Kaya Kinkel

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Last Statements

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist richtig, dass wir uns heute, am Ende der Tagesordnung, in Form von Dringlichen Entschließungsanträgen noch einmal den Themen „Ryanair“ und „Aktuelle Vorkommnisse bei Ryanair“ widmen. Erstmalig haben Piloten und Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter der Fluggesellschaft in einem 24-Stunden-Streik die Arbeit niedergelegt, um für höhere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Auch sind die nächsten Streiks bei Ryanair schon angekündigt worden. Die Flugbegleitergewerkschaften werden am 28. Oktober – nein, das war ein anderes Datum, am 28. September –
in Spanien, in Italien, in Portugal und in den Beneluxstaaten die Arbeit niederlegen. Das Mittel des Streiks wurde gewählt, weil die Verhandlungen mit dem Management und dem Unternehmen Ryanair nicht weiterkommen.
An dieser Stelle muss man sich einmal vergegenwärtigen, woher dieses Recht kommt. Das Streikrecht wurde 1949 als Grundrecht in Art. 9 Abs. 3 unserer Verfassung niedergeschrieben und ist dadurch mit höchstem Normenschutz versehen. Deshalb ist ganz klar: Streik ist ein legitimes
Mittel im Rahmen der Tarifautonomie und ein gutes Recht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Gewerkschaften. Das muss jeder Arbeitgeber respektieren, der in Deutschland tätig ist.
Was gar nicht geht, ist, die Beschäftigten unter Druck zu setzen und zu drohen, einzelne Maschinen oder Jobs abzuziehen, falls die Streiks ausgeweitet werden. Ich zitiere aus der Pressemitteilung des Unternehmens vom letzten Dienstag, dem 11. September:
These threatened strikes can only damage Ryanair's business in Germany, and if they continue, will lead to base cuts and job cuts for both German pilots and cabin crew, particularly at some secondary German bases.
Sehr geehrte Damen und Herren, das ist Erpressung. Das gefährdet unser Streikrecht. Das ist so schlicht nicht hinnehmbar.
Auch nicht tolerierbar ist das Verhalten des Unternehmens, öffentlich einen Keil zwischen diejenigen, die streiken, und diejenigen, die ihre Arbeit nicht niederlegen, zu treiben. Ich habe großen Respekt vor den Streikenden, die sich diesen Drohungen von Ryanair widersetzen. Ich habe auch Verständnis dafür, dass z. B. eine Forderung der Gewerkschaften lautet, dass ein Mediator aus Deutschland in diesen Konflikt eingeschaltet werden soll.
Sehr geehrte Damen und Herren, in unserer sozialen Marktwirtschaft gehört es dazu, dass die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geachtet werden. In einer sozialen Marktwirtschaft muss auch verantwortungsvoll mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgegangen werden. Dazu gehört ordentliche Bezahlung, dazu gehören faire Arbeitsbedingungen, Mitbestimmungsrechte und ein Diskurs mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Insbesondere, aber nicht nur, vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sollte jedes Unternehmen ein Eigeninteresse haben, dies zu tun.
Keiner von uns hat sich Ryanair am Frankfurter Flughafen gewünscht. Wir konnten es uns aber auch nicht aussuchen. Ich habe heute recherchiert, bei Flugpreisen in Höhe von 7,82 € von Frankfurt-Hahn nach London wundert es mich nicht – das ist weniger, als eine Packung Fairtrade-Kaffeebohnen kostet –, dass niemand in der Lage ist, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich zu bezahlen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sprechen uns gegen einen Dumpingwettbewerb am Frankfurter Flughafen aus, der auch eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den anderen Fluglinien darstellt, die mit Ryanair im Wettbewerb stehen. Wir sind überzeugt, dass es ernsthafte Verhandlungen zwischen beiden Vertragspartnern geben muss, dass die Interessen ausgeglichen werden und faire Arbeitsbedingungen nach deutschem Arbeits- und Sozialrecht auch bei ausländischen Fluggesellschaften gelten müssen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es stimmt, die öffentliche Hand hat eine wichtige Marktmacht, sei es bei der Beschaffung von Ausstattung,
bei Investitionen in Infrastruktur, bei öffentlichen Aufträgen, die die Kommunen oder auch die Eigenbetriebe ausschreiben, oder bei der Vergabe von Dienstleistungen.
Deshalb ist es auch ausdrücklich richtig, dass die öffentliche Hand ihre Marktmacht nutzen muss, damit soziale und ökologische Komponenten bei dieser Beschaffung berücksichtigt werden. Damit kann die öffentliche Hand Vorbild für Verbraucherinnen und Verbraucher sein. Diese gebündelte Marktmacht kann Anreize z. B. für die Produktion umweltfreundlicher Produkte bieten.
Aus diesen Gründen haben wir 2015 das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz verabschiedet, im dem explizit festgeschrieben wird, dass bei öffentlichen Aufträgen „grundsätzlich die Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung Bezug auf den Beschaffungsgegenstand und dessen Auswirkungen auf das ökologische, soziale und wirtschaftliche Gefüge zu berücksichtigen“ sind. Das steht im § 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes, und das ist ein kluger Ansatz.
In diesem Sinne ermöglicht unser Vergabegesetz dem Land und den Kommunen neben der Wirtschaftlichkeit auch die Anwendung sozialer und ökologischer Kriterien. Das Land ermöglicht den Auftraggebern auch – das ist wichtig –, die Einhaltung der Verpflichtungen, insbesondere hinsichtlich der Tariftreue, nachzuprüfen. Der Auftraggeber darf unangekündigt Einsicht in die Geschäftsunterlagen nehmen, um genau diese Einhaltung der Tariftreueregelung nachzuprüfen. Das sind ein wichtiger Schritt und ein Instrument, um Verstößen vorzubeugen oder sie aufzudecken.
Heute diskutieren wir über den Entwurf der LINKEN für ein Vergabegesetz, der in der Anhörung – das muss man so deutlich sagen – durchgefallen ist, und zwar bei fast allen Expertinnen und Experten. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass von mehreren Anzuhörenden Kritik an der formalen Ausgestaltung des Gesetzentwurfs geäußert wurde. Die unbestimmten Rechtsbegriffe, wie die fehlende Definition im § 11 – die „marktüblichen standardisierten Leistungen“; was ist das? –, wurden nicht geklärt. Es gab in dem Gesetzentwurf einander zuwiderlaufende Bestimmungen. Die Sanktionsmöglichkeiten in § 13 sind nicht konkretisiert. Es ist nicht klar, wer welche Richtlinien erstellen soll und wer mit „zuständigen Stellen“ gemeint ist.
Grundsätzlich wird von vielen Anzuhörenden die fehlende Vollzugsfähigkeit bemängelt. Das sind die formalen Kritiken, die Sie durchaus, wenn Sie es mit Ihrem Gesetzentwurf ernst gemeint hätten, zwischen der ersten und der zweiten Lesung hätten umsetzen können. Aber die Mühe haben Sie sich offensichtlich nicht gemacht. Deshalb bleibt es ein schlechter Gesetzentwurf.
Aber auch inhaltlich wurde der Gesetzentwurf umfangreich kritisiert, unter anderem von dem Städte- und Gemeindebund und von den Landkreisen, in denen Parteien unterschiedlicher Couleur – wahrscheinlich nicht DIE LINKE, aber alle anderen Parteien – vertreten sind. Diese lehnen den Gesetzentwurf ab und sagen, dass sich das jetzt geltende HVTG grundsätzlich bewährt hat.
Was bei der Anhörung auch herauskam, ist, dass das Augenmerk auf den Tariftreue- und auf den Lohn- und Sozial
standards liegen muss. Deshalb befinden wir uns gerade in der Evaluierung des bestehenden Vergabegesetzes. Deshalb werden wir dann auch genau schauen, ob diese Tariftreueregelungen greifen und ob bzw. wie sie weiterentwickelt werden müssen.
Klar ist auch: Der größer werdende Niedriglohnsektor, auch bedingt durch den Rückgang der Tarifbindung, ist ein Problem. Wir haben in dieser Woche schon darüber gesprochen, dass Hessen wirtschaftlich gut dasteht. Meine feste Überzeugung ist, dass auch die Menschen von diesem wirtschaftlichen Aufschwung profitieren müssen. Genau da ist der Vorschlag der LINKEN eigentlich erstaunlich; denn – im Gegensatz zu den Regelungen in unserem Gesetzentwurf – die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, insbesondere was die Tariftreue und die Tarifverträge im ÖPNV betrifft, wird sich durch ihren Gesetzentwurf wesentlich verschlechtern.
Des Weiteren schlagen Sie die Einrichtung einer Prüfbehörde vor und beschreiben diese in der Begründung folgendermaßen – ich zitiere –:
Die Prüfbehörde ist … der bei der Zollverwaltung angesiedelten Finanzkontrolle Schwarzarbeit nachgebildet.
Das heißt, wir sollen in Hessen eine zweite Prüfbehörde gründen, die strafrechtlichen Verstößen nachgeht, schlichtweg weil der Bund seine Arbeit nicht richtig macht. Sehr geehrte Damen und Herren, das finde ich schon erstaunlich. Man muss ganz deutlich sagen: Wenn rechtswidrige Zustände auf Baustellen herrschen, wenn kein Lohn gezahlt wird, wenn Beschäftigte unter dem Mindestlohn arbeiten müssen, ist es Aufgabe des Zolls, dort zu prüfen und dort gegen die Verstöße vorzugehen, auch mit rechtlichen Konsequenzen gegenüber den Arbeitgebern.
Hessen fordert mehr Mindestlohnkontrollen, damit der Mindestlohn eben nicht nur festgesetzt, sondern auch durchgesetzt wird. Frau Kollegin Barth, wenn ich mir etwas wünschen dürfte, wäre es, dass Sie sich mit der gleichen Vehemenz gegenüber Ihrem SPD-Bundesfinanzminister dafür einsetzen, dass diese Kontrollen und die zuständigen Stellen bei den Zollbehörden aufgestockt werden.
Eine Kleine Anfrage der GRÜNEN im Bundestag hat gezeigt: Im Jahr 2015 wurden bei 10 % der Kontrollen im Baugewerbe deutschlandweit Verstöße aufgedeckt. Damit weisen das Baugewerbe und das Baunebengewerbe die meisten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und gegen die Lohnuntergrenze in der Leiharbeitsbranche auf. Alleine diese Zahlen müssen doch dazu führen, dass der Zoll, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, endlich ordentlich ausgestattet wird, damit die Menschen ihre Arbeit machen können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Ziel des Gesetzentwurfs der LINKEN ist auch die Förderung des Mittelstands. Allerdings werden sehr viele kleine und mittlere Unternehmen nicht in der Lage sein, die ganzen umfangreichen Anforderungen, die einzeln durchaus unterstützenswert sind, zu erfüllen: Förderung der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen, berufliche Erstausbildung und umweltverträgliche Beschaffung.
Im Einzelnen geht es um die Entscheidungen – einige Beispiele –: Bei der Beschaffung von Autos könnte man auf umweltfreundlichere Elektroautos setzen, dafür aber in Kauf nehmen, dass der Hersteller nicht aus Deutschland, sondern aus Asien kommt. Bei der Ausschreibung von ökologischen Baustoffen könnten die Leistungen möglicherweise nicht von einem mittelständischen Unternehmen kommen, aber dafür umweltfreundlich sein. Man könnte sich überlegen, ob man das Angebot eines kleinen ZweiMann-Architekturbüros in der Region annimmt, das regional verankert ist, aber keine nachweisbaren Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ergreift, oder ob man ein großes Architektenbüro beauftragt, das, zumindest auf dem Papier, einen Frauenförderplan beschlossen hat.
Was ich damit sagen will, ist: Die Entscheidungen sind nicht immer einfach und so schwarz-weiß. Das ist für die Kommunen und Vergabestellen sicherlich nicht immer einfach zu handhaben. Ich denke, es macht deshalb Sinn, dass wir uns noch mehr um Beratungsangebote für diese Stellen kümmern,
damit die Ausschreibenden in die Lage versetzt werden, Vergabekriterien auch wirkungsvoll einzusetzen. Das ist sicherlich die bessere Lösung, als jede Menge zusätzlicher Kriterien zur Pflicht zu erklären, die am Ende weder einhaltbar sind noch zu dem gewünschten Ergebnis führen.
Sehr geehrte Damen und Herren, DIE LINKE meint, dass wir nur ein strengeres Vergabegesetz, eine strengere Tariftreueregelung und einen Landesmindestlohn benötigen,
damit alle Probleme, die wir auf den Baustellen und in anderen Gewerben haben, aus der Welt geschafft werden. So einfach ist das aber nicht.
Es ist nicht so schwarz-weiß wie von Ihnen gemalt; und die Lösung der Probleme, die ich gar nicht bestreite, ist nicht so einfach wie von Ihnen suggeriert. Deshalb werden wir vor allem erst einmal den Gesetzentwurf der LINKEN ablehnen. Wir haben mit dem bestehenden Tariftreue- und Vergabegesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit die Tariftreue, der Ausgleich zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Belangen eine bessere Gewichtung erhalten, die Belange von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Handwerksbetrieben berücksichtigt werden und diesen nicht der Zugang zu Ausschreibungen versperrt wird. Das ist richtig; und wir werden die Ergebnisse der Evaluierung diskutieren, wenn sie vorliegen. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Arbeitswelt und die Wirtschaft stehen vor immensen Veränderungen. Auf der einen Seite haben wir globalisierte Wirtschaftsströme. Auf der anderen Seite werden die Rahmenbedingungen in vielen Staaten der Erde immer unsicherer. Deshalb ist es für Unternehmen und für die hessische Wirtschaft
sowie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von hoher Bedeutung, dass Innovationen auch in Zukunft eine Grundlage für die hessische Wirtschaftskraft sind.
Natürlich brauchen wir Innovationen dringend, um der Klimakrise zu begegnen, um die Energiewende zu gestalten und um die Verkehrswende zu erreichen. Kurz gesagt: Der Schlüssel, den Herausforderungen von heute zu begegnen, sind gute Ideen.
Deshalb finde ich es außerordentlich gut, dass wir hier auf Initiative der FDP über das Thema Innovationsförderung sprechen. Allerdings erwarte ich schon, wenn man so ein Thema auf die Tagesordnung setzt, dass man sich auch anschaut, was bereits existiert, anstatt zusammenhanglos die Schaffung einer neuen Agentur zu fordern.
Wie sieht es also in Hessen hinsichtlich der Innovationsförderung aus? Wir haben z. B. die klassische Innovationsförderung, die von der Hessen Agentur und der WIBank übernommen wird. Dabei geht es nicht nur um die Förderung innovativer Projekte. Vielmehr berät die Hessen Agentur auch im Vorfeld zu fachlichen Fragen, diskutiert die Projektidee und prüft die inhaltliche Ausrichtung der Ideen. Schwerpunkt dieser Förderung sind Technologie, CO2-Reduktion und Digitalisierung.
Daneben gibt es weitere Angebote für junge Unternehmen und für innovative Geschäftsmodelle. Da geht es z. B. darum, den Zugang zum Kapital zu ermöglichen. Das ist für junge Start-ups ein sehr wichtiges Thema, die, je nachdem, in welcher Phase des Unternehmens sie sich befinden, unterschiedlich hohen Kapitalbedarf haben.
Um dies zu ermöglichen, haben wir z. B. den Futury Venture Fonds gegründet, einen Fonds, der sich zur Hälfte durch private Sponsoren und zur anderen Hälfte aus Mitteln des Landes speist. In der Wachstumsphase, in der viele Start-up-Unternehmen hohe Kreditanforderungen haben, können sie den Innovationskredit Hessen in Anspruch nehmen.
Wichtig ist aber nicht nur der Zugang zum Kapital, sondern auch Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen. Hier haben sich in den letzten Jahren Hessen und insbesondere die Region Frankfurt/Rhein-Main mit Unterstützung des Landes hervorragend entwickelt. Mit dem Cluster Techno
logieland Hessen wurden alle relevanten Akteure zusammengeführt und die Innovationskraft in Hessen gestärkt. Auch die sogenannten „Houses of …“ sind wichtige Vernetzungsstrukturen. Vor diesem Hintergrund gibt es z. B. das House of Finance, das House of IT, das House of Energy usw.
Die FDP fordert jetzt ein weiteres House of Production, um die Kompetenzen in dem Bereich Fabrik 4.0 zu bündeln. Aber auch da frage ich mich, warum Sie sich nicht einmal darüber informiert haben, was wir in Hessen bereits haben. Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum beschäftigt sich exakt mit diesen Themen, nämlich der Vernetzung von bestehenden Produktionsprozessen in kleinen und mittleren Unternehmen und deren Auswirkungen vor dem Hintergrund der Digitalisierung. Es forscht über neue Ansätze von Industrie 4.0, was übrigens eine riesige Chance ist, um das Thema Ressourceneffizienz und Unabhängigkeit der Ressourcenströme weiter voranzubringen. Dafür hätten Sie einfach nur die Stichwörter „Fabrik 4.0“ und „Hessen“ in eine der Internetsuchmaschinen eingeben müssen, und eines der ersten Ergebnisse wäre das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum gewesen.
Ein weiterer Punkt ist mir im Zusammenhang mit der Gründungsförderung wichtig. Wir müssen viel mehr daran arbeiten, dass die Menschen wieder Lust zum Gründen und zur Selbstständigkeit haben, und vor allem, dass sie keine Angst davor haben, zu scheitern. Das ist eines der größten Hemmnisse, die Gründungen verhindern, was auch der Start-up-Monitor bestätigt hat. Fast die Hälfte der gründungsaffinen Menschen gibt an, dass sie die Angst vor dem Scheitern von einer Unternehmensgründung abhalten würde. Deshalb müssen wir daran arbeiten, dass die Toleranz der Gesellschaft gegenüber Fehlern und unternehmerischem Scheitern wächst.
Sehr geehrte Damen und Herren, Grundlage für technologieaffine Innovationen und Patente ist eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. Glasfasern sind nicht nur die Autobahn von morgen, sondern schon von heute. Aber auch da kann die Landesregierung Erfolge vorweisen. Wir sind auf Platz 3 der Flächenländer, was die Breitbandversorgung angeht, und wir sind auf einem guten Weg, bis 2030 ein mit Gigabit versorgtes Land zu sein. Damit auch die Mobilfunkabdeckung gestärkt wird, nimmt die Landesregierung hierfür in den nächsten Jahren 50 Millionen € in die Hand.
Liebe FDP, weil Sie sich in den letzten Tagen so über den einberufenen Rat für Digitalethik lustig gemacht haben, lassen Sie mich dazu noch etwas sagen.
Sie, in Ihrer Pressenmitteilung.
Die Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft drastisch, nicht nur die Art und Weise, wie wir wirtschaften und was die Arbeitsplätze angeht, sondern auch unser Zusammenleben und die Gesellschaft insgesamt. Digitalisierung bringt auch immense Chancen; wir müssen sie nur richtig steuern.
In einer der größten Umfragen, die zum Thema Big Data in Deutschland vom Vodafone Institut durchgeführt wurde, gab die Hälfte aller Befragten an, dass sie in dem Phänomen Big Data mehr Nachteile als Vorteile erkennen. Das ist ganz eindeutig ein Zeichen dafür, dass viele Menschen verunsichert sind, dass sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sorgen um ihre Arbeitsplätze und als Kundinnen oder als Privatpersonen Sorgen um ihre Daten haben. Diese ethische Dimension der Digitalisierung sowie das Leben und das Arbeiten 4.0 müssen wir mit diskutieren und mit bedenken. Wenn Sie sich dann immer noch über den einberufenen Rat für Digitalethik lustig machen, dann haben Sie nicht verstanden, was die Menschen in Hessen wirklich bewegt.
Zum Schluss möchte ich noch auf einen letzten wichtigen Punkt eingehen, den ich schon an anderer Stelle genannt habe. Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Sie brauchen Planungssicherheit durch die politischen Vorgaben. Die Unternehmen können sich darauf verlassen, dass wir heute Wert darauf legen, dass Ökonomie und Ökologie in Ausgleich gebracht werden, und dass wir das auch morgen noch tun. Es lohnt sich, in erneuerbare Energien, in Ressourceneffizienz, in Energieeffizienz zu investieren, weil das auch zukünftig wichtige Faktoren hessischer Wirtschaftspolitik sind. Mit uns gibt es kein „rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“, sondern einen klaren Kurs für eine ökologische Wirtschaftspolitik. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Wirtschaft prägt die Menschen und prägt auch die Gesellschaft. Deshalb müssen für einen Wandel zu einer ökologischen, zu einer klimaschonenden und zu einer gerechten Gesellschaft besonders auch die Unternehmen einbezogen werden.
Grüne Wirtschaftspolitik erhält die Zukunft. Wirtschaftliche Tätigkeit ist dabei kein Selbstzweck, sondern muss den Menschen dienen und muss Teilhabe ermöglichen. Das sind grüne Ziele für eine nachhaltige Wirtschaft, und daran orientiert sich die Politik der Hessischen Landesregierung und eines grün geführten Wirtschaftsministeriums.
Hessen geht es gut. Wir haben eine niedrige Arbeitslosenquote. Wir haben eine gute wirtschaftliche Entwicklung, hohe Wertschöpfung und wenige Langzeitarbeitslose. Deshalb ist aktuell genau die richtige Zeit, um sich um Zukunftsfragen zu kümmern. Diese Zukunftsfragen betreffen drei Bereiche.
Wir haben erstens die Frage: Was können wir in Hessen tun, um eine Klimakatastrophe abzuwenden und den Ressourcenkollaps im Bereich der Ökologie zu vermeiden?
Wir haben zweitens den Bereich Soziales. Was machen die Veränderungen der Arbeitswelt, Stichwort: Digitalisierung und Industrie 4.0, mit den Errungenschaften der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und wie sichern wir Beschäftigten mehr Teilhabe am Wohlstand zu?
Drittens. Wie können Hessens Unternehmen auch zukünftig stark bleiben, um damit in Hessen für Wohlstand zu sorgen und die Chancen der Zukunft nutzen zu können?
Diese drei Bereiche – Ökologie, Ökonomie und Soziales – wurden in Hessen in den letzten Jahren konsequent angegangen, um Antworten auf diese Fragen zu geben.
Der ökologische Umbau der Gesellschaft basiert auf 100 % erneuerbaren Energien. Die Landesregierung in Hessen hat die Energiewende vorangebracht und den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auf 20 % gesteigert. Wir haben in Hessen an manchen Tagen, z. B. am Neujahrstag 2018, bereits eine Komplettversorgung von Strom aus Wind, Wasser und Sonne. Auch die Energieeffizienz spielt endlich eine Rolle in Hessen und ist damit ein doppelter Gewinn. Denn wenn wir mit weniger Energie die gleiche oder höhere Produktivität haben, dann profitieren davon die Umwelt und auch die Unternehmen.
Ich komme zu einem weiteren wichtigen Punkt. In Hessen geht die Energiewende nicht an den Menschen vorbei. An nordhessischen Projekten rund um Kassel sind z. B. über 1.000 Bürgerinnen und Bürger über Bürgerenergiegenossenschaften an der Nutzung der Windkraftanlagen beteiligt. Sie profitieren damit auch finanziell davon. Das sind gute Projekte. Denn dadurch bleibt der Gewinn aus der Nutzung der erneuerbaren Energien in der Region.
Aber nicht nur die Höhe des Energieverbrauchs ist wichtig und soll, wie vom Wirtschaftsminister schon gesagt wurde, vom Wachstum entkoppelt werden. Damit wir die Klimakrise aufhalten können, muss der Ressourcenverbrauch insgesamt gesehen werden. Dazu gehört, dass wir auch die Rohstoffproduktivität steigern.
Hessen ist nämlich auch ein Industrieland. Das bedeutet, dass wir durch die Chemie- und die Pharmabranche große Herausforderungen haben. Wir haben aber auch große Chancen, weil die Industrie meistens ressourcen- und energieintensiv ist. Genau deshalb ist es richtig, dass das Programm PIUS, also das Programm Produktionsintegrierter Umweltschutz, das Thema Ressourceneffizienz aufgreift. Durch Beratung und Investitionsförderung hilft das Land Hessen Unternehmern dabei, weniger Ressourcen zu verbrauchen.
Zu einer ökologischen Wirtschaftspolitik gehört auch die Finanzpolitik. Money makes the world go round, das sagt
man. Das ist der richtige Ansatz, damit es zukünftig heißt: Money makes the world go green.
Vom Finanzplatz Frankfurt geht mit dem Green Finance Cluster ein klares Zeichen für ökologische Geldanlagen aus. Immer mehr Anlegerinnen und Anlegern sind ethische und ökologische Aspekte wichtig; denn sie haben verstanden, dass auch diese Entscheidungen direkte Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben. Deshalb ist der Finanzplatz Frankfurt genau der richtige Ort, um mit dem Green Finance Cluster Maßnahmen zu erarbeiten, wie Finanzinstrumente auch ökologisch wirken können.
Der zweite Bereich betrifft Soziales. Dabei geht es um die Fragen, was die Veränderungen der Arbeitswelt mit den Errungenschaften der Arbeitnehmerinnen- und -nehmerrechte machen und wie wir den Beschäftigten Teilhabe an der Entwicklung zum Wohlstand sichern. Frau Wissler, das ist nicht so einfach zu beantworten, wie Sie suggeriert haben.
Denn vor allem die Veränderungen durch die Digitalisierung sind nicht absehbar. Je nach Branche und Unternehmen sind sie unterschiedlich.
Fest steht aber, dass die Digitalisierung sehr starke Auswirkungen haben wird. Deshalb muss sie politisch gesteuert werden, damit auch der Datenschutz und der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin eine starke Rolle spielen.
Wir haben in Hessen das Vergabe- und Tariftreuegesetz. Damit werden Tariftreue und Mindestlohn zugesichert. Wer in Hessen einen Auftrag der öffentlichen Hand ausführen will, der ist zur Zahlung des allgemein verbindlichen Tariflohns verpflichtet. Das gilt auch für die Subunternehmer.
Das ist meiner Meinung nach ein Gewinn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Im Rahmen der hessischen Wirtschaftspolitik denkt man aber nicht nur an das eigene Land, sondern auch global. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit im Rahmen der Entwicklungshilfe. Sie nimmt die wirtschaftlichen Konsequenzen in Drittländern in den Blick. Wir haben deshalb die Mittel für die Entwicklungspolitik aufgestockt. Deshalb hat die Landesregierung die entwicklungspolitischen Leitlinien gemeinsam mit den Akteuren erarbeitet.
Durch verschiedene Projekte wird wirtschaftliches Handeln gestärkt. Wirtschaftsnahe Maßnahmen helfen Entwicklungsländern bei der Teilhabe an einem fairen Welthandel.
Auch Sozialpolitik ist Wirtschaftspolitik. Deshalb ist der Hessische Lohnatlas, der erstmals aufzeigt, wie groß die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen tatsächlich ist,
ein wichtiges Instrument. Daraus wollen wir Maßnahmen ableiten, damit die Arbeit der Frauen besser bezahlt wird und mehr Frauen in Führungsfunktionen kommen.
Denn wenn man mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern spricht, merkt man, dass das durchaus ein Thema ist. Vielleicht ist es wegen der Not aufgrund des Fachkräftemangels. Aber viele Arbeitgeber haben auch den Mehrwert der Frauen und den des Themas Diversity in Unternehmen erkannt. Der erste Lohnatlas ist der erste Schritt, auf den wir weiter aufbauen werden.
Es gibt viele Geflüchtete, die in Hessen Schutz vor Verfolgung und vor Krieg suchen. Um diesen Menschen – es sind überwiegend junge Menschen – eine Perspektive zu geben, hat die Landesregierung mit dem Programm „Wirtschaft integriert“ bereits über 1.000 jungen Geflüchteten eine Perspektive gegeben. Zukünftig wollen wir noch mehr jungen Menschen eine Ausbildung ermöglichen. Denn die Arbeit ist der Schlüssel zur Teilhabe und damit auch der Schlüssel zur Integration.
All diese Beispiele zeigen: Bei der hessischen Wirtschaftspolitik denkt man ganzheitlich.
Der dritte Bereich betrifft die Ökonomie. Die Ökonomie ist die ureigene Komponente der Wirtschaftspolitik. Die Frage ist: Wie können Unternehmen auch zukünftig stark bleiben, damit für Wohlstand in Hessen sorgen und die Chancen der Zukunft nutzen? – Aus Sicht der Unternehmen ist der wichtigste Faktor in der Politik nicht etwa eine möglichst liberale Marktgestaltung, wie das die Mitglieder der FDP gerne behaupten, oder möglichst strenge Marktvorgaben, die die Mitglieder der LINKEN auf der anderen Seite gerne hätten. Aus Sicht der Unternehmen sind die wichtigsten Anforderungen an die politischen Rahmenbedingungen die Planungssicherheit und die Verlässlichkeit, dass das, was die Politik heute sagt, auch morgen und übermorgen noch Bestand hat.
Die Unternehmen in Hessen können sich darauf verlassen, dass wir heute Wert darauf legen, einen Ausgleich mit der Umwelt zu erreichen, und dass wir das auch morgen tun werden. Sie können sich darauf verlassen, dass es sich lohnt, in die Nutzung erneuerbarer Energien zu investieren und auch in die Ressourceneffizienz, weil das auch zukünftig wichtige Faktoren grüner Wirtschaftspolitik sein werden.
Umgekehrt ermöglicht die hessische Wirtschaftspolitik den Unternehmen, Chancen zu nutzen. Es gibt eine Vielzahl an Programmen und Unterstützungen, die Unternehmen helfen, ihre Geschäftsfelder weiterzuentwickeln, Innovationen umzusetzen oder neue Ideen zu testen. Dazu gehören auch Start-ups und Unternehmensgründungen, die gerade in der Anfangszeit auf Unterstützung angewiesen sind. Das Tech Quartier und der Masterplan Start-up tragen wesentlich dazu bei, den Ideen der Gründerinnen und Gründer eine Chance zu geben.
Das zahlt sich aus. Wer hätte gedacht, dass Frankfurt einmal in der oberen Liga hinsichtlich der Anzahl der Neugründungen und der Dynamik der Start-ups spielt?
Mehr Gründungskapital zur Verfügung zu stellen, also immer mehr Geld, wie es die SPD fordert, ist ein Weg. Man
muss aber auch reflektieren, ob das wirklich zielführend ist. Wir müssen vielmehr daran arbeiten, dass die Menschen wieder mehr Lust auf das Gründen und die Selbstständigkeit bekommen, und zwar trotz der guten Bedingungen am Arbeitsmarkt und trotz der Tatsache, dass man angesichts der niedrigen Arbeitslosenzahlen als Fachkraft an jeder Ecke sozusagen ein gutes Jobangebot bekommt. Vor allem müssen wir daran arbeiten, dass die Angst vor dem Scheitern beim Umsetzen einer Idee nicht zum größten Hemmnis wird, eine Gründung zu wagen.
Die Angst, mit der Idee nicht erfolgreich zu sein, oder die Angst der Geldgeber, dass das unterstützte Start-up nicht erfolgreich sein könnte, ist immer noch eines der größten Hemmnisse. Deshalb ist die Vielzahl der Instrumente, die die Hessische Landesregierung zur Verfügung stellt, richtig und wirkungsvoll.
Etwas ist den Unternehmen auch noch wichtig, und zwar unabhängig davon, ob sie neu gegründet werden oder ob es sich um Traditionsunternehmen handelt, von denen wir in Hessen auch sehr viele haben. Das ist der Ausbau der Breitbandkabel. Das sind die „Autobahnen“ von heute und morgen. Auch da kann die Landesregierung beachtliche Erfolge aufweisen. Hessen befindet sich auf Platz 3 der Flächenländer, was die Breitbandversorgung angeht.
Auf dem Breitbandgipfel vor zwei Wochen wurde deutlich, dass man in Hessen auch jetzt schon an die Zukunft denkt und mit der Gigabit-Strategie gut gerüstet ist. Frankfurt wird die erste Gigabit-Stadt Hessens sein. Bis zum Jahr 2030 wird jeder Haushalt in Hessen mit einem Glasfaseranschluss versorgt sein.
Die Mitglieder der FDP echauffieren sich darüber, dass der Ausbau nicht schnell genug gehen würde. Dazu sei nur gesagt, dass ohne die Änderung der Hessischen Gemeindeordnung viele Breitbandinitiativen, die auf kommunaler Ebene entstehen, überhaupt nicht möglich gewesen wären. Die Telekom und andere große Telekommunikationsanbieter hätten sich weiterhin nur die Sahnestücke bei der Versorgung ausgesucht.
Nicht alles, was die Wirtschaft wachsen lässt, nutzt auch den Menschen. Aus diesem urgrünen Gedanken ziehen wir in Hessen die notwendigen Konsequenzen für unsere Wirtschaftspolitik. Für die Zukunft brauchen wir eine neue Definition von Wohlstand in Hessen. Alternativ zum Bruttoinlandsprodukt sollen in einem solchen Indikator neben der Wirtschaftskraft auch Faktoren wie der Wohlstand, die Lebensqualität, die Zufriedenheit der Menschen und auch der ökologische Fußabdruck eine Rolle spielen.
Die Opposition hat nur einzelne Maßnahmen der Wirtschaftspolitik herausgegriffen und kritisiert. Herr Eckert, Sie haben sich 15 Minuten lang an der Landesregierung abgearbeitet. Ich kann ja verstehen, dass Sie in einer gewissen Weise frustriert und verzweifelt sind, weil Sie keine Ansatzpunkte zur Kritik finden. Aber es war ein bisschen so wie beim Hasen und beim Igel: Sie haben etwas kritisiert, und dann mussten Sie feststellen, dass die Landesregierung schon längst da war und schon längst dabei ist, das umzusetzen.
Was ist die Vision der Wirtschaftspolitik der FDP? – Auch das konnte ich nicht ganz heraushören. Die FDP behauptet ganz gern einmal, sie hätte die Wirtschaftskompetenz für sich gepachtet. Aber Sie zeichnen ein Bild einer Wirtschaft in Hessen – die Zementierung alter Strukturen, Beton und Kohle sind nicht zukunftsfähig –, und den ökologischen Aspekt habe ich in Ihrer Rede vollständig vermisst.
Wobei man schon sagen muss, dass Herr Lenders das Wort Ökologie öfter in den Mund genommen hat als Frau Wissler.
Der Aspekt der Ökologie kam nicht vor.
Sie hätten vielleicht die Zeit nutzen können, um hier ein Bild zu zeichnen, was die LINKEN überhaupt an Wirtschaftspolitik wollen. Denn es geht nicht immer nur darum, zu sagen, was nicht funktioniert, sondern man muss auch einmal Ideen und Visionen vorbringen, wie Wirtschaftspolitik aussehen kann.
Ökonomie, Ökologie und Soziales – die Vereinbarkeit dieser drei Bereiche ist die Leitlinie hessischer grüner Wirtschaftspolitik. Auf diesem Weg haben wir viel erreicht.
Ich hatte am Anfang gesagt: Wirtschaft prägt Menschen und Gesellschaft. Unsere grüne hessische Wirtschaftspolitik trägt dazu bei, dass auch die Gesellschaft gerechter, sozialer und ökologischer wird. Diesen Weg werden wir fortsetzen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht ging es Ihnen im November vergangenen Jahres so wie mir. Als der Vorstandschef den Umbau von Opel, die Veränderungen im Konzern und die Pläne für die nächsten Jahre verkündete, hatten wir als grüne Fraktion Hoffnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Opel – mal wieder, muss man sagen. Die Verkündung des Programms „Pace“ im November ging mit einem klaren Bekenntnis zu den Standorten in Hessen einher: keine Werksschließungen, keine betriebsbedingten Kündigungen und die Einhaltung der geplanten Investitionen.
Ein wichtiger Schritt ist für uns GRÜNE auch der angekündigte Umbau der Produktpalette in sparsamere und elektrisch betriebene Fahrzeuge. Das ist wichtig für die Verkehrswende in Hessen und für die Bekämpfung des Klimawandels. Die Zukunft der Mobilität und damit auch die Zukunft der Automobilindustrie sind intelligente und vernetzte Mobilität sowie gute Produkte.
Unternehmen, die das erkannt haben, haben eine gute Chance, auch weiterhin am Markt zu bestehen.
Opel besitzt eine hohe Relevanz für Hessen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Der Standort Rüsselsheim bietet über 7.000 direkte Arbeitsplätze, nicht zu sprechen von den vielen Arbeitsplätzen, die durch die Zulieferbetriebe bestehen. Damit sind sie Grundlage von Existenzen von Menschen und von Familien. Sehr geehrte Damen und Herren, das muss auch so bleiben.
Dafür muss der Konzern PSA seine Zusagen einhalten, und zwar sowohl in Hessen als auch an den anderen Standorten wie Kaiserslautern und Eisenach. Insbesondere die Bedeutung des Werkes in Eisenach mit rund 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auch aus den hessischen Landkreisen Hersfeld-Rotenburg oder Werra-Meißner-Kreis kommen, sollten wir im Hessischen Landtag nicht unterschätzen.
Klar ist nämlich auch, dass die Schließung des Werkes in Bochum, nachdem viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zugeständnisse gemacht haben und auf vieles verzichtet haben und am Ende trotzdem auf der Straße saßen, das Vertrauen zwischen Beschäftigten und Konzernleitung nachhaltig geschwächt hat.
Die Lobeshymnen von PSA-Chef Tavares auf die weltweit geringsten Lohnkosten – gemessen am Umsatz von PSA – und die damit verkündete Aussage, auch Opel solle auf dieses Niveau kommen, sind zumindest befremdlich.
Über solche Äußerungen werden Versprechungen ausgehöhlt, die der Belegschaft vor einem halben Jahr gemacht wurden. Das wirkt sich auf das Vertrauen im Unternehmen negativ aus. Zu Recht sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer skeptisch geworden.
Klar ist aber auch: Arbeitsplätze können nur in einem zukunftsfähigen Unternehmen erhalten werden, das auch Gewinne erwirtschaftet. Das ist bei Opel seit zu langer Zeit nicht mehr der Fall. Im Interesse der Belegschaft muss der Konzern also umgebaut werden. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen bei diesem Umbau einbezogen werden. Das ist ganz wichtig
Sehr geehrte Damen und Herren, Hessen geht es so gut wie schon lange nicht mehr. Die wirtschaftliche Entwicklung ist auf einem Höchststand, die Arbeitslosenquote historisch niedrig. Das ist eine gute Entwicklung für Hessen und Deutschland. Dabei muss man aber auch ganz klar sagen: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Pfeiler dieses Aufschwungs müssen an diesem Aufschwung beteiligt werden.
Gerechte Entlohnung, Tarifverträge, faire Löhne für gute Arbeit, um auch für das Alter vorsorgen zu können – wann, wenn nicht jetzt? Lassen Sie mich auch noch ein paar Worte in Richtung der FDP-Fraktion sagen. Nach Meinung der GRÜNEN sollte die Politik keine unternehmerischen Entscheidungen treffen; aber die Politik hat die Aufgabe, starke Rahmenbedingungen zu setzen, damit unternehmerische Entscheidungen im Sinne der Menschen – nicht nur im Sinne der Beschäftigten, sondern der gesamten Gesellschaft – und auch der Umwelt getroffen werden.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt beide Seiten gehört, die FDP mit extrem marktliberalen Ansichten und den Gesetzentwurf der LINKEN mit stark sozialistischen Ansätzen.
Wir GRÜNE stehen dabei für eine Ausgewogenheit, für uns steht die Ausgewogenheit im Vordergrund.
Meine Damen und Herren, die öffentliche Hand hat eine wichtige Marktmacht bei der Beschaffung von Ausstattung und bei den Investitionen in Infrastruktur durch öffentliche Aufträge der Kommunen und auch ihrer Eigenbetriebe – was schon jetzt im HVTG festgelegt ist – oder bei der Vergabe von Dienstleistungen. Deshalb muss sie ihre Marktmacht auch nutzen, um soziale und ökologische Komponenten bei der Beschaffung zu berücksichtigen. Damit kann die öffentliche Hand Vorbild für Verbraucherinnen und Verbraucher sein. Die gebündelte Marktmacht kann auch Anreize für die Massenproduktion umweltfreundlicher Produkte bieten.
Aus diesem Grund haben wir im Jahr 2015 das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz verabschiedet, in dem explizit festgeschrieben ist, dass bei öffentlichen Aufträgen – jetzt zitiere ich aus § 2 – „grundsätzlich die Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung in Bezug auf den Beschaffungsgegenstand und dessen Auswirkungen auf das ökologische, soziale und wirtschaftliche Gefüge zu berücksichtigen“ sind.
Bevor ich auf die einzelnen Punkte des Gesetzentwurfs der LINKEN eingehe, möchte ich noch einmal etwas zur Bauwirtschaft allgemein sagen, die im Mittelpunkt der Diskussion um die Tariftreue steht. Wir haben gestern in der Fragestunde gehört, wie hoch der Preisdruck in der Bauwirtschaft ist. Bei der Sanierung von Landesstraßen muss mit Preissteigerungen von bis zu 24 % gerechnet werden.
Das liegt sicherlich nicht nur an den immer knapper werdenden Ressourcen – dazu gehört beispielsweise der wichtige Baustoff Sand –, sondern vor allem auch an der guten Konjunktur und den steigenden öffentlichen Ausgaben im Baubereich und der damit hohen Nachfrage nach Baudienstleistungen. Die Auftraggeber können also ganz andere Preise verlangen, sich mit utopischen Preisen bei Ausschreibungen bewerben und am Ende noch nicht einmal mehr die Aufträge annehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese gute Situation bei den Auftraggebern muss dann auch über die Reallöhne bei den Beschäftigten ankommen.
Wir verleugnen nicht, dass auf Baustellen teilweise schlimme Zustände herrschen. Wenn Beschäftigte keinen Lohn ausbezahlt bekommen, wenn Wanderarbeiter ausgenutzt und aufgrund geringer Sprach- oder Rechtskenntnisse um ihr Recht betrogen werden und sich nicht zu wehren wissen, dann muss die Politik, dann muss der Staat handeln.
Ich sage ganz deutlich: Wenn rechtswidrige Zustände auf Baustellen herrschen, wenn kein Lohn bezahlt wird oder die Beschäftigten unter dem Mindestlohn bezahlt werden, dann ist es Aufgabe des Zolls, zu prüfen und gegen die Verstöße vorzugehen, auch mit rechtlichen Konsequenzen gegenüber den Arbeitgebern.
Jetzt schaue ich in Richtung der SPD-Fraktion; denn die Ausstattung des Zolls ist eine Bundesaufgabe, und der
Stellenabbau bei der Bundeszollverwaltung und bei der Finanzkontrolle
ist für die Bekämpfung von Schwarzarbeit definitiv nicht hilfreich.
Um die Situation der Wanderarbeiter zu verbessern, unterstützen wir in Hessen die Beratungsstelle „Faire Mobilität“ des DGB, damit dort Ansprechpartner für die Arbeitskräfte aus dem Ausland auch in der eigenen Landessprache beraten und unterstützt werden können.
Ich will näher eingehen auf die von den LINKEN geforderte Landesbehörde zur Überprüfung. Das HVTG hat rechtliche Grundlagen geschaffen, dass Einblick in Abrechnungen und Geschäftsunterlagen gegeben werden muss, wenn ein Anlass dafür gesehen wird. Das Problem ist schlichtweg: Die Auftraggeber müssen diesen Spielraum auch nutzen. – Im Übrigen gibt es bereits Nachprüfstellen für die VOB in Hessen. Wir haben die Nachprüfstelle bei der Landesstraßenbaubehörde für die Vergaben von Hessen Mobil. Wir haben eine Prüfstelle bei der Oberfinanzdirektion in Frankfurt für die Hochbaumaßnahmen und jeweils für die Kommunen in den drei Regierungspräsidien.
Das bedeutet, es gibt durch das HVTG in den §§ 4, 6 und 9 unter anderem Regelungen dazu, wie kontrolliert wird und dass die öffentlichen Auftraggeber auch dazu da sind, diese Bestimmungen zu kontrollieren.
Unternehmen, die dagegen verstoßen – das ist die Konsequenz daraus –, riskieren, aus der öffentlichen Auftragsvergabe herauszufliegen.
Unser Ansatz ist, den Kommunen durch das HVTG freizustellen, ob sie die Kriterien nutzen und wie sie angewandt werden. Welche Kriterien genutzt und wie sie gewichtet werden, kann am besten vor Ort und auch individuell nach der jeweiligen Ausschreibung entschieden werden.
Ein weiterer Punkt ist, dass das HVTG bewusst an das Mindestlohngesetz des Bundes gekoppelt ist. Einen neuen Mindestlohn, der dann nur im Rahmen des öffentlichen Auftrags in Hessen, nicht aber bei privaten Aufträgen gilt, würde dazu führen, dass sich überhaupt keine Unternehmen mehr um öffentliche Aufträge bewerben würden,
vor allem nicht bei der jetzigen Konjunktur und Marktlage. Ich weiß schon, wer dann als Erstes schreien würde, dass es in Hessen einen Investitionsstau gäbe.
Mit dem bestehenden HVTG haben wir eine gesetzliche Grundlage geschaffen, dass die Tariftreue und der Ausgleich zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Belangen eine bessere Gewichtung erfahren und – auch das ist wichtig bei der Ausgewogenheit – dass vor allem auch kleinen und mittleren Unternehmen sowie Handwerksbetrieben nicht der Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen versperrt wird.
Diese Ausgewogenheit ist wichtig, sie kommt mir bei Ihrem Gesetzentwurf deutlich zu kurz. Dann schauen wir einmal, was bei der Evaluierung hinsichtlich der Wirksamkeit der Tariftreueregelung herauskommt, die wir explizit im Gesetz verankert haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Lenders, ich finde es sehr begrüßenswert, dass Sie heute dieses Thema zur Aktuellen Stunde festgelegt haben. Ich begrüße dies allerdings aus einem anderen Anlass: Wir feiern am 4. März, am kommenden Sonntag, den Internationalen Tag des freien Sonntags, der auf das Jahr 321 zurückgeht, als der römische Kaiser Konstantin den Sonntag zum Feiertag erklärte. Das ist aus meiner Sicht ein guter Anlass, über dieses Thema zu sprechen.
Nach wie vor ist der Schutz des Sonntags ein wichtiges Gut und muss durch Gesetze gewährleistet werden. Denn in unserer beschleunigten Gesellschaft ist es wichtig, dass man zur Ruhe kommt, dass Zeit mit der Familie verbracht werden kann. Deshalb finden wir GRÜNE es richtig, den Sonntagsschutz so streng zu handhaben, insbesondere auch zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, meine Damen und Herren.
Natürlich ist das auch durch die Verfassung gewährleistet. Dass dieser Schutz durch die Verfassung nach wie vor gilt, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Berliner Ladenöffnungsgesetz auch bestätigt, und zwar nicht nur aus Gründen der Religionsausübung, sondern vor allem zur Arbeitsruhe, und um das soziale Zusammenleben zu ermöglichen und zu sichern.
Ich zitiere aus der Entscheidung: Die ausnahmsweise Öffnung muss „im öffentlichen Interesse“ liegen.
Danach ist ein öffentliches Interesse solchen Gewichts zu verlangen, das die Ausnahmen von der Arbeitsruhe rechtfertigt. Dazu genügen das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse aufseiten der Verkaufsstelleninhaber und das alltägliche Shoppinginteresse auf der Kundenseite nicht.
Damit ist der verfassungsrechtliche Rahmen klar.
Verschiedene Bundesländer haben jetzt den Anlassbezug aus ihrem Ladenöffnungsgesetz gestrichen und durch einen sogenannten Sachgrund ersetzt. Sachgründe sind dabei beispielsweise die Belebung der Innenstädte oder städtebauliche Ziele.
Wir sehen diese Werte „Belebung der Innenstädte“ oder „städtebauliche Ziele“ ebenfalls und unterstützen sie. Dazu trägt beispielsweise das Programm „Stadtumbau in Hessen“ des Umweltministeriums erheblich bei. Das stärkt den Einzelhandel mehr, als es die sonntäglichen Öffnungszeiten machen.
Aber solche Sachgründe gegen den Sonn- und Feiertagsschutz und gegen den Schutz der Familie aufzuwiegen, halten wir für falsch. Wir werden beobachten, wie die Gerichte in NRW diesen Weg bewerten. Für uns ist aber auch unabhängig davon klar: Wir werden den Sonntag schützen und ihn nicht zu einem Tag wie jeden anderen werden lassen.
Wir GRÜNE sehen aber auch die Diskussion, die es in den vergangenen Monaten um die verkaufsoffenen Sonntage
gab. In einigen Kommunen ist die Sonntagsöffnung an Klagen der Gewerkschaften und der Kirchen gescheitert, weil der enge Zusammenhang zu einem besonderen Anlass nicht immer klar zu erkennen war.
Wenn geplante Öffnungszeiten kurzfristig abgesagt werden müssen, weil sie gerichtlich untersagt werden, dann ist das ohne Zweifel eine ärgerliche Situation, und zwar für alle Beteiligten – für den Einzelhandel, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich darauf eingestellt haben, deren Familien und die Konsumenten und natürlich auch die Kommune.
Es muss also in dem jetzt laufenden Evaluationsverfahren genau geprüft werden, welche Regelungen funktionieren, wie hoch die Rechtssicherheit ist und ob die Regelungen wirksam sind bzw. – wenn nicht – wie Sie wirksam verbessert werden können.
Auch das Thema der Rechtsdurchsetzung wird in diesem Zuge geprüft. Denn wir dürfen nicht vergessen, es gibt noch immer verkaufsoffene Sonntage, über die man sich geeinigt hat. Nur sind die eben nicht so groß in der Presse wie diejenigen verkaufsoffenen Sonntage, die kurzfristig abgesagt werden müssen, weil sie beklagt werden.
Es gibt also in unserer Gesellschaft unterschiedliche Auffassungen über den Sonntagsschutz, und darüber brauchen wir einen gesellschaftlichen Kompromiss. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir diesen jetzt auch finden werden und dass uns das jetzt begonnene Evaluationsverfahren darüber Aufschluss geben wird, wie es mit der Rechtssicherheit des Ladenöffnungsgesetzes bestellt ist und wie wir das Gesetz verbessern können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch die Damen und Herren von der Gewerkschaft heiße ich herzlich willkommen. DIE LINKE nimmt den Streik der IG Metall zum Anlass, eine Aktuelle Stunde zum Thema Arbeitszeitverkürzung auf die Tagesordnung zu bringen. Dazu eine Vorbemerkung: Soziale Markwirtschaft bedeutet, dass wirtschaftliche Aktivitäten kein Selbstzweck sind. Soziale Marktwirtschaft bedeutet immer, dass alle davon profitieren – natürlich auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ihre Gehälter müssen ermöglichen, dass sie sich ihr Leben auch leisten können.
Über das Thema Streik kann man landespolitisch sicherlich diskutieren. Es entspricht allerdings nicht meiner Auffassung von Tarifautonomie, dass die Politik bei laufenden Verhandlungen Partei für die eine oder die andere Seite ergreift.
Für die Besucherinnen und Besucher der Plenarsitzung: Tarifautonomie bedeutet nämlich, dass die Tarifparteien, also die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände, ihre Tarifverträge autonom und frei von staatlicher und politischer Einflussnahme verhandeln.
Auch die Mittel der Arbeitskampfmaßnahmen, die auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind
wie sie aktuell laufen –, sind verfassungsrechtlich geschützt und müssen frei von politischer Einflussnahme sein. Das ist auch richtig so.
Für Politiker und das Parlament muss die Haltung deshalb klar sein. Es geht einen Schritt zu weit, zu sagen, die eine oder die andere Seite muss unterstützt werden.
Es wurde hier schon häufig über das Thema Arbeitsmarktpolitik diskutiert. Das ist auch richtig; denn Mindestlohn, Leiharbeit, befristete Beschäftigung oder Minijobs sind wichtige politische Themen, die Rahmenbedingungen formen, unter denen die Tarifparteien verhandeln.
Wir GRÜNE wollen gute Arbeitsbedingungen, gute Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte und eine gerechte Entlohnung.
Wir haben in Hessen eine sehr gute wirtschaftliche Lage. Die Arbeitslosenzahlen sind so niedrig wie schon lange nicht mehr. Auch ungelernte Menschen profitieren von dieser günstigen Konjunktur.
Auch in diesem Bereich ist die Arbeitslosenquote nämlich kontinuierlich zurückgegangen. Deshalb kann ich für uns GRÜNE sagen, dass von der guten wirtschaftlichen Lage auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren müssen. Die Gewinne müssen auch bei denen ankommen, die tagtäglich hierfür arbeiten. Aber wie und in welcher Form, das müssen die Tarifparteien unter sich regeln.
Jetzt kann man noch einmal auf das Thema Arbeitszeitverkürzung näher eingehen. Hier haben wir für Landesbedienstete viele Möglichkeiten geschaffen. Dabei geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nicht nur im Sinne der Vereinbarkeit von Kindererziehung und beruflicher Tätigkeit, sondern auch im Sinne der Vereinbarkeit der Pflege von Angehörigen mit der beruflichen Tätigkeit. Was auch sehr wichtig ist, ist die Vereinbarkeit der Ausübung eines politischen oder sonstigen Ehrenamts mit einer beruflichen Tätigkeit.
Das Land Hessen tut sehr viel, um seinen eigenen Landesbeschäftigten flexible Arbeitszeit zu ermöglichen. Wir sind sehr froh, dass das Land Hessen die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten faktisch von 42 auf 40 Stunden reduziert hat – Stichwort: Lebensarbeitszeitkonto, auf das die 41. Stunde geht.
Es wurden auch Spielräume in den Tarifverhandlungen ausgenutzt, um beispielsweise das hessenweite Jobticket
einzuführen. Außerdem wurden in Hessen die Möglichkeiten flexibler Arbeitszeiten wie Freistellung, Beurlaubung oder Homeoffice ausgeweitet. Diese Maßnahmen sind wichtig, damit der öffentliche Dienst besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ein attraktiver und innovativer Arbeitgeber ist und bleibt.
Sehr geehrte Damen und Herren, zum Schluss möchte ich den Verhandlungspartnern viel Erfolg wünschen. Ansonsten gilt in dieser Aktuellen Stunde: Wir haben eine Neutralitätspflicht, der wir auch nachkommen. Das kann nur im Sinne der Gewerkschaften sein. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Decker, herzlichen Dank für diese Große Anfrage, wobei wahrscheinlich auch Sie zugeben müssen, dass sich unser Erkenntnisgewinn in Grenzen hält.
Zu Ihren Ausführungen möchte ich eines sagen. Es kam deutlich heraus, dass für das offizielle Tarifregister der Bund zuständig ist. Ich persönlich sehe keinen Sinn darin, dass wir durch ein hessisches Tarifregister zusätzliche, unnötige Doppelstrukturen schaffen.
Alle Daten, die Sie haben wollten, sind beispielsweise beim Statistischen Bundesamt leicht verfügbar. Würden wir in Hessen ein zusätzliches Tarifregister einrichten, dann würde das keinem einzigen Beschäftigten eine Tarifbindung verschaffen. Das müssen auch Sie einsehen, Herr Decker.
Wir GRÜNE wollen, dass der Arbeitsmarkt boomt und vielfältig bleibt. Wir wollen unterschiedliche Beschäftigungsformen haben, die für unterschiedliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihren verschiedenen Lebenslagen und auch für die jeweiligen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber passen. Dafür braucht es stabile Leitplanken, die vor Lohndumping und schlechten Arbeitsbedingungen wirksam schützen.
Wir GRÜNE wollen das Tarifsystem stärken und den Umfang des Niedriglohnsektors reduzieren; denn gegen niedrige Löhne helfen am besten gute Tarifabschlüsse. Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass wieder mehr Beschäftigte nach Tarif entlohnt werden. Hier gab es in den letzten Jahrzehnten bundesweit eine besorgniserregende Entwicklung. Der Anteil der Beschäftigten mit tariflichen Löhnen ist bundesweit von ca. 80 % zu Anfang der Neunzigerjahre auf heute 46 % gefallen. Immerhin etwas besser und über dem Schnitt der alten Bundesländer liegt die Quote der Tarifbeschäftigten in Hessen, die 50 % beträgt.
Menschen, die in tarifgebundenen Beschäftigungen arbeiten, verdienen ca. ein Fünftel mehr als diejenigen, die in anderen Betrieben angestellt sind. Außerdem sind diejenigen, die nach Tarif arbeiten, wirksamer vor Altersarmut geschützt. Auch könnte der unternehmerische Wettbewerb sehr viel fairer gestaltet werden, wenn mehr Unternehmen nach Tariflohn zahlen würden. Es spricht also alles dafür, das Tarifsystem zu stärken.
Dafür braucht es gemeinsame Anstrengungen von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Die Politik kann und sollte diesen Prozess im Kontext der Tarifautonomie unterstützen. Wir haben heute Morgen die Debatte darüber geführt, ob und welche Tarifverträge gelten. Wie diese ausgestaltet sind, entscheiden die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Der Staat und
die Politik müssen aber die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass der Abschluss von Tarifverträgen vereinfacht wird und sich Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften gründen können.
Wir GRÜNE sind der Meinung, dass Tarifverträge allgemein verbindlich für alle Betriebe einer Branche gelten sollten; denn davon würden sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren. Die SPD-Fraktion hat sich mit der Hessischen Landesregierung aber den falschen Adressaten dieser Großen Anfrage ausgesucht; denn das Bundesarbeitsministerium – mit einer SPD-Ministerin an der Spitze – führt das Tarifregister und ist auch für das Tarifrecht im Allgemeinen zuständig. Nur auf der Bundesebene könnte auch die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert werden.
Daher haben Sie als SPD-Mitglieder und Mitglieder einer aktuell an Koalitionsverhandlungen teilnehmenden Partei wesentlich mehr Spielraum, die Allgemeinverbindlichkeit auszuweiten. Das liegt aktuell in Ihrer Verantwortung.
Für Hessen, seine Kommunen und die landeseigenen Unternehmen haben wir das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz eingeführt, um das Tarifsystem zu stärken. In dem Gesetz ist festgelegt, dass öffentliche Aufträge nur an Firmen vergeben werden dürfen, die ihre Beschäftigten nach Tarif oder zumindest nach Mindestlohn bezahlen. Mit dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz haben wir dafür gesorgt, dass Firmen, die öffentliche Aufträge erhalten wollen, die Tarifbedingungen ihrer Branche einhalten müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren, man könnte kritisieren – es hat mich sehr gewundert, dass Sie das heute nicht getan haben, Herr Decker –, dass Hessen nicht mehr Mitglied in der Tarifgemeinschaft der Länder ist. Dann muss man aber auch feststellen, dass Hessen als Mitglied dieser Tarifgemeinschaft keine Möglichkeit gehabt hätte, das hessenweit geltende Jobticket zum Bestandteil der Tarifverhandlungen zu machen und einzuführen. Das haben die Beschäftigten des Landes Hessen aber begrüßt.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, die Große Anfrage verfolgte sicherlich eine gute Intention, die ich im Grunde auch teile; aber Ansprechpartner für eine Änderung der gesetzlichen Regelungen ist nicht die Landesregierung, sondern das Bundesarbeitsministerium. Das Land Hessen tut im Rahmen seiner Möglichkeiten alles, was es tun kann, um die Tarifbindung zu stärken, nicht zuletzt durch das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mich schon sehr darüber gewundert, dass die SPD eine dritte Lesung beantragt hat; denn der Erkenntnisgewinn von Dienstag bis heute zum Hessischen Spielhallengesetz hält sich in Grenzen, zumal auch die Ausschusssitzung nicht dazu genutzt wurde, noch einmal darüber zu diskutieren. Ich habe das Gefühl, es geht hier weniger um die Sache des Spielhallengesetzes, sondern eher um die Show.
Aber wenn wir hier noch einmal über das Spielhallengesetz sprechen, dann möchte ich insbesondere auf zwei Verbesserungen eingehen.
Das ist zum Ersten das Sperrsystem. Ein wesentlicher Punkt des Spielerschutzes ist das Sperrsystem und insbesondere die Möglichkeit, sich selbst sperren zu lassen. Man unterscheidet zwischen der Fremd- und der Selbstsperre. Die Erfahrungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass weit über 90 % der spielsuchtgefährdeten Menschen sich selbst sperren lassen. Das bedeutet, dass ein Sperrsystem diese Selbstsperre ohne große Hürden zulassen muss. Des
halb ist es gut, dass der vorliegende Gesetzentwurf die bürokratischen Hürden zur Selbstsperre abbaut.
Der zweite Punkt ist die Abstandsregelung. Wir konkretisieren in dem Gesetzentwurf die Abstandsregelung zwischen den Spielhallen auf 300 m, damit es eben nicht zu einer Häufung von Spielhallen kommt, was z. B. auch negative Auswirkungen auf das Stadtbild hat; und wir führen erstmals eine Abstandsregelung von Spielhallen zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe von ebenfalls 300 m ein. Das ist eine Verbesserung, sehr geehrte Damen und Herren.
Damit erreicht der Gesetzentwurf einen stärkeren Spielerschutz, ohne Spielerinnen und Spieler in den unregulierten Markt des Internets zu vertreiben, wo überhaupt kein Spielerschutz möglich ist. Natürlich ist bei all den Punkten auch der Vollzug ausschlaggebend. Hier ist die Verantwortung der Kommunen gefragt, die gehalten sind, die Spielhallen zu überprüfen und bei Verstößen gegen das Spielhallengesetz auch die Konsequenzen daraus zu ziehen – im schlimmsten Fall eben der Entzug der Spielhallenerlaubnis.
Sehr geehrter Herr Schaus, noch eine Anmerkung zu der Übergangsregelung, weil Sie die Obergrenze angesprochen hatten. Die Gesamtdauer ergibt sich aus dem Änderungsantrag, wonach die Laufzeit der Erlaubnis von 15 Jahren nicht überschritten wird.
Das heißt, es ist keine unbegrenzte Übergangsregelung.
Wir sehen keinerlei Unterschied zu der Diskussion am Dienstag und werden dem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen nach wie vor zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Hessische Spielhallengesetz regelt die Einrichtung und den Betrieb der Spielhallen in Hessen und soll vor allem den Schutz der Spielerinnen und Spieler vor Suchterkrankungen gewährleisten.
Das Gesetz läuft zum 31. Dezember dieses Jahres aus. Daher ist es richtig, nicht einfach nur die Geltungsdauer des Gesetzes zu verlängern, sondern es durch eine Evaluierung, durch die Anhörung und vor allem auch durch die Aufnahme der aus der Praxis stammenden Hinweise zum Gesetzesvollzug zu verbessern.
Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Menschen Probleme mit Glücksspielen haben, ist es wichtig, bei der Novellierung einen besonderen Fokus auf den Spielerschutz zu legen, sowohl was aktuell spielsüchtige Menschen betrifft als auch potenziell gefährdete Spielerinnen und Spieler.
Die Anzahl der Geldspielautomaten hat sich in den Jahren 2006 bis 2016 um 131 % erhöht. In Hessen leben rund 24.000 Menschen, die als problematische oder pathologische Spielerinnen und Spieler eingestuft werden. Diese Menschen haben oft nicht nur finanzielle Probleme, sondern sie bringen sich selbst und ihr familiäres und soziales Umfeld in sehr belastende Lebenssituationen. Für einen effektiven Spielerschutz ist es deshalb wichtig, dass der Spielhallenbetrieb den gesetzlichen Regelungen folgt und der Spielerschutz konsequent verbessert wird.
Es ist sinnvoll, wenn sich die Anzahl der Spielhallen verringert und es nicht mehr zu einer Häufung von Spielhallen kommt. Denn einerseits wissen wir alle, was das mit dem Stadtbild macht. Jegliche Stadtentwicklungsbemühungen werden dadurch konterkariert, Innenstädte werden durch Spielhallen schlichtweg abgewertet.
Andererseits wissen wir auch, dass eine Vielzahl an Spielhallen Gewöhnungseffekte nach sich zieht. Wenn Spielhallen mehr und mehr zum Alltag gehören, sinkt die Hürde, weil sie als normal und dazugehörend angesehen werden.
Werden aber sämtliche Spielhallen völlig unerreichbar oder unattraktiv, dann führt das leider nicht dazu, dass Spielerinnen und Spieler weniger spielen, sondern die Aktivitäten werden auf das Internet oder auf andere Glücksspielbereiche verlagert. Bei einem Spielhallengesetz ist also ein Balanceakt gefragt.
Deshalb: Wirkung und Ziel des Gesetzes müssen zusätzlich Angebotsreduktionen sein. Durch effektive Sozialkonzepte, die alle zwei Jahre erneuert werden müssen, durch Schulungen des Personals, ein besseres Informationsangebot und ein verbessertes Spielersperrsystem müssen wir die Beratung und Betreuung so effektiv gestalten, dass es a) zu weniger Spielsucht kommt, weil das Bewusstsein dafür geschärft wurde, und dass b) einer drohenden Spielsucht frühzeitig und wirksam entgegengetreten werden kann.
Das Hessische Spielhallengesetz erreicht diese Ziele durch verschiedene Maßnahmen. Zunächst wird der Mindestabstand von 300 m zwischen den einzelnen Spielhallen konsequenter umgesetzt, was eine Häufung von Spielhallen vermeidet.
Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist der Gewöhnungseffekt durch den Anblick von Spielhallen ausschlaggebend. Deshalb soll die Abstandsregelung von 300 m, die bisher zwischen den Spielstätten galt, auch zu Einrichtungen für Kinder oder Jugendliche gelten. Es wird also zukünftig nicht mehr möglich sein, eine Spielhalle direkt neben einer Schule oder einem Jugendklub zu eröffnen.
Abschließend möchte ich noch auf einen Aspekt hinweisen: Das Hessische Spielhallengesetz regelt nur einen Bruchteil des Glücksspiels. Auch weitere Bereiche, in denen Spielsucht droht, müssen stärker reguliert werden. Dazu gehört in erster Linie das Onlineglücksspiel, welches eine zunehmend stärkere Rolle spielt.
Auch der Bereich der Spielgeräte in Gaststätten muss stärker in den Blick genommen werden. Hier sind engere Kontrollen und vor allem ein konsequenter Vollzug der gesetzlichen Regelungen wichtig.
Wir setzen mit dem Hessischen Spielhallengesetz Verbesserungen um und stimmen diesen insbesondere zum Schutz der Spielerinnen und Spieler zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Die erste Rede vor dem Parlament ist ja immer etwas Besonderes. Deshalb danke ich der FDP und der LINKEN ausdrücklich für das spannende Thema Siemens in der heutigen Aktuellen Stunde.
Das Management von Siemens hat jahrelang die offensichtliche Trendwende im Kraftwerksbereich versäumt. Es hat versucht, die Energiewende zu ignorieren, und will jetzt auf dem Rücken der Beschäftigten kurzfristig durch Stellenabbau Kosten sparen. Eine nachhaltige Unternehmenspolitik sieht aber in jeglicher Hinsicht anders aus.
Dafür aber die Energie- und Klimapolitik der Landesregierung und explizit den Klimaschutzplan als Ursache zu nennen, ist grundfalsch. Angesichts des auch in Hessen immer deutlicher werdenden Klimawandels – steigende Temperaturen, mehr Extremwetterereignisse, häufiger tropische Nächte – ist es mir, ehrlich gesagt, ein Rätsel, weshalb die FDP noch immer nicht eingesehen hat, dass ein schnelles Handeln erforderlich ist.
Die Hessische Landesregierung setzt deshalb sinnvolle Maßnahmen eben auch im Bereich der Ökonomie um. Beispielsweise fördert die Landesregierung mit rund 12 Millionen € Investitionen kleiner und mittlerer hessischer Unternehmen in Technologien zur Ressourceneffizienz. Gerade die Vereinbarkeit von Ökologie und Ökonomie stärkt den Wirtschaftsstandort Hessen, wie es viele Unternehmen in Hessen schon jetzt zeigen. Das aktuellste Beispiel für
die Vereinbarkeit von Ökonomie und Ökologie kommt aus Nordhessen. VW hat vorige Woche verkündet, dass dort ein Leitwerk für E-Mobilität entstehen wird, mit einem Invest von insgesamt 1,5 Milliarden €.
Für die FDP ist die schwarz-grüne hessische Regierung offenbar verantwortlich für den weltweiten Stellenabbau von Siemens.
Meine Damen und Herren, wir sagen zwar immer: „Grün wirkt“, aber dies gilt auch für den hessischen Wirtschaftsminister sicherlich nur bedingt im globalen Sinne.
Erstaunlich ist bei Siemens, dass das Unternehmen eigentlich alle Voraussetzungen hat, um aus der Energiewende als Gewinner hervorzugehen. Know-how in der Kraftwerkssparte ist ja gerade beim Umbau der Energieversorgung gefragt. Bei der dezentralen Energiewende, wie wir GRÜNE sie wollen und wie sie aktuell fortschreitet, sind kleine, dezentrale Kraftwerkslösungen gefragt, aber nicht die herkömmlichen Großkraftwerke. Darauf muss sich das Unternehmen einstellen.