Gerhard Waschler
Appearances
Last Statements
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich mit Blick auf die Uhr sehr kurz fassen. Ich erkenne das Engagement von Seiten der Opposition an. Herr Kollege Leichtle, in machen Dingen haben Sie Recht. Ich schätze auch das Engagement der Frau Kollegin Kellner, auch wenn viele Dinge nicht richtig waren. Aber das einzige mit Substanz, das heute dargelegt wurde, war der Vortrag des Herrn Kollegen Schmid.
Ich möchte das kurz begründen. Kollege Schmid hat die Dinge auf den Punkt gebracht, die Kollege Leichtle schon dargelegt hatte, obwohl in seiner Vorlesestunde viele Dinge nicht richtig sein konnten, weil er aus Briefen zitiert hat, deren Autoren – auch wenn sie dem BLSV angehören – zu Zeitpunkten schrieben, wo der Sachstand noch nicht vollständig vorlag. Der Sachstand ist schlicht und ergreifend folgender: Vereine sind dadurch in Not geratenen, dass Haushaltsmittel im Gegensatz zu früheren Jahren nicht für Sonderprogramme zur Verfügung standen und dass hier Dinge problematisch wurden. Allerdings wurde den Vereinen in den Bescheiden von vornherein gesagt, dass alles unter der Maßgabe vorhandener Haushaltsmittel laufen werde und dass man auf die genannten Termine nicht hundertprozentig vertrauen könne. Das muss man der Redlichkeit halber sagen.
Wenn Sie aus Prognosen zitieren, die viel Angst erzeugten und deren Verfasser im BLSV ist, kann man nur sagen: Die CSU-Fraktion handelt nach dem Motto, dass das, was versprochen wird, auch gehalten wird. Der bayerische Ministerpräsident hat klar und deutlich gesagt, dass die Fraktion beschlossen hat – ich wiederhole das nicht weiter, weil es Herr Kollege Schmid hervorragend vorgetragen hat –, dass die Vereine, die anfinanziert und gebaut haben, nach Kräften unterstützt werden und dass im Nachtragshaushalt der entsprechend gültigen Haushalte der Jahre 2003/2004 Handlungsfähigkeit besteht. In Berlin dagegen wird versprochen und teilweise gelogen, dass sich die Balken biegen.
Ein weiterer Punkt gehört zur Redlichkeit – ich fasse kurz zusammen –, nämlich dass sich die Dinge, die Kollege Leichtle monierte, in naher Zukunft für die betroffenen Vereine abmildern.
Noch etwas gehört zur Redlichkeit, da immer von Säulen gesprochen wurde.
Hören Sie doch einmal zu, Frau Kollegin. Ich sage Ihnen etwas; vielleicht können Sie auch etwas lernen, nachdem Kollege Güller auf Nachhilfestunden besteht. Frau Kollegin Kellner hat nämlich etwas verwechselt.
Sportstätten können nämlich sehr wohl auch über FAG gefördert werden, wenn sie im Raumprogramm Schulsportnutzung enthalten ist. Dort gibt es Breitensport- und Leistungssportnutzung.
Kollege Leichtle, wenn Sie beklagen, dass die Säule der kommunalen Förderung von Sportstätten über das FAG weggefallen ist, müssen Sie auch sagen, warum. – Weil nämlich die kommunalen Spitzenverbände seinerzeit zugestimmt haben, dass die Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit entsprechend heruntergefahren wird. – Sie nicken, Sie wissen das. Ich sage: Wenn Sie das wissen, dann ist es nicht redlich, wenn Sie den Kolleginnen und Kollegen, die hier zu später Stunde im Plenum sitzen, nicht reinen Wein einschenken. Ich sage Ihnen ganz offen: Dadurch fallen Ihre Kritik und Ihre Argumentation wie ein Kartenhaus zusammen. Wir können draußen in der Fläche mit erhobenem Haupt auf die Vereine zugehen und ihnen mit Fug und Recht sagen, dass wir dafür gekämpft haben und in der Fraktion eine tragfähige Entscheidung auf den Weg gebracht haben.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vorausschicken, dass zu dieser Gesetzesänderung in den Ausschussberatun
gen über die Parteigrenzen hinweg miteinander sehr konstruktiv um die bestmöglichen Lösungen gerungen wurde. Das gilt auch für die Themen, die in der CSUFraktion vorbereitend besprochen wurden.
Leider muss ich mich nochmals an die Kolleginnen und Kollegen der Opposition mit dem Hinweis wenden, dass wir immer dann viele Dinge behandeln mussten, wenn es um Kürzungen ging, die wir nicht hätten behandeln müssen, wenn wir dazu nicht durch die einbrechenden Steuereinnahmen, die eindeutig von der rot-grünen Bundespolitik zu verantworten sind, gezwungen worden wären. Ich weiß, dass dieser Hinweis denen nicht schmeckt, die eigentlich nichts dafür können, aber ihre Genossinnen und Genossen, die die Verantwortung dafür tragen, in Berlin sitzen haben.
Man kann hierfür ja nicht der Staatsregierung und der CSU-Fraktion die Verantwortung unterschieben.
Ich darf nun zu den Themen kommen, die den Gesetzentwurf ausmachen. Es ist nämlich ein sehr vielfältiger Gesetzentwurf, der in vielen Bereichen Fortschritte zeigt und Anpassungen mit sich bringt, die weit in die Zukunft reichen. Ich darf nur darauf hinweisen, dass wir den Master-Abschluss integriert haben, der eben mit akkreditierten Studiengängen den Zugang zum höheren Dienst unter bestimmten Voraussetzungen eröffnet, und dass – neben vielen anderen Dingen – erweiterte Übergangsregelungen zum Antragsruhestand enthalten sind.
Das Richtergesetz hat Veränderungen erfahren. Ebenso darf ich auf die Arbeitnehmerbeihilfe hinweisen, die bei Arbeitnehmern, die bisher eine volle Beihilfe bekamen, diese auch nach dem 30. Juni 2003 im bisher gewährten Umfang bekommen, um gerade bei Familien eine finanzielle Überforderung zu vermeiden. Der Staatsregierung ist auch dafür zu danken, dass im Bereich der Wahlleistungen der Selbstbehalt bei der Beihilfe für Beamte zurückgenommen wurde; ich weise auf das Zweibettzimmer und darauf hin, dass der alte Rechtszustand nicht nur wiederhergestellt, sondern dass der Selbstbehalt auf 30 Tage begrenzt wird. Das war bisher noch nicht der Fall.
Es ist nicht nur ein Zeichen des guten Willens, sondern der Anerkennung, der Motivation und der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, dass Anliegen verschiedener Damen und Herren, die draußen eine sehr gute Arbeit leisten, berücksichtigt wurden. Ich darf nur auf den Änderungsantrag der CSU hinweisen, der den Selbstbehalt von 35 e bei der Chefarztbehandlung auf 25 e verminderte. Auch hier haben wir im federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes eine einstimmige Beschlusslage erhalten. Auch der gleich lautende SPD-Antrag war für uns ein wichtiger Punkt, wo wir die Differenzkostenbeihilfe erhalten haben, die damit insgesamt im Rechtszustand im Bereich der Arbeitnehmerbeihilfe wieder eine unveränderte Lage erzeugt.
Ich darf bei der Gesamtbetrachtung all der Dinge, die wir in den Ausschüssen behandelten, feststellen, dass wir notwendige Sparbeiträge haben, die auch im öffentlichen Dienst anerkannt sind und die in finanziell schwierigen Zeiten für alle Bevölkerungsgruppen eine Notwendigkeit darstellen. Wir haben nach kritischer und konstruktiver Diskussion nicht nur intensiv versucht, tragund zukunftsfähige Lösungen zu finden, sondern wir haben etwas erreicht, von dem man mit Fug und Recht sagen kann, es war eine Notwendigkeit. Mit den jetzt vorhandenen Dingen wird man in der Zukunft leben können.
Allerdings haben wir das große Problem, dass wir gezwungen sind, je schlimmer die steuerliche Lage wird und wenn durch die Gesundheitsreform noch weitere Einschnitte kommen, das eine oder andere über Parteigrenzen hinweg zu überdenken. Das haben wir, als wir über Selbstbehalte diskutierten, in die Antragsentwürfe entsprechend aufgenommen.
Ich betone nochmals ausdrücklich, dass der Staatsregierung dafür zu danken ist, dass zum Beispiel bei den Kürzungen der Arbeitnehmerbeihilfe und der Wahlleistungen bei Krankenhausaufenthalten ein Entgegenkommen gezeigt wurde. Gerade in der bekannten Zwangslage sind mit Blick auf einen weit in die Zukunft reichenden Gesamthaushalt, der auch für die kommenden Generationen zu verantworten ist, die hier vorzuweisenden Lösungen nicht nur eine permanente Aufgabe. Vielmehr haben wir einen Baustein geschaffen, auf den auch weiterhin gebaut werden kann.
Damit repräsentiert der vorliegende Gesetzentwurf – ich betone nochmals: auch mit den von uns nicht zu verantwortenden notwendigen Kürzungen, wobei die Ursache weder beim Freistaat Bayern noch bei der Staatsregierung und der CSU-Fraktion liegt – dennoch eine ausgewogene Mischung aus inhaltlichen und formalen Fortschritten, die auch in dieser Richtung eine Tragfähigkeit erzeugen. Wir haben die finanzpolitischen Notwendigkeiten mit Blick auf die nachfolgenden Generationen gesehen und tragfähige zukunftsorientierte Lösungen in den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes auf den Weg gebracht.
Deswegen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, kann es nur ein Abstimmungsverhalten geben, nämlich Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen des federführenden Ausschusses und Annahme des Gesetzentwurfs mit den entsprechenden Änderungen aus den Anträgen. Die Änderungsanträge der Opposition mit den Drucksachennummern 14/12406 und 14/12407 stehen in erster Linie wegen der nicht vorhandenen Möglichkeiten und nicht gegebenen Vorschläge zur Gegenfinanzierung zur Ablehnung an.
