Lorenz Caffier
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Arbeitsmarktlage des letzten Monats ist das gute Ergebnis solider Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik in den letzten fünf Jahren. Mit 14,3 Prozent war die Arbeitslosenquote auf dem niedrigsten Stand in einem März seit 1993. Rund 123.000 Frauen und Männer suchten einen Job. Zum Vergleich: Im März 2010 waren es noch fast 130.000.
Innerhalb eines Jahres haben wir 7.000 Arbeitslose weniger.
Und nicht nur die Arbeitslosenzahl ist gesunken, in Mecklenburg-Vorpommern gibt es auch mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
Seit März letzten Jahres wurden 3.000 zusätzliche Stellen geschaffen. Ich spreche von ganz regulären Beschäftigungsverhältnissen mit Versicherungspflicht.
Da werden volle Beiträge in die Krankenkassen gezahlt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen auch volle Beiträge in die Rentenkassen.
Eine gute Bilanz, die noch verstärkt wird, wenn man sich die Entwicklung seit 2006 ansieht: Zu Beginn dieser Wahlperiode suchten in Mecklenburg-Vorpommern rund 190.000 Menschen Arbeit. Die Arbeitslosenquote lag bei 21 Prozent. Anders ausgedrückt: Jeder fünfte Erwerbsfähige suchte hier in Mecklenburg-Vorpommern vergeblich einen Job.
Die Folge: Junge Menschen und gut ausgebildete Facharbeiter verließen das Land in Richtung Berlin oder Ham
burg. Zurück blieben Perspektivlosigkeit und Resignation.
Diese Zeiten sind vorbei. Seit Herbst 2006 geht es wieder bergauf.
Dank guter Wirtschaftspolitik haben wir es mit unserer Regierungsbeteiligung geschafft, die Arbeitslosigkeit innerhalb von nur fünf Jahren um sechs Prozent zu senken, oder anders gesagt,
heute haben wir 67.000 Arbeitslose weniger als 2006.
Das ist eine Leistung, die sich sehen lassen kann, und das ist eine Leistung, die niemand schlechtreden kann. Ich lasse das Argument nicht gelten, die Arbeitslosigkeit sinke nur deshalb, weil immer weniger Menschen in Mecklenburg-Vorpommern leben. Natürlich haben wir eine negative demografische Entwicklung. Das will und das kann ich nicht leugnen. Entscheidend und viel wichtiger ist aber, in unserem Land gibt es mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse als noch 2006. Und genau darauf kommt es an – die nachhaltige Beschäftigungspolitik durch Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Das funktioniert nur nach dem Prinzip „Fördern und fordern“ und durch eine gezielte Wirtschaftsförderung, denn in den Unternehmen unseres Landes werden die Arbeitsplätze geschaffen.
Unser Ziel ist es deshalb, alle Arbeitslosen zu aktivieren, auch diejenigen, die schon sehr lange ohne Arbeit sind. Die von der Bundesarbeitsministerin ins Leben gerufene Bürgerarbeit ist dafür ein gutes Beispiel. Durch dieses Programm erhalten über 1.600 Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, in regulären Beschäftigungsverhältnissen ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Ich betone noch mal, in regulären Beschäftigungsverhältnissen, nicht wie früher in Gesellschaften für Langzeitarbeitslose, nein, im ersten Arbeitsmarkt. Und wichtig ist auch, durch die Bürgerarbeit gehen keine anderen Arbeitsplätze verloren. Es werden nur solche Tätigkeiten gefördert, die keine anderen regulären Arbeitsplätze verdrängen.
Die Integration Langzeitarbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt ist der entscheidende Unterschied zwischen sinnvoller Bürgerarbeit und dem sogenannten Öffentlichen Beschäftigungssektor.
Der Öffentliche Beschäftigungssektor, lieber Herr Holter, ist weder Fisch noch Fleisch, weder öffentlicher Dienst noch private Wirtschaft. So etwas braucht niemand.
Und dass es nicht funktioniert, haben wir jahrelang gesehen.
Von 1998 bis 2006 haben Sie, lieber Herr Holter, 150 Millionen Euro im zweiten und dritten Arbeitsmarkt versenkt.
Dort verpufften sie völlig wirkungslos.
Sie haben mit Ihrer Arbeitsmarktpolitik keinen einzigen aktiven Langzeitarbeitslosen wieder an dem ersten Arbeitsmarkt platziert.
Und das ist falsch.
150 Millionen Euro Steuergeld, was hätte man damit durch gezielte Förderung beispielsweise erreichen können?
Da klingt es wie ein verspäteter Aprilscherz, wenn Sie am Wochenende in der Zeitung verkündet haben, zurück zum Öffentlichen Beschäftigungssektor, ich zitiere:
„1.500 Stellen“ wollen Sie schaffen.
1.500 neue Stellen wollen Sie schaffen. Sie wollen also in der nächsten Wahlperiode die Arbeitslosigkeit mit Ihrem ÖBS um ganze 1,2 Prozent senken. Das ist nicht viel. Wir haben die Arbeitslosigkeit in der ablaufenden Wahlperiode um 6 Prozent gesenkt,
also um das Fünffache, und das am ersten Arbeitsmarkt und mit nachhaltigen Arbeitsplätzen.
Offenbar haben Sie in den acht Jahren Ihrer Regierungsverantwortung nichts gelernt, sonst würde Ihnen jetzt etwas Besseres einfallen als der entschlossene Schritt zurück.
Wollen Sie den Aufschwung, der erreicht worden ist, mit Ihrer Beschäftigungspolitik wieder stoppen,
wieder zurück zur Perspektivlosigkeit und Resignation?
Genau das wäre doch die Folge.
Ihre Politik schafft keinen einzigen dauerhaften Arbeitsplatz.
Ihre Politik ist an dieser Stelle das falsche Signal,
denn an Ihrem Öffentlichen Beschäftigungssektor ist nichts sozial. Sozial ist nur das, was Arbeitsplätze schafft.
Nein, was wir in Mecklenburg-Vorpommern brauchen, ist Kontinuität und Verlässlichkeit,
und beides erreichen wir nur, wenn wir die 2006 begonnene Wirtschaftspolitik fortsetzen.
Wir müssen erstens unsere Stärken stärken und
zweitens den Strukturwandel zugunsten des verarbeitenden Gewerbes voranbringen.
Drittens müssen wir in Mecklenburg-Vorpommern mehr wissensbasierte Arbeitsplätze schaffen
und schließlich müssen wir den Fachkräftebedarf sichern.
Im letzten Jahr gab es in unserem Land zum ersten Mal weniger Schulabgänger als Ausbildungsplätze. Für die jungen Leute ist die demografische Entwicklung damit eine große Chance. Niemand muss mehr für einen Ausbildungsplatz die Heimat verlassen. Jeder wird hier zu Hause gebraucht.
Auf der anderen Seite bedeutet die demografische Entwicklung für die Unternehmer, sie werden nur dann am Markt erfolgreich sein, wenn es ihnen gelingt, gute Fachkräfte dauerhaft zu binden, und dazu gehört natürlich auch eine vernünftige Bezahlung.
Wer arbeitet, muss von seiner Arbeit auch ohne aufstockende Sozialleistungen leben können. Wer Niedriglöhne zahlt, muss sich nicht wundern, wenn ihm die Leute weglaufen.
Faire Löhne sind das Ergebnis erfolgreicher Tarifverhandlungen.
Arbeitgeber und Gewerkschafter haben in der Vergangenheit und werden auch in Zukunft solche Löhne aushandeln, die am Markt auch erwirtschaftet werden.
Jede andere Lösung ist zum Scheitern verurteilt, weil die Entwicklung der Wirtschaft unberücksichtigt bleibt.
Und wer die wirtschaftliche Entwicklung ausblendet, blendet auch die Entwicklung der Wirtschaft aus. Und deswegen ist es gut und wichtig, dass sich möglichst viele Menschen sowohl in den Arbeitgeberverbänden als auch in den Gewerkschaften organisieren, um ihre Interessen zu vertreten.
Meine Damen und Herren, mit Arbeits- und Wirtschaftspolitik aus einem Guss hat die Landesregierung in den zurückliegenden fünf Jahren große Erfolge gehabt. Die Arbeitslosigkeit ist um sechs Prozent gesunken. In den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es wieder mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Jetzt gilt es, Kurs zu halten. Das bedeutet, Unternehmen gezielt fördern, Fachkräftebedarf decken, Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt integrieren. Das ist das Erfolgsrezept für die nächsten Jahre. Und Ihr sogenannter Öffentlicher Beschäftigungssektor, Herr Holter, ist rückwärts gerichtete Programmatik, die das Land und seine Menschen wieder in die Zeit verpasster Chancen zurückwirft.
Das wird es mit uns nicht geben. Wir stehen für mehr Arbeitsplätze und weniger Arbeitslose
in Mecklenburg-Vorpommern.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat, mit Sorge blicken wir dieser Tage nach Japan. Viele Tausende Menschen haben am vergangenen Freitag durch das verheerende Erdbeben und durch die nachfolgende Flutwelle alles verloren, was ihnen lieb und teuer war. Unsere Gedanken sind bei den Opfern der Katastrophe und ihren Familien, vor allem auch deswegen, weil die Menschen in Japan heute sechs Tage nach der Katastrophe und bisher undenkbaren Naturkatastrophe von einer möglicherweise noch viel größeren atomaren Katastrophe bedroht sind. Das tragische Unglück in Japan hat uns wieder einmal vor Augen geführt: Der Mensch wird trotz moderner Hochtechnologie die Natur nie vollständig beherrschen.
Nach Japan – und das kann man, glaube ich, sagen, und da muss man nicht Wahlkampf machen oder Sonstiges – ist nichts mehr wie vorher. Wir mussten lernen, eine Aneinanderreihung von unvorhersehbaren Ereignissen ist an jedem Ort der Welt möglich. Und damit müs
sen wir das Undenkbare auch für jeden Ort eventuell planen oder dementsprechend mit zur Kenntnis nehmen und berücksichtigen. Aus diesen Ereignissen müssen auch wir in Deutschland, aber auch in ganz Europa jetzt unsere Konsequenzen ziehen. Niemandem wird es helfen, darüber jetzt zu streiten, ob es richtig war, die Laufzeitverlängerung durchzuführen oder nicht.
Darum geht es doch jetzt gar nicht mehr.
Jetzt geht es um die Frage: Welches Risiko sind wir nach den Ereignissen in Japan bereit zu tragen, einzugehen oder eben vollkommen gegenzusteuern? Deswegen ist auch die Entscheidung richtig, zunächst einmal alle 17 deutschen Kraftwerke einer neuen Risikoanalyse zu unterziehen, die Laufzeitverlängerung auszusetzen und während des Moratoriums die vor 1980 in Betrieb genommenen Kraftwerke abzuschalten und einige davon gar nicht wieder ans Netz zu geben. Ich halte auch die Diskussion für vollkommen überflüssig, ob das jetzt gesetzlich geregelt werden muss oder nicht. Wir haben mal gelernt, Gesetze kann man machen und kann man auch wieder neu machen.
Wenn Gesetze dafür zwingend notwendig sind, kann man sie auch kurzfristig ändern.
Das hilft jetzt gar nicht weiter, weil auch Sie, Herr Bluhm …
Jedes Kraftwerk ist ergebnisoffen – und ich betone noch einmal, ergebnisoffen – zu überprüfen. Wenn sich dabei Sicherheitsmängel zeigen, die den heutigen Erfahrungen und Erkenntnissen nicht gerecht werden, muss das betroffene Kraftwerk stillgelegt werden. Die beschlossene Laufzeitverlängerung darf dabei überhaupt keine Rolle spielen. Die Sicherheit der Bevölkerung geht vor. Wirtschaftliche Interessen haben sich hier hinten anzustellen. Und weil die Sicherheit der Bevölkerung vorgeht,
Herr Holter, es ist meine Forderung auch als zuständiger Fachminister, dass natürlich das Zwischenlager Nord mit in die Sicherheitsüberprüfungen einbezogen wird.
Daraufhin habe ich heute früh die Bundeskanzlerin und den Bundesumweltminister angeschrieben, denn sie sind die Eigentümer. Die EWN ist bekannter maßen eine hundertprozentige Tochter des Bundes. Und nach Abschluss der Überprüfungen müssen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern ehrlich sagen, welches Risiko möglicherweise mit der Kernenergie bestehen bleibt, denn der sofortige Ausstieg oder nur das alleinige Abschalten allein macht noch kein Kraftwerk sicherer. Auch das ist eine Wahrheit, die wir den Bürgerinnen und Bürgern sagen müssen.
Richtig ist, und da sind wir uns alle einig, die Energiewende zu beschleunigen, denn die Zukunft gehört ande
ren Energieformen, überwiegend erneuerbaren Energien. In diesem Punkt sind sich, glaube ich, alle einig.
Aber zur Wahrheit gehört auch, dass es zum sofortigen Ausstieg keinen gänzlich adäquaten Ersatz gibt, der den notwendigen Energiebedarf in Deutschland deckt. Zurzeit haben wir zwar einen Überschuss, aber eben nur zurzeit, und das ist nicht von dauerndem Bestand.
Und zur Wahrheit gehört auch, Herr Professor Methling, keine Partei von uns, auch die Grünen nicht, haben Patentrezepte in der Schublade, wie wir alles sofort abschalten können und trotzdem den Ansprüchen, die die Bevölkerung in Gänze nach wie vor stellt, gerecht werden.
2010 hatte Deutschland einen Anteil an erneuerbaren Energien von 16,5 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern ist mit über 50 Prozent am Energiemix ein Vorreiter. Jawohl, das sollten wir weiter fortsetzen in dieser Frage. Aber die Zahl zeigt auch, wie weit wir in ganz Deutschland noch entfernt sind von der Frage der Umstellung.
Wer also jetzt den sofortigen Ausstieg aus der Kernenergie fordert, muss auch erklären …
Herr Ritter, ich bedauere es ein bisschen, dass man bei diesem Thema
sozusagen dahin gehend dazwischenruft, dass man die Partei …
Wer also jetzt den sofortigen Ausstieg aus der Kernenergie fordert, muss auch erklären, durch welche Stromquellen Energie ersetzt wird.
Der Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland, Herr Professor Methling, darf nicht dazu führen, dass wir Strom von Kernenergie aus anderen Ländern zukaufen.
Und zu der Wahrheit gehört auch, wer aus Kernenergie aussteigen will, muss schnell für die Frage des Endlagers sorgen.
Wir haben hier schon zehn Jahre vertan. Das gehört zu der Frage dazu.
Meine Damen und Herren, unsere Debatte zeigt doch, wie wichtig eine offene und ehrliche Diskussion über die Nutzung der Kernkraft in Deutschland ist.
Wir alle wollen ein möglichst schnelles Ende dieser Energieform. Das ist, glaube ich, unstrittig.
Das kann aber auch bedeuten, dass wir in Deutschland und in Europa möglicherweise Einschnitte in der Lebensqualität bereit sein müssen hinzunehmen.
Die Katastrophe in Japan könnte zu einer neuen, zu einer verantwortungsvolleren und ehrlicheren Energiepolitik in Deutschland führen.
Das gilt für die Bevölkerung im Umgang mit Energie genauso wie für die Politik. Hoffentlich bleibt es nicht nur bei Ankündigung und Moratorium.
Vielen Dank.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich hätte mich an der Abstimmung beteiligt, aber zum Ende der Debatte hat es einen Zwischenruf gegeben, der mich verpflichtet, in dem Fall als Vorsitzender des Verteidigungsausschusses eine Erklärung abzugeben.
In der Tat, man kann zum Thema Krieg und Frieden unterschiedliche Auffassungen haben. Das kann in den Parteien sehr unterschiedlich sein. Da kann man die Diskussion führen, und die ist sehr ordentlich geführt worden.
Wer die Soldatinnen und Soldaten als Massenmörder bezeichnet, der hat in diesem Parlament keinen Platz.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte meine Nichtteilnahme an der Abstimmung kurz begründen: Als oberster Dienstherr im Innenministerium und zuständig für die Mitarbeiter der Polizei – für die Sie ja angeblich auch immer da sind –
und für die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes höre ich, dass Sie ihnen hier Rechtsbruch unterstellt haben und dass nicht alle auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Verfassung dieses Landes tätig sind. Ich muss dieses entschieden zurückweisen!
Ich bedauere es außerordentlich, dass die Mitarbeiter in meinem Haus und auch die, die in den anderen Häusern sind, Ihre unsinnigen und immer wieder auftretenden Anfragen bearbeiten müssen,
die auf der Grundlage dessen immer wieder …
Sie haben sehr viele Rechte, das haben Sie ja gerade hier in Ihren Ausführungen zum Ausdruck gebracht.
Sie haben das hier gerade sehr treffend im Zwischenruf noch einmal zum Ausdruck gebracht.
Ich werde alles dafür tun, aber auch alles auf der Grundlage des Gesetzes, und nicht, wie Sie es hier darstellen, auf nichtgesetzlicher Grundlage, dass Sie Ihre geistige Haltung,
die Sie hier immer wieder zum Ausdruck bringen, die auf der Grundlage eben keines Grundgesetzes vorhanden ist, und die Sie hier den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstellen, dass sie keine Rechtshandlungen tätigen,
dass Sie in Zukunft nicht mehr in diesem Landtag sitzen. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Landesverfassungsgericht hat gestern eine Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung sagt aus, dass die Landtagssitzung heute ordnungsgemäß einberufen und durchgeführt werden kann und die bis dato getroffenen Entscheidungen auch ordnungsgemäß sind.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich muss es hier deutlich sagen: Wir sind schon sehr erstaunt, wenn wir gestern eine ordnungsgemäße Ausschusssitzung durchführen, in der das Gesetz in seiner Form, wie es vorliegt, beraten wird, um dementsprechend dann auch im Landtag eingebracht zu werden. Es ist kein einziger Änderungsantrag der NPD in der Ausschussberatung gestellt worden.
Es ist keine Form der Beteiligung an der Beratung an dem Gesetz durch die NPD wahrgenommen worden. Insofern halten wir Änderungsanträge zwar für bedenklich, Sie können sie auch gerne stellen, aber die Gesetze werden in den Ausschüssen beraten und dies ist ordnungsgemäß erfolgt.
Im Übrigen können wir sehr erstaunt zur Kenntnis nehmen, dass Sie uns Schreiben schicken, dass wir Ihnen sofort Geld zur Verfügung stellen sollen, damit Sie ordnungsgemäß arbeiten können,
aber Sie offensichtlich noch nicht wahrgenommen haben, dass überhaupt die Grundlage, um Geld zur Verfügung zu stellen, das Abgeordnetengesetz ist.
Auch das gehört zum Prinzip der Rechtstaatlichkeit
und deswegen stimmen wir gegen Ihren Antrag auf Absetzung.
Frau Präsidentin! Wir möchten den Abgeordneten darauf aufmerksam machen, dass solche Anträge zum Schluss der Aussprache gestellt werden. So steht es in dem Paragrafen. Schluss der Aussprache ist meines Wissens noch nicht, weil Sie die Aussprache noch nicht eröffnet haben. Also er kann den Antrag jetzt stellen, braucht ihn aber nachher nicht noch einmal zu stellen, denn er wurde am falschen Punkt gestellt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Am Montag hat ein Kollege von mir schon einmal gesagt, dass nicht unbedingt Lautstärke den Inhalt der Rede bestimmt.
Zweite Bemerkung: Sie erwähnen so häufi g die Volkskammer. Es gibt in diesem Haus noch den einen oder anderen Abgeordneten, die die letzte frei gewählte Volkskammer mitmachen durften.
Mitmachen durften! Ich sage das sehr deutlich. Darauf bin ich beispielsweise noch sehr stolz und einige andere Abgeordnete auch.
Wir haben nämlich überhaupt erst die Möglichkeit geschaffen, dass eine friedvolle Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 stattgefunden hat.
Und das lassen wir …
Also, Herr Pastörs, …
Herr Pastörs, wenn ich „wir“ sage, dann habe ich nicht gesagt „ich“, sondern „wir“, und wir sind die Menschen …
Also, Herr Pastörs, Sie haben genügend Redezeit in den nächsten Wochen und Jahren, um Ihre Ausführungen dementsprechend inhaltsvoll zu untersetzen. Und da müssen auch Wort und Tat eine Einheit bei Ihnen bilden. Ich habe hier nur einen Brief von Ihnen vorliegen, in dem steht: „Des Weiteren ist erforderlich, uns schnellstmöglich Mitteilung darüber zu machen, wann die NPD-Fraktion Finanzmittel für den Monat Oktober erhält.“
Also das fi nde ich schon ganz erstaunlich. Und wenn Sie sagen, …
Uns?! Wer ist denn „uns“?
Sie erzählen einmal,
die Abgeordneten müssen ein Abgeordnetengesetz beschließen, es muss hinreichend diskutiert werden, und Sie erzählen, wir haben es schon beschlossen. Sie müssen sich einmal für eine Sprachformulierung entscheiden.
Sie können nicht einmal einfordern, was die letzten Abgeordneten noch als Empfehlung mit auf den Weg gegeben
haben, jetzt haben wollen beziehungsweise nicht, denn die R2-Empfehlung kam vom letzten Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Es steht eben bei uns auch, dass der neue Landtag darüber zu entscheiden hat, was er als richtig empfi ndet, und das Abgeordnetengesetz zu verabschieden hat. Er hat auch zu entscheiden, in welcher Höhe die Abgeordneten ihre Bezüge erhalten und was letztendlich den Fraktionen an Finanzierung zusteht.
Herr Pastörs, eine Frage hätten wir natürlich noch, da uns im Rahmen der Einbringung vorgeworfen wurde, dass Sie keine Möglichkeit haben, sich hinreichend darzustellen. Also da es diese Woche ja erst gewesen ist, kann ich mich daran entsinnen, dass Sie am Montag an der Einbringung des Gesetzes nicht teilgenommen haben, weil Sie rausgegangen sind. Wer rausgeht, kann sich natürlich an der Aussprache nicht beteiligen. Das ist nun einmal so.
Die können Sie zwar draußen führen, aber nicht im Parlament. Dann können Sie sich hinterher nicht beschweren, dass Sie nicht die Möglichkeit haben, sich zu artikulieren. Also die Möglichkeit hatten Sie schon am Montag und hatten Sie gestern im Ausschuss. Der Ausschuss berät nun einmal ein Gesetz in diesem Landtag. Da habe ich Ihren Vertreter nicht wahrgenommen, außer dass er eingebracht hat, was er ablehnt.
Am Ende meiner Ausführungen, weil ich sowieso eine Frage an Sie habe.
Die letzte Bemerkung von mir:...
... Da Sie uns ja immer vorwerfen, dass nur Sie die Geschäftsordnung beherrschen und wir sie nicht ordentlich lesen können, hätte ich natürlich auch eine Frage zu Ihren Änderungsanträgen. In der Geschäftsordnung des Landtages heißt es im Paragrafen 49 zum Thema Zweite Lesung: „Gegenstand der Zweiten Lesung ist der Gesetzentwurf, wenn eine Ausschussberatung nicht stattgefunden hat oder der Ausschuss die unveränderte Annahme oder die Ablehnung des Gesetzentwurfes empfohlen hat.“ Also die Kollegen, die gestern im Ausschuss beraten haben, haben festgestellt, und da war Ihr Kollege auch, jedenfalls habe ich ihn da anwesend gesehen, dass an dem Gesetz eine Reihe von Änderungen vorgenommen worden sind.
Insofern reden wir heute über die Beschlussempfehlung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern zu diesem Gesetzentwurf.
Insofern müssen Sie sich in Ihrem Änderungsantrag auch einmal entscheiden,
was Sie in der Überschrift meinen oder was Sie in dem Inhalt meinen, denn dort steht Äpfel und Birnen.
Ausgangspunkt ist jetzt für dieses Parlament die Beschlussempfehlung des Landtages von MecklenburgVorpommern vom gestrigen Tage.
Also gehen wir einmal davon aus, dass Sie dieses auch so meinen. Aber dann müssen Sie es natürlich auch niederschreiben. Und damit es dem Parlament nicht versäumt bleibt, dass Sie hier nicht nur …
Ich rede über das Abgeordnetengesetz,
denn meines Wissens sind Ihre Änderungsanträge doch Bestandteil des Abgeordnetengesetzes.
Und damit die Kolleginnen und Kollegen auch wissen, worauf sich Ihre Änderungsanträge beziehen, nämlich nicht ausschließlich auf die Frage Richterbesoldung, die beziehen sich natürlich auch auf die Frage Führungszeugnis.
Ich lenke überhaupt nicht ab, ich rede über Ihre Änderungsanträge.
Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum Sie jetzt so laut werden. Sie wollen das gestrichen haben.
(Heike Polzin, SPD: Warum haben Sie es eigentlich nicht getan? – Stefan Köster, NPD: Sie werden schon noch merken, dass wir damit kein Problem haben.)
Sie wollen das gestrichen haben
und wir sind der Auffassung, dass in diesem Landtag Mecklenburg-Vorpommern Leute, die vorbestraft sind, nicht als Mitarbeiter tätig sein sollen.
Das vergessen Sie doch dann gefl issentlich,
nicht auch den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes …
Sie können hier ausführen, wie Sie es für richtig halten. Auch da lesen Sie es nicht bis zu Ende. Es gibt ein Abgeordnetengesetz, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist das der Paragraf 48, da ist die Frage der Überprüfung von MfS geregelt, im Prinzip der Freiwilligkeit. Das hat dieses Parlament beim letzten Mal gemacht. Ich gehe davon aus, dass es demnächst einen ähnlichen Beschluss auch für dieses Mal gibt.
Und insofern gibt es da eine klare Regelung.
Wir haben uns dazu entschieden – ich kann jetzt nur für meine Fraktion sprechen –, dass die Fraktion dies in Gänze tun wird.
Von Ihnen habe ich dazu noch nichts gehört. Es steht Ihnen ja offen, dies zu tun.
Insofern gibt es alle Möglichkeiten. Wir sind der Auffassung, dass dieses Gesetz – und das muss man eben auch, wenn man hier jetzt Reden führt und sehr laut redet – in der Vergangenheit bereits außerordentlich ausführlich diskutiert und beraten worden ist, und zwar auch sehr kontrovers. Das muss man dazusagen. Aber es ist nun einmal so, dass der neue Landtag die Regelungen zu bestimmen hat. Und dies haben wir hier und heute beziehungsweise am Montag mit dem Gesetzentwurf und der sich daran anschließenden Beratung gemacht.
Deswegen empfehlen wir dem Parlament die Gesetzesannahme in der Beschlussempfehlungsfassung, wie sie Ihnen heute hier vorliegt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ja.
Ich höre Sie.
Kann ich auch nichts dafür.
Darf ich einmal …
Sie wissen ja, im Vorfeld ist die Diskussion schon geführt worden, dass wir nun einmal die Aufgabe haben, aber auch entsprechend des Grundgesetzes …
Sie haben mir eine Frage gestellt, also müssen Sie mir die Möglichkeit geben, die Ausführungen dazu zu machen.
Entsprechend des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ist ganz klar geregelt, dass Abgeordnete dieses Landtages von Mecklenburg-Vorpommern und in allen anderen Landtagen und Bundestagen eine angemessene Entschädigung erhalten sollen und diese auch selber entscheiden müssen. Das ist nun einmal im Grundgesetz und in der Verfassung so geregelt, da kommen wir nicht umhin.
Insofern hat dieses Parlament in einer sehr langwierigen Diskussion dem neuen Parlament empfohlen, sich adäquat an einer Berufsgruppe in diesem Land zu orientieren, damit es eine Grundlage gibt und wir nicht jedes Jahr diese Beschlusslage neu oder anders machen.
Das ist ja schön, wenn Sie mich verstehen. Dann bin ich ja ganz beruhigt, dann es hat ja schon einen Fortschritt gebracht.
Es ist einfach so, dass wir uns entschieden haben für die Richterbesoldungsgruppe R2 und auf Grundlage dieser gegebenenfalls auch einen dementsprechenden Zuwachs haben können. Es ist ja nicht automatisch vorausgesetzt, dass es diesen gibt.
Dieses ist klar geregelt in unserem Gesetz. Insofern halten wir die Regelung für richtig. Und den Bund der Steuerzahler können Sie ja nun nicht unbedingt als …
Ja, das ist ja schön, wenn Sie das gelesen haben.
… beispielsweise jemanden benennen, der dem Parlament und den Behörden vollkommen unkritisch gegenübersteht. Er hat gesagt, das ist eine gute Lösung und das Paket, das Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg
gebracht hat, ist im Vergleich zu anderen Flächenländern ein Durchschnittsbetrag und kann dementsprechend mitgetragen und als eine gute Lösung empfohlen werden. Das sehe ich zumindest als einen kleinen Ritterschlag für diejenigen an, die maßgeblich an diesem Paket mitgebaut haben.
Ich weiß, dass es andere Diskussionen gibt. Es gibt auch die Diskussion, dass nordrheinwestfälische Modell zu machen. Das ist in diesem Landtag sehr ausführlich diskutiert worden. Aber da ist eben die Mehrheit der Auffassung, dass wir genauso …
Herr Pastörs, auch die Kinderstube muss bei Ihnen gelitten haben.
Aus diesem Grund sind wir der Auffassung, dass wir das auch unseren Wählerinnen und Wählern in allen Schichten und Fraktionen und in allen Bevölkerungsgruppen draußen erklären können. Wir müssen uns nicht dafür schämen, dass wir hier im Parlament versuchen, die Interessenvertreter von vielfältigen Bevölkerungsgruppen zu sein. Und da wir hier eine Aufgabe wahrzunehmen haben und auch nicht der Vorwurf sein soll, dass man – der natürlich immer von Ihnen kommt – bestechlich und korrupt ist
oder eine Politikerkaste und was Sie hier alles schon von sich gegeben haben, ist es geradezu notwendig, dass wir auch nicht sagen: Wir stehen hinter der Berufsgruppe X, Y oder Z. Aus diesem Grund halten wir diesen Weg und diesen Mechanismus für eine ausgezeichnete Lösung.
Ja.
Herr Pastörs, Herr Pastörs, …
Damit das nicht im Raum stehen bleibt, selbstverständlich ist auch über diese Fragen gesprochen worden. Ich möchte nur noch einmal feststellen, dass die Ausführungen, die hier getätigt wurden, im Ausschuss gestern nicht gemacht worden sind.
Ich stelle den Geschäftsordnungsantrag entsprechend Ihres Antrages. Der Landtag ist der Souverän.
Insofern bitte ich, über den Antrag, den Sie zu Beginn der Sitzung noch einmal gestellt haben,
abstimmen zu lassen.
Und, meine Kollegen von der NPD, Sie müssen sich daran gewöhnen, Ihre Anträge so zu artikulieren, wie sie in der Geschäftsordnung sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern legen wir die Grundlage unserer parlamentarischen Arbeit hier in Mecklenburg-Vorpommern. Die Geschäftsordnung des Landtages bildet das Gerüst der parlamentarischen Beratungen. Sie begleitet alle Abgeordneten in der gesamten Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Landtag. Die Einhaltung der Geschäftsordnung dient der Gerechtigkeit und der Durchsetzbarkeit parlamentarischer Verfahren
Das war zum Ende der letzten Sitzung auch nicht erkennbar,
und auch der Durchsichtigkeit. Geschäftsordnungen, meine Damen und Herren, sind eben keine Machtfragen, sie sind Rechtsfragen und die Geschäftsordnung wirkt für und wider alle. Lassen Sie sich das von einem Geschäftsführer sagen, der sowohl Regierungszeiten miterlebt hat als auch Oppositionszeiten. Die Geschäftsordnung dient allen gleichermaßen und bevorteilt niemanden und das ist auch gut so.
auf was und auf welchen Widerspruch Sie sich bezogen haben.
Es gehört zur Kultur des Parlamentes, wie es mit seiner Geschäftsordnung umgeht. Und so hoffe ich, dass wir heute – wie in den vergangenen Legislaturperioden auch –, und zwar unabhängig von Opposition oder Regierung, in großer Übereinstimmung unser grundlegendes Arbeitsinstrument des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern beschließen werden.
Insofern bitten wir um Abstimmung.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf ist weitestgehend identisch mit der Geschäftsordnung des Landtages der 4. Wahlperiode. Dies hat gute Gründe. Wir haben in Vorbereitung der Konstituierung des neuen Landtages innerhalb der Fraktionen, aber auch im Ältestenrat der zurückliegenden Legislaturperiode ausführlich beraten, welche Regelungen der alten Geschäftsordnung sich bewährt haben und welche man gegebenenfalls ändern sollte, um die Abläufe im Parlament, und darum geht es mit der Geschäftsordnung, effektiver zu gestalten. So wurden einige Änderungen vorgenommen wie zum Beispiel im Bereich der Federführung und Mitberatung von Ausschüssen im Paragrafen 19, der Regelung der Anhörungsverfahren im Paragrafen 22 sowie bei der Behandlung und Erledigung von Anträgen. Neu in der Geschäftsordnung wurde als Anlage das Verfahren zur Verteilung der Sitzungsprotokolle aufgenommen, das bisher noch nicht geregelt war.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, der vorgelegte Entwurf der Geschäftsordnung ist nach Auffassung meiner Fraktion und der auf der Drucksache unterzeichnenden Fraktionen ein gutes Regelwerk für unsere parla
mentarische Arbeit. Ich hoffe, dass sie auch dem Landtag der 5. Wahlperiode für einen geregelten Ablauf der Parlamentsarbeit dienen wird.
Und nun zu Ihnen, meine Kollegen von der NPD.
Sie haben mit einer Vielzahl von Anträgen versucht, die Geschäftsordnung dahin gehend mit einem Schnellschuss zu verändern, dass man nicht von einem geregelten Regelwerk reden kann. Ich will nur auf zwei, drei Anträge von Ihnen eingehen:
Sie schreiben zum Paragrafen 41 „Vorlagen“ in Ihrem Änderungsantrag, dies kann nur sichergestellt werden, wenn den Abgeordneten ausreichend Zeit gegeben wird, sich mit den Vorlagen zu befassen. Sie haben Ihre Vorlagen heute früh eingereicht, und das soll ein Regelwerk für fünf Jahre sein. Das kann nicht ausreichend Zeit sein. Und genau dazu haben sich die Parlamentarier der zurückliegenden Legislaturen ausführlich mit dem Regelwerk der Gesetzgebung befasst. Und damit wir keine Schnellschüsse haben, Ihr Antrag zu den „Aufgaben des Ältestenrates“: „Im zweiten Satz wird das Wort ,soll‘ durch das Wort ,hat‘ ersetzt.“, da kann ich Ihnen mal die Lektüre der Landesverfassung empfehlen. Das steht gegen die Landesverfassung. Aber mit Lektüre und mit beschäftigender Geschichte haben Sie offensichtlich sowieso Probleme.
„Der Geschäftsordnungsentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, Linkspartei.PDS und FDP ist wie folgt zu ändern“ im Paragrafen 17 „,Nicht öffentliche und öffentliche Sitzungen‘“. Auch hierzu kann ich Ihnen nur die Landesverfassung empfehlen.
Lesen Sie sie und sehen Sie, dass Sie damit kollidieren!
Sie können sich gerne zu Wort melden, wenn Sie dran sind, meine Herren.
Natürlich ist die Reform der Parlamentsarbeit ein ständiger Prozess. Es wird in diesem Landtag keinen Zeitpunkt geben – und den hat es auch in der zurückliegenden Legislatur nicht gegeben – zu dem wir nicht an der Verbesserung der Organisation der parlamentarischen Arbeit, der Verbesserung der Darstellung und Transparenz politischer Beratungen und Entscheidungsprozesse arbeiten müssen. Und weil dies so ist, kann ich auch alle hier und heute darauf aufmerksam machen, dass mir beim nochmaligen Lesen der Lektüre aufgefallen ist, obwohl alle das schon gelesen haben, dass trotzdem noch ein Druckfehler drin ist. Ich erlaube mir, an dieser Stelle auf diesen redaktionellen Fehler aufmerksam zu machen. Auf den Seiten 43 und 44 Ihrer Unterlagen haben Sie jeweils den Paragrafen 104. Den kann es nur einmal geben. Insofern ändert sich auf Seite 44 der Paragraf 104 in den Paragrafen 105. Alle fortfolgenden sind wieder ordentlich ausgedruckt. Dieses kann passieren und dieses ist auch legitim.
Wir sind uns darüber bewusst, dass die Geschäftsordnung nicht als etwas Statisches betrachtet werden kann, das keiner Veränderung unterzogen werden darf. Aber diese Veränderung müssen wir gemeinsam mittragen und auch erst mal sehen, welcher der bessere Weg ist. Derzeit haben wir eine Grundlage, die sich bereits 16 Jahre bewährt hat. Und die Sachen, die sich in der Vergangenheit nicht bewährt haben und im Laufe der Legislaturperiode zum Tragen kommen, die werden verändert, und zwar gemeinsam mit dem Parlament.
Insofern sollten wir diesen Weg nicht verlassen und gemeinsam dafür sorgen, dass unser Arbeitsinstrument des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin eine solide Grundlage ist, um im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes vernünftige Politik gestalten zu können. Ich wünsche mir eine große Zustimmung zu diesem Regelwerk des Parlamentarismus
und möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionen und bei der Verwaltung bedanken, die hier maßgeblich dazu beitragen, dass ein geregelter Parlamentsbetrieb gewährleistet werden kann. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst möchte ich erst einmal den Vorwurf zurückweisen, dass die Präsidentin oder der Präsident des Landtages und seine Vizepräsidenten in irgendeiner Form Regularien auslegen, wie es ihnen gerade recht ist. Es ist eine Unterstellung, die dem Landtag in keiner Form angemessen ist
und in der zurückliegenden Legislatur auch in dieser Form nicht praktiziert worden ist. Und ich kann schon an Ihren Einführungen sehr deutlich feststellen, welches Demokratiedefi zit Sie besitzen, meine Damen und Herren.
Sie haben hier noch unglaublich viel zu lernen. Wie Sie umgehen mit dem Parlament, das ist unglaublich und das ist der Würde dieses Hauses in keiner Form angemessen.
Die Diskussion können wir in vielfältiger Form noch gemeinsam austragen.
Da habe ich genügend Kolleginnen und Kollegen in allen Fraktionen, die diese Diskussion mit Ihnen austragen und auch aushalten werden. Und Sie werden sie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes aushalten, Herr Pastörs.
Herr Pastörs, Sie hatten hier Redezeit. Wenn Sie welche haben wollen, dann müssen Sie das melden und sehen, ob Sie hier Mehrheiten bekommen.
Im Übrigen weise ich darauf hin, sollte es Ihnen noch nicht aufgefallen sein, es gibt die elektronischen Postfächer genauso wie die Postschließfächer und die haben ausschließlich Abgeordnete dieses Landtages. Auch da haben Sie noch ein bisschen Defi zit,
aber das können wir gerne gemeinsam im Ältestenrat verbessern. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich mache darauf aufmerksam, dass nur einer hier in diesem Landtag die Regeln bestimmt. Das ist derzeit der amtierende Alterspräsident und ansonsten der Präsident oder sein Stellvertreter.
Frau Präsidentin, ich betrachte das Zählverfahren als einen Gegenstand der Geschäftsordnung. Wenn Sie die Geschäftsordnung lesen, ist somit eine namentliche Abstimmung nicht zulässig und deswegen muss sie abgelehnt werden.