Oliver Möllenstädt
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Interesse einer effizienten Beratung würde ich mit Ihrem Einverständnis darauf verzichten, Ihnen alle Details unserer Beratungen hier vorzustellen. Ich kann Ihnen aber zusammenfassend berichten, dass wir uns als Rechtsausschuss sehr differenziert und detailliert mit der Vorlage, dem Entwurf eines Untersuchungshaftvollzuggesetzes für das Land Bremen, beschäftigt haben. Wir haben eine Expertenanhörung unter reicher Beteiligung durchgeführt. Wir haben insgesamt sieben fachkundige Experten angehört.
Die Inhalte dieser Anhörung sind dankenswerterweise sehr ausführlich dokumentiert worden. In der Drucksache 1157 finden Sie die Ausführungen dazu niedergelegt. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich noch einmal der Bürgerschaftskanzlei und der Ausschussassistenz für die Begleitung dieser Anhörung und die Dokumentation der Ergebnisse in diesem Bericht danken.
Wir haben als Ausschuss hernach weiter über den Entwurf beraten. Sie haben einen Antrag von uns erhalten, der ebenfalls am Ende der Drucksache 1157 aufgeführt worden ist. Alle Fraktionen haben sich hinter die darin enthaltenen Änderungsvorschläge gestellt, sodass ich hoffe, dass wir heute hier effizient zu einer Schlussberatung kommen können. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten sowie die staatliche Innendeputation haben sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion „Zugang zu Kinderpornografie erschweren – Access-Blocking ermöglichen“ mit der Drucksachen-Nummer 17/643 befasst. Federführend war der Rechtsausschuss. Der Antrag des Rechtsausschusses ist Ihnen mit der Drucksache 17/825 ebenso wie der Bericht zugegangen.
„Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen: Die Bürgerschaft (Landtag) unterstützt Vorhaben der Bundesregierung, wirksame Maßnahmen gegen Kinderpornografie zu ergreifen, mit denen im Internet der Zugang zu Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten blockiert wird. Der Einsatz eingriffsintensiver Kontrolltechniken setzt aber auch voraus, dass sich der Gesetzgeber über die damit verbundenen Einschnitte in die Freiheitsrechte seiner Bürger umfänglich im Klaren ist und ihre Verhältnismäßigkeit gründlich abwägt. Der Aufbau eines technisch effektiven und rechtlich nachvollziehbaren Schutzsystems sollte nicht ohne intensive Überlegungen und grundsätzliche Leitentscheidungen des Gesetzgebers erfolgen.“ – Soweit der Bericht des Rechtsausschusses!
Ich weiß, dass das von Ihnen über alle Parteigrenzen hinweg auch so beurteilt wird. Die in den verschiedenen Ausschüssen durchgeführten Diskussionen haben diesen Hintergrund immer wieder gezeigt, aber auch deutlich werden lassen, dass einige von Ihnen erhebliche Probleme mit der Sperrung dieses Materials im Internet aus Gründen der Einschränkung der Informationsfreiheit haben. Der eine oder die andere von Ihnen hat in diesem Zusammenhang sogar schon von chinesischen Verhältnissen gesprochen und hat dabei offensichtlich die dort praktizierte Zensur des Internet oder sonstiger Medien gemeint.
Wer sich jedoch ernsthaft mit der in Deutschland praktizierten Informations- und Pressefreiheit beschäftigt, wird anerkennen müssen, dass vorhandene Einschränkungen nichts mit Zensur, sondern lediglich mit dem Schutz bestimmter Rechtsgüter zu tun haben. Meine Damen und Herren, bei der Abwägung dieser Positionen sieht die CDU-Fraktion die Gefahr der Zensur eindeutig nicht, denn für uns ist völlig klar, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein kann.
Der Rechtsausschuss empfiehlt in seinem Bericht vom 10. September 2009 – Herr Dr. Möllenstädt hat darauf hingewiesen – der Bürgerschaft, das Vorhaben der Bundesregierung zu unterstützen, wirksame Maßnahmen gegen Kinderpornografie zu ergreifen, mit denen im Internet der Zugang zu Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten blockiert wird. Insoweit ist unserem Antrag aus Dezember 2008 Rechnung getragen worden, wir ziehen ihn deshalb zurück. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Die Bremer Landesregierung hat dazu im Bundesrat jedoch im abgelaufenen Gesetzgebungsverfahren die Vorhaben der Bundesregierung nicht unterstützt, sondern hat sich bei der Abstimmung enthalten. Glücklicherweise hatte das keine Auswirkungen bei der Einführung des Access-Blockings. Hintergrund der Enthaltung waren offensichtlich die unterschiedlichen Auffassungen zu diesem Thema zwischen Rot und Grün. Während die Grünen zunächst der Blockade solcher Bilder im Internet ablehnend gegenüberstanden, ist zumindest nunmehr der Fraktionsvorsitzende Dr. Güldner eindeutig dafür, so habe ich es zumindest den Medien entnommen, Herr Dr. Güldner. Das begrüßen wir sehr.
Natürlich wäre es das Beste, international würden diese Seiten gar nicht erst ins Netz gestellt oder sofort im Ursprungsland gelöscht werden, überhaupt keine Frage! Aber wer hier im Hohen Haus glaubt denn ernsthaft daran, dass das in all den Ländern mit geringer Staatsautorität oder großer Korruption auch nur annähernd von Erfolg gekrönt sein könnte? Weil das aus unserer Sicht nicht funktionieren kann, muss nach Ansicht der CDU der Verbreitung dieser perversen Bilder ein Riegel vorgeschoben werden.
Denn damit nimmt man den Tätern eine Einnahmequelle, und viele Kinder werden zumindest nicht mehr aus kommerziellen Gründen unsäglich gequält. Das sieht im Übrigen auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter so. Der auch für uns wichtige Schutz der Informationsfreiheit ist meines Erachtens nicht auf Menschen anwendbar, die sich Kinderpornografie im Internet oder in den sonstigen Medien anschauen, versenden oder daran ergötzen. In solchen Fällen ist der CDU-Fraktion der Schutz der Kinder ungleich wichtiger. Auch der immer wieder vorgebrachte Hinweis, diese Sperre im Internet lasse sich mit etwas technischem Verstand ganz leicht umgehen, kann aus unserer Sicht nicht als Argument gegen die Sperrung gelten, denn erstens verhindert man damit zumindest den zufälligen Besuch solcher Seiten, und zweitens wird man niemanden mit entsprechender krimineller Energie daran hindern können, irgendwelche Sicherungen zu überwinden. Das sehen wir doch täglich bei vielen anderen Straftaten, und wir verzichten trotzdem auch in Zukunft nicht auf immer bessere Sicherung unseres Eigentums oder unserer körperlichen Unversehrtheit.
Aus unserer Sicht gibt es also kein vernünftiges Argument gegen die Sperrung kinderpornografischer
Seiten im Internet. Wir fordern deshalb alle Parteien der Bürgerschaft auf, diese Maßnahmen zu unterstützen. – Danke!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um uns das zu ersparen, der Bericht ist Ihnen schriftlich zugegangen, ich würde an dieser Stelle auf eine Ausführung des Inhalts verzichten. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Rechtsausschuss hat mich beauftragt, Ihnen über das Ergebnis seiner Beratungen Bericht zu erstatten. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) hat den Bürgerantrag „Klagerecht für den Tierschutz“ in ihrer Sitzung am 26. April 2007 zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss überwiesen. Dieser nahm seine Beratungen in seiner Sitzung am 4. Mai 2007 unter Beteiligung der zu dem Bürgerantrag benannten Vertrauenspersonen auf.
Das Gesetz über das Verfahren beim Bürgerantrag sieht vor, dass Bürgeranträge, die an einen Ausschuss überwiesen worden sind, binnen drei Monaten nach Überweisung in dem zuständigen Ausschuss behandelt und der Bürgerschaft wieder vorgelegt werden. Diese Frist konnte wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode, wie bereits eingangs geschildert, nicht eingehalten werden. Es wurde mit den Vertrauenspersonen Einvernehmen erzielt, die Frist für die Behandlung bis spätestens Ende September 2007 zu verlängern. Dem entsprechen wir mit der Vorlage zur heutigen Sitzung.
Der Rechtsausschuss nahm die Beratungen über den Bürgerantrag in seiner konstituierenden Sitzung in der 17. Wahlperiode am 18. Juli 2007 wieder auf. Grundlagen der Erörterung im Ausschuss bildeten erstens eine beim Wissenschaftlichen Dienst in Auftrag gegebene Landtagsumfrage zu Initiativen auf Einführung eines Klagerechts für Tierschutzvereine und zweitens rechtliche Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes sowie des Senators für Justiz und Verfassung zum Gegenstand des Bürgerantrags. Als wesentlich im Rahmen der Erörterungen des Rechtsausschusses wurde die Frage angesehen, ob eine umfassende Regelung des Tierschutzes durch den Bund
erfolgt sei, wonach bewusst auf ein Verbandsklagerecht verzichtet werde und dementsprechend auf Landesebene kein Raum für eine abweichende Regelung gegeben sei.
Seitens des Ausschusses bestehen für die Einführung eines umfassenden Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine in Form einer Anfechtungsklage erhebliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Tierschutzgesetz von seiner Kompetenz abschließend Gebrauch gemacht und im Tierschutzgesetz nicht nur materiellrechtliche, sondern auch besondere verwaltungsrechtliche Regelungen getroffen. Die Ausschussmehrheit vertrat die Auffassung, dass dem Landesgesetzgeber eine Gesetzgebungskompetenz im Sinne von Paragraf 42 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung zur Einführung einer Feststellungsklage verbleibe. Der Ablauf der Beratungen im Rechtsausschuss sowie das Beratungsergebnis sind weiterhin in der Ihnen vorliegenden Drucksache 17/39 dokumentiert, auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte.