ordnung. Man kann es doch dabei belassen.
Danke, Frau Präsidentin!
Ich möchte noch mal darauf hinweisen: 0,0 Promille und Prävention – beides muss gemacht werden. Der Jugendalkoholismus ist ein großes Problem und wir sprechen hier nicht über Drogen. Das Thema ist so groß, dass das einer gesonderten Behandlung bedarf.
An DIE LINKE: Natürlich werden wir unseren breiten Einfluss, den wir jetzt haben, gerade mit der 0,0-PromilleFrage in Richtung Bayern wahrnehmen und Unterstützer suchen, auf jeden Fall.
Herr Pegel, Sie sagen, es wird keinen Erfolg haben. Die Opposition hat meistens keinen Erfolg. Aber versuchen Sie doch trotzdem mal, die Leute zu überzeugen, damit wir eine Änderung finden. Einen Versuch ist es immer wert. Ich bitte Sie darum. Vielleicht kann man eine Gesetzesänderung machen. Es ist zum Wohle aller. – Ich danke Ihnen vielmals.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht einfach, nach diesen ganzen Rednern jetzt hier zu sprechen.
Die Fraktion Freie Wähler/BMV wird dem Entwurf der Landesregierung bei aller Kritikwürdigkeit zustimmen,
denn mit ihm sollen die ersten Voraussetzungen für eine finanzielle Entlastung von Eltern mehrerer Kinder geschaffen werden. Im Grunde könnten wir uns ja freuen,
denn der jährliche Ländermonitor „Frühkindliche Bildungssysteme 2017“ der Bertelsmann Stiftung bescheinigt Mecklenburg-Vorpommern einen Qualitätssprung. In keinem anderen Bundesland hat es eine so evidente Verbesserung des Personalschlüssels gegeben. Und in der Tat, der Schlüssel veränderte sich in fünf Jahren rein rechnerisch von 14,7 Kindern auf 13,4 je Fachkraft.
Nun aber der Tropfen Essig im Wein: Trotzdem bleibt Mecklenburg-Vorpommern Schlusslicht, denn die Bertelsmann Stiftung empfiehlt bereits seit 2008 für die Krippengruppen einen Personalschlüssel von 1 : 3 sowie für die Kindergartengruppen von 1 : 7,5, und zwar als bundeseinheitliche Standards, und für jedes Kind – unabhängig von seinem Wohnort – die strukturellen Rahmenbedingungen für eine wirklich gute Kitaqualität zu ermöglichen, Seite 9 des Ländermonitors. Wenn also MecklenburgVorpommern im Länderranking aufschließen und die von der Bertelsmann Stiftung empfohlene Betreuungsquote umsetzen wollte, dann wären allein im Kitabereich 6.700 neue Erzieherinnen und Erzieher erforderlich.
Die Ergebnisse der Bertelsmann Studie sind auch ein deutlicher Beleg dafür, dass die Bildungs- und Betreuungsqualität in den Bundesländern weiterhin äußerst unterschiedlich ist. Bildungschancen von Kindern hängen nach wie vor in einem hohen Maße von ihrem Wohnort ab. Wenn das Gute-KiTa-Qualitätsgesetz des Bundes unverändert in Kraft treten sollte, werden die Länderunterschiede noch weiter verfestigt, denn mit diesem Gesetz sollen die Bundesmittel nach Anzahl der Kinder insgesamt anstatt nach der Anzahl der tatsächlich betreuten Kinder verteilt werden. Die Länder Thüringen und Sachsen haben bereits einen entsprechenden Vorstoß im Bundesrat zur Abänderung unternommen. Die Landesregierung ist aufgefordert, sich dieser Initiative anzuschließen, sonst würde Mecklenburg-Vorpommern mit einer vergleichsweise weitaus höheren Betreuungsquote erst recht direkt benachteiligt, denn auch dieses Gesetz legt keinen bundesweiten verbindlichen Betreuungsschlüssel fest.
Die Beitragsfreiheit aber ist nur eine, nämlich die quantitative Seite der Medaille. Ohne wesentliche Verbesserung der Qualität der Betreuung, insbesondere drastischer Verbesserung des Betreuungsschlüssels nach den Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung, läuft diese Gesetzesnovelle vollständig ins Leere. Angesichts der Kassenlage ist es auch möglich, Quantität und Qualität gleichlaufend wesentlich zu verbessern, um eine bestmögliche Entwicklung der Kinder und eine spürbare Entlastung der Familien zu gewährleisten.
Es ist eine Plattitüde, aber an dieser Stelle betone ich: Geld allein arbeitet nicht – für manchen, ja –, es sind die Erzieherinnen und Erzieher, die täglich statt mit der empfohlenen Höchstzahl in der Regel mit der doppelten Anzahl von Kindern arbeiten müssen. Ihnen gebührt an dieser Stelle Respekt und Anerkennung, weil sie unter diesen bundesweit schlechtesten Bedingungen dennoch das Bestmögliche für die ihnen anvertrauten Kindern leisten. Für diese Erzieherinnen und Erzieher müssen die Bedingungen schnell verbessert werden, jetzt sofort und nicht irgendwann. Eine entsprechende Vision finden wir im Gesetz aber nicht. Solange hier im Lande irrrationale Einkommensunterschiede von bis zu 700 Euro im Vergleich zwischen öffentlichen und den freien Trägern bestehen, ist mit diesem Gesetz gar nichts gewonnen.
Die Landesregierung ist aufgefordert, diese Ungleichheiten unverzüglich auszumerzen und Tarifentlohnung zur Grundlage der Finanzierung zu machen, denn viele Träger nutzen bereits jetzt die neue Lage, um sich über erhöhte Elternbeiträge massiv fehlendes Geld zu beschaffen. So lieferte in der „Ostsee-Zeitung“ vom Montag Rostocks Sozialsenator Bockhahn die Begründung: Gutes Personal koste Geld. Das erstaunt einen wirklich, also da kommt man ins Grübeln. Diese Begründung ist ein öffentliches Eingeständnis dafür, dass in der Fläche massiv unter Tarif bezahlt wird. Da hält sich meine Verwunderung über den Mangel an Erzieherinnen und Erzieher wahrlich in Grenzen.
Zum Schluss möchte ich noch auf eine wohl unbekannte Ungleichheit deutscher Kitas hinweisen. Männer bekommen in den deutschen Kitas seltener unbefristete Verträge – eine systematische Ungleichbehandlung.
Ich höre auf.
Ich rechne mit Ihrem persönlichen Einsatz, Frau Ministerin. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Wähler/BMV wird den Entwurf der Landesregierung ablehnen.
Von welchen konkreten Bedingungen müssen wir ausgehen, um die Pflegebedürftigen sächlich und auch personell zukunftsfest zu organisieren? Nach den Ergebnissen der Pflegestatistik des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren am Ende des Jahres 2015 79.145 Personen pflegebedürftig, also rund 6.700 Menschen oder 9,2 Prozent mehr als in einer Umfrage aus dem Jahre 2013. Damit erhalten hierzulande fünf Prozent der Einwohner pflegerische Leistungen. Die Regierung rechnet bereits jetzt mit einem Anstieg auf über 80.000 Pflegebedürftige bis ins Jahr 2030.
Wir debattieren nun in diesem Haus über die Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege. Aber nach welchen Vorgaben sollen die Kommunen agieren, in welchen Organisationsformen? Das bleibt völlig offen. Es ist zwar schön für die Landesregierung, dass Haushaltsaufgaben für den Vollzug der Gesetzesnovelle nicht entstehen und auch den Kommunen keine konnexitätsrelevanten Mehrkosten entstehen sollen, denn es stehe den Kommunen ja frei, die Initiative für die Einrichtung eines Pflegestützpunktes zu ergreifen. Auch können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie die Anträge auf Durchführung einer „Modellkommunen Pflege“ stellen. Die Frist endet nach dem Bundesgesetz allerdings bereits am 31.12.2019.
Die SPD lobt sich indessen schon selbst.
Ja.
Das Landespflegegesetz verbessere die Pflegeversorgung im Land, so Herr Heydorn, Bundespresseportal am Donnerstag, dem 8. November 2018 um 14.00 Uhr, weil auch weiterhin bezahlbare Pflege angeboten werden
könne. Aber sollte nicht gerade das eine Selbstverständlichkeit sein, bezahlbare Pflege?