Ich wiederhole und fasse mit einem Satz zusammen: Wir gehen in eine gemeinsame Zukunft. Ob wir wollen oder nicht, haben wir die Aufgabe, verantwortlich zu handeln. Bei den finanziellen Zwängen von heute ist das ein Baustein, auf dem das weitere Haus des öffentlichen Dienstes gebaut werden kann.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun Frau Naaß.
Herr Präsident, Hohes Haus! Ich will nicht der Versuchung nachgeben, eine Standortdiskussion anzuzetteln, wie das gerade Herr Kollege Odenbach getan hat. Als ich gerade zum Rednerpult ging, hat mir ein Kollege das Wort „Passau“ zugerufen. Ich möchte eine solche Diskussion vermeiden, weil das Thema die Änderung des Bayerischen Beamtenfachhochschulgesetzes ist. Zu Ihrem Zuruf, Herr Kollege Dr. Dürr: Wir werden die Anregungen in den Ausschüssen aufgreifen und diskutieren.
Ich möchte deshalb kurz feststellen, dass wir uns alle einig sind, dass gewisse Änderungen notwendig geworden sind. Seit 1990 ist viel Zeit vergangen. Wir werden auf der Grundlage eines Beschlusses des Bayerischen Landtags, der auf einen Antrag der CSU-Fraktion zurückgeht, diese Belange aufgreifen. Nötig ist eine Modernisierung und eine zeitgerechte Umgestaltung.
Hier geht es um Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der Befähigung für höher qualifizierte Tätigkeiten der nächst-höheren Laufbahn.
Zu den Begriffen ist zu sagen, dass der Bildungsauftrag, der Institutionen gegeben wird, knapp und deutlich formuliert werden muss. Dieser Aufgabe haben wir uns bereits im Vorfeld gestellt. Wir werden uns ihr auch in den Ausschussberatungen stellen. Mit der Verweisung des Entwurfs in die Ausschüsse wird der Weg für eine zukunftsfähige Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern frei.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir Leid, wenn ich Frau Kollegin Naaß in einigen wenigen, aber wichtigen Punkten widersprechen muss.
Sie beklagt, dass Änderungen notwendig sind. Hierzu kann man nur feststellen, dass es eine Stärke der Politik der CSU ist, Änderungen durchzuführen und nicht auf einem Weg zu bleiben, der in eine andere Richtung weist. Wenn Sie sagen, mit dem vorliegenden Entwurf werde eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht, dann ist das insofern richtig. Die verschiedenen Punkte sind dem Entwurf zu entnehmen.
Für das Beamtengesetz haben Sie verschiedene Beispiele genannt. Diese Änderungen – das möchte ich ausdrücklich sagen – sind nicht nur notwendig, sondern sie bringen schlicht und ergreifend für die Betroffenen in der Gesetzgebung Fortschritte. Sie haben gesagt, das besprechen wir in den Ausschüssen. Das ist richtig. Dort werden wir darüber reden. Aber wir sollten auch darüber reden, dass beispielsweise mit dem Master-Abschluss in akkreditierten Studiengängen der höhere Dienst erreicht werden kann. Das ist ein wichtiger und richtiger Fortschritt. Ein anderes Beispiel ist, dass bei der unterhälftigen Teilzeit die bisherige Höchstgrenze von zwölf Jahren gestrichen wird. Das ist ein wichtiger Fortschritt für Kinderbetreuung und -pflege. Es ließen sich auch noch verschiedene andere Dinge aufweisen. Hierin erkennt man die deutliche Linie einer Politik, die für die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat Bayern gemacht wird.
Sie haben die Beihilfe angesprochen. Hier ist es der Staatsregierung hoch anzurechnen, dass sie es erkannt hat, dass durch die Streichung der Beihilfe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, Probleme wegen sehr stark erhöhter Krankenversicherungsbeiträge entstanden sind. Dass diese Streichung der Beihilfe letztlich nicht in Kraft getreten ist, ist auch Merkmal einer Politik, auf die die Menschen im Freistaat vertrauen können. Das Gleiche gilt für die Wahlleistungen. Über die Frage, ob Kürzungen in diesem Umfang angemessen und gerechtfertigt sind, kann man immer diskutieren. Aber auch hier hat die Staatsregierung einen Kompromiss dergestalt geschlossen, dass der Aufenthalt in einem Zweibettzimmer im Krankenhaus wieder beihilfefähig wird. Auch dieser Schritt war richtig. Er ist nicht beklagenswert, wie man Ihren Ausführungen, Frau Kollegin Naaß, entnehmen könnte.
Um es auf einen Nenner zu bringen: Die Notwendigkeit, im öffentlichen Dienst zu sparen, beruht auf den extrem schlechten Rahmenbedingungen, die nicht der Freistaat Bayern zu vertreten hat, sondern die durch den Einbruch der Steuereinnahmen entstanden sind, welchen Berlin zu verantworten hat. Wenn dort eine so desolate Steuerpolitik und katastrophale Wirtschaftspolitik betrieben wird, dass uns die notwendigen Mittel fehlen, darf dies in diesem Haus auch gesagt werden.
Insgesamt darf ich feststellen, dass mit diesem Gesetzentwurf ein Paket auf den Weg gebracht wird, mit dem man angesichts der harten und stark veränderten finanzpolitischen Rahmenbedingungen leben kann. Wir werden in den von Ihnen genannten Bereichen weiterhin eine Position einnehmen, die uns aus der Sicht der Bediensteten im Vergleich mit den anderen Ländern an der Spitze der Bundesrepublik Deutschland stehen lässt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir auch hier nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist es so beschlossen.
Abgesetzt werden muss Tagesordnungspunkt 2 g), nachdem der von der Staatsregierung für die Erste Lesung angekündigte Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalrechts nicht vorgelegt worden ist.
Ich rufe auf
Tagesordnungspunkt 2 h
Gesetzentwurf der Abgeordneten Maget, Dr. Scholz, Dr. Kaiser und anderer und Fraktion (SPD)
zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der
Erste Lesung –
Wird der Gesetzentwurf vonseiten der Antragsteller begründet? – Ja, Herr Dr. Scholz bitte.
Herr Präsident! Herr Staatsminister, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die drohende Schließung des Betriebsstandortes Passau der Siemens AG gegebenenfalls unter Hinweis auf die Ausnutzung möglicher betriebsinterner Umschichtungen und auf die moralische Verpflichtung eines deutschen Konzerns, Arbeitsplätze besonders in Regionen Bayerns mit hoher Arbeitslosigkeit zu erhalten, bestmöglich abzuwenden?
Herr Staatsminister, sind Sie mit mir einer Meinung, dass sich die Situation für Siemens mit Blick auf das Werk Passau nie in dieser Schärfe dargestellt hätte, wenn die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland insgesamt wesentlich besser wären?
Herr Staatsminister! Halten Sie es für möglich und sinnvoll, dass die Staatsregierung mit Blick auf die Entwicklung, die Sie dargestellt haben, verstärkt auf die Siemens AG einwirkt, um zu erreichen, dass künftig Projekte in der Forschung und Technologieentwicklung, die Arbeitsplätze schaffen, in den Passauer Raum verlagert werden, wo eine Universität besteht, die Verbindung mit der Wirtschaft und einschlägigen Institutionen hat?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Naaß hat die Aktuelle Stunde heute mit den Worten eingeleitet: „Es brennt im öffentlichen Dienst“.
Ich nehme unter Bezug auf diese Aussage das Fazit dieser Aktuellen Stunde aus meiner Sicht vorweg: Ausgerechnet die Genossen der Brandstifter in Berlin rufen im Bayerischen Landtag nach der Feuerwehr. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, Ihr Generalsekretär Scholz hat in der „Welt“ vom 10. März 2003 die Ursache Ihrer Verwirrung auf den Punkt gebracht. Ich zitiere: „Wir bekennen uns nicht zu dem, was wir machen“. Das muss man so stehen lassen. Diese Aussage zeigt uns, dass wir über Vieles, was gesagt wurde, den Mantel der christlichen Nächstenliebe ausbreiten müssen.
Dennoch müssen Anmerkungen erlaubt sein, denn die Verwirrung hat schon im Titel der Fragestellung zur Aktuellen Stunde begonnen. Zunächst hat der Titel gelautet: „Was ist los im öffentlichen Dienst in Bayern; Hausaufgaben nicht erledigt?“ In Ihrer Pressemitteilung ist plötzlich aus der Fragestellung eine Feststellung geworden: „Was ist los im öffentlichen Dienst in Bayern? Die Hausausgaben sind nicht erledigt.“
Ich muss schon sagen: Selbst bei oberflächlicher Betrachtung ist das merkwürdig. Gerade in Pisa-Zeiten wollen wir schon wissen, worüber die SPD genau reden will, welche Hausaufgaben denn jetzt gemeint sind, welche sachlich fundierten Alternativen zu den Dingen, die uns bewegen, diskutiert werden sollen. Dazu kann man nur Fehlanzeige feststellen.
In Ihrer Pressemitteilung erwähnen Sie die Feuerwehr und dass wegen Kürzungen eine Demotivierung vorhanden sein soll; Demotivierungen sind wohl vorhanden, und zwar mit Blick auf das 630-Mark-Gesetz, das vieles verursacht hat, was mühsam wieder korrigiert werden musste. Dabei kann man von Demotivierung reden.
Lieber Herr Kollege Wörner – ich schätze Sie sehr –, aber heute haben Sie im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes gemeint, die Steuergesetzgebung in Bayern sei schuld an der Misere der öffentlichen Haushalte, und auch, dass das den Bund nichts angehe. Man muss wirklich genau hinschauen, wo die Wurzel des Übels liegt, nämlich bei der rot-grünen Wirtschaftsund Steuerpolitik, die uns sehr wehtut. Kein Kollege der CSU-Fraktion ist davon begeistert, wenn irgendwelche Einschnitte wegen Steuereinbrüchen vorgenommen werden müssen.
Noch eine kleine Korrektur: Der Arbeitskreis „Öffentlicher Dienst“ der CSU hat deutlich gemacht, dass wir uns manche Dinge auch anders vorgestellt haben und besonders im Beihilfebereich andere Regelungen möchten. Der Antrag zur Härtefallregelung ist nicht so einfach hergezaubert worden, sondern er hat einen Vorlauf gehabt. In dem Zusammenhang ist es wichtig, dass man hier aufzeigt, dass es keine solide Politik der SPD in Bayern ist, wenn man dem verantwortungsvoll handelnden bayerischen Finanzminister trotz der von Rot-Grün verursachten Steuereinbrüche unterstellt, er hätte nur die Demotivierung des öffentlichen Dienstes im Sinn. Schauen Sie nur einmal nach Berlin oder NordrheinWestfalen, um nur zwei Bundesländer zu nennen. Wir wissen auch ohne Belehrungen durch die SPD, dass wir in Bayern einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst haben und im Gegensatz zu den anderen Bundesländern auch in Zukunft noch haben werden.
Die Kollegen Ach und Sackmann haben viele Einzelheiten genannt. Ich weise nur darauf hin, dass wir in Bayern als einzigem Land noch in nennenswertem Umfang Beförderungsstellen haben, echte Neueinstellungen – zum Beispiel im Lehrerbereich – und gesonderte Zahlungen für die Leistungselemente, wo gesonderte Mittel bereitgestellt werden. Das sind nur wenige Beispiele. Bei diesem Fazit, auf das ich jetzt zu sprechen komme, kann
ich Bezug auf den Reformator Luther nehmen, der gesagt hat, bei Reden soll man forsch auftreten. Man könnte sagen: Das Forsch-Auftreten mit einer gewerkschaftlich orientierten Pressekonferenz im Vorfeld der Aktuellen Stunde ist Sache der SPD. „Mach’s Maul auf“ – das ist natürlich problematisch –, Martin Luther hat gesagt, dass man das so machen soll. Das Maul kann man nur dann aufmachen, wenn eine solide Fragestellung vorhanden ist. Bei der gegebenen Verwirrung aufseiten der SPD ist auch dies nicht so optimal gelungen.
Das Dritte, was Martin Luther gesagt hat, lautet: „Hör’ bald auf“. Diese Aufforderung muss man an Berlin richten, und zwar –
an Ihre rot-grüne Bundesregierung, die mit ihrer desolaten Politik in Berlin dem öffentlichen Dienst in Bayern massiv schadet.
Herr Staatsminister, teilen Sie meine Meinung, dass mit Blick auf die bevorstehende Öffnung der Europäischen Union im Osten verstärkt auf den Bund eingewirkt werden muss, die Sicherheitslage zu optimieren, und dass man kurz- oder mittelfristig vor allem mit Tempolimits und Überholverbot an den besonders unfallgefährdeten Abschnitten den Bürgerinnen und Bürgern, die wegen der in letzter Zeit gehäuften Unfälle berechtige Ängste haben, entgegen kommen sollte?
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich darf vorausschicken, dass ich schon einigermaßen erstaunt bin, wenn Kollege Odenbach in seinen Ausführungen immer darauf verweist, dass die Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion keine Ahnung hätten, was im Lande vorgeht. Ich werde versuchen, hier darzulegen – und nicht nur auf die Ausschussberatungen verweisen –,
dass hier sehr wohl Sachverstand vorhanden ist, und zwar auch bei den Kolleginnen und Kollegen der CSUFraktion, die nicht gerade zufällig aus dem Schuldienst kommen. Ich kann das so sagen, weil ich glaube, dass ich in diesem Bereich weiß, wovon ich spreche.
Unbestritten ist allerdings, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Thematik „Gesundheit und Dienstfähigkeit der Lehrerinnen und Lehrer“ ein wichtiges Problemfeld betrifft. Allerdings hat Kollege Odenbach keine neuen Argumente vorgebracht. Es ist also so wie in den Ausschussberatungen: dass wir die Anträge sehr differenziert betrachten müssen. Das heißt, wir haben zwei Anträgen mit kleinen Änderungen zugestimmt und zwei weitere abgelehnt.
Was den Bericht des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes angeht, bestand Zustimmung auch dahin gehend, dass entsprechende Programme und Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation, zur Erhaltung von Gesundheit und Dienstfähigkeit eingeleitet werden müssen. Dass hier vieles bereits auf dem Weg ist, hat Kollege Odenbach bestenfalls am Rande gestreift.
Bevor ich ins Detail gehe, darf ich darauf hinweisen, dass es immer einfach ist, von Seiten der Opposition zu sagen, da müsste noch mehr getan werden. Wenn bei sinkenden Steuereinnahmen Forderungen erhoben werden nach Senkung von Klassenhöchststärken, nach zusätzlichen Anrechnungsstunden oder Streichung des
verpflichtenden Arbeitszeitkontos und dann noch nach einer Verringerung der UPZ, der Unterrichtspflichtzeit, an Grund-, Haupt- und Sonderschulen – das alles kann eigentlich nur jemand machen, der sich den Haushalt nicht angeschaut hat, bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts nicht da war oder überhaupt kein Interesse hat, den Ausführungen hier zu folgen.
Ich möchte das auch belegen; denn ich pflege durchaus die Dinge, die ich behaupte, mit Fakten zu untermauern.
Ich habe das gestern in anderem Zusammenhang bereits getan und empfehle, wenn hier Äußerungen in Richtung Bildungspolitik gemacht werden, zu sehen, dass wir im Haushalt für das Jahr 2002 7,8 Milliarden Euro für Bildung vorgesehen haben und mit insgesamt 9000 zusätzlichen Lehrerstellen seit 1989 eine Spitzenposition in Deutschland einnehmen.
Auch bei den so genannten Kleinigkeiten, verehrte Kolleginnen und Kollegen, hat der Haushalt einiges zu bieten. Im Nachtragshaushalt sind bei den Dingen, die uns immer wieder ein Anliegen waren – ich nehme jetzt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die Systembetreuer, das Verwaltungspersonal und die Förderschulen heraus –, Verbesserungen erreicht wurden.
Doch lassen Sie mich zum Kern der Antragsthematik kommen. Es ist eine unbestrittene Tatsache – und das sage ich, ohne jetzt einen Vergleich treffen und das auf das Parlament übertragen zu wollen –, dass bei Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit die Lehrerinnen und Lehrer vier Prozent vor den Damen und Herren aus vergleichbaren Verwaltungsstellen liegen. Das ist – ähnlich wie bei der gesamten Burn-out-Thematik, die bereits seit mehr als 20 Jahren ein Thema der wissenschaftlichen Diskussion ist – auf ein vielschichtiges Bündel von Faktoren und Erscheinungen zurückzuführen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, so einfach, wie es sich die Opposition macht, geht es eben nicht. Ich kann nicht hergehen – damit bin ich beim ersten Punkt – und sagen, die Zahl der Schüler in einer Klasse sei das entscheidende Kriterium für die Arbeitsbelastung des Lehrers. Das ist nämlich nirgendwo in diesem Zusammenhang nachgewiesen. Vielmehr ist nachgewiesen – und das gilt für alle einschlägigen Studien –, dass nicht die Klassengröße, sondern die Zusammensetzung der Klasse maßgeblich ist.
Schüler mit mehr Verhaltensauffälligkeiten als gewöhnlich, mit geringen Deutschkenntnissen, mit unterschiedlicher Herkunft – das sagt uns die Soziologie – stellen die Problemfälle dar. Ein weiteres Indiz dafür, dass dieser Faktor allein nicht gilt, ist, Kollege Knauer, dass die Klassenhöchststärken an den Volksschulen schrittweise gesenkt worden sind. Im Schuljahr 2000/2001 haben wir aktuell mit 23,74 Schülern pro Klasse den niedrigsten Stand der letzten zehn Jahre. Dies kann also nicht der
Grund für ansteigende Pensionierungen im Lehrerbereich sein.
Die vom Kollegen Odenbach erwähnte Studie mit dem Titel „Sozialmedizinische Evaluation der Begutachtung und der vorzeitigen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten im Freistaat Bayern“ zeigt natürlich auch verschiedene Ursachen auf, die ich ganz kurz zusammenfassen darf.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Dr. Waschler, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Odenbach?
Herr Kollege Odenbach soll sich meine Ausführungen bitte bis zum Schluss anhören und kann dann gern entsprechend Stellung nehmen. Ich hätte gerne den Zusammenhang hergestellt; denn ich glaube, dass dies für das Gesamtverständnis wichtig ist. Ich bitte auch die Opposition darum, sich etwas zu konzentrieren; denn sonst kommen wieder so seltsame Anmerkungen wie gerade vorhin.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mangelnde Disziplin, geringere Lernbereitschaft, veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen,
fehlende Professionalität, Frau Kollegin, die wir mit der Reform der Lehrerbildung auch angehen werden, Professionalität, die man in Konflikt- und Stresssituationen braucht, die Perspektivlosigkeit und der Selbstwertverlust der Lehrer – ich werde darauf eingehen, wo die Verantwortung dafür liegt, dass momentan kein Beförderungsamt existiert – und Stressfaktoren, die dann auftreten, wenn berufliche und familiäre Belastungen mit dienstlichen Belastungen zusammentreffen – all das sind Faktoren, die hier zu nennen sind.
Festzustellen bleibt: Es besteht Handlungsbedarf, und dieser Handlungsbedarf ist an verschiedenen Faktoren zu sehen. Herr Kollege Odenbach, der Punkt ist, dass hinsichtlich der Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit selbst nirgendwo nachgewiesen wird, dass ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Quote psychischer oder psychosomatischer Erkrankungen oder mit anderen Ereignissen besteht, die zur Dienstunfähigkeit von Lehrerinnen und Lehrern führen. Das ist nirgendwo nachgewiesen.
Aus diesen Gründen – deswegen haben wir dem Antrag im federführenden Ausschuss zugestimmt – ist ein Maßnahmenbündel notwendig. Ich gehe auf Maßnahmen, die bereits existieren und die jedem Lehrer offen stehen, in aller Kürze ein. Die Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit aus Altersgründen und für Schwerbehinderte beginnt bereits mit dem 55. Lebensjahr bzw. mit einer festgestellten Minderung der Erwerbsfähigkeit um 50%. Übrigens: Mit 62 Jahren hat der Lehrer drei Wochenstunden weniger zu unterrichten, bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 90% ebenfalls um 4 Wochenstunden weniger. Schließlich wird in jedem Fall, in dem ärzt
lich festgestellt eine Rekonvaleszenz notwendig ist, eine entsprechende Ermäßigung gewährt.
Ich komme nun zu einem Punkt, der hinsichtlich der Wichtigkeit bedeutend höher einzustufen ist als die Ausführungen, die wir gerade gehört haben. Bei der Lehrerfortbildung wird Enormes geleistet. Es gibt nicht nur die Dillinger Lehrerfortbildung, sondern auch die an den Schulen durchgeführte Lehrerfortbildung. Es ist nicht davon auszugehen, dass wir 100000 Lehrer haben, die alle dringend das Bedürfnis haben, in gewissen Bereichen fortgebildet zu werden. Ich greife zwei Themen heraus: „Konfliktbewältigung im pädagogischen Alltag“ oder „Stressbewältigung in der Schule“ sind Angebote, die man annehmen kann, wenn man dies will. Wenn man keinen Bedarf hat, braucht man nicht nach Dillingen zu gehen oder solche Angebote in der Lehrerfortbildung wahrzunehmen.
Ansonsten ist noch die Altersteilzeit aufzuführen. Sie wird stark in Anspruch genommen und ermöglicht all denen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, die dieses Angebot annehmen wollen. Damit wird ein weiterer Beitrag geleistet, sich gleitend in Richtung des Ruhestandes zu bewegen. Bei der Teilzeit ist ebenfalls das Freistellungsjahr, das so genannte Sabbat-Jahr zu erwähnen. Damit wird Lehrern, die dies freiwillig möchten, ermöglicht, bei Mehrleistung über einige Jahre ein Freistellungsjahr zu nehmen, zum Beispiel zur persönlichen Selbstverwirklichung. Das, Herr Kollege Odenbach, sehe ich sehr positiv. Deswegen ist der von Ihnen erwähnte Antrag der CSU-Fraktion nicht sinnlos, sondern sehr sinnvoll. Wenn jemand über das normale Maß oder bei Teilzeit mit entsprechend erhöhtem Maß freiwillig Dienst leisten möchte und dann freigestellt wird, dann ist das für mich ein Stück mehr Freiheit für den Lehrer. Da von Unsinn zu sprechen, ist, glaube ich, nicht sehr zielführend.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, in dieser Studie ist sehr wohl auch aufgeführt, dass es sinnvoll ist, Hilfen an die Hand zu geben. Wenn bei der Prävention von Dienstunfähigkeit auf die Stressfaktoren abgestellt wird, dann ist es auch wichtig, dass bezüglich dieser Stressfaktoren auch während des Schuldienstes geholfen wird. Wenn behauptet wird, es sei nicht sinnvoll, die Schulpsychologen einzubeziehen, dann frage ich mich, warum. Die Schulpsychologen haben klar definierte Aufgaben; sie haben eine entsprechende Ausbildung; sie besitzen klar definierte Fähigkeiten. Im einschlägigen Artikel 78 Absatz 1 Satz 2 des Bayerischen EUG steht: „Zur Unterstützung der Schulen bei der Schulberatung werden Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen und Schulpsychologinnen bestellt.“ Jetzt wird eingeführt – ich zitiere: Bei entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung kann er...
der Schulpsychologe –
Aufgaben praxisbegleitender psychologischer Beratung von Lehrkräften und Schulen (zum Beispiel Supervision, kollegiale Fallbesprechungen, pädago- gische Gesprächskreise, unmittelbare Beratung von Lehrkräften) übernehmen.
Dann kommt der Zusatz:
Er ist dabei allerdings auf das Vorfeld ärztlicher Tätigkeit beschränkt.
Dazu kann ich nur sagen: Dies ist sehr wohl zielführend; das ist ein weiterer wichtiger Baustein – wir können darüber diskutieren, ob es ein kleiner Baustein ist –, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Eine zielgerichtete Forderung wäre, die Zahl der Schulpsychologen entsprechend zu erhöhen. In Bezug auf den Doppelhaushalt 2003/2004 ist wohl einiges zu tun, um die derzeitige Zahl von 450 Stellen zu erhöhen.
Weiter darf ich auf die Belastungsuntersuchung hinsichtlich der zweiten Phase der Lehrerbildung bzw. der Probezeit – wenn jemand Lehrer zur Anstellung ist – eingehen. Man muss feststellen, dass im Verlaufe des Berufslebens Belastungen auftreten, die schon zu Beginn erkennbar sind. Warum sollte dann nicht eine entsprechende Beobachtung und Beratung erfolgen? Bei jungen Lehrern, die eben mit den gestiegenen Belastungen oder mit dem schulischen Alltag nicht fertig werden, ist es schon wichtig, genauer hinzusehen und zu prüfen, ob jemand die Eignung aufweist oder nicht, die man für die nächsten Jahrzehnte beruflicher Tätigkeit benötigt. Damit erspart man sich eine Fehlleitung in eine nicht gewünschte Richtung. Deshalb ist das sehr sinnvoll. Herr Kollege Odenbach, ich schätze Sie sehr, aber wenn Sie sagen, dass dies naiv sein soll, dann muss ich erwidern: Das ist keinesfalls naiv – egal, wie ich das Wort auslege –, sondern es ist sehr zielgerichtet, wenn eine intensive Beobachtung auch unter gesundheitlichen Aspekten erfolgt.
Allerdings – damit bin ich beim nächsten Punkt – kann man sich fragen: Warum den zweiten Schritt vor dem ersten tun? Der erste Schritt ist natürlich der noch wichtigere, der uns mittelfristig sehr weit bringt. Kollege Knauer und Kollege Schneider haben federführend die Reform der Lehrerbildung auf den Weg gebracht. Das Hohe Haus hat sie dann beschlossen. Die Lehrerausbildung wird zum 1. August 2002 neu gestaltet. Ziel ist eindeutig und unbestritten eine stärkere Praxisorientierung mit Blick auf das spätere Berufsleben.
Wir haben die Absicht, den Lehramtsstudierenden möglichst große Klarheit über ihre Eignung für den angestrebten Beruf zu vermitteln. Deshalb wollen wir ein dreibis vierwöchiges Orientierungspraktikum einführen, bei dem die Eignung und die Liebe der Studierenden zu ihrem Beruf festgestellt werden kann. Das schulpädagogische Blockpraktikum wird umgestaltet. Die Studierenden sollen im Rahmen dieses Praktikums sehr früh Unterrichtserfahrungen sammeln. Am Ende dieses Praktikums, das zwischen drei und fünf Wochen dauern soll, soll ein ausführliches und ungeschminktes Beratungsgespräch stehen. Dies haben wir ausdrücklich gefordert.
Die mit der Betreuung beauftragten Lehrkräfte werden die Beobachtungen zusammenstellen. Wenn eine Nichteignung festgestellt wird, müssen die Lehrkräfte geeignete Schritte in die Wege leiten. Bei einem Studenten, der sich tatsächlich in der falschen Laufbahn befindet, ist zu diesem Zeitpunkt noch eine Korrektur möglich. Die
Mehrheit dieses Hohen Hauses hat bereits wegweisende Schritte unternommen: Wir haben die ersten Zentren für Lehrerbildung und Fachdidaktik eingerichtet. Ich bin natürlich sehr froh, dass das erste Zentrum in wenigen Wochen an der Universität Passau eröffnet wird. Dort soll im Rahmen eines Modellversuchs die pädagogische und psychologische Vermittlung gestärkt und der Theorie- und Praxisbezug verbessert werden. Dies wird im Rahmen der Änderung der Neunten Lehramtsprüfungsordnung festgelegt werden.
Ein Quantensprung wäre die Schaffung eines Beförderungsamtes. Dies ist ein leidiges Thema. Ich halte es nicht für zielführend, dass Sie bei der Diskussion im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes darauf hingewiesen haben, dass ein solches Beförderungsamt vor einigen Jahren, als die Mehrheiten im Deutschen Bundestag noch anders waren, nicht eingeführt worden sei. Für uns ist das kein Grund, nicht in die Zukunft zu sehen. Aus verschiedenen Analysen und Studien geht hervor, dass im Berufsalltag die Motivation ein entscheidender Faktor ist. Für Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen gibt es aber nach wie vor keine Möglichkeit, ein funktionsunabhängiges Beförderungsamt zu erreichen. Dies wirkt natürlich mit der Zeit demotivierend. Wir haben deshalb diese Forderung für die Grund-, Haupt- und Realschulen erhoben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Polizeivollzugsdienst wurden mehrere Beförderungsämter eingeführt. Solche Beförderungsämter sollten auch für Lehrer geschaffen werden. Dem steht jedoch leider § 1 Absatz 4 Bundesbesoldungsgesetz entgegen. Dort ist festgelegt, dass besoldungsrechtliche Vorschriften nur erlassen werden könnten, soweit dies bundesgesetzlich ausdrücklich geregelt sei. Klar ist, eine solche Ermächtigung der Länder zur Schaffung eines Beförderungsamtes ist im Bundesbesoldungsgesetz nicht enthalten. Der Freistaat Bayern kann ein solches Beförderungsamt nicht ausweisen. Dazu müsste das Bundesbesoldungsgesetz geändert werden. Ein entsprechender Antrag der CSUFraktion liegt bereits vor. Leider haben die wiederholten Vorstöße Bayerns nicht die Unterstützung der anderen Länder gefunden, in erster Linie wahrscheinlich aus finanziellen Gründen.
Herr Kollege Knauer, Sie haben völlig Recht. In manchen Ländern mag der Grund darin liegen, dass deren Haushaltslage nur mit dem Wort „pleite“ zu umschreiben ist. Damit haben diese Länder nicht genügend Spielraum.
Wir verfolgen jedoch weiterhin dieses Ziel. Gerade unter dem Gesichtspunkt des Erhalts der Gesundheit und der Vermeidung vorzeitiger Dienstunfähigkeit könnten die Länder im Bundesrat die notwendige Mehrheit schaffen. Herr Kollege Hoderlein, Sie sollten auf die Bundes-SPD, also auf Ihre Genossen, entsprechend einwirken. Dann könnten wir sicherlich etwas bewegen.
Ich möchte abschließend noch einen Punkt ansprechen, der ebenfalls in die Zukunft weist. Die CSU-Fraktion hat vor kurzem die Weiterbildung an den Hochschulen gestärkt. Die Gelder, die dadurch erwirtschaftet werden, werden künftig voll in den Haushalt der Hochschulen fließen. Auf den ersten Blick mag dies nicht sehr viel mit dem Thema „Lehrer“ zu tun haben. Wichtig ist aber, dass hier im Sinne einer Ergänzung und Verstärkung der Lehrerfortbildung Ressourcen aufgemacht werden, nämlich der Sachverstand, der in dieser Form möglicherweise vorher noch nicht vorhanden war.
Wir werden diese Entwicklung sehr aufmerksam beobachten. Eine weitere Forderung an die Hochschulen, die auch von der Opposition mitgetragen wird, ist die Bündelung der Ursachenforschung zu den Themen „Burn out“ und „Vorzeitige Dienstunfähigkeit“. Diese Bündelung ist ebenso notwendig wie die Einleitung einer fundierten Untersuchung. Wir brauchen eine klare Grundlage für künftige Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen. Bayern befindet sich hier auf dem richtigen Weg. Wir haben keinen Anlass, von der Beschlussfassung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes abzurücken.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Sprinkart.
Herr Präsident, Hohes Haus! Ich darf mit dem Guten anfangen und Herrn Kollegen Schuhmann auch einmal loben. Er hat mir mit seinen Ausführungen zum Lehrerbild in der Öffentlichkeit aus der Seele gesprochen. Hier ist durchaus etliches verbesserungswürdig.
Ich muss leider auch das weniger Gute erwähnen. So sind wir es schon aus der Schule gewöhnt. Das weniger Gute wäre, dass man bei der Pisa-Studie nur von erschreckenden Resultaten spricht, ohne dass man auf die Grundlagen schaut. So wichtig es ist, dass Studien aufgelegt werden: Genauso wichtig ist es, dass einmal hinterfragt wird, was alles hinter diesen Studien steckt. Das ist noch nicht vollständig geschehen. Man kann nicht irgendwo fundamentale Veränderungen verlangen, wenn man sich bei den Schülern lediglich auf das Alter von 15 Jahren bezieht, wobei auch nur eine relativ kleine Stichprobe erhoben wurde und man auch noch das eine oder andere methodisch anbringen kann. Alles das muss noch geleistet werden.
Ich möchte noch ein Weiteres hinzufügen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Ich kann nicht von einem kleinen Segment der Bildung, welches die Studie abzubilden beansprucht, auf die Gesamtpersönlichkeit des Schülers mit all den Erscheinungen schließen, die man unter Bildung und Erziehung zusammenfasst. Wir befassen uns hier mit einem Ausschnitt, und dieser Ausschnitt ist ebenfalls wieder zu hinterfragen.
Hierzu gehört natürlich auch die Frage nach dem Schulklima und nach alledem, was die Ministerin hier völlig richtig dargestellt hat. Alles das ist wichtig, und es ist auch im Dringlichkeitsantrag unserer Fraktion abgebildet und unter der Überschrift „Innere Schulentwicklung“ zusammengefasst.
Dem Kollegen Schuhmann darf ich mich auch in einem weiteren Punkt anschließen; ich meine die Hochschule. Allerdings gehe ich vielleicht nicht ganz in die Richtung, die er gemeint hat; denn in Bayern sind wir ein gutes Stück weiter als in anderen Ländern. Wir haben eine Reform der Lehrerbildung auf den Weg gebracht. Kollege Schneider war hierbei federführend tätig. Diese Lehrerbildung wird dort, wo die Studie Verbesserungen anmahnt, bestätigt. Ich meine damit die Stärkung des Theorie- und Praxisbezugs und die Ausweitung der pädagogischen und psychologischen Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Zentren für Lehrerbildung und Fachdidaktik als kleines Segment unseres Konzeptes sind ein Bestandteil, der weit in die zweite Phase der Reform hineinreicht. Auch hier sind wir auf dem richtigen Weg. Die neunte Änderung der Lehramtsprüfungsordnung wird auch auf diesem Gebiet Wirkung zeigen.
Insofern sind Schnellschüsse fehl am Platz. Ein Blick auf die Haushaltszahlen zum Ende meiner Ausführungen kann auch der Opposition nicht schaden. Im Jahr 1994 sind fünf Milliarden Euro für den Bildungsbereich ausgegeben worden. 1998 sind 6,7 Milliarden Euro zur Verfügung gestanden, und im Jahr 2002 werden es 7,8 Milliarden Euro sein. Seit dem Jahr 1989 haben wir insgesamt 9000 zusätzliche Lehrer eingestellt. Ich möchte das Land in Deutschland sehen, welches sich dieser Leistungsbilanz stellen kann.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich darf eine Erklärung abgeben, die sich in erster Linie auf die ostbayerischen CSU-Abgeordneten bezieht, aber die auch von der CSU-Fraktion insgesamt mitgetragen wird. Wir werden den Anträgen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN aus verschiedenen Gründen, die ich darlegen werde, nicht zustimmen. Grund dafür ist vor allem, dass eine Entwicklung eingetreten ist, die von Frau Biedefeld schon angedeutet wurde, wenn auch nicht in aller Deutlichkeit und Prägnanz. Angekündigt wurde, dass E.ON die Verträge mit CEZ nicht fortführen wird. Das ist nach einschlägigen Pressemitteilungen und Aussagen der E.ON-Führung nicht nur eine Absichtserklärung, sondern eine eindeutige Linie. Das, was insbesondere von Frau Biedefeld, aber auch bekräftigend von Frau Kellner und Frau Peters geboten wurde, war ein populistisches Scheingefecht. Ihre Schaufensterreden wurden nur teilweise mit Fakten untermauert.
Auch bei den Fakten hat man nicht mit offenen Karten gespielt. In den Anträgen sind Fehler vorhanden, die aber möglicherweise nicht wissentlich gemacht wurden und deshalb zu entschuldigen sind, denn dort, wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht.
Da ich der Stadt Passau in besonderer Weise verbunden bin, habe ich sehr genau registriert, dass Sie, Frau Biedefeld, gesagt haben, die Stadtwerke Passau hätten bereits den Ausstieg aus den Lieferverträgen beschlossen. Das ist mitnichten der Fall, sondern hier wird es einen Bürgerentscheid geben, der den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, zuzustimmen oder abzulehnen. Im Antrag steht noch etwas von Absicht. Sie haben es später anders formuliert. Vielleicht handelt es sich nur um eine sprachlich verunglückte Aussage. Festzuhalten bleibt, der Teufel steckt im Detail. Auf keinen Fall geht es an, zu sagen, weil hier möglicherweise Atomstrom geliefert wird, verabschiedet man sich aus den Verträgen. So einfach kann man es sich nicht machen. Wenn man die Sache im Detail betrachtet, lassen sich manche Dinge vor Ort ganz anders an.
Frau Kollegin Biedefeld, die Formulierungen in Ihrem Antrag sind schwammig und entsprechen letztlich nicht den Gegebenheiten. Wenn Sie sagen, lassen Sie Taten folgen, könnte ich fragen: Wo sind denn Ihre Taten? Wenn Herr Verheugen, der Ihrer Fraktion angehört, in den Medien sagt, es könne nicht angehen, dass der Sicherheitsstandard von Temelin ein Thema bei den Beitrittsverhandlungen sei, dann ist die Politik, die Sie betreiben, nicht offen und ehrlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich verstehe die Unruhe nicht. Es wird nur über Tatsachen berichtet. Herr Trittin stellt sich in der Öffentlichkeit wunderbar als Showman dar. In Passau haben wir es erlebt. Ich war bei der gesamten Veranstaltung anwesend. Eines hat mir sehr gut gefallen, nämlich dass unser Umweltminister klar und deutlich all das dargelegt hat, was die Bayeri
sche Staatsregierung getan hat. Herr Trittin hat nichts anderes getan, als eine Show abzuziehen. Er hat gesagt, wir machen Temelin zu einer Wiese, egal, ob das Werk auf bayerischem oder tschechischem Staatsgebiet liegt. Das ist kein ehrlicher Umgang mit den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern, und schon gar nicht mit denjenigen, die an der Podiumsdiskussion teilgenommen haben.
Ich möchte noch etwas sagen zu der Aussage, hier werde verantwortlich gearbeitet. Es gibt in der deutschen Politik noch einen weiteren Showman, und zwar an vorderster Stelle. Es handelt sich um den Herrn Bundeskanzler. Bekanntlich hat er einmal an einer Tür gerüttelt und gesagt, er will dort rein, wo er jetzt drin ist. Warum rüttelt er nicht an Temelin und sagt, er will hinein, damit die Sache auf eine andere Ebene kommt? Er hat dies bis heute nicht getan. Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen von der SPD bitten, tätig zu werden und den Bundeskanzler zu überreden, etwas zu tun.
Ich verstehe die Unruhe nach wie vor nicht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, ich weiß nicht, warum sich die Opposition so aufregt.
Im Folgenden möchte ich meine Aussage belegen, dass die Formulierungen in den Anträgen nicht dem Niveau entsprechen, das man von einem Parlament erwarten darf. Im Antrag des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN stehen verschiedene Aussagen.
Da heißt es, man solle grundsätzlich die Staatsregierung auffordern – ich zitiere:
Strom für staatliche Liegenschaften nur von Energieversorgungsunternehmen zu beziehen, die keinen Strom aus Tschechien importieren, um so zur Verhinderung des Atomkraftwerkes Temelin beizutragen.
Frau Kollegin Kellner führte in der Antragsbegründung aus, dass einiges nicht so genau bekannt wäre, wer von wem Strom beziehe. Man wisse nicht so genau, wer, wie, wo beteiligt sei. Das ist eine gewisse Unruhe, ob man es weiß oder ob man es doch nicht weiß.
Die Beschäftigung mit den Details würde zeigen, dass wir in Europa einen freien Strommarkt haben. Hier liegen – ich wiederhole es noch einmal – die Probleme im Detail. Frau Kollegin Kellner, bleiben wir bei der aktuellen Situation. Sie sprechen sich sehr massiv gegen die friedliche Nutzung der Atomkraft generell aus. Ich frage Sie: Haben Sie ein Problem, wenn Sie in Landshut, wo Sie zu Hause sind, den Lichtschalter betätigen, dass Sie vielleicht dort Atomstrom beziehen?
Viele Dinge der gesamten Diskussion um das Kernkraftwerk Temelin sind wichtig und richtig. Die CSU-Fraktion nimmt die Sorgen der Bürger ernst, was sich im Antrag der CSU-Fraktion zeigt, der zur Beschlussfassung vorliegt. Dieser Antrag führt alle Dinge, die aus unserer Sicht bedeutsam und realistisch und politisch machbar sind, auf. Ich darf Sie herzlich bitten, diesem Antrag aus den verschiedensten Gründen, die ich nicht noch einmal wiederholen möchte,
zuzustimmen. Ich beziehe mich ausdrücklich auf die Vorredner der CSU-Fraktion. Die ostbayerischen Kollegen, die sich in erster Linie mit dem Kernkraftwerk Temelin auseinandersetzen, werden sich derartigen schwammigen Schaufensteranträgen von der Opposition
nicht anschließen können.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Herr Kollege Gartzke. Herr Gartzke, Sie wissen, dass der SPD nur noch eine Redezeit von einer Minute zur Verfügung steht.
Herr Staatsminister, Ihnen sind die vielfältigen Bemühungen bekannt, entsprechend qualifizierte Arbeitsplätze nach Pleinting zu bekommen. Sehen Sie in irgendeiner Weise Möglichkeiten, die das Wirtschaftsministerium auf der Basis bestehender Förderprogramme noch ergreifen könnte? Die umfangreiche Infrastruktur, die in Pleinting vorhanden ist, müsste verschiedenen Interessenten nochmals verstärkt schmackhaft gemacht werden.
Herr Staatsminister, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, durch flankierende Maßnahmen die bestehenden Technologie-Förderprogramme bei der mittelständischen Wirtschaft – beson
ders in Niederbayern – stärker bekannt zu machen sowie durch geeignete Verfahrensvereinfachungen die Inanspruchnahme durch den Mittelstand insgesamt zu erleichtern und attraktiver zu gestalten?
Herr Staatsminister, halten Sie es für erfolgversprechend, wenn man beispielsweise die Kammern bittet, noch einmal eine intensive Informationskampagne bei den in Frage kommenden Betrieben und Institutionen durchzuführen?
Herr Präsident, Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften passt das im Jahr 1976 verabschiedete und im Jahr 1991 zuletzt novellierte bayerische Besoldungsgesetz den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts an. Gleichzeitig wird das Versorgungsrücklagengesetz geändert.
Im Gesetzentwurf zum Bayerischen Besoldungsgesetz werden eine Vielzahl von Rechts- und Organisationsänderungen als Folgeänderungen berücksichtigt, die Auswirkungen auf das Besoldungsgesetz und die in der Besoldungsordnung geregelten Ämter haben. Es sind eine ganze Reihe von Verbesserungen in den unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern und den Besoldungsgruppen des öffentlichen Dienstes zu verzeichnen. Um nur einige zu nennen: Es profitieren die Fachlehrer im Justizvollzugsdienst, die Fachberater an den staatlichen Schulämtern, Beratungsrektoren an Volksschulen, Fachberater an städtischen Realschulen in München, die Zulagen erhalten, oder auch Förderschulen bei der Ausweisung von bestimmten Funktionsämtern.
Nachweisbar verfehlt und schon auf den ersten Blick unhaltbar ist die von der Opposition zu Beginn der Aus
schussberatungen erhobene Behauptung, man wolle nur bestimmte Personengruppen bevorzugen.
Vielmehr unterstreicht die Staatsregierung mit diesem Gesetzentwurf ihren konsequenten Einsatz für die bayerischen Beamten in der Gesamtheit.
Selbstverständlich lag bei den Beratungen eine große Zahl von weitergehenden Forderungen vor, insbesondere zur Lehrerbesoldung. Eine Berücksichtigung war allerdings hauptsächlich mangels Zuständigkeit nicht möglich. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, was nach verfassungsrechtlicher Kompetenzverteilung Sache des Bundes ist, muss durch den Bund geregelt werden. Berechtigte Anliegen der Verbände und Interessenvertreter sind deshalb in diesen Fällen auf Bundesebene weiter zu verfolgen.
Die CSU-Fraktion hat wichtige und wesentliche Akzente gesetzt. So sind zusätzliche Planstellen für Fluss- und Straßenmeister, die Hebung der Förderlehrer als Seminarlehrer oder die Hebung der Stellenzahl für Seminarleiter an Realschulen in den Entwurf aufgenommen worden. Weitere sieben Hebungen aus unterschiedlichen Bereichen runden den Entwurf ab.
Ein wichtiger Fortschritt ist auch die Erweiterung des Handlungsspielraums der Kommunen bei der Auslagerung der Beihilfebearbeitung. In Zeiten eines klaren Bekenntnisses zur Verwaltungsreform wird den Kommunen das Outsourcing ermöglicht, die Auslagerung der Beihilfebearbeitung an geeignete öffentliche oder nichtöffentliche Stellen. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Beihilfebearbeitung bei Beachtung aller gesetzlicher Bestimmungen für die Kommunen wirtschaftlich sein muss, und zwar unabhängig vom Ort der Bearbeitung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein kleiner Exkurs in den Preußischen Landtag der Vergangenheit: Bereits im Jahr 1847 stellte David Hansemann im Preußischen Vereinigten Landtag fest: „Bei Geldfragen hört die Gemütlichkeit auf.“ Das kann sinngemäß auch für den folgenden Sachverhalt gelten. Mit Wirksamkeit des Versorgungsreformgesetzes 1998 hat der Bund die Ruhegehaltsfähigkeit von bundesrechtlich geregelten Stellenzulagen mit ganz wenigen Ausnahmen abgeschafft. In Zeiten steigender Pensionslasten war das ein durchaus nachvollziehbarer Schritt, da die Stellenzulagen eben nur für die Dauer der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion vorgesehen sind. Mit Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand entfällt die Grundlage für eine Gewährung. So kann man sagen, dass mit der Streichung der Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulage auch in Bayern jetzt eine Gleichbehandlung mit dem Bund besteht.
Ruhegehaltsfähige Amtszulagen bleiben von dieser Änderung ohnehin unberührt. Bei den ausgewiesenen großzügigen Übergangsfristen bis zum Jahr 2010 für die Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 und bis 2007 für die Besoldungsgruppen, die A 9 überschreiten, kann man sagen, dass die neue Regelung verträglich ist. Einsparungen von bis zu 3,4 Millionen Mark ab dem Jahr 2007 belegen die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.
Einen, zugegeben, zeitlich und inhaltlich breiten Raum nahm bei den Ausschussberatungen die Frage des Anspruchs der Arbeitnehmer auf Beihilfe ein. Dieser Beihilfeanspruch bezog sich hierbei lediglich auf den beihilfefähigen Kostenanteil, der nach Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt. Hier liegt nach Ansicht von Experten und der Mehrheit im Ausschuss ein Privileg aus dem Beamtenrecht für den Tarifbereich im öffentlichen Dienst vor. Je nach Betrachtungsweise kann auch von einer Benachteiligung der Angestellten in der Privatwirtschaft gesprochen werden.
Die Argumentationslinie der Staatsregierung, Beihilfe und Tarifbereich seien aufgrund der völlig unterschiedlichen Rechtsstellung von Beamten und Angestellten klar zu trennen, ist logisch begründet und in der Sache stimmig. Das harte und konstruktive Ringen um die bestmögliche und angemessene Lösung zeigt der Beratungsverlauf. Schließlich wurde durch einen intensiven Austausch der unterschiedlichen Standpunkte und Lösungsansätze der Beihilfeanspruch für bereits im öffentlichen Dienst stehende Arbeitnehmer weiterhin belassen. Nur bei Neueinstellungen wird hierauf künftig verzichtet.
Die Schwerpunkte bei den Änderungen des Gesetzes über die Bildung von Versorgungsrücklagen sind in zwei Sachverhalten zusammenzufassen: Erstens, die Verschiebung des Termins der Spitzabrechnung vom 15. Januar auf den 15. Februar. Das beruht auf den Erfahrungen aus dem Jahr 1999. Hiermit können die umfangreichen und notwendigen EDV-Arbeiten problemloser vollzogen werden. Zweitens. Die mögliche Aufteilung der Abschlagszahlungen soll die marktgerechte Anlage der zuzuführenden Mittel erleichtern, da diese Mittel in den kommenden Jahren ein steigendes jährliches Volumen aufweisen werden. Damit wird auch die effizientere Verteilung der Anlagen auf einen größeren Zeitraum ermöglicht. Negative Auswirkungen auf den Wertpapiermarkt bzw. Kollisionen mit dem Bund und anderen Ländern mit deren Anlagen können vermieden werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend stelle ich für die CSU-Fraktion fest, dass ein sachgerechter, ausgewogener und zukunftsorientierter Gesetzentwurf vorliegt. Er dokumentiert den Facettenreichtum des öffentlichen Dienstes in Bayern. Wichtige Felder des öffentlichen Dienstes bleiben mit diesem Gesetzentwurf finanzierbar, auf hohem Leistungsstand und damit weit in die Zukunft hinein handlungsfähig.
Gestatten Sie mir zum Schluss einen Vergleich. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erhält der Gesetzesrahmen für den öffentlichen Dienst in Bayern den zeit- und sachgerechten Schliff vom Diamanten zum Brillanten, der unabhängig vom hohen Wert – ich glaube, das ist hier unbestritten – auch in stürmischen Zeiten mit seiner Härte Garant für Stabilität und Verlässlichkeit für die Menschen in Bayern ist.
Aus den genannten Gründen bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, mit den mehrheitlich beschlossenen Änderungen.
Frau Kollegin Kellner, Sie brauchen keine Angst zu haben, ich stelle nicht die Frage, die Sie erwarten. Meine Frage lautet: Ist Ihnen die Zollverwaltung aus eigener Anschauung an einem beliebigen Zollamt in Bayern bekannt?
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um Benachteiligungen der ostbayerischen Region aufgrund der Medienberichten zufolge von der Deutschen Bahn AG geplanten Einschränkungen der IC-Verbindung Nürnberg – Regensburg – Passau zugunsten der Linie Nürnberg -München – Salzburg mit den für Ostbayern nachfolgend zu befürchtenden wirtschaftlichen und touristischen Einbußen zu verhindern?
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Auffassung, dass die Äußerungen der Bahn in mündlicher Form, wie sie eben von Frau Kollegin Peters angedeutet worden sind, die schriftlichen Antworten, die auf Anfragen ergingen, und auch die Medienberichte, die zu erheblichen Verunsicherungen führen, teilweise sehr unterschiedlich ausfallen und unterschiedlich interpretiert werden können, und dass diese Auskünfte mit den Tatsachen oftmals nicht übereinstimmen? Ist diese Sorge berechtigt?
Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Ich hätte nicht gedacht, dass ich eine Rede in diesem Hohen Hause einmal mit den Worten „I love you“ würde beginnen können. Das wäre auch übertrieben, wie ich zugeben muss. Doch ist eine Botschaft übermittelt worden, die, wie Frau Kollegin Gote vorhin richtig dargestellt hat, vielen Computernutzern eine unliebsame Überraschung gebracht hat.
Leider hat Frau Kollegin Gote ihre Betrachtung in etwas unzulässiger Weise eingeengt. Zum einen waren Computer nicht nur in Bayern betroffen, sondern weltweit. Zum Zweiten kann das Thema nicht auf einen möglichen Konkurrenzkampf zwischen Apple und Microsoft verkürzt werden.
Tatsache ist, dass ein Schaden von insgesamt rund 30 Milliarden DM entstanden ist, und zwar hauptsächlich wegen verlorener Arbeitszeit. Frau Kollegin Gote, wenn Sie in dem Zusammenhang die Verantwortungslosigkeit der Staatsregierung in Bayern – so haben Sie es ausgedrückt – ins Feld führen, kann ich nur sagen: Das ist ein gewaltiges Eigentor. In einem Punkt haben Sie allerdings Recht: Das jetzt zur Diskussion stehende Thema ist nicht nur etwas für Dringlichkeitsanträge hier im Bayerischen Landtag, sondern sollte weltweit Beachtung finden. Die G-8-Regierungschefs sind dazu aufgerufen, bei ihrem Treffen in Paris zum Thema „Sicherheit und Vertrauen im Cyberspace“ Stellung zu nehmen. Das alles hat seinen Grund. Denn das Thema ist sehr differenziert zu betrachten.
Immer wieder dringen Hacker in so genannte gesicherte Computersysteme ein. Eine der spektakulärsten Aktionen war wohl das Eindringen in die Systeme des Pentagon. Aufsehen erregen auch Vorfälle bei Firmen, die in Insiderkreisen sehr angesehen sind, etwa die Betreiber der Suchmaschine Yahoo. Wenn es fast schon zur Tagesordnung gehört, dass die Bestände an vertraulichen Daten großer Firmen kopiert und Passwörter geknackt werden, kann man wirklich nicht sagen, das sei ein Problem von Microsoft-Anwendungen. Im Übrigen kann niemand zum Kauf eines bestimmten Produkts gezwungen werden, sei es nun von Microsoft oder von einer anderen Firma, ganz zu schweigen vom Linux-Betriebssystem. Das gleiche gilt für Probleme mit Viren. Eines der bekanntesten Viren ist ja Melissa. Melissa hat wahrlich in den verschiedensten Betriebssystemen gewütet und dadurch traurige Berühmtheit erlangt. – Sie wollen jetzt schon eine Zwischenfrage stellen, Frau Kollegin?
Frau Kollegin, zu beiden Fragen kann ich sagen: Ja, das ist mir bekannt. Wenn Sie mich hätten ausreden lassen, hätten Sie gemerkt, dass ich genau darauf ausführlich eingehen werde. – Es ist erstaunlich, mit welch einfachen Mitteln dieses Loveletter-Disaster verursacht werden konnte. Es ist genial einfach gewesen. Dieses einfach strukturierte Computervirus eines 23-jährigen philippinischen Studenten setzt nämlich an Schwachstellen an, die eigentlich hätten bekannt sein müssen. Diese Schwachstellen der Software sind wiederum genial einfach – man muss sagen: leider – mit menschlichen Schwächen in Verbindung gebracht worden. Wenn jemand von einem ihm bekannten Absender eine Mail mit dem Anhang „I love you“ erhält, dann ist die Neugier – was könnte der einem geschickt haben? – größer als die Vernunft.
Frau Kollegin Schmidt – Herr Kollege Maget telefoniert jetzt gerade –, ich gebe gern zu: Ich habe kurz mit mir gekämpft, ob ich Ihnen nicht in ähnlicher Weise eine Mail zuleiten soll, eine harmlose allerdings, und zwar mit Herrn Schröder als Absender und dem Text „CSU auf Tiefststand“. Wenn Sie eine E-Mail erhalten hätten, wonach die CSU in Bayern die Mehrheit verliert, zugesandt von einem Ihnen bekannten Herrn, der immerhin Bundeskanzler ist – – Ich wüsste gern, ob Sie in diesem Falle einen Virenscanner verwendet und größte Sorgfalt hätten walten lassen. Ich will das einmal dahingestellt sein lassen.
Die jetzt in Rede stehende E-Mail ist unterschätzt worden. Das ist ein Faktum. Es trifft zu, was Frau Kollegin Gote gesagt hat: Ein beliebtes und weit verbreitetes Microsoft-Programm war betroffen. Dieses Programm
wurde als Träger für die Verbreitung des Virus benutzt. Wenn man nun meint, damit sei ein Schwachpunkt erkannt und deswegen müsse alles weg, ist es so, als sagte ich: Weil das Programm der SPD oder das der GRÜNEN Schwachpunkte hat, muss man die betreffende Partei abschaffen. Das wäre doch etwas zu weit gegriffen.
Wo Menschen zusammentreffen, kann es Probleme geben. Wenn Fehler von Systembetreuern hinzukommen und auch noch der Schlüssel für vertrauliche Daten quasi im Schloss stecken bleibt, ist es so, als hätte man ein Auto nicht abgesperrt oder sogar eine Haustüre offen stehen lassen. Belege für das, was ich eben gesagt habe, sind leicht zu finden. Ob es nun um Viren geht, um Trojanische Pferde oder Würmer der besonderen Art: Wer will, findet entsprechendes Material, und zwar nicht nur im Buchhandel, sondern auch in den Chat und an den verschiedensten anderen Stellen. Zum heutigen Stand – jeder kann es nachprüfen –: Ich habe es einmal mit der Suchmaschine von Altavista versucht und nur deutschsprachige Seiten abgefragt. Im Hinblick auf den Angriff auf bestehende Systeme durch Viren waren sage und schreibe 5123 Seiten verfügbar, unter Yahoo, wiederum deutschsprachige Seiten, immerhin 1681.
Die Manpower, die dahinter steckt, ist auch gewaltig. Man schätzt, dass rund 30000 Hacker und Virenkenner weltweit im Netz aktiv sind und beispielsweise Trojanische Pferde schreiben, die eine böse Botschaft enthalten. Nicht nur Microsoft ist da ein Angriffsziel. Die Gefahr ist viel größer.
Vor dem Hintergrund hat die Bayerische Staatsregierung in einem im Bundesrat eingebrachten Entschließungsantrag die Verbesserung der Bekämpfung von Hightechund Computerkriminalität auf nationaler und auf internationaler Ebene gefordert. Dass eine Anpassung des Strafrechts an aktuelle technologische Gegebenheiten unbestrittenermaßen notwendig ist, hat der Justizminister klar dargestellt. Der Ministerrat hat sich auch in dem Zusammenhang deutlich geäußert. Die Forderung der Staatsregierung, ein europaweites Abkommen zur Bekämpfung der Computerkriminalität zu schaffen – im Sinne einer „Convention on Crime in Cyberspace“ –, ist ein wichtiger Schritt. Hätte man in anderen Bundesländern, in anderen Behörden so verantwortungsbewußt und schnell reagiert wie in den bayerischen Behörden, hätte man so manchen Schaden minimieren können.
In Bayern hat die Eingreiftruppe, das Computer-Emergency-Responce-Team, seine Schlagkraft bewiesen und größeren Schaden verhindert. Denen, die Sicherheitsbedenken im Hinblick auf die Polizeirechner haben, sei gesagt: Die dortigen Firewalls wurden nicht überlistet. Wieder einmal hat sich gezeigt, dass bestimmte Sicherheitsmechanismen stärker sind als diejenigen, die auf noch so geniale Weise in vertrauliche Datenbestände eindringen wollen.
Der vorliegende Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion zielt vor dem Hintergrund nicht auf etwas Schmalspuriges ab, sondern auf eine breite Palette von Maßnahmen, die den Schutz von Computersystemen in Behörden und auch in Schulen gewährleisten sollen. Der eingangs von
Herrn Kollegen Dr. Dürr – ich glaube, er war es – angemahnte Herr Kollege Dr. Söder hat sich in dem Zusammenhang richtungsweisend geäußert. Ich meine, man kann nur die Forderung unterstützen, im Rahmen von Forschungsverbünden vorzugehen, um potentiellen Hackern den Zugang zu verwehren. Entsprechende Forschungsverbünde an Hochschulen müssten geschaffen werden.
Einfach zugängliche und verfügbare Virenscanner für jedermann sind sehr sinnvoll. Auch die von Kollegen Söder angesprochene GSG 9 im Netz zum Zweck einer konsequenten Strafverfolgung ist auf dem richtigen Weg. Der Innenstaatssekretär hat heute in seiner Antwort auf eine Mündliche Frage schon den Einbau von Virenschleusen im zentralen Internetübergang des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung angesprochen. Angesichts der genannten Punkte kann ich nur sagen: Ich wünschte, in anderen Bundesländern würde auch so vorgegangen.
Ich darf zusammenfassen: Der Dringlichkeitsantrag der CSU zielt ganz deutlich auf den Schutz vor Virenangriffen ab. Er hat die Sicherheit und Stabilität der Netzwerke in Behörden und Schulen zum Ziel. Bei letzterem hat er insbesondere auch interne Manipulationen, zum Beispiel durch Schülerkreise, im Blick. Dass ein überregionales Vorgehen gegen Virenangriffe und strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verursacher im Mittelpunkt stehen sollen, ist, davon gehe ich aus, auch bei den Damen und Herren von der Opposition unbestritten.
Ich möchte noch ein Wort des Lobes sagen. Die Task force, die der Bundesinnenminister mit dem 15-PunkteProgramm ins Leben gerufen hat, wurde in den Medien etwas kritisiert, aber dazu muss man ausnahmsweise sagen: Mit ihr wird ein richtiger Weg beschritten, weil gerade durch solche Aktivitäten Schwachstellen ausgemerzt und eigene Verwaltungsprogramme geschaffen werden, die von der Programmierung her nicht allgemein zugänglich sind. Mit Sicherheit ist es ein richtiger Weg, solche Feinheiten im Inneren zu halten.
Wie bereits erwähnt, ist der Antrag der GRÜNEN im ersten und zweiten Absatz zustimmungsfähig. Der dritte Absatz ist zu einseitig ausgelegt, da auch die Produkte anderer Hersteller grundsätzlich virengefährdet sind. Man darf eines nicht verschweigen: Wer Produkte verwendet, der muss sich auch mit den Sicherheitsmaßnahmen auseinander setzen. Ich bin nicht derjenige, der die Firma Microsoft zu vertreten hat; auch bei dieser Firma sind Warnhinweise vorhanden. Natürlich hat Linux einen gewissen Charme, da es kostenlos erhältlich ist. Wir haben aber immer noch die Freiheit, dass sich jeder das anschaffen kann, wofür er eine entsprechende Neigung hat.
Es geht eindeutig um das Schließen der Sicherheitslücken und um die permanente Aktualisierung der Schutzmechanismen gegen all das, was sich Viren, Trojanische Pferde und sonstige ungebetene Gäste in den Computern und in den Netzwerken nennt. Die CSU-Fraktion bittet deshalb um Zustimmung zum vorliegenden Dringlichkeitsantrag. Mit ihm wird ein klares Bekenntnis zur Eindämmung derart „liebenswerter“ Angriffe, die wir nicht
haben wollen, gegeben. Der „Apple“, Frau Kollegin Gote, den Sie erwähnt haben, wird nicht durch den Namen ökologisch, auch wenn hier vom Apfel die Rede ist. Jeder ist frei in der Entscheidung, welches System er benutzen will. Auf diese Freiheit setzt auch die CSUFraktion.
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass alle Schulen, die ans Netz gehen, über die Systembetreuer entsprechend fortgebildet werden, und zwar dahin gehend, dass aktuelle Virenscanner zu verwenden sind und diese Virenscanner auch von den entsprechenden Stellen über das Web zu beziehen sind, und ist Ihnen bekannt, dass der Love-Letter auch mit aktuellen Virenscannern nicht erkennbar gewesen wäre, da er eben eine Neuheit war?
Verehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Man muss der Opposition wirklich dankbar sein für diese Aktuelle Stunde.
Lassen Sie mich den Gedanken ausführen. Man muss der Opposition für das Beispiel dankbar sein, wie man hier ein klassisches Eigentor schießen kann.
Ich werde diese Aussage begründen, und zwar am Beispiel der Hochschulen. Ich darf vorab anhand einiger Fakten darstellen, weshalb sich Bayern im Zusammenhang mit dem nun zur Diskussion stehenden Thema mit seiner Hochschullandschaft nicht zu verstecken braucht. Nach den Beiträgen von Herrn Kollegen Dr. Dürr und anderen bin ich sicher, dass nun für so manchen einiges Neue kommen wird.
In Bayern haben wir derzeit 8200 Studierende der Informatik bzw. der Wirtschaftsinformatik. Die Zahl der Studienanfänger beläuft sich auf etwa 2700.
Im Zuge der Ausweitung dieser Kapazitäten wurden 117 Stellen geschaffen. Die Absolventenzahl von derzeit 900 wird vor dem dargestellten Hintergrund erheblich steigen. Mittelfristiges Ziel sind insgesamt 4000 Studienanfänger. Das bedeutet: Eine Steigerung um 1300 Stellen ist anvisiert.
Dass dabei die Qualität eine entscheidende Rolle spielt, hat Herr Staatsminister Zehetmair vorhin eindrucksvoll dargestellt. Allein 30 Millionen DM werden für bedarfsgerechten Ausbau der Ausbildungskapazitäten in der Informatik bereitgestellt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, es kann also wahrlich nicht von Versäumnissen bei der Ausbildung von Computerspezialisten in Bayern die Rede sein.
Aus Zeitgründen möchte ich nur kursorisch einige Fakten aus der Hightech-Offensive erwähnen. Hierüber werden ab dem 1. Januar 2000 immerhin 270 Millionen DM allein für Aus- und Weiterbildung sowie Qualifizierungsmaßnahmen in der Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung gestellt. Auch an die Zentren für die Anwendung der Informatik sei erinnert. Ich hoffe, dass dieses Konzept auch an der Passauer Universität zum Tragen kommen wird, und erwähne auch das des dortigen Campuszentrums für IT-Dienstleistungen, das in hervorragender, beispielgebender Kooperation mit der Wirtschaft betrieben wird. In ganz Bayern, in München, Würzburg und Augsburg – das ist eine hervorragende Streuung –, werden flächendeckende Angebote für interessierte Studierende geschaffen werden. Mein Fazit: Der Freistaat Bayern hat hier seine Hausaufgaben gemacht.
Neben einer hervorragenden Infrastruktur für optimale Forschung und Lehre stehen ausgezeichnete Austauschmöglichkeiten zur Verfügung, Kontakte zu den Hightechzentren in aller Welt, und das bei entsprechender Förderung durch den Freistaat. Herr Kollege Dürr, angesichts dessen kann wahrlich nicht von Fremdenfeindlichkeit die Rede sein.
All diese Maßnahmen fallen auf einen gut bestellten Boden. Das zeigen regelmäßig die Spitzenergebnisse
bei den so genannten Hochschul-Rankings. Die werden selbstverständlich nicht vom „Bayernkurier“ gemacht, sondern von entsprechenden Organen. Wenn man, was die Qualität anbelangt, bei manchen dieser Rankings auch ein Fragezeichen machen kann, zeigen sie in der Summe doch eindeutig: Die bayerischen Hochschulen liegen an vorderster Position. Damit ist der Dringlichkeitsantrag der SPD in dieser Frage wohl als erledigt zu betrachten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Hier sei ein kurzer Blick auf den Bund erlaubt: Es ist schon erstaunlich, wenn dieser „Medien-“ und „HighTech-Kanzler“ seinen Forschungsetat vom Vorjahr auf dieses Jahr um 340 Millionen DM kürzt.
Für die Kürzung von 340 Millionen Mark ist Herr Schröder verantwortlich. Ebenfalls verantwortlich dafür ist – Kollege Stockinger hat das schon angesprochen – der für die Universität Hildesheim zuständige Ministerpräsident. Hören Sie gut zu, vielleicht lernen Sie dabei doch noch etwas. Er hat 1996 einen Informatik-Studiengang geschlossen, weil er dafür keinen Bedarf gesehen hat. Als ihn die Studenten mit einem Transparent darauf hingewiesen haben, hat er schlicht gesagt: Das ist beschlossen und erledigt. Man kann hier schon fragen: Hat er denn nicht hingehört? Wenn der „Spiegel“ in seiner Ausgabe vom letzten Montag den jetzt zuständigen Rektor mit den Worten zitiert „und jetzt tönt er...“, dann ist das bezeichnend.
Wenn Herr Schröder jetzt die „Green Card“ fordert, dann vergisst er eines: Er vergisst, dass er auf die eigenen Kräfte zu setzen hat. Zur Behebung der Engpässe ist die „Green Card“ nicht der richtige Weg. Man könnte eigentlich nur sagen: Wenn Schröder eine High-Tech-Offensive nach bayerischem Muster in den anderen Bundesländern einführen würde, dann wäre sehr viel gewonnen. Dann hätten wir nämlich bayerische Verhältnisse bei der Arbeitslosigkeit und beim Wirtschaftswachstum. Schröder hat die Zeichen aber nicht erkannt. Er hätte besser geschwiegen, getreu den Worten „si tacuisses, philosophus mansisses“.
Wenn er geschwiegen hätte, wäre er ein Philosoph geworden. Aber ein Philosoph wäre er auch nicht geworden, denn „Philosoph“ bedeutet: Freund der Weisheit. Weisheit aber hat Herr Schröder wahrlich nicht gezeigt.