Ich hatte in meiner Rede vom Oktober ein ganz konkretes Rechenbeispiel vorgetragen, welches genau das Gegenteil belegt. Danach werden in einem erheblichen Umfang Teile der Gesamtkosten, hier 6,6 Prozent, auf den Pflegebedürftigen umgelegt, die in keinem Zusammenhang mit dem Pflegevertrag stehen. Warum können also weiterhin Kosten der Ausbildungspauschale, Investitionskosten auf Pflegebedürftige umgelegt werden? Tatsächlich können Aufwendungen für investive Maßnahmen für Gebäude nun sogar in einem größeren Maße umgelegt werden. Der Anteil ist von 70.000 Euro auf 90.270 Euro angelangt.
Die eindringliche Warnung des Landesseniorenbeirats in seiner Stellungnahme vom 25.05.2018 vor weiteren Belastungen der Pflegebedürftigen durch die Einrichtungsträger ist ungehört verhallt. Völlig unberücksichtigt bleibt, dass mehr als drei Viertel der Pflegebedürftigen zu Hause betreut werden. Das waren Ende 2015 immerhin 60.180 Menschen. Aber wer soll die angedachten Änderungen in der Pflege denn umsetzen? Diese Planungen werden bloße Makulatur bleiben, weil die grundlegende Frage, wie gewinne und binde ich Fachkräfte, überhaupt nicht gestellt worden ist.
Die Kommunen werden mit dem sich massiv verstärkenden Mangel an Fachkräften in der Pflege einfach im Regen stehen gelassen. Bereits die Sozialberichterstattung zur Situation der Pflegeberufe in MecklenburgVorpommern aus dem Jahre 2015 prognostiziert für Mecklenburg-Vorpommern heute und bis 2030 eine der höchsten Versorgungslücken zwischen Pflegebedarf und Pflegekräfteangebot.
Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege kritisierte in ihrer Stellungnahme vom 27.07.2018 die entsprechenden Gesetzesbestimmungen als viel zu unkonkret und fordert zu Recht eine angemessene Vergütung der Pflegekräfte und einen verbindlichen Aktionsplan.
Der Gesetzentwurf ist ein leerer Schlauch, zwar schön anzusehen, er kostet auch nichts, aber ist eben leer. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Gäste! ich stehe hier als Abordnung meiner Urgroßmutter. Ihre Brosche habe ich zur Erinnerung angelegt.
„Meine Herren und Damen! Es ist das erstemal, daß in Deutschland die Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, und zwar ganz objektiv, daß es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile überwunden hat.... Die Frauen besitzen heute das ihnen zustehende Recht der Staatsbürgerinnen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es wahrscheinlich gemerkt, diese Worte stammen nicht von mir, sie sind ganz bewusst geklaut,
und zwar von der ersten Frau,
die in einem deutschen Parlament eine Rede gehalten hat. Diese Worte stammen von der SPD-Politikerin Marie Juchacz. Es waren die Einleitungsworte ihrer ersten Rede. Sie hat sie am 19. Februar 1919 im Reichstag gehalten. Übrigens, auch die ungewöhnliche Anrede „meine Herren und Damen“ stammt von ihr. Sie hatte die Herren extra als Erste genannt. Das Protokoll des Reichstags verzeichnet hier übrigens „Heiterkeit“ unter den Abgeordneten. Ich habe die einleitenden Worte von dieser SPD-Politikerin hier einmal extra zitiert. Ich möchte die Rede zum Anlass nehmen, einmal allen Frauen einen Dank auszusprechen, die sich seit 1919 in Parlamente haben wählen lassen und dort ihre Frau stehen.
Marie Juchacz spricht in ihrem ersten Satz davon, dass diese „alten Vorurteile“ überwunden wurden. Sie meinte damit, dass bis 1919 viele Männer es sich nicht vorstellen konnten, dass Frauen überhaupt politikfähig sind. Leider, liebe Kolleginnen und Kollegen, sitzen heute in deutschen Parlamenten aber wieder Männer, die uns Frauen die Fähigkeit absprechen. Oder wie sollte man es verstehen, wenn ein Abgeordneter dieses Hauses im Journalisteninterview kundtut, Männer sind mehr für die Politik gemacht?
Wir haben viel erreicht, was Frauen in der Politik angeht, doch leider haben viele Männer noch immer Vorurteile. Gegen diese Vorurteile müssen wir Frauen, aber auch alle vernünftigen Männer gemeinsam ankämpfen. Meine Maxime ist: Wer aufgibt, hat schon verloren. – Vielen Dank